ZWH - Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Unternehmensrecht

ZWH - Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen

Die ZWH thematisiert rechtsgebietsübergreifend die Möglichkeiten, Risiken und Grenzen unternehmensbezogenen Handelns. Hier werden sowohl Themen aus dem Bereich des Wirtschafts- und des Steuerstrafrechts als auch compliancenahe Themen aus dem Zivilrecht aufgegriffen.

  • Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Unternehmensrecht
  • Inklusive Beratermodul ZWH
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 2192-8002

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Beratermodul ZWH – Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen

  • Archiv der ZWH seit 2011

  • Volltexte zu Gesetzen, Gerichtsentscheidungen

1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zum Beratermodul ZWH und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Die Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Unternehmensrecht  (ZWH) thematisiert – rechtsgebietsübergreifend – die Möglichkeiten, Risiken und Grenzen unternehmensbezogenen Handelns. Sie greift sowohl Themen aus dem Bereich des Wirtschaftsstrafrechts und des Steuerstrafrechts als auch compliance-nahe Themen aus dem Zivilrecht im weitesten Sinne (einschließlich Arbeitsrecht) auf, insbesondere also auch zivilrechtliche Haftungsfragen im Zusammenhang mit der Führung von Unternehmen.

Die dokumentierte neueste Rechtsprechung wird ergänzt durch kurze, praxisnahe Anmerkungen, in denen die Essenz der wichtigsten Entscheidungen noch einmal "auf den Punkt" gebracht wird. Im Aufsatzteil widmet sich die Fachzeitschrift besonders aktuellen Themen aus der Praxis des Wirtschaftsstrafrechts und des Unternehmensrechts. Alle Beiträge enthalten konkrete Handlungs- und Gestaltungsempfehlungen für die Rechtspraxis. Hinzu kommen regelmäßige Rechtsprechungsüberblicke. Die Volltexte sämtlicher in der ZWH dokumentierten Entscheidungen, aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Themenspektrum der ZWH werden auf der ZWH-Homepage jederzeit online abrufbar sein. So bietet die Zeitschrift der anwaltlichen Beratungspraxis ebenso wie Verantwortungsträgern in Unternehmen monatlich vielfältige Informationen und Handlungsempfehlungen für eine rechtlich einwandfreie Unternehmensführung.

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Beziehern der ZWH steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul ZWH, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung. 

  • Archiv der ZWH seit 2011

  • Braun/Günther, Steuer ABC online

  • Carlé, StEK Online - Strukturierte Darstellung aller Erlasse und Verfügungen der Finanzverwaltung

  • Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

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Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 15. (Doppelausgaben Januar und Juli)

Aktuelles Heft

Heft 5/2025

Aufsätze

Bertrand, Christian, (Nichts) Neues zur umsatzsteuerrechtlichen Zurechnung von Prostitutionsumsätzen?, ZWH 2025, 141-143

Die umsatzsteuerrechtliche Zurechnung von Prostitutionsumsätzen ist ein Dauerbrenner von Betriebs- und Steuerfahndungsprüfungen und regelmäßig Gegenstand strafrechtlicher und finanzgerichtlicher Rechtsprechung. In einer aktuellen Entscheidung rechnet das FG Münster die Prostitutionsumsätze – wie zumeist – dem Bordellbetreiber zu. Die konkrete Einzelfallabwägung überzeugt indes, insbesondere vor dem Hintergrund der strafrechtlichen Rechtsprechung zur Zuordnung der Prostitutionsumsätze, nicht.

Beckschäfer, Sebastian / Krasteva, Margarita, Umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage im Falle strafrechtlicher Einziehung von Taterträgen, ZWH 2025, 144-145

Der BFH hat entschieden, dass strafrechtlich eingezogene Beträge zu einer nachträglichen Entgeltminderung entsprechend § 17 UStG führen und damit zu einer insoweit verminderten Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer. Diese Verminderung der Bemessungsgrundlage ist unionsrechtlich sowie verfassungsrechtlich geboten.

Krimphove, Dieter / Sliwka, Nick, Gewinnabschöpfung – Neue Herausforderung für Unternehmen, ZWH 2025, 146-152

Der Beitrag untersucht neue Herausforderungen im deutschen Gewinnabschöpfungsrecht vor dem Hintergrund der Richtlinie (EU) 2024/1260 v. 24.4.2024 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten.

Rechtsprechung

Zivilrecht

OLG Schleswig-Holstein v. 18.12.2024 - 12 U 9/24, Sicherheitsvorkehrungen beim Versand von E-Mails mit angehängten Rechnungen im Geschäftsverkehr; Schadensersatzanspruch nach der DSGVO, ZWH 2025, 153-158

Steuerrecht

FG Münster v. 15.11.2024 - 12 K 817/19 G, F, Zur Frage, ob Rückstellungen für Steuernachforderungen aufgrund einer Außenprüfung auch dann bereits im Jahr der wirtschaftlichen Verursachung gebildet werden dürfen, wenn keine Steuerhinterziehung vorliegt, ZWH 2025, 158-167

BFH v. 25.9.2024 - XI R 6/23, Umsatzsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage im Falle strafrechtlicher Einziehung von Taterträgen, ZWH 2025, 168-172

FG Münster v. 17.12.2024 - 15 K 40/21 U, Zur Zurechnung von Prostitutionsumsätzen an den Bordellbetreiber und zur Höhe der Schätzung solcher Umsätze, ZWH 2025, 173-178

Verfahrensrecht

EuGH v. 10.4.2025 - C-481/23 (Sangas), Keine Ablehnung der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls durch Mitgliedstaat, in dem eine gesuchte Person ihren Wohnsitz hat, ZWH 2025, 178-181

LG Nürnberg-Fürth v. 18.3.2024 - 18 KLs 505 Js 1651/21, Strafverfahren: Einziehungsbeteiligung einer GmbH nach Insolvenzeröffnung, ZWH 2025, 181-182

Editorial, ZWH 2025, R1

Kurze Nachrichten

BGH: Verzicht auf die Herausgabe von sichergestelltem Bargeld ist kein zulässiger Gegenstand einer Verständigung, ZWH 2025, R5

BGH bestätigt Verurteilung eines Oberstaatsanwalts im Frankfurter “Korruptionsskandal“, ZWH 2025, R5

BGH bestätigt Urteil zur Abfindungsaffäre der Stadt Iserlohn, ZWH 2025, R5-R6

Bundeskartellamt verhängt Bußgelder gegen Audioprodukte-Hersteller Sennheiser und Sonova, ZWH 2025, R6

AfD fragt nach Ordnungsgeldverfahren, ZWH 2025, R6

Autoren und Redaktion

Beirat (geschäftsführend): RA Dr. Burkard Göpfert; RAin Dr. Simone Kämpfer; RA Prof. Dr. Christoph Knauer; Prof. Dr. Hans Kudlich; RA Dr. Michael Racky (WisteV); RA Dr. Rainer Spatscheck; RA Prof. Dr. Michael Tsambikakis; RAin Renate Verjans.

Beirat: RA Dr. Markus Adick; RA Folker Bittmann; RA Prof. Dr. Lars Böttcher; RAin Dr. Margarete Gräfin von Galen; Dr. Markus Ebner, LL:M.; RA Dr. Ferdinand Gillmeister; RA Dr. Florian C. Haus; RA Christoph Lepper, LL.M.; RA Prof. Dr. Holger Matt; RA Dr. Bernd Rainer Mayer; RA Jes Meyer-Lohkamp; RAin Dr. Regina Michalke; RA Dr. Panos Pananis; RA Dr. Markus S. Rieder; RAin Dr. Heide Sandkuhl; RA Dr. Jörg Schauf; RAin Dr. Hellen Schilling; RA Dr. Bernd Wilhelm Schmitz; RA Dr. Oliver Sieg; RA Prof. Dr. Gerson Trüg; RA Dr. Florian Ufer; RA Nikolai Venn; RA Prof. Dr. Jochen Vetter; RA Dr. Marko Voß.

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