AfP - Zeitschrift für das gesamte Medienrecht Archiv für Presserecht

AfP - Zeitschrift für das gesamte Medienrecht

Zeitschrift für das gesamte Medienrecht und Kommunikationsrecht. Damit sind Sie aktuell und kompetent über den gesamten Bereich des Presserechts informiert. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO. Inklusive Beratermodul Medienrecht: Ihre Datenbank zur Zeitschrift.

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Beratermodul Medienrecht

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  • Aufsätze, EGMR-Rechtsprechung, Nachrichten
  • Inklusive Beratermodul Medienrecht
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ISSN 0949-2100

Jahresbezugspreis 2026: 500 € (inkl. MwSt.)
Versandkosten (jährlich): Inland: 22,60 € (inkl. MwSt), Ausland: 34,10 €
Vorzugspreis AGEM DAV Mitglieder 2026: 425 € (inkl. MwSt.)
Wenn Sie vorzugspreisberechtigt sind, teilen Sie uns dies bitte im Kommentarfeld beim Abschluss Ihrer Bestellung mit. Wenn möglich geben Sie dort bitte Ihre Mitglieds-ID an. 

6 Print-Ausgaben im Jahr und Zugang zum Online-Archiv und zur Zeitschriften-App. Die Vertragslaufzeit für ein Zeitschriften-Abonnement beträgt zwölf Monate. Zeitschriften-Abonnements können jeweils bis vier Wochen vor Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Zur Kündigung genügt eine E-Mail an kundenservice@otto-schmidt.de.

Beschreibung

Die Zeitschrift für das gesamte Medienrecht informiert aktuell und kompetent über den gesamten Bereich des Presserechts. Aus wissenschaftlicher und praxisorientierter Sicht werden medien- und kommunikationsrechtliche Entwicklungen in unterschiedlichen Rubriken dargestellt:

  • Aufsätze

  • EGMR-Rechtsprechung

  • Blick nach Brüssel

  • Medienkartellrecht

  • Nachrichten

  • Entscheidungen

  • Buchbesprechungen

Im Print-Abonnement enthalten die Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der AfP steht im Rahmen ihres Abonnements das Beratermodul Medienrecht, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung. 

  • Archiv der AfP seit 2001

  • Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung

  • Soehring/Hoene, Presserecht

  • Volltexte zu Gesetzen, Gerichtsentscheidungen

  • DEMIS-Datenbank

  • Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail 

  • Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat

Nach Abschluss Ihrer Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.

Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der  integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!

Erscheinungsweise:
6 x jährlich zum Monatsende Februar, April, Juni, August, Oktober, Dezember

Aktuelles Heft

Heft 3/2026

Aufsätze

Völker, Beata / Ipatov, Michael, Urheberrecht zwischen Innovation und Kontrolle: Herausforderungen durch KI-Training, AfP 2026, 185-190

Das KI-Training stellt das geltende Urheberrecht vor erhebliche Herausforderungen. Am Beispiel des Urteils des LG München I zeigt sich, dass die komplexen technischen Besonderheiten generativer KI-Modelle bei der Rechtsanwendung häufig stark vereinfacht und zentrale europarechtliche Vorgaben – namentlich die KI-Verordnung – nicht hinreichend berücksichtigt werden. Unter der Prämisse einer zukunftsorientierten Auslegung der Vorschriften des § 16 UrhG und der Schranke des § 44b UrhG soll daher untersucht werden, wie bereits de lege lata ein ausgewogener Interessenausgleich zwischen Urhebern und Entwicklern ermöglicht werden kann.

Rath-Glawatz, Michael, Staatlich organisierte Kommunikation für Kommunen?, AfP 2026, 190-195

Der BGH hat Inhalt, Umfang und Ausmaß zulässiger kommunaler Medienaktivitäten im Kontext des Gebots der Staatsfreiheit der Presse hinlänglich bestimmt. Deshalb muss es verwundern, dass sich insb. bezogen auf den ländlichen Raum bislang kaum thematisierte Aktivitäten der öffentlichen Hand immer mehr ausbreiten, nicht nur die Kommunikation zwischen dem Staat und den Bürgern, sondern auch “von Bürger zu Bürger“ zu organisieren. Einer derartig schleichenden Unterwanderung staatsfreier Kommunikation durch öffentlich finanzierte (geförderte) digitale kommunale Plattformen, die sich nicht nur immer mehr von zulässiger gemeindlicher Öffentlichkeitsarbeit entfernen, sondern auch noch staatlich organisierte Bürgerkommunikation ermöglichen, muss nachhaltig Einhalt geboten werden. Andernfalls entsteht – grundgesetzwidrig – eine öffentlich verantwortete mediale Parallelwelt in den Kommunen, die die privaten Informationsmedien nach und nach verdrängt.

Bericht

Schellin, Anton, Öffentlich-rechtlicher Rundfunk vor Gericht – Wege zur Bewahrung der Rundfunkfreiheit, AfP 2026, 195-197

EGMR-Rechtsprechung

Ramelli, Sebastian, Bulgarien: Unzureichende Schutzvorkehrungen bei Datenverarbeitung durch Geheimdienste, AfP 2026, 198-199

Ramelli, Sebastian, Polen: Unzulässige Maßnahmen wegen Kritik einer Richterin an geplanter Justizreform, AfP 2026, 199

Blick nach Brüssel

Eickemeier, Dominik, Stand: 1.6.2026, AfP 2026, 200-202

Medienkartellrecht

Jäger, Martin, Stand: 1.6.2026, AfP 2026, 202-203

Nachrichten

Libor, Christine, Einführung der EUDI-Wallet, AfP 2026, 203

Libor, Christine, Kritik an Digital-Omnibus-Vorschlag, AfP 2026, 203

Libor, Christine, Gutachten zur Verantwortung digitaler Plattformen und Suchmaschinen, AfP 2026, 204

Libor, Christine, Investitionszwang für Sender und Streamer, AfP 2026, 204

Entscheidungen

EGMR v. 21.4.2026 - 20066/18, Teilweise Nicht-Offenlegung von Informationen im staatlichen Besitz, AfP 2026, 204-210

EuGH v. 12.5.2026 - C-797/23, Angemessene Vergütung für Presseverlage bei Onlinenutzung ihrer Veröffentlichungen, AfP 2026, 210-216

BGH v. 31.3.2026 - VI ZR 157/24, Anspruch auf Hinwirkung auf Löschung einer unwahren Tatsachenbehauptung, AfP 2026, 216-224

OLG Düsseldorf v. 2.4.2026 - 20 W 2/26, Keine Urheberrechtsverletzung durch KI-generiertes Bild, AfP 2026, 224-226

OLG Frankfurt v. 26.3.2026 - 16 U 38/25, Haftung für nicht vertretbares Testergebnis – Rauchwarnmelder, AfP 2026, 226-240

OLG Köln v. 26.2.2026 - 15 W 7/26, Unzulässige identifizierende Verdachtsberichterstattung vor der Bezahlschranke, AfP 2026, 240-244

OLG Dresden v. 6.1.2026 - 4 U 739/25, Prüf- und Kontrollpflichten des Unterlassungsschuldners gegenüber Dritten, AfP 2026, 244-248

Schleswig-Holsteinisches OVG v. 23.4.2026 - 6 MB 9/26, Äußerungen eines Hoheitsträgers in der Rolle des Parteipolitikers, AfP 2026, 248-254

LG Hamburg v. 7.5.2026 - 324 O 149/26, Zulässige Verdachtsberichterstattung über Verbreitung pornografischer Inhalte und Gewaltvorwürfe, AfP 2026, 254-260

LG Berlin II v. 10.3.2026 - 27 O 54/26 eV, Unzulässige Verdachtsäußerungen in Social Media, AfP 2026, 260-267

LG Hamburg v. 23.2.2026 - 324 O 81/26, Zulässige Plakatkampagne zu AfD-Unterstützung, AfP 2026, 267-268

VG Berlin v. 12.3.2026 - 1 K 297/23, Keine Herausgabe von Akten aus Stasi-Unterlagen-Archiv zu Ausforschungszwecken, AfP 2026, 268-274

BGH v. 24.2.2026 - VI ZR 415/23, Kein Unterlassungsanspruch eines Staates gegenüber ansehensbeeinträchtigenden Äußerungen, AfP 2026, 274-275

Buchbesprechungen

Degenhart, Christoph, Spindler/Schuster/Kaesling, Das Recht der elektronischen Medien, AfP 2026, 275-276

Autoren und Redaktion

Herausgegeben von Prof. Dr. Christian Berger, Leipzig; Dr. Ulf Brühann, Brüssel; Prof. Dr. Emanuel H. Burkhardt, Stuttgart; Prof. Dr. Karl-Eberhard Hain, Köln; RAin Dr. Verena Hoene, LL.M., Köln; RA Gernot Lehr, Bonn; Richter am BGH Dr. Christian Löffler, Karlsruhe; RA Prof. Dr. Roger Mann, Hamburg; Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer, Köln; RA Dr. Jörg Soehring, LL.M., Hamburg; Prof. Dr. Christian von Coelln, Köln; Richterin am BGH Vera von Pentz, Karlsruhe; RA Georg Wallraf, Kerpen; RA Prof. Dr. Johannes Weberling, Berlin

Unter Mitwirkung von RA Dr. Stefan Engels, Hamburg; RA Dominik Eickemeier, Köln; Dr. Thomas Haug, LL.M., Frankfurt/M.; Dr. Ruben A. Hofmann, Köln; RA Dr. Martin Jäger, Düsseldorf; RA Prof. Dr. Reinhard Ricker, Frankfurt/M.; RA Dr. Michael Stulz-Herrnstadt, Hamburg; RA Dr. Jörg Witting, Düsseldorf

RAin Stefanie Fuchs-Galilea, LL.M. (verantwortliche Redakteurin)

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