Versicherungsrecht (VersR)

Versicherungsrecht (VersR)

Die Zeitschrift Versicherungsrecht (VersR) ist die führende deutschsprachige Fachzeitschrift auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Haftungs- und Schadensrechts mit großer nationaler und internationaler Anerkennung. Seit 70 Jahren ist VersR verlässliche Informationsquelle für Richter, Rechtsanwälte, Praktiker aus Versicherungsunternehmen, Sozialversicherungsträgern, Verbänden und Behörden, Versicherungsvermittler und Sachverständige. Als unabhängige juristische Fachzeitschrift ist sie zugleich anerkannte Plattform für den wissenschaftlichen Diskurs und den Fachaustausch zwischen Wissenschaft und Praxis.

  • Fachbeiträge von renommierten Autoren, und Kommentierung der aktuellen Rechtsprechung
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • VersR online (powered by juris)
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 03422429

Jahresbezugspreis 2025: 512 € (inkl. MwSt.)
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Einzelheft: 31,50 €

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Beschreibung

Die VersR erscheint im Verlag Versicherungswirtschaft und hält ihre Leser mit zwei Ausgaben im Monat stets aktuell informiert. Die rd. 500 im Jahr abgedruckten Entscheidungen dokumentieren die relevante Rechtsprechung nachhaltig und vollständig. In fundierten Urteilsanmerkungen werden besonders wichtige Entscheidungen kommentiert und in den rechtlichen und wirtschaftlichen Gesamtkontext eingeordnet. Pro Jahr veröffentlicht die Zeitschrift über 70 vertiefende Aufsätze von renommierten Autoren aus Wissenschaft und Praxis.

Die Fachbeiträge vermitteln ausführliche Informationen zu grundlegenden und aktuellen Themen auf hohem Niveau. Alle wichtigen neuen Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung, und Unternehmenspraxis werden umfassend behandelt und aufbereitet. Die Autoren der Zeitschrift nehmen hierdurch starken und wegweisenden Einfluss auf die versicherungs- und haftungsrechtliche Diskussion in Wissenschaft und Praxis. Fundierte Information und fachlicher Diskurs zwischen Wissenschaft und Praxis sind Markenzeichen des Rechtsstandorts Deutschland. Dies gilt in besonderem Maß für den staatlich umfassend regulierten Versicherungsbereich mit seinen Rechtsprodukten, den über 460 Mio. Versicherungsverträgen, und für die tägliche Anwalts- und Gerichtspraxis in dem alle Lebensbereiche erfassenden Haftungs- und Schadensrecht. Die hochkarätig besetzte Schriftleitung aus Wissenschaft und Praxis ist Garant für die dauerhafte Qualität und die erfolgreiche Weiterentwicklung der Zeitschrift.

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Erscheinungsweise:
2 × monatlich am 1. und am 15.

Aktuelles Heft

Heft 14/2025

Aufsätze

Präve, Peter, Versicherung in der Zeitenwende, VersR 2025, 841-843

Mit dem Start einer neuen Regierung aus CDU, CSU und SPD in weltweit schwierigem Umfeld gerät auch die Privatversicherung in den Blickpunkt. Der Beitrag geht auf die im Koalitionsvertrag skizzierten Vorhaben der Regierung ein. Ein großer Wurf sind diese nicht. Dazu sind sie insbesondere bezogen auf die Altersvorsorge zu unbestimmt. Auch bleibt offen, wann ggf. welche Anliegen realisiert werden.

Lüttringhaus, Jan, EU-Effektivitätsgrundsatz und Verbandsgeldbußenregress nach § 43 Abs. 2 GmbHG, § 93 Abs. 2 AktG, VersR 2025, 843-855

Brand, Oliver, Kapitalaufschläge wegen Governance-Mängeln, VersR 2025, 855-865

Rechtsprechung

Versicherungsvertragsrecht

OLG Celle v. 22.1.2025 - 8 W 2/25, Berücksichtigung der Nutzungen für Gebührenstreitwert bei bereicherungsrechtlicher Rückabwicklung einer Lebensversicherung, VersR 2025, 866-867

BGH v. 30.4.2025 - IV ZR 126/23, Auswirkungen des Wegfalls der Pflegestufen auf das Leistungsversprechen des Versicherers in einer Invaliditätsversicherung, VersR 2025, 867-870

OLG Frankfurt v. 20.11.2024 - 9 W 23/24, Anlasslose Klageerhebung bei Nachfrage des Haftpflichtversicherers an den Bevollmächtigten des Geschädigten, VersR 2025, 870-872

OLG München v. 1.8.2024 - 25 U 1638/23e, Maßgeblicher Zeitpunkt für Beurteilung der Erfolgsaussichten der Deckungsklage, VersR 2025, 872-873

OLG Frankfurt v. 14.1.2025 - 3 U 114/24, Fest umrissener Begriff der Rechtssprache ist in AVB nicht anders zu verstehen, VersR 2025, 873-875

BGH v. 13.12.2023 - IV ZR 12/23, Notwendigkeit einer erneuten Zeugenvernehmung, VersR 2025, 875-878

Vertriebsrecht

EuGH v. 8.5.2025 - C-697/23, Notenvergabe durch Online-Vergleichsdienst für Versicherungsprodukte mangels Mitbewerberstellung keine “vergleichende Werbung“, VersR 2025, 878-881

Haftungsrecht

BGH v. 20.3.2025 - III ZR 261/23, Unvermeidbarkeit eines Verbotsirrtums beim Betreiben unerlaubter Einlagengeschäfte, VersR 2025, 881-884

BGH v. 11.2.2025 - VI ZR 365/22, Kontrollverlust an personenbezogenen Daten durch Bearbeitung der Personalakte eines Beamten durch unzuständige Behörde begründet Schaden dem Grunde nach, VersR 2025, 884-886

BGH v. 11.2.2025 - KZR 74/23, EuGH-Vorlage zur Unionsrechtskonformität des Regresses gegen Geschäftsleiter nach Kartellverstoß, VersR 2025, 886-893

OLG Nürnberg v. 11.6.2024 - 14 U 203/23, Befreiende Wirkung der Leistung des Kfz-Haftpflichtversicherers an einen nichtberechtigten Leasingnehmer, VersR 2025, 893-895

Wettbewerbsrecht

BGH v. 27.3.2025 - I ZR 223/19, Unterlassungsanspruch von Mitbewerbern beim Vertrieb ohne datenschutzrechtliche Einwilligung, VersR 2025, 896-904

Editorial, VersR 2025, R1

Aktuell

OLG Frankfurt: Unfallbeteiligte haften je zur Hälfte bei unmittelbarem Zusammenhang der Kollision des auffahrenden Fahrzeugs mit einem abgebrochenen Spurwechsel des vorausfahrenden Fahrzeugs, VersR 2025, R4

Aus dem Inhalt der nächsten Ausgaben, VersR 2025, R4

Autoren und Redaktion

Herausgeber und Hauptschriftleiter:
Prof. Dr. Manfred Wandt, Frankfurt/M.

Weitere Mitglieder der Schriftleitung:
Prof. Dr. Oliver Brand, LL.M., Mannheim (Allgemeines Versicherungsvertragsrecht und Krankenversicherung); Dr. Jürgen Bürkle, Stuttgart (Versicherungsaufsichts- und Versicherungsunternehmensrecht); VRiOLG a.D. Lothar Jaeger, Köln (Berufshaftungs- und Amtshaftungsrecht); RA Prof. Dr. Theo Langheid, Salzburg (Allgemeines Versicherungsvertragsrecht, alle Versicherungszweige außer Haftpflicht- und Personenversicherung); Prof.Dr. Dirk Looschelders, Düsseldorf (Haftpflichtversicherung, Haftungsrecht, Sozialversicherungsrecht, Internationales Privat- und Prozessrecht); Prof. Dr. Mark Makowsky, Mannheim (Unfallversicherung und Straßenverkehrsrecht); Prof. Dr. Peter Reiff, Trier (Allgemeines Versicherungsvertragsrecht, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Vertriebsrecht, Prozessrecht).

Herausgeberbeirat:
Prof. Dr. Walter Bayer, Jena; RA Dr. Gunne Bähr, LL.M., Köln; Prof. Dr. Meinrad Dreher, LL.M., Mainz; RA Dr. Joachim Grote, Köln; VRiOLG Dr. Gregor Gundlach, Hamm; RiBGH Marion Harsdorf-Gebhardt, Karlsruhe; RA Dr. Bodo Hasse, LL.M., München; Prof. Dr. Helmut Heiss, LL.M., Zürich; VRiBGH Dr. Ulrich Herrmann, Karlsruhe; Dr. Sibylle Kessal-Wulf, BVR a.D., Ombudsfrau für Versicherungen, Berlin; Prof. Dr. Robert Koch, LL.M., Hamburg; Prof. Dr. Leander D. Loacker, Zürich; Prof. Dr. Jan Lüttringhaus, LL.M., Hannover; RiBGH Sascha Piontek, Karlsruhe; Prof. Dr. Petra Pohlmann, Münster; Prof. Dr. Roland Rixecker, Saarbrücken; Prof. Dr. Lena Rudkowski, Gießen; Prof. Dr. Martin Schauer, Wien; Dr. h.c. Wilhelm Schluckebier, BVR a.D., vertr. Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin; Prof. Dr. Andreas Spickhoff, München; RiBGH Vera von Pentz, Karlsruhe; Prof. Dr. Gerhard Wagner, LL.M., Berlin.

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