11.02.2026

Empirische Studie: Österreichs Richterschaft befürwortet mehr Durchlässigkeit zu mediativen Angeboten im Zivilverfahren

Portrait von Dr. Hemma Mayrhofer
Dr. Hemma Mayrhofer Soziologin und Leiterin des Instituts für angewandte Rechts- und Kriminalsoziologie (IRKS), Universität Innsbruck

Wer in Österreich den Weg zu Gericht beschritten hat, wird nur in Ausnahmefällen auf mediative Verfahrensalternativen hingewiesen. Selbst wenn ein Ehepaar mit gemeinsamen Kindern auf eine strittige Scheidung zusteuert, können sich die Streitparteien nicht darauf verlassen, seitens des Gerichts über die Möglichkeit einer Mediation informiert zu werden. Dabei käme neben der Anwaltschaft auch den Gerichten eine wichtige Rolle dabei zu, auf diese alternative Möglichkeit der Konfliktlösung aufmerksam zu machen.

Zur allgemein geringen Durchlässigkeit vom Gerichtsprozess in die Mediation trägt auch bei, dass in Österreich bis dato kein mit Deutschland vergleichbares Modell des Güterichterverfahrens rechtlich und strukturell verankert ist. Die umfangreichen empirischen Befunde des zwischen 2023 und 2025 umgesetzten Forschungsprojekts MEDIAS[1] machen aber deutlich, dass sich neben Mediatorinnen und Mediatoren auch die Richterschaft mehrheitlich eine durchlässigere Schnittstelle zu mediativen Angeboten wünscht, während sich die Rechtsanwaltschaft hier deutlich reservierter zeigt.

Die Studie identifizierte spezifische Fall- oder Verfahrenskonstellationen, in denen der Mediation als alternative Konfliktlösungsoption große Bedeutung zugesprochen wird. Wenig überraschend gewinnen solche Verfahren in den Augen der Richterschaft, aber auch der Rechtsanwaltschaft dann besondere Relevanz, wenn die Konfliktparteien auch weiterhin in Beziehung zueinander stