Kriminalistik Unabhängige Zeitschrift für die kriminalistische Wissenschaft und Praxis
Bereits seit über 75 Jahren erscheint KRIMINALISTIK als unabhängige Zeitschrift für die kriminalistische Wissenschaft und Praxis. Sie behandelt regelmäßig Themen u.a. aus den Bereichen Kriminalpolitik, Kriminologie, Kriminaltechnik, Kriminalprävention, Strafrecht, Polizeiliche Aus- und Fortbildung sowie Rechtsmedizin. Inklusive Online-Archiv der Kriminalistik seit 1999.
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Beschreibung
Die Kriminalistik liefert in 11 Ausgaben pro Jahr fundierte Informationen und Beiträge kompetenter Fachleute zu aktuellen Themen aus den Bereichen Kriminalpolitik, Kriminalistik, Kriminologie, Kriminaltechnik, Kriminalprävention, Strafrecht, Polizeiliche Aus- und Fortbildung und Rechtsmedizin. Rubriken wie Recht Aktuell, Kriminalistik Schweiz, Kriminalistik-Campus sowie Literatur runden den Inhalt ab.
Umfassende Informationen zur aktuellen Ausgabe und Online-Archiv mit Zugriff für Abonnenten auf die Inhalte aller Kriminalistik-Ausgaben seit 1999 auf www.kriminalistik.de.
Erscheinungsweise:
11 x jährlich
Aktuelles Heft
Heft 8-9/2026
Editorial
Faßbender, Joachim / Martin, Sigmund P., Editorial, Krimi 2026, 449
Beiträge
Ebel, Michael, Blockchain-Ermittlungen unter MiCA, Krimi 2026, 450-457
Mit der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (Markets in Crypto-Assets Regulation – MiCA) hat die Europäische Union erstmals einen umfassenden Rechtsrahmen für Anbieter digitaler Vermögenswerte geschaffen, der durch nationale Ausführungsvorschriften – insbesondere das Kryptomärkteaufsichtsgesetz (KMAG) – konkretisiert wird. Für die kriminalistische Praxis eröffnet dies neue Ansatzpunkte, die über die reine Analyse von Blockchain-Transaktionen hinausgehen. Der Beitrag zeigt, wie sich Ermittlungen künftig aus dem Zusammenspiel zweier Ebenen entwickeln: der technischen Auswertung von Transaktionsdaten auf der Blockchain und der organisatorischen Zuordnung über regulierte Kryptodienstleister. Anhand typischer Fallkonstellationen wird dargestellt, unter welchen Voraussetzungen MiCA tatsächlich zur Aufklärung beitragen kann und wo weiterhin strukturelle Grenzen bestehen. Der Beitrag ordnet die neuen Möglichkeiten in die bestehende Ermittlungsrealität ein und zeigt, dass regulatorische Instrumente die technische Analyse nicht ersetzen, sondern gezielt ergänzen.
Hartleb, Florian, Phantomterrorismus – Sichtbarkeit, Zuschreibung und politische Gewalt, Krimi 2026, 457-464
Der Beitrag entwickelt “Phantomterrorismus“ als heuristische Kategorie zur Analyse solcher terroristischen oder terrornahen Konstellationen, deren politische Wirksamkeit in besonderem Maße aus Organisationsopazität, Zurechnungsunsicherheit und Deutungskonkurrenz hervorgeht. Im Unterschied zu substanzialistischen Terrorismusbegriffen richtet das Konzept den Blick auf das Verhältnis von Gewalt und Sichtbarkeit. Die dritte Generation der RAF, der NSU und die sog. Vulkangruppe werden als drei unterschiedliche Typen des Phantomischen interpretiert. Abschließend entwickelt der Beitrag drei Szenarien des Phantomterrorismus.
Krasnopolskyi, Volodymyr / Korostelova, Liliia / Jones, Joseph, Online recruitment of young people for terrorist activities and other violent extremist activities in European countries, Krimi 2026, 464-467
The article provides an analysis of online platforms as an information warfare tool and recruitment platform concerning the cultivation of terrorist threats. The study aims to identify the characteristics of online recruitment of young people via digital platforms and messengers (specifically Telegram and Threema). The study concludes by emphasizing the need to implement evidence-based approaches to improve mechanisms for the early detection of recruitment scenarios across social networks.
Der Artikel analysiert Online-Plattformen als Instrumente der Informationskriegsführung und als Rekrutierungsplattformen zur Förderung terroristischer Bedrohungen. Ziel der Studie ist es, die Merkmale der Online-Rekrutierung junger Menschen über digitale Plattformen und Messaging-Apps (insbesondere Telegram und Threema) zu ermitteln. Abschließend betont die Studie die Notwendigkeit, evidenzbasierte Ansätze umzusetzen, um die Mechanismen zur Früherkennung von Rekrutierungsszenarien in sozialen Netzwerken zu verbessern.
Anonym, , Aktive Maßnahmen russischer Geheimdienste – Teil 4, Krimi 2026, 467-481
Der vorliegende Artikel widmet sich (mutmaßlichen) Sabotagehandlungen russischer Geheimdienste in Europa (sog. “Sonderaufgaben“ und Spezialoperationen). Im Mittelpunkt stehen dabei nicht nur die konkreten Tathandlungen, sondern auch die dahinterstehenden Akteure, deren Rekrutierungsmethoden und Ziele. Darüber hinaus beleuchtet der Beitrag Fälle von Agententätigkeit in Deutschland. Die auf Grundlage öffentlich bekannt gewordener Daten gezogenen Schlussfolgerungen sind vorläufig und stehen unter dem Vorbehalt der Verifizierung.
Jungmann, Alexander, Fei Qian in Deutschland?, Krimi 2026, 481-484
Chinesische informelle Werttransfersysteme wie Fei Qian und Dìxià Qiánzhuāng haben sich global zur zentralen Infrastruktur transnationaler Geldwäsche entwickelt. Während USA und europäische Nachbarn diese Systeme operativ erfassen, bleibt das Phänomen in der deutschen Finanzermittlung weitgehend unsichtbar. Der Beitrag rekonstruiert die funktionale Logik chinesischer Untergrundbanken – von Spiegel-Verrechnung über die Einbindung von Studierenden bis zum Daigou-Handel – und kontrastiert sie mit der deutschen Hawala-Rechtsprechung. Er zeigt, dass das Ausbleiben deutscher Ermittlungsergebnisse auf begriffliche Blindstellen und strukturelle Ressourcendefizite zurückgeht.
Katanbafteh, Amir, Berufsgeheimnis vs. Fiskalinteresse: Ein ungelöster Konflikt für Anwälte und Steuerberater, Krimi 2026, 485-489
Der Beitrag beleuchtet den Konflikt zwischen Schweigepflicht und staatlichen Interessen bei Anwälten und Steuerberatern. Wer Mandatsgeheimnisse offenbart, riskiert § 203 StGB; wer schweigt, kann sich selbst strafbar machen. Im Geldwäscherecht wird das besonders deutlich. Die Selbstanzeige nach § 261 Abs. 8 StGB kann den Geheimnisträger vor Strafe schützen, allerdings zugleich einen Geheimnisverrat darstellen. § 48 GwG hilft in diesen Fällen nur begrenzt. Im Steuerrecht droht bei Kenntnis falscher Angaben des Mandanten eine Beteiligung an Steuerhinterziehung, vor allem wenn der Berater weiter für den Mandanten tätig bleibt. In der Regel ist die Mandatsniederlegung der einzige sichere Ausweg.
Wollinger, Gina Rosa, Gruppenvergewaltigung im politischen Diskurs, Krimi 2026, 489-494
Diskussionen über mögliche Zusammenhänge zwischen bestimmten Kriminalitätsphänomenen und migrationsbezogenen Kontexten werden seit langem geführt. Die Partei Alternative für Deutschland (AfD) greift diese Themen wiederholt auf und hat zuletzt verstärkt das Phänomen der sog. “Gruppenvergewaltigung“ politisch problematisiert. Der vorliegende Beitrag analysiert anhand eines parlamentarischen Antrags der AfD im Landtag Nordrhein-Westfalen die zugrunde liegende Argumentationslogik und ordnet die empirischen Erkenntnisse zur “Gruppenvergewaltigung“ in Deutschland aus kriminologischer Perspektive ein.
