GesundheitsRecht - GesR Zeitschrift für Arztrecht, Krankenhausrecht, Apotheken- und Arzneimittelrecht. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.

GesundheitsRecht - GesR

Die klassisch juristische Fachzeitschrift für Arztrecht, Krankenhausrecht, Apotheken- und Arzneimittelrecht.

Online erhältlich in diesem Modul:
Beratermodul Medizinrecht
juris Medizinrecht

  • Wissenschaftliche Aufsätze, Rechtsprechungen und Buchbesprechungen
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • GesR online (powered by juris)
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ISSN 1610-1197

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Beschreibung

Bei dieser Zeitschrift handelt es sich um eine klassisch juristische Fachzeitschrift, deren Zielgruppe Rechtsanwälte sind, die sich auf dem Gebiet des Gesundheitsrechs spezialisiert haben, sowie Juristen, die in den themenspezifischen Unternehmen und Verbänden tätig sind. In formaler Hinsicht ist die Zeitschrift in drei Teile gegliedert. Die Rubrik der wissenschaftlichen Aufsätze, die Rubrik der Rechtsprechung, d.h. redaktionell bearbeitete und fakultativ mit Anmerkungen versehene Entscheidungen diverser Gerichte sowie die Rubrik Buchbesprechungen. Die inhaltliche Aufteilung der Zeitschrift: Sie besteht zu ca. 1/3 aus Arzthaftungsrecht, 1/3 Vertragsarztrecht und zu 1/3 aus sonstigen Rechtsgebieten, wie Pflegerecht, Krankenhausrecht, Apothekenrecht.

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Selbststudium § 15 FAO mit der GesR in 3 Schritten

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Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 20.

Aktuelles Heft

Heft 11 / 2023

Aufsätze

Graf von Kielmansegg, Sebastian, Der “Broad Consent“ in der medizinischen Forschung – kein datenschutzrechtlicher “Irrweg“, GesR 2023, 681-689

Es ist eine Binsenweisheit, dass medizinische Forschung auf Daten angewiesen ist – namentlich auf klinische Daten von Probanden und Patienten. Die Verfügbarkeit der nötigen Daten im Spannungsfeld zwischen Forschungsinteressen und Datenschutz ist eine seit langem erörterte Herausforderung. Da die gesetzlichen Verarbeitungsermächtigungen in Deutschland wenig praktikabel sind, ist die für die Forschungspraxis bei weitem wichtigste Rechtsgrundlage die Einwilligung der Betroffenen. Hier ist es v.a. das Modell der breiten Einwilligung (sog. “Broad Consent“), das Gegenstand von Kontroversen und in jüngerer Zeit vermehrt auf direkten juristischen Widerspruch gestoßen ist. Im Folgenden soll dargelegt werden, dass das Broad Consent-Modell entgegen dieser Kritik normativ sinnvoll und datenschutzrechtlich gut begründet ist.

Moreno, Anna, Mehr Gemeinwohlorientierung in der Datennutzung – Der Entwurf eines Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG), GesR 2023, 689-694

Der Entwurf zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) hat die Diskussion über die Notwendigkeit der Datennutzung zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung neu entfacht. Der vorliegende Beitrag geht der zentralen Frage nach, wie der Datenzugang und die IT-gestützte Datenverarbeitung in einem widerspruchsfreien regulativen Prozess an gemeinwohlorientierte Zielsetzungen geknüpft werden können. Aktuell bedürfen “Gemeinwohlkriterien in der Digitalisierung“ noch weitgehend der rechtswissenschaftlichen und verantwortungsethischen Einordnung. Die im Gesetzentwurf formulierte neue Verantwortungsebene der Kostenträger in Form von § 25b SGB V ist Anlass genug, an dieser Spannungslinie den Diskurs zu suchen.

Misselwitz, Arne, Der Umgang mit Zufalls(be)funden bei der ärztlichen Behandlung aus rechtlicher Sicht, GesR 2023, 694-700

Wird bei einer ärztlichen Behandlung zufällig eine Krankheit entdeckt, die mit dem eigentlichen Behandlungswunsch des Patienten nichts zu tun hat, spricht man von einem Zufalls(be)fund. An diese Befunderhebung schließt sich die Frage an, wie der Arzt mit der zufälligen Entdeckung umgehen muss. Während im zweiseitigen Arzt-Patienten-Verhältnis eine Unterrichtungspflicht durch den Arzt nahe liegt, ist datenschutzrechtlich bislang nicht geklärt, ob in bestimmten Konstellationen Befundergebnisse ohne oder gegen den Willen des Patienten an einen Dritten weitergegeben werden dürfen oder gar weiterzugeben sind. Der Beitrag geht der Frage nach, wie Fürsorgepflicht des Arztes, Geheimhaltungswille des Patienten und Kenntnisinteresse eines Dritten in Ausgleich zu bringen sind, wenn Leib und Leben des Dritten durch die Geheimhaltung des Befundes gefährdet werden.

Vogel, Sebastian T., Impfdrängler, -raser und -touristen nicht (!) vor Gericht, GesR 2023, 700-707

Der strafrechtliche Umgang mit Personen, die – vermeintlich – die Impfreihenfolge umgangen und sich oder anderen prioritär eine Impfung verschafft haben sollen, scheint heute in der Post-Corona-Zeit als nicht mehr als eine Anekdote. Über diesen anekdotischen Charakter hinaus ist der Diskurs über sog. Impfdrängler in Literatur und Rechtsprechung indes auch ein Lehrstück theoretischer und praktischer Juristerei (und ja, da gibt es realiter einen Unterschied), wie mit Fällen solcher und ähnlicher und ganz anderer Art umgegangen wurde, wird und werden kann. Wiewohl Allgemeinplätze wie “nach der Pandemie ist vor der Pandemie“ keine Aktualität der nachfolgenden Erwägungen vorzugaukeln vermögen, sind gerade der Fall um den Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) und dessen strafrechtliche Bewertung juristisch doch einen zweiten und dritten Blick wert – zumal die nachfolgende Perspektive nicht eine Sicht von draußen, sondern von innen ist.

Rechtsprechung kompakt

OLG Düsseldorf v. 9.5.2023 - 24 U 204/21 / Walther, Madeleine, Haftung des Pflegeheimbetreibers bei Verbrühungsfällen, GesR 2023, 707-708

VGH Baden-Württemberg v. 14.6.2023 - 9 S 1836/21 / Witt, Franziska, Erteilung einer sektoralen Heilpraktikererlaubnis bei Beschränkung auf das Tätigkeitsgebiet des Chiropraktors mit akademischer Ausbildung, GesR 2023, 708-709

Rechtsprechung

BVerwG v. 15.6.2023 - 3 C 3.22, Blutentnahme durch Heilpraktiker zur Herstellung von Eigenblutprodukten, GesR 2023, 709-714

OLG Naumburg v. 28.6.2023 - 1 Ws 121/23, Impfreihenfolge entgegen Coronavirus-Impfverordnung – strafbar?, GesR 2023, 715-719

VG Hannover v. 21.6.2023 - 5 A 5999/21, Approbationserteilung nach vorsätzlicher Tötung, GesR 2023, 719-723

OLG Dresden v. 19.7.2023 - 4 U 245/23, Beweiserleichterungen bei “grobem“ Aufklärungsfehler?, GesR 2023, 723-725

OLG Karlsruhe v. 24.8.2023 - 19 U 28/23, Haftung bei Weitergabe eines Gesundheitszeugnisses über einen Dritten, GesR 2023, 725-733

LG Dortmund v. 1.6.2023 - 4 O 163/22, Passivlegitimation für Schäden bei “Corona“-Schutzimpfung, GesR 2023, 733-735

BGH v. 4.5.2023 - IX ZR 157/21, Wirtschaftliche Abhängigkeit eines Apothekers, GesR 2023, 735-740

OVG Niedersachsen v. 4.8.2023 - 14 ME 66/23, Niedersachsen: Vorläufiger Rechtsschutz im Krankenhausplanungsrecht bei Drittanfechtung, GesR 2023, 740-747

Rezensionen

Bornheimer, Jörg, Kaufmann/Gutmann, Sanierung von Krankenhäusern in Krise und Insolvenz, GesR 2023, 747-748

Aktuelles

BfArM

BfArM übernimmt Koordination im Fälschungsfall des Diabetes-Arzneimittels Ozempic: Alle Packungen des Arzneimittels sollen vorsorglich in den Apotheken vor Abgabe auf ihre Echtheit geprüft werden, GesR 2023, R84

Bundesärztekammer

Weltärztebund mit neuer Präsidentin, GesR 2023, R84-R85

DKG

DKG zur zweiten und dritten Lesung des Krankenhaustransparenzgesetzes im Deutschen Bundestag: Zusätzliche Bürokratie ohne Mehrwert für die Patienten und kein Ende der Insolvenzwelle, GesR 2023, R85

GKV Spitzenverband

Das Transparenzverzeichnis führt zu einer besseren Krankenhausversorgung, GesR 2023, R86

G-BA

Mindestpersonalvorgaben in Psychiatrien: G-BA verlängert Umsetzungsfristen, GesR 2023, R86-R87

vfa

Prognose des vfa: Wirtschaftlicher Aufschwung wird von erheblichen Risiken begleitet, GesR 2023, R87

Industriestrategie setzt richtige Impulse, GesR 2023, R87

Autoren

Herausgeber: RA Prof. Dr. Martin Rehborn und RA Dr. Rudolf Ratzel, RA Dr. Rudolf Ratzel; Herausgeber-Redaktion: Dr. Jens Ahlhaus

Adresse:
rehborn.rechtsanwälte
Brüderweg 9
44135 Dortmund

Tel.: 0231/22243-112
Fax: 0231/22243-184

Redaktion

Die nachfolgenden Bearbeitungshinweise geben einen Überblick zur Konzeption und zum Aufbau der Beiträge in den verschiedenen Rubriken der GesR sowie den GesR-üblichen Formalien, wie z.B. Abkürzungen und Zitierweisen.  

GesR - Bearbeitungshinweise für Autorinnen und Autoren

Für Beiträge zur Rubrik "Rechtsprechung kompakt" stellen wir eine Formatvorlage zur Verfügung.

GesR - Formatvorlage Rechtsprechung kompakt

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Die Herausgeberredaktion freut sich außerdem über die Zusendung aktueller Rechtsprechung aus allen Bereichen des Gesundheitsrechts.