GmbHR Zeitschrift für Gesellschaftsrecht, Unternehmensrecht und Steuerrecht

GmbHR

Das ganze Wissen rund um die GmbH und Personengesellschaften wird aktuell, lückenlos, wissenschaftlich fundiert und zugleich praxisbezogen aufbereitet. Aktuelle Fachbeiträge zum gesamten Gesellschafts-, Bilanz- und Steuerrecht der GmbH und der Personengesellschaften sowie fachkundigen Kommentaren zu den wichtigsten aktuellen Entscheidungen. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.

  • Fachbeiträge zum Gesellschaftsrecht, Bilanzrecht und Steuerrecht der GmbH und der Personengesellschaften
  • Mit Checklisten und Formulierungsmustern
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • Zeitschriften-App
  • Inklusive Beratermodul GmbHR

ISSN 0016-3570

Jahresbezugspreis 2026: 624 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 49,50 € (inkl. MwSt.), Ausland: 82,00 € 

24 Print-Ausgaben im Jahr und Zugang zum Beratermodul GmbHR und zur Zeitschriften-App. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

  • Der Aufsatz-Teil enthält Fachinformationen zu Fragen des gesamten Gesellschafts-, Bilanz- und Steuerrechts der GmbH und der Personengesellschaften, die für die Führung und Beratung von Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und der Personengesellschaften von Bedeutung sind.

  • Der Teil "Beratungspraxis" fasst in kürzeren Beiträgen Beratungsthemen möglichst praxisnah mit Checklisten, Formulierungsmustern etc. zusammen, die speziell für die vor- und nachsorgende Rechts- und Steuerberatung wertvolle und praktische Unterstützung geben. 

  • Unter der Rubrik "Internationales" werden praxisbezogene Gesamtdarstellungen bzw. Erörterungen von Einzelfragen aus dem Bereich des internationalen Gesellschafts- und Steuerrechts veröffentlicht.

  • Die Rubrik "Podium" bietet Raum für pointierte, konzise Beiträge zu aktuellen rechtspolitischen und rechtspraktischen Fragestellungen und Entwicklungen.

  • Der Entscheidungsteil soll aktuell und lückenlos die Rechtsprechungs- und Verwaltungspraxis dokumentieren; bei Urteilen von besonderer Bedeutung werden auch GmbHR-Kommentare veröffentlicht. 

  • Der GmbHReport ergänzt die unternehmensspezifischen Fachinformationen durch aktuelle Kurzberichte zu Themen, die darüber hinaus für die Führung und Beratung von Unternehmen von Bedeutung sind.

Im Print-Abonnement enthalten ist die Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der GmbHR steht im Rahmen ihres Abonnements das Beratermodul GmbHR, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.

  • Archiv der GmbHR seit 1991

  • Volltexte zu Gesetzen, Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen

  • Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail 

  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

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Erscheinungsweise:
2 x monatlich am 1. und 15.

Aktuelles Heft

Heft 2/2026

Aufsätze

Heckschen, Heribert / Weitbrecht, Jannik, Registerwechsel ohne materielle Wirkungen – Eine kleine Entzauberung des Statuswechsels, GmbHR 2026, 57-64

Einen Formwechsel zwischen Personengesellschaften sieht das Umwandlungsgesetz (UmwG) nicht vor. Der Wechsel zwischen den Rechtsformen der Personengesellschaften vollzieht sich vielmehr seit jeher außerhalb des UmwG nach den allgemeinen Regeln. Dieser von Karsten Schmidt als zwingende “Verwandlung“ bezeichnete materiell-rechtliche Vorgang hat durch das MoPeG ein registerrechtliches Begleitverfahren erhalten. Durch das MoPeG wurde in Gestalt des Statuswechsels ein Rechtsinstitut geschaffen, durch das im Fall eines Rechtsformwechsels einer registrierten Personengesellschaft in eine Personengesellschaft anderer Rechtsform ein registerrechtlicher Nachweis der Identität beider Gesellschaften ermöglicht wird. Das Gesetz definiert den Statuswechsel in § 707c Abs. 1 BGB als “Eintragung einer bereits in einem Register eingetragenen Gesellschaft unter einer anderen Rechtsform einer rechtsfähigen Personengesellschaft in ein anderes Register“. Gleichzeitig führt die Exklusivität des Registerwechsels über das neu geschaffene Statuswechselverfahren dazu, dass ein mit dem Wechsel des Registers verbundener Rechtsformwechsel nur noch im Wege eines (konstitutiven) Statuswechsels vollzogen werden kann. Der Beitrag beleuchtet zwei Jahre nach Inkrafttreten des MoPeG die ersten Entwicklungen und neu aufgetauchte Probleme des neuen Statuswechselverfahrens. Die von Karsten Schmidt angedeutete “Magie“ des Rechtsformwechsels steckt vor wie nach dem MoPeG in den allgemeinen Regeln und nicht im Registerverfahren des Statuswechsels.
Nicht Gegenstand der vorliegenden Betrachtung sind dagegen Grundlagen und das allgemeine Verfahren des Statuswechsels, welche in der Literatur bereits umfassend dargestellt wurden.

Kneissl, Matthias, Tod eines Gesellschafters in der GmbH, GmbHR 2026, 65-70

Der Tod eines Gesellschafters einer GmbH stellt die Gesellschaft vor viele rechtliche Herausforderungen. Seit der durch die MoMiG-Reform im Jahr 2007 eingeführten Gesellschafterliste gem. § 16 Abs. 1 Satz 1 GmbHG i.V.m. § 40 GmbHG bestehen im Todesfall eines Gesellschafters erhebliche Unsicherheiten hinsichtlich der richtigen Adressierung der Einberufung. Dies betrifft insbesondere Gesellschafterversammlungen zur Einziehung des Geschäftsanteils, unabhängig davon, ob die Erben bekannt oder unbekannt sind. Ziel dieses Beitrags ist es, einen dogmatischen Ansatz zur Lösung dieser Konflikte zu erarbeiten und die rechtssichere Handhabung im Todesfall eines Gesellschafters näher zu beleuchten.

Rechtsprechung

Gesellschaftsrecht

BGH v. 22.10.2025 - I ZB 47/25, Abgabe der Vermögensauskunft für GmbH durch ihren im Zeitpunkt des für die Abgabe der Vermögensauskunft bestimmten Termins im Amt befindlichen Geschäftsführer, GmbHR 2026, 70-76

OLG Brandenburg v. 24.9.2025 - 7 U 146/24, Schadensersatzanspruch eines Insolvenzverwalters gegen faktischen Geschäftsführer/Gesellschafter wegen aus Gesellschaftsvermögen entnommener Beträge, GmbHR 2026, 76-80

OLG Frankfurt v. 15.9.2025 - 6 W 115/25, 6 U 60/18, Keine Rechtsnachfolgeklausel nach Übernahme eines Betriebsteils aufgrund Abspaltung zur Aufnahme für titulierte gesetzliche Unterlassungspflicht des übertragenden Rechtsträgers, GmbHR 2026, 80-84

OLG München v. 19.11.2025 - 34 Wx 271/25 e, Zum Umfang der Prüfungskompetenz des Registergerichts im Fall der Satzungsneufassung einer GmbH, GmbHR 2026, 84-85

OLG Stuttgart v. 4.11.2025 - 21 U 17/25, Actio pro socio bei einer KG nur nach vorherigem Bemühen um Herbeiführung eines Gesellschafterbeschlusses, GmbHR 2026, 86-91

LG Frankfurt v. 25.9.2025 - 2-13 S 56/24, Zu “KI-Halluzinationen“ von BGH-Entscheidungen in einem anwaltlichen Schriftsatz, GmbHR 2026, 91

Steuerrecht

BFH v. 7.10.2025 - IX R 7/24, Pflicht zur elektronischen Kommunikation auch bei Klageanbringung beim Finanzamt, GmbHR 2026, 91-95

BFH v. 1.10.2025 - X R 31/23, Nutzungspflicht des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs vor Zugang des Registrierungsbriefs, GmbHR 2026, 95-98