Recht aktuell
BayObLG v. 13.2.2026 - 204 StRR 102/26 / Vahle, Jürgen, Trunkenheit im Verkehr bei Fahrt in einem Parkhaus, Krimi 2026, 494-495
LG Tübingen v. 2.3.2026 - 9 Qs 34/26 / Vahle, Jürgen, Zum Beweiswert einer Gesichtserkennungssoftware, Krimi 2026, 495
LG Aachen v. 11.3.2026 - 52 Ks-401 Js 384/25-22/25 / Vahle, Jürgen, Verschweigen einer Suizidabsicht durch Betreuer, Krimi 2026, 495-496
BGH v. 21.4.2026 - 4 StR 679/25 / Vahle, Jürgen, Zum Begriff der Bande, Krimi 2026, 496-497
BGH v. 10.6.2026 - 3 StR 97/26 / Vahle, Jürgen, Heimliche Tonaufnahme einer polizeilichen Vernehmung, Krimi 2026, 498
Kriminalistik – Schweiz
Winkler, Hannes, Vermeidbarkeit – Schnittstelle zwischen Unfallanalyse und Rechtsprechung, Krimi 2026, 499-504
Die Vermeidbarkeit beinhaltet im Kern die Überlegung, ob ein Beteiligter das Unfallereignis hätte verhindern können, falls er ein anderes Verhalten gezeigt hätte. In diesem Beitrag beschreiben wir die Anwendung der Vermeidbarkeitsbetrachtung aus technischer Sicht. Wir zeigen die Methodik der häufig angewendeten Vermeidbarkeitsbetrachtungen auf, welche in Gutachten einfließen. Wir beschreiben auch mögliche alternative Betrachtungen, falls gängige Vermeidbarkeitsbetrachtungen – basierend auf festgestellten objektiven Anknüpfungstatsachen – versagen oder wenn Reaktionen der Beteiligten fehlen.
Kriminalistik – Campus
Anonym, , Strafbarkeit von Lösegeldzahlungen nach Ransomware-Angriffen – Teil 2, Krimi 2026, 505-516
Der Aufsatz, dem eine wesentlich umfangreichere Bachelor-Thesis zugrunde liegt, untersucht anhand einer Literaturrecherche die mögliche Strafbarkeit von Lösegeldzahlungen nach einem Ransomware-Angriff im Sinne der Terrorismusfinanzierung und erörtert, inwiefern islamistische terroristische Gruppierungen Ransomware-Angriffe zur Finanzierung bereits nutzen bzw. nutzen können. Im ersten Teil (Kriminalistik 5/2026, S. 310 ff.) wurden die informationstechnischen Fähigkeiten von islamistischen terroristischen Gruppierungen untersucht und geklärt, warum nach derzeitigem Erkenntnisstand keine Ransomware-Angriffe solcher Gruppierungen bekannt sind. Im vorliegenden zweiten Teil wird eine mögliche Strafbarkeit des Lösegeldzahlenden anhand der §§ 89c, 129, 129a StGB und des § 18 AWG erörtert.
Anke, Klara, Das Phänomen Catcalling und seine Auswirkungen auf das Sicherheitsgefühl, Krimi 2026, 516-520
Mit dem Sicherheitsgefühl und Catcalling greift die Autorin zwei Themenkomplexe auf, deren inhaltliche Bestimmung zuweilen an Grenzen stößt bzw. sich noch im wissenschaftlichen Diskurs befindet. Spielt einerseits das subjektive und damit nur unzureichend auf die Allgemeinheit übertragbare individuelle Empfinden eine zentrale Rolle, sind die psychischen Folgen aus den als solche empfundenen Bedrohungslagen im Einzelfall gravierend. Während das Sicherheitsgefühl die Bedrohung individueller Rechtsgüter im Allgemeinen spiegelt, bezieht sich Catcalling auf bestimmte, höchst unterschiedlich bewertete Verhaltensweisen deren Rezeption die Grundlage für eine kritische Betrachtung ist, welche nicht zwingend mit der Intention der sendenden Instanz korreliert. Damit lässt sich entsprechendes Verhalten zwar im Kontext kultureller Normen als ungebührlich oder respektlos einordnen, eine Einordnung im Sinne eines strafbaren Verhaltens fällt dagegen ungleich schwerer. Im vorliegenden Beitrag, welcher als Hausarbeit im Masterstudiengang “Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement“ entstanden ist, setzt die Autorin das individuelle Sicherheitsgefühl mit dem Catcalling in Beziehung und arbeitet den bestehenden Zusammenhang differenziert heraus. Dabei ordnet sie bisherige wissenschaftliche Erkenntnisse wie auch ihre Arbeit kritisch ein und spricht sich u.a. für eine einheitliche Definition und präventive Maßnahmen aus. (Redaktion: Joachim Faßbender)
Autoren und Redaktion
KD i.H. Joachim Faßbender, Prof. Dr. Sigmund P. Martin, LL.M. (Yale)
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