ZWH - Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Unternehmensrecht

Die ZWH thematisiert rechtsgebietsübergreifend die Möglichkeiten, Risiken und Grenzen unternehmensbezogenen Handelns. Hier werden sowohl Themen aus dem Bereich des Wirtschafts- und des Steuerstrafrechts als auch compliancenahe Themen aus dem Zivilrecht aufgegriffen.
Online erhältlich auch in diesem Modul:
Beratermodul ZWH – Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen
- Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Unternehmensrecht
- Inklusive Beratermodul ZWH
- Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
Beschreibung
Die Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Unternehmensrecht (ZWH) thematisiert – rechtsgebietsübergreifend – die Möglichkeiten, Risiken und Grenzen unternehmensbezogenen Handelns. Sie greift sowohl Themen aus dem Bereich des Wirtschaftsstrafrechts und des Steuerstrafrechts als auch compliance-nahe Themen aus dem Zivilrecht im weitesten Sinne (einschließlich Arbeitsrecht) auf, insbesondere also auch zivilrechtliche Haftungsfragen im Zusammenhang mit der Führung von Unternehmen.
Die dokumentierte neueste Rechtsprechung wird ergänzt durch kurze, praxisnahe Anmerkungen, in denen die Essenz der wichtigsten Entscheidungen noch einmal "auf den Punkt" gebracht wird. Im Aufsatzteil widmet sich die Fachzeitschrift besonders aktuellen Themen aus der Praxis des Wirtschaftsstrafrechts und des Unternehmensrechts. Alle Beiträge enthalten konkrete Handlungs- und Gestaltungsempfehlungen für die Rechtspraxis. Hinzu kommen regelmäßige Rechtsprechungsüberblicke. Die Volltexte sämtlicher in der ZWH dokumentierten Entscheidungen, aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Themenspektrum der ZWH werden auf der ZWH-Homepage jederzeit online abrufbar sein. So bietet die Zeitschrift der anwaltlichen Beratungspraxis ebenso wie Verantwortungsträgern in Unternehmen monatlich vielfältige Informationen und Handlungsempfehlungen für eine rechtlich einwandfreie Unternehmensführung.
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Beziehern der ZWH steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul ZWH, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.
Archiv der ZWH seit 2011
Braun/Günther, Steuer ABC online
Carlé, StEK Online - Strukturierte Darstellung aller Erlasse und Verfügungen der Finanzverwaltung
Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext
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Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 15. (Doppelausgaben Januar und Juli)
Aktuelles Heft
Heft 6/2025
Aufsätze
Nicolai, Florian, Influencermarketing und § 16 Abs. 1 UWG – “Am Ende hab’ ich noch einen Rabattcode für euch“ (Teil 1), ZWH 2025, 185-193
Der Beitrag setzt sich mit Influencermarketing und dessen Strafbarkeit gem. § 16 Abs. 1 UWG als strafbare Werbung auseinander. Dabei wird die Vorschrift des § 16 Abs. 1 UWG spezifisch aus dem Blickwinkel dieser Phänomenologie betrachtet. Der Beitrag zeigt auf, inwieweit die Spezifika des Influencermarketings in diesem Rahmen, insbesondere im Lichte der von europa- und zivilrechtlichen Friktionen geprägten Dogmatik des § 16 Abs. 1 UWG, zu berücksichtigen sind.
Esser, Robert, Inhalt und Grenzen des Beweistransfers nach der RL zur Europäischen Ermittlungsanordnung (EEA), ZWH 2025, 193-195
Die Rs. Delda bot dem EuGH Gelegenheit, sich zum materiellen Anwendungsbereich der RL-EEA, d.h. konkret zum Begriff der “Ermittlungsmaßnahme“ als Gegenstand einer Europäischen Ermittlungsanordnung zu äußern. Der Gerichtshof kommt zu dem Ergebnis, dass eine EEA allein dem Zweck dienen kann, grenzüberschreitend Beweise für eine Strafverfolgung zu erlangen und diese an die Anordnungsbehörde zu übermitteln, nicht aber der Bekanntgabe einer erhobenen Anklage oder der Übersendung von verfahrensrelevanten Schriftstücken.
