GesR - GesundheitsRecht Zeitschrift für Arztrecht, Krankenhausrecht, Apotheken- und Arzneimittelrecht. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.

GesR - GesundheitsRecht

Die klassisch juristische Fachzeitschrift für Arztrecht, Krankenhausrecht, Apotheken- und Arzneimittelrecht.

Online erhältlich in diesen Modulen:
Beratermodul Medizinrecht
juris Medizinrecht

  • Wissenschaftliche Aufsätze, Rechtsprechungen und Buchbesprechungen
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • GesR online (powered by juris)
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 1610-1197

Jahresbezugspreis 2026: 581 € (inkl. MwSt.)
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Beschreibung

Bei dieser Zeitschrift handelt es sich um eine klassisch juristische Fachzeitschrift, deren Zielgruppe Rechtsanwälte sind, die sich auf dem Gebiet des Gesundheitsrechs spezialisiert haben, sowie Juristen, die in den themenspezifischen Unternehmen und Verbänden tätig sind. In formaler Hinsicht ist die Zeitschrift in drei Teile gegliedert. Die Rubrik der wissenschaftlichen Aufsätze, die Rubrik der Rechtsprechung, d.h. redaktionell bearbeitete und fakultativ mit Anmerkungen versehene Entscheidungen diverser Gerichte sowie die Rubrik Buchbesprechungen. Die inhaltliche Aufteilung der Zeitschrift: Sie besteht zu ca. 1/3 aus Arzthaftungsrecht, 1/3 Vertragsarztrecht und zu 1/3 aus sonstigen Rechtsgebieten, wie Pflegerecht, Krankenhausrecht, Apothekenrecht.

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Beziehern der GesRB steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Modul GesR online, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung. 

  • Archiv der GesR (powered by juris) seit 2002

  • Entscheidungen im Volltext

  • Gesetzestexte

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Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

Selbststudium § 15 FAO mit der GesR in 3 Schritten

Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 20.

Aktuelles Heft

Heft 11/2025

Aufsätze

Hoppe, Jan-David / Grusnick, Hans-Martin, Neue Wege im Rettungsdienst – Substitution statt Delegation – § 2a NotSanG, GesR 2025, 681-694

2014 ist das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) in Kraft getreten und regelt seitdem den neuen Beruf des Notfallsanitäters. Mit Rücksicht auf das in § 5 HeilprG sanktionierte ärztliche Heilkundeprivileg ergaben sich in der Praxis Unsicherheiten, soweit Notfallsanitäter am Einsatzort ohne Anwesenheit eines Notarztes auf die Anwendung eigener Heilkunde angewiesen waren. Mit Einführung des neuen § 2a in das NotSanG im Jahr 2021 wird den Notfallsanitätern eine Erlaubnis zur Ausübung eigener Heilkunde unter bestimmten Voraussetzungen zugestanden. Der Beitrag befasst sich mit dieser neuen Regelung, ersten Erfahrungen und ordnet sie in den Tätigkeitsbereich des Notfallsanitäters ein. Zugleich erfolgt damit ein kritischer Blick auf die seit der Einführung zu beobachtenden Bemühungen, die Neuregelung durch eine rigide Anwendungspraxis und/oder landesgesetzliche Regelungen wieder einzuschränken.

Richters, Carina, Datenschutzrechtliche Herausforderungen bei der Insolvenz eines Krankenhauses – Dogmatik, Praxis und Reformbedarf im Lichte der DSGVO, GesR 2025, 695-701

Die Insolvenz eines Krankenhauses wirft erhebliche datenschutzrechtliche Fragen auf. Gesundheitsdaten zählen zu den besonders sensiblen personenbezogenen Daten i.S.d. Art. 9 DSGVO und müssen auch im Insolvenzverfahren rechtmäßig, sicher und zweckgebunden verarbeitet werden. Der Aufsatz untersucht die Verantwortlichkeit des Insolvenzverwalters, die Reichweite der datenschutzrechtlichen Pflichten und die Zulässigkeit der Anonymisierung im Lichte von Art. 6 Abs. 1 lit. c und Art. 9 Abs. 2 lit. g DSGVO. Im Mittelpunkt stehen die landesrechtlichen Regelungen in Hessen (§ 12 Abs. 5 HKHG HE) und Nordrhein-Westfalen (§ 34c KHGG NRW), die Krankenhausträger zur Erstellung von Maßnahmenplänen verpflichten. Eine vergleichende Analyse der DSK-Empfehlungen 2024 zeigt den Bedarf an bundeseinheitlichen Standards. Der Beitrag plädiert für eine Harmonisierung der Maßnahmenplanpflichten, um Rechtssicherheit zu gewährleisten und den Schutz sensibler Gesundheitsdaten auch in Krisensituationen sicherzustellen.

Rechtsprechung kompakt

BVerfG v. 29.9.2025 - 2 BvR 934/19 / Rehborn, Martin, Kirchenmitgliedschaft als Einstellungsvoraussetzung, GesR 2025, 701-703

BGH v. 17.7.2025 - I ZR 74/24 / Wiesener, Jan, Frühere Regelung zur Arzneimittelpreisbindung gegenüber einer im EU-Ausland ansässigen Versandapotheke nicht anwendbar, GesR 2025, 703-704

BGH v. 27.8.2025 - 5 StR 130/25 / Arconada, Dario, Gefälligkeitsatteste trotz Ruhens der Approbation – Strafbarkeit und Berufsverbot einer Ärztin, GesR 2025, 704-705

OVG Hamburg v. 3.4.2025 - 3 Bf 279/20 / Scholz, Karsten, Fortbildungsveranstaltungen: Interessenkonflikte sind der Kammer gegenüber von Referentenseite offenzulegen, GesR 2025, 705-706

Rechtsprechung

BVerfG v. 23.9.2025 - 1 BvR 2284/23, 1 BvR 2285/23, Triage, GesR 2025, 706-718

BGH v. 9.10.2025 - III ZR 180/24, Passivlegitimation bei Schaden nach “Corona“-Schutzimpfung, GesR 2025, 718-720

OLG Dresden v. 28.7.2025 - 4 U 580/25, Verjährungsrechtliche “Kenntnis“ des Patienten bei ärztlichen Zwangsmaßnahmen, GesR 2025, 720-724

OLG Schleswig v. 20.8.2025 - 4 U 26/25, (Kein) Behandlungsfehler wegen Abweichungen von den Vorgaben der Heilmittel-Richtlinie, GesR 2025, 724-726

EuGH v. 4.9.2025 - C-489/23, Kostenerstattung bei grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung, GesR 2025, 727

Hess. LSG v. 10.9.2025 - L 4 KA 23/24, Leistungen der interventionellen Radiologie – fachfremd für Internisten?, GesR 2025, 727-732

OVG NRW v. 10.9.2025 - 13 B 387/25, Krankenhausplanung: Bedarfsanalyse, Sofortvollzug kraft Gesetzes, GesR 2025, 732-741

OVG Rheinland-Pfalz v. 17.9.2025 - 7 A 10285/25.OVG, Anspruchsvoraussetzungen für “Corona“-Sonderprämie, GesR 2025, 742

VG Berlin v. 10.9.2025 - 90 K 6/25 T, Schmähkritik im kollegialen Gespräch – Berufsvergehen?, GesR 2025, 742-744

BFH v. 14.5.2025 - XI R 24/23, Umsatzsteuerfreiheit ärztlicher Notfalldienste, GesR 2025, 744-747

Rezensionen

Schinnenburg, Wieland, Annika Daum, Der Implantationsvertrag. Zur kaufrechtlichen Gewährleistungshaftung des Behandelnden bei mangelhaften Implantaten, GesR 2025, 747-748

Aktuelles

BfArM

OPS 2026: BfArM veröffentlicht endgültige Fassung, GesR 2025, R88

DKG

DKG fordert klaren Fahrplan für KI in Krankenhäusern, GesR 2025, R88-R89

Bundesärztekammer

Bundesärztekammer begrüßt Kabinettsbeschluss zur Lebendorganspende, GesR 2025, R89

GKV-Spitzenverband

Behandlung von Säuglingen mit schweren Fehlbildungen soll besser werden, GesR 2025, R89-R90

ABDA

Apothekenreform widerspricht dem Koalitionsvertrag und gefährdet die Patientenversorgung, GesR 2025, R90

vfa und bvma

Neues “Studienstandort-Barometer“: Branche erwartet mehr klinische Arzneimittelstudien in Deutschland, GesR 2025, R91

Autoren und Redaktion

Herausgeber: RA Prof. Dr. Martin Rehborn, RA Dr. Rudolf Ratzel und RA Prof. Dr. Jens Prütting, LL.M.oec; Herausgeber-Redaktion: RAin Anna Scholz, LL.M. (MedR)

Adresse:
Medlegal Partnerschaft mbB
Westfalendamm 263
44141 Dortmund
Tel. (0231) 58995400
Fax (0231) 58995401

Die nachfolgenden Bearbeitungshinweise geben einen Überblick zur Konzeption und zum Aufbau der Beiträge in den verschiedenen Rubriken der GesR sowie den GesR-üblichen Formalien, wie z.B. Abkürzungen und Zitierweisen.  

GesR - Bearbeitungshinweise für Autorinnen und Autoren

Für Beiträge zur Rubrik "Rechtsprechung kompakt" stellen wir eine Formatvorlage zur Verfügung.

GesR - Formatvorlage Rechtsprechung kompakt

Beitragsangebote schicken Sie bitte direkt an die Herausgeberredaktion (E-Mail-Adresse: gesr@roedl.com)

Die Herausgeberredaktion freut sich außerdem über die Zusendung aktueller Rechtsprechung aus allen Bereichen des Gesundheitsrechts.

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