GesR - GesundheitsRecht Zeitschrift für Arztrecht, Krankenhausrecht, Apotheken- und Arzneimittelrecht. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.

GesR - GesundheitsRecht

Die klassisch juristische Fachzeitschrift für Arztrecht, Krankenhausrecht, Apotheken- und Arzneimittelrecht.

Online erhältlich in diesen Modulen:
Beratermodul Medizinrecht
juris Medizinrecht

  • Wissenschaftliche Aufsätze, Rechtsprechungen und Buchbesprechungen
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • GesR online (powered by juris)
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 1610-1197

Jahresbezugspreis 2025: 546 € (inkl. MwSt.) Versandkosten (jährlich): Inland: 34,40 € (inkl. MwSt.), Ausland: 44,70 €

Die Zeitschrift als eJournal erhalten Sie über unseren Kooperationspartner De Gruyter.

1 Ausgabe + 1 Monat Testzugang zu GesR online (powered by juris) und zur Zeitschriften-App kostenlos. Probe-Abonnements können während der jeweiligen Probephase jederzeit gekündigt werden, spätestens unmittelbar nach Erhalt des letzten Hefts, ansonsten wird das Abonnement zum regulären Bezug notiert. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Bei dieser Zeitschrift handelt es sich um eine klassisch juristische Fachzeitschrift, deren Zielgruppe Rechtsanwälte sind, die sich auf dem Gebiet des Gesundheitsrechs spezialisiert haben, sowie Juristen, die in den themenspezifischen Unternehmen und Verbänden tätig sind. In formaler Hinsicht ist die Zeitschrift in drei Teile gegliedert. Die Rubrik der wissenschaftlichen Aufsätze, die Rubrik der Rechtsprechung, d.h. redaktionell bearbeitete und fakultativ mit Anmerkungen versehene Entscheidungen diverser Gerichte sowie die Rubrik Buchbesprechungen. Die inhaltliche Aufteilung der Zeitschrift: Sie besteht zu ca. 1/3 aus Arzthaftungsrecht, 1/3 Vertragsarztrecht und zu 1/3 aus sonstigen Rechtsgebieten, wie Pflegerecht, Krankenhausrecht, Apothekenrecht.

Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der GesRB steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Modul GesR online, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung. 

  • Archiv der GesR (powered by juris) seit 2002

  • Entscheidungen im Volltext

  • Gesetzestexte

Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen  Zugangsdaten zu Ihrem Modul und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Modul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

Selbststudium § 15 FAO mit der GesR in 3 Schritten

Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 20.

Aktuelles Heft

Heft 8/2025

Aufsätze

Rixen, Stephan, Grenzen der Gewissensfreiheit bei der Gesundheitsversorgung durch Apotheker, GesR 2025, 477-485

Dispensiert das Gewissen von Rechtspflichten im Bereich der Gesundheitsversorgung? Die Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg betrifft apothekerliches Verhalten, aber die Frage stellt sich auch für andere Gesundheitsberufe. Der Beitrag nimmt den Gedankengang des OVG, ergänzend auch Argumente der Vorinstanz (VG Berlin), kritisch unter die Lupe, betrachtet insbesondere die Handhabung der einfachrechtlichen Normen näher und erläutert, wieso ein Apotheker nicht berechtigt ist, unter Verweis auf die Gewissensfreiheit die Abgabe der “Pille danach“ zu verweigern. Das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg v. 26.6.2024 ist in diesem Heft auf den Seiten 522–527 abgedruckt.

Ring, Gerhard, Die Entwicklung des Heilmittelwerberechts in der Rechtsprechung im Jahre 2024, GesR 2025, 485-491

Der Beitrag soll – im Nachgang zu dem im vergangenen Jahr erschienenen Überblick (Ring, GesR 2024, 150) – die neuere Rechtsprechung nachzeichnen, die dieses Rechtsgebiet im Jahre 2024 erfahren hat.

Rechtsprechung kompakt

Österr. VfGH v. 12.12.2024 - G 229-230/2023 / Stöger, Karl, Österreichisches Sterbeverfügungsgesetz: Verlängerungsprocedere und Werbeverbot verfassungswidrig, GesR 2025, 492-495

BGH v. 5.2.2025 - XII ZB 547/24 / von Hirschheydt, Marie, Zwangsbehandlung bei Vorliegen einer Patientenverfügung, GesR 2025, 495-496

BGH v. 12.6.2025 - VII ZR 14/24 / Rehborn, Martin, Arzthaftung: Unzureichende Streitverkündung, GesR 2025, 496-497

OLG Frankfurt/M. v. 3.4.2025 - 17 W 1924 / Renkl, Johanna, Arzthaftungsprozess: Ablehnungsgesuch gegen Sachverständigen nach Verhandlung verspätet?, GesR 2025, 497-498

BSG v. 11.12.2024 - B 6 KA 11/23 R / Reiter, Carsten, Erledigung eines Auswahlverfahrens nach partieller Entsperrung, GesR 2025, 498-499

