Versicherungsrecht (VersR)

Versicherungsrecht (VersR)

Die Zeitschrift Versicherungsrecht (VersR) ist die führende deutschsprachige Fachzeitschrift auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Haftungs- und Schadensrechts mit großer nationaler und internationaler Anerkennung. Seit 70 Jahren ist VersR verlässliche Informationsquelle für Richter, Rechtsanwälte, Praktiker aus Versicherungsunternehmen, Sozialversicherungsträgern, Verbänden und Behörden, Versicherungsvermittler und Sachverständige. Als unabhängige juristische Fachzeitschrift ist sie zugleich anerkannte Plattform für den wissenschaftlichen Diskurs und den Fachaustausch zwischen Wissenschaft und Praxis.

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  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
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ISSN 0342-2429

Jahresbezugspreis 2026: 544 € (inkl. MwSt.)
(inkl. Versand Inland)
Versand Ausland: 180 €
Einzelheft: 31,50 € 

24 Print-Ausgaben im Jahr und Zugang zu VersR online (powered by juris). Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Die VersR erscheint im Verlag Versicherungswirtschaft und hält ihre Leser mit zwei Ausgaben im Monat stets aktuell informiert. Die rd. 500 im Jahr abgedruckten Entscheidungen dokumentieren die relevante Rechtsprechung nachhaltig und vollständig. In fundierten Urteilsanmerkungen werden besonders wichtige Entscheidungen kommentiert und in den rechtlichen und wirtschaftlichen Gesamtkontext eingeordnet. Pro Jahr veröffentlicht die Zeitschrift über 70 vertiefende Aufsätze von renommierten Autoren aus Wissenschaft und Praxis.

Die Fachbeiträge vermitteln ausführliche Informationen zu grundlegenden und aktuellen Themen auf hohem Niveau. Alle wichtigen neuen Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung, und Unternehmenspraxis werden umfassend behandelt und aufbereitet. Die Autoren der Zeitschrift nehmen hierdurch starken und wegweisenden Einfluss auf die versicherungs- und haftungsrechtliche Diskussion in Wissenschaft und Praxis. Fundierte Information und fachlicher Diskurs zwischen Wissenschaft und Praxis sind Markenzeichen des Rechtsstandorts Deutschland. Dies gilt in besonderem Maß für den staatlich umfassend regulierten Versicherungsbereich mit seinen Rechtsprodukten, den über 460 Mio. Versicherungsverträgen, und für die tägliche Anwalts- und Gerichtspraxis in dem alle Lebensbereiche erfassenden Haftungs- und Schadensrecht. Die hochkarätig besetzte Schriftleitung aus Wissenschaft und Praxis ist Garant für die dauerhafte Qualität und die erfolgreiche Weiterentwicklung der Zeitschrift.

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Erscheinungsweise:
2 × monatlich am 1. und am 15.

Aktuelles Heft

Heft 16/2026

Aufsätze – Karlsruher Forum

Artz, Markus, Schuldrecht für digitale Produkte – vertragsrechtliche Aspekte, VersR 2026, 1009-1013

Mit der Umsetzung von zwei verbraucherprivatrechtlichen Richtlinien der EU wurden ein neuer Titel zu Verträgen über digitale Produkte in das BGB eingeführt und Regelungen zu Verbrauchsgüterkaufverträgen über Waren mit digitalen Elementen geschaffen. Der Beitrag beleuchtet Abgrenzungsprobleme und Unterschiede der beiden Reglements und zeigt Fragestellungen auf, denen sich das neue Vertragsrecht zu digitalen Produkten zu stellen hat. An der einen oder anderen Stelle plädiert er für eine Fortentwicklung des 2022 in Kraft getretenen Rechts, insbesondere im Hinblick auf den unternehmerischen Geschäftsverkehr.

