ZWH - Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Unternehmensrecht

ZWH - Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen

Die ZWH thematisiert rechtsgebietsübergreifend die Möglichkeiten, Risiken und Grenzen unternehmensbezogenen Handelns. Hier werden sowohl Themen aus dem Bereich des Wirtschafts- und des Steuerstrafrechts als auch compliancenahe Themen aus dem Zivilrecht aufgegriffen.

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Beratermodul ZWH – Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen

  • Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Unternehmensrecht
  • Inklusive Beratermodul ZWH
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 2192-8002

Jahresbezugspreis 2026: 573 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 34,50 € (inkl. MwSt.), Ausland: 51,30 €

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Beratermodul ZWH – Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen

  • Archiv der ZWH seit 2011

  • Volltexte zu Gesetzen, Gerichtsentscheidungen

12 Print-Ausgaben im Jahr und Zugang zum Beratermodul ZWH und zur Zeitschriften-App. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Die Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Unternehmensrecht  (ZWH) thematisiert – rechtsgebietsübergreifend – die Möglichkeiten, Risiken und Grenzen unternehmensbezogenen Handelns. Sie greift sowohl Themen aus dem Bereich des Wirtschaftsstrafrechts und des Steuerstrafrechts als auch compliance-nahe Themen aus dem Zivilrecht im weitesten Sinne (einschließlich Arbeitsrecht) auf, insbesondere also auch zivilrechtliche Haftungsfragen im Zusammenhang mit der Führung von Unternehmen.

Die dokumentierte neueste Rechtsprechung wird ergänzt durch kurze, praxisnahe Anmerkungen, in denen die Essenz der wichtigsten Entscheidungen noch einmal "auf den Punkt" gebracht wird. Im Aufsatzteil widmet sich die Fachzeitschrift besonders aktuellen Themen aus der Praxis des Wirtschaftsstrafrechts und des Unternehmensrechts. Alle Beiträge enthalten konkrete Handlungs- und Gestaltungsempfehlungen für die Rechtspraxis. Hinzu kommen regelmäßige Rechtsprechungsüberblicke. Die Volltexte sämtlicher in der ZWH dokumentierten Entscheidungen, aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Themenspektrum der ZWH werden auf der ZWH-Homepage jederzeit online abrufbar sein. So bietet die Zeitschrift der anwaltlichen Beratungspraxis ebenso wie Verantwortungsträgern in Unternehmen monatlich vielfältige Informationen und Handlungsempfehlungen für eine rechtlich einwandfreie Unternehmensführung.

Im Print-Abonnement enthalten ist die Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der ZWH steht im Rahmen ihres Abonnements das Beratermodul ZWH mit folgenden Inhalten zur Verfügung. 

  • Archiv der ZWH seit 2011

  • Braun/Günther, Steuer ABC online

  • Carlé, StEK Online - Strukturierte Darstellung aller Erlasse und Verfügungen der Finanzverwaltung

  • Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext

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Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 15. (Doppelausgaben Januar und Juli)

Aktuelles Heft

Heft 5/2026

Aufsätze

Bittmann, Folker, Kriminelle Vereinigung und Einziehung, ZWH 2026, 133-137

Verlegerischer Vertrieb strafbarer Inhalte als Zweck einer kriminellen Vereinigung: Bestrafung der Mitglieder – aber wie steht’s um die Taterträge?

Spatscheck, Rainer / Mühlbauer, Jessica / Wuschko, Michael, Unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen und die denselben Besteuerungszeitraum betreffende unrichtige Umsatzsteuerjahreserklärung als unterschiedliche prozessuale Taten, ZWH 2026, 138-140

Mit Beschluss vom 10.12.2025 gibt der I. Strafsenat des BGH seine gefestigte Rechtsprechung zum verfahrensrechtlichen Tatbegriff bei der Umsatzsteuerhinterziehung ausdrücklich auf und setzt neue Maßstäbe. Im Hinblick auf Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung erkennt der BGH fortan unterschiedliche prozessuale Taten.

Giannini, Alessandro, Schadenskompensierende (Sach-)Pfandrechte beim Betrug, ZWH 2026, 140-148

Der Beitrag beleuchtet die vermögensstrafrechtlichen Anforderungen schadenskompensierender (Sach-)Pfandrechte und wendet sich gegen die restriktive Sicht des OLG Hamm (4 ORs 19/25), die einem Werkunternehmerpfandrecht (§ 647 BGB) bei Eingehungsbetrug eine Werthaltigkeit abspricht, wenn das Kfz ohne die Zulassungsbescheinigung Teil II übergeben wird.

Rechtsprechung

Wirtschaftsstrafrecht

BGH v. 27.11.2025 - 1 StR 527/24, EuGH-Vorlage zu den Voraussetzungen von Marktmanipulationshandlungen, ZWH 2026, 148-153

OLG Hamm v. 25.3.2025 - 4 ORs 19/25, Zum Entfallen eines Vermögensschadens i.S.v. § 263 Abs. 1 StGB bei werthaltigem Werkunternehmerpfandrecht, ZWH 2026, 153-154

Steuerstrafrecht

BGH v. 10.12.2025 - 1 StR 387/25, Konkurrenzrechtliche Bewertung von Umsatzsteuervoranmeldungen und einer Umsatzsteuerjahreserklärung, ZWH 2026, 154-159

BFH v. 18.6.2025 - X R 19/21, Zulässigkeit einer Schätzung nach der amtlichen Richtsatzsammlung, ZWH 2026, 159-167

Verfahrensrecht

BGH v. 24.7.2025 - 3 StR 382/24, Einziehung von Taterträgen im Zusammenhang mit der Straftat der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, ZWH 2026, 168-173

LG Nürnberg-Fürth v. 23.2.2026 - 12 Qs 46/25, Zum Vermögensarrest bei Verdacht leichtfertiger Geldwäsche in Bitcoin-Transferketten, ZWH 2026, 173-176

Kurze Nachrichten

Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zum besseren strafrechtlichen Schutz der Umwelt, ZWH 2026, R5-R6

Online-Bildabgleich und automatisierte Datenanalyse: Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf für neue digitale Ermittlungsmaßnahmen, ZWH 2026, R6-R7

BGH: Urteil im “Sympatex-Verfahren“ wegen versuchten Betruges zu Lasten von Anleihegläubigern rechtskräftig, ZWH 2026, R7

Grüne thematisieren Cum-Cum-Geschäfte, ZWH 2026, R7

Novelle des Produkthaftungsrechts unterschiedlich bewertet, ZWH 2026, R7

Autoren und Redaktion

Beirat (geschäftsführend): RA Dr. Burkard Göpfert; RAin Dr. Simone Kämpfer; RA Prof. Dr. Christoph Knauer; Prof. Dr. Hans Kudlich; RA Dr. Michael Racky (WisteV); RA Dr. Rainer Spatscheck; RA Prof. Dr. Michael Tsambikakis; RAin Renate Verjans.

Beirat: RA Dr. Markus Adick; RA Folker Bittmann; RA Prof. Dr. Lars Böttcher; RAin Dr. Margarete Gräfin von Galen; RiObLG Dr. Markus Ebner, LL.M.; RA Dr. Ferdinand Gillmeister; RA Dr. Florian C. Haus; RA Christoph Lepper, LL.M.; RA Prof. Dr. Holger Matt; RA Dr. Bernd Rainer Mayer; RA Jes Meyer-Lohkamp; RAin Dr. Regina Michalke; RA Dr. Panos Pananis; RA Dr. Markus S. Rieder; RAin Dr. Heide Sandkuhl; RA Dr. Jörg Schauf; RAin Dr. Hellen Schilling; RA Dr. Bernd Wilhelm Schmitz; RA Dr. Oliver Sieg; RA Prof. Dr. Gerson Trüg; RA Dr. Florian Ufer; RA Nikolai Venn; RA Prof. Dr. Jochen Vetter; RA Dr. Marko Voß.

Redaktion: RA Dr. Adil-Dominik Al-Jubouri (verantwortlich), Anschrift des Verlages

Redaktionssekretariat: Maria Bermbach, Tel. 02 21/9 37 38-5 71, Fax 02 21/9 37 38-902, E-Mail: zwh@otto-schmidt.de

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