WM - Zeitschrift für Wirtschaftsrecht und Bankrecht Wertpapiermitteilungen

Die WM informiert wöchentlich aktuell und umfassend im Rechtsprechungsteil über Urteile und Beschlüsse des Europäischen Gerichtshofs, des Bundesgerichtshofs, der übrigen obersten Bundesgerichte sowie der Instanzgerichte zum Wirtschaftsrecht und Bankrecht.
Beschreibung
Die WM informiert wöchentlich aktuell und vollständig über Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, der übrigen obersten Bundesgerichte sowie der Instanzgerichte zum Wirtschaftsrecht und Bankrecht. Sämtliche für die Kreditwirtschaft bedeutsamen Entscheidungen werden in vollem Wortlaut veröffentlicht.
Im Beitragsteil und in Sonderbeilagen erscheinen Aufsätze renommierter Autoren über aktuelle Themen des Wirtschafts- und Bankrechts sowie Rechtsprechungsübersichten. Rezensionen informieren über Neuerscheinungen im Bankrecht und Wirtschaftsrecht.
Aktuell und ungekürzt
Rechtsprechung
Veröffentlichung aller wichtigen Entscheidungen aus dem Wirtschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht
Praxisrelevant und fundiert
Beiträge
Abhandlungen, Diskussionsbeiträge und Sichtweisen namhafter Autoren zu aktuellen Problemstellungen
Ausführlich und informativ
Rechtsprechungsübersichten
Dokumentationen
Rezensionen relevanter Literatur
Deutsche Rechtspolitik aktuell
Brüssel aktuell
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Erscheinungsweise:
Die WM erscheint wöchentlich samstags.
Aktuelles Heft
Heft 25/2025
Beiträge
Harnos, Rafael, Durchsetzung der Verordnung über europäische grüne Anleihen, WM 2025, 1113-1128
Seit Ende 2024 sind Emissionen von europäischen grünen Anleihen durch die Verordnung (EU) 2023/2631 (EuGB-VO) reguliert. Während die EuGB-VO die Voraussetzungen, unter denen European Green Bonds ausgegeben werden können, detailliert regelt, enthält sie verhältnismäßig wenige Vorschriften zur Durchsetzung der Verordnungsvorgaben. Der Verordnungsgeber schafft lediglich einen Mindestrahmen für das Public Enforcement und überlässt das Private Enforcement der Ausgestaltung durch die Mitgliedstaaten. Der Beitrag skizziert den Verordnungsinhalt, stellt die öffentlich-rechtlichen Sanktionsinstrumente dar und nimmt die weitgehende Regelungsabstinenz des Verordnungsgebers im Privatrecht zum Anlass, die zivilrechtlichen Durchsetzungsinstrumente herauszuarbeiten. Dabei gilt es insbesondere zu untersuchen, ob die Anleger den Emittenten wegen taxonomiewidriger Erlösverwendung in Anspruch nehmen können.
Nemeczek, Heinrich / Sajnovits, Alexander, Zur Ausnahme des § 2 Abs. 1 Nr. 8 ZAG für Zahlungsvorgänge im Wertpapierverwahrgeschäft, WM 2025, 1129-1136
Der Beitrag untersucht die Reichweite der Wertpapieranlagen-Ausnahme des § 2 Abs. 1 Nr. 8 ZAG. Er zeigt, dass depotbezogene Zahlungsvorgänge zwar häufig unter § 1 Abs. 1 Satz 2 ZAG fallen, jedoch bei einem sachlichen Zusammenhang zur Verwahrung von Wertpapieren weder einer ZAG-Erlaubnis noch den Organisationspflichten der §§ 45–58 ZAG unterliegen. Anhand verschiedener Fälle entwickelt der Beitrag eine Abgrenzungsmatrix und löst praktische Unsicherheiten bei der Auslegung des § 2 Abs. 1 Nr. 8 ZAG.
Rechtsprechung
Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Finanzdienstleistungsrecht
EuGH v. 27.2.2025 - C-85/24, Art. 13 Abs. 1 Buchst. g Richtlinie 2014/17/EU: In allgemeinen Informationen eines Kreditvertrags kann ein einziges Beispiel der angebotenen Kredite genügen, WM 2025, 1136-1139
BGH v. 20.5.2025 - XI ZR 22/24, Zur Ordnungsgemäßheit der Angabe über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung in einem Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag, WM 2025, 1139-1142
OLG Frankfurt v. 25.2.2025 - 10 U 18/24, Keine Haftung der Bank für Rechtsanwaltskosten durch Geldwäscheverdachtsmeldung, WM 2025, 1142-1144
OLG Köln v. 10.4.2025 - 15 U 249/24, Zulässigkeit der Speicherung von Informationen über Zahlungsstörungen durch Wirtschaftsauskunftei, WM 2025, 1144-1147
OLG Stuttgart v. 29.4.2025 - 6 U 139/24, Anwendbarkeit der Bestimmungen des Verbraucherkreditrechts auf Schuldbeitritt – hier: Verbrauchereigenschaft (§ 13 BGB) von Gesellschafter und Geschäftsführer, WM 2025, 1147-1149
LG Bonn v. 9.12.2024 - 17 O 333/24, Keine Verpflichtung einer Bank, ausschließlich das Formular der Anlage 3 zu § 33 ZKG für die Eröffnung eines Basiskontos zu verwenden, WM 2025, 1149-1151
Bürgerliches Recht und Handelsrecht
BGH v. 2.4.2025 - XII ZR 15/23, Zum Schadensersatzanspruch des Eisenbahnverkehrsunternehmens gegen das Eisenbahninfrastrukturunternehmen wegen nicht rechtzeitiger Bereitstellung von Zugtrassen, WM 2025, 1151-1158
Sonstiges
BGH v. 16.4.2025 - VII ZR 126/23, Mündliche Verhandlung im Sinne von § 522 Abs. 2 Nr. 4 ZPO geboten, wenn das mit der Berufung angefochtene Urteil durch einen Richter gefällt worden ist, der entgegen § 309 ZPO der dem Urteil zugrunde liegenden Verhandlung nicht beigewohnt hat, WM 2025, 1158-1159
Bücherschau
Wittig, Arne, Frodermann, Jürgen/Jannot, Dirk, Handbuch des Aktienrechts, WM 2025, 1160
Hey, Felix / Lange, Andreas, Die WM in neuem Gewand, WM 2025, R1
Autoren und Redaktion
Redaktionsbeirat:
RA Thorsten Höche, Chefsyndikus des Bundesverbandes deutscher Banken e.V., Berlin (Vorsitzender); Prof. Dr. Jens-Hinrich Binder, LL.M. (London), Eberhard Karls Universität Tübingen; Vizepräsident des BGH Prof. Dr. Jürgen Ellenberger, Karlsruhe; Prof. Dr. Rafael Harnos, Universität Passau; RAin Dr. Anna Heidelbach, Leiterin der Rechtsabteilung der DZ-Bank AG, Frankfurt a.M.; Prof. Dr. Peter O. Mülbert, Direktor des Instituts für Internationales Recht des Spar-, Giro- und Kreditwesens an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz; PD Dr. Alexander Sajnovits, M.Sc. (Oxford), Johannes Gutenberg-Universität Mainz; Vors. Richter am BGH Prof. Dr. Heinrich Schoppmeyer, Karlsruhe
Redaktion:
RA Dr. Andreas Lange (verantw. Redakteur), Tel. 0 160/98 77 68 90, E-Mail: a.lange@wmrecht.de
RA Dr. Christopher Kienle, Frankfurt a.M.; Prof. Dr. Tobias Lettl, LL.M. (EUR), Universität Potsdam; RA Dr. Helmut Merkel, Frankfurt a.M.; RA Arne Wittig, Frankfurt a.M.
Lektorat: Sandra Emmerich, Tel. 069/15 40 866-11, E-Mail: s.emmerich@otto-schmidt.de; Sepideh Mokhtar-Harris, LL.M., Tel. 069/15 40 866-12, E-Mail: s.mokhtar-harris@otto-schmidt.de
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