GesundheitsRecht - GesR Zeitschrift für Arztrecht, Krankenhausrecht, Apotheken- und Arzneimittelrecht.

GesundheitsRecht - GesR

Die klassisch juristische Fachzeitschrift für Arztrecht, Krankenhausrecht, Apotheken- und Arzneimittelrecht.

Online erhältlich in diesem Modul:
Beratermodul Medizinrecht
juris Medizinrecht

  • Wissenschaftliche Aufsätze, Rechtsprechungen und Buchbesprechungen
  • Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
  • Zeitschriften-App
  • GesR online (powered by juris)

ISSN 1610-1197

Jahresbezugspreis 2023: 475 € (inkl. MwSt.) Versandkosten (jährlich): Inland: 29 € (inkl. MwSt), Ausland: 38 €

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Beschreibung

Bei dieser Zeitschrift handelt es sich um eine klassisch juristische Fachzeitschrift, deren Zielgruppe Rechtsanwälte sind, die sich auf dem Gebiet des Gesundheitsrechs spezialisiert haben, sowie Juristen, die in den themenspezifischen Unternehmen und Verbänden tätig sind. In formaler Hinsicht ist die Zeitschrift in drei Teile gegliedert. Die Rubrik der wissenschaftlichen Aufsätze, die Rubrik der Rechtsprechung, d.h. redaktionell bearbeitete und fakultativ mit Anmerkungen versehene Entscheidungen diverser Gerichte sowie die Rubrik Buchbesprechungen. Die inhaltliche Aufteilung der Zeitschrift: Sie besteht zu ca. 1/3 aus Arzthaftungsrecht, 1/3 Vertragsarztrecht und zu 1/3 aus sonstigen Rechtsgebieten, wie Pflegerecht, Krankenhausrecht, Apothekenrecht.

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Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 20.

Aktuelles Heft

Heft 3 / 2023

Aufsätze

Büscher, Anna / Huster, Stefan / Stephan, Corinna / Wiese, Lara, Genetische Analysen: (k)eine ärztliche Aufgabe?, GesR 2023, 137-145

Mit dem Projekt “genomDE“ und dem im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) verankerten “Modellvorhaben Genomsequenzierung“ soll die Genommedizin hierzulande breitflächig in die Gesundheitsversorgung und Forschung integriert werden, um die Behandlung von erblichen Erkrankungen oder sporadischen Krebserkrankungen zu verbessern. Im Hinblick auf die Umsetzbarkeit und praktische Ausgestaltung müssen aber noch rechtliche Fragen geklärt werden. Eine davon betrifft die Möglichkeit, Leistungsbestandteile der genetischen Untersuchung zu externalisieren und dabei insbesondere auch nichtmedizinische Disziplinen (z.B. die Bioinformatik) miteinzubeziehen. Das GenDG sieht allerdings für diverse Tätigkeiten einen vergleichsweise strengen Arztvorbehalt vor und ermöglicht keine trennscharfe Abgrenzung von Leistungsbestandteilen, die ihm (nicht) unterliegen.

Prütting, Jens, Rechtliche Bedenken gegen die Grenzen des Drittzugriffs im Apothekenmarkt nach § 11 Abs. 1a ApoG, GesR 2023, 145-154

Der Gesetzgeber hat der Rezeptmakelei mit der Novellierung des ApoG durch das Patientendatenschutzgesetz den Kampf angesagt. En passant wurden zugleich sämtliche Logistikdienste gesetzlich untersagt, die Rezepte entgeltlich an Apotheken zu transferieren suchen. Eine derartige Normreichweite dürfte wohl – glaubt man der Gesetzesbegründung – mit der Regelung nicht intendiert gewesen sein. Allerdings lässt sich ob der dünnen Ausführungen in den Gesetzesmaterialien auch nicht ausschließen, dass jegliche Dritten im Rahmen der Rezeptübermittlung als marktfremd und unerwünscht angesehen werden, selbst wenn dies bei näherem Blick auch bedeuten könnte, sogar den Postweg für rechtlich problematisch zu erachten. Letzteres hat der Gesetzgeber aber sicherlich nicht antizipiert. Die nachfolgende Analyse geht der Regelung des § 11 Abs. 1a ApoG auf den Grund und bewertet diese wie auch ihr Wirkungsspektrum.

Rechtsprechung kompakt

BSG v. 7.9.2022 - B 6 KA 10/21 R / Reiter, Carsten, Keine Sicherheitsleistungen für Honorarabschlagszahlungen an zugelassene MVZ, GesR 2023, 154-155

SG Düsseldorf v. 16.11.2022 - S 15 KR 1311/22 KH / Thomae, Heike, Keine Aufschlagszahlung für Behandlungsfälle vor 2022, GesR 2023, 155-156

LAG Schleswig-Holstein v. 27.9.2022 - 1 Sa 39 öD/22 / Eufinger, Alexander, Zugang einer kurzfristigen Dienstplanänderung eines Notfallsanitäters, GesR 2023, 156-157

Rechtsprechung

BGH v. 20.12.2022 - VI ZR 375/21, “Wohlüberlegte“ Entscheidung zur OP-Einwilligung, GesR 2023, 157-161

BGH v. 9.1.2023 - VI ZB 80/20, Rechtsweg bei Regress einer Berufsgenossenschaft gegen Durchgangsarzt, GesR 2023, 161-164

BGH v. 6.12.2022 - VI ZR 73/21, Bemessung der Hinterbliebenenentschädigung, GesR 2023, 165-168

OLG Hamm v. 23.9.2022 - I-26 W 6/22, Geltung der DS-GVO für konfessionelle Krankenhäuser?, GesR 2023, 168-170

AG Schwetzingen v. 23.1.2023 - 1 F 228/22, 2 F 12/23, Befangenheit eines Richters bei bestehendem Arzt-Patienten-Verhältnis, GesR 2023, 170-171

BGH v. 2.11.2022 - 3 StR 162/22, Tödlicher Lipotransfer – strafrechtliche Folgen, GesR 2023, 171-172

LSG Schleswig-Holstein v. 21.11.2022 - L 4 KA 105/22 B ER, Entziehung der Zulassung aus gesundheitlichen Gründen, GesR 2023, 172-176

SG München v. 22.11.2022 - S 38 KA 121/20, Erhalt der MVZ-Gründereigenschaft bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen, GesR 2023, 176-178

LSG Baden-Württemberg v. 8.11.2022 - L 11 KR 1645/20, Vererblichkeit des Kostenerstattungsanspruchs nach § 13 Abs. 2 SGB V, GesR 2023, 178

LSG Berlin-Brandenburg v. 17.1.2023 - L 7 KA 29/22 B ER, Rechtsweg für Streitigkeiten um Abrechnung von “Corona“-Tests, GesR 2023, 178-182

LG Nürnberg-Fürth v. 19.12.2022 - 12 Qs 65/22, Apothekenrecht: Strafrechtliche Relevanz der Zuweisung von Rezepten, GesR 2023, 182-190

BGH v. 12.1.2023 - I ZR 223/19, Arzneimittelbestelldaten, GesR 2023, 190-192

OVG Saarland v. 9.1.2023 - 2 B 218/22, Auslandsstudium nach endgültigem Nichtbestehen einer ärztlichen Prüfung in Deutschland?, GesR 2023, 192-194

VG Braunschweig v. 18.8.2022 - 1 A 145/20, Podologie als Ausübung von Heilkunde, GesR 2023, 194-199

VG Koblenz v. 1.9.2022 - 3 L 784/22.KO, Untersagung der Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr gegenüber Arzt, GesR 2023, 199-203

OVG Berlin-Brandenburg v. 15.12.2022 - 6 B 8/22, Zuwendungen aus Studienstipendium einer KV kein steuerpflichtiges Einkommen, GesR 2023, 203

Rezensionen

Axer, Peter, Andreas Spickhoff (Hrsg.), Medizinrecht, GesR 2023, 203-204

Aktuelles

Bundesärztekammer

Ärztinnen und Ärzte im Umgang mit sozialen Medien sensibilisieren: BÄK aktualisiert Handreichung “Ärztinnen und Ärzte in sozialen Medien“, GesR 2023, R20

DKG

Verbot als Ultima Ratio: Krankenhäuser fordern drastische Beschränkung der Pflege-Leiharbeit, GesR 2023, R20

ABDA

Wissenschaftlicher Beirat der Bundesapothekerkammer verändert sich, GesR 2023, R21

GKV-Spitzenverband

Bundesweite Versorgungsstandards durch die Krankenhausreform schaffen, GesR 2023, R21

Autoren

Herausgeber: RA Prof. Dr. Martin Rehborn und RA Dr. Rudolf Ratzel, RA Dr. Rudolf Ratzel; Herausgeber-Redaktion: Dr. Jens Ahlhaus

Adresse:
rehborn.rechtsanwälte
Brüderweg 9
44135 Dortmund

Tel.: 0231/22243-112
Fax: 0231/22243-184

Redaktion

Die nachfolgenden Bearbeitungshinweise geben einen Überblick zur Konzeption und zum Aufbau der Beiträge in den verschiedenen Rubriken der GesR sowie den GesR-üblichen Formalien, wie z.B. Abkürzungen und Zitierweisen.  

GesR - Bearbeitungshinweise für Autorinnen und Autoren

Für Beiträge zur Rubrik "Rechtsprechung kompakt" stellen wir eine Formatvorlage zur Verfügung.

GesR - Formatvorlage Rechtsprechung kompakt

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Die Herausgeberredaktion freut sich außerdem über die Zusendung aktueller Rechtsprechung aus allen Bereichen des Gesundheitsrechts.