20.10.2026

Online-Dossier: Kindschaftsrechtsreform, Familienverfahrensrecht und Schutz vor häuslicher Gewalt in der familienrechtlichen Praxis

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Mit dem Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (KiMoG) ist eine weitreichende Neuordnung der Vorschriften zum Sorge- und Umgangsrecht geplant. Das Kindeswohl soll als leitender Maßstab deutlicher hervorgehoben werden. Daneben sind Neuerungen zur Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge, zu Sorge- und Umgangsvereinbarungen sowie zur Rechtsstellung des Kindes vorgesehen. Verschiedene Betreuungsmodelle nach einer Trennung sollen ausdrücklich geregelt werden, ohne ein bestimmtes Modell als Leitbild festzulegen.

Parallel sind Änderungen im familiengerichtlichen Verfahren vorgesehen. Bedeutsam sind etwa die erweiterte Verfahrensfähigkeit von Kindern ab Vollendung des 14. Lebensjahres, die Anfechtbarkeit einstweiliger Umgangsentscheidungen sowie die Voraussetzungen für die Wiederholung persönlicher Anhörungen im Beschwerdeverfahren.

Ein weiterer Schwerpunkt ist der Schutz vor häuslicher Gewalt. Die Entwürfe enthalten ausdrückliche Vorgaben zu deren Berücksichtigung bei kindschaftsrechtlichen Entscheidungen sowie zum gerichtlichen Vorgehen bei Gewaltvorwürfen. Zum Reformzusammenhang gehört auch das bereits verkündete Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz, das Schutzinstrumente im Umgangsrecht vorsieht und dessen wesentliche Regelungen am 1.7.2027 in Kraft treten. Ergänzende Vorhaben betreffen den Schutz abhängiger Personen, die Loslösung aus gemeinsamen Mietverhältnissen und ausgewählte Aspekte des strafprozessualen Opferschutzes.

Mit unserem Online-Dossier begleiten wir die Reformen und erschließen Ihnen Aufsätze und Gesetzgebungsmaterialien zu den geplanten und bereits beschlossenen Änderungen. Beiträge für die Beratungspraxis ergänzen den Überblick. Im Mittelpunkt steht die Bedeutung der Reformen für die familienrechtliche Praxis. Alle Beiträge sind im Aktionsmodul FamRZ Familienrecht abrufbar.

I. Aufsätze

Zur Kindschaftsrechtsreform

Keuter, Alter Wein in neuen Schläuchen? - Zum Referentenentwurf für das Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – KiMoG), FamRZ 2026, 1057.

Burghart, Kindesschutzrechtliche Maßnahmen nach dem Referentenentwurf eines Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetzes: misslungene „Klarstellungen“ und verpasste Gelegenheiten, FamRZ 2026, 1141.

Zum familiengerichtlichen Verfahren und zum Schutz vor häuslicher Gewalt

Dürbeck, Besserer Opferschutz vor häuslicher Gewalt im familiengerichtlichen Verfahren? Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes von Opfern häuslicher Gewalt, zur Stärkung der Stellung des Kindes im Verfahren und zur Steigerung der Verfahrenseffizienz, FamRZ 2026, 1305.

Groß, Ein neues Leitbild für den Umgang mit häuslicher Gewalt im Kindschaftsrecht? Zu den Referentenentwürfen 2026, FamRZ 2026, 1221.

Volke, Der Begriff „häusliche Gewalt“ nach Art. 3 lit. b der Istanbul Konvention – Definitionen und Abgrenzungen, FamRZ 2026, 1565.

Zur bisherigen Reformdiskussion

Kischkel, Umgangs- und Sorgeverfahren unter Berücksichtigung aktueller Reformvorhaben, FamRZ 2026, 1.

Zur Beratungspraxis und zum familiengerichtlichen Verfahren

Greb, Elektronische Aufenthaltsüberwachung, Täterarbeit und co. - Was Rechtsanwält:innen künftig bei der Mandatsarbeit in Fällen häuslicher Gewalt erwartet, FamRB 2026, 285.

Birnbaum, Umsetzung der Istanbul-Konvention in familiengerichtlichen Kindschaftsverfahren aus Sicht der Instanzrechtsprechung, FamRZ 2026, 588.

Ladenburger, Partnerschaftsgewalt und Umgang (Teil 1) – Folgen von Partnerschaftsgewalt und Implikationen für das Umgangsverfahren, FamRB 2025, 416; Partnerschaftsgewalt und Umgang (Teil 2) – Verfahrensrechtliche Herausforderungen und Strategien, FamRB 2025, 504.

II. Gesetzgebungsverfahren

Kindschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – KiMoG (Referentenentwurf) Reform des Sorge- und Umgangsrechts und Stärkung der Kinderrechte. (Link)

Familienverfahrensrecht (Regierungsentwurf) Verfahrensrechtlicher Schutz gewaltbetroffener Eltern und Kinder sowie weitere Änderungen des Familienverfahrensrechts. (Link)

Gesetz zur weiteren Verbesserung des Schutzes bei häuslicher Gewalt (Referentenentwurf) Schutz abhängiger Personen und erleichterte Loslösung aus gemeinsamen Mietverhältnissen. (Link)

Gesetz zur Einführung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung und der Täterarbeit im Gewaltschutzgesetz (verkündet) Schutzinstrumente im Gewaltschutz- und Umgangsrecht. (Link)

Ergänzend: Opferschutz im Strafverfahren (Regierungsentwurf) Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung (Link)