GesundheitsRecht - GesR Zeitschrift für Arztrecht, Krankenhausrecht, Apotheken- und Arzneimittelrecht.

Die klassisch juristische Fachzeitschrift für Arztrecht, Krankenhausrecht, Apotheken- und Arzneimittelrecht.
Online erhältlich in diesem Modul:
Beratermodul Medizinrecht
juris Medizinrecht
- Wissenschaftliche Aufsätze, Rechtsprechungen und Buchbesprechungen
- Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
- Zeitschriften-App
- GesR online (powered by juris)
Beschreibung
Bei dieser Zeitschrift handelt es sich um eine klassisch juristische Fachzeitschrift, deren Zielgruppe Rechtsanwälte sind, die sich auf dem Gebiet des Gesundheitsrechs spezialisiert haben, sowie Juristen, die in den themenspezifischen Unternehmen und Verbänden tätig sind. In formaler Hinsicht ist die Zeitschrift in drei Teile gegliedert. Die Rubrik der wissenschaftlichen Aufsätze, die Rubrik der Rechtsprechung, d.h. redaktionell bearbeitete und fakultativ mit Anmerkungen versehene Entscheidungen diverser Gerichte sowie die Rubrik Buchbesprechungen. Die inhaltliche Aufteilung der Zeitschrift: Sie besteht zu ca. 1/3 aus Arzthaftungsrecht, 1/3 Vertragsarztrecht und zu 1/3 aus sonstigen Rechtsgebieten, wie Pflegerecht, Krankenhausrecht, Apothekenrecht.
Im Print-Abonnement enthalten:
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- Entscheidungen im Volltext
- Gesetzestexte
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Selbststudium § 15 FAO mit der GesR in 3 Schritten
Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 20.
Aktuelles Heft
Heft 3 / 2023
Aufsätze
Büscher, Anna / Huster, Stefan / Stephan, Corinna / Wiese, Lara, Genetische Analysen: (k)eine ärztliche Aufgabe?, GesR 2023, 137-145
Mit dem Projekt “genomDE“ und dem im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) verankerten “Modellvorhaben Genomsequenzierung“ soll die Genommedizin hierzulande breitflächig in die Gesundheitsversorgung und Forschung integriert werden, um die Behandlung von erblichen Erkrankungen oder sporadischen Krebserkrankungen zu verbessern. Im Hinblick auf die Umsetzbarkeit und praktische Ausgestaltung müssen aber noch rechtliche Fragen geklärt werden. Eine davon betrifft die Möglichkeit, Leistungsbestandteile der genetischen Untersuchung zu externalisieren und dabei insbesondere auch nichtmedizinische Disziplinen (z.B. die Bioinformatik) miteinzubeziehen. Das GenDG sieht allerdings für diverse Tätigkeiten einen vergleichsweise strengen Arztvorbehalt vor und ermöglicht keine trennscharfe Abgrenzung von Leistungsbestandteilen, die ihm (nicht) unterliegen.
Prütting, Jens, Rechtliche Bedenken gegen die Grenzen des Drittzugriffs im Apothekenmarkt nach § 11 Abs. 1a ApoG, GesR 2023, 145-154
Der Gesetzgeber hat der Rezeptmakelei mit der Novellierung des ApoG durch das Patientendatenschutzgesetz den Kampf angesagt. En passant wurden zugleich sämtliche Logistikdienste gesetzlich untersagt, die Rezepte entgeltlich an Apotheken zu transferieren suchen. Eine derartige Normreichweite dürfte wohl – glaubt man der Gesetzesbegründung – mit der Regelung nicht intendiert gewesen sein. Allerdings lässt sich ob der dünnen Ausführungen in den Gesetzesmaterialien auch nicht ausschließen, dass jegliche Dritten im Rahmen der Rezeptübermittlung als marktfremd und unerwünscht angesehen werden, selbst wenn dies bei näherem Blick auch bedeuten könnte, sogar den Postweg für rechtlich problematisch zu erachten. Letzteres hat der Gesetzgeber aber sicherlich nicht antizipiert. Die nachfolgende Analyse geht der Regelung des § 11 Abs. 1a ApoG auf den Grund und bewertet diese wie auch ihr Wirkungsspektrum.
