Versicherungsrecht (VersR)

Versicherungsrecht (VersR)

Die Zeitschrift Versicherungsrecht (VersR) ist die führende deutschsprachige Fachzeitschrift auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Haftungs- und Schadensrechts mit großer nationaler und internationaler Anerkennung. Seit 70 Jahren ist VersR verlässliche Informationsquelle für Richter, Rechtsanwälte, Praktiker aus Versicherungsunternehmen, Sozialversicherungsträgern, Verbänden und Behörden, Versicherungsvermittler und Sachverständige. Als unabhängige juristische Fachzeitschrift ist sie zugleich anerkannte Plattform für den wissenschaftlichen Diskurs und den Fachaustausch zwischen Wissenschaft und Praxis.

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  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
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ISSN 0342-2429

Jahresbezugspreis 2026: 544 € (inkl. MwSt.)
(inkl. Versand Inland)
Versand Ausland: 180 €
Einzelheft: 31,50 € 

24 Print-Ausgaben im Jahr und Zugang zu VersR online (powered by juris). Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Die VersR erscheint im Verlag Versicherungswirtschaft und hält ihre Leser mit zwei Ausgaben im Monat stets aktuell informiert. Die rd. 500 im Jahr abgedruckten Entscheidungen dokumentieren die relevante Rechtsprechung nachhaltig und vollständig. In fundierten Urteilsanmerkungen werden besonders wichtige Entscheidungen kommentiert und in den rechtlichen und wirtschaftlichen Gesamtkontext eingeordnet. Pro Jahr veröffentlicht die Zeitschrift über 70 vertiefende Aufsätze von renommierten Autoren aus Wissenschaft und Praxis.

Die Fachbeiträge vermitteln ausführliche Informationen zu grundlegenden und aktuellen Themen auf hohem Niveau. Alle wichtigen neuen Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung, und Unternehmenspraxis werden umfassend behandelt und aufbereitet. Die Autoren der Zeitschrift nehmen hierdurch starken und wegweisenden Einfluss auf die versicherungs- und haftungsrechtliche Diskussion in Wissenschaft und Praxis. Fundierte Information und fachlicher Diskurs zwischen Wissenschaft und Praxis sind Markenzeichen des Rechtsstandorts Deutschland. Dies gilt in besonderem Maß für den staatlich umfassend regulierten Versicherungsbereich mit seinen Rechtsprodukten, den über 460 Mio. Versicherungsverträgen, und für die tägliche Anwalts- und Gerichtspraxis in dem alle Lebensbereiche erfassenden Haftungs- und Schadensrecht. Die hochkarätig besetzte Schriftleitung aus Wissenschaft und Praxis ist Garant für die dauerhafte Qualität und die erfolgreiche Weiterentwicklung der Zeitschrift.

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Erscheinungsweise:
2 × monatlich am 1. und am 15.

Aktuelles Heft

Heft 5/2026

Aufsätze

Armbrüster, Christian, Versicherungsschutz für Geschäftsleiter gegen Geldstrafen und Bußgelder, VersR 2026, 257-272

Das Spektrum von bußgeld- und geldstrafenbewehrten Verhaltensregeln für Geschäftsleiter wächst beständig. In jüngerer Zeit haben neben den klassischen kartellrechtlichen Vorgaben insbesondere neue Pflichten in den Bereichen Datenschutz/IT und ESG dafür gesorgt, dass die Frage nach einem Versicherungsschutz für Geldstrafen und Bußgelder immer vernehmlicher gestellt wird. Der Beitrag lotet die Möglichkeiten und Grenzen eines entsprechenden Versicherungsprodukts aus. Dabei werden auch Argumente aus der aktuellen Diskussion über den Regress bei Unternehmensgeldbußen und einer ihn erfassenden D&O-Deckung einbezogen. Nach einer kurzen Darstellung einschlägiger zivilrechtlicher Nichtigkeitsgründe untersucht der Beitrag mögliche Parallelen zur Rechtslage insbesondere im Arbeits- und im Gesellschaftsrecht. Sodann geht es schwerpunktmäßig um die Frage, wie eine Versicherung von Geldstrafen und Bußgeldern auszugestalten wäre, um den gewichtigen Bedenken zu begegnen, die gegen ihre Zulässigkeit vorgebracht werden. Hierbei werden verschiedene Deckungsbegrenzungen und darunter insbesondere Selbstbehalte in den Blick genommen. Insgesamt zeigt sich, dass auch dann, wenn derartige Gestaltungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden, ein entsprechendes Versicherungsprodukt angesichts der damit einhergehenden Beeinträchtigung des Präventionszwecks mit ganz erheblichen rechtlichen Risiken behaftet wäre.

Wismann, Thomas, Erweiterte Ermittlungsbefugnisse der BaFin durch das BRUBEG, VersR 2026, 273-285

Am 29. Januar 2026 hat der Deutsche Bundestag den Entwurf des Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes (BRUBEG) verabschiedet. Das Gesetz soll in erster Linie das “EU-Bankenpaket“ in deutsches Recht überführen und Kreditinstitute durch gezielte Anpassungen und Streichungen nationaler Vorschriften entlasten. Wenig Beachtung gefunden hat im Gesetzgebungsverfahren, dass darüber hinaus die Ermittlungskompetenzen der Aufsichtsbehörden ausgeweitet werden. Der Beitrag analysiert die betreffenden Änderungen in den Aufsichtsgesetzen – vorrangig derjenigen im VAG – und beleuchtet deren Bedeutung für die beaufsichtigten Unternehmen.

Wandt, Manfred, VersR REPORT: Aktuelle Rechtsentwicklung zum Allgemeinen Teil (§§ 1–58 VVG) und zu den Schlussvorschriften des VVG (§§ 209–216 VVG, VVG-InfoV), VersR 2026, 286-297

Hinsichtlich des Allgemeinen Teils des VVG, genauer der §§ 1–58 VVG, der Schlussvorschriften des Gesetzes (§§ 209–216 VVG) sowie der VVG-InfoV, wird im Folgenden für das Berichtsjahr 2025 über Gesetzesänderungen und ausgewählte Entscheidungen des BGH und der OLGe berichtet.

Rechtsprechung

Versicherungsvertragsrecht

BGH v. 25.9.2025 - IX ZR 190/24, Keine Insolvenzanfechtung der Umwandlung einer Lebensversicherung in eine pfändungsgeschützte Lebensversicherung, VersR 2026, 297-300

OLG Karlsruhe v. 25.6.2025 - 25 U 210/23, Darlegungs- und Beweislast für den zuletzt ausgeübten Beruf, VersR 2026, 300-303

OLG Bremen v. 15.5.2025 - 3 U 26/24, Wirksamkeit früherer Beitragsanpassungen nach Rückkehr aus dem Notlagentarif, VersR 2026, 304-306

OLG Köln v. 21.2.2025 - 20 U 153/24, Wirksamkeit einer Beschränkung der Erstattungspflicht bei Kinderwunschbehandlungen auf 40 Jahre bei Frauen, VersR 2026, 306-309

Vertriebsrecht

BGH v. 20.11.2025 - I ZR 60/25, Zulässige Inhaltskontrolle eines wiederkehrenden Provisionsanspruchs in den AGB eines Maklers für Kapitalvermittlung, VersR 2026, 309-312

Haftungsrecht

LAG Hannover v. 4.4.2025 - 14 SLa 729/24, Keine grobe Fahrlässigkeit eines Arbeitnehmers trotz unterlassener Sicherung einer Zugmaschine gegen Wegrollen, VersR 2026, 312-315

BGH v. 14.10.2025 - VI ZR 14/24, Haftungsprivilegierung eines bei der österreichischen gesetzlichen Unfallversicherung versicherten EU-Bürgers, VersR 2026, 315-322

OLG Dresden v. 5.6.2025 - 8 U 1622/24, Schadensersatz für Beiträge für die private Krankenversicherung aufgrund rechtswidriger Ablehnung einer Beihilfeberechtigung, VersR 2026, 322-328

Aktuell

BGH: Von Vertragspartnern einer Wirtschaftsauskunftei eingemeldete Daten über Zahlungsstörungen müssen nicht sofort nach dem Forderungsausgleich gelöscht werden, VersR 2026, R3

Aus dem Inhalt der nächsten Ausgaben, VersR 2026, R3

Autoren und Redaktion

Herausgeber und Hauptschriftleiter:
Prof. Dr. Manfred Wandt, Frankfurt/M.

Weitere Mitglieder der Schriftleitung:
Prof. Dr. Oliver Brand, LL.M., Mannheim (Allgemeines Versicherungsvertragsrecht und Krankenversicherung); Dr. Jürgen Bürkle, Stuttgart (Versicherungsaufsichts- und Versicherungsunternehmensrecht); VRiOLG a.D. Lothar Jaeger, Köln (Berufshaftungs- und Amtshaftungsrecht); RA Prof. Dr. Theo Langheid, Salzburg (Allgemeines Versicherungsvertragsrecht, alle Versicherungszweige außer Haftpflicht- und Personenversicherung); Prof.Dr. Dirk Looschelders, Düsseldorf (Haftpflichtversicherung, Haftungsrecht, Sozialversicherungsrecht, Internationales Privat- und Prozessrecht); Prof. Dr. Mark Makowsky, Mannheim (Unfallversicherung und Straßenverkehrsrecht); Prof. Dr. Peter Reiff, Trier (Allgemeines Versicherungsvertragsrecht, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Vertriebsrecht, Prozessrecht).

Herausgeberbeirat:
Prof. Dr. Walter Bayer, Jena; RA Dr. Gunne Bähr, LL.M., Köln; Prof. Dr. Meinrad Dreher, LL.M., Mainz; RA Dr. Joachim Grote, Köln; VRiOLG Dr. Gregor Gundlach, Hamm; RiBGH Marion Harsdorf-Gebhardt, Karlsruhe; RA Dr. Bodo Hasse, LL.M., München; Prof. Dr. Helmut Heiss, LL.M., Zürich; VRiBGH Dr. Ulrich Herrmann, Karlsruhe; Dr. Sibylle Kessal-Wulf, BVR a.D., Ombudsfrau für Versicherungen, Berlin; Prof. Dr. Robert Koch, LL.M., Hamburg; Prof. Dr. Leander D. Loacker, Zürich; Prof. Dr. Jan Lüttringhaus, LL.M., Hannover; RiBGH Sascha Piontek, Karlsruhe; Prof. Dr. Petra Pohlmann, Münster; Prof. Dr. Roland Rixecker, Saarbrücken; Prof. Dr. Lena Rudkowski, Gießen; Prof. Dr. Martin Schauer, Wien; Dr. h.c. Wilhelm Schluckebier, BVR a.D., vertr. Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin; Prof. Dr. Andreas Spickhoff, München; RiBGH Vera von Pentz, Karlsruhe; Prof. Dr. Gerhard Wagner, LL.M., Berlin.

Angaben zur Produktsicherheit

Hersteller
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