GmbHR Zeitschrift für Gesellschaftsrecht, Unternehmensrecht und Steuerrecht
Das ganze Wissen rund um die GmbH und Personengesellschaften wird aktuell, lückenlos, wissenschaftlich fundiert und zugleich praxisbezogen aufbereitet. Aktuelle Fachbeiträge zum gesamten Gesellschafts-, Bilanz- und Steuerrecht der GmbH und der Personengesellschaften sowie fachkundigen Kommentaren zu den wichtigsten aktuellen Entscheidungen. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.
Online erhältlich auch in diesen Modulen:
Aktionsmodul Steuerrecht inkl. Otto Schmidt Answers
Aktionsmodul Gesellschaftsrecht
Aktionsmodul Steuerrecht
Aktionsmodul Steuern plus Wirtschaft
Beratermodul GmbHR – Zeitschrift für Gesellschafts-, Unternehmens- und Steuerrecht
Beratermodul GmbH im Steuer- und Gesellschaftsrecht
Beratermodul Zeitschriften Wirtschaftsrecht
Beratermodul Herrmann/Heuer/Raupach Ertragsteuerrecht
juris GmbH-Recht
juris Notare Premium
juris Handels- und Gesellschaftsrecht
juris Handels- und Gesellschaftsrecht Premium
Owlit Rechtsabteilung
- Fachbeiträge zum Gesellschaftsrecht, Bilanzrecht und Steuerrecht der GmbH und der Personengesellschaften
- Mit Checklisten und Formulierungsmustern
- Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
- Zeitschriften-App
- Inklusive Beratermodul GmbHR
Beschreibung
- Der Aufsatz-Teil enthält Fachinformationen zu Fragen des gesamten Gesellschafts-, Bilanz- und Steuerrechts der GmbH und der Personengesellschaften, die für die Führung und Beratung von Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und der Personengesellschaften von Bedeutung sind.
- Der Teil "GmbH-Beratung" fasst in kürzeren Beiträgen Beratungsthemen möglichst praxisnah mit Checklisten, Formulierungsmustern etc. zusammen, die speziell für die vor- und nachsorgende Rechts- und Steuerberatung wertvolle und praktische Unterstützung geben.
- Unter der Rubrik "GmbH-International" werden praxisbezogene Gesamtdarstellungen bzw. Erörterungen von Einzelfragen aus dem Bereich des internationalen Gesellschafts- und Steuerrechts veröffentlicht.
- Die Rubrik "Podium" bietet Raum für pointierte, konzise Beiträge zu aktuellen rechtspolitischen und rechtspraktischen Fragestellungen und Entwicklungen.
- Der Entscheidungsteil soll aktuell und lückenlos die Rechtsprechungs- und Verwaltungspraxis dokumentieren; bei Urteilen von besonderer Bedeutung werden auch GmbHR-Kommentare veröffentlicht.
- Der GmbHReport ergänzt die unternehmensspezifischen Fachinformationen durch aktuelle Kurzberichte zu Themen, die darüber hinaus für die Führung und Beratung von Unternehmen von Bedeutung sind.
Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der GmbHR steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul GmbHR, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.
- Archiv der GmbHR seit 1991
- Volltexte zu Gesetzen, Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen
- Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail
- Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat
Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.
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Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!
Erscheinungsweise:
2 x monatlich am 1. und 15.
Aktuelles Heft
Heft 21/2024
Aufsätze
Markworth, David, Der Karriere-Geschäftsführer der GmbH im Konfliktfeld zwischen Gesellschafts- und Arbeitsrecht, GmbHR 2024, 1121-1127
Der Beitrag zeigt auf, an welchen Stellen, wenn es um den Kündigungsschutz von Karriere-Geschäftsführern geht, gesellschaftsrechtliche Strukturprinzipien in die arbeitsrechtliche Bewertung einfließen und sogar Vorrang beanspruchen müssen, um die gesellschaftsrechtliche Funktionsfähigkeit der GmbH zu wahren. Ziel ist es, insofern ein aus Sicht beider Teil-Rechtsgebiete tragfähiges Lösungsmodell zu entwerfen.
Briese, André, Steuerliche Aspekte einer Weiter-/Teilzeitbeschäftigung des Gesellschafter-Geschäftsführers nach Eintritt des altersbedingten Versorgungsfalls, GmbHR 2024, 1127-1132
Während sich die Rechtsprechung offenbar hin zu einer steuerlichen Anerkennung von Teilzeitbeschäftigungen von Gesellschafter-Geschäftsführern entwickelt, hat die Finanzverwaltung jüngst ihre gegenteilige Auffassung bekräftigt, dass eine Teilzeittätigkeit “nicht mit dem Aufgabenbild eines Gesellschafter-Geschäftsführers vereinbar ist“ (BMF v. 30.8.2024 – IV C 2 - S 2742/22/10003 :009 Rz. 10, GmbHR 2024, 1175 – in dieser Ausgabe; zuvor BMF v. 18.9.2017 – IV C 6 - S 2176/074/10006, BStBl. I 2017, 1293 Rz. 10). Diese These soll nachfolgend hinterfragt werden. Ergänzend sollen verschiedene Problemkreise im Zusammenhang mit Pensionszusagen beleuchtet werden.
Podium
Laws, Daniel / Kröhnke, Leonie, Satzungsdurchbrechende Beschlussfassungen auf Ebene der GmbH (BGH v. 16.7.2024 – II ZR 71/23): Klarstellung der Spielregeln im Zusammenwirken von Gesellschaftsrecht und Zivilprozessrecht, GmbHR 2024, 1133-1136
Durch Urteil entschied der BGH am 16.7.2024, dass die Abberufung von Martin Kind als Geschäftsführer der Hannover 96 Management GmbH wirksam war. Das Urteil des BGH stärkt die Stellung der Gesellschafterversammlung und ist aus Sicht der Praxis zu begrüßen. Denn der Ablauf und die zweijährige Dauer des Verfahrens offenbaren die Notwendigkeit einer praktikablen Lösung für Streitigkeiten auf Ebene der Gesellschaft insbesondere in Fällen, in denen eine Einigkeit der Gesellschafterversammlung besteht. Dem ist der BGH nunmehr gerecht geworden.
Das Urteil des BGH bedeutet Folgendes: Gesellschafterbeschlüsse über die Abberufung (und wohl auch Bestellung) eines Geschäftsführers sind grundsätzlich wirksam, sofern (i) alle Gesellschafter dafür stimmen, (ii) alle Gesellschafter auf eine Anfechtung des Beschlusses verzichten oder (iii) die Frist zur Anfechtung des jeweiligen Gesellschafterbeschlusses ohne Erhebung einer Anfechtungsklage verstrichen ist. Nichtgesellschafter können einen Gesellschafterbeschluss regelmäßig nicht anfechten. Welche Relevanz diese Klarstellung haben kann, zeigt sich bei genauerer Betrachtung des durch den BGH nunmehr rechtskräftig entschiedenen Verfahrens.