Solka, Peter-Jan / Held, Leonard, Einziehung bei Dritten im Rahmen der handelsgestützten Marktmanipulation, ZWH 2025, 195-198
Der Beschluss des OLG Stuttgart vom 26.6.2024 enthält in zweierlei Hinsicht Neues. Einerseits weitet das Gericht die Anwendung der Einziehung bei Dritten gem. § 73b Abs. 1 Nr. 1 StGB in bedenklicher Weise aus. Andererseits schafft das Gericht Klarheit in der Frage, ob die gehandelten Aktien bei einer handelsgestützten Marktmanipulation der Einziehung unterliegen.
Rechtsprechung
Wirtschaftsstrafrecht
EuGH v. 13.2.2025 - C-383/23, Berechnung von Bußgeldobergrenzen und tatsächlichen Bußgeldern bei DSGVO-Verstößen von Konzernunternehmen, ZWH 2025, 198-202
BGH v. 18.11.2024 - 5 StR 375/24, Zur Schätzung bei Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, ZWH 2025, 202-203
Verfahrensrecht
OLG Stuttgart v. 26.6.2024 - 4 Ws 203/24, Anordnung vorläufiger Maßnahmen zur Sicherung der Einziehung bei Verdacht der handelsgestützten Marktmanipulation, ZWH 2025, 203-208
LG Nürnberg-Fürth v. 13.3.2025 - 12 Qs 62/24, Ausschluss eines Entschädigungsanspruchs nach dem StrEG; Nichtvorlage aller erforderlichen Urkunden durch einen Steuerpflichtigen bei einer Außenprüfung, ZWH 2025, 209-210
AG Stade v. 1.4.2025 - 34 Gs 1039/25, Ablehnung des Akteneinsichtsrechts des Verletzten bei lediglich mittelbarem Schaden, ZWH 2025, 210-211
EuGH v. 9.1.2025 - C-583/23, Zum Begriff der “Ermittlungsmaßnahme“ als Gegenstand einer Europäischen Ermittlungsanordnung, ZWH 2025, 211-214
Kartellrecht
BGH v. 17.9.2024 - KRB 101/23, Verjährungsbeginn bei Submissionsabsprachen nach EU- und deutschem Recht, ZWH 2025, 214-228
Kurze Nachrichten
BMF: Entwurf einer GwG-Meldeverordnung, ZWH 2025, R5
Ordnungsgeldverfahren des Bundesamtes für Justiz, ZWH 2025, R5
Kartell für Online-Essenslieferung: 329 Mio. € Geldbuße für Delivery Hero und Glovo, ZWH 2025, R5-R6
BGH bestätigt Verurteilung im Weidener Betrugsprozess, ZWH 2025, R6-R7
AfD fordert Haftungsregelung für Bundesminister, ZWH 2025, R7
Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen, ZWH 2025, R7
Härteres Vorgehen gegen Schwarzarbeit und Geldwäsche, ZWH 2025, R7
Autoren und Redaktion
Beirat (geschäftsführend): RA Dr. Burkard Göpfert; RAin Dr. Simone Kämpfer; RA Prof. Dr. Christoph Knauer; Prof. Dr. Hans Kudlich; RA Dr. Michael Racky (WisteV); RA Dr. Rainer Spatscheck; RA Prof. Dr. Michael Tsambikakis; RAin Renate Verjans.
Beirat: RA Dr. Markus Adick; RA Folker Bittmann; RA Prof. Dr. Lars Böttcher; RAin Dr. Margarete Gräfin von Galen; Dr. Markus Ebner, LL:M.; RA Dr. Ferdinand Gillmeister; RA Dr. Florian C. Haus; RA Christoph Lepper, LL.M.; RA Prof. Dr. Holger Matt; RA Dr. Bernd Rainer Mayer; RA Jes Meyer-Lohkamp; RAin Dr. Regina Michalke; RA Dr. Panos Pananis; RA Dr. Markus S. Rieder; RAin Dr. Heide Sandkuhl; RA Dr. Jörg Schauf; RAin Dr. Hellen Schilling; RA Dr. Bernd Wilhelm Schmitz; RA Dr. Oliver Sieg; RA Prof. Dr. Gerson Trüg; RA Dr. Florian Ufer; RA Nikolai Venn; RA Prof. Dr. Jochen Vetter; RA Dr. Marko Voß.
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