Lippross/Seibel

Basiskommentar Steuerrecht

AO – AStG – BewG – ErbStG – EStG – FGO – GewStG – GrEStG – GrStG – InvZulG – KraftStG – KStG – SolZG – UmwStG – UStG.
Basiskommentar Steuerrecht
Loseblattwerk Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Beinhaltet das Basiswissen für steuerliche Berater und Rechtsanwälte; für die gesicherte Rechtsanwendung bei allen sich häufig stellenden Rechtsfragen im gesamten Steuerrecht.
Erscheinungsweise: 6 x jährlich
  • Basiswissen von A-Z: Alle wichtigen Gesetze des Steuerrechts sind kommentiert
  • Kompakte Grundinformation mit Grafiken und Beispielen
  • Vermittelt das nötige Problembewusstsein

ISBN 978-3-504-20135-7

165X235 mm, 10.782 Seiten, Kommentar, 6 Ordner, Loseblattsammlung
198,00 € inkl. MwSt. Fortsetzungsbezug für mindestens 24 Monate. Kündigung danach jederzeit möglich.
  • Lieferbar

Beschreibung

An der Basis muss es von A bis Z stimmen.
Von AO, AStG, BewG, ErbStG und EStG über FGO, GewStG, GrEStG, GrStG und InvZulG bis hin zu KraftStG, KStG, SolZG, UmwStG und UStG – alle wichtigen Gesetze des Steuerrechts sind kommentiert.

Der Lippross/Seibel beinhaltet das Basiswissen für steuerliche Berater und Rechtsanwälte für die gesicherte Rechtsanwendung bei allen sich häufig stellenden Rechtsfragen im gesamten Steuerrecht und ist ein verlässliches Basis-Werkzeug in der täglichen steuerlichen Mandatsbetreuung. Er bietet kompakte Grundinformationen auf Grundlage gesicherter Rechtsauffassung von Rechtsprechung und Verwaltung. Bei komplizierten Fällen vermittelt er das nötige Problembewusstsein und verweist gezielt auf weiterführende Spezialliteratur.

Lückenlose Argumentation

  • Kommentierungen aller wichtigen Steuergesetze
  • Basierend auf der gesicherten Rechtsauffassung von Rechtsprechung und Verwaltung
  • Aufbereitet von über 35 erfahrenen Autoren, vor allem aus der Finanzverwaltung
  • Mit Grafiken und instruktiven Beispielen

Alle Änderungen stets im Blick

Die 153. Ergänzungslieferung aktualisiert den Basiskommentar Steuerrecht in den Bereichen Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Kraftfahrzeugsteuergesetz und Umwandlungssteuergesetz. Bearbeiterinnen und Bearbeiter sind Jens Herkens, Bernhard Hillmoth, Julia Kluth, Andrea Schrameyer, Melina Speer und Dieter Zens.

Bei § 10 Nr. 1 EStG (Allgemeine Grundsätze zu den Sonderausgaben, Einzelaufwendungen) wurden die Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024 vom 2.12.2024, bei § 32 EStG (Kinder, Freibeträge für Kinder) und § 32a EStG (Einkommensteuertarif) die Änderungen durch das Steuerfortentwicklungsgesetz vom 23.12.2024 berücksichtigt. Hillmoth

Bei den §§ 43, 43a, 44 und 44a EStG zum Kapitalertragsteuerabzug hat es u.a. zu den elektronischen Mitteilungsverfahren Neuerungen gegeben, die in die Kommentierungen eingearbeitet wurden. Speer

Im Bereich der Kindergeldvorschriften wurden die Erläuterungen der §§ 66, 67 EStG zu Höhe, Zahlungszeitraum und und Antrag des Kindergeldes sowie § 74 EStG zur Zahlung in Sonderfällen aktualisiert. Hillmoth

Zu § 4 KStG (Betriebe gewerblicher Art) wurden Änderungen u.a. zu Personengesellschaften als BgA (Rz. 100, 101), mittelbare Betriebsaufspaltung als BgA (Rz. 146), Zusammenfassungen von BgA (Rz. 188, 217) und § 2b UStG (Rz. 244) berücksichtigt. Herkens

Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung zu § 8 KStG (Einkommensermittlung) wurden u.a.

  • zur disquotalen Gewinnausschüttung (Rz. 193),
  • zur verdeckten Gewinnausschüttung bei ersparten Aufwendungen des Anteilseigners (Rz. 227, 238), bei Nutzungsmöglichkeit eines Wirtschaftsguts (Rz. 344, 548), bei nicht gebuchter Tantieme (Rz. 452) sowie bei parallelem Bezug von Pension und Gehalt (Rz. 536)
  • und zum steuerrechtlicher Querverbund (Rz. 761, 778) aktualisiert. Herkens

Die Kommentierungen zu §§ 29, 31, 32 und 34 KStG wurden erneuert und insbesondere die Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024 berücksichtigt. Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland wurde der Körperschaftsteuersatz in § 23 KStG geändert. Die Überarbeitung erfasst diese Änderung. Kluth

Zu §§ 36, 37 KStG wurden die Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024 und Rechtsprechung berücksichtigt. Herkens

Der Umwandlungssteuererlass vom 2.1.2025, BStBl. I 2025, S.92 ff wurde nebst Jahressteuergesetz 2024 in § 21 UmwStG eingepflegt, sowie an den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereich des § 1 Abs. 3 und 4 UmwStG angepasst. Die Abbildungen innerhalb der Kommentierung wurden erneuert und barrierefrei gestaltet. Schrameyer

Last but not least wurden auch §§ 1 bis 8 KraftStG auf den neusten Stand gebracht. Zens

Ihr Lektorat

Informationen zu den Ergänzungslieferungen
Zuletzt erschien Lieferung 153 (Januar 2026/94,- €).
Autoren
Herausgegeben von Prof. Dr. Otto-Gerd Lippross, VorsRiFG a.D. Wolfgang Seibel. Bearbeitet von RiinBFH Dr. Sina Baldauf, RiinFG Lisa Bertling, StOI Michael Beyer, Simon Bösken, RD Joachim Bolin, RiFG Reinold Borgdorf, Dr. Maximilian Borschel, RR Albrecht Brokmeier, Prof. Dr. Adrian Cloer, RA Jörg Dobisch, RA/FAStR/FAStrafR Prof. Dr. Manzur Esskandari, RR Mathias Grootens, RD Bernd Grote, StARin Ulrike Grote, StB Dr. Tobias Hagemann, StAR Jens Herkens, ORR Jürgen Hiby, RA/StB Prof. Dr. Jürgen W. Hidien, RA Eric Hillebrand, RR Bernhard Hillmoth, ORR Jörg Holthaus, StB Hans-Georg Janzen, RD Michael Kaup, RRin Julia Kluth, MR a.D. Dr. Jörg-Dietrich Kramer, VorsRiFG a.D. Ulrich Krömker, StBin Bärbel Küch, VorsRiinFG Sabine Kühnen, RD Jörg Kühnold, Franziska Leich, StARin Katharina Leister, RD Paul Lüer, VorsRiFG Ingo Lutter, StOI Robert Marquardt, Prof. Dr. Lars Micker, Dr. Janik Müller, VorsRiFG a.D. Franz Niewerth, RiBFH Prof. Dr. Gregor Nöcker, ORR Karl-Heinz Pauly, Prof. Dr. Stephan Peters, RD Prof. Dr. Carsten Pohl, Philipp Georg Riehm, MR Dr. Karl-Jakob Schmitz, ORRin Andrea Schrameyer, VorsRiFG a.D. Wolfgang Seibel, StAmtfrau Melina Speer, RA Dr. Christian Süß, RiinFG Andrea Thelen, StARin Olivia Trentmamm, RD Dieter Zens, StB Stefan Zöller.

Downloads

Leseprobe

Angaben zur Produktsicherheit

Hersteller
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln
E-Mail:
info@otto-schmidt.de