GmbHR Zeitschrift für Gesellschaftsrecht, Unternehmensrecht und Steuerrecht

GmbHR

Das ganze Wissen rund um die GmbH und Personengesellschaften wird aktuell, lückenlos, wissenschaftlich fundiert und zugleich praxisbezogen aufbereitet. Aktuelle Fachbeiträge zum gesamten Gesellschafts-, Bilanz- und Steuerrecht der GmbH und der Personengesellschaften sowie fachkundigen Kommentaren zu den wichtigsten aktuellen Entscheidungen. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.

  • Fachbeiträge zum Gesellschaftsrecht, Bilanzrecht und Steuerrecht der GmbH und der Personengesellschaften
  • Mit Checklisten und Formulierungsmustern
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • Zeitschriften-App
  • Inklusive Beratermodul GmbHR

ISSN 0016-3570

Jahresbezugspreis 2026: 624 € (inkl. MwSt.)
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Beschreibung

  • Der Aufsatz-Teil enthält Fachinformationen zu Fragen des gesamten Gesellschafts-, Bilanz- und Steuerrechts der GmbH und der Personengesellschaften, die für die Führung und Beratung von Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und der Personengesellschaften von Bedeutung sind.

  • Der Teil "Beratungspraxis" fasst in kürzeren Beiträgen Beratungsthemen möglichst praxisnah mit Checklisten, Formulierungsmustern etc. zusammen, die speziell für die vor- und nachsorgende Rechts- und Steuerberatung wertvolle und praktische Unterstützung geben. 

  • Unter der Rubrik "Internationales" werden praxisbezogene Gesamtdarstellungen bzw. Erörterungen von Einzelfragen aus dem Bereich des internationalen Gesellschafts- und Steuerrechts veröffentlicht.

  • Die Rubrik "Podium" bietet Raum für pointierte, konzise Beiträge zu aktuellen rechtspolitischen und rechtspraktischen Fragestellungen und Entwicklungen.

  • Der Entscheidungsteil soll aktuell und lückenlos die Rechtsprechungs- und Verwaltungspraxis dokumentieren; bei Urteilen von besonderer Bedeutung werden auch GmbHR-Kommentare veröffentlicht. 

  • Der GmbHReport ergänzt die unternehmensspezifischen Fachinformationen durch aktuelle Kurzberichte zu Themen, die darüber hinaus für die Führung und Beratung von Unternehmen von Bedeutung sind.

Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der GmbHR steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul GmbHR, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.

  • Archiv der GmbHR seit 1991

  • Volltexte zu Gesetzen, Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen

  • Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail 

  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

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Erscheinungsweise:
2 x monatlich am 1. und 15.

Aktuelles Heft

Heft 22/2025

Aufsätze

Wertenbruch, Johannes / Thormann, Moritz, Die interprofessionelle GmbH & Co. KG von Anwälten, Ärzten und Apothekern im Bereich des Arzt- und Arzneimittelrechts, GmbHR 2025, 1177-1185

Auf Grundlage der “Horn“-Entscheidung des BVerfG darf die interprofessionelle Zusammenarbeit von Anwälten, Ärzten und Apothekern in der Rechtsform der PartG auf dem Gebiet des Arzt- und Arzneimittelrechts anwaltsrechtlich nicht verboten werden. Im Rahmen der BRAO-Novelle wurde das inkriminierte Sozietätsverbot aufgehoben und auch die Rechtsform der GmbH & Co. KG für die anwaltliche Berufsausübung zugelassen. Während bei der PartG mbB die persönliche Haftung nur für Berufsfehler ausgeschlossen ist und die Gesellschafter daher insbesondere mit Gesellschaftsverbindlichkeiten aus Arbeitsverhältnissen und langfristigen Mietverträgen konfrontiert werden können, gewährleistet die GmbH & Co. KG einen vollständigen Ausschluss der persönlichen Haftung. Die Beteiligung von Ärzten und Apothekern ist aber nach der MoPeG-Regelung des § 107 Abs. 1 Satz 2 HGB nur möglich, wenn deren einschlägiges Berufsrecht sowohl die in Rede stehende interprofessionelle Kooperation als auch die Rechtsform der GmbH & Co. KG zulässt. Problematisch ist, dass insoweit für das Berufsrecht der Ärzte und der Apotheker die Bundesländer zuständig sind und der Fokus der vorhandenen Regelwerke primär auf die klassische Heilkunde- und Apothekertätigkeit gerichtet ist.

Hamdan, Marwan / Hamdan, Binke, Grenzen der ehevertraglichen Gestaltungsfreiheit bei Unternehmerehen, GmbHR 2025, 1186-1191

Eheverträge gehören zur gängigen Gestaltungspraxis bei Abschluss einer sog. Unternehmerehe. Damit soll der Schutz des Unternehmens insbesondere für den Fall des Scheiterns der Ehe gewährleistet werden. Allerdings darf der Nichtunternehmer-Ehegatte nicht völlig schutzlos gestellt werden. Dies erfolgt über die sog. Inhalts- und Ausübungskontrolle der Rechtsprechung gem. §§ 138, 242 BGB. Mit Beschluss vom 28.5.2025 – XII ZB 395/24 hat der BGH seine bisherige Rechtsprechung zur Gestaltungsfreiheit von Eheverträgen und ihren Grenzen konsequent weiterentwickelt.

