ZWH - Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Unternehmensrecht

ZWH - Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen

Die ZWH thematisiert rechtsgebietsübergreifend die Möglichkeiten, Risiken und Grenzen unternehmensbezogenen Handelns. Hier werden sowohl Themen aus dem Bereich des Wirtschafts- und des Steuerstrafrechts als auch compliancenahe Themen aus dem Zivilrecht aufgegriffen.

  • Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Unternehmensrecht
  • Inklusive Beratermodul ZWH
  • Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)

ISSN 2192-8002

Jahresbezugspreis 2023: 470 € (inkl. MwSt.)
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Beratermodul ZWH – Wirtschaftsstrafrecht und Haftung im Unternehmen

  • Archiv der ZWH seit 2011
  • Volltexte zu Gesetzen, Gerichtsentscheidungen
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Beschreibung

Die Zeitschrift für Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Unternehmensrecht  (ZWH) thematisiert – rechtsgebietsübergreifend – die Möglichkeiten, Risiken und Grenzen unternehmensbezogenen Handelns. Sie greift sowohl Themen aus dem Bereich des Wirtschaftsstrafrechts und des Steuerstrafrechts als auch compliance-nahe Themen aus dem Zivilrecht im weitesten Sinne (einschließlich Arbeitsrecht) auf, insbesondere also auch zivilrechtliche Haftungsfragen im Zusammenhang mit der Führung von Unternehmen.

Die dokumentierte neueste Rechtsprechung wird ergänzt durch kurze, praxisnahe Anmerkungen, in denen die Essenz der wichtigsten Entscheidungen noch einmal "auf den Punkt" gebracht wird. Im Aufsatzteil widmet sich die Fachzeitschrift besonders aktuellen Themen aus der Praxis des Wirtschaftsstrafrechts und des Unternehmensrechts. Alle Beiträge enthalten konkrete Handlungs- und Gestaltungsempfehlungen für die Rechtspraxis. Hinzu kommen regelmäßige Rechtsprechungsüberblicke. Die Volltexte sämtlicher in der ZWH dokumentierten Entscheidungen, aktuelle Nachrichten und Informationen rund um das Themenspektrum der ZWH werden auf der ZWH-Homepage jederzeit online abrufbar sein. So bietet die Zeitschrift der anwaltlichen Beratungspraxis ebenso wie Verantwortungsträgern in Unternehmen monatlich vielfältige Informationen und Handlungsempfehlungen für eine rechtlich einwandfreie Unternehmensführung.

Im Print-Abo enthalten:
Beratermodul ZWH - Wirtschaftsstrafrecht: Archiv der ZWH seit 2011, Gesetze, Entscheidungen und Verwaltungserlasse im Volltext

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Erscheinungsweise:
Erscheinungsweise: 1 × mtl. am 15.
Doppelausgaben Januar und Juli

Aktuelles Heft

Heft 3 / 2023

Aufsätze

Bittmann, Folker, Die Rechtsprechung des BGH zum Steuerstrafrecht 2022, ZWH 2023, 37-48

“Schwarzarbeit“ hat Konjunktur und beschäftigt daher in hohem Maße die Rechtsprechung des Steuerstrafsenats des BGH unter verschiedenen rechtlichen Gesichtspunkten (z.B. Beteiligtenrolle, Anrechnung potentieller sonstiger Abgaben, Konkurrenzfragen; Schätzungsvoraussetzungen). Umsatzsteuerverstöße, Verbrauchsteuerhinterziehung mit oder ohne Kombination mit Zolldelikten und das Thema Vermögensabschöpfung sind nach wie vor aktuell.

Beckschäfer, Sebastian / Baumeister, Carolin, Das Bestimmtheitsgebot im Steuerstrafrecht, ZWH 2023, 49-54

Das Bestimmtheitsgebot des Strafrechts formuliert Grenzen für die Schaffung und die Anwendung von Strafnormen. Für eine Bestrafung wird eine gesetzliche Bestimmtheit benötigt. Bei sog. Blankettstrafgesetzen soll auch die Ausfüllungsvorschrift hinreichend bestimmt sein. Diese Anforderung soll auch bei § 370 AO für die steuerlichen Regelungen gelten. Zumindest formulieren das sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch der Bundesgerichtshof. Die Entscheidung des BGH vom 6.9.2022 (1 StR 389/21) macht klar, dass die Rechtsprechung ihre eigenen Maßstäbe nicht durchhält und von den formulierten Anforderungen abweicht. Dies gibt Anlass über das Bestimmtheitsgebot im Steuerstrafrecht nachzudenken.

Kuhn, Frédéric, Kampf gegen Geldwäsche – Update: Fortschritte der Europäischen Union zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, ZWH 2023, 55-56

Der Beitrag gibt einen Überblick über die jüngsten Fortschritte der Europäischen Union zu dem im Jahr 2021 von der Europäischen Kommission angestoßenen Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung.

Rechtsprechung

Wirtschaftsstrafrecht

BGH v. 22.9.2022 - 1 StR 171/22, Einbehalten von Mandantengeldern durch einen Rechtsanwalt als Untreue, ZWH 2023, 56-60

Steuerstrafrecht

BGH v. 6.9.2022 - 1 StR 389/21, Zur Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung durch Umgehung des Mindesteinfuhrpreises zur Vermeidung von Antidumping- und Ausgleichszöllen, ZWH 2023, 60-68

Zivilrecht

BGH v. 15.8.2022 - IX ZB 17/21, Verwirkung des Anspruchs auf Insolvenzverwaltervergütung wegen strafbarer Untreue auch bei geringem Betrag, ZWH 2023, 68-70

BGH v. 15.8.2022 - IX ZB 19/21, Verwirkung des Vergütungsanspruchs des Insolvenzverwalters wegen unterlassener Offenbarung von Pflichtverletzungen in Parallelverfahren, ZWH 2023, 70-71

Kurze Nachrichten

53.182 Arbeitgeber bei Schwarzarbeitskontrollen überprüft, ZWH 2023, R5

Konzerne sollen Steuerzahlungen offenlegen, ZWH 2023, R5

Revision des früheren Oberbürgermeisters von Hannover verworfen, ZWH 2023, R5

Verurteilung eines früheren Vorstandsvorsitzenden der Oldenburger EWE AG wegen Untreue rechtskräftig, ZWH 2023, R5-R6

Bundesrat stimmt Hinweisgeberschutzgesetz nicht zu, ZWH 2023, R6

AfD fragt nach Hawala-Banking, ZWH 2023, R6

Keine grundlegenden Änderungen bei der Ausgleichsabgabe, ZWH 2023, R6

Autoren

Beirat: RA Dr. Burkard Göpfert; RAin Dr. Simone Kämpfer; RA Dr. Christoph Knauer; RA Prof. Dr. Gerd Krieger; Prof. Dr. Hans Kudlich; RA Dr. Rainer Spatscheck; RAin Renate Verjans (geschäftsführend); RA Dr. Markus Adick; RAin Dr. Margarete Gräfin von Galen; RA Dr. Ferdinand Gillmeister; RA Dr. Thomas Keul; RA Dr. Stefan Kirsch; RA Christoph Lepper, LL.M.; RA Prof. Dr. Holger Matt; RA Dr. Bernd Rainer Mayer; RA Jes Meyer-Lohkamp; RAin Dr. Regina Michalke; RA Dr. Marcus Mosiek; RA Dr. Panos Pananis; RA Dr. Markus S. Rieder; RAin Dr. Heide Sandkuhl; RA Dr. Jörg Schauf; RAin Dr. Hellen Schilling; RA Dr. Bernd Wilhelm Schmitz; RA Dr. Oliver Sieg; RA Dr. Gerson Trüg; RA Dr. Florian Ufer; RA Nikolai Venn; RA Dr. Marko Voß; RA Dr. Martin Wulf.