Versicherungsrecht (VersR)

Versicherungsrecht (VersR)

Die Zeitschrift Versicherungsrecht (VersR) ist die führende deutschsprachige Fachzeitschrift auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Haftungs- und Schadensrechts mit großer nationaler und internationaler Anerkennung. Seit 70 Jahren ist VersR verlässliche Informationsquelle für Richter, Rechtsanwälte, Praktiker aus Versicherungsunternehmen, Sozialversicherungsträgern, Verbänden und Behörden, Versicherungsvermittler und Sachverständige. Als unabhängige juristische Fachzeitschrift ist sie zugleich anerkannte Plattform für den wissenschaftlichen Diskurs und den Fachaustausch zwischen Wissenschaft und Praxis.

  • Fachbeiträge von renommierten Autoren, und Kommentierung der aktuellen Rechtsprechung
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • VersR online (powered by juris)
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 03422429

Jahresbezugspreis 2025: 512 € (inkl. MwSt.)
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Einzelheft: 31,50 €

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Beschreibung

Die VersR erscheint im Verlag Versicherungswirtschaft und hält ihre Leser mit zwei Ausgaben im Monat stets aktuell informiert. Die rd. 500 im Jahr abgedruckten Entscheidungen dokumentieren die relevante Rechtsprechung nachhaltig und vollständig. In fundierten Urteilsanmerkungen werden besonders wichtige Entscheidungen kommentiert und in den rechtlichen und wirtschaftlichen Gesamtkontext eingeordnet. Pro Jahr veröffentlicht die Zeitschrift über 70 vertiefende Aufsätze von renommierten Autoren aus Wissenschaft und Praxis.

Die Fachbeiträge vermitteln ausführliche Informationen zu grundlegenden und aktuellen Themen auf hohem Niveau. Alle wichtigen neuen Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung, und Unternehmenspraxis werden umfassend behandelt und aufbereitet. Die Autoren der Zeitschrift nehmen hierdurch starken und wegweisenden Einfluss auf die versicherungs- und haftungsrechtliche Diskussion in Wissenschaft und Praxis. Fundierte Information und fachlicher Diskurs zwischen Wissenschaft und Praxis sind Markenzeichen des Rechtsstandorts Deutschland. Dies gilt in besonderem Maß für den staatlich umfassend regulierten Versicherungsbereich mit seinen Rechtsprodukten, den über 460 Mio. Versicherungsverträgen, und für die tägliche Anwalts- und Gerichtspraxis in dem alle Lebensbereiche erfassenden Haftungs- und Schadensrecht. Die hochkarätig besetzte Schriftleitung aus Wissenschaft und Praxis ist Garant für die dauerhafte Qualität und die erfolgreiche Weiterentwicklung der Zeitschrift.

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Erscheinungsweise:
2 × monatlich am 1. und am 15.

Aktuelles Heft

Heft 21/2025

Aufsätze

Hohlbein, Bernhard, Kirche und Missbrauch – was und wie viel ist gerecht?, VersR 2025, 1289-1296

Sexualisierte Gewalt in Machtverhältnissen ist kein neues Phänomen. In den vergangenen Jahren ist Missbrauch zu Recht aufmerksamer wahrgenommen, moralisch verurteilt und juristisch verfolgt worden. Häufig stammen die Täter aus dem familiären Umfeld oder aus gesellschaftlich etablierten Institutionen. Eine vermeintlich vorbildhafte Gruppe hat sich allerdings unrühmlich hervorgetan: Kleriker. Der folgende Beitrag geht der Frage nach, ob und wie gerechte Entschädigungszahlungen für Missbrauchsopfer erreicht werden können.

Marx, Michael, Zur Zinstragungspflicht des Haftpflichtversicherers oberhalb der Deckungssumme nach § 101 Abs. 2 S. 2 VVG, VersR 2025, 1297-1301

Großschadensereignisse zeichnen sich durch ihre Schadenshöhe und häufig langwierige Abwicklung aus. Steht am Ende die Haftung des VN fest und überschreitet sie die Deckungssumme, stellt sich im Rahmen des § 101 Abs. 2 S. 2 VVG die Frage, unter welchen Voraussetzungen der Haftpflichtversicherer auch die Zinsen oberhalb der Deckungssumme zu tragen hat und wie sich diese Zinsen berechnen, d.h. bezogen auf die gesamten Haftungssumme oder “nur“ auf die Deckungssumme. Insbesondere die zweite Frage wird in diesem Beitrag diskutiert.

Glückwunsch

Sonnentag, Michael, Prof. Dr. Manfred Wandt zum 70. Geburtstag, VersR 2025, 1301-1302

Buchbesprechungen

Reiff, Peter, Prof. Dr. Meinrad Dreher (Hrsg.), Versicherungsaufsichtsgesetz mit Nebengebieten, VersR 2025, 1302-1305

Rechtsprechung

Versicherungsaufsichtsrecht

VG Frankfurt v. 24.7.2025 - 7 L 3225/25.F, Bestellung eines Sonderbeauftragten durch die BaFin wegen Unterbesetzung des Vorstands, VersR 2025, 1305-1313

Versicherungsvertragsrecht

OLG Dresden v. 28.1.2025 - 4 U 1361/24, Zurechnung der arglistigen Täuschung des Vaters des VN zu Lasten des Sohnes, VersR 2025, 1313-1315

