UR - UmsatzsteuerRundschau Zeitschrift für die gesamte Umsatzsteuerpraxis
Mit der UR sind Sie lückenlos informiert. In Aufsätzen behandeln namhafte Autoren fundiert und kritisch aktuelle umsatzsteuerrechtliche Themen. Vom UmsatzsteuerForum e.V. veranlasste Diskussionsbeiträge wirken auf die Rechtsentwicklung ein.
UR digital nutzen in Otto Schmidt online:
Alternativ zum Print-Abo steht die Zeitschrift in digitalen Modulen in Otto Schmidt online zur Verfügung: Das Start-Abo der Module läuft 3 Monate zum Preis von 2 Monaten:
Aktionsmodul Steuerrecht
Beratermodul Rau/Dürrwächter Umsatzsteuerrecht
Aktionsmodul Steuern plus Wirtschaft
UR bei juris:
juris Otto Schmidt Steuerrecht premium
juris Otto Schmidt Umsatzsteuerrecht
- Beiträge aus der Umsatzsteuerpraxis
- Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
- Inklusive Beratermodul UR
- Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
Beschreibung
In Aufsätzen behandeln namhafte Autoren aktuelle umsatzsteuerrechtliche Probleme fundiert und kritisch, vom UmsatzsteuerForum e.V. veranlasste Diskussionsbeiträge und Beiträge aus der Umsatzsteuerpraxis wirken auf die Rechtsentwicklung ein. Rechtsprechung und Verwaltungsentscheidungen werden – redaktionell aufbereitet – im Volltext dokumentiert. Der inhaltliche Zugang zu Urteilsgründen wird durch Anmerkungen erleichtert.
Das finden Sie alle 2 Wochen in der Umsatzsteuer-Rundschau:
Wissenschaftlich fundierte und praxisnahe Aufsätze namhafter Autoren sowie kritische meinungsbildende Diskussionen aktueller Gesetzgebungsvorhaben
Einmal monatlich Umsatzsteuerfälle aus der Praxis mit konkreten Gestaltungstipps
Dokumentation von Rechtsprechung und Verwaltungsentscheidungen – redaktionell aufbereitet – im Volltext
Im Print-Abonnement enthalten ist die Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der UR steht im Rahmen ihres Abonnements das Beratermodul UR mit folgenden Inhalten zur Verfügung.
Archiv der Umsatzsteuer-Rundschau seit 1980
Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext
Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat
Nach Abschluss Ihrer Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.
Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!
Entdecken Sie jetzt unseren Steuerrecht Blog
Profitieren Sie von umfangreichen Online-Dossiers zu hochaktuellen Themen sowie Expertenmeinungen und Recherchen, die Ihnen in der täglichen Praxis von großem Nutzen sein können.
Erscheinungsweise:
2 x monatlich am 5. und 20.
Aktuelles Heft
Heft 8/2026
Aufsätze
Nieskens, Hans, Immer Ärger mit der Bildung 3.0: Tanzschulleistungen sind jetzt doch als Bildungsleistungen – zumindest bis 31.12.2027 – steuerfrei, UR 2026, 281-287
In Ergänzung zum BMF-Schreiben v. 24.10.2025 hat jetzt das Staatsministerium der Finanzen Sachsen mit Schreiben v. 16.2.2026 (UR 2026, 317) erneut zum Begriff der Bildungsleistung und dessen Umsatzsteuerbefreiung – diesmal allein in Bezug auf Tanzschulleistungen – Stellung genommen und weiterreichende Nichtbeanstandungsregelungen bis längstens zum 31.12.2027 für spezielle Tanzschulleistungen gewährt. Der nachfolgende Beitrag gibt einen nochmaligen Überblick über den Stand der umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung auf Basis von Gesetzgebung, Rechtsprechung und bisheriger Verwaltungsmeinung und zeigt die aus der abermaligen Nichtbeanstandung resultierenden Folgerungen auf.
Praxisforum Umsatzsteuer
zum Bruch, Julian, EuG bestätigt enge Grenzen für die Nichtsteuerbarkeit – Bedeutung für § 2b UStG, UR 2026, 287-288
Das Urteil des EuG in der Rechtssache Digipolis (T-575/24) konkretisiert die unionsrechtlichen Vorgaben zur Umsatzsteuerbarkeit von Leistungen zwischen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen und von ihnen beauftragten privatrechtlichen Organisationen. Das Gericht bestätigt, dass eine beauftragte Vereinigung, die IT- und Telematikleistungen für ihre kommunalen Mitglieder erbringt, eine selbständige wirtschaftliche Tätigkeit ausübt und damit umsatzsteuerpflichtig ist. Nationale Fiktionen wie die belgische “Emanationstheorie“ können die unionsrechtlich gebotene Steuerpflicht nicht verdrängen.