SG Hannover v. 26.2.2025 - S 20 KA 170/23 / Hinzen, Inken, Aufforderungsschreiben nach § 19a Abs. 4 Ärzte-ZV: keine Verwaltungsakte, GesR 2025, 499-500

Rechtsprechung

BGH v. 7.5.2025 - XII ZB 361/24, Off-Label-Use bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen, GesR 2025, 500-503

OLG Düsseldorf v. 10.7.2024 - 18 U 47/23, Epileptischer Krampfanfall – Haftung für Rettungssanitäter?, GesR 2025, 503-507

LG Nürnberg-Fürth v. 12.12.2024 - 12 KLs 105 Js 10067/20, Abrechnungsbetrug im Rettungsdienst?, GesR 2025, 507-512

BSG v. 26.3.2025 - B 6 KA 2/24 R, Vertragsärztliche Verordnung von Cannabis, GesR 2025, 512-517

LSG Niedersachsen-Bremen v. 27.6.2025 - L 4 KR 240/25 B ER, Vertragsärztliche Verordnung von Mirvetuximab Soravtansin (Elahere®) beim Mammakarzinom, GesR 2025, 517-520

BSG v. 13.3.2025 - B 3 KR 8/23 R, Exklusivitätswirkung von Verträgen nach § 129 Abs. 5 S. 3 SGB V bei Zustandekommen im Open-House-Verfahren, GesR 2025, 520-522

OVG Berlin-Brandenburg v. 26.6.2024 - OVG 90 H 1/20, Die “Pille danach“ – Abgabepflicht in Apotheken?, GesR 2025, 522-527

OLG Frankfurt/M. v. 3.4.2025 - 6 UKl 2/25, Untersagung von Herstellung und Vertrieb nicht zugelassener Arzneimittel, GesR 2025, 527-530

BVerfG v. 14.6.2025 - 1 BvQ 22/25, Krankenhausplanung NRW: Erlass eines “Hängebeschlusses“?, GesR 2025, 530-531

BGH v. 2.7.2025 - IV ZR 93/24, Wirksamkeit des Vermächtnisses zugunsten eines behandelnden Arztes, GesR 2025, 531-535

OVG Saarland v. 9.10.2024 - 1 A 44/24, Sektorale Heilpraktikererlaubnis: Physiotherapie, GesR 2025, 535-542

Rezensionen

Igl, Gerhard, Ferdinand Wollenschläger, Pflegeberufe in der grundgesetzlichen Kompetenzordnung, GesR 2025, 542-543

Lugani, Katharina, Hannah Ruschemeier/Björn Steinrötter (Hrsg.), Der Einsatz von KI & Robotik in der Medizin. Interdisziplinäre Fragen, GesR 2025, 543-544

Aktuelles

BfArM

Spezialisierte Ethik-Kommission nimmt Arbeit auf, GesR 2025, R60

BMG

Referentenentwurf Bundesministerium für Gesundheit: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes, GesR 2025, R60-R61

GKV-Spitzenverband

129 Krankenhäuser im ländlichen Raum erhalten 79 Millionen Euro Förderung aus den Töpfen der GKV und PKV, GesR 2025, R61-R62

DKG

DKG zum Krankenhausindex: Ohne Änderung am KHVVG droht ein Bürokratieaufwuchs ohnegleichen – über 5.000 Stellen zusätzlich werden gebraucht, GesR 2025, R62

vfa

Präzisionsmedizin in Deutschland: Chancen werden noch nicht ausreichend genutzt, GesR 2025, R62-R63

Autoren und Redaktion

Herausgeber: RA Prof. Dr. Martin Rehborn und RA Dr. Rudolf Ratzel, RA Dr. Rudolf Ratzel; Herausgeber-Redaktion: Dr. Jens Ahlhaus

Adresse:
Rödl & Partner
Brüderweg 9
44135 Dortmund

Tel.: 0231/22243-112
Fax: 0231/22243-184

Die nachfolgenden Bearbeitungshinweise geben einen Überblick zur Konzeption und zum Aufbau der Beiträge in den verschiedenen Rubriken der GesR sowie den GesR-üblichen Formalien, wie z.B. Abkürzungen und Zitierweisen.  

GesR - Bearbeitungshinweise für Autorinnen und Autoren

Für Beiträge zur Rubrik "Rechtsprechung kompakt" stellen wir eine Formatvorlage zur Verfügung.

GesR - Formatvorlage Rechtsprechung kompakt

Beitragsangebote schicken Sie bitte direkt an die Herausgeberredaktion (E-Mail-Adresse: gesr@roedl.com)

Die Herausgeberredaktion freut sich außerdem über die Zusendung aktueller Rechtsprechung aus allen Bereichen des Gesundheitsrechts.

Angaben zur Produktsicherheit

Hersteller
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln
E-Mail:
info@otto-schmidt.de