ZWH - Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Unternehmensrecht

ZWH - Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen

Die ZWH thematisiert rechtsgebietsübergreifend die Möglichkeiten, Risiken und Grenzen unternehmensbezogenen Handelns. Hier werden sowohl Themen aus dem Bereich des Wirtschafts- und des Steuerstrafrechts als auch compliancenahe Themen aus dem Zivilrecht aufgegriffen.

  • Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Unternehmensrecht
  • Inklusive Beratermodul ZWH
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 2192-8002

Jahresbezugspreis 2025: 539 € (inkl. MwSt.)
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Beratermodul ZWH – Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen

  • Archiv der ZWH seit 2011

  • Volltexte zu Gesetzen, Gerichtsentscheidungen

1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ZWH und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Die Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Unternehmensrecht  (ZWH) thematisiert – rechtsgebietsübergreifend – die Möglichkeiten, Risiken und Grenzen unternehmensbezogenen Handelns. Sie greift sowohl Themen aus dem Bereich des Wirtschaftsstrafrechts und des Steuerstrafrechts als auch compliance-nahe Themen aus dem Zivilrecht im weitesten Sinne (einschließlich Arbeitsrecht) auf, insbesondere also auch zivilrechtliche Haftungsfragen im Zusammenhang mit der Führung von Unternehmen.

Die dokumentierte neueste Rechtsprechung wird ergänzt durch kurze, praxisnahe Anmerkungen, in denen die Essenz der wichtigsten Entscheidungen noch einmal "auf den Punkt" gebracht wird. Im Aufsatzteil widmet sich die Fachzeitschrift besonders aktuellen Themen aus der Praxis des Wirtschaftsstrafrechts und des Unternehmensrechts. Alle Beiträge enthalten konkrete Handlungs- und Gestaltungsempfehlungen für die Rechtspraxis. Hinzu kommen regelmäßige Rechtsprechungsüberblicke. Die Volltexte sämtlicher in der ZWH dokumentierten Entscheidungen, aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Themenspektrum der ZWH werden auf der ZWH-Homepage jederzeit online abrufbar sein. So bietet die Zeitschrift der anwaltlichen Beratungspraxis ebenso wie Verantwortungsträgern in Unternehmen monatlich vielfältige Informationen und Handlungsempfehlungen für eine rechtlich einwandfreie Unternehmensführung.

Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der ZWH steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul ZWH, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung. 

  • Archiv der ZWH seit 2011

  • Braun/Günther, Steuer ABC online

  • Carlé, StEK Online - Strukturierte Darstellung aller Erlasse und Verfügungen der Finanzverwaltung

  • Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

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Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 15. (Doppelausgaben Januar und Juli)

Aktuelles Heft

Heft 4/2025

Aufsätze

Bittmann, Folker, Die Rechtsprechung des BGH zum Steuerstrafrecht 2024/25, ZWH 2025, 93-99

Weder Vielfalt noch Grundsätzliches: Für den Berichtszeitraum lässt sich von keinen steuerlich herausragenden Entscheidungen künden. Ein Schwerpunkt lag auf der Umsatzsteuer.

Ebner, Markus, Leichtfertige Steuergefährdung aufgrund Nichtmitteilung von bereits vor einem Zuzug nach Deutschland erworbenen Auslandsbeteiligungen?, ZWH 2025, 100-101

Die Ausführungen des Bußgeldsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts, die auf seine eigene unveröffentlichte Rechtsprechung Bezug nehmen, werfen spannende, von ihm leider nicht beantwortete bzw. abschließend geklärte Fragen auf.

Zeyher, Lukas, Krypto-Messenger und Beweisverwertung unter Berücksichtigung des KCanG, ZWH 2025, 102-104

Das OLG Stuttgart hat sich in seinem Beschluss vom 23.9.2024 (7 Ws 29/24) mit der strafprozessualen Verwertbarkeit von Kommunikationsvorgängen aus den Krypto-Messengern SkyECC und ANOM auseinandergesetzt. In Einklang mit der im Allgemeinen bei Krypto-Messengern vorherrschenden verwertungsfreundlichen Rechtsprechungslinie sah das OLG Stuttgart die Informationen als verwertbar an. In der Sache wäre jedoch – insbesondere mit Blick auf das neue KCanG – ein anderes Ergebnis vertretbar und auch wünschenswert gewesen.

Rechtsprechung

Wirtschaftsstrafrecht

LG Nürnberg-Fürth v. 26.2.2025 - 12 KLs 501 Js 1658/21, Scheinhandlung nach § 4 Abs. 1 SubvG: Registrierung eines Accounts auf Antragsplattform für Corona-Überbrückungshilfen unter dem Namen eines Rechtsanwalts, der tatsächlich nicht prüft, als “prüfender Dritter“, ZWH 2025, 105-109

BGH v. 29.5.2024 - 3 StR 507/22, § 18 Abs. 4 AWG als ins Leere gehende Blankettvorschrift (im Zeitraum vom 20.2.2019 bis 17.7.2020), ZWH 2025, 109-115

Steuerstrafrecht

OLG Hamburg v. 26.11.2024 - 2 ORbs 38/24, Steuerrechtliches Bußgeldverfahren: Umfang der Mitteilungspflichten bei einer ausländischen Unternehmensbeteiligung, ZWH 2025, 115-116

Steuerrecht

FG Hessen v. 7.10.2024 - 6 K 443/22, Zur Umsatzsteuerbarkeit von Scheinrechnungen, ZWH 2025, 116-124

Verfahrensrecht

OLG Stuttgart v. 23.9.2024 - 7 Ws 29/24, Zur Verhältnismäßigkeit der Verwertung von Informationen aus Kommunikationsvorgängen in den Kryptiersystemen SkyECC und An0m, ZWH 2025, 124-130

LG Nürnberg-Fürth v. 22.11.2024 - 18 Qs 17/24, Durchsuchung bei einem unverdächtigen Notar; Umfang des Beschlagnahmeverbotes hinsichtlich Unterlagen nach § 97 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 StPO bei Mandatsbeziehung des Berufsgeheimnisträgers nur zur juristischen Person und nicht zu deren Organ als Beschuldigtem; beschuldigtenähnliche Verfahrensstellung einer juristischen Person, ZWH 2025, 130-138

Allgemeines Strafrecht

KG Berlin v. 13.3.2025 - 3 ORbs 24/25, Zur Einstufung einer Fehleinschätzung über die Genehmigungspflicht eines Tuns als Tatbestands- oder Verbotsirrtum, ZWH 2025, 138-139

Kurze Nachrichten

EBA berät zu neuen Regeln im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, ZWH 2025, R5

Kommission; Gründung des EU-Sanktions-Auskunftsdiensts zur Unterstützung von KMU bei der Einhaltung von Sanktionen, ZWH 2025, R5

Verurteilung eines Bürgermeisters aus dem Allgäu wegen strafbaren Ausnutzens des “Pflegerettungsschirms“ rechtskräftig, ZWH 2025, R6

Fast 22.000 wöchentliche Zugriffe auf das Lobbyregister, ZWH 2025, R6

Kommission fordert Deutschland zur ordnungsgemäßen Umsetzung des Europäischen Haftbefehls auf, ZWH 2025, R6-R7

Europol: Bericht zur Bedrohung durch schwere und organisierte Kriminalität veröffentlicht, ZWH 2025, R7

Vereinfachung: Rat legt Standpunkt zum “Stop-the-Clock“-Mechanismus zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU und der Rechtssicherheit für Unternehmen fest, ZWH 2025, R7-R8

Vertragsverletzung: Fünf Mitgliedstaaten werden wegen Nichtumsetzung der “Whistleblower“-Richtlinie zu finanziellen Sanktionen verurteilt, ZWH 2025, R8

Autoren und Redaktion

Beirat (geschäftsführend): RA Dr. Burkard Göpfert; RAin Dr. Simone Kämpfer; RA Prof. Dr. Christoph Knauer; Prof. Dr. Hans Kudlich; RA Dr. Michael Racky (WisteV); RA Dr. Rainer Spatscheck; RA Prof. Dr. Michael Tsambikakis; RAin Renate Verjans.

Beirat: RA Dr. Markus Adick; RA Folker Bittmann; RA Prof. Dr. Lars Böttcher; RAin Dr. Margarete Gräfin von Galen; Dr. Markus Ebner, LL:M.; RA Dr. Ferdinand Gillmeister; RA Dr. Florian C. Haus; RA Christoph Lepper, LL.M.; RA Prof. Dr. Holger Matt; RA Dr. Bernd Rainer Mayer; RA Jes Meyer-Lohkamp; RAin Dr. Regina Michalke; RA Dr. Panos Pananis; RA Dr. Markus S. Rieder; RAin Dr. Heide Sandkuhl; RA Dr. Jörg Schauf; RAin Dr. Hellen Schilling; RA Dr. Bernd Wilhelm Schmitz; RA Dr. Oliver Sieg; RA Prof. Dr. Gerson Trüg; RA Dr. Florian Ufer; RA Nikolai Venn; RA Prof. Dr. Jochen Vetter; RA Dr. Marko Voß.

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