OLG Saarbrücken v. 7.5.2025 - 5 U 97/22, Begründungserfordernis des Versicherers für vergleichbare Wertschätzung bei beabsichtigter Verweisung des VN auf ausgeübte andere Tätigkeit, VersR 2025, 1315-1319

OLG Dresden v. 16.1.2025 - 4 U 980/24, Zur formellen Rechtmäßigkeit einer Beitragsanpassung, VersR 2025, 1320-1321

OLG Frankfurt v. 13.1.2025 - 12 U 30/24, Kein Versicherungsschutz bei aufgestautem Niederschlagswasser, VersR 2025, 1321-1323

OLG München v. 11.8.2025 - 25 U 1959/24 e, Anspruch des geschädigten Dritten auf abgesonderte Befriedigung in der Insolvenz des VN, VersR 2025, 1323-1327

Vertriebsrecht

OLG Hamm v. 18.8.2025 - 18 U 61/24, Verstoß gegen ein vertragliches Wettbewerbsverbot, VersR 2025, 1327-1333

Haftungsrecht

OLG Köln v. 27.1.2025 - 5 U 69/24, Bei einem Verstoß gegen medizinisches Basiswissen obliegt auch einem nachgeordneten Arzt eine Remonstrationspflicht, VersR 2025, 1333-1337

BGH v. 11.9.2025 - III ZR 274/23, Aufrechnung des Inhabers der verletzten Rechtsstellung gegenüber dem Schädiger in Fällen der Drittschadensliquidation, VersR 2025, 1337-1339

EuGH v. 27.2.2025 - C-203/22, Auskunftsanspruch über Verfahren und Grundsätze bei der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten zur Gewinnung eines Bonitätsprofils, VersR 2025, 1339-1344

EuGH v. 13.2.2025 - C-383/23, Unternehmensbegriff in Art. 83 DS-GVO entspricht dem Begriff in Art. 101, 102 AEUV, VersR 2025, 1344

BGH v. 27.5.2025 - VI ZR 337/22, Kein Anspruch auf Unterlassung einer identifizierenden Bildberichterstattung im Rahmen des Wirecard-Skandals, VersR 2025, 1344-1348

Straßenverkehr

OLG Zweibrücken v. 29.1.2025 - 1 U 64/24, Haftungsverteilung bei Unfall mit Pedelec-Fahrer auf einer die Straße querenden Furt, VersR 2025, 1348-1351

Prozessrecht

BGH v. 25.3.2025 - VI ZR 277/24, Wegfall des Interesses an der Feststellung der Ersatzpflicht für zukünftige materielle Schäden, VersR 2025, 1351-1352

Aktuell

BGH: Auslegung von Klauseln in einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung im Zusammenhang mit einer Dieselklage, VersR 2025, R4

Aus dem Inhalt der nächsten Ausgaben, VersR 2025, R4

Autoren und Redaktion

Herausgeber und Hauptschriftleiter:
Prof. Dr. Manfred Wandt, Frankfurt/M.

Weitere Mitglieder der Schriftleitung:
Prof. Dr. Oliver Brand, LL.M., Mannheim (Allgemeines Versicherungsvertragsrecht und Krankenversicherung); Dr. Jürgen Bürkle, Stuttgart (Versicherungsaufsichts- und Versicherungsunternehmensrecht); VRiOLG a.D. Lothar Jaeger, Köln (Berufshaftungs- und Amtshaftungsrecht); RA Prof. Dr. Theo Langheid, Salzburg (Allgemeines Versicherungsvertragsrecht, alle Versicherungszweige außer Haftpflicht- und Personenversicherung); Prof.Dr. Dirk Looschelders, Düsseldorf (Haftpflichtversicherung, Haftungsrecht, Sozialversicherungsrecht, Internationales Privat- und Prozessrecht); Prof. Dr. Mark Makowsky, Mannheim (Unfallversicherung und Straßenverkehrsrecht); Prof. Dr. Peter Reiff, Trier (Allgemeines Versicherungsvertragsrecht, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Vertriebsrecht, Prozessrecht).

Herausgeberbeirat:
Prof. Dr. Walter Bayer, Jena; RA Dr. Gunne Bähr, LL.M., Köln; Prof. Dr. Meinrad Dreher, LL.M., Mainz; RA Dr. Joachim Grote, Köln; VRiOLG Dr. Gregor Gundlach, Hamm; RiBGH Marion Harsdorf-Gebhardt, Karlsruhe; RA Dr. Bodo Hasse, LL.M., München; Prof. Dr. Helmut Heiss, LL.M., Zürich; VRiBGH Dr. Ulrich Herrmann, Karlsruhe; Dr. Sibylle Kessal-Wulf, BVR a.D., Ombudsfrau für Versicherungen, Berlin; Prof. Dr. Robert Koch, LL.M., Hamburg; Prof. Dr. Leander D. Loacker, Zürich; Prof. Dr. Jan Lüttringhaus, LL.M., Hannover; RiBGH Sascha Piontek, Karlsruhe; Prof. Dr. Petra Pohlmann, Münster; Prof. Dr. Roland Rixecker, Saarbrücken; Prof. Dr. Lena Rudkowski, Gießen; Prof. Dr. Martin Schauer, Wien; Dr. h.c. Wilhelm Schluckebier, BVR a.D., vertr. Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin; Prof. Dr. Andreas Spickhoff, München; RiBGH Vera von Pentz, Karlsruhe; Prof. Dr. Gerhard Wagner, LL.M., Berlin.

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