Rechtsprechung kompakt
BSG v. 7.9.2022 - B 6 KA 10/21 R / Reiter, Carsten, Keine Sicherheitsleistungen für Honorarabschlagszahlungen an zugelassene MVZ, GesR 2023, 154-155
SG Düsseldorf v. 16.11.2022 - S 15 KR 1311/22 KH / Thomae, Heike, Keine Aufschlagszahlung für Behandlungsfälle vor 2022, GesR 2023, 155-156
LAG Schleswig-Holstein v. 27.9.2022 - 1 Sa 39 öD/22 / Eufinger, Alexander, Zugang einer kurzfristigen Dienstplanänderung eines Notfallsanitäters, GesR 2023, 156-157
Rechtsprechung
BGH v. 20.12.2022 - VI ZR 375/21, “Wohlüberlegte“ Entscheidung zur OP-Einwilligung, GesR 2023, 157-161
BGH v. 9.1.2023 - VI ZB 80/20, Rechtsweg bei Regress einer Berufsgenossenschaft gegen Durchgangsarzt, GesR 2023, 161-164
BGH v. 6.12.2022 - VI ZR 73/21, Bemessung der Hinterbliebenenentschädigung, GesR 2023, 165-168
OLG Hamm v. 23.9.2022 - I-26 W 6/22, Geltung der DS-GVO für konfessionelle Krankenhäuser?, GesR 2023, 168-170
AG Schwetzingen v. 23.1.2023 - 1 F 228/22, 2 F 12/23, Befangenheit eines Richters bei bestehendem Arzt-Patienten-Verhältnis, GesR 2023, 170-171
BGH v. 2.11.2022 - 3 StR 162/22, Tödlicher Lipotransfer – strafrechtliche Folgen, GesR 2023, 171-172
LSG Schleswig-Holstein v. 21.11.2022 - L 4 KA 105/22 B ER, Entziehung der Zulassung aus gesundheitlichen Gründen, GesR 2023, 172-176
SG München v. 22.11.2022 - S 38 KA 121/20, Erhalt der MVZ-Gründereigenschaft bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen, GesR 2023, 176-178
LSG Baden-Württemberg v. 8.11.2022 - L 11 KR 1645/20, Vererblichkeit des Kostenerstattungsanspruchs nach § 13 Abs. 2 SGB V, GesR 2023, 178
LSG Berlin-Brandenburg v. 17.1.2023 - L 7 KA 29/22 B ER, Rechtsweg für Streitigkeiten um Abrechnung von “Corona“-Tests, GesR 2023, 178-182
LG Nürnberg-Fürth v. 19.12.2022 - 12 Qs 65/22, Apothekenrecht: Strafrechtliche Relevanz der Zuweisung von Rezepten, GesR 2023, 182-190
BGH v. 12.1.2023 - I ZR 223/19, Arzneimittelbestelldaten, GesR 2023, 190-192
OVG Saarland v. 9.1.2023 - 2 B 218/22, Auslandsstudium nach endgültigem Nichtbestehen einer ärztlichen Prüfung in Deutschland?, GesR 2023, 192-194
VG Braunschweig v. 18.8.2022 - 1 A 145/20, Podologie als Ausübung von Heilkunde, GesR 2023, 194-199
VG Koblenz v. 1.9.2022 - 3 L 784/22.KO, Untersagung der Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr gegenüber Arzt, GesR 2023, 199-203
OVG Berlin-Brandenburg v. 15.12.2022 - 6 B 8/22, Zuwendungen aus Studienstipendium einer KV kein steuerpflichtiges Einkommen, GesR 2023, 203
Rezensionen
Axer, Peter, Andreas Spickhoff (Hrsg.), Medizinrecht, GesR 2023, 203-204
Aktuelles
Bundesärztekammer
Ärztinnen und Ärzte im Umgang mit sozialen Medien sensibilisieren: BÄK aktualisiert Handreichung “Ärztinnen und Ärzte in sozialen Medien“, GesR 2023, R20
DKG
Verbot als Ultima Ratio: Krankenhäuser fordern drastische Beschränkung der Pflege-Leiharbeit, GesR 2023, R20
ABDA
Wissenschaftlicher Beirat der Bundesapothekerkammer verändert sich, GesR 2023, R21
GKV-Spitzenverband
Bundesweite Versorgungsstandards durch die Krankenhausreform schaffen, GesR 2023, R21
Autoren
Herausgeber: RA Prof. Dr. Martin Rehborn und RA Dr. Rudolf Ratzel, RA Dr. Rudolf Ratzel; Herausgeber-Redaktion: Dr. Jens Ahlhaus
Adresse:
rehborn.rechtsanwälte
Brüderweg 9
44135 Dortmund
Tel.: 0231/22243-112
Fax: 0231/22243-184
Redaktion
Die nachfolgenden Bearbeitungshinweise geben einen Überblick zur Konzeption und zum Aufbau der Beiträge in den verschiedenen Rubriken der GesR sowie den GesR-üblichen Formalien, wie z.B. Abkürzungen und Zitierweisen.
GesR - Bearbeitungshinweise für Autorinnen und Autoren
Für Beiträge zur Rubrik "Rechtsprechung kompakt" stellen wir eine Formatvorlage zur Verfügung.
GesR - Formatvorlage Rechtsprechung kompakt
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Die Herausgeberredaktion freut sich außerdem über die Zusendung aktueller Rechtsprechung aus allen Bereichen des Gesundheitsrechts.