Maultzsch, Felix, Haftung für digitale Produkte, VersR 2026, 1013-1027

Der Beitrag befasst sich mit der Haftung für digitale Produkte vor dem Hintergrund der neugefassten Produkthaftungs-RL 2024. Dabei werden zunächst die zentralen Regelungen der RL skizziert, die für digitale Konstellationen besondere Bedeutung haben. Hierbei stehen der an die Kontrolle über das digitale Produkt geknüpfte Haftungsansatz, der mit dem Produktsicherheitsrecht verzahnte Fehlerbegriff, die Verantwortlichkeit für sicherheitsbezogene Software-Updates, die geschützten Rechte und Rechtsgüter sowie die Regelungen zur prozessualen Offenlegung und Beweislast im Zentrum. Im Anschluss widmet sich der Beitrag übergreifenden Problemen, die sich unter Geltung der neuen RL abzeichnen. Insoweit bleibt die Haftung für digitale Produkte auch unter der Produkthaftungs-RL 2024 im Kern verkehrspflichtbezogen und wird der vollharmonisierende Anspruch durch den relativ breiten Raum relativiert, in dem nationale Haftungssysteme weiterhin parallel anwendbar bleiben. Für autonome Produkte und vernetzte digitale Systeme stößt die fehlerbasierte Produkthaftung an Grenzen. Dies könnte weitergehende Haftungsmodelle nahelegen, deren Einpassungsfähigkeit in die Grundwertungen des Haftungssystems jedoch nicht unproblematisch erscheint. Schließlich führt die Einbeziehung von Software und verbundenen Diensten zu erheblichen Abgrenzungsproblemen zwischen der Produkthaftung und einer Informations- bzw. Dienstleistungshaftung, die durch die RL nur zum Teil aufgelöst werden.

Rudkowski, Lena, Schuldrecht für digitale Produkte aus versicherungsrechtlicher Sicht – volatile Kumulrisiken als Herausforderung für das (Cyber-)Versicherungsrecht, VersR 2026, 1027-1036

Das Cyberrisiko ist stets Kumulrisiko und im Verhältnis zu anderen Risiken in besonderer Weise Veränderungen unterworfen. Daraus ergeben sich Herausforderungen für die Risikoerfassung bei Vertragsschluss ebenso wie für die Gestaltung von Obliegenheiten oder von Risikoausschlüssen.

Tagungsberichte

Lüders, Gerrit, Karlsruher Forum 2026 über “Schuldrecht für digitale Produkte“ – Diskussionsbericht, VersR 2026, 1036-1041

Rechtsprechung

Versicherungsaufsichtsrecht

EuGH v. 22.1.2026 - C-18/24 – NOVIS, Aufsichtsbehörde des Aufnahmestaats darf keine Sanktionen verhängen, die sich auf im Herkunftsstaat erteilte Zulassung auswirken, VersR 2026, 1042-1051

Versicherungsvertragsrecht

BGH v. 24.6.2026 - IV ZR 198/25, Gehörsverstoß durch unterlassene Beweiserhebung zur Gefahrenlage und zum Kausalitätsgegenbeweis, VersR 2026, 1051-1053

OLG Frankfurt v. 3.4.2025 - 3 U 57/24, Leistungsfreiheit des Versicherers nach § 2 Abs. 2 S. 2 VVG, VersR 2026, 1053-1057

OLG Celle v. 22.1.2026 - 8 U 65/25, Verjährungsbeginn bei erforderlicher Mitwirkung des VN für Fälligkeitseintritt, VersR 2026, 1057-1059

OLG Dresden v. 3.6.2025 - 4 U 58/25, Kondiktion überzahlter Leistungen an Kfz-Werkstatt seitens des Versicherers beim VN, VersR 2026, 1059-1060

Vertriebsrecht

OLG München v. 28.5.2025 - 23 U 6526/22, Klage auf Rückzahlung von auf fingierte Versicherungsverträge gezahlten Provisionen, VersR 2026, 1060-1063

Haftungsrecht

BGH v. 16.12.2025 - VI ZR 226/23, Wirksames Bestreiten des Unterschiebens eines Fehlzitats, VersR 2026, 1063-1065

BGH v. 9.12.2025 - XI ZR 64/24, Revisionsrechtliche Anforderungen an die Bestimmung des Referenzzinses für die variable Verzinsung von Prämiensparverträgen, VersR 2026, 1065-1067