BFH v. 27.8.2025 - II R 1/23, Anlaufhemmung bei Abgabe einer Schenkungsteuererklärung nach Anzeigeerstattung; Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, GmbHR 2026, 98-103

BFH v. 3.6.2025 - IX R 39/21, Verstößt die “Switch-over“-Klausel des § 20 Abs. 2 AStG gegen die Niederlassungsfreiheit?, GmbHR 2026, 103-108

BFH v. 18.12.2024 - I R 45/22, § 1 Abs. 5 Satz 1 AStG als Einkünftekorrekturvorschrift, GmbHR 2026, 108-111

GmbHR im Blickpunkt

Dubovitskaya, Elena / Horz, Christian, Einsatz von KI in der Rechtsberatung, GmbHR 2026, R20-R22

Unternehmensrecht

Schirrmacher, Paul / Kunzmann, Sebastian, OLG München: Gesteigerte Anforderungen für die Glaubhaftmachung des Verfügungsgrundes für ein Tätigkeitsverbot im Wege der einstweiligen Verfügung bei gesellschaftsvertraglichen Widerspruchsrechten, GmbHR 2026, R22-R23

van Laack, Werner, Zulässigkeit von Sachausschüttungen in der GmbH, GmbHR 2026, R23-R24

Steuer- & Bilanzrecht

Levedag, Christian, BFH: Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO im finanzgerichtlichen Verfahren, GmbHR 2026, R24

Levedag, Christian, BFH: Steuerfreistellung des niederländischen Arbeitslohns im Ansässigkeitsstaat Deutschland auch bei Anwendung der niederländischen 30 %-Regelung, GmbHR 2026, R24

Levedag, Christian, BFH: Übertragung von Pensionsverpflichtungen – erstmalige Anwendung des § 4f EStG, GmbHR 2026, R24-R25

Levedag, Christian, BFH: Zur Verfassungsmäßigkeit des Gewinnzuschlags nach § 6b Abs. 7 EStG, GmbHR 2026, R25

Levedag, Christian, BFH: Zur gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnung der Gewinnanteile eines in den USA ansässigen stillen Gesellschafters, GmbHR 2026, R26

Geberth, Georg / Bartelt, Martin, Bundestag: Steueränderungsgesetz 2025 (StÄndG 2025) verabschiedet, GmbHR 2026, R26-R27

Geberth, Georg / Bartelt, Martin, Bundestag: Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz) verabschiedet, GmbHR 2026, R27-R28

Geberth, Georg / Bartelt, Martin, OECD: Update zum OECD-Musterabkommen, GmbHR 2026, R28-R29

Arbeits- & Sozialrecht

Pröpper, Martin, LAG Rheinland-Pfalz: Territorialprinzip: Für die Belegschaftsgröße ist nur auf das Inland abzustellen, GmbHR 2026, R29

Pröpper, Martin, ArbG Villingen-Schwenningen: Erfolgreiche Anfechtung der Aufsichtsratswahl wegen fehlender Übersetzung, GmbHR 2026, R29-R30

Wirtschafts-Praxis

Gajo, Marianne, Statistik zur Verlagerung von Stellen ins Ausland, GmbHR 2026, R30

Zeitschriftenspiegel

Gesellschaftsrecht, GmbHR 2026, R30-R31

Steuerrecht, GmbHR 2026, R31

Buchbesprechungen

Münchener Kommentar zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung: GmbHG, Band 2: §§ 35–52, GmbHR 2026, R31

Autoren und Redaktion

Herausgeber: Prof. Dr. Walter Bayer; RA/StB Vors. RiBFH a.D.; Prof. Dr. Dietmar Gosch; WP/StB Prof. Dr. Norbert Neu; Ltd. RegDir. Ralf Neumann; RA Prof. Dr. Jochem Reichert; Prof. Dr. Johannes Wertenbruch

RAin/FAinStR Vanessa Maidorn (verantw. Redakteurin), E-Mail: gmbhr@otto-schmidt.de, Anschrift des Verlags.

Redaktionsassistenz: Petra Fink, Tel. 02 21/9 37 38-5 61, Fax 02 21/9 37 38-9 52, E-Mail: gmbhr@otto-schmidt.de.

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