Ihr habt hier nichts zu suchen
Ein sehr kurzer Beleg der Rechtswidrigkeit von Durchsuchungen wegen Gedankenverbrechen.
Hausdurchsuchungen wegen Online-Äußerungen sind bei politisch engagierten Staatsanwaltenden das heiße Ding der Stunde. Zum Grüßaugust selbstdegradierte Richter winken ihre Anträge durch. Mit krassen Konsequenzen. Man denke an die „Göttinger Inquisition“, eine Schwerpunkt-Einheit einer Staatsanwaltschaft, die ihre Zunft sogar im US-Fernsehen (bei CBS „60 Minutes“) blamierte, indem man öffentlich zugab, das eigene Wirken als prozesslose Ersatzstrafe zu begreifen – und darüber kicherte:
„Es ist eine Art Strafe, wenn man sein Smartphone verliert. Es ist sogar schlimmer als die Geldstrafe, die sie zahlen müssen.“
(zitiert nach welt.de, Meldung vom 17.02.2025)
Kurz: So kann es nicht weitergehen. Daher soll hier in einfacher Sprache und leicht verständlich erläutert werden, warum eine Rückkehr zu rechtsstaatlichen Sitten (und Verfahren) zwingend ist.
Das liegt am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Der hat Verfassungsrang. Eingriffe – und eine Hausdurchsuchung ist ein extremer Eingriff – müssen „geeignet, erforderlich und angemessen“ sein. Es fehlt in den öffentlich diskutierten Fällen bereits an der „Eignung“. Und zwar deshalb:
Wenn unter einem Social-Media-Account ein Post abgesetzt wird, gestattet das die Vermutung, dass das der Account-Inhaber selbst war.
Diese Vermutung wird nicht stärker oder schwächer, wenn festgestellt wird, dass der Accountinhaber seine eigenen Endgeräte benutzt, um damit Postings in Social Media abzusetzen. Selbst dann, wenn ausnahmsweise sogar der Nachweis gelingt, dass gerade der fragliche Post von einem bestimmten Endgerät aus abgesetzt wurde. Schweigt oder bestreitet der Accountinhaber seine Urheberschaft, ist die Vermutung seiner Täterschaft exakt so plausibel, als fehlte diese zusätzliche Information. Endgeräte können nämlich von mehr als einer Person bedient werden.
Und das ist alles.
Die Hausdurchsuchungen sind groteskes Unrecht, das wesensprägend für überwunden geglaubte Diktaturen war.