ZWH - Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Unternehmensrecht

ZWH - Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen

Die ZWH thematisiert rechtsgebietsübergreifend die Möglichkeiten, Risiken und Grenzen unternehmensbezogenen Handelns. Hier werden sowohl Themen aus dem Bereich des Wirtschafts- und des Steuerstrafrechts als auch compliancenahe Themen aus dem Zivilrecht aufgegriffen.

  • Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Unternehmensrecht
  • Inklusive Beratermodul ZWH
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 2192-8002

Jahresbezugspreis 2025: 539 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 32,10 € (inkl. MwSt.), Ausland: 47,90 €

Vorzugspreis: Für WisteV-Mitglieder gilt der Vorzugspreis von 458 € (inkl. MwSt.)
Wenn Sie vorzugspreisberechtigt sind, teilen Sie uns dies bitte im Kommentarfeld beim Abschluss Ihrer Bestellung mit. Wenn möglich geben Sie dort bitte Ihre Mitglieds-ID an.  

Online-Angebot zum Print-Abo:
Beratermodul ZWH – Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen

  • Archiv der ZWH seit 2011

  • Volltexte zu Gesetzen, Gerichtsentscheidungen

1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ZWH und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Die Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Unternehmensrecht  (ZWH) thematisiert – rechtsgebietsübergreifend – die Möglichkeiten, Risiken und Grenzen unternehmensbezogenen Handelns. Sie greift sowohl Themen aus dem Bereich des Wirtschaftsstrafrechts und des Steuerstrafrechts als auch compliance-nahe Themen aus dem Zivilrecht im weitesten Sinne (einschließlich Arbeitsrecht) auf, insbesondere also auch zivilrechtliche Haftungsfragen im Zusammenhang mit der Führung von Unternehmen.

Die dokumentierte neueste Rechtsprechung wird ergänzt durch kurze, praxisnahe Anmerkungen, in denen die Essenz der wichtigsten Entscheidungen noch einmal "auf den Punkt" gebracht wird. Im Aufsatzteil widmet sich die Fachzeitschrift besonders aktuellen Themen aus der Praxis des Wirtschaftsstrafrechts und des Unternehmensrechts. Alle Beiträge enthalten konkrete Handlungs- und Gestaltungsempfehlungen für die Rechtspraxis. Hinzu kommen regelmäßige Rechtsprechungsüberblicke. Die Volltexte sämtlicher in der ZWH dokumentierten Entscheidungen, aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Themenspektrum der ZWH werden auf der ZWH-Homepage jederzeit online abrufbar sein. So bietet die Zeitschrift der anwaltlichen Beratungspraxis ebenso wie Verantwortungsträgern in Unternehmen monatlich vielfältige Informationen und Handlungsempfehlungen für eine rechtlich einwandfreie Unternehmensführung.

Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der ZWH steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul ZWH, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung. 

  • Archiv der ZWH seit 2011

  • Braun/Günther, Steuer ABC online

  • Carlé, StEK Online - Strukturierte Darstellung aller Erlasse und Verfügungen der Finanzverwaltung

  • Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 15. (Doppelausgaben Januar und Juli)

Aktuelles Heft

06/2025

Aufsätze

Nicolai, Florian, Influencermarketing und § 16 Abs. 1 UWG – “Am Ende hab’ ich noch einen Rabattcode für euch“ (Teil 1), ZWH 2025, 185-193

Der Beitrag setzt sich mit Influencermarketing und dessen Strafbarkeit gem. § 16 Abs. 1 UWG als strafbare Werbung auseinander. Dabei wird die Vorschrift des § 16 Abs. 1 UWG spezifisch aus dem Blickwinkel dieser Phänomenologie betrachtet. Der Beitrag zeigt auf, inwieweit die Spezifika des Influencermarketings in diesem Rahmen, insbesondere im Lichte der von europa- und zivilrechtlichen Friktionen geprägten Dogmatik des § 16 Abs. 1 UWG, zu berücksichtigen sind.

Esser, Robert, Inhalt und Grenzen des Beweistransfers nach der RL zur Europäischen Ermittlungsanordnung (EEA), ZWH 2025, 193-195

Die Rs. Delda bot dem EuGH Gelegenheit, sich zum materiellen Anwendungsbereich der RL-EEA, d.h. konkret zum Begriff der “Ermittlungsmaßnahme“ als Gegenstand einer Europäischen Ermittlungsanordnung zu äußern. Der Gerichtshof kommt zu dem Ergebnis, dass eine EEA allein dem Zweck dienen kann, grenzüberschreitend Beweise für eine Strafverfolgung zu erlangen und diese an die Anordnungsbehörde zu übermitteln, nicht aber der Bekanntgabe einer erhobenen Anklage oder der Übersendung von verfahrensrelevanten Schriftstücken.

