GmbHR Zeitschrift für Gesellschaftsrecht, Unternehmensrecht und Steuerrecht
Das ganze Wissen rund um die GmbH und Personengesellschaften wird aktuell, lückenlos, wissenschaftlich fundiert und zugleich praxisbezogen aufbereitet. Aktuelle Fachbeiträge zum gesamten Gesellschafts-, Bilanz- und Steuerrecht der GmbH und der Personengesellschaften sowie fachkundigen Kommentaren zu den wichtigsten aktuellen Entscheidungen. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.
Online erhältlich auch in diesen Modulen:
Aktionsmodul Gesellschaftsrecht
Aktionsmodul Steuerrecht
Aktionsmodul Steuern plus Wirtschaft
Beratermodul GmbHR – Zeitschrift für Gesellschafts-, Unternehmens- und Steuerrecht
Beratermodul GmbH im Steuer- und Gesellschaftsrecht
Beratermodul Zeitschriften Wirtschaftsrecht
Beratermodul Herrmann/Heuer/Raupach Ertragsteuerrecht
juris GmbH-Recht
juris Notare Premium
juris Handels- und Gesellschaftsrecht
juris Handels- und Gesellschaftsrecht Premium
Owlit Rechtsabteilung
- Fachbeiträge zum Gesellschaftsrecht, Bilanzrecht und Steuerrecht der GmbH und der Personengesellschaften
- Mit Checklisten und Formulierungsmustern
- Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
- Zeitschriften-App
- Inklusive Beratermodul GmbHR
Beschreibung
- Der Aufsatz-Teil enthält Fachinformationen zu Fragen des gesamten Gesellschafts-, Bilanz- und Steuerrechts der GmbH und der Personengesellschaften, die für die Führung und Beratung von Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und der Personengesellschaften von Bedeutung sind.
- Der Teil "GmbH-Beratung" fasst in kürzeren Beiträgen Beratungsthemen möglichst praxisnah mit Checklisten, Formulierungsmustern etc. zusammen, die speziell für die vor- und nachsorgende Rechts- und Steuerberatung wertvolle und praktische Unterstützung geben.
- Unter der Rubrik "GmbH-International" werden praxisbezogene Gesamtdarstellungen bzw. Erörterungen von Einzelfragen aus dem Bereich des internationalen Gesellschafts- und Steuerrechts veröffentlicht.
- Die Rubrik "Podium" bietet Raum für pointierte, konzise Beiträge zu aktuellen rechtspolitischen und rechtspraktischen Fragestellungen und Entwicklungen.
- Der Entscheidungsteil soll aktuell und lückenlos die Rechtsprechungs- und Verwaltungspraxis dokumentieren; bei Urteilen von besonderer Bedeutung werden auch GmbHR-Kommentare veröffentlicht.
- Der GmbHReport ergänzt die unternehmensspezifischen Fachinformationen durch aktuelle Kurzberichte zu Themen, die darüber hinaus für die Führung und Beratung von Unternehmen von Bedeutung sind.
Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der GmbHR steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul GmbHR, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.
- Archiv der GmbHR seit 1991
- Volltexte zu Gesetzen, Gerichtsentscheidungen und Verwaltungsanweisungen
- Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail
- Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat
Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.
Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!
Erscheinungsweise:
2 x monatlich am 1. und 15.
Aktuelles Heft
Heft 19/2024
Aufsätze
Eßers, Lukas / Hesprich, Philipp, Reichweite der Legitimationswirkung von Gesellschafterlisten im Erbfall, GmbHR 2024, 1009-1015
Die durch § 1922 Abs. 1 BGB und § 15 Abs. 1 Alt. 2 GmbHG materiell rechtliche Lage kann im Erbfall zu einem Konflikt mit der formell rechtlichen Situation gem. § 16 Abs. 1 GmbHG und damit zu praktischen und rechtlichen Unsicherheiten führen. Die durch die Gesellschafterliste bestimmte formelle Rechtslage stimmt nämlich im Zeitpunkt des universalsukzessiven Erwerbs qua Erbrecht nicht mehr mit der materiellen Rechtslage überein. Eine Korrektur der Gesellschafterliste setzt allerdings die Kenntnis der Gesellschaft vom Erbfall selbst und der daraus folgenden konkreten Erbfolge voraus. In der Praxis haben die Gesellschafter häufig ein zeitlich gebundenes Interesse daran, satzungsmäßig erforderliche Einziehungs- bzw. Fortsetzungsbeschlüsse rechtzeitig und wirksam zu fassen. Infolge des Auseinanderfallens von materieller und formeller Rechtslage kann hierbei schon das Ladungserfordernis unheilbare Nichtigkeitsgründe analog § 241 Nr. 1 AktG auslösen. Die umstrittene und höchstrichterlich nicht abschließend geklärte Frage, wer anstelle des verstorbenen Gesellschafters zu einer Gesellschafterversammlung zu laden ist, soll nachfolgend erörtert werden.
Beratungspraxis
Sundheimer, Henrik / Riedel, Lisa, Beratungspraxis Familienunternehmen: Separierung von Immobilienvermögen durch Strukturmaßnahmen – Ausgewählte aktuelle ertragsteuerrechtliche Themen, GmbHR 2024, 1015-1021
Die Separierung von Immobilienvermögen spielt in der Praxis in zahlreichen Fallkonstellationen eine Rolle. Der Beitrag stellt insbesondere ertragsteuerliche Themen, die bei derartigen Strukturmaßnahmen auftreten, dar. Im Einzelnen werden die Aspekte Vermeidung von Betriebsaufspaltungen, Separierung von Sonderbetriebsvermögen vor der Übertragung von Mitunternehmeranteilen, Beeinträchtigung der erweiterten Kürzung sowie der gewerbliche Grundstückshandel anhand von Fallbeispielen diskutiert.
