GmbHR Zeitschrift für Gesellschaftsrecht, Unternehmensrecht und Steuerrecht

GmbHR

Das ganze Wissen rund um die GmbH und Personengesellschaften wird aktuell, lückenlos, wissenschaftlich fundiert und zugleich praxisbezogen aufbereitet. Aktuelle Fachbeiträge zum gesamten Gesellschafts-, Bilanz- und Steuerrecht der GmbH und der Personengesellschaften sowie fachkundigen Kommentaren zu den wichtigsten aktuellen Entscheidungen. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.

  • Fachbeiträge zum Gesellschaftsrecht, Bilanzrecht und Steuerrecht der GmbH und der Personengesellschaften
  • Mit Checklisten und Formulierungsmustern
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • Zeitschriften-App
  • Inklusive Beratermodul GmbHR

ISSN 0016-3570

Jahresbezugspreis 2025: 586 € (inkl. MwSt.)
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Beschreibung

  • Der Aufsatz-Teil enthält Fachinformationen zu Fragen des gesamten Gesellschafts-, Bilanz- und Steuerrechts der GmbH und der Personengesellschaften, die für die Führung und Beratung von Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und der Personengesellschaften von Bedeutung sind.

  • Der Teil "GmbH-Beratung" fasst in kürzeren Beiträgen Beratungsthemen möglichst praxisnah mit Checklisten, Formulierungsmustern etc. zusammen, die speziell für die vor- und nachsorgende Rechts- und Steuerberatung wertvolle und praktische Unterstützung geben. 

  • Unter der Rubrik "GmbH-International" werden praxisbezogene Gesamtdarstellungen bzw. Erörterungen von Einzelfragen aus dem Bereich des internationalen Gesellschafts- und Steuerrechts veröffentlicht.

  • Die Rubrik "Podium" bietet Raum für pointierte, konzise Beiträge zu aktuellen rechtspolitischen und rechtspraktischen Fragestellungen und Entwicklungen.

  • Der Entscheidungsteil soll aktuell und lückenlos die Rechtsprechungs- und Verwaltungspraxis dokumentieren; bei Urteilen von besonderer Bedeutung werden auch GmbHR-Kommentare veröffentlicht. 

  • Der GmbHReport ergänzt die unternehmensspezifischen Fachinformationen durch aktuelle Kurzberichte zu Themen, die darüber hinaus für die Führung und Beratung von Unternehmen von Bedeutung sind.

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  • Archiv der GmbHR seit 1991

  • Volltexte zu Gesetzen, Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen

  • Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail 

  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

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Erscheinungsweise:
2 x monatlich am 1. und 15.

Aktuelles Heft

Heft 24/2024

Aufsätze

Binnewies, Burkhard / Mückl, Norbert / Olbing, Klaus, Aktuelles Steuerrecht rund um die GmbH und ihre Gesellschafter 2024/2025, GmbHR 2024, 1289-1321

Der Gesetzgeber hat im Jahr 2024 mit Verspätung und erheblichen Änderungen das Wachstumschancengesetz beschlossen. Die sich noch im Gesetzgebungsprozess befindenden Gesetze, Jahressteuergesetz 2024 sowie Steuerfortentwicklungsgesetz enthalten eine Vielzahl von Änderungen für die Besteuerung der GmbH. Skandalös ist die zunächst zurückgenommene Pflicht für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit der Finanzverwaltung per ELSTA zu kommunizieren, welche “versehentlich“ wieder im Gesetz vorgesehen sein soll. Die Finanzverwaltung hat die Überarbeitung des Umwandlungssteuer-Erlasses noch nicht abschließen können. Dies wird Anfang 2025 erwartet. Das BMF-Schreiben zur inkongruenten Gewinnverwendung und Ausschüttung setzt die hierzu ergangenen Urteile des BFH um. Gleiches gilt bzgl. der Rechtsprechung des BFH zur gleichzeitigen Zahlung von Geschäftsführergehalt und Pension, wobei die Finanzverwaltung dieses Urteil restriktiv auslegt und umsetzt. Weiterhin zahlreich sind die Entscheidungen in der Rechtsprechung zur verdeckten Gewinnausschüttung. Einmal mehr wird vom BFH das Nebeneinander von § 1 AStG und § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG betont. Die Entscheidung des BFH zur Ablehnung einer vGA bei irrtümlicher Vermögensverschiebung ist hilfreich, dürfte durch die Finanzverwaltung allerdings nicht über den Einzelfall hinaus angewendet werden. Endlich sind Entscheidungen des II. Senats des BFH zur Schenkung nach § 7 Abs. 8 ErbStG gekommen, welche für die Praxis mehr als enttäuschend sind. Entgegen der gut begründeten Entscheidungen des Sächsischen FG und des FG Münster lehnt der BFH das Erfordernis eines subjektiven Tatbestands ab. Vergleichsweise viele Entscheidungen sind zur Einbringung in die GmbH und zum übrigen Umwandlungssteuerrecht ergangen. Das FG München und das FG Düsseldorf streiten darum, wer den Einbringungsgewinn I bei unentgeltlicher Rechtsnachfolge zu versteuern hat. Überraschend lehnt der BFH nunmehr ein Wahlrecht zwischen § 17 Abs. 2a KStG und § 20 EStG ab. Die restriktive Rechtsprechung des EuGH und des BFH zur Verlustübertragung über die Grenze wird fortgesetzt. Erfreulich ist die Rechtsprechung des BFH zur ertragsteuerlichen Organschaft. Insbesondere im Zusammenspiel von Umwandlungssteuergesetz und Organschaft belegt der BFH entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung unterjährige Umwandlung. Bzgl. des Zuflusses beim beherrschenden Gesellschafter betätigt der BFH seine bisherige Linie.

