Versicherungsrecht (VersR)
Die Zeitschrift Versicherungsrecht (VersR) ist die führende deutschsprachige Fachzeitschrift auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Haftungs- und Schadensrechts mit großer nationaler und internationaler Anerkennung. Seit 70 Jahren ist VersR verlässliche Informationsquelle für Richter, Rechtsanwälte, Praktiker aus Versicherungsunternehmen, Sozialversicherungsträgern, Verbänden und Behörden, Versicherungsvermittler und Sachverständige. Als unabhängige juristische Fachzeitschrift ist sie zugleich anerkannte Plattform für den wissenschaftlichen Diskurs und den Fachaustausch zwischen Wissenschaft und Praxis.
VerR digital nutzen in Otto Schmidt online:
Alternativ zum Print-Abo steht die Zeitschrift in digitalen Modulen in Otto Schmidt online zur Verfügung: Das Start-Abo der Module läuft 3 Monate zum Preis von 2 Monaten:
Beratermodul VersR
Versicherungswirtschaft und VersR online
Beratermodul Zeitschriften Wirtschaftsrecht
VersR bei juris:
juris Versicherungsrecht Premium
juris Versicherungsrecht
juris Spectrum
- Fachbeiträge von renommierten Autoren, und Kommentierung der aktuellen Rechtsprechung
- Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
- VersR online (powered by juris)
- Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
Beschreibung
Die VersR erscheint im Verlag Versicherungswirtschaft und hält ihre Leser mit zwei Ausgaben im Monat stets aktuell informiert. Die rd. 500 im Jahr abgedruckten Entscheidungen dokumentieren die relevante Rechtsprechung nachhaltig und vollständig. In fundierten Urteilsanmerkungen werden besonders wichtige Entscheidungen kommentiert und in den rechtlichen und wirtschaftlichen Gesamtkontext eingeordnet. Pro Jahr veröffentlicht die Zeitschrift über 70 vertiefende Aufsätze von renommierten Autoren aus Wissenschaft und Praxis.
Die Fachbeiträge vermitteln ausführliche Informationen zu grundlegenden und aktuellen Themen auf hohem Niveau. Alle wichtigen neuen Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung, und Unternehmenspraxis werden umfassend behandelt und aufbereitet. Die Autoren der Zeitschrift nehmen hierdurch starken und wegweisenden Einfluss auf die versicherungs- und haftungsrechtliche Diskussion in Wissenschaft und Praxis. Fundierte Information und fachlicher Diskurs zwischen Wissenschaft und Praxis sind Markenzeichen des Rechtsstandorts Deutschland. Dies gilt in besonderem Maß für den staatlich umfassend regulierten Versicherungsbereich mit seinen Rechtsprodukten, den über 460 Mio. Versicherungsverträgen, und für die tägliche Anwalts- und Gerichtspraxis in dem alle Lebensbereiche erfassenden Haftungs- und Schadensrecht. Die hochkarätig besetzte Schriftleitung aus Wissenschaft und Praxis ist Garant für die dauerhafte Qualität und die erfolgreiche Weiterentwicklung der Zeitschrift.
Im Print-Abonnement enthalten ist die Online-Datenbank zur Zeitschrift
Das Abonnement der Zeitschrift „VersR“ beinhaltet einen Online-Zugang über juris
Als Printabonnent sind Sie berechtigt, die folgenden digitalen Inhalte freizuschalten:
Komplette digitale Fassung der Zeitschrift VersR
Bundesrecht Versicherungsrecht
juris PraxisReport Versicherungsrecht
juris Nachrichten Versicherungsrecht
juris Newsletter Versicherungsrecht
Den Code zur Freischaltung auf www.juris.de/versr finden Sie in den aktuellen VersR-Ausgaben.
Nach erfolgter Registrierung und Erhalt Ihrer Zugangsdaten können Sie sich auf www.juris.de/versr einloggen.
Erscheinungsweise:
2 × monatlich am 1. und am 15.
