GesR - GesundheitsRecht Zeitschrift für Arztrecht, Krankenhausrecht, Apotheken- und Arzneimittelrecht. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO.

GesR - GesundheitsRecht

Die klassisch juristische Fachzeitschrift für Arztrecht, Krankenhausrecht, Apotheken- und Arzneimittelrecht.

Online erhältlich in diesen Modulen:
Beratermodul Medizinrecht
juris Medizinrecht

  • Wissenschaftliche Aufsätze, Rechtsprechungen und Buchbesprechungen
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • GesR online (powered by juris)
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 1610-1197

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Beschreibung

Bei dieser Zeitschrift handelt es sich um eine klassisch juristische Fachzeitschrift, deren Zielgruppe Rechtsanwälte sind, die sich auf dem Gebiet des Gesundheitsrechs spezialisiert haben, sowie Juristen, die in den themenspezifischen Unternehmen und Verbänden tätig sind. In formaler Hinsicht ist die Zeitschrift in drei Teile gegliedert. Die Rubrik der wissenschaftlichen Aufsätze, die Rubrik der Rechtsprechung, d.h. redaktionell bearbeitete und fakultativ mit Anmerkungen versehene Entscheidungen diverser Gerichte sowie die Rubrik Buchbesprechungen. Die inhaltliche Aufteilung der Zeitschrift: Sie besteht zu ca. 1/3 aus Arzthaftungsrecht, 1/3 Vertragsarztrecht und zu 1/3 aus sonstigen Rechtsgebieten, wie Pflegerecht, Krankenhausrecht, Apothekenrecht.

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  • Entscheidungen im Volltext

  • Gesetzestexte

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Selbststudium § 15 FAO mit der GesR in 3 Schritten

Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 20.

Aktuelles Heft

Heft 10/2025

Aufsätze

Prütting, Jens / Hufnagel, Alexandra-Theresa, Gesundheitsdaten in Gefahr!, GesR 2025, 613-618

Der US CLOUD Act ermöglicht US-amerikanischen Behörden und Gerichten, Unternehmen zur Herausgabe von Daten zu verpflichten, selbst wenn diese sich auf Servern außerhalb der USA befinden. Die Regelung nimmt zudem keine Rücksicht auf das Datenschutzrecht anderer Nationen, etwa auf die Vorgaben der DSGVO, die für den Fall eines solchen Fremdstaatenzugriffs vorab eine völkerrechtliche Vereinbarung zur Sicherung der Betroffenenrechte verlangt, Art. 48 DSGVO. Die Unternehmen sitzen in der Falle. Sie befolgen entweder das US-amerikanische oder das europäische Recht, werden aber im Fall einer entsprechenden Anordnung zwangsläufig gegen eines verstoßen. Der nachfolgende Beitrag greift diesen Missstand auf und erörtert Risiken für das Gesundheitswesen sowie Vermeidestrategien.

Arconada, Dario / Brunkhorst, Daniel, K.O.-Tropfen im Strafrecht und Gesundheitswesen: BGH zur Qualifikation als gefährliches Werkzeug, GesR 2025, 618-627

Dieser Beitrag beleuchtet die jüngste Entscheidung des BGH v. 8.10.2024 (Az. 5 StR 382/24) zur strafrechtlichen Bewertung der Verabreichung von sog. K.O.-Tropfen (insbesondere GBL/GHB) im Kontext des Sexualstrafrechts. Der BGH stellte klar, dass K.O.-Tropfen kein “gefährliches Werkzeug“ i.S.v. § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB sind. Daraus ergibt sich, dass bei Sexualdelikten unter Einsatz solcher Substanzen der erhöhte Mindeststrafrahmen von fünf Jahren zunächst nicht greift. Der Beitrag analysiert die Begründung des Gerichts und die Konsequenzen für Gesetzgebung und Praxis. Besonderes Augenmerk liegt auf den Auswirkungen für Angehörige der Gesundheitsberufe – Pflegekräfte, ärztliches und psychotherapeutisches Fachpersonal – im Hinblick auf Patientenschutz, arbeitsrechtliche Compliance im Klinikalltag und strafrechtliche Risiken. Abschließend werden die Schlussfolgerungen der BGH-Entscheidung im Lichte aktueller Reformen im Betäubungsmittelrecht (KCanG) diskutiert, einschließlich geplanter gesetzlicher Änderungen zur Schließung der durch den BGH aufgezeigten Strafbarkeitslücke.

Rechtsprechung kompakt

VG Aachen v. 27.8.2025 - 7 L 559/25 / Makoski, Kyrill, Krankenhausplanung – einstweiliger Rechtsschutz, GesR 2025, 627-628

BSG v. 13.3.2025 - B 3 KR 9/23 R / Wiesener, Jan, Retaxation von Zytostatika bei Abgabe außerhalb des Versorgungsvertrags, GesR 2025, 628-629

Rechtsprechung

EuGH v. 11.9.2025 - C-115/24, Telemedizinische Leistungen im EU-Ausland, GesR 2025, 630-643

Hess. VGH v. 29.8.2025 - 25 E 975/24.B, Heilberufsgerichtliches Verfahren – Kammermitgliedschaft?, GesR 2025, 643-646

ArbG Hamm v. 8.8.2025 - 2 Ca 182/25, Untersagung von Schwangerschaftsabbrüchen durch kirchliche Einrichtungen, GesR 2025, 646-651

BSG v. 26.3.2025 - B 6 KA 7/24 R, Voller Versorgungsauftrag als Grenze für vertragsärztliche Tätigkeit, GesR 2025, 651-658

BSG v. 26.3.2025 - B 6 KA 6/24 R, Vertragsarztrecht: Regress bei Arzneimittelverordnung während Krankenhausaufenthalts?, GesR 2025, 658-663

BayObLG v. 25.7.2025 - 101 SchH 48/25 e, Schiedsfähigkeit von Gesellschaftererklärungen im Rahmen eines Nachbesetzungsverfahrens, GesR 2025, 663-671

BGH v. 29.7.2025 - VI ZB 31/24, Haftung wegen “verfälschter“ Behandlungsdokumentation?, GesR 2025, 671-673

BGH v. 8.7.2025 - VI ZR 303/23, Verjährungsbeginn bei Behörden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften, GesR 2025, 673

OLG Dresden v. 16.6.2025 - 4 W 220/25, Substantiierungsanforderungen im Arzthaftungsrecht, GesR 2025, 673-674

OLG Köln v. 29.7.2025 - 5 W 16/25, Haftung eines Durchgangsarztes nach Anordnung der besonderen Heilbehandlung, GesR 2025, 674-676

AG Leverkusen v. 23.7.2025 - 25 C 11/25, Rechtsanwaltsvergütung für Verfahren vor einer Gutachterkommission, GesR 2025, 677-678

Rezensionen

Bretthauer, Sebastian, Tilmann Dittrich/Carsten Dochow/Jan Ippach (Hrsg.), Rechtshandbuch Cybersicherheit im Gesundheitswesen, GesR 2025, 678-679

Krouský, René, Peter J. Knüpper, Zahnärztliches Approbationsrecht – Verfassungs-, verwaltungs- und europarechtliche Grundlagen und Perspektiven, GesR 2025, 679-680

Aktuelles

BfArM

Klassifikationen: BfArM veröffentlicht endgültige Fassung der ICD-10-GM 2026, GesR 2025, R80-R81

GKV Spitzenverband und KBV

Anstieg der Honorare in der ambulanten Versorgung – für 2026 auf ein Plus von 2,8 Prozent geeinigt, GesR 2025, R81

DKG

48. Deutscher Krankenhaustag vom 17. bis 20.11.2025 – Krisenvorsorge braucht Entbürokratisierung, GesR 2025, R81-R82

PKV Verband

Die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung steigt 2026 auf 77.400 €, GesR 2025, R82-R83

BMG

FinanzKommission Gesundheit nimmt Arbeit auf, GesR 2025, R83

Autoren und Redaktion

Herausgeber: RA Prof. Dr. Martin Rehborn, RA Dr. Rudolf Ratzel und RA Prof. Dr. Jens Prütting, LL.M.oec; Herausgeber-Redaktion: RAin Anna Scholz, LL.M. (MedR)

Adresse:
Medlegal Partnerschaft mbB
Westfalendamm 263
44141 Dortmund
Tel. (0231) 58995400
Fax (0231) 58995401

Die nachfolgenden Bearbeitungshinweise geben einen Überblick zur Konzeption und zum Aufbau der Beiträge in den verschiedenen Rubriken der GesR sowie den GesR-üblichen Formalien, wie z.B. Abkürzungen und Zitierweisen.  

GesR - Bearbeitungshinweise für Autorinnen und Autoren

Für Beiträge zur Rubrik "Rechtsprechung kompakt" stellen wir eine Formatvorlage zur Verfügung.

GesR - Formatvorlage Rechtsprechung kompakt

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Die Herausgeberredaktion freut sich außerdem über die Zusendung aktueller Rechtsprechung aus allen Bereichen des Gesundheitsrechts.

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