Versicherungsrecht (VersR)

Versicherungsrecht (VersR)

Die Zeitschrift Versicherungsrecht (VersR) ist die führende deutschsprachige Fachzeitschrift auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Haftungs- und Schadensrechts mit großer nationaler und internationaler Anerkennung. Seit 70 Jahren ist VersR verlässliche Informationsquelle für Richter, Rechtsanwälte, Praktiker aus Versicherungsunternehmen, Sozialversicherungsträgern, Verbänden und Behörden, Versicherungsvermittler und Sachverständige. Als unabhängige juristische Fachzeitschrift ist sie zugleich anerkannte Plattform für den wissenschaftlichen Diskurs und den Fachaustausch zwischen Wissenschaft und Praxis.

  • Fachbeiträge von renommierten Autoren, und Kommentierung der aktuellen Rechtsprechung
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • VersR online (powered by juris)
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 03422429

Jahresbezugspreis 2025: 512 € (inkl. MwSt.)
(inkl. Versand Inland)
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Einzelheft: 31,50 €

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Beschreibung

Die VersR erscheint im Verlag Versicherungswirtschaft und hält ihre Leser mit zwei Ausgaben im Monat stets aktuell informiert. Die rd. 500 im Jahr abgedruckten Entscheidungen dokumentieren die relevante Rechtsprechung nachhaltig und vollständig. In fundierten Urteilsanmerkungen werden besonders wichtige Entscheidungen kommentiert und in den rechtlichen und wirtschaftlichen Gesamtkontext eingeordnet. Pro Jahr veröffentlicht die Zeitschrift über 70 vertiefende Aufsätze von renommierten Autoren aus Wissenschaft und Praxis.

Die Fachbeiträge vermitteln ausführliche Informationen zu grundlegenden und aktuellen Themen auf hohem Niveau. Alle wichtigen neuen Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung, und Unternehmenspraxis werden umfassend behandelt und aufbereitet. Die Autoren der Zeitschrift nehmen hierdurch starken und wegweisenden Einfluss auf die versicherungs- und haftungsrechtliche Diskussion in Wissenschaft und Praxis. Fundierte Information und fachlicher Diskurs zwischen Wissenschaft und Praxis sind Markenzeichen des Rechtsstandorts Deutschland. Dies gilt in besonderem Maß für den staatlich umfassend regulierten Versicherungsbereich mit seinen Rechtsprodukten, den über 460 Mio. Versicherungsverträgen, und für die tägliche Anwalts- und Gerichtspraxis in dem alle Lebensbereiche erfassenden Haftungs- und Schadensrecht. Die hochkarätig besetzte Schriftleitung aus Wissenschaft und Praxis ist Garant für die dauerhafte Qualität und die erfolgreiche Weiterentwicklung der Zeitschrift.

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Erscheinungsweise:
2 × monatlich am 1. und am 15.

Aktuelles Heft

Heft 22/2025

Aufsätze

Gal, Jens, Der Zugang zu Dokumenten der Europäischen Finanzaufsichtsbehörden (insbesondere der EIOPA) oder Akteneinsicht bei diesen, VersR 2025, 1353-1367

Transparenz ist eine Vorbedingung von Rechtsstaat und Demokratie. Umso bedauerlicher, wie leichtfertig der Zugang zu Dokumenten oder ein Gesuch auf Akteneinsicht teilweise verwehrt wird, wie nicht zuletzt durch das BVerfG durch einen unbegründeten Beschluss vom 1.9.2025 (1 BvR 1780/23) zur Nicht-Widerbeschaffungspflicht der “Kohl-Akten“. Positiv erscheint insofern, dass der Beschwerdeausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden für die EIOPA das Transparenzgebot schärfer konturiert, wenn hier auch weiterhin Fragen offenbleiben.

Bürkle, Jürgen, Die Bestellung eines Sonderbeauftragten der BaFin wegen Unterschreitung der erforderlichen Geschäftsleiteranzahl, VersR 2025, 1367-1373

Die Bestellung von Sonderbeauftragten entwickelt sich zunehmend zu einem verbreitet eingesetzten Eingriffsinstrument der BaFin. Das VG Frankfurt behandelte in einem Eilverfahren wesentliche Aspekte dieser behördlichen Intervention.

Rechtsprechung

Versicherungsvertragsrecht

OLG Karlsruhe v. 18.3.2025 - 12 U 190/23, Beweislastumkehr zur Prämienanpassung wegen Nichterscheinens des Hauptbevollmächtigten des VN im Termin über Geheimhaltungsanordnung, VersR 2025, 1373-1377

OLG Saarbrücken v. 12.2.2025 - 5 U 119/23, Keine bindende Erklärung über Eintrittspflicht bei Auskünften des Versicherungsvertreters zum Inhalt des Versicherungsschutzes, VersR 2025, 1377-1379

OLG Saarbrücken v. 12.2.2025 - 5 U 42/24, Meldung an Versicherungsmakler wahrt nicht das durch § 142 Abs. 2 StGB geschützte Aufklärungsinteresse des Kfz-Versicherers, VersR 2025, 1379-1384

OLG München v. 18.8.2025 - 25 U 3219/24 e, Mangels “Schließung“ kein Deckungsschutz bei bloßen Einschränkungen des Krankenhausbetriebs während der Corona-Pandemie, VersR 2025, 1384-1390

Haftungsrecht

BGH v. 13.5.2025 - VI ZR 67/23, Anforderungen an die schlüssige Darlegung des Schadens nach voreiliger Meldung eines Schuldners bei der SCHUFA, VersR 2025, 1390-1392

BGH v. 2.9.2025 - VIa ZR 87/24, Anrechnung von Nutzungsvorteilen auf den Anspruch des Käufers eines Dieselfahrzeugs auf Ersatz des Differenzschadens, VersR 2025, 1392-1393

OLG Frankfurt v. 15.9.2025 - 29 U 50/24, Haftung der Beteiligten bei Umstürzen eines fehlerhaft aufgebauten Baukrans, VersR 2025, 1393-1402

BGH v. 8.5.2025 - VII ZR 86/24, Keine primäre Verantwortlichkeit des Bestellers für die verkehrssichere Durchführung der Arbeiten durch mehrere Unternehmer, VersR 2025, 1402-1404

Straßenverkehr

OLG Schleswig v. 11.2.2025 - 7 U 14/24, Haftungsverteilung bei Kollision eines verbotswidrig bei unklarer Verkehrslage überholenden Pkw mit einem ohne die gebotene doppelte Rückschau nach links abbiegenden Lkw sowie Anrechnung ersparter Eigenaufwendungen bei Anmietung eines Ersatz-Lkw, VersR 2025, 1404-1407

Prozessrecht

BGH v. 11.6.2025 - IV ZR 83/24, Einspruch gegen ein im schriftlichen Vorverfahren erlassenes Versäumnisurteil, VersR 2025, 1407-1411

Transportrecht

OLG Hamm v. 21.8.2025 - 18 U 101/20, Haftung des Frachtführers bei Ablieferung des Gutes an einen anderen als den frachtvertraglich festgelegten Empfänger, VersR 2025, 1411-1416

Aktuell

BGH: Amts- und nicht Privathaftung für etwaige Impfschäden nach einer bis zum 7.4.2023 vorgenommenen Corona-Schutzimpfung, VersR 2025, R3

Aus dem Inhalt der nächsten Ausgaben, VersR 2025, R3

Autoren und Redaktion

Herausgeber und Hauptschriftleiter:
Prof. Dr. Manfred Wandt, Frankfurt/M.

Weitere Mitglieder der Schriftleitung:
Prof. Dr. Oliver Brand, LL.M., Mannheim (Allgemeines Versicherungsvertragsrecht und Krankenversicherung); Dr. Jürgen Bürkle, Stuttgart (Versicherungsaufsichts- und Versicherungsunternehmensrecht); VRiOLG a.D. Lothar Jaeger, Köln (Berufshaftungs- und Amtshaftungsrecht); RA Prof. Dr. Theo Langheid, Salzburg (Allgemeines Versicherungsvertragsrecht, alle Versicherungszweige außer Haftpflicht- und Personenversicherung); Prof.Dr. Dirk Looschelders, Düsseldorf (Haftpflichtversicherung, Haftungsrecht, Sozialversicherungsrecht, Internationales Privat- und Prozessrecht); Prof. Dr. Mark Makowsky, Mannheim (Unfallversicherung und Straßenverkehrsrecht); Prof. Dr. Peter Reiff, Trier (Allgemeines Versicherungsvertragsrecht, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Vertriebsrecht, Prozessrecht).

Herausgeberbeirat:
Prof. Dr. Walter Bayer, Jena; RA Dr. Gunne Bähr, LL.M., Köln; Prof. Dr. Meinrad Dreher, LL.M., Mainz; RA Dr. Joachim Grote, Köln; VRiOLG Dr. Gregor Gundlach, Hamm; RiBGH Marion Harsdorf-Gebhardt, Karlsruhe; RA Dr. Bodo Hasse, LL.M., München; Prof. Dr. Helmut Heiss, LL.M., Zürich; VRiBGH Dr. Ulrich Herrmann, Karlsruhe; Dr. Sibylle Kessal-Wulf, BVR a.D., Ombudsfrau für Versicherungen, Berlin; Prof. Dr. Robert Koch, LL.M., Hamburg; Prof. Dr. Leander D. Loacker, Zürich; Prof. Dr. Jan Lüttringhaus, LL.M., Hannover; RiBGH Sascha Piontek, Karlsruhe; Prof. Dr. Petra Pohlmann, Münster; Prof. Dr. Roland Rixecker, Saarbrücken; Prof. Dr. Lena Rudkowski, Gießen; Prof. Dr. Martin Schauer, Wien; Dr. h.c. Wilhelm Schluckebier, BVR a.D., vertr. Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin; Prof. Dr. Andreas Spickhoff, München; RiBGH Vera von Pentz, Karlsruhe; Prof. Dr. Gerhard Wagner, LL.M., Berlin.

Angaben zur Produktsicherheit

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