Aktuelles Heft
Heft 20/2026
Aufsätze
Eley, Christian / Delißen, Sabine, Cyberbetrug, Hackerschaden & KI – VSV, Cyberversicherung oder (faktisch) keine Deckung?, VersR 2026, 1281-1296
Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der Absicherung von Schäden des VN aus (Cyber-)Betrug. Während dieses Risiko traditionell der Vertrauensschadenversicherung zugeordnet wird, enthalten Cyberversicherungen zunehmend Erweiterungen für Betrugsszenarien. Vor diesem Hintergrund wird im Weiteren der Frage nachgegangen, ob und in welchem Umfang eine Deckung über die VSV, die Cyberversicherung oder beide Produkte sinnvoll ist. Dazu wird allgemein auf den Deckungsumfang der VSV, aktuelle Probleme in der Regulierungspraxis und einschlägige Rechtsprechung eingegangen. Zudem wird beleuchtet, inwieweit VSV-Bedingungen den Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz (KI) Rechnung tragen.
Pommerening, Paul, Die verweigerte ärztliche Untersuchung, VersR 2026, 1297-1303
Der Beitrag behandelt die rechtlichen Konsequenzen einer in der Berufsunfähigkeitsversicherung immer wieder anzutreffenden Konstellation: Der Versicherte verweigert sich einer zumutbaren ärztlichen Untersuchung, die der Versicherer angeordnet hat, um Klarheit über die behauptete bedingungsgemäße Berufsunfähigkeit zu gewinnen. Es stellen sich insoweit sowohl im Erstprüfungsverfahren als auch im Nachprüfungsverfahren vielfältige materiellrechtliche und prozessuale Fragen. Der Beitrag versucht, Lösungsmöglichkeiten für diese Fragen aufzuzeigen.
Koch, Robert, VersR REPORT: Ausgewählte neue Rechtsprechung zum AGB-Recht, VersR 2026, 1304-1309
Im Folgenden werden ausgewählte Urteile des BGH und der OLG vorgestellt, die in der zweiten Hälfte des Jahres 2025 und der ersten Hälfte des Jahres 2026 veröffentlicht worden sind.
Rechtsprechung
Versicherungsvertragsrecht
OLG Dresden v. 9.2.2026 - 4 W 69/26, Belehrung über das Widerspruchsrecht gegen einen Lebensversicherungsvertrag, VersR 2026, 1310
OLG Dresden v. 9.6.2026 - 4 U 1341/25, Formelle Anforderungen an die Mitteilung der Schwellenwerte des auslösenden Faktors, VersR 2026, 1310-1312
BGH v. 9.9.2026 - IV ZR 235/25, Keine Deckung des Werkstattrisikos durch die Kfz-Kaskoversicherung, VersR 2026, 1312-1313
OLG Schleswig v. 1.10.2025 - 16 U 98/24, Versicherungsfall bei Entfernung des Bodenbelags nur wegen notwendiger Reparaturarbeiten am Unterboden, VersR 2026, 1314-1315
BGH v. 9.9.2026 - IV ZR 259/25, Keine Deckung für Schäden “infolge von Umbauten oder Reparaturarbeiten an Gebäuden oder an der Sprinkler- oder Brandschutzanlage“, VersR 2026, 1315-1317
OLG Frankfurt v. 9.9.2025 - 3 U 81/24, Obliegenheit des Fluggasts zur Einplanung eines Zeitpuffers für die Anreise zum Flughafen, VersR 2026, 1317-1320
Haftungsrecht
EuGH v. 25.6.2026 - C-277/25, Unionsrechtliche Zulässigkeit der Abtretung von Entschädigungsansprüchen gegen einen Kfz-Haftpflichtversicherer an einen Dritten, VersR 2026, 1320-1323
BGH v. 29.7.2025 - VI ZR 426/24, Kein Schadensersatz wegen namentlicher Nennung eines Bundestagsabgeordneten in Demonstrationsaufruf, VersR 2026, 1324-1332
BGH v. 28.4.2026 - XI ZR 61/25, Haftung einer Sparkasse wegen Verletzung der Pflicht zur vertragsgemäßen Zinsanpassung, VersR 2026, 1332-1334
OLG Hamm v. 18.9.2025 - 7 U 39/25, Zurechnung der Einwilligung des berechtigten Besitzers eines Kfz in einen Verkehrsunfall im Verhältnis zum Eigentümer, VersR 2026, 1334-1336
Prozessrecht
LG Frankfurt/M. v. 25.9.2025 - 2-13 S 56/24, Keine ungeprüfte Übernahme von KI-generierten Textquellen in Anwaltsschriftsätze, VersR 2026, 1336-1337
Transportrecht
BGH v. 18.6.2026 - I ZR 125/25, Pflicht des Frachtführers zur Verladung des Transportguts bei vereinbartem Einsatz eines Fahrzeugs mit besonderem Lademittel, VersR 2026, 1337-1340
Arbeitsrecht
LAG Schl.-Holst. v. 8.7.2025 - 2 TaBV 16/24, Das “Wie“ der Auslagerung der Meldestelle unterliegt der betrieblichen Mitbestimmung, VersR 2026, 1340-1343
Auslandsrecht (Österreich)
OGH v. 19.11.2025 - 7 Ob 142/25w, Auf § 178g VersVG gestützte Klage auf Unterlassung einer Prämienerhöhung in der Krankheitskostenversicherung, VersR 2026, 1343-1344
Aktuell
LAG Köln: Vom Arbeitgeber finanzierte D&O-Versicherung schließt Einschränkung der Arbeitnehmerhaftung aus, VersR 2026, R3
Aus dem Inhalt der nächsten Ausgaben, VersR 2026, R3
Autoren und Redaktion
Einreichung von Manuskripten für die Zeitschrift VersR
Bitte übersenden Sie Ihr Manuskript als Word-Datei (nicht als PDF-Datei) per E-Mail an die Redaktion (redaktion-versr@vvw.de). Bitte geben Sie bei der Einreichung Ihre vollständigen Kontaktdaten mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer an.
Herausgeber und Hauptschriftleiter:
Prof. Dr. Manfred Wandt, Frankfurt/M.
Weitere Mitglieder der Schriftleitung:
Prof. Dr. Oliver Brand, LL.M., Mannheim (Allgemeines Versicherungsvertragsrecht und Krankenversicherung); Dr. Jürgen Bürkle, Stuttgart (Versicherungsaufsichts- und Versicherungsunternehmensrecht); VRiOLG a.D. Lothar Jaeger, Köln (Berufshaftungs- und Amtshaftungsrecht); RA Prof. Dr. Theo Langheid, Salzburg (Allgemeines Versicherungsvertragsrecht, alle Versicherungszweige außer Haftpflicht- und Personenversicherung); Prof.Dr. Dirk Looschelders, Düsseldorf (Haftpflichtversicherung, Haftungsrecht, Sozialversicherungsrecht, Internationales Privat- und Prozessrecht); Prof. Dr. Mark Makowsky, Mannheim (Unfallversicherung und Straßenverkehrsrecht); Prof. Dr. Peter Reiff, Trier (Allgemeines Versicherungsvertragsrecht, Lebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung, Vertriebsrecht, Prozessrecht).
Herausgeberbeirat:
Prof. Dr. Walter Bayer, Jena; RA Dr. Gunne Bähr, LL.M., Köln; Prof. Dr. Meinrad Dreher, LL.M., Mainz; RA Dr. Joachim Grote, Köln; VRiOLG Dr. Gregor Gundlach, Hamm; RiBGH Marion Harsdorf-Gebhardt, Karlsruhe; RA Dr. Bodo Hasse, LL.M., München; Prof. Dr. Helmut Heiss, LL.M., Zürich; VRiBGH Dr. Ulrich Herrmann, Karlsruhe; Dr. Sibylle Kessal-Wulf, BVR a.D., Ombudsfrau für Versicherungen, Berlin; Prof. Dr. Robert Koch, LL.M., Hamburg; Prof. Dr. Leander D. Loacker, Zürich; Prof. Dr. Jan Lüttringhaus, LL.M., Hannover; RiBGH Sascha Piontek, Karlsruhe; Prof. Dr. Petra Pohlmann, Münster; Prof. Dr. Roland Rixecker, Saarbrücken; Prof. Dr. Lena Rudkowski, Gießen; Prof. Dr. Martin Schauer, Wien; Dr. h.c. Wilhelm Schluckebier, BVR a.D., vertr. Ombudsmann der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin; Prof. Dr. Andreas Spickhoff, München; RiBGH Vera von Pentz, Karlsruhe; Prof. Dr. Gerhard Wagner, LL.M., Berlin.
Angaben zur Produktsicherheit
Hersteller Verlag Versicherungswirtschaft GmbH & Co. KGAn der RaumFabrik 35, 76227 Karlsruhe
E-Mail: