GesR - GesundheitsRecht Zeitschrift für Arztrecht, Krankenhausrecht, Apotheken- und Arzneimittelrecht. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.
Die klassisch juristische Fachzeitschrift für Arztrecht, Krankenhausrecht, Apotheken- und Arzneimittelrecht.
GesR digital nutzen in Otto Schmidt online:
Alternativ zum Print-Abo steht die Zeitschrift in digitalen Modulen in Otto Schmidt online zur Verfügung: Das Start-Abo der Module läuft 3 Monate zum Preis von 2 Monaten:
Beratermodul Medizinrecht
GesR bei juris:
juris Medizinrecht
- Wissenschaftliche Aufsätze, Rechtsprechungen und Buchbesprechungen
- Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
- GesR online (powered by juris)
- Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
Beschreibung
Bei dieser Zeitschrift handelt es sich um eine klassisch juristische Fachzeitschrift, deren Zielgruppe Rechtsanwälte sind, die sich auf dem Gebiet des Gesundheitsrechs spezialisiert haben, sowie Juristen, die in den themenspezifischen Unternehmen und Verbänden tätig sind. In formaler Hinsicht ist die Zeitschrift in drei Teile gegliedert. Die Rubrik der wissenschaftlichen Aufsätze, die Rubrik der Rechtsprechung, d.h. redaktionell bearbeitete und fakultativ mit Anmerkungen versehene Entscheidungen diverser Gerichte sowie die Rubrik Buchbesprechungen. Die inhaltliche Aufteilung der Zeitschrift: Sie besteht zu ca. 1/3 aus Arzthaftungsrecht, 1/3 Vertragsarztrecht und zu 1/3 aus sonstigen Rechtsgebieten, wie Pflegerecht, Krankenhausrecht, Apothekenrecht.
Im Print-Abonnement enthalten ist die Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der GesRB steht im Rahmen ihres Abonnements das Modul GesR online, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.
Archiv der GesR (powered by juris) seit 2002
Entscheidungen im Volltext
Gesetzestexte
Nach Abschluss Ihrer Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Modul und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Modul freischalten können.
Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!
Selbststudium § 15 FAO mit der GesR in 3 Schritten
Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 20.
Aktuelles Heft
Heft 5/2026
Aufsätze
Brocks, Johannes, Ausgewählte Praxisprobleme auf der Schnittstelle Krankenhausinsolvenz und Arzthaftung, GesR 2026, 273-278
Die Insolvenz von Krankenhausträgern stellt Patienten mit Arzthaftungsansprüchen vor erhebliche prozessuale Herausforderungen. Der Beitrag greift ausgewählte Praxisprobleme auf, die sich bei der Durchsetzung dieser Ansprüche im und nach dem Insolvenzverfahren stellen. Im Mittelpunkt stehen die Wahl zwischen Tabellenfeststellungsklage und Absonderungsklage sowie deren Kombination, die Kapitalisierung zukünftiger Schadensersatzansprüche auch bei alleiniger Absonderungsklage, die Forderungsdurchsetzung nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens einschließlich der Frage der Passivlegitimation, die Auswirkungen einer erneuten Insolvenz des sanierten Krankenhausträgers auf laufende Verfahren sowie der Auskunftsanspruch des Geschädigten über den aktuellen Wert des Absonderungsrechts. Der Beitrag richtet sich an die anwaltliche Praxis und setzt insolvenzrechtliche Grundkenntnisse voraus.
Theodoridis, Konstantin, Der privat versicherte Patient im System der Hybrid-DRG-Vergütung, GesR 2026, 279-280
Im Rahmen des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes ist zum 1.1.2024 die spezielle sektorengleiche Vergütung eingeführt worden. Die in § 115f SGB V und in der auf dieser Norm basierenden Verordnung über eine spezielle sektorengleiche Vergütung (Hybrid-DRG-Verordnung) vorgesehene Verpflichtung, unabhängig von der Leistungsart (ambulant oder stationär) für die in der Verordnung aufgeführten Leistungen nach einer einheitlichen Fallpauschale abzurechnen, hat die Förderung der Ambulantisierung zum Ziel. Der Beitrag geht der Frage nach, inwieweit § 1 Abs. 3 S. 3 KHEntgG eine hinreichende Rechtsgrundlage ist, die Regelung des § 115f SGB V auch auf privat versicherte Patienten zu erstrecken.
Schroeder-Printzen, Jörn, Die aktuelle Rechtsprechung des BSG zum Krankengeld, GesR 2026, 280-285
Das BSG hatte sich in fünf Entscheidungen am 18.9.2025 (Az.: B 3 KR 2/24 R; B 3 KR 3/24 R; B 3 KR 7/24 R; B 3 KR 8/24 R; B 3 KR 13/24 R) mit Fragen des Krankengeldes auseinanderzusetzen. Dabei betrafen zwei Entscheidungen (Az.: B 3 KR 2/24 R, B 3 KR 13/24 R) die Frage der rechtzeitigen Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit und die drei weiteren Entscheidungen (Az.: B 3 KR 3/24 R; B 3 KR 7/24 R; B 3 KR 8/24 R) betrafen die Höhe des Krankengeldes. Gerade die Frage der Rechtzeitigkeit der Mitteilung der Arbeitsunfähigkeit ist ein immer wieder auftauchendes Problem in der Rechtsprechung des 3. Senates des BSG. Bei den Entscheidungen über die Höhe des Krankengeldes ging es in zwei Entscheidungen um das Zusammenspiel von Krankengeld und Übergangsgeld, die letzte Entscheidung betraf das Krankengeld eines hauptberuflich Selbstständigen.
Rechtsprechung kompakt
OLG Köln v. 24.11.2025 - 5 U 94/24 / Greiff, Martin Sebastian, Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht, GesR 2026, 285-286
Rechtsprechung
BSG v. 13.11.2025 - B 12 BA 4/23 R, Kooperation zwischen ärztlicher Berufsausübungsgemeinschaft und Krankenhaus – Sozialversicherungspflicht, GesR 2026, 287-292
BSG v. 29.10.2025 - B 1 KR 4/24 R, Keine Normenfeststellungsklage gegen Zentrums-Regelungen des G-BA, GesR 2026, 293-296
BSG v. 29.10.2025 - B 1 KR 11/24 R, Versorgungsauftrag eines als besondere Einrichtung anerkannten Krankenhauses, GesR 2026, 296-301
BSG v. 18.12.2025 - B 3 KR 9/24 R, Schiedsspruch “Physiotherapie“, GesR 2026, 301-307
OVG NW v. 17.3.2026 - 13 B 1399/25, Berücksichtigung einer Standortzusammenführung in der Krankenhausplanung, GesR 2026, 307-311
BGH v. 10.3.2026 - VI ZR 165/23, Arzthaftung: Gegenstandswert bei wiederkehrenden Leistungen, GesR 2026, 311-312
OLG Dresden v. 3.2.2026 - 4 U 1258/24, Arzthaftung: Prüfung der Einwilligungsfähigkeit von Amts wegen, GesR 2026, 312-316
OLG Köln v. 20.4.2026 - 5 U 105/23, Zeitpunkt der Aufklärung, GesR 2026, 317-323
OLG Stuttgart v. 25.2.2026 - 4 U 342/25, DSGVO-Auskunftsanspruch gegen Sachverständigen, GesR 2026, 323-327
BGH v. 26.3.2026 - I ZR 74/25, Werbung für medizinisches Cannabis, GesR 2026, 327-332
OLG Hamm v. 8.1.2026 - 2 U 54/24, 2 U 54/26, Praxiskauf – Kaufpreiszahlung trotz untergegangener Praxis?, GesR 2026, 332-338
Bay. VGH v. 24.3.2026 - 21 C 26.244, Streitwert für Approbationserteilung, GesR 2026, 338-339
Rezensionen
Rütz, Eva, Prütting, Medizinrecht Kommentar, GesR 2026, 339-340
Aktuelles
GKV-Spitzenverband
Gutachten bestätigt Rechtswidrigkeit bei Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung von Bürgergeldbeziehenden, GesR 2026, R36
Vfa
GKV-Spargesetz bedeutet Rückschritt, GesR 2026, R36-R37
ABDA
Sparen statt stärken – Koalition steht bei den Apotheken kurz vorm Wortbruch, GesR 2026, R37
DKG
DKG zum Kabinettsbeschluss des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes: Beitragssatz-Stabilitätsgesetz entzieht den Kliniken die Existenzgrundlage, GesR 2026, R37-R38
Ethikrat
Rana Alsoufi in den Deutschen Ethikrat berufen, GesR 2026, R38
PKV-Verband
GKV-Finanz-Reform beschädigt Eckpfeiler des Gesundheitssystems, GesR 2026, R38-R39
DKG zur wirtschaftlichen Lage der Krankenhäuser
Kliniken befürchten deutlich steigende Defizite ab Herbst, GesR 2026, R39
Autoren und Redaktion
Herausgeber: RA Prof. Dr. Martin Rehborn, RA Dr. Rudolf Ratzel und RA Prof. Dr. Jens Prütting, LL.M.oec; Herausgeber-Redaktion: RAin Anna Scholz, LL.M. (MedR)
Adresse:
Medlegal Partnerschaft mbB
Westfalendamm 263
44141 Dortmund
Tel. (0231) 58995400
Fax (0231) 58995401
Die nachfolgenden Bearbeitungshinweise geben einen Überblick zur Konzeption und zum Aufbau der Beiträge in den verschiedenen Rubriken der GesR sowie den GesR-üblichen Formalien, wie z.B. Abkürzungen und Zitierweisen.
GesR - Bearbeitungshinweise für Autorinnen und Autoren
Für Beiträge zur Rubrik "Rechtsprechung kompakt" stellen wir eine Formatvorlage zur Verfügung.
GesR - Formatvorlage Rechtsprechung kompakt
Beitragsangebote schicken Sie bitte direkt an die Herausgeberredaktion (E-Mail-Adresse: gesr@medlegal.de)
Die Herausgeberredaktion freut sich außerdem über die Zusendung aktueller Rechtsprechung aus allen Bereichen des Gesundheitsrechts.
Angaben zur Produktsicherheit
Hersteller Verlag Dr. Otto Schmidt KGGustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln
E-Mail: