AfP - Zeitschrift für das gesamte Medienrecht Archiv für Presserecht
Zeitschrift für das gesamte Medienrecht und Kommunikationsrecht. Damit sind Sie aktuell und kompetent über den gesamten Bereich des Presserechts informiert. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO. Inklusive Beratermodul Medienrecht: Ihre Datenbank zur Zeitschrift.
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- Aufsätze, EGMR-Rechtsprechung, Nachrichten
- Inklusive Beratermodul Medienrecht
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Beschreibung
Die Zeitschrift für das gesamte Medienrecht informiert aktuell und kompetent über den gesamten Bereich des Presserechts. Aus wissenschaftlicher und praxisorientierter Sicht werden medien- und kommunikationsrechtliche Entwicklungen in unterschiedlichen Rubriken dargestellt:
Aufsätze
EGMR-Rechtsprechung
Blick nach Brüssel
Medienkartellrecht
Nachrichten
Entscheidungen
Buchbesprechungen
Im Print-Abonnement enthalten die Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern der AfP steht im Rahmen ihres Abonnements das Beratermodul Medienrecht, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.
Archiv der AfP seit 2001
Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung
Soehring/Hoene, Presserecht
Volltexte zu Gesetzen, Gerichtsentscheidungen
DEMIS-Datenbank
Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail
Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat
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Erscheinungsweise:
6 x jährlich zum Monatsende Februar, April, Juni, August, Oktober, Dezember
Aktuelles Heft
Heft 3/2026
Aufsätze
Völker, Beata / Ipatov, Michael, Urheberrecht zwischen Innovation und Kontrolle: Herausforderungen durch KI-Training, AfP 2026, 185-190
Das KI-Training stellt das geltende Urheberrecht vor erhebliche Herausforderungen. Am Beispiel des Urteils des LG München I zeigt sich, dass die komplexen technischen Besonderheiten generativer KI-Modelle bei der Rechtsanwendung häufig stark vereinfacht und zentrale europarechtliche Vorgaben – namentlich die KI-Verordnung – nicht hinreichend berücksichtigt werden. Unter der Prämisse einer zukunftsorientierten Auslegung der Vorschriften des § 16 UrhG und der Schranke des § 44b UrhG soll daher untersucht werden, wie bereits de lege lata ein ausgewogener Interessenausgleich zwischen Urhebern und Entwicklern ermöglicht werden kann.
Rath-Glawatz, Michael, Staatlich organisierte Kommunikation für Kommunen?, AfP 2026, 190-195
Der BGH hat Inhalt, Umfang und Ausmaß zulässiger kommunaler Medienaktivitäten im Kontext des Gebots der Staatsfreiheit der Presse hinlänglich bestimmt. Deshalb muss es verwundern, dass sich insb. bezogen auf den ländlichen Raum bislang kaum thematisierte Aktivitäten der öffentlichen Hand immer mehr ausbreiten, nicht nur die Kommunikation zwischen dem Staat und den Bürgern, sondern auch “von Bürger zu Bürger“ zu organisieren. Einer derartig schleichenden Unterwanderung staatsfreier Kommunikation durch öffentlich finanzierte (geförderte) digitale kommunale Plattformen, die sich nicht nur immer mehr von zulässiger gemeindlicher Öffentlichkeitsarbeit entfernen, sondern auch noch staatlich organisierte Bürgerkommunikation ermöglichen, muss nachhaltig Einhalt geboten werden. Andernfalls entsteht – grundgesetzwidrig – eine öffentlich verantwortete mediale Parallelwelt in den Kommunen, die die privaten Informationsmedien nach und nach verdrängt.
Bericht
Schellin, Anton, Öffentlich-rechtlicher Rundfunk vor Gericht – Wege zur Bewahrung der Rundfunkfreiheit, AfP 2026, 195-197
EGMR-Rechtsprechung
Ramelli, Sebastian, Bulgarien: Unzureichende Schutzvorkehrungen bei Datenverarbeitung durch Geheimdienste, AfP 2026, 198-199
Ramelli, Sebastian, Polen: Unzulässige Maßnahmen wegen Kritik einer Richterin an geplanter Justizreform, AfP 2026, 199
Blick nach Brüssel
Eickemeier, Dominik, Stand: 1.6.2026, AfP 2026, 200-202
Medienkartellrecht
Jäger, Martin, Stand: 1.6.2026, AfP 2026, 202-203
Nachrichten
Libor, Christine, Einführung der EUDI-Wallet, AfP 2026, 203
Libor, Christine, Kritik an Digital-Omnibus-Vorschlag, AfP 2026, 203
Libor, Christine, Gutachten zur Verantwortung digitaler Plattformen und Suchmaschinen, AfP 2026, 204
Libor, Christine, Investitionszwang für Sender und Streamer, AfP 2026, 204
Entscheidungen
EGMR v. 21.4.2026 - 20066/18, Teilweise Nicht-Offenlegung von Informationen im staatlichen Besitz, AfP 2026, 204-210
EuGH v. 12.5.2026 - C-797/23, Angemessene Vergütung für Presseverlage bei Onlinenutzung ihrer Veröffentlichungen, AfP 2026, 210-216
BGH v. 31.3.2026 - VI ZR 157/24, Anspruch auf Hinwirkung auf Löschung einer unwahren Tatsachenbehauptung, AfP 2026, 216-224
OLG Düsseldorf v. 2.4.2026 - 20 W 2/26, Keine Urheberrechtsverletzung durch KI-generiertes Bild, AfP 2026, 224-226
OLG Frankfurt v. 26.3.2026 - 16 U 38/25, Haftung für nicht vertretbares Testergebnis – Rauchwarnmelder, AfP 2026, 226-240
OLG Köln v. 26.2.2026 - 15 W 7/26, Unzulässige identifizierende Verdachtsberichterstattung vor der Bezahlschranke, AfP 2026, 240-244
OLG Dresden v. 6.1.2026 - 4 U 739/25, Prüf- und Kontrollpflichten des Unterlassungsschuldners gegenüber Dritten, AfP 2026, 244-248
Schleswig-Holsteinisches OVG v. 23.4.2026 - 6 MB 9/26, Äußerungen eines Hoheitsträgers in der Rolle des Parteipolitikers, AfP 2026, 248-254
LG Hamburg v. 7.5.2026 - 324 O 149/26, Zulässige Verdachtsberichterstattung über Verbreitung pornografischer Inhalte und Gewaltvorwürfe, AfP 2026, 254-260
LG Berlin II v. 10.3.2026 - 27 O 54/26 eV, Unzulässige Verdachtsäußerungen in Social Media, AfP 2026, 260-267
LG Hamburg v. 23.2.2026 - 324 O 81/26, Zulässige Plakatkampagne zu AfD-Unterstützung, AfP 2026, 267-268
VG Berlin v. 12.3.2026 - 1 K 297/23, Keine Herausgabe von Akten aus Stasi-Unterlagen-Archiv zu Ausforschungszwecken, AfP 2026, 268-274
BGH v. 24.2.2026 - VI ZR 415/23, Kein Unterlassungsanspruch eines Staates gegenüber ansehensbeeinträchtigenden Äußerungen, AfP 2026, 274-275
Buchbesprechungen
Degenhart, Christoph, Spindler/Schuster/Kaesling, Das Recht der elektronischen Medien, AfP 2026, 275-276
Autoren und Redaktion
Herausgegeben von Prof. Dr. Christian Berger, Leipzig; Dr. Ulf Brühann, Brüssel; Prof. Dr. Emanuel H. Burkhardt, Stuttgart; Prof. Dr. Karl-Eberhard Hain, Köln; RAin Dr. Verena Hoene, LL.M., Köln; RA Gernot Lehr, Bonn; Richter am BGH Dr. Christian Löffler, Karlsruhe; RA Prof. Dr. Roger Mann, Hamburg; Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer, Köln; RA Dr. Jörg Soehring, LL.M., Hamburg; Prof. Dr. Christian von Coelln, Köln; Richterin am BGH Vera von Pentz, Karlsruhe; RA Georg Wallraf, Kerpen; RA Prof. Dr. Johannes Weberling, Berlin
Unter Mitwirkung von RA Dr. Stefan Engels, Hamburg; RA Dominik Eickemeier, Köln; Dr. Thomas Haug, LL.M., Frankfurt/M.; Dr. Ruben A. Hofmann, Köln; RA Dr. Martin Jäger, Düsseldorf; RA Prof. Dr. Reinhard Ricker, Frankfurt/M.; RA Dr. Michael Stulz-Herrnstadt, Hamburg; RA Dr. Jörg Witting, Düsseldorf
RAin Stefanie Fuchs-Galilea, LL.M. (verantwortliche Redakteurin)
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