ZWH - Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Unternehmensrecht

ZWH - Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen

Die ZWH thematisiert rechtsgebietsübergreifend die Möglichkeiten, Risiken und Grenzen unternehmensbezogenen Handelns. Hier werden sowohl Themen aus dem Bereich des Wirtschafts- und des Steuerstrafrechts als auch compliancenahe Themen aus dem Zivilrecht aufgegriffen.

  • Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Unternehmensrecht
  • Inklusive Beratermodul ZWH
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 2192-8002

Jahresbezugspreis 2025: 539 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 32,10 € (inkl. MwSt.), Ausland: 47,90 €

Vorzugspreis: Für WisteV-Mitglieder gilt der Vorzugspreis von 458 € (inkl. MwSt.)
Wenn Sie vorzugspreisberechtigt sind, teilen Sie uns dies bitte im Kommentarfeld beim Abschluss Ihrer Bestellung mit. Wenn möglich geben Sie dort bitte Ihre Mitglieds-ID an.  

Online-Angebot zum Print-Abo:
Beratermodul ZWH – Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen

  • Archiv der ZWH seit 2011

  • Volltexte zu Gesetzen, Gerichtsentscheidungen

1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ZWH und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.
Beschreibung

Die Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Unternehmensrecht  (ZWH) thematisiert – rechtsgebietsübergreifend – die Möglichkeiten, Risiken und Grenzen unternehmensbezogenen Handelns. Sie greift sowohl Themen aus dem Bereich des Wirtschaftsstrafrechts und des Steuerstrafrechts als auch compliance-nahe Themen aus dem Zivilrecht im weitesten Sinne (einschließlich Arbeitsrecht) auf, insbesondere also auch zivilrechtliche Haftungsfragen im Zusammenhang mit der Führung von Unternehmen.

Die dokumentierte neueste Rechtsprechung wird ergänzt durch kurze, praxisnahe Anmerkungen, in denen die Essenz der wichtigsten Entscheidungen noch einmal "auf den Punkt" gebracht wird. Im Aufsatzteil widmet sich die Fachzeitschrift besonders aktuellen Themen aus der Praxis des Wirtschaftsstrafrechts und des Unternehmensrechts. Alle Beiträge enthalten konkrete Handlungs- und Gestaltungsempfehlungen für die Rechtspraxis. Hinzu kommen regelmäßige Rechtsprechungsüberblicke. Die Volltexte sämtlicher in der ZWH dokumentierten Entscheidungen, aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Themenspektrum der ZWH werden auf der ZWH-Homepage jederzeit online abrufbar sein. So bietet die Zeitschrift der anwaltlichen Beratungspraxis ebenso wie Verantwortungsträgern in Unternehmen monatlich vielfältige Informationen und Handlungsempfehlungen für eine rechtlich einwandfreie Unternehmensführung.

Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der ZWH steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul ZWH, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung. 

  • Archiv der ZWH seit 2011

  • Braun/Günther, Steuer ABC online

  • Carlé, StEK Online - Strukturierte Darstellung aller Erlasse und Verfügungen der Finanzverwaltung

  • Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 15. (Doppelausgaben Januar und Juli)

Aktuelles Heft

Heft 1/2025

Aufsätze

Pfohl, Michael, Die Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt (Teil 1), ZWH 2025, 1-12

Am 20.5.2024 ist die neue “Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt …“ in Kraft getreten. Im Beitrag werden die zu erwartenden, teilweise auch zu befürchtenden wesentlichen Änderungen dargestellt.

Spatscheck, Rainer / Spilker, Bettina, Einziehungsrecht im Spannungsfeld mit Ertrag- und Umsatzbesteuerung, ZWH 2025, 12-17

Wenn mit einer Straftat wirtschaftliche Vorteile (z.B. Schmier- oder Bestechungsgelder) erlangt werden, stehen zwei unterschiedliche – nicht hinreichend aufeinander abgestimmte – Regelungssysteme in einem Spannungsfeld. Einerseits unterliegen Gewinne aus illegalen Tätigkeiten der Einkommensbesteuerung, ggf. daneben auch der Umsatzbesteuerung. Andererseits sieht das Strafrecht mit dem Einziehungsrecht in §§ 73 ff. StGB vor, dem Täter die wirtschaftlichen Vorteile aus seiner Tat zu entziehen. Mit anderen Worten: eingezogene – nicht mehr vorhandene – wirtschaftliche Vorteile muss der Täter versteuern. Dies steht in Widerspruch mit dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Fälle aus der Praxis zeigen, dass es zu Doppelbelastungen kommen kann.

Rausch-Bernsmann, Katharina, “§ 266a StGB und Big-Tech-Konzerne“ – eine Anmerkung, ZWH 2025, 17-19

Die Abgrenzung des “Arbeitgebers“ von Scheinselbständigen ist eines, wenn nicht das zentrale Problem bei Auslegung der Vorschrift des § 266a StGB. Die Anmerkung versucht zu zeigen, dass die Big-Tech (GAFA) Konzerne in ihrer ggf. weltumfassenden Arbeitgeber-Rolle noch nicht angemessen gewürdigt werden.

Rechtsprechung

Wirtschaftsstrafrecht

LG Nürnberg-Fürth v. 25.4.2024 - 18 KLs 502 Js 2487/21, Subjektiver Tatbestand bei Beihilfe (§ 266a StGB) durch Gewerbeanmeldung und Kontoeröffnung durch Strohleute, ZWH 2025, 19-24

LG Nürnberg-Fürth v. 18.10.2024 - 12 NBs 503 Js 2133/21, Maßgeblichkeit der Einwilligung des Geschäftsführers einer GmbH beim Beiseiteschaffen, ZWH 2025, 24-26

BayObLG v. 29.7.2024 - 201 StRR 49/24, Bezahlung von Kleinbeträgen mit aufgefundener EC-Karte durch Nichtberechtigten, ZWH 2025, 26-28

Zivilrecht

OLG Schleswig v. 11.10.2024 - 17 U 4/24, Steuerberaterhaftung wegen unterlassenem Hinweis auf Fehler des Finanzamtes mit Folgewirkung, ZWH 2025, 28-35

Steuerrecht

EuGH v. 4.10.2024 - C-214/24, Zur Frage der Verbrauchsteuer für Tabakwaren, die unrechtmäßig in das Gebiet eines Mitgliedstaats eingeführt und dann ohne Eröffnung eines Steueraussetzungsverfahrens zu gewerblichen Zwecken durch mehrere Mitgliedstaaten bis in einen anderen Mitgliedstaat befördert wurden, ZWH 2025, 35-39

Verfahrensrecht

OVG Lüneburg v. 19.12.2024 - 13 OB 144/24, Durchsuchung und Beschlagnahme bei für einen Verein handelnde Personen, ZWH 2025, 40-42

Allgemeines Strafrecht

ArbG Hamm v. 16.2.2024 - 2 Ca 1229/23, Hinweisgeber-Schutz nur für Hinweisgeber: Kein Schutz bei Meldung an eine unzuständige Stelle, ZWH 2025, 42-44

Kurze Nachrichten

CDU/CSU-Fraktion stellt Große Anfrage zu Cum-Ex-Geschäften, ZWH 2025, R5

54 Kreditinstitute an Cum/Cum-Geschäften beteiligt, ZWH 2025, R5

Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA): Rat ernennt Europäische Staatsanwälte für Polen und Schweden, ZWH 2025, R5

AnomChat-Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten verwertbar, ZWH 2025, R6

FDP will Strafverfahren moderner gestalten, ZWH 2025, R6

MdEP wählen Bruna Szego zur AMLA-Vorsitzenden, ZWH 2025, R7

Bundeskartellamt – Jahresrückblick 2024, ZWH 2025, R7

Autoren

Beirat (geschäftsführend): RA Dr. Burkard Göpfert; RAin Dr. Simone Kämpfer; RA Prof. Dr. Christoph Knauer; Prof. Dr. Hans Kudlich; RA Dr. Michael Racky (WisteV); RA Dr. Rainer Spatscheck; RA Prof. Dr. Michael Tsambikakis; RAin Renate Verjans.

Beirat: RA Dr. Markus Adick; RA Folker Bittmann; RA Prof. Dr. Lars Böttcher; RAin Dr. Margarete Gräfin von Galen; Dr. Markus Ebner, LL:M.; RA Dr. Ferdinand Gillmeister; RA Dr. Florian C. Haus; RA Christoph Lepper, LL.M.; RA Prof. Dr. Holger Matt; RA Dr. Bernd Rainer Mayer; RA Jes Meyer-Lohkamp; RAin Dr. Regina Michalke; RA Dr. Panos Pananis; RA Dr. Markus S. Rieder; RAin Dr. Heide Sandkuhl; RA Dr. Jörg Schauf; RAin Dr. Hellen Schilling; RA Dr. Bernd Wilhelm Schmitz; RA Dr. Oliver Sieg; RA Prof. Dr. Gerson Trüg; RA Dr. Florian Ufer; RA Nikolai Venn; RA Prof. Dr. Jochen Vetter; RA Dr. Marko Voß.

Angaben zur Produktsicherheit

Hersteller
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln
E-Mail:
info@otto-schmidt.de