UmsatzsteuerRundschau - UR Zeitschrift für die gesamte Umsatzsteuerpraxis

Mit der UR sind Sie lückenlos informiert. In Aufsätzen behandeln namhafte Autoren fundiert und kritisch aktuelle umsatzsteuerrechtliche Themen. Vom UmsatzsteuerForum e.V. veranlasste Diskussionsbeiträge wirken auf die Rechtsentwicklung ein.
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juris Otto Schmidt Umsatzsteuerrecht
- Beiträge aus der Umsatzsteuerpraxis
- Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
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Beschreibung
In Aufsätzen behandeln namhafte Autoren aktuelle umsatzsteuerrechtliche Probleme fundiert und kritisch, vom UmsatzsteuerForum e.V. veranlasste Diskussionsbeiträge und Beiträge aus der Umsatzsteuerpraxis wirken auf die Rechtsentwicklung ein. Rechtsprechung und Verwaltungsentscheidungen werden – redaktionell aufbereitet – im Volltext dokumentiert. Der inhaltliche Zugang zu Urteilsgründen wird durch Anmerkungen erleichtert.
Das finden Sie alle 2 Wochen in der Umsatzsteuer-Rundschau:
- Wissenschaftlich fundierte und praxisnahe Aufsätze namhafter Autoren sowie kritische meinungsbildende Diskussionen aktueller Gesetzgebungsvorhaben
- Einmal monatlich Umsatzsteuerfälle aus der Praxis mit konkreten Gestaltungstipps
- Dokumentation von Rechtsprechung und Verwaltungsentscheidungen – redaktionell aufbereitet – im Volltext
Inklusive Online-Datenbank.
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- Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext
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Erscheinungsweise:
2 x monatlich am 5. und 20.
Aktuelles Heft
Heft 6 / 2023
Aufsätze
Ulbrich, Matthias, Praxisrelevante Aspekte beim sog. (Ehegatten-)Vorschaltmodell, UR 2023, 217-221
Die Vorschaltung z.B. eines Angehörigen oder einer Gesellschaft ermöglicht ggf. einen Vorsteuerabzug – jedenfalls des “Vorgeschalteten“ –, auch wenn der letztendliche Nutzer die Leistung zur Erbringung umsatzsteuerfreier Leistungen, die einen Vorsteuerabzug ausschließen, verwendet. Der BFH hatte sich damit auseinandergesetzt, ob ein vorgeschalteter Ehegatte Unternehmer ist und ob es sich um ein Scheingeschäft oder einen Gestaltungsmissbrauch handelt. In diesem Beitrag wird auf Praxisfragen eingegangen, die das Urteil nicht beantwortet und zudem das Ergebnis der Entscheidung kritisch betrachtet.
Diskussionsbeiträge
Dziadkowski, Dieter, Automatenglücksspielrechtsprechung weiter gefestigt, UR 2023, 221-223
Das Glücksspiel hat Deutschland fest im Griff. Fast monatlich werden Lotto-Millionäre oder Millionärinnen gekürt. Die Lottogesellschaften präsentieren die Glückspilze immer werbewirksam in den öffentlich-rechtlichen Medien. Gleichwohl pflegen noch zahlreiche Spielende aktive Glücksspiele, vor allem das reizvolle Automatenspiel mit zum Teil sphärischen Klängen ist beliebt.Daher gibt es auch immer wieder Streitfälle hinsichtlich der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Automatenspielen in Spielhallen. Trotz einer Legion von FG- und BFH-Entscheidungen kam die Rechtsprechung bislang nicht zur Ruhe. Befeuert wurde die Streitbühne noch durch die per 1.7.2021 getroffenen Neuregelungen des Glücksspielwesens in Deutschland im Online-Bereich. Einprägsam ist die Konfrontation durch eine unterschiedliche Behandlung u.a. beim Online-Poker vs. Poker Face to Face (terrestrisch).Auf dem gesamten Glücksspielmarkt geht es trotz Krisenanhäufung wieder aufwärts. So verzeichnen die staatlichen Spielbanken z.B. in Bayern 2022 den höchsten Bruttospielertrag seit 2007. Die Zahl der Besucher stieg wieder auf ca. 541.000. Die öffentlichen Spielbanken schrieben wieder schwarze Zahlen. Pecunia non olet!Obwohl der Streitgegenstand in die Jahre 2015 bis 2017 fällt und somit der Vor-Online-Zeit entstammt, ist die Entscheidung wegen ihrer tiefgehenden Begründungen sehr lesens- und beachtenswert.
Rechtsprechung
Ort der sonstigen Leistung
BFH v. 3.8.2022 - XI R 36/19, Zum Leistungsort der Umsätze einer ausländischen Zweitlotterie bei inländischer Spielteilnahme über das Internet, UR 2023, 223-226
Steuerbefreiungen
BFH v. 17.11.2022 - V R 23/20, Umsatzsteuerfreiheit von Privatkliniken (nach § 4 Nr. 16 Buchst. b UStG a.F.), UR 2023, 226-233
BFH v. 4.1.2023 - XI B 51/22, Besteuerung von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten nicht grundsätzlich bedeutsam, UR 2023, 233-238
Vorsteuerabzug
BFH v. 8.9.2022 - V R 26/21, Vorsteuerabzug aus dem Erwerb von Luxusfahrzeugen, UR 2023, 238-243
BFH v. 29.9.2022 - V R 29/20, Vorsteuerabzug und private Verwendung im Rahmen eines Ehegatten-Vorschaltmodells, UR 2023, 243-249
Verwaltungsentscheidungen
Unternehmer, Unternehmen
BMF v. 27.1.2023 - III C 2 - S 7104/19/10005 :003, Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug bei Forschungseinrichtungen; Änderung des Abschn. 2.10. UStAE, UR 2023, 249-252
Steuerbefreiungen
BMF v. 14.2.2023 - III C 3 - S 7175/21/10003 :003, Eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen; Neufassung des § 4 Nr. 18 UStG durch das sog. JStG 2019 zum 1.1.2020, UR 2023, 252-254
Unrichtiger oder unberechtigter Steuerausweis
BMF v. 2.2.2023 - III C 2 - S 7358/19/10001 :007, Verlängerung der Übergangsregelung zu § 2b UStG mit dem JStG 2022; Temporäre Billigkeitsregelung für einen unberechtigten Steuerausweis nach § 14c UStG, UR 2023, 254
Steuerberechnung
BMF v. 2.2.2023 - III C 3 - S 7329/19/10001 :004, Umsatzsteuer-Umrechnungskurse; Gesamtübersicht für das Jahr 2022, UR 2023, 254-255
Betreiber elektronischer Schnittstellen
BMF v. 2.2.2023 - IV B 6 - S 1316/21/10019 :025, Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen (Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG); Anwendungsfragen zum Plattformen-Steuertransparenzgesetz, UR 2023, 255
Umsatzsteueranwendungserlass
BMF v. 7.2.2023 - III C 2 - S 7300/19/10004 :005, Aktualisierung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses und Aufhebung überholter BMF-Schreiben, UR 2023, 255-256
Autoren
Herausgegeben in Verbindung mit dem UmsatzsteuerForum e.V.
Fachbeirat: RA/StB Prof. Dr. Hans Nieskens, Prof. Dr.
Markus Achatz, StB Dr. Herbert Becherer, Prof. Dr. Joachim
Englisch, MR Stephan Filtzinger, Matthias Gronemann,
Vors.RiBFH Prof. Dr. Bernd Heuermann, StB
Jürgen Scholz, M.B.L., Prof. Dr. Hermann-Josef Tehler,
MDig. a.D. Werner Widmann