Solka, Peter-Jan / Held, Leonard, Einziehung bei Dritten im Rahmen der handelsgestützten Marktmanipulation, ZWH 2025, 195-198

Der Beschluss des OLG Stuttgart vom 26.6.2024 enthält in zweierlei Hinsicht Neues. Einerseits weitet das Gericht die Anwendung der Einziehung bei Dritten gem. § 73b Abs. 1 Nr. 1 StGB in bedenklicher Weise aus. Andererseits schafft das Gericht Klarheit in der Frage, ob die gehandelten Aktien bei einer handelsgestützten Marktmanipulation der Einziehung unterliegen.

Rechtsprechung

Wirtschaftsstrafrecht

EuGH v. 13.2.2025 - C-383/23, Berechnung von Bußgeldobergrenzen und tatsächlichen Bußgeldern bei DSGVO-Verstößen von Konzernunternehmen, ZWH 2025, 198-202

BGH v. 18.11.2024 - 5 StR 375/24, Zur Schätzung bei Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, ZWH 2025, 202-203

Verfahrensrecht

OLG Stuttgart v. 26.6.2024 - 4 Ws 203/24, Anordnung vorläufiger Maßnahmen zur Sicherung der Einziehung bei Verdacht der handelsgestützten Marktmanipulation, ZWH 2025, 203-208

LG Nürnberg-Fürth v. 13.3.2025 - 12 Qs 62/24, Ausschluss eines Entschädigungsanspruchs nach dem StrEG; Nichtvorlage aller erforderlichen Urkunden durch einen Steuerpflichtigen bei einer Außenprüfung, ZWH 2025, 209-210

AG Stade v. 1.4.2025 - 34 Gs 1039/25, Ablehnung des Akteneinsichtsrechts des Verletzten bei lediglich mittelbarem Schaden, ZWH 2025, 210-211

EuGH v. 9.1.2025 - C-583/23, Zum Begriff der “Ermittlungsmaßnahme“ als Gegenstand einer Europäischen Ermittlungsanordnung, ZWH 2025, 211-214

Kartellrecht

BGH v. 17.9.2024 - KRB 101/23, Verjährungsbeginn bei Submissionsabsprachen nach EU- und deutschem Recht, ZWH 2025, 214-228

Kurze Nachrichten

BMF: Entwurf einer GwG-Meldeverordnung, ZWH 2025, R5

Ordnungsgeldverfahren des Bundesamtes für Justiz, ZWH 2025, R5

Kartell für Online-Essenslieferung: 329 Mio. € Geldbuße für Delivery Hero und Glovo, ZWH 2025, R5-R6

BGH bestätigt Verurteilung im Weidener Betrugsprozess, ZWH 2025, R6-R7

AfD fordert Haftungsregelung für Bundesminister, ZWH 2025, R7

Ausschuss gegen Cum-Cum-Antrag der Grünen, ZWH 2025, R7

Härteres Vorgehen gegen Schwarzarbeit und Geldwäsche, ZWH 2025, R7

Autoren und Redaktion

Beirat (geschäftsführend): RA Dr. Burkard Göpfert; RAin Dr. Simone Kämpfer; RA Prof. Dr. Christoph Knauer; Prof. Dr. Hans Kudlich; RA Dr. Michael Racky (WisteV); RA Dr. Rainer Spatscheck; RA Prof. Dr. Michael Tsambikakis; RAin Renate Verjans.

Beirat: RA Dr. Markus Adick; RA Folker Bittmann; RA Prof. Dr. Lars Böttcher; RAin Dr. Margarete Gräfin von Galen; Dr. Markus Ebner, LL:M.; RA Dr. Ferdinand Gillmeister; RA Dr. Florian C. Haus; RA Christoph Lepper, LL.M.; RA Prof. Dr. Holger Matt; RA Dr. Bernd Rainer Mayer; RA Jes Meyer-Lohkamp; RAin Dr. Regina Michalke; RA Dr. Panos Pananis; RA Dr. Markus S. Rieder; RAin Dr. Heide Sandkuhl; RA Dr. Jörg Schauf; RAin Dr. Hellen Schilling; RA Dr. Bernd Wilhelm Schmitz; RA Dr. Oliver Sieg; RA Prof. Dr. Gerson Trüg; RA Dr. Florian Ufer; RA Nikolai Venn; RA Prof. Dr. Jochen Vetter; RA Dr. Marko Voß.

Angaben zur Produktsicherheit

Hersteller
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln
E-Mail:
info@otto-schmidt.de