ZG - Zeitschrift für Gesetzgebung Vierteljahresschrift für staatliche und kommunale Rechtsetzung
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juris Staats- und Verfassungsrecht
Beschreibung
Die ZG ist Forum für Fragen der staatlichen und kommunalen Rechtsetzung, ihrer Planung und des Gesetzesvollzugs. Sie behandelt Themen, welche sich den rechtsetzenden Organen in Bund, Ländern, den Gemeinden und der EU stellen und richtet sich vor allem an die Praktiker im staatlichen und kommunalen Bereich.
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Erscheinungsweise:
4 x jährlich
Aktuelles Heft
Heft 1/2026
Aufsätze
Henneke, Hans-Günter, Schuldenbremse und kommunale Verschuldung, ZG 2026, 1-22
Dem Titel “Schuldenbremse und kommunale Verschuldung“ nach stehen die verfassungsrechtliche Schuldenbremse und die kommunal-verfassungsrechtlichen Verschuldungsregeln unverbunden nebeneinander.
Nach deutschem Verfassungsrecht ist dies in der Tat so, nach den europäischen Fiskalregeln, die Föderalismus-blind auf den öffentlichen Gesamthaushalt abstellen, aber nicht. Dort ist also die Verschuldung der Kommunen und der Sozialversicherungen mit einzubeziehen. Der Verfasser plädiert dafür, durch Anerkennung eine absolut geschützten kommunalen Mindestfinanzausstattung in Art. 28 Abs. 2 S. 3 GG einer sich ungehemmt ausbreitenden Verschuldung der Kommunen wirksam entgegenzutreten.
Groß, Thomas, Vom Anwerbestopp zur Fachkräfteeinwanderung – eine Gesetzgebungsgeschichte, ZG 2026, 23-40
Nach dem Ende der Anwerbung von Arbeitskräften aus dem Mittelmeerraum verfolgte die Bundesrepublik zunächst eine sehr restriktive Politik, die erst ab dem Jahr 2000 schrittweise gelockert wurde. Diese Entwicklung, die zunächst v.a. durch Entscheidungen der Exekutive geprägt war, ist in den letzten Jahren durch Änderungen des Aufenthaltsgesetzes verfestigt worden. Inhaltlich ist die Bevorzugung qualifizierter Erwerbseinwanderung kennzeichnend.
Weber, Ferdinand, Integrationsverträge. Ein vergleichender Blick auf Regelungsmodelle und die Lage im deutschen Recht, ZG 2026, 40-66
Der Beitrag untersucht Integrationsverträge als Form staatlicher Integrationspolitik aus Anlass seiner Nennung im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD. Dafür wird der Blick nach einer einleitenden Einordnung (I.) auf andere staatliche Rechtsordnungen gerichtet, um verschiedene Regelungsmodelle und Anwendungsaspekte von Integrationsverträgen zu erfassen (II.). Im deutschen Recht wird sodann zuerst an ein älteres Modellprojekt erinnert und im Anschluss die geltende Rechtslage erörtert (III.), um mit Gedanken zu einer möglichen Umsetzung und erwarteten Wirkungen zu schließen (IV.).
Forum
Köckeis, Michael, Schuldet der Gesetzgeber mehr als das Gesetz? Zur Frage von Begründungspflichten im Gesetzgebungsverfahren, ZG 2026, 67-83
Der Beitrag untersucht, ob der deutsche Gesetzgeber zu einer formellen Begründung seiner Legislativakte verpflichtet ist. Nach einer kurzen Begriffsbestimmung zeigt die Abhandlung die Funktionen einer Gesetzesbegründung auf und führt eine normative Bestandsaufnahme im nationalen Recht durch. Daran schließt sich die Darstellung der Rechtsprechung des BVerfG an, der das Herzstück der Arbeit folgt: die Untersuchung einzelner Verfassungsprinzipien auf eine Begründungspflicht hin. Die Abhandlung gelangt zu dem Ergebnis, dass der Gesetzgeber einer Begründungspflicht unterliegt.
Berichte
Weber, Ruth / Engler, Anne-Marlen, Fünf Forschungsfragen an die Legistik, ZG 2026, 84-96
Die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer hat 2025 ein Zentrum für Gesetzgebung unter der Leitung von Professorin Ruth Weber eingerichtet. Sein Forschungsgegenstand ist die Legistik. Der Beitrag stellt das Zentrum vor und erörtert die zentralen Forschungsfragen, mit denen es sich beschäftigen wird.
Literatur
Schünemann, Jakob, Henneke (Hrsg.), Wirkungsfelder der kommunalen Spitzenverbände im handlungsfähig(er)en Bundesstaat, ZG 2026, 97-105
Ritgen, Klaus, Kischel/Kube (Hrsg.), Handbuch des Staatsrechts. Band III. Demokratie., ZG 2026, 106-109
Henneke, Hans-Günter, Rennert, Richter, Gericht, Gerichtsbarkeit, ZG 2026, 109-110
Autoren und Redaktion
Prof. Dr. Hans-Günter Henneke (Schriftleiter)
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