Rechtsprechung

Gesellschaftsrecht

OLG Dresden v. 24.7.2024 - 17 W 396/24, Identitätsnachweis zwischen erklärender GbR und einzutragender eGbR, GmbHR 2024, 1321-1323

OLG Dresden v. 10.6.2024 - 17 W 345/24, Rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums an einem Grundstück durch eine (noch) nicht im Gesellschaftsregister eingetragene GbR, GmbHR 2024, 1323-1324

OLG Frankfurt v. 10.10.2024 - 20 W 186/24, Zur Grundbuchfähigkeit des Vereins ohne Rechtspersönlichkeit; kein Erfordernis der Voreintragung in das Vereinsregister, GmbHR 2024, 1324-1329

Steuerrecht

BFH v. 16.1.2024 - VII R 34/22, Nutzungspflicht des beA für eine Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, GmbHR 2024, 1329-1334

FG München v. 24.7.2024 - 1 K 524/19, Zum maßgeblichen Besteuerungsverfahren zur Festsetzung des “Veräußerungspreises“ i.S.d. § 20 Abs. 4 Satz 1 UmwStG 2002, GmbHR 2024, 1334-1348

GmbHR im Blickpunkt

Wertenbruch, Johannes, Glückwunsch zum ersten Geburtstag des MoPeG am 1.1.2025, GmbHR 2024, R372-R374

Steuer- & Bilanzrecht

Levedag, Christian, BFH: Zufluss nicht ausgezahlter Tantiemen bei beherrschendem Gesellschafter-Geschäftsführer, GmbHR 2024, R374

Levedag, Christian, BFH: Einkünftekorrektur bei Kapitalüberlassungen zwischen verbundenen Unternehmen, GmbHR 2024, R374-R375

Levedag, Christian, BFH: Mittelbare Anteilsvereinigung bei einer zwischengeschalteten Personengesellschaft (“RETT-Blocker“), GmbHR 2024, R375

Geberth, Georg / Bartelt, Martin, EU-Kommission: DAC9-Entwurf veröffentlicht, GmbHR 2024, R375-R376

Arbeits- & Sozialrecht

Pröpper, Martin, BAG: Beschränkung des Konzernprivilegs bei Leiharbeit, GmbHR 2024, R376-R377

Pröpper, Martin, BAG: Zeitwertkonto, Wertguthaben und beendetes Arbeitsverhältnis, GmbHR 2024, R377

Europa-Praxis

Sagan, Adam / Philippi, Luca, EU: Plattformarbeitsrichtlinie erlassen, GmbHR 2024, R377-R378

Wirtschafts-Praxis

Gajo, Marianne, Sparquote in Deutschland, GmbHR 2024, R378

Zeitschriftenspiegel

Gesellschaftsrecht, GmbHR 2024, R378-R379

Steuerrecht, GmbHR 2024, R379

Autoren

Herausgeber: Prof. Dr. Walter Bayer; RA/StB Vors. RiBFH a.D.; Prof. Dr. Dietmar Gosch; WP/StB Prof. Dr. Norbert Neu; Ltd. RegDir. Ralf Neumann; RA Prof. Dr. Jochem Reichert; Prof. Dr. Johannes Wertenbruch

Redaktion

RAin/FAinStR Vanessa Maidorn (verantw. Redakteurin), E-Mail: gmbhr@otto-schmidt.de, Anschrift des Verlags.

Redaktionsassistenz: Petra Fink, Tel. 02 21/9 37 38-5 61, Fax 02 21/9 37 38-9 52, E-Mail: gmbhr@otto-schmidt.de.

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