Podium
Roser, Frank, Die unnötigen Fesseln der deutschen Freizügigkeit – Die unglückliche Planung des JStG 2024, GmbHR 2024, 1021-1027
Es ist die Aufgabe des Gesetzgebers, unter Berücksichtigung der Sicherung seiner Besteuerungsrechte Rahmenbedingungen für seine Bürger zu schaffen, die eine ungerechtfertigte Beschränkung oder Behinderung der Freiheits- und Vermögensrechte ausschließt. Diese Aufgabe erfüllen schon jetzt § 6 AStG und § 21 UmwStG a.F. (vor SEStEG) nur eingeschränkt. Durch die geplante Streichung des § 27 Abs. 3 UmwStG verschärft der Gesetzgeber die steuerlichen Verhältnisse, statt seinen Bürgern angemessene Verschonungskonzepte zur Verfügung zu stellen. Die nachfolgende Analyse verdeutlicht, dass die Streichung des § 27 Abs. 3 UmwStG in Vermögens- und Dispositionsrechte eingreift und verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen ist.
Rechtsprechung
Gesellschaftsrecht
KG v. 13.5.2024 - 22 W 16/24, Keine Verwendung eines Gattungsbegriffs mit angehängter First-Level-Domain “.de“ als Firma, GmbHR 2024, 1027-1028
OLG Brandenburg v. 2.1.2024 - 7 W 66/23, Gesellschafterversammlung ohne Ladung der Erben eines verstorbenen Mitgesellschafters, GmbHR 2024, 1028-1029
OLG Schleswig v. 5.6.2024 - 9 U 62/23, Keine Ausnahme vom Gesellschafterdarlehensrecht für “faktischen Nichtgesellschafter“, GmbHR 2024, 1030-1038
OLG Zweibrücken v. 2.4.2024 - 2 AR 20/23, Bestimmung des Gerichtsstands bei passiver Streitgenossenschaft der Prüfungsgesellschaft und dessen gesetzlicher Vertreter, GmbHR 2024, 1038-1039
Steuerrecht
BFH v. 16.4.2024 - VIII R 3/21, Klagebefugnis der inländischen Feststellungsbeteiligten einer ausländischen Personengesellschaft bei Streit über die Auslegung und Anerkennung der Gewinnverteilungsabrede, GmbHR 2024, 1039-1047
BFH v. 22.2.2024 - IV R 14/21, Zum Umfang der Fiktion des § 7 Satz 3 GewStG, GmbHR 2024, 1047-1052
BFH v. 14.12.2023 - V R 28/21, Zum Zweckbetrieb “Krankenhaus“ i.S.d. § 67 AO, GmbHR 2024, 1052-1059
BFH v. 12.12.2023 - VIII R 17/20, Keine Korrektur der von einer Kapital- auf eine Personengesellschaft übergehenden Pensionsrückstellungen durch den Ansatz von Sondervergütungen, GmbHR 2024, 1060-1064
GmbHR im Blickpunkt
Matarrelli, Laura / Trübenbach, Hagen, Entgelttransparenz – Umfangreiche Neuerungen aus Brüssel, GmbHR 2024, R292-R294
Steuer- & Bilanzrecht
Levedag, Christian, BFH: § 35 Abs. 2 Satz 2 EStG gilt auch für die phG einer KGaA, GmbHR 2024, R294
Levedag, Christian, BFH: Bindung des Bescheids über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes an den Gewerbesteuermessbescheid auch beim Streit über den Übergang des Verlusts bei Gründung einer GmbH & atypisch Still, GmbHR 2024, R295
Levedag, Christian, BFH: Zur Besteuerung international tätiger Freiberufler-Personengesellschaften nach dem DBA-USA 1989/2008, GmbHR 2024, R295-R296
Nientimp, Axel / Riedl, Andreas, BMF: Überarbeitung der Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023 vom 6.6.2023 hinsichtlich konzerninterner Finanzierungsbeziehungen aufgrund der Neufassung des § 1 AStG, GmbHR 2024, R296-R297
Arbeits- & Sozialrecht
Pröpper, Martin, BAG: Anfechtung und Rücktritt vom Vergleich nach ausbleibender Abfindungszahlung, GmbHR 2024, R297-R298
Pröpper, Martin, LAG Düsseldorf: Auflösung des Arbeitsverhältnisses (psychiatrisches Gutachten), GmbHR 2024, R298-R299
Pröpper, Martin, ArbG Freiburg: Präventionsverfahren auch bei einer Probezeitkündigung, GmbHR 2024, R299-R300
Wirtschafts-Praxis
Gajo, Marianne, Analyse zu grünen Finanzanlagen der Privathaushalte, GmbHR 2024, R300-R301
Gajo, Marianne, Mehrarbeit in Deutschland 2023, GmbHR 2024, R301
Zeitschriftenspiegel
Gesellschaftsrecht, GmbHR 2024, R301-R302
Steuerrecht, GmbHR 2024, R302
Autoren
Herausgeber: Prof. Dr. Walter Bayer; RA/StB Vors. RiBFH a.D.; Prof. Dr. Dietmar Gosch; WP/StB Prof. Dr. Norbert Neu; Ltd. RegDir. Ralf Neumann; RA Prof. Dr. Jochem Reichert; Prof. Dr. Johannes Wertenbruch
Redaktion
RAin/FAinStR Vanessa Maidorn (verantw. Redakteurin), E-Mail: gmbhr@otto-schmidt.de, Anschrift des Verlags.
Redaktionsassistenz: Petra Fink, Tel. 02 21/9 37 38-5 61, Fax 02 21/9 37 38-9 52, E-Mail: gmbhr@otto-schmidt.de.