ZWH - Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Unternehmensrecht
Die ZWH thematisiert rechtsgebietsübergreifend die Möglichkeiten, Risiken und Grenzen unternehmensbezogenen Handelns. Hier werden sowohl Themen aus dem Bereich des Wirtschafts- und des Steuerstrafrechts als auch compliancenahe Themen aus dem Zivilrecht aufgegriffen.
ZWH digital nutzen in Otto Schmidt online:
Alternativ zum Print-Abo steht die Zeitschrift in digitalen Modulen in Otto Schmidt online zur Verfügung: Das Start-Abo der Module läuft 3 Monate zum Preis von 2 Monaten:
Beratermodul ZWH – Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen
- Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Unternehmensrecht
- Inklusive Beratermodul ZWH
- Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
Beschreibung
Die Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Unternehmensrecht (ZWH) thematisiert – rechtsgebietsübergreifend – die Möglichkeiten, Risiken und Grenzen unternehmensbezogenen Handelns. Sie greift sowohl Themen aus dem Bereich des Wirtschaftsstrafrechts und des Steuerstrafrechts als auch compliance-nahe Themen aus dem Zivilrecht im weitesten Sinne (einschließlich Arbeitsrecht) auf, insbesondere also auch zivilrechtliche Haftungsfragen im Zusammenhang mit der Führung von Unternehmen.
Die dokumentierte neueste Rechtsprechung wird ergänzt durch kurze, praxisnahe Anmerkungen, in denen die Essenz der wichtigsten Entscheidungen noch einmal "auf den Punkt" gebracht wird. Im Aufsatzteil widmet sich die Fachzeitschrift besonders aktuellen Themen aus der Praxis des Wirtschaftsstrafrechts und des Unternehmensrechts. Alle Beiträge enthalten konkrete Handlungs- und Gestaltungsempfehlungen für die Rechtspraxis. Hinzu kommen regelmäßige Rechtsprechungsüberblicke. Die Volltexte sämtlicher in der ZWH dokumentierten Entscheidungen, aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Themenspektrum der ZWH werden auf der ZWH-Homepage jederzeit online abrufbar sein. So bietet die Zeitschrift der anwaltlichen Beratungspraxis ebenso wie Verantwortungsträgern in Unternehmen monatlich vielfältige Informationen und Handlungsempfehlungen für eine rechtlich einwandfreie Unternehmensführung.
Im Print-Abonnement enthalten ist die Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der ZWH steht im Rahmen ihres Abonnements das Beratermodul ZWH mit folgenden Inhalten zur Verfügung.
Archiv der ZWH seit 2011
Braun/Günther, Steuer ABC online
Carlé, StEK Online - Strukturierte Darstellung aller Erlasse und Verfügungen der Finanzverwaltung
Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext
Nach Abschluss Ihrer Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.
Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!
Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 15. (Doppelausgaben Januar und Juli)
Aktuelles Heft
Heft 4/2026
Aufsätze
Pelz, Christian, Das neue deutsche Sanktionsstraf- und ordnungswidrigkeitenrecht, ZWH 2026, 89-95
Am 5.2.2026 ist das Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am Folgetag in Kraft getreten. Bereits zuvor ist zum 1.11.2025 die 22. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung in Kraft getreten, mit der eine Vielzahl weiterer Bußgeldtatbestände geschaffen worden waren. Mit Inkrafttreten dieser beiden Regelwerke ist das deutsche Sanktionsstraf- und ordnungswidrigkeitenrecht auf eine neue Grundlage gestellt worden.
Wittig, Petra, Zur Dritteinziehung des Tatlohns bei Cum-Ex-Geschäften in Fällen der Beuteteilung, ZWH 2026, 95-99
Das Urteil des 1. Strafsenats des BGH vom 8.7.2025 – 1 StR 58/24 beschäftigt sich mit der Konstellation der Dritteinziehung des Tatlohns bei Cum-Ex-Geschäften in Fällen der Beuteteilung. Diese Entscheidung ist zwar in Teilen durchaus zutreffend, kann aber in einem entscheidungserheblichen Teil nicht überzeugen und ist deshalb im Ergebnis letztlich abzulehnen.
Giese, Katja / Biesinger, Michael, Zwischen Sanktionszweck und Organhaftung: Zur Regressfähigkeit von Verbandsgeldbußen gegenüber Geschäftsleitern, ZWH 2026, 100-103
Mit der seit Langem umstrittenen Frage, ob eine Gesellschaft auch für gegen sie verhängte Bußgelder Regress bei ihren Organmitgliedern nehmen kann und, ob eine solche Regressforderung gegebenenfalls in ihrem Umfang zu begrenzen ist, hatte sich das OLG Frankfurt zu befassen. Das OLG bestätigte die in der Literatur wohl herrschende Meinung und entschied zugunsten einer Regressierbarkeit der Verbandsgeldbuße bei dem Organmitglied.
Lewald, Andreas, EuGH: Strengere Anforderungen an Betriebsvereinbarungen als datenschutzrechtliche Erlaubnisnorm, ZWH 2026, 103-105
In einer Entscheidung aus dem vergangenen Jahr hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) die datenschutzrechtlichen Anforderungen an Betriebsvereinbarungen als Rechtsgrundlage für die Verarbeitungen personenbezogener Daten konkretisiert (Urt. v. 19.12.2024 – C-65/23). Die Entscheidung ist für alle Unternehmen von Bedeutung, die über einen Betriebs- oder Personalrat verfügen und datenschutzrelevante Sachverhalte in Betriebsvereinbarungen regeln. Der Beitrag stellt die Hintergründe und Auswirkungen des Urteils dar.
Rechtsprechung
Zivilrecht
BGH v. 9.10.2025 - III ZR 180/24, Haftung niedergelassener Ärzte für einen Impfschaden durch die Corona-Schutzimpfung, ZWH 2026, 105-109
Arbeitsrecht
OLG Frankfurt v. 21.10.2025 - 31 U 3/25, Haftung des Vorstands nach § 93 AktG für der Gesellschaft auferlegte Geldbußen, ZWH 2026, 109-114
Verfahrensrecht
LG Nürnberg-Fürth v. 29.1.2026 - 12 Qs 2/26, Zur Zulässigkeit der Beschlagnahme bei rechtswidriger Durchsuchung, ZWH 2026, 114-115
BFH v. 15.7.2025 - IX R 25/24, Akteneinsicht und Auskunft über den Inhalt einer anonymen Anzeige in Steuerakten der Finanzbehörde, ZWH 2026, 115-121
BGH v. 8.7.2025 - 1 StR 58/24, Einziehung von weitergeleitetem Tatlohn im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften, ZWH 2026, 121-126
BayObLG v. 1.9.2025 - 204 VAs 242/25, Reichweite zulässiger Mitteilungen in Strafsachen über Verurteilung; Erfordernis eines Beschäftigungsverhältnisses, ZWH 2026, 126-129
BGH v. 8.10.2025 - 5 StR 235/25, Wirksamkeit der Verfahrensverständigung über den Verzicht auf Herausgabe von Geld und anderen Gegenständen (hier: Strafverfahren wegen Banden- und schweren Wohnungseinbruchdiebstahls), ZWH 2026, 129-132
Kurze Nachrichten
Mehr als 20.000 Fälle von Abrechnungsbetrug registriert, ZWH 2026, R5
Arbeitsteilige Geldwäschestrukturen in OK-Netzwerken, ZWH 2026, R5
Erkenntnisse zu sog. “Crime-as-a-Service“-Diensten, ZWH 2026, R5-R6
Ökodesign-Regelungen werden modernisiert, ZWH 2026, R6
Einziehung von Tatlohn aus sog. Cum-Ex-Geschäften i.H.v. 40 Mio. € gegen früheren Chef der Warburg Bank muss erneut geprüft werden, ZWH 2026, R6
Werbung für ärztliche Behandlungen mit medizinischem Cannabis verstößt gegen das Heilmittelwerberecht, ZWH 2026, R7
Fremdbesitzverbot bei Steuerberatungsunternehmen, ZWH 2026, R7
Wertgegenstände in Milliardenhöhe in Zollfreilagern, ZWH 2026, R7
Autoren und Redaktion
Beirat (geschäftsführend): RA Dr. Burkard Göpfert; RAin Dr. Simone Kämpfer; RA Prof. Dr. Christoph Knauer; Prof. Dr. Hans Kudlich; RA Dr. Michael Racky (WisteV); RA Dr. Rainer Spatscheck; RA Prof. Dr. Michael Tsambikakis; RAin Renate Verjans.
Beirat: RA Dr. Markus Adick; RA Folker Bittmann; RA Prof. Dr. Lars Böttcher; RAin Dr. Margarete Gräfin von Galen; RiObLG Dr. Markus Ebner, LL.M.; RA Dr. Ferdinand Gillmeister; RA Dr. Florian C. Haus; RA Christoph Lepper, LL.M.; RA Prof. Dr. Holger Matt; RA Dr. Bernd Rainer Mayer; RA Jes Meyer-Lohkamp; RAin Dr. Regina Michalke; RA Dr. Panos Pananis; RA Dr. Markus S. Rieder; RAin Dr. Heide Sandkuhl; RA Dr. Jörg Schauf; RAin Dr. Hellen Schilling; RA Dr. Bernd Wilhelm Schmitz; RA Dr. Oliver Sieg; RA Prof. Dr. Gerson Trüg; RA Dr. Florian Ufer; RA Nikolai Venn; RA Prof. Dr. Jochen Vetter; RA Dr. Marko Voß.
Redaktion: RA Dr. Adil-Dominik Al-Jubouri (verantwortlich), Anschrift des Verlages
Redaktionssekretariat: Maria Bermbach, Tel. 02 21/9 37 38-5 71, Fax 02 21/9 37 38-902, E-Mail: zwh@otto-schmidt.de
Angaben zur Produktsicherheit
Hersteller Verlag Dr. Otto Schmidt KGGustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln
E-Mail: