ZWH - Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Unternehmensrecht

ZWH - Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen

Die ZWH thematisiert rechtsgebietsübergreifend die Möglichkeiten, Risiken und Grenzen unternehmensbezogenen Handelns. Hier werden sowohl Themen aus dem Bereich des Wirtschafts- und des Steuerstrafrechts als auch compliancenahe Themen aus dem Zivilrecht aufgegriffen.

  • Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Unternehmensrecht
  • Inklusive Beratermodul ZWH
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 2192-8002

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Beratermodul ZWH – Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen

  • Archiv der ZWH seit 2011
  • Volltexte zu Gesetzen, Gerichtsentscheidungen
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Beschreibung

Die Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Unternehmensrecht  (ZWH) thematisiert – rechtsgebietsübergreifend – die Möglichkeiten, Risiken und Grenzen unternehmensbezogenen Handelns. Sie greift sowohl Themen aus dem Bereich des Wirtschaftsstrafrechts und des Steuerstrafrechts als auch compliance-nahe Themen aus dem Zivilrecht im weitesten Sinne (einschließlich Arbeitsrecht) auf, insbesondere also auch zivilrechtliche Haftungsfragen im Zusammenhang mit der Führung von Unternehmen.

Die dokumentierte neueste Rechtsprechung wird ergänzt durch kurze, praxisnahe Anmerkungen, in denen die Essenz der wichtigsten Entscheidungen noch einmal "auf den Punkt" gebracht wird. Im Aufsatzteil widmet sich die Fachzeitschrift besonders aktuellen Themen aus der Praxis des Wirtschaftsstrafrechts und des Unternehmensrechts. Alle Beiträge enthalten konkrete Handlungs- und Gestaltungsempfehlungen für die Rechtspraxis. Hinzu kommen regelmäßige Rechtsprechungsüberblicke. Die Volltexte sämtlicher in der ZWH dokumentierten Entscheidungen, aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Themenspektrum der ZWH werden auf der ZWH-Homepage jederzeit online abrufbar sein. So bietet die Zeitschrift der anwaltlichen Beratungspraxis ebenso wie Verantwortungsträgern in Unternehmen monatlich vielfältige Informationen und Handlungsempfehlungen für eine rechtlich einwandfreie Unternehmensführung.

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Beziehern der ZWH steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul ZWH, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung. 

  • Archiv der ZWH seit 2011
  • Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext

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Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 15. (Doppelausgaben Januar und Juli)

Aktuelles Heft

Heft 9 / 2023

Aufsätze

Bittmann, Folker, Rechtsprechung zum Verständigungsgesetz 2022/23, ZWH 2023, 209-221

Ruhe war nie eingekehrt – aber der Hype hatte sich verflüchtigt, so dass die Hoffnung aufkeimte, der Umgang mit dem VerStG nähere sich der (auch: revisionsrechtlichen) Handhabung anderer Vorschriften an. Doch im Berichtszeitraum verfestigten sich Andeutungen zu einem “Roll-Back“ teils äußerst kleinteiligen Judizierens.

Lenk, Maximilian, Verjährung ohne Ende...?!, ZWH 2023, 221-230

Die Rechtsprechungswende zum Verjährungsbeginn bei § 266a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 StGB überraschte nicht nur als solche, sondern auch in ihrer Begründung, hat der BGH doch zum ersten Mal die Bedenken im Hinblick auf angeblich “unangemessen lange Gesamtverjährungszeiten“ geteilt. Der Beitrag zeigt anhand unterschiedlicher wirtschaftsstrafrechtlicher Deliktstatbestände des Kernstrafrechts auf, dass die Rechtsprechung durch ihren materiellen Tatbeendigungsbegriff bzgl. § 78a S. 1 StGB maßgeblich selbst zu langen sog. “Gesamtverjährungszeiten“ beiträgt.

Volp, Manuel / Döhmann, Robin, Die Personengesellschaft als Geschädigte einer Untreue, ZWH 2023, 230-235

Geschützt wird durch § 266 StGB nach derzeit herrschendem Verständnis das Vermögen des Treugebers, der eine eigene Rechtspersönlichkeit aufweisen muss, wobei lediglich sowohl natürliche als auch juristische Personen in Frage kommen. Nach dieser Auffassung scheide daher die Schädigung einer Personengesellschaft aus, da diese kein taugliches Untreueopfer darstelle, soweit nicht auch eine Schädigung des Vermögens der jeweiligen Gesellschafter vorläge. Diese Ansicht hat bereits durch die Rechtsprechung des BGH aus dem Jahre 2001 zur Rechtssubjektivität einer Außen-GbR Gegenwind erfahren und erstarkt nun in der vorgesehenen Kodifizierung der Rechtsfähigkeit der Außen-GbR durch das Inkrafttreten des MoPeG. Der Beitrag untersucht, inwiefern sich die neue Fassung zur BGB-Gesellschaft hierauf auswirkt und ggf. sogar für eine Beseitigung des Streits sorgen könnte.

Rechtsprechung

Zivilrecht

OLG Dresden v. 31.8.2022 - 5 U 798/22, Zur Teilnehmerhaftung an fremdem Sittenverstoß (hier: Schwindelunternehmen), ZWH 2023, 235-239

Verfahrensrecht

BGH v. 12.1.2023 - Vorlagebeschl. 3 StR 474/19, Divergenzvorlage an den Großen Senat für Strafsachen: Anordnung der Einziehung des durch eine verjährte Straftat erlangten Wertes des Tatertrags im subjektiven Verfahren im Urteil über die Einstellung des Verfahrens wegen Verjährung, ZWH 2023, 239-242

LG Nürnberg-Fürth v. 10.8.2023 - 12 NBs 502 Js 2528/18, Zur Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf die Rechtsfolgen in einer Steuerstrafsache (hier: keine Feststellungen zu Besteuerungsgrundlagen und keine nachvollziehbare Steuerberechnung), ZWH 2023, 242-244

Kurze Nachrichten

Neuer Leitfaden soll Unternehmen helfen, Umgehung von Sanktionen zu erkennen und zu vermeiden, ZWH 2023, R5

Zoll: Bundesweite Schwerpunktprüfung im Wach- und Sicherheitsgewerbe, ZWH 2023, R5

Payone GmbH: BaFin untersagt Transaktionen wegen hoher Geldwäscherisiken und unzureichender Sicherungssysteme, ZWH 2023, R5-R6

Veröffentlichung Bundeslagebild: über 130.000 Fälle von Cybercrime in 2022, ZWH 2023, R6

Künstliche Intelligenz gegen Fake Shop-Betrüger – Bayern schließt Kooperation mit österreichischen Spitzenforschern, ZWH 2023, R6

Autoren

Beirat: RA Dr. Burkard Göpfert; RAin Dr. Simone Kämpfer; RA Dr. Christoph Knauer; RA Prof. Dr. Gerd Krieger; Prof. Dr. Hans Kudlich; RA Dr. Rainer Spatscheck; RAin Renate Verjans (geschäftsführend); RA Dr. Markus Adick; RAin Dr. Margarete Gräfin von Galen; RA Dr. Ferdinand Gillmeister; RA Dr. Thomas Keul; RA Dr. Stefan Kirsch; RA Christoph Lepper, LL.M.; RA Prof. Dr. Holger Matt; RA Dr. Bernd Rainer Mayer; RA Jes Meyer-Lohkamp; RAin Dr. Regina Michalke; RA Dr. Marcus Mosiek; RA Dr. Panos Pananis; RA Dr. Markus S. Rieder; RAin Dr. Heide Sandkuhl; RA Dr. Jörg Schauf; RAin Dr. Hellen Schilling; RA Dr. Bernd Wilhelm Schmitz; RA Dr. Oliver Sieg; RA Dr. Gerson Trüg; RA Dr. Florian Ufer; RA Nikolai Venn; RA Dr. Marko Voß; RA Dr. Martin Wulf.