Rechtsprechung
Gesellschaftsrecht
KG v. 17.7.2024 - 22 W 25/24, Keine Gleichwertigkeit der notariellen Online-Beglaubigung nach österreichischem Recht mit deutscher Beglaubigung mittels Videokommunikation, GmbHR 2024, 1137-1142
OLG Hamm v. 17.6.2024 - 8 U 102/23, Gesamtschuldnerische Haftung der Mitgesellschafter einem Gesellschafter gegenüber bei Drittverbindlichkeit der GbR auch nach Inkrafttreten des MoPeG, GmbHR 2024, 1142-1154
LG München I v. 11.4.2024 - 6 O 18927/21, Zum Vorliegen von Schadenersatzansprüchen bei Zurückweisung einer sofortigen Beschwerde gegen die Bestätigung eines Insolvenzplans, GmbHR 2024, 1154-1159
Steuerrecht
EuGH v. 11.7.2024 - C-184/23, Keine Steuerbarkeit von Innenumsätzen bei Organschaften, GmbHR 2024, 1159-1162
BFH v. 24.4.2024 - I R 41/20, Zur Behandlung von Währungskursverlusten bei darlehensähnlichen Gesellschafterforderungen im Drittstaatenfall, GmbHR 2024, 1162-1170
BFH v. 10.4.2024 - II R 22/21, Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft als Schenkung, GmbHR 2024, 1170-1175
Verwaltungsanweisungen
BMF v. 30.8.2024 - IV C 2 - S 2742/22/10003 :009, Gleichzeitige Zahlung von Geschäftsführergehalt und Pension; BFH v. 15.3.2023 – I R 41/19; Änderung des BMF-Schreibens v. 18.9.2017 – IV C 2 - S 2742/22/10003 :009, GmbHR 2024, 1175-1176
GmbHR im Blickpunkt
Schnitker, Elmar / Kilp, Julia, Der Regierungsentwurf zum 2. Betriebsrentenstärkungsgesetz vom 18.9.2024 – Was ändert sich für die Unternehmen?, GmbHR 2024, R324-R326
Steuer- & Bilanzrecht
Levedag, Christian, BFH: Freibetrag bei Übertragung von Vermögen auf eine Familienstiftung, GmbHR 2024, R326
Levedag, Christian, BFH: Erweiterte Kürzung bei Vermietung eines Hotelgrundstücks, GmbHR 2024, R326-R327
Levedag, Christian, BFH: Erteilung einer Bescheinigung nach § 44a Abs. 5 Satz 4 EStG bei unbeschränkt steuerpflichtigen Holdingkapitalgesellschaften, GmbHR 2024, R327-R328
Huber, Roman, BMF: Ermittlung des steuerfreien und steuerpflichtigen Arbeitslohns nach den Doppelbesteuerungsabkommen sowie nach dem Auslandstätigkeitserlass im Lohnsteuerabzugsverfahren, GmbHR 2024, R328
Geberth, Georg / Bartelt, Martin, BMF: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz), GmbHR 2024, R328-R329
Arbeits- & Sozialrecht
Pröpper, Martin, BAG: Variable Vergütung, Zielvereinbarung und Zielvorgabe sowie Schadenersatz, GmbHR 2024, R329
Pröpper, Martin, BAG: Befristung zur Vertretung bei erkrankter Vertretungskraft, GmbHR 2024, R329-R330
Pröpper, Martin, BAG: Angefochtene Aufsichtsratswahl wegen allgemeiner Briefwahlmöglichkeit, GmbHR 2024, R330-R331
Wirtschafts-Praxis
Gajo, Marianne, Studie zu Arbeitgeberattraktivität und Jobwechsel, GmbHR 2024, R331-R332
Gajo, Marianne, Beschäftigungsquoten 2023 in Deutschland, GmbHR 2024, R332-R333
Gajo, Marianne, Studie zum Zahlungsverhalten in Deutschland, GmbHR 2024, R333-R334
Zeitschriftenspiegel
Gesellschaftsrecht, GmbHR 2024, R334-R335
Steuerrecht, GmbHR 2024, R335
Autoren
Herausgeber: Prof. Dr. Walter Bayer; RA/StB Vors. RiBFH a.D.; Prof. Dr. Dietmar Gosch; WP/StB Prof. Dr. Norbert Neu; Ltd. RegDir. Ralf Neumann; RA Prof. Dr. Jochem Reichert; Prof. Dr. Johannes Wertenbruch
Redaktion
RAin/FAinStR Vanessa Maidorn (verantw. Redakteurin), E-Mail: gmbhr@otto-schmidt.de, Anschrift des Verlags.
Redaktionsassistenz: Petra Fink, Tel. 02 21/9 37 38-5 61, Fax 02 21/9 37 38-9 52, E-Mail: gmbhr@otto-schmidt.de.