Rechtsprechung

Gesellschaftsrecht

BGH v. 8.7.2025 - II ZR 137/23, Keine analoge Anwendung des § 179a AktG auf Publikums-KG, GmbHR 2025, 1191-1201

BGH v. 9.1.2025 - I ZB 48/24, Kein Verzicht auf Geltendmachung der Unzuständigkeit des Schiedsgerichts vor staatlichem Gericht durch Anrufung des Schiedsgerichts, GmbHR 2025, 1201-1206

OLG Frankfurt v. 4.6.2025 - 9 U 16/23, Haftung englischer Limited auf Rückzahlung von Einlage im Zusammenhang mit Genussrechtsbeteiligung, GmbHR 2025, 1206-1210

OLG Frankfurt v. 12.3.2024 - 20 W 214/22, Zur Pflicht des Notars auf Einreichung einer Gesellschafterliste, GmbHR 2025, 1210-1215

Steuerrecht

BFH v. 19.3.2025 - XI R 2/23, Zur Verlustnutzung nach Beendigung einer zweigliedrigen KG durch Anwachsung auf eine GmbH, GmbHR 2025, 1215-1222

BFH v. 27.11.2024 - I R 19/21, Steuerrechtliche Behandlung eines einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft gewährten Gesellschafterdarlehens, GmbHR 2025, 1222-1226

BFH v. 27.11.2024 - I R 23/21, Geschäftsleitende Holding-Personengesellschaft als Organträgerin, GmbHR 2025, 1226-1229

BFH v. 27.11.2024 - I R 21/22, Anwendung des § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG bei Darlehensgewährung durch zwischengeschaltete vermögensverwaltende KG, GmbHR 2025, 1229-1232

GmbHR im Blickpunkt

Heckschen, Heribert, Digitalisierung – dritter Schritt, GmbHR 2025, R340-R341

Unternehmensrecht

Schirrmacher, Paul, KG: Selbstwiderlegung der Dringlichkeit bei ausgeschöpfter Fristverlängerung ohne triftige Gründe, GmbHR 2025, R342

Jordan, Franziska, OLG Brandenburg: Zur Eintragungsfähigkeit des Namens einer eGbR, GmbHR 2025, R342-R343

Steuer- & Bilanzrecht

Levedag, Christian, BFH: Kein Feststellungsinteresse für eine Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen eine Prüfungsanordnung, GmbHR 2025, R343

Levedag, Christian, BFH: Bestimmung des Beginns der sachlichen Gewerbesteuerpflicht einer Personengesellschaft, GmbHR 2025, R344

Levedag, Christian, BFH: Voraussetzungen einer inländischen Betriebsstätte, GmbHR 2025, R344

Levedag, Christian, BFH: Verrechnungspreisbestimmung bei sog. Parallelimporten, GmbHR 2025, R344-R345

Levedag, Christian, BFH: Erstmalige Erklärung zur optionalen Vollverschonung von Betriebsvermögen im Rahmen eines Änderungsbescheids, GmbHR 2025, R345

Geberth, Georg / Bartelt, Martin, Bundesrat: Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen (Mindeststeueranpassungsgesetz – MinStAnpG), GmbHR 2025, R345-R346

Bleckmann, Nils, BMF: Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung, GmbHR 2025, R346-R347

Geberth, Georg / Bartelt, Martin, BMF: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zu dem Mehrseitigen Übereinkommen vom 24.11.2016 zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung, GmbHR 2025, R347

Arbeits- & Sozialrecht

Pröpper, Martin, BAG: Eine Person als Vergleichsmaßstab zur Entgelttransparenz (“Paarvergleich“), GmbHR 2025, R347-R348

Pröpper, Martin, BAG: Mehrfachwahlberechtigung von Führungskräften (Matrix-Struktur), GmbHR 2025, R348-R349

Pröpper, Martin, LAG München: Sonderkündigungsschutz für “Vorfeld-Initiatoren“ einer Betriebsratswahl, GmbHR 2025, R349

Pröpper, Martin, ArbG Köln: Kündigung wegen Spesenbetrugs trotz Freigabe des Vorgesetzten, GmbHR 2025, R350-R351

Wirtschafts-Praxis

Gajo, Marianne, Studie zum Kundenservice im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz, GmbHR 2025, R351-R352

Gajo, Marianne, Zusammenhang zwischen Alterung und Investitionen im Mittelstand, GmbHR 2025, R352-R354

Gajo, Marianne, Unternehmensgründungen im weltweiten Vergleich, GmbHR 2025, R354-R357

Gajo, Marianne, Schweizer KMUs haben Nachholbedarf bei Digitalisierung, GmbHR 2025, R357-R359

Buchbesprechungen

Bartl/Bartl/Beine/Koch/Schlarb/Schmitt/Schmitt, GmbH-Recht (Heidelberger Kommentar), GmbHR 2025, R359

Münchener Kommentar zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung: GmbHG, Band 3: §§ 53-88, GmbHR 2025, R359

Autoren und Redaktion

Herausgeber: Prof. Dr. Walter Bayer; RA/StB Vors. RiBFH a.D.; Prof. Dr. Dietmar Gosch; WP/StB Prof. Dr. Norbert Neu; Ltd. RegDir. Ralf Neumann; RA Prof. Dr. Jochem Reichert; Prof. Dr. Johannes Wertenbruch

RAin/FAinStR Vanessa Maidorn (verantw. Redakteurin), E-Mail: gmbhr@otto-schmidt.de, Anschrift des Verlags.

Redaktionsassistenz: Petra Fink, Tel. 02 21/9 37 38-5 61, Fax 02 21/9 37 38-9 52, E-Mail: gmbhr@otto-schmidt.de.

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