ArbRB - Arbeits-Rechtsberater Informationsdienst für die arbeitsrechtliche Beratungspraxis

Fachkundig aufbereitete Darstellungen und Analysen aller wichtigen Entscheidungen zum Arbeitsrecht mit praxisorientierten Beraterhinweisen und Musterformulierungen. Mit Beiträgen zum Selbststudium nach § 15 FAO. Inklusive Beratermodul Arbeitsrecht: Ihre Datenbank zur Zeitschrift.
Online erhältlich auch in diesen Modulen
Aktionsmodul Arbeitsrecht
Beratermodul Arbeitsrecht
Aktionsmodul Zivilrecht
juris Arbeitsrecht
juris Arbeitsrecht premium
- Aktuelle, kurze und konkrete Beiträge mit Beraterhinweisen
- Aktuelle Urteile zum materiellen und formellen Recht
- Praxistipps, Checklisten, Musterformulierungen und hilfreiche Beispielfälle
- Mit Beiträgen zum Selbststudium und Lernerfolgskontrolle nach § 15 FAO
- Inklusive Beratermodul Arbeitsrecht
- Zeitschriften-App (Otto Schmidt Zeitschriften-App)
Beschreibung
Der Arbeits-Rechtsberater unterscheidet sich von herkömmlichen Fachzeitschriften vor allem durch seine strenge Ausrichtung an der Praxis. Die Zeitschrift bietet aktuelle, kurze und konkrete Beiträge mit Beraterhinweisen. Der "Arbeits-Rechtsberater" erläutert monatlich die wichtigsten Urteile zum materiellen und formellen Recht und gibt Praxistipps für erfolgreiche Prozess- und Verhandlungsstrategien. Beispielsfälle z.B. zur Berechnung von Abfindungen und Fristen, Prüfungsschemata, Checklisten und Musterformulierungen helfen, eine komplizierte Materie schnell und weiterführend zu erfassen.
Im Print-Abonnement enthalten - Ihre Online-Datenbank zur Zeitschrift
Beziehern des ArbRB steht im Rahmen ihres (Probe-)Abonnements das Beratermodul Arbeitsrecht, mit folgenden Inhalten, zur Verfügung.
Archiv des ArbRB seit 2001
Henssler/Willemsen/Kalb (HWK), Arbeitsrecht Kommentar
Preis, Der Arbeitsvertrag
Tschöpe, Arbeitsrecht Handbuch
Bauer/Diller/Arnold/Kaufmann, Anwalts-Formularbuch Arbeitsrecht
Arbeitsrechtliche Entscheidungen im Volltext, Gesetzestexte
Online-Inhaltsverzeichnis vorab per E-Mail
Inklusive Selbststudium nach § 15 FAO mit Lernerfolgskontrolle und Fortbildungszertifikat
Nach Abschluss Ihrer Probeabo-Bestellung erhalten Sie neben der Bestellbestätigung eine weitere E-Mail mit Ihren persönlichen Zugangsdaten zu Ihrem Beratermodul in Otto Schmidt online und einen Freischaltcode, mit dem Sie bei Bedarf zwei weitere Nutzer für das Beratermodul freischalten können.
Bestandskunde und Code nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter Telefon (0221) 93738-997, E-Mail kundenservice@otto-schmidt.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
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Ihre Otto Schmidt Zeitschriften-App – jetzt inkl. Selbststudium nach § 15 FAO
Lesen Sie Ihre Zeitschrift via App mobil auf Ihrem Smartphone oder Tablet. Sammeln Sie dabei auch Fortbildungspunkte: mit der integrierten Lernerfolgskontrolle im Selbststudium gem. § 15 FAO. Exklusiv für Abonnenten der Zeitschriften und Beratermodule. Laden Sie die App „Otto Schmidt Zeitschriften“ im App-Store oder bei Google play. Anmeldung mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort aus der Datenbank Otto Schmidt online. Eine ausführliche Erläuterung zu allen Funktionen der App erhalten Sie hier im Erklärvideo!
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Erscheinungsweise:
1 x monatlich am 20.
Aktuelles Heft
Heft 9/2025
Aktuelle Kurzinformationen
Bundesregierung beschließt Änderung des LkSG – Abschaffung der Berichtspflicht, ArbRB 2025, 265
BAG-Personalien: Neue Vorsitzende Richter für den Zweiten und Fünften Senat, ArbRB 2025, 265
BAG-Terminvorschau Oktober 2025, ArbRB 2025, 265-266
Rechtsprechung
Individualarbeitsrecht
BAG v. 3.1.2025 - 2 AZR 178/24 / Sasse, Stefan, Kündigung während der Wartezeit – Präventionsverfahren, ArbRB 2025, 266-267
BAG v. 8.5.2025 - 8 AZR 209/21 / Groeger, Axel / Kemmerling, Ira, Immaterieller Schadensersatz wegen rechtswidriger Nutzung personenbezogener Mitarbeiterdaten, ArbRB 2025, 267
BAG v. 8.5.2025 - 8 AZR 299/24 / Groeger, Axel / Kemmerling, Ira, Keine Diskriminierung bei Nichteinstellung wegen Überschreitens einer tarifvertraglichen Altersgrenze, ArbRB 2025, 268
Hessisches LAG v. 30.5.2025 - 10 GLa 337/25 / Reufels, Martin / Limburg, Nina, Einschränkung anwaltlicher Beratung als unzulässige Repressalie nach dem HinSchG, ArbRB 2025, 268-270
LAG Köln v. 24.4.2025 - 6 SLa 302/24 / Schewiola, Sascha, Betriebsbedingte Kündigung eines Rechtsanwalts – Voraussetzungen, ArbRB 2025, 270
Hessisches LAG v. 28.3.2025 - 10 SLa 916/24 / Einfeldt, Eva, Probezeitkündigung infolge Krankmeldung – Verstoß gegen das Maßregelungsverbot, ArbRB 2025, 270-271
Kollektives Arbeitsrecht
BAG v. 20.3.2025 - 7 AZR 181/24 / Hagedorn, Marcel, Darlegungs- und Beweislast im Prozess um die Betriebsratsvergütung, ArbRB 2025, 271-272
BAG v. 20.3.2025 - 7 AZR 46/24 / Ante, Johann, Darlegungs- und Beweislast bei Korrektur der Betriebsratsvergütung, ArbRB 2025, 272-273
BAG v. 20.3.2025 - 7 AZR 159/24 / Esser, Patrick, Betriebsratsvergütung: Zeitpunkt zur Bestimmung der Vergleichsgruppe bei Freistellung bereits vor Mandatsübernahme, ArbRB 2025, 273-274
Beiträge für die Beratungspraxis
Arbeitsrechtsfragen aus der Praxis
Grimm, Detlef / Krülls, Sebastian, Die interne Meldestelle nach dem HinSchG: Wichtige Weichenstellungen und betriebliche Mitbestimmung, ArbRB 2025, 274-278
Interne Meldestellen bieten Schutz vor unkontrolliertem Whistleblowing. Unternehmen profitieren daher von einer Implementierung durchdachter Strukturen und Prozesse. Im Zuge deren Einführung möchten Betriebsräte regelmäßig Einfluss nehmen. Schließlich geht es sowohl darum, Whistleblower zu schützen, als auch diejenigen Kollegen im Betrieb, denen ein Fehlverhalten vorgeworfen wird. Inwieweit ein solches Mitbestimmungsrecht besteht, regelt das HinSchG indessen nicht. Der Beitrag nimmt die rege Diskussion in der Literatur und erste Gerichtsentscheidungen hierzu zum Anlass für einen Leitfaden.
Meyer, Cord, Betriebsübergang zum Beibehalt von Arbeitsbedingungen, ArbRB 2025, 278-282
Betriebsübergange stehen bisweilen in Verdacht, dass hiermit in Wahrheit eine “Tarifflucht“ beabsichtigt ist. In der Praxis kann es aber umgekehrt auch Fälle geben, in denen es den Beteiligten bei der konkreten Umsetzung des geplanten Betriebsübergangs gerade auf den weiteren Beibehalt der bisherigen – kollektivrechtlichen – Arbeitsbedingungen ankommt. In welchen Fällen dies erstrebenswert und mit welchen Gestaltungen dieses Ziel erreichbar ist, soll nachfolgend aufgezeigt werden.
Moderegger, Christian, Betriebliche Mitbestimmung in der Matrixorganisation, ArbRB 2025, 282-285
Die moderne Organisationform vieler Unternehmen wird zunehmend geprägt durch Matrixstrukturen. Für Arbeitgeber wie Betriebsräte bedeutet dies oft erhebliche Herausforderungen, nicht nur hinsichtlich der Fragen der Zuständigkeit, sondern vor allem mit Blick auf die Wahrnehmung einzelner Beteiligungsrechte. Nachfolgend soll hierzu unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung ein Überblick gegeben werden.
Kleinebrink, Wolfgang, Die Forderung nach einem Gewerkschaftsbonus und Differenzierungsklauseln, ArbRB 2025, 286-289
In Tarifverhandlungen fordern Gewerkschaften zunehmend eine finanzielle Besserstellung ihrer Mitglieder gegenüber nicht organisierten Arbeitnehmern. Arbeitgeber betrachten einen solchen “Gewerkschaftsbonus“ mit großer Skepsis und verlassen in einigen Fällen sogar aus diesem Grund den Tarifträgerverband. Der folgende Beitrag zeigt auf, welche Arten von Differenzierungsklauseln nach derzeitiger Rechtsprechung als rechtmäßig zu erachten sind.
Tiedemann, Jens / Markowski, Jürgen, Typische Verfahrensfragen in der betriebsverfassungsrechtlichen Einigungsstelle, ArbRB 2025, 289-292
Die Einigungsstelle ist ein zentrales Instrument der betrieblichen Mitbestimmung, das der Beilegung einer (gegenwärtigen) Regelungsstreitigkeit zwischen Arbeitgebern und Betriebsrat dient. Dabei ergeben sich Verfahrensfragen, die sowohl die anwaltlichen Vertreter der Parteien als auch die Vorsitzenden der Einigungsstelle immer wieder beschäftigen. Dieser Beitrag beleuchtet die rechtlichen Rahmenbedingungen und typische Verfahrensfragen.
Laber, Jörg, Selbstständig – oder doch nicht?!, ArbRB 2025, 293-296
Angesichts der tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten der Abgrenzung eines Arbeitsverhältnisses von selbstständiger Tätigkeit, die häufig einer Auslegung des Vertrags nach § 157 BGB bedarf, tauchen nicht selten Fragen auf, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Parteien ihre Rechtsbeziehung falsch bewertet haben. Der in der Praxis häufigste und wichtigste Fall ist die Behandlung der rechtlichen Beziehung als freier Dienstvertrag, während in Wahrheit ein Arbeitsverhältnis vorgelegen hat.
Bei der Rückabwicklung muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vergütungsrechtlich so stellen, wie dies bei rechtzeitiger und korrekter Einordnung des Vertragsverhältnisses der Fall gewesen wäre. Dabei können sich sowohl Nachzahlungspflichten als auch Rückzahlungsansprüche des Arbeitgebers ergeben. Gerade bei letzteren sind auch sozialversicherungsrechtliche und steuerrechtliche Aspekte zu beachten. Der nachfolgende Beitrag setzt sich hiermit auseinander.
Autoren und Redaktion
Rechtsprechung: RA FAArbR Axel Braun, RA FAArbR Dr. Patrick Esser, RA FAArbR Axel Groeger, RA FAArbR Dr. Henning Hülbach, RAin FAinArbR Dr. Jessica Jacobi, RA FAArbR Prof. Dr. Stefan Lunk, RA FAArbR Jürgen Markowski, RAin FAinArbR Dr. Cornelia Marquardt, RAin i.R. Daniela Range-Ditz, RA FAArbR Dr. Stefan Sasse, RA FAArbR Dr. Gerhard Schäder, RA FAArbR Dr. Sascha Schewiola, RA FAArbR Dr. Stefan Seitz, RA Dr. Ralf Steffan, RA FAArbR Dr. Norbert Windeln.
Arbeitsrecht kompakt: RAin FAinArbR Dr. Annett Böhm, RAin FAinArbR Dr. Andrea Bonanni, RA FAArbR Prof. Dr. Boris Dzida, RA FAArbR Dr. Oliver Fröhlich, RA FAArbR Prof. Dr. Björn Gaul, RA FAArbR Dr. Detlef Grimm, RAin FAinArbR Ebba Herfs-Röttgen, Ass. jur. Prof. Dr. Wolfgang Kleinebrink, RiArbG Michael H. Korinth, RA FAArbR Dr. Jörg Laber, RA FAArbR Christoph Legerlotz, RA FAArbR Christian Moderegger, RA FAArbR Thomas Niklas, RAin FAinArbR Dr. Nathalie Oberthür, RAin FAinArbR Prof. Dr. Barbara Reinhard, RA FAArbR Prof. Dr. Martin J. Reufels, RA FAArbR Dr. Johannes Schipp, RA FAArbR Dr. Wienhold Schulte †, DirArbG Dr. Jens Tiedemann.
RAin Petra Rülfing u. Ass. iur. Friederike Voss (verantw. Redakteurinnen),
Veronika Schindhelm (Redaktionsassistentin), Anschrift des Verlags, Tel. 0221/93738-189 (Redaktions-Sekr.) bzw. -997 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), Fax 0221/93738-906 (Redaktions-Sekr.) bzw. -943 (Vertrieb/Abonnementsverwaltung), E-Mail: arbeitsrechtsberater@otto-schmidt.de,
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