ZWH - Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Unternehmensrecht

ZWH - Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen

Die ZWH thematisiert rechtsgebietsübergreifend die Möglichkeiten, Risiken und Grenzen unternehmensbezogenen Handelns. Hier werden sowohl Themen aus dem Bereich des Wirtschafts- und des Steuerstrafrechts als auch compliancenahe Themen aus dem Zivilrecht aufgegriffen.

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Beratermodul ZWH – Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen

  • Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Unternehmensrecht
  • Inklusive Beratermodul ZWH
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 2192-8002

Jahresbezugspreis 2026: 573 € (inkl. MwSt.)
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Beratermodul ZWH – Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen

  • Archiv der ZWH seit 2011

  • Volltexte zu Gesetzen, Gerichtsentscheidungen

12 Print-Ausgaben im Jahr und Zugang zum Beratermodul ZWH und zur Zeitschriften-App. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Die Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Unternehmensrecht  (ZWH) thematisiert – rechtsgebietsübergreifend – die Möglichkeiten, Risiken und Grenzen unternehmensbezogenen Handelns. Sie greift sowohl Themen aus dem Bereich des Wirtschaftsstrafrechts und des Steuerstrafrechts als auch compliance-nahe Themen aus dem Zivilrecht im weitesten Sinne (einschließlich Arbeitsrecht) auf, insbesondere also auch zivilrechtliche Haftungsfragen im Zusammenhang mit der Führung von Unternehmen.

Die dokumentierte neueste Rechtsprechung wird ergänzt durch kurze, praxisnahe Anmerkungen, in denen die Essenz der wichtigsten Entscheidungen noch einmal "auf den Punkt" gebracht wird. Im Aufsatzteil widmet sich die Fachzeitschrift besonders aktuellen Themen aus der Praxis des Wirtschaftsstrafrechts und des Unternehmensrechts. Alle Beiträge enthalten konkrete Handlungs- und Gestaltungsempfehlungen für die Rechtspraxis. Hinzu kommen regelmäßige Rechtsprechungsüberblicke. Die Volltexte sämtlicher in der ZWH dokumentierten Entscheidungen, aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Themenspektrum der ZWH werden auf der ZWH-Homepage jederzeit online abrufbar sein. So bietet die Zeitschrift der anwaltlichen Beratungspraxis ebenso wie Verantwortungsträgern in Unternehmen monatlich vielfältige Informationen und Handlungsempfehlungen für eine rechtlich einwandfreie Unternehmensführung.

Im Print-Abonnement enthalten ist die Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der ZWH steht im Rahmen ihres Abonnements das Beratermodul ZWH mit folgenden Inhalten zur Verfügung. 

  • Archiv der ZWH seit 2011

  • Braun/Günther, Steuer ABC online

  • Carlé, StEK Online - Strukturierte Darstellung aller Erlasse und Verfügungen der Finanzverwaltung

  • Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext

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Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 15. (Doppelausgaben Januar und Juli)

Aktuelles Heft

Heft 9/2026

Aufsätze

Cordes, Malte, Zur Unzulässigkeit von Überraschungsentscheidungen im selbstständigen Einziehungsverfahren, ZWH 2026, 265-269

Das LG Berlin I entschied im Verfahren der selbstständigen Einziehung (§ 76a StGB) per einheitlichem Beschluss sowohl über die Eröffnung des selbstständigen Einziehungsverfahrens, die Anordnung der Einziehungsbeteiligung als auch die Einziehung der Vermögensgegenstände ohne mündliche Verhandlung. Der Beitrag setzt sich damit sowie mit der Entscheidung des KG als Beschwerdegericht auseinander: Dürfen Eröffnung und Einziehung in demselben Beschluss miteinander verbunden werden, obwohl der Gesetzgeber ein zweistufiges Verfahren schuf und den Verfahrensbeteiligten grundsätzlich in jedem Verfahrensstadium gesondert rechtliches Gehör zu gewähren ist? Und was gilt, wenn das Gericht den Rechtsschein setzt, über die Einziehung aufgrund mündlicher Verhandlung urteilen zu wollen?

Nissen, Timm, Insolvenzanfechtung bei Zahlung des Schuldners an gemeinnützige Einrichtung zur Erfüllung einer Geldauflage gem. § 153a StPO, ZWH 2026, 269-272

Der Beitrag befasst sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen Zahlungen des späteren Insolvenzschuldners an eine gemeinnützige Einrichtung zur Erfüllung einer Geldauflage i.S.d. § 153a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 StPO insolvenzrechtlich anfechtbar sind und gegen wen sich der zur Insolvenzmasse gehörende Anfechtungsanspruch richtet. Mit dieser höchstrichterlich bislang ungeklärten Rechtsfrage befasst sich die zugleich besprochene Entscheidung des BGH vom 12.3.2026.

Vollmerhausen, Marcel, Keine Erlaubnispflicht für das Kreditgeschäft als unselbstständiger Annex, ZWH 2026, 272-274

Der Beitrag bespricht ein Urteil des OLG Stuttgart zur Erlaubnispflicht des Kreditgeschäfts nach § 32 Abs. 1 S. 1 KWG i.V.m. § 1 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 KWG. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob ein Kreditgeschäft, das lediglich als unselbstständiger Annex eines nicht erlaubnispflichtigen Hauptgeschäfts betrieben wird, der Erlaubnispflicht unterliegt. Das Gericht stellt klar, dass sich sowohl die Gewerbsmäßigkeit als auch das Erfordernis eines in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetriebs jeweils auf das konkrete Bankgeschäft beziehen müssen – ein bloßes Abstellen auf das Hauptgeschäft genügt nicht.

Rechtsprechung

Wirtschaftsstrafrecht

OLG Stuttgart v. 1.8.2025 - 7 ORs 28 SRs 970/23, Kreditgeschäft als unselbständiger Annex neben einem nicht erlaubnispflichtigen Hauptgeschäft, ZWH 2026, 274-278

Zivilrecht

BGH v. 12.3.2026 - IX ZR 18/25, Insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit einer Erfüllung einer Geldauflage zur Einstellung eines Strafverfahrens durch den späteren Schuldner, ZWH 2026, 278-282

BGH v. 8.7.2025 - II ZR 165/23, Haftung eines abberufenen Geschäftsführers wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung durch Betreiben eines Schneeballsystems, ZWH 2026, 282-289

Verfahrensrecht

FG Münster v. 17.2.2026 - 14 V 232/26 AO, Pflicht des Rechtsanwalts zur Angabe seiner offenen Honorarforderungen unter Nennung von Namen und Anschrift des Mandanten sowie Forderungshöhe in der Vermögensauskunft nach § 284 AO, ZWH 2026, 289-293

BGH v. 8.6.2026 - 1 StR 497/24, Einziehung: Bestimmung des Werts des Erlangten bei vermeidbarem Verbotsirrtum, ZWH 2026, 293-297

KG v. 27.1.2026 - 5 Ws 148/25, 5 Ws 149 - 160/25, Überraschungsentscheidung im selbständigen Einziehungsverfahren, ZWH 2026, 297-304

Kurze Nachrichten

Veröffentlichung der Sektorspezifischen Risikoanalyse zur Risikobewertung von Rechtseinheiten, ZWH 2026, R5-R6

Reform für einen modernen, schlagkräftigen und digitalen Zoll, ZWH 2026, R6-R7

Bundesregierung legt Reform des Kartellrechts vor, ZWH 2026, R7

Autoren und Redaktion

Beirat (geschäftsführend): RA Dr. Burkard Göpfert; RAin Dr. Simone Kämpfer; RA Prof. Dr. Christoph Knauer; Prof. Dr. Hans Kudlich; RA Dr. Michael Racky (WisteV); RA Dr. Rainer Spatscheck; RA Prof. Dr. Michael Tsambikakis; RAin Renate Verjans.

Beirat: RA Dr. Markus Adick; RA Folker Bittmann; RA Prof. Dr. Lars Böttcher; RAin Dr. Margarete Gräfin von Galen; RiObLG Dr. Markus Ebner, LL.M.; RA Dr. Ferdinand Gillmeister; RA Dr. Florian C. Haus; RA Prof. Dr. Holger Matt; RA Dr. Bernd Rainer Mayer; RA Jes Meyer-Lohkamp; RAin Dr. Regina Michalke; RA Dr. Panos Pananis; RA Dr. Markus S. Rieder; RAin Dr. Heide Sandkuhl; RA Dr. Jörg Schauf; RAin Dr. Hellen Schilling; RA Dr. Bernd Wilhelm Schmitz; RA Dr. Oliver Sieg; RA Prof. Dr. Gerson Trüg; RA Dr. Florian Ufer; RA Nikolai Venn; RA Prof. Dr. Jochen Vetter; RA Dr. Marko Voß.

Redaktion: RA Dr. Adil-Dominik Al-Jubouri (verantwortlich), Anschrift des Verlages

Redaktionssekretariat: Maria Bermbach, Tel. 02 21/9 37 38-5 71, Fax 02 21/9 37 38-902, E-Mail: zwh@otto-schmidt.de

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