Versicherungsrecht (VersR)

Versicherungsrecht (VersR)

Die Zeitschrift Versicherungsrecht (VersR) ist die führende deutschsprachige Fachzeitschrift auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Haftungs- und Schadensrechts mit großer nationaler und internationaler Anerkennung. Seit 70 Jahren ist VersR verlässliche Informationsquelle für Richter, Rechtsanwälte, Praktiker aus Versicherungsunternehmen, Sozialversicherungsträgern, Verbänden und Behörden, Versicherungsvermittler und Sachverständige. Als unabhängige juristische Fachzeitschrift ist sie zugleich anerkannte Plattform für den wissenschaftlichen Diskurs und den Fachaustausch zwischen Wissenschaft und Praxis.

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  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
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ISSN 0342-2429

Jahresbezugspreis 2026: 544 € (inkl. MwSt.)
(inkl. Versand Inland)
Versand Ausland: 180 €
Einzelheft: 31,50 € 

24 Print-Ausgaben im Jahr und Zugang zu VersR online (powered by juris). Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Die VersR erscheint im Verlag Versicherungswirtschaft und hält ihre Leser mit zwei Ausgaben im Monat stets aktuell informiert. Die rd. 500 im Jahr abgedruckten Entscheidungen dokumentieren die relevante Rechtsprechung nachhaltig und vollständig. In fundierten Urteilsanmerkungen werden besonders wichtige Entscheidungen kommentiert und in den rechtlichen und wirtschaftlichen Gesamtkontext eingeordnet. Pro Jahr veröffentlicht die Zeitschrift über 70 vertiefende Aufsätze von renommierten Autoren aus Wissenschaft und Praxis.

Die Fachbeiträge vermitteln ausführliche Informationen zu grundlegenden und aktuellen Themen auf hohem Niveau. Alle wichtigen neuen Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung, und Unternehmenspraxis werden umfassend behandelt und aufbereitet. Die Autoren der Zeitschrift nehmen hierdurch starken und wegweisenden Einfluss auf die versicherungs- und haftungsrechtliche Diskussion in Wissenschaft und Praxis. Fundierte Information und fachlicher Diskurs zwischen Wissenschaft und Praxis sind Markenzeichen des Rechtsstandorts Deutschland. Dies gilt in besonderem Maß für den staatlich umfassend regulierten Versicherungsbereich mit seinen Rechtsprodukten, den über 460 Mio. Versicherungsverträgen, und für die tägliche Anwalts- und Gerichtspraxis in dem alle Lebensbereiche erfassenden Haftungs- und Schadensrecht. Die hochkarätig besetzte Schriftleitung aus Wissenschaft und Praxis ist Garant für die dauerhafte Qualität und die erfolgreiche Weiterentwicklung der Zeitschrift.

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Erscheinungsweise:
2 × monatlich am 1. und am 15.

Aktuelles Heft

Heft 9/2026

Aufsätze

Werber, Manfred, Werbeauftritt eines Versicherungsmaklers unter der Bezeichnung “unabhängiger Versicherungsmakler“, VersR 2026, 529-536

Gruber, Michael, Das WDC-Tool der IRRD bei Versicherungsforderungen, VersR 2026, 536-542

Die IRRD sieht als Abwicklungsinstrument (u.a.) die Herabschreibung oder Umwandlung (write-down & conversion), daher auch WDC-Tool genannt, vor. Dieses WDC-Tool ist auch auf Versicherungsforderungen anwendbar, somit auf die im Abwicklungsfall wohl schon quantitaitv bedeutsamste Gattung von Forderungen gegen das Versicherungsunternehmen. Allerdings ist die Regelung in der IRRD gerade für diesen Anwendungsfall recht kurz und unsystematisch ausgefallen und bedarf daher einiger Erläuterungen.

Degen, Julia Kathrin, Regelungen zum Anfechtungsrecht in D&O-Versicherungsverträgen – ein ungelöstes Problem, VersR 2026, 543-550

Koch, Robert, Und es ist wieder geschehen! – Anfechtung des Versicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung durch die D&O-Versicherer trotz vereinbarten Anfechtungsverzichts, VersR 2026, 550-559

Rechtsprechung

Versicherungsvertragsrecht

BGH v. 25.2.2026 - IV ZR 158/24, Zulässiges Bestreiten der gesetzlichen Voraussetzungen einer Beitragserhöhung mit Nichtwissen, VersR 2026, 560-562

BGH v. 25.2.2026 - IV ZR 181/24, Deckung für Diesel-Klagen wegen unklarer Klauseln in der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung, VersR 2026, 562-566

OLG Schleswig v. 21.7.2025 - 16 U 64/24, 60 % Leistungskürzung bei Leerstand und bekanntem regelmäßigen Eindringen von Unbefugten, VersR 2026, 566-571

Vertriebsrecht

OLG Köln v. 11.3.2026 - 6 U 63/25, Irreführung durch die blickfangmäßige Bezeichnung eines Versicherungsmaklers als “unabhängig“, VersR 2026, 571-575

Haftungsrecht

BGH v. 9.3.2026 - VI ZR 335/24, Auskunfts- und Schadensersatzklage wegen Gesundheitsschäden nach Impfung mit SARS-CoV-2-Impfstoff, VersR 2026, 575-587

OLG Dresden v. 5.11.2025 - 4 W 691/25, Unwirksamkeit einer Selbstzahlerklausel in Behandlungsvertrag mit GKV-Versichertem, VersR 2026, 587-589

BGH v. 4.3.2026 - VIa ZR 473/24, Weiterveräußerung eines mit einer unrichtigen Übereinstimmungsbescheinigung in den Verkehr gebrachten Fahrzeugs unter Marktwert, VersR 2026, 589-593

Straßenverkehr

OLG Schleswig v. 22.5.2025 - 7 U 5/25, Haftungsverteilung beim Überholen eines nach links herausragenden Fahrzeugs einer Kolonne ohne ausreichenden Abstand, VersR 2026, 593-595

Prozessrecht

OLG Oldenburg v. 13.2.2025 - 1 W 47/24, Prozesskostenhilfe in Höhe des mit dem Rechtsschutzversicherer vereinbarten Selbstbehalts, VersR 2026, 595-596

Steuerrecht

BFH v. 21.5.2025 - III R 32/22, Keine Ausnahme für Rückversicherungsunternehmen von der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung der auf Bardepots gezahlten Zinsen, VersR 2026, 596-600

Aktuell

OLG Frankfurt: Es besteht kein Anspruch auf Auskunft über die Anzahl der Verwendung von Samenspenden des biologischen Vaters und die Anzahl der Halbgeschwister, VersR 2026, R3

Aus dem Inhalt der nächsten Ausgaben, VersR 2026, R3

Autoren und Redaktion

Einreichung von Manuskripten für die Zeitschrift VersR

Bitte übersenden Sie Ihr Manuskript als Word-Datei (nicht als PDF-Datei) per E-Mail an die Redaktion (redaktion-versr@vvw.de). Bitte geben Sie bei der Einreichung Ihre vollständigen Kontaktdaten mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer an.

Autorenrichtlinien

Herausgeber und Hauptschriftleiter:
Prof. Dr. Manfred Wandt, Frankfurt/M.

Weitere Mitglieder der Schriftleitung:
Prof. Dr. Oliver Brand, LL.M., Mannheim (Allgemeines Versicherungsvertragsrecht und Krankenversicherung); Dr. Jürgen Bürkle, Stuttgart (Versicherungsaufsichts- und Versicherungsunternehmensrecht); VRiOLG a.D. Lothar Jaeger, Köln (Berufshaftungs- und Amtshaftungsrecht); RA Prof. Dr. Theo Langheid, Salzburg (Allgemeines Versicherungsvertragsrecht, alle Versicherungszweige außer Haftpflicht- und Personenversicherung); Prof.Dr. Dirk Looschelders, Düsseldorf (Haftpflichtversicherung, Haftungsrecht, Sozialversicherungsrecht, Internationales Privat- und Prozessrecht); Prof. Dr. Mark Makowsky, Mannheim (Unfallversicherung und Straßenverkehrsrecht); Prof. Dr. Peter Reiff, Trier (Allgemeines Versicherungsvertragsrecht, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Vertriebsrecht, Prozessrecht).

Herausgeberbeirat:
Prof. Dr. Walter Bayer, Jena; RA Dr. Gunne Bähr, LL.M., Köln; Prof. Dr. Meinrad Dreher, LL.M., Mainz; RA Dr. Joachim Grote, Köln; VRiOLG Dr. Gregor Gundlach, Hamm; RiBGH Marion Harsdorf-Gebhardt, Karlsruhe; RA Dr. Bodo Hasse, LL.M., München; Prof. Dr. Helmut Heiss, LL.M., Zürich; VRiBGH Dr. Ulrich Herrmann, Karlsruhe; Dr. Sibylle Kessal-Wulf, BVR a.D., Ombudsfrau für Versicherungen, Berlin; Prof. Dr. Robert Koch, LL.M., Hamburg; Prof. Dr. Leander D. Loacker, Zürich; Prof. Dr. Jan Lüttringhaus, LL.M., Hannover; RiBGH Sascha Piontek, Karlsruhe; Prof. Dr. Petra Pohlmann, Münster; Prof. Dr. Roland Rixecker, Saarbrücken; Prof. Dr. Lena Rudkowski, Gießen; Prof. Dr. Martin Schauer, Wien; Dr. h.c. Wilhelm Schluckebier, BVR a.D., vertr. Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin; Prof. Dr. Andreas Spickhoff, München; RiBGH Vera von Pentz, Karlsruhe; Prof. Dr. Gerhard Wagner, LL.M., Berlin.

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