GesR - GesundheitsRecht Zeitschrift für Arztrecht, Krankenhausrecht, Apotheken- und Arzneimittelrecht. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.

GesR - GesundheitsRecht

Die klassisch juristische Fachzeitschrift für Arztrecht, Krankenhausrecht, Apotheken- und Arzneimittelrecht.

Online erhältlich in diesen Modulen:
Beratermodul Medizinrecht
juris Medizinrecht

  • Wissenschaftliche Aufsätze, Rechtsprechungen und Buchbesprechungen
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • GesR online (powered by juris)
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 1610-1197

Jahresbezugspreis 2025: 546 € (inkl. MwSt.) Versandkosten (jährlich): Inland: 34,40 € (inkl. MwSt.), Ausland: 44,70 €

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Beschreibung

Bei dieser Zeitschrift handelt es sich um eine klassisch juristische Fachzeitschrift, deren Zielgruppe Rechtsanwälte sind, die sich auf dem Gebiet des Gesundheitsrechs spezialisiert haben, sowie Juristen, die in den themenspezifischen Unternehmen und Verbänden tätig sind. In formaler Hinsicht ist die Zeitschrift in drei Teile gegliedert. Die Rubrik der wissenschaftlichen Aufsätze, die Rubrik der Rechtsprechung, d.h. redaktionell bearbeitete und fakultativ mit Anmerkungen versehene Entscheidungen diverser Gerichte sowie die Rubrik Buchbesprechungen. Die inhaltliche Aufteilung der Zeitschrift: Sie besteht zu ca. 1/3 aus Arzthaftungsrecht, 1/3 Vertragsarztrecht und zu 1/3 aus sonstigen Rechtsgebieten, wie Pflegerecht, Krankenhausrecht, Apothekenrecht.

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  • Entscheidungen im Volltext

  • Gesetzestexte

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Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

Selbststudium § 15 FAO mit der GesR in 3 Schritten

Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 20.

Aktuelles Heft

Heft 1/2025

Aufsätze

Reuter, Benjamin, Karl Lauterbachs ambulante Gesundheitspolitik in der 20. Legislaturperiode, GesR 2025, 1-6

Da sich die 20. Legislaturperiode – vorzeitig – zu Ende neigt, ist ein guter Zeitpunkt gekommen, die letzten 3 ½ Jahre Gesundheitspolitik Revue passieren zu lassen. In der vorliegenden Analyse soll daher die Politik der Ampel-Koalition in Bezug auf die ambulante Versorgung und die in diesem Zeitraum verabschiedeten Gesetze näher beleuchtet werden. Dabei beschränkt sich die Rückschau ausdrücklich auf die ambulante Versorgung und erhebt auch sonst keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Ratzel, Rudolf, Das Gesetz zur Versorgung mit Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken (Medizinal-Cannabisgesetz – MedCanG), GesR 2025, 6-8

Von der breiten Öffentlichkeit weniger beachtet als die unter bestimmten Rahmenbedingungen begrenzte Freigabe von Cannabis durch das KCanG, hat der Gesetzgeber mit dem MedCanG einen im Vergleich zur vorherigen Rechtslage vereinfachten Zugang zu medizinischem Cannabis geschaffen. Wahrgenommene Verordnungspraxis und ein genauer Blick ins Gesetz werfen die Frage auf, ob der Gesetzgeber nicht etwas über das Ziel der medizinisch indizierten und ärztlich verantworteten Versorgung mit medizinischem Cannabis hinausschießt.

Rechtsprechung kompakt

OLG Hamburg v. 5.9.2024 - 1 U 95/23 / Dautert, Ilse, Schmerzensgeld bei Schwerstschädigung mit erhaltenen kognitiven Fähigkeiten, GesR 2025, 9-10

OLG Koblenz v. 23.4.2024 - 9 U 1097/23 / Ahlhaus, Jens, Online-Werbung für Lippenunterspritzung mit Hyaluronsäure, GesR 2025, 10-11

Rechtsprechung

BSG v. 29.8.2023 - B 1 KR 18/22 R, Versorgungsauftrag eines Krankenhauses: Kodierfähigkeit der Leistungen Dritter, GesR 2025, 11-14

LSG Niedersachsen-Bremen v. 25.11.2024 - L 16 KR 425/24 B ER, “Information“ über MD-Prüfung als Verwaltungsakt, GesR 2025, 14-17

LG Stuttgart v. 22.11.2024 - 14 O 67/20, Vermittlung von Patienten an Krankenhaus sittenwidrig, GesR 2025, 17-27

LSG Berlin-Brandenburg v. 18.9.2024 - L 7 KA 7/22, Wirkung eines “Hängebeschlusses“ bei Approbationswiderruf mit sofortiger Vollziehung, GesR 2025, 27-32

BGH v. 2.10.2024 - 1 StR 156/24, Vertragsärztliche Tätigkeit “in freier Praxis“ – oder Abrechnungsbetrug?, GesR 2025, 32-35

BSG v. 5.9.2024 - B 3 KR 5/23 R, Nutzenbewertung von Arzneimitteln: Grenzen der Zuständigkeit des G-BA, GesR 2025, 35-39

BSG v. 5.9.2024 - B 3 KR 22/22 R, Nutzenbewertung von Arzneimitteln nur bei Neuheit des Wirkstoffs, GesR 2025, 39-43

BerufsG für Heilberufe beim VG Köln v. 5.7.2024 - 37 K 6200/23. T, Berufsunwürdigkeit von “Maskenverweigerer“, GesR 2025, 43-50

OLG Bamberg v. 21.10.2024 - 4 U 4/24 e, Aufklärung über “erhöhte“ Operationsrisiken?, GesR 2025, 50-52

OLG Frankfurt v. 25.7.2024 - 11 UH 18/24, Arzthaftung: Gerichtsstand für Klage auf Hinterbliebenengeld, GesR 2025, 52-53

OLG Köln v. 13.11.2024 - 5 U 88/22, Schadenersatz eines jungen Wachkomapatienten, GesR 2025, 53-64

Rezensionen

Spiecker genannt Döhmann, Indra, Dietmar Jahnel/Sebastian Krempelmeier/Sebastian Schmid (Hrsg.), Wissenschaft und Datenschutz, GesR 2025, 64-66

Esser, Julia, Wiebke Winter, Big Data und KI im Gesundheitswesen, GesR 2025, 66-67

Weber, Ralph, Bente Brandt, Die Patientenverfügung – Eine Kritische Analyse der gesetzlichen Regelung unter besonderer Berücksichtigung der BGH-Rechtsprechung zur Bestimmtheit, GesR 2025, 67-68

Walther, Madeleine, Peter Udsching/Bernd Schütze, SGB XI, Soziale Pflegeversicherung, Kommentar, GesR 2025, 68

Aktuelles

DKG

Krankenhäuser sichern auch die ambulante Notfallversorgung, GesR 2025, R4

GKV Spitzenverband

GKV und Pflege zukunftsfest machen – soziale Sicherheit und finanzielle Stabilität für eine gute Versorgung von Patientinnen und Patienten!, GesR 2025, R4-R5

BfArM

Zentraler Terminologieserver verbessert den Austausch von Gesundheitsdaten, GesR 2025, R5-R6

Bundesärztekammer

Suizidpräventionsgesetz: BÄK sieht relevanten Nachbesserungsbedarf, GesR 2025, R6

Ethikrat

Helmut Frister neuer Vorsitzender des Deutschen Ethikrates, GesR 2025, R6-R7

Arbeitskreis Medizinischer Ethik-Kommissionen

Vereinheitlichung der berufsrechtlichen Beratung von Forschungsvorhaben, GesR 2025, R7

EuGH

Das Verbot der Beteiligung reiner Finanzinvestoren an einer Rechtsanwaltsgesellschaft ist zulässig, GesR 2025, R7

Autoren

Herausgeber: RA Prof. Dr. Martin Rehborn und RA Dr. Rudolf Ratzel, RA Dr. Rudolf Ratzel; Herausgeber-Redaktion: Dr. Jens Ahlhaus

Adresse:
Rödl & Partner
Brüderweg 9
44135 Dortmund

Tel.: 0231/22243-112
Fax: 0231/22243-184

Redaktion

Die nachfolgenden Bearbeitungshinweise geben einen Überblick zur Konzeption und zum Aufbau der Beiträge in den verschiedenen Rubriken der GesR sowie den GesR-üblichen Formalien, wie z.B. Abkürzungen und Zitierweisen.  

GesR - Bearbeitungshinweise für Autorinnen und Autoren

Für Beiträge zur Rubrik "Rechtsprechung kompakt" stellen wir eine Formatvorlage zur Verfügung.

GesR - Formatvorlage Rechtsprechung kompakt

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Die Herausgeberredaktion freut sich außerdem über die Zusendung aktueller Rechtsprechung aus allen Bereichen des Gesundheitsrechts.

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