GesR - GesundheitsRecht Zeitschrift für Arztrecht, Krankenhausrecht, Apotheken- und Arzneimittelrecht. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.

GesR - GesundheitsRecht

Die klassisch juristische Fachzeitschrift für Arztrecht, Krankenhausrecht, Apotheken- und Arzneimittelrecht.

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juris Medizinrecht

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  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
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ISSN 1610-1197

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Beschreibung

Bei dieser Zeitschrift handelt es sich um eine klassisch juristische Fachzeitschrift, deren Zielgruppe Rechtsanwälte sind, die sich auf dem Gebiet des Gesundheitsrechs spezialisiert haben, sowie Juristen, die in den themenspezifischen Unternehmen und Verbänden tätig sind. In formaler Hinsicht ist die Zeitschrift in drei Teile gegliedert. Die Rubrik der wissenschaftlichen Aufsätze, die Rubrik der Rechtsprechung, d.h. redaktionell bearbeitete und fakultativ mit Anmerkungen versehene Entscheidungen diverser Gerichte sowie die Rubrik Buchbesprechungen. Die inhaltliche Aufteilung der Zeitschrift: Sie besteht zu ca. 1/3 aus Arzthaftungsrecht, 1/3 Vertragsarztrecht und zu 1/3 aus sonstigen Rechtsgebieten, wie Pflegerecht, Krankenhausrecht, Apothekenrecht.

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Selbststudium § 15 FAO mit der GesR in 3 Schritten

Erscheinungsweise:
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Aktuelles Heft

Heft 2/2026

Aufsätze

Hampp, Katharina / Kassen, Sarah, Auswirkungen des BSG-Urteils zur Rechtswidrigkeit der Notfallabschläge in der Praxis – Rückforderungs- und Verjährungsfragen, GesR 2026, 69-75

Das BSG hat mit Urteil vom 2.4.2025 (B 1 KR 25/23 R) die Notfallstufen-Regelungen des Gemeinsamen Bundessausschusses für teilweise nichtig erklärt. Damit entfällt die Rechtsgrundlage für die Erhebung von Notfallabschlägen bei Krankenhäusern, die aufgrund der bisherigen Regelungen nicht am gestuften System der Notfallversorgung teilnahmen. Daraus ergeben sich für betroffene Krankenhäuser Möglichkeiten, die bereits von den gesetzlichen Krankenkassen, den privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe und den Selbstzahlern einbehaltenen Notfallabschläge zurückzufordern. Dies kann im Wege der Rückabwicklung im Rahmen der Budgetverhandlungen für die nächsten Budgetvereinbarungen (§ 18 KHG) erfolgen oder sollte – je nach drohender Verjährung – über die direkte Erhebung von Rückerstattungsansprüchen geltend gemacht werden. Umstritten ist bislang, welche Verjährungsregelungen auf die Rückerstattung von einbehaltenen Notfallabschlägen Anwendung finden.

Greiff, Alexander / Schulte, Marina, Erstattungsfähigkeit für Medizinprodukte in der stationären Versorgung gesetzlich versicherter Patienten, GesR 2026, 76-79

Die Erstattungsfähigkeit von Medizinprodukten im stationären (somatischen) Bereich ist ein komplexes Zusammenspiel aus gesetzlichen Vorgaben, ökonomischen Rahmenbedingungen und medizinisch-technologischen Entwicklungen. Während der ambulante Sektor stark durch das Hilfsmittelverzeichnis geprägt ist (vgl. hierzu Retter/Schulte, GesR 2026, 17), stellt der stationäre Sektor eigene Anforderungen an die Finanzierung und Abrechnung medizinischer Leistungen. Dieser Beitrag beleuchtet die zentralen Mechanismen der Erstattung von Medizinprodukten im Krankenhaus, insbesondere die Rolle der DRG-Systematik, der Zusatzentgelte und der Neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden.

Rechtsprechung kompakt

LSG Berlin-Brandenburg v. 11.12.2025 - L 1 KR 258/25 KL ER / Scholz, Anna, Hebammenhilfevertrag: Keine aufschiebende Wirkung, GesR 2026, 79-80

Rechtsprechung

BGH v. 14.8.2025 - 5 StR 520/24, Freiverantwortlichkeit einer Suizidentscheidung, GesR 2026, 80-84

BGH v. 29.10.2025 - XII ZB 334/25, Ernsthafter Überzeugungsversuch als Voraussetzung für Zwangsmedikation, GesR 2026, 84-85

OLG Düsseldorf v. 27.3.2025 - 8 W 21/24, Anforderungen an die Substantiierung beim selbstständigen Beweisverfahren, GesR 2026, 85-86

OLG Köln v. 3.12.2025 - 5 U 59/25, Dekubitusprophylaxe, GesR 2026, 86-88

OLG Köln v. 3.12.2025 - 5 W 32/25, Arzthaftungsansprüche bei Insolvenz des Krankenhausträgers, GesR 2026, 88-90

OLG Köln v. 7.1.2026 - 5 U 115/24, Haftung bei außerklinischem Nabelschnurvorfall, GesR 2026, 90-95

LG Darmstadt v. 10.11.2025 - 19 O 527/16, Unverwertbarkeit eines KI-Gutachtens, GesR 2026, 95-96

LG Frankfurt v. 25.6.2025 - 2-21 O 290/18, Schadensersatz nach Teilnahme an Arzneimittelstudie, GesR 2026, 96-99

BSG v. 17.6.2025 - B 2 U 6/23 R, Toilettensturz im Krankenhaus, GesR 2026, 99-103

LSG Bay. v. 25.7.2025 - L 20 KR 78/25 B ER, Mindestmengenregelungen: Präklusion nach dem 7.8. eines Jahres erfolgenden Vortrags?, GesR 2026, 103-113

VGH BW v. 24.9.2025 - 9 S 2715/22, Automatische Kommissionierung von Arzneimitteln in Krankenhausapotheke, GesR 2026, 114-119

BVerfG v. 20.11.2025 - 1 BvR 1440/25, 1 BvR 1441/25, Zulässigkeit exklusiver Einzelverträge zwischen Krankenkassen und Apotheken, GesR 2026, 119-121

LG Nürnberg-Fürth v. 29.9.2025 - 12 KLs 46 Js 10361/25, Gesetzeswidrige Abgabe von Paxlovid® während der “Corona“-Pandemie, GesR 2026, 121-122

OVG Bremen v. 13.1.2026 - 10 BD 321/21, Berufsgerichtliches Verfahren: Ende der Kammermitgliedschaft durch Umzug, GesR 2026, 122-123

OLG Köln v. 6.6.2025 - 5 U 8/25, Keine Pflicht des Patienten, Ansprüche gegen seine PKV an einen Arzt abzutreten, GesR 2026, 123-126

BVerwG v. 9.10.2025 - 3 C 5.24, Voraussetzungen für Entschädigungsanspruch nach IfSG, GesR 2026, 126-129

SG Dresden v. 10.12.2025 - S 25 BA 17/24, Scheinselbstständige ärztliche Versorgung Strafgefangener, GesR 2026, 129-135

KG v. 16.10.2025 - 16 UF 127/24, Unterhaltsrechtliche Auswirkungen von Mehrarbeit eines Krankenhausarztes, GesR 2026, 135

Rezensionen

Gaidzik, Peter W., Noreen Schwuchow, Die Haftung für durchgangsärztliche Tätigkeiten unter Berücksichtigung ihrer Rechtsnatur, GesR 2026, 135-136

Aktuelles

GKV-Spitzenverband

Mehr Qualität in der Versorgung durch neuen Personalmix in der Pflege, GesR 2026, R12

Bundesärztekammer

Bundesärztekammer begrüßt strengere Regeln für Medizinal-Cannabis, GesR 2026, R12-R13

DKG

DKG zum Positionspapier Ambulantisierung – Mehr ambulante Behandlungen am Krankenhaus als Chance für die Versorgung, GesR 2026, R13

ABDA

Franziska Erdle ist neue Hauptgeschäftsführerin der ABDA, GesR 2026, R13-R14

Vfa

Neue Medikamente: Was 2026 kommen könnte, GesR 2026, R14-R15

PKV

Zurück zur leistungsorientierten Vergütung – Reform des Pflegebudgets notwendig, GesR 2026, R15

Autoren und Redaktion

Herausgeber: RA Prof. Dr. Martin Rehborn, RA Dr. Rudolf Ratzel und RA Prof. Dr. Jens Prütting, LL.M.oec; Herausgeber-Redaktion: RAin Anna Scholz, LL.M. (MedR)

Adresse:
Medlegal Partnerschaft mbB
Westfalendamm 263
44141 Dortmund
Tel. (0231) 58995400
Fax (0231) 58995401

Die nachfolgenden Bearbeitungshinweise geben einen Überblick zur Konzeption und zum Aufbau der Beiträge in den verschiedenen Rubriken der GesR sowie den GesR-üblichen Formalien, wie z.B. Abkürzungen und Zitierweisen.  

GesR - Bearbeitungshinweise für Autorinnen und Autoren

Für Beiträge zur Rubrik "Rechtsprechung kompakt" stellen wir eine Formatvorlage zur Verfügung.

GesR - Formatvorlage Rechtsprechung kompakt

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Die Herausgeberredaktion freut sich außerdem über die Zusendung aktueller Rechtsprechung aus allen Bereichen des Gesundheitsrechts.

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