BGH v. 24.2.2026 - VI ZR 415/23, Kein Anspruch eines Staates gegen Privatpersonen eines anderen Staates auf Unterlassung ansehensbeeinträchtigender Äußerungen, VersR 2026, 1067-1077

Auslandsrecht (Österreich)

OGH v. 25.3.2026 - 7 Ob 225/25a, Kein Versicherungsschutz bei “Diebstahl“ von Bitcoins, VersR 2026, 1077-1080

Aktuell

BGH: Kartellrechtliche Beurteilung der gemeinsamen Rundholzvermarktung in Baden-Württemberg, VersR 2026, R3

Aus dem Inhalt der nächsten Ausgaben, VersR 2026, R3

Autoren und Redaktion

Einreichung von Manuskripten für die Zeitschrift VersR

Bitte übersenden Sie Ihr Manuskript als Word-Datei (nicht als PDF-Datei) per E-Mail an die Redaktion (redaktion-versr@vvw.de). Bitte geben Sie bei der Einreichung Ihre vollständigen Kontaktdaten mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer an.

Autorenrichtlinien

Herausgeber und Hauptschriftleiter:
Prof. Dr. Manfred Wandt, Frankfurt/M.

Weitere Mitglieder der Schriftleitung:
Prof. Dr. Oliver Brand, LL.M., Mannheim (Allgemeines Versicherungsvertragsrecht und Krankenversicherung); Dr. Jürgen Bürkle, Stuttgart (Versicherungsaufsichts- und Versicherungsunternehmensrecht); VRiOLG a.D. Lothar Jaeger, Köln (Berufshaftungs- und Amtshaftungsrecht); RA Prof. Dr. Theo Langheid, Salzburg (Allgemeines Versicherungsvertragsrecht, alle Versicherungszweige außer Haftpflicht- und Personenversicherung); Prof.Dr. Dirk Looschelders, Düsseldorf (Haftpflichtversicherung, Haftungsrecht, Sozialversicherungsrecht, Internationales Privat- und Prozessrecht); Prof. Dr. Mark Makowsky, Mannheim (Unfallversicherung und Straßenverkehrsrecht); Prof. Dr. Peter Reiff, Trier (Allgemeines Versicherungsvertragsrecht, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Vertriebsrecht, Prozessrecht).

Herausgeberbeirat:
Prof. Dr. Walter Bayer, Jena; RA Dr. Gunne Bähr, LL.M., Köln; Prof. Dr. Meinrad Dreher, LL.M., Mainz; RA Dr. Joachim Grote, Köln; VRiOLG Dr. Gregor Gundlach, Hamm; RiBGH Marion Harsdorf-Gebhardt, Karlsruhe; RA Dr. Bodo Hasse, LL.M., München; Prof. Dr. Helmut Heiss, LL.M., Zürich; VRiBGH Dr. Ulrich Herrmann, Karlsruhe; Dr. Sibylle Kessal-Wulf, BVR a.D., Ombudsfrau für Versicherungen, Berlin; Prof. Dr. Robert Koch, LL.M., Hamburg; Prof. Dr. Leander D. Loacker, Zürich; Prof. Dr. Jan Lüttringhaus, LL.M., Hannover; RiBGH Sascha Piontek, Karlsruhe; Prof. Dr. Petra Pohlmann, Münster; Prof. Dr. Roland Rixecker, Saarbrücken; Prof. Dr. Lena Rudkowski, Gießen; Prof. Dr. Martin Schauer, Wien; Dr. h.c. Wilhelm Schluckebier, BVR a.D., vertr. Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin; Prof. Dr. Andreas Spickhoff, München; RiBGH Vera von Pentz, Karlsruhe; Prof. Dr. Gerhard Wagner, LL.M., Berlin.

Angaben zur Produktsicherheit

Hersteller
Verlag Versicherungswirtschaft GmbH & Co. KG
An der RaumFabrik 35, 76227 Karlsruhe
E-Mail:
vertrieb@vvw.de
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