Stenger/Loose

Bewertungsrecht - BewG/ErbStG/GrStG,

Kommentar
Bewertungsrecht - BewG/ErbStG/GrStG,
Loseblattwerk Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Bewährter Großkommentar zum Bewertungsgesetz, dem Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz sowie dem Grundsteuergesetz. Verzahnte Erläuterungen helfen bei bewertungsrelevanten Fragestellungen. Inklusive Datenbank "Stenger/Loose online".
Erscheinungsweise: 4-5 x jährlich
  • Vollständiges Bewertungsgesetz und alle damit zusammenhängenden Steuergesetze in einem Werk
  • Kritische und praxisnahe Kommentierungen
  • Berechnungsbeispiele, Tabellen und Schaubilder
  • Inklusive Online-Modul „Stenger/Loose online“

ISBN 978-3-504-25074-4

145X205 mm, 9.976 Seiten, Kommentar, 5 Ordner, Loseblattsammlung
198,00 € inkl. MwSt. Fortsetzungsbezug für mindestens 24 Monate. Kündigung danach jederzeit möglich.
  • Fehlt kurzfristig am Lager

Beschreibung

Die wichtige Grundsteuerreform stellt die Bewertungsregeln auf eine neue verfassungsgemäße Grundlage. Das neue Grundsteuerrecht, einschließlich der neuen Bewertung wird ab sofort im Stenger/Loose kommentiert. Damit versammelt der bewährte Großkommentar jetzt das vollständige Bewertungsgesetz und alle damit zusammenhängenden Steuergesetze in einem Werk – ergänzt um sorgfältig eingeordnete Rechtsprechung, Verwaltungsmeinung und Literatur.

Schauen Sie sich hier das Interview von Prof. Dr. Matthias Loose zum Thema an.

Neu sind auch der Name des Werks – Stenger/Loose – und sein Herausgeber – Prof. Dr. Matthias Loose. Als Mitglied des u.a. für Bewertung, Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer sowie Grundsteuer zuständigen II. Senats des Bundesfinanzhofs gewährleistet er weiterhin die geschätzte Tiefgründigkeit und Praxisnähe des Kommentars.

Qualität aus einer Hand
Alleinstellungsmerkmal des renommierten Großkommentars zum Bewertungsrecht ist die fundierte Kommentierung der Vorschriften des BewG und der beiden bewertungsabhängigen Gesetze Erbschaftsteuergesetz (ErbStG) und Grundsteuergesetz (GrStG) in einem einzigen Werk. Die sowohl kritischen als auch praxisnahen Kommentierungen machen den Stenger/Loose zum unverzichtbaren Handwerkszeug für all diejenigen, die mit Fragen der Bewertung praktisch befasst sind.

Bewährte Arbeitshilfe

  • Die Kommentierungen sind eng miteinander verzahnt und aufeinander abgestimmt
  • Berechnungsbeispiele, Tabellen und Schaubilder veranschaulichen die komplizierte Materie
  • Rechtsprechung, Verwaltungsmeinung und Literatur sind kritisch erläutert und vollständig dokumentiert
  • Am Aufbau der jeweiligen Norm orientierte systematische Kommentierungen
  • Regelmäßige Aktualisierungen – online und im Loseblattwerk

Topaktuell enthalten
Um die Grundsteuerreform mit der neuen Grundstücksbewertung abzubilden, erhält der Kommentar zusätzliche Inhalte.

  • Kommentiert werden die neuen Regeln des Bewertungsgesetzes: §§ 218-266 BewG
  • Sukzessive aufgenommen und kommentiert wird das komplette GrStG und hinzutretende Landesbewertungsgesetze
  • Eingebunden in die bestehende Kommentierung zum ErbStG werden die Erbschaftsteuer-Richtlinien und Erbschaftsteuer-Hinweise 2019

Inklusive Datenbank
Abonnenten des Loseblattwerks erhalten zusätzlich Zugang zu der eigenständigen Datenbank „Stenger/Loose online“ mit weiterführender Literatur zu den wichtigsten Bewertungsthemen.

Inhalte der Datenbank „Stenger/Loose online“

  • Stenger/Loose Bewertungsrecht BewG ErbStG GrStG Kommentar
  • von Oertzen/Loose Erbschaftsteuergesetz und Schenkungsteuergesetz Kommentar mit Bewertung und ErbSt-DBA
  • Wiese Unternehmensnachfolge – Steuerliche und rechtliche Gestaltung
  • Erbschaft-Steuerberater, 12 Ausgaben/Jahr mit Zeitschriften-Archiv seit 2003
  • Gesetze, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen
  • Möglichkeit zum Selbststudium nach § 15 FAO

Neuer Name, Neuer Herausgeber.
Aus Gürsching/Stenger wird Stenger/Loose. Als neuer Herausgeber und Mitautor sorgt RiBFH Prof. Dr. Matthias Loose für Kontinuität in Qualität und Anspruch des bereits seit 1953 erscheinenden und bewährten Kommentars.

Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer sowie Rechts- und Steuerabteilungen der Unternehmen nutzen den Stenger/Loose mit Gewinn. Das Gleiche gilt für die Angehörigen der Finanzverwaltung, die Richter der Finanzgerichtsbarkeit und die Immobilienwirtschaft.

Alle Änderungen stets im Blick.

Lieferung 177 – Oktober 2025

Mit der 177. Ergänzungslieferung werden Kommentierungen des BewG, des ErbStG, des GrStG und des Landesgrundsteuergesetzes Hessen aktualisiert. Bearbeiter sind die Autoren Bruschke, Dötsch, Esskandari, Füssenich, Götz, Knittel, Krause, Mandler, Mannek, Schulze und Zochert.

Die noch für Altfälle benötigten §§ 24a und 25 BewG wurden auf ihren wesentlichen Inhalt eingekürzt. Bruschke

§ 30 BewG regelt die Abrundung von Einheitswerten und deren Umrechnung in Euro. Im Gegensatz zu den Vorschriften §§ 21–29 BewG wurde diese Regelung nicht zum 1.1.2025 aufgehoben. Die Kommentierung der Vorschrift wurde umfassend redigiert und angepasst. Knittel

Die Kommentierung zu den noch für Altfälle geltenden §§ 75–76 BewG wurde letztmalig überarbeitet und in diesem Zuge deutlich gestrafft. Alle bedeutsamen Inhalte zum Begriff des bebauten Grundstücks, der Grundstücksarten und der Bewertung der bebauten Grundstücke sind weiterhin in der Kommentierung erhalten. Krause

Die Kommentierung des § 194 BewG i.d.F. des JStG 2022 erläutert die Bewertung der Erbbaugrundstücke. Mannek

Die Erläuterungen zu § 218 BewG sind unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung, Literatur und Verwaltungsanweisungen aktualisiert und – wo geboten – in moderatem Umfang erweitert worden. Die Erweiterungen betreffen insbesondere die Abschnitte über den sachlichen Anwendungsbereich sowie die Entstehung und Rechtsentwicklung der Norm. Dötsch

§ 234 BewG regelt den Umfang des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft. Die Kommentierung der Vorschrift wurde überarbeitet und auf den aktuellen Stand gebracht. Bruschke

§ 2 ErbStG ist die zentrale Vorschrift zur Abgrenzung der beschränkten von der unbeschränkten Steuerpflicht. Die umfassende Neubearbeitung berücksichtigt aktuelle Entscheidungen der Finanzgerichte und des BFH einschließlich der Rechtsprechung des EuGH im Hinblick auf die Vereinbarkeit der Vorschrift mit Unionsrecht. Berücksichtigt wurden auch die Rechtsfolgen für § 2 ErbStG, die sich aus dem Wegfall des zivilrechtlichen Gesamthandsprinzips durch das sog. MoPeG (Gesetz vom 10.8.2021, BGBl. I 2021, 3436) und der hiermit korrespondierenden erbschaftsteuerrechtlichen Sonderregelung in § 2a ErbStG ergeben (siehe Leseprobe § 2 ErbStG Rz. 80–91). Füssenich

Bei der Anpassung der §§ 28–31 GrStG wurde die zwischenzeitlich ergangene Literatur berücksichtigt. Götz

Die Änderung des LGrStG Hessen vom 27.3.2025 sowie ein Grundsatzurteil des Hessischen FG erforderten eine Überarbeitung. Das betrifft insbesondere §§ 2, 5, 6, 7 und 12 HGrStG. Bei § 13 HGrStG bestand Klarstellungsbedarf wegen Nachfragen zur Gesetzesauslegung aus dem kommunalen Raum. Schulze/Zochert/Mandler

Informationen zu den Ergänzungslieferungen
Zuletzt erschien Lieferung 177 (November 2025/109,- € zzgl 31,- € für die Datenbank).
Autoren
Bearbeitet von ORRin Dipl.-Fw. (FH) Stefanie Blum, StB Dipl-Fw. Gerhard Bruschke, Prof. Dr. Marc Desens, VorsRiBFH a.D. Prof. Dr. Franz Dötsch, Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen, RA/FAStR Dr. Manzur Esskandari, RA/FAStR/StB Dr. Hellmut Götz, RD a.D. Winfried Hartmann, RiFG a.D. Hans-Werner Högl, RA/FAStR/StB/WP Friedemann Kirschstein, RA/FAStR/StB/WP Dr. Michael Knittel, RD Ingo Krause, RiBFH Prof. Dr. Matthias Loose, MR Dipl.-Vv., Dipl.-Fw. (FH) Peter Mandler, RD Wilfried Mannek, Prof. Dr. Franz Jürgen Marx, RD Dipl.-Fw (FH) Dr. Michael Schulze, StAfr Dipl.-Fw. (FH) Hannah Sklareck, RD Dipl.-Fw. (FH) Maik Zochert. Begründet von RiBFH a.D. Dr. Lorenz Gürsching, RiBFH a.D. Dr. Alfons Stenger. Fortgeführt von VorsRiBFH a.D. Dr. Max Rid.

Angaben zur Produktsicherheit

Hersteller
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