GesundheitsRecht - GesR Zeitschrift für Arztrecht, Krankenhausrecht, Apotheken- und Arzneimittelrecht.

Die klassisch juristische Fachzeitschrift für Arztrecht, Krankenhausrecht, Apotheken- und Arzneimittelrecht.
Online erhältlich in diesem Modul:
Beratermodul Medizinrecht
juris Medizinrecht
- Wissenschaftliche Aufsätze, Rechtsprechungen und Buchbesprechungen
- Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
- Zeitschriften-App
- GesR online (powered by juris)
Beschreibung
Bei dieser Zeitschrift handelt es sich um eine klassisch juristische Fachzeitschrift, deren Zielgruppe Rechtsanwälte sind, die sich auf dem Gebiet des Gesundheitsrechs spezialisiert haben, sowie Juristen, die in den themenspezifischen Unternehmen und Verbänden tätig sind. In formaler Hinsicht ist die Zeitschrift in drei Teile gegliedert. Die Rubrik der wissenschaftlichen Aufsätze, die Rubrik der Rechtsprechung, d.h. redaktionell bearbeitete und fakultativ mit Anmerkungen versehene Entscheidungen diverser Gerichte sowie die Rubrik Buchbesprechungen. Die inhaltliche Aufteilung der Zeitschrift: Sie besteht zu ca. 1/3 aus Arzthaftungsrecht, 1/3 Vertragsarztrecht und zu 1/3 aus sonstigen Rechtsgebieten, wie Pflegerecht, Krankenhausrecht, Apothekenrecht.
Im Print-Abonnement enthalten:
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- Entscheidungen im Volltext
- Gesetzestexte
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Selbststudium § 15 FAO mit der GesR in 3 Schritten
Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 20.
Aktuelles Heft
Heft 5 / 2023
Aufsätze
Krüger, Matthias, Impfdrängler, -raser und -touristen vor Gericht, GesR 2023, 273-279
Die Frage nach der Strafbarkeit von Manipulationen bei der Impfpriorisierung hat den Sprung von der Theorie in die Praxis geschafft. Erstmals hatten nämlich Strafgerichte darüber zu befinden. Dass sie mit Blick auf § 246 StGB unterschiedlich entschieden haben, kann an verschiedenen Sachverhaltskonstellationen liegen. Interessant ist freilich, dass es eher normative Gründe sind bzw. sein sollen. Von daher liegt es nahe, sich damit einmal aus der Perspektive von § 246 StGB näher zu beschäftigen.
Palsherm, Ingo, Gesetzliche Regelung zur Triage-Entscheidung bei übertragbaren Krankheiten nach § 5c Infektionsschutzgesetz, GesR 2023, 279-286
Zur Umsetzung der “Triage-Entscheidung“ des BVerfG vom 16.12.2021 (1 BvR 1541/20, GesR 2022, 98) hat der Gesetzgeber nach einem rund ein Jahr andauernden Verfahren im Infektionsschutzgesetz (IfSG) einen neuen § 5c eingeführt. Mit der Regelung soll erreicht werden, dass niemand wegen einer Behinderung benachteiligt wird, wenn intensivmedizinische Behandlungsressourcen zugeteilt werden müssen, weil diese aufgrund einer übertragbaren Krankheit nicht ausreichend vorhanden sind. Die neue Vorschrift begründet für Krankenhäuser mit Intensivstationen umfangreiche, praktisch schwer umsetzbare Verpflichtungen und stellt angreifbare Entscheidungsmaßstäbe auf.
Rechtsprechung kompakt
BGH v. 9.1.2023 - VI ZB 81/20 / Rehborn, Martin, Rechtsweg bei Regress einer Berufsgenossenschaft gegen Durchgangsarzt, GesR 2023, 286-288
OLG Hamm v. 26.10.2022 - 11 U 127/21 / Schiemann, Gottfried, Rettungseinsatz – § 630h Abs. 5 BGB analog, GesR 2023, 288-289
OLG Oldenburg v. 14.12.2022 - 5 U 70/19 / Cramer, Regine / Reiche, Julia, Keine gesteigerte ärztliche Aufklärungspflicht bei bloßer Varianz eines anerkannten Behandlungsverfahrens, GesR 2023, 289-290
BGH v. 19.1.2023 - III ZR 234/21 / Schroeder-Printzen, Jörn, Amtshaftung einer Krankenkasse im Statusfeststellungsverfahren, GesR 2023, 290-292
OLG Frankfurt v. 1.2.2023 - 17 U 30/22 / Eufinger, Alexander, Keine Kündigung eines Hebammenvertrags wegen Statuswechsel hin zu versicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis, GesR 2023, 292-293
BSG v. 10.11.2022 - B 3 KR 15/20 R / Schroeder-Printzen, Jörn, Häusliche Krankenpflege im Arbeitgebermodell, GesR 2023, 293-294
Rechtsprechung
BGH v. 14.2.2023 - VI ZR 295/20, Haftungsrechtliche Konsequenzen eines unterbliebenen Spätschwangerschaftsabbruchs, GesR 2023, 294-300
OLG Nürnberg v. 7.11.2022 - 5 U 2610/21, Arzthaftung: Schadensersatzanspruch des hilfsverpflichteten Kindes, GesR 2023, 300
LG Ravensburg v. 16.3.2023 - 3 O 1/23, “Corona“-Schutzimpfung ohne Folgebeschwerden – Haftung?, GesR 2023, 300-302
BSG v. 17.11.2022 - B 6 KA 9/21 R, Neufestsetzung der Vergütung einer Hochschulambulanz, GesR 2023, 302-310
SG München v. 26.1.2023 - S 38 KA 190/20, Honorarkürzung wegen Nichtteilnahme an der Telematikinfrastruktur, GesR 2023, 310-319
SG Nürnberg v. 5.10.2022 - S 13 KA 5/21, Beginn der Dreimonatsfrist für die Aufnahme einer vertragsärztlichen Tätigkeit, GesR 2023, 319-324
VGH Hessen v. 29.3.2023 - 8 B 20/23, Rechtsweg für Streitigkeiten um Abrechnung von “Corona“-Tests, GesR 2023, 324-326
BSG v. 10.3.2022 - B 1 KR 6/21 R, Anspruch auf PSMA-PET/CT/MRT in der GKV?, GesR 2023, 326-329
BSG v. 27.10.2022 - B 9 SB 1/20 R, Recht auf Anwesenheit einer Vertrauensperson bei einer GdB-Untersuchung, GesR 2023, 329-336
Rezensionen
Schroeder-Printzen, Jörn, Burgi/Igl, Rechtliche Voraussetzungen und Möglichkeiten der Etablierung von Community Health Nursing (CHN) in Deutschland, GesR 2023, 336-337
Rehborn, Martin, Monopolkommission, Krankenhausversorgung nach Corona: Wettbewerb, Planung und Finanzierung neu organisieren, Sondergutachten 83, GesR 2023, 337-338
Rixen, Stephan, Christine Gabriele Mattes, Exklusivvereinbarungen zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Leistungserbringern, GesR 2023, 338-339
Engels, Andreas, Baudis, Rechtsfragen bei der Transplantation vaskularisierter komplexer Gewebe, GesR 2023, 339-340
Aktuelles
GKV-Spitzenverband
Fast 3.000 neue Hilfsmittel für GKV-Versicherte, GesR 2023, R36-R37
Weltärztebund
Neue Vorstandsmitglieder des Weltärztebundes – Rudolf Henke zum Schatzmeister gewählt, GesR 2023, R37
ABDA
Update für das E-Rezept, GesR 2023, R37
VfA
RNA-Land Deutschland, GesR 2023, R37-R38
Autoren
Herausgeber: RA Prof. Dr. Martin Rehborn und RA Dr. Rudolf Ratzel, RA Dr. Rudolf Ratzel; Herausgeber-Redaktion: Dr. Jens Ahlhaus
Adresse:
rehborn.rechtsanwälte
Brüderweg 9
44135 Dortmund
Tel.: 0231/22243-112
Fax: 0231/22243-184
Redaktion
Die nachfolgenden Bearbeitungshinweise geben einen Überblick zur Konzeption und zum Aufbau der Beiträge in den verschiedenen Rubriken der GesR sowie den GesR-üblichen Formalien, wie z.B. Abkürzungen und Zitierweisen.
GesR - Bearbeitungshinweise für Autorinnen und Autoren
Für Beiträge zur Rubrik "Rechtsprechung kompakt" stellen wir eine Formatvorlage zur Verfügung.
GesR - Formatvorlage Rechtsprechung kompakt
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Die Herausgeberredaktion freut sich außerdem über die Zusendung aktueller Rechtsprechung aus allen Bereichen des Gesundheitsrechts.