WM - Zeitschrift für Wirtschaftsrecht und Bankrecht

WM - Zeitschrift für Wirtschaftsrecht und Bankrecht

Die WM informiert wöchentlich aktuell und umfassend im Rechtsprechungsteil über Urteile und Beschlüsse des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesgerichtshofs, der übrigen obersten Bundesgerichte sowie der Instanzgerichte zum Wirtschaftsrecht und Bankrecht. Im Beitragsteil erscheinen Aufsätze renommierter Autoren über aktuelle Themen.

ISSN 0342-6971

Jahresbezugspreis 2025: 1.498 € (inkl. MwSt.)
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Beschreibung

Die WM informiert wöchentlich aktuell und vollständig über Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, der übrigen obersten Bundesgerichte sowie der Instanzgerichte zum Wirtschaftsrecht und Bankrecht. Sämtliche für die Kreditwirtschaft bedeutsamen Entscheidungen werden in vollem Wortlaut veröffentlicht.

Im Beitragsteil und in Sonderbeilagen erscheinen Aufsätze renommierter Autoren über aktuelle Themen des Wirtschafts- und Bankrechts sowie Rechtsprechungsübersichten. Rezensionen informieren über Neuerscheinungen im Bankrecht und Wirtschaftsrecht. 

Aktuell und ungekürzt

  • Rechtsprechung
    Veröffentlichung aller wichtigen Entscheidungen aus dem Wirtschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht

Praxisrelevant und fundiert

  • Beiträge
    Abhandlungen, Diskussionsbeiträge und Sichtweisen namhafter Autoren zu aktuellen Problemstellungen

Ausführlich und informativ

  • Rechtsprechungsübersichten

  • Dokumentationen

  • Rezensionen relevanter Literatur

  • Deutsche Rechtspolitik aktuell

  • Brüssel aktuell

Auch Online erhältlich

• zusätzliche komfortable Online-Recherche

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Erscheinungsweise:
Die WM erscheint wöchentlich samstags.

Aktuelles Heft

Heft 31-32/2025

Beiträge

Merwald, Maximilian, Die Rechtsnatur exekutiver Verlautbarungen im Bank- und Kapitalmarktrecht, WM 2025, 1397-1406

Exekutive Verlautbarungen sind insbesondere im Bank- und Kapitalmarktrecht für die Praxis von hervorgehobener Relevanz, weil der Umfang der Gesetze seit Jahren zunimmt, die Qualität der Gesetzgebung aber abnimmt und deswegen die Praxis vermehrt und dankbar auf die Verlautbarungen zurückgreift. Exekutive Verlautbarungen schaffen (vermeintlich) Abhilfe, weil sich die Praxis nach der sich dort zeigenden Verwaltungspraxis richten kann. Die juristische Literatur postuliert im Gegensatz zur Relevanz in der Praxis seit Jahren hingegen, dass den Verlautbarungen keinerlei Relevanz in der Gesetzesauslegung zukommt. Dennoch werden die Aussagen der Behörden im Rahmen der juristischen Argumentation herangezogen, wenn sie mit dem eigenen Ergebnis übereinstimmen. Teils dienen sie als einzige Begründung für eine Rechtsansicht. Geklärt wird zumeist aber nicht, welche Argumentationskraft sie besitzen. Der Beitrag will zeigen, dass eine beliebige Heranziehung von exekutiven Verlautbarungen der Pflicht zur rationalen Argumentation widerspricht. Am Ende ist anzuerkennen, dass Verlautbarungen auch mehr sein können als reine Rechtserkenntnisquellen, nämlich sekundäre Rechtsquellen bzw. Autoritätsargumente.

Rechtsprechung

Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Finanzdienstleistungsrecht

BGH v. 9.7.2025 - IV ZR 199/24, Vertragliche Beziehungen zum Sachverständigen im obligatorischen Sachverständigenverfahren nach A.2.6.2 Satz 2 AKB nur zur ihn benennenden Partei, WM 2025, 1406-1409

BGH v. 12.6.2025 - IX ZR 163/24, Zur Frage, ob ein Rechtsschutzversicherer in einem Prozess auf Rückzahlung von auf Rechtsanwaltsgebühren geleisteten Vorschüssen einen rechtskräftigen Beschluss, durch den die Vergütung des Rechtsanwalts gegen den Auftraggeber festgesetzt worden ist, nicht gegen sich gelten lassen muss, WM 2025, 1409-1411

BGH v. 1.7.2025 - XI ZR 16/24, Zur sogenannten Svensson-Methode bei der Bestimmung der Referenzzinsen bei Prämiensparverträgen, WM 2025, 1411-1413

OLG Bremen v. 7.5.2025 - 1 U 15/24, Zu Voraussetzungen und Umfang gesetzlicher und vereinbarter Ausschüttungsverbote bei Nachranganleihen als Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals (AT1-Bonds), WM 2025, 1413-1423

Gesellschaftsrecht

BGH v. 11.2.2025 - KZR 74/23, Vorlagebeschluss zur Frage, ob Art. 101 AEUV einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der eine juristische Person wegen eines verhängten Bußgelds Ersatz von ihrem Leitungsorgan verlangen kann, WM 2025, 1423-1430

Insolvenzrecht und Zwangsvollstreckung

BGH v. 17.7.2025 - IX ZR 70/24, Zum Anspruch des Insolvenzverwalters auf Vergütung für die vom Schuldner vorinsolvenzlich erbrachten Leistungen aus einem zur Zeit der Verfahrenseröffnung nicht vollständig beiderseitig erfüllten gegenseitigen Vertrag, WM 2025, 1430-1435

Bürgerliches Recht und Handelsrecht

BGH v. 8.5.2025 - III ZR 398/23, Inhalt der einem Notar obliegenden Betreuungspflichten aufgrund der jeweiligen Einzelfallumstände, WM 2025, 1435-1440

BGH v. 24.4.2025 - III ZR 18/24, Pflicht des Notars, sicherzustellen, dass eine Auflassungsvormerkung nicht vor nachrangigen, nicht übernommenen Belastungen gelöscht wird, WM 2025, 1440-1443

Bücherschau

Siegfried Kümpel/Horst Hammen/Jens Ekkenga, Kapitalmarktrecht: Handbuch für die Praxis – Systematische Sammlung der Gesetze, Verordnungen, behördlichen Verlautbarungen sowie Einführungen und Kurzerläuterungen, WM 2025, 1444

Stefan Richter/Heribert Anzinger, Krypto und Steuern, WM 2025, 1444

Autoren und Redaktion

Redaktionsbeirat:

RA Thorsten Höche, Chefsyndikus des Bundesverbandes deutscher Banken e.V., Berlin (Vorsitzender); Prof. Dr. Jens-Hinrich Binder, LL.M. (London), Eberhard Karls Universität Tübingen; Vizepräsident des BGH Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, Karlsruhe; Prof. Dr. Rafael Harnos, Universität Passau; RAin Dr. Anna Heidelbach, Leiterin der Rechtsabteilung der DZ-Bank AG, Frankfurt a.M.; Prof. Dr. Peter O. Mülbert, Direktor des Instituts für Internationales Recht des Spar-, Giro- und Kreditwesens an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz; RA Dr. Heinrich Nemeczek, LL.M. (Harvard), General Counsel bei Scalable Capital, Berlin; PD Dr. Alexander Sajnovits, M.Sc. (Oxford), Johannes Gutenberg-Universität Mainz; Vors. Richter am BGH Prof. Dr. Heinrich Schoppmeyer, Karlsruhe

Redaktion:

RA Dr. Andreas Lange (verantw. Redakteur), Tel. 0 160/98 77 68 90, E-Mail: a.lange@wmrecht.de
RA Dr. Christopher Kienle, Frankfurt a.M.; Prof. Dr. Tobias Lettl, LL.M. (EUR), Universität Potsdam; RA Dr. Helmut Merkel, Frankfurt a.M.; RA Arne Wittig, Frankfurt a.M.
Lektorat: Sandra Emmerich, Tel. 0221-93738-535, E-
Mail: s.emmerich@otto-schmidt.de; Sepideh Mokhtar-Harris, LL.M., Tel. 0221-93738-536, E-Mail: s.mokhtar-harris@otto-schmidt.de

Redaktionsmanagement: Sylvia Mahler, Tel. 0221-93738-534, E-Mail: s.mahler@otto-schmidt.de

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