Die Entscheidung hat damit Auswirkungen für das deutsche Umsatzsteuerrecht und die anstehende Anwendung des § 2b UStG. Sie verschärft die unionsrechtlichen Anforderungen an nicht steuerbare Kooperationen und bestätigt, dass privatrechtlich organisierte Einrichtungen – außer in den seltenen, vom EuGH in der Rechtssache Saudaçor definierten Ausnahmefällen – nicht als öffentlich-rechtliche Körperschaften gelten.
Rechtsprechung
Steuerbare Umsätze
BFH v. 13.11.2025 - V R 3/23, Keine Geschäftsveräußerung bei Betriebsfortführung durch einen Pächter, UR 2026, 289-291
BFH v. 13.11.2025 - V R 32/24, Übertragung von Anlagen eines Solarparks an verschiedene Erwerber bei Fortführung der Stromeinspeisung keine Geschäftsveräußerung, UR 2026, 291-295
Lieferung, sonstige Leistung
BFH v. 6.11.2025 - V R 36/23, Auslagerung des Spielbetriebs durch einen Sportverein, UR 2026, 295-302
Innergemeinschaftlicher Erwerb
EuG v. 25.2.2026 - T-638/24, Innergemeinschaftliche Erwerbe unter einer vom Herkunftsmitgliedstaat der Gegenstände erteilten Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer – Irrtümlicher Ausweis der Umsatzsteuer in den Rechnungen für die entsprechenden innergemeinschaftlichen Lieferungen, UR 2026, 302-306
Steuersätze
BFH v. 20.1.2026 - VII R 19/24, Umsatzsteuer für Tiersehnen und Tiermägen, UR 2026, 306-312
Umsatzsteuerhinterziehung
BGH v. 10.12.2025 - 1 StR 387/25, Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung als unterschiedliche prozessuale Taten, UR 2026, 312-316
Verwaltungsentscheidungen
Unternehmer, Unternehmen
FinMin. Schleswig-Holstein v. 11.2.2026 - VI 3510 - S 7107 - 001, Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand – § 2b UStG; keine Janusköpfigkeit der Hochschulen in Schleswig-Holstein, UR 2026, 316-317
Steuerbefreiungen
FinMin. Sachsen v. 16.2.2026 - 35 - S 7179/62/72 - 2026/6751, Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 21 UStG für Tanzschulen, UR 2026, 317-318
Innergemeinschaftliche Lieferung
BMF v. 31.3.2026 - III C 3 - S 7140/00020/001/069, Steuerbefreiung einer unentgeltlichen Lieferung in grenzüberschreitenden Fällen, UR 2026, 318-319
Leistungsempfänger als Steuerschuldner
LSt Niedersachsen v. 12.3.2026 - S 7279 - St 185a - 3927/2022, Bestimmung des umsatzsteuerrechtlichen Leistungsempfängers bei Straßenbaulasttätigkeiten der Länder im Rahmen der Auftragsverwaltung für den Bund unter Einbindung Dritter, UR 2026, 319
Umsatzsteuer und Insolvenz
BMF v. 26.2.2026 - IV D 1 - S 0550/00425/001/002, BMF-Schreiben zu den Anwendungsfragen zu § 55 Abs. 4 InsO, UR 2026, 319-320
Autoren und Redaktion
Herausgegeben in Verbindung mit dem UmsatzsteuerForum e.V.
Fachbeirat: RA/StB Prof. Dr. Hans Nieskens · Prof. Dr. Markus Achatz · Prof. Dr. Joachim Englisch · PräsLfSt Dipl.-Fw. Stephan Filtzinger · Richter am FG Dr. Martin Kemper · RA/FAStR/WP/StB Dirk Rose · RAin Regine Schluckebier · StB Dipl.-Fw. M.B.L. Jürgen Scholz · RiBFH Andreas Treiber · MinDirig. a.D. Werner Widmann
Redaktion: Ass.-iur. Michael Kunze, LL.M. (verantwortlich)
Redaktionssekretariat: Renate Klöckner, Tel. 0221-93738-152, Fax: 0221-93738-902, ur@otto-schmidt.de
Angaben zur Produktsicherheit
Hersteller Verlag Dr. Otto Schmidt KGGustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln
E-Mail: