Ubg - Die Unternehmensbesteuerung
Enthält hochkarätige Beiträge praxiserfahrener Experten zur Unternehmensbesteuerung. Der fachliche Dialog zwischen Unternehmen und ihren Beratern sowie Finanzverwaltung und Rechtsprechung in diesem Spezialgebiet wird hier gebündelt und bereichert. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.
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Beratermodul Ubg - Die Unternehmensbesteuerung
Aktionsmodul Steuern plus Wirtschaft
- Hochkarätige Beiträge praxiserfahrener Experten zur Unternehmensbesteuerung
- Inklusive Beratermodul Ubg
- Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
- Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
Beschreibung
Die Unternehmensbesteuerung (Ubg) ist eine Fachzeitschrift, die den gesamten Bereich der Unternehmensbesteuerung in hochkarätigen Beiträgen praxiserfahrener Experten behandelt. Der fachliche Dialog zwischen Unternehmen und ihren Beratern sowie Finanzverwaltung und Rechtsprechung in diesem Spezialgebiet wird hier gebündelt und bereichert. In ihrer praxisnahen Darstellung und sachlichen Konzentration ist die Ubg damit unverzichtbar für alle im Bereich der Unternehmensteuern Tätigen. Die Herausgeber stehen für den sehr hohen inhaltlichen Anspruch der Beiträge. Sie werden von etwa 20 Wissenschaftlichen Fachbeiräten unterstützt.
Deckt alle praxisrelevanten Themenschwerpunkte des Unternehmensteuerrechts ab: Bilanzsteuerrecht, Körperschaftsteuer, Besteuerung von Personengesellschaften, Internationales Steuerrecht, Umsatzsteuer, Umwandlungssteuerrecht, Unternehmensnachfolge, Besteuerung von Non-Profit Organisationen.
Sonderrubriken der Ubg:
SteuerPrisma: Unternehmensteuerlich bedeutende Gerichtsentscheidungen oder Verwaltungsanweisungen werden aus den 3 Perspektiven der Beratung, Rechtsprechung, Finanzverwaltung kommentiert. Die Anmerkungen werden von einem Team aus etwa 40 Unternehmensteuer-Praktikern verfasst.
Steuerrechtsschutz: Durch das Unternehmensteuerrecht motivierte Kurzdarstellung von Rechtsschutzfragen
Im Print-Abonnement enthalten ist die Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der Ubg steht im Rahmen ihres Abonnements das Beratermodul Ubg mit folgenden Inhalten zur Verfügung.
Archiv der Ubg seit 2008
Hüttemann/Schön, Unternehmenssteuerrecht
Braun/Günther, Steuer ABC online
Carlé, StEK Online - Strukturierte Darstellung aller Erlasse und Verfügungen der Finanzverwaltung
Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext
Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat
Nach Abschluss Ihrer Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.
Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!
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Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 15.
Aktuelles Heft
Heft 7/2026
Beiträge
Haase, Florian, Doppelbesteuerung und widerstreitende Steuerfestsetzung, Ubg 2026, 357-361
Seitdem insbesondere die OECD in den letzten Jahren die sog. Tax Certainty beschwört, stellt sich die Frage, ob inhaltlich mehr dahinterstecken könnte als ein bloßer Programmsatz. Allzu verlockend klingt die Vorstellung, der internationalen Doppelbesteuerung nicht nur mühsam materiell-rechtlich, sondern gleichsam elegant verfahrensrechtlich beizukommen. Während die Tax Certainty im Duktus der OECD indes primär auf nachträgliche Streitbeilegung auf Basis eines internationalen Instrumentariums setzt, hatten einige Autoren vor rund 15 Jahren im Rechtsinstitut der sog. widerstreitenden Steuerfestsetzung mit einer entsprechenden Änderungsvorschrift im nationalen Recht (§ 174 AO) eine verheißungsvolle verfahrensrechtliche Alternative ausgemacht. Der vorliegende Beitrag greift vor diesem Hintergrund die Frage auf, warum sich manche Hoffnungen mancher, die seinerzeit auf dem Grundsatzurteil des BFH vom 9.5.2012 ruhten, zwischenzeitlich nicht erfüllt haben.
Eymann, Stefan / Grafmüller, Andreas, No Asset, no Chance – Die Geschäftschance als steuerökonomische Leerstelle, Ubg 2026, 361-370
Der Begriff der Geschäftschance löst im Steuerrecht erhebliche Rechtsfolgen aus – bei der vGA (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG), der verdeckten Einlage (§ 8 Abs. 3 Satz 3 KStG) und der Funktionsverlagerungsbesteuerung (§ 1 Abs. 3b AStG). Eine gesetzliche Definition fehlt bis heute. Der Beitrag unterzieht den Begriff einer steuerökonomischen Analyse und gelangt zu dem Ergebnis, dass eine entgeltpflichtige Geschäftschance einen identifizierbaren immateriellen Wertträger voraussetzt – sei es ein Kundenstamm, ein Belieferungsrecht, proprietäres Know-how oder eine vergleichbare vermögenswerte Position. Ohne ein solches “Asset“ fehlt der Geschäftschance der ökonomische Anker, der sie von einem bloßen Reflex der allgemeinen Geschäftstätigkeit unterscheidet. Die These wird bewertungstheoretisch fundiert: Die anerkannten Bewertungsverfahren setzen allesamt einen abgrenzbaren Cashflow-Treiber voraus. Die DEMPE-Analyse der OECD-Verrechnungspreisleitlinien 2022 liefert ergänzend einen ökonomischen Filter, der Überrenditen von Routinevergütungen trennt. Wird die Geschäftschance vom Erfordernis eines immateriellen Wertträgers gelöst, verschwimmt die Grenze zum allgemeinen Gewinnpotential und ein Zirkelschluss von der Existenz eines Gewinns auf die Existenz einer Geschäftschance droht: no Asset, no Chance.
Schmidt, Christoph, Tax Compliance, Steuerkontrollsysteme und kooperative Außenprüfung im deutsch-österreichischen Vergleich, Ubg 2026, 370-379
Der Beitrag untersucht, wie sich Tax Compliance im digitalen Außenprüfungsumfeld von bloßer Pflichtenerfüllung zu organisatorischer Prüfbarkeit erweitert. Er fragt, welche Rolle Steuerkontrollsysteme, Datenqualität und kooperative Instrumente in der Bundesabgabenordnung Österreichs dabei spielen. Der deutsch-österreichische Vergleich zeigt: Das Nachbarland ist weniger Blaupause als Reallabor für rechtsstaatlich gerahmte, aber ressourcenintensive Kooperation.
Christ, Thomas / Fammels, Heinz-Peter, Verrechnungspreisbestimmung bei Parallelimporten in der pharmazeutischen Industrie, Ubg 2026, 380-388
Der BFH hatte die seit langem diskutierte Fragestellung zu klären, ob und in welcher Höhe erzielte Importumsätze von sog. Parallelimporteuren in der Vergütung einer konzerneigenen, inländischen Vertriebsgesellschaft zu berücksichtigen sind. Der Beitrag beschreibt die Urteilsgrundsätze und zeigt einen Weg zur Bestimmung eines Verrechnungspreises für parallelimportierte pharmazeutische Produkte zugunsten einer inländischen Vertriebsgesellschaft auf.
Himmer, Klaus / Al Hamwi, Alexander, Die neuen Grunderwerbsteuererlasse vom 20.2.2026 und vom 10.3.2026, Ubg 2026, 389-399
Die Finanzverwaltung hat jüngst neue Verwaltungsvorschriften (gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder, im Folgenden: GLE) auf dem Gebiet der Grunderwerbsteuer veröffentlicht: Die GLE jeweils vom 20.2.2026 zur Anwendung des § 1 Abs. 2a GrEStG, BStBl. I 2026, 298, bzw. § 1 Abs. 2b GrEStG, BStBl. I 2026, 321 (unter I.), die GLE vom 20.2.2026 zu Erwerbsvorgängen im Zusammenhang mit Treuhandgeschäften und Auftragserwerben bzw. Geschäftsbesorgungen, BStBl. I 2026, 341 (unter II.), die GLE vom 20.2.2026 zu neuen Gesellschaftern bei einer mittelbaren Änderung des Gesellschafterbestands einer grundbesitzenden Personengesellschaft (§ 1 Abs. 2a Satz 1 und 2 GrEStG), BStBl. I 2026, 350, in Form eines Nichtanwendungserlasses zum Urteil des BFH vom 21.8.2024 – II R 16/22, BStBl. II 2026, 239 (unter III.), sowie die GLE vom 10.3.2026 zur Zurechnung von Grundstücken für die Ergänzungstatbestände in § 1 Abs. 2a bis 3a GrEStG, BStBl. I 2026, 377 (unter IV.).
Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen, in den o.g. GLE enthaltenen Neuerungen und ordnet diese ein.
SteuerPrisma
Einkommensteuer
BFH v. 11.3.2026 - I R 13/23, Zur Anwendung von § 50d Abs. 1 Satz 11 EStG i.d.F. des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes auf Ausschüttungen an eine US-amerikanische sog. S-Corporation, Ubg 2026, 400-411
Rechtsentwicklung
Heidecke, Björn / Chlebák, Roman, Konzerndienstleistungen – Neuer Diskussionsentwurf der OECD zu Kapitel VII der Verrechnungspreisleitlinien, Ubg 2026, 411-412
Konzerninterne Dienstleistungen sind eines der am häufigsten diskutieren Themen in Betriebsprüfungen bei den Verrechnungspreisen sowohl im Inland als auch im Ausland. Gegenstand der Gespräche sind häufig die Abgrenzung der Kostenbasis einschließlich Shareholderkosten, die Schlüsselung von nicht direkt zurechenbaren Kosten, die Beaufschlagung von Durchleitkosten, die Ermittlung des Gewinnaufschlags und der Nachweis von empfangenem Nutzen. Vor diesem Hintergrund planen die OECD und die UN eine Überarbeitung der Leitlinien für Konzerndienstleistungen in den OECD-Verrechnungspreisleitlinien bzw. in dem UN Manual Transfer Pricing. Während die UN das Thema Konzerndienstleistungen im März 2026 auf die Agenda bis 2029 gesetzt hat – ein Entwurf wird 2028 erwartet –, hat die OECD jüngst einen Diskussionsentwurf eines neuen Kapitels VII mit der Bitte um Kommentare bis zum 22.7.2026 veröffentlicht. Im Folgenden teilen wir erste Beobachtungen aus dem Konsultationspapier.
Autoren und Redaktion
Herausgeber: WP/StB Prof. Dr. Thomas Rödder, RA/StB Prof. Dr. Florian Haase, M.I.Tax
in Verbindung mit RiBFH Dr. Christian Levedag, LL.M. Tax, VRiBFH a.D. Prof. Dr. Roland Wacker, RA/StB/VRiBFH a.D. Michael Wendt, MR Dr. Stefan Greil, LL.M., MDir. a.D. Dr. Rolf Möhlenbrock, Prof. Dr. Rainer Hüttemann, Prof. Dr. Christoph Spengel, Prof. Dr. Christian Dorenkamp, Deutsche Telekom, Mathias Gerner, Dr. Oetker KG.
Redaktion: Sabine Himmelberg M.A. (verantwortlich), Anschrift des Verlags.
Redaktionssekretariat: Tel. 02 21/9 37 38-152, Fax 02 21/9 37 38-9 02, ubg@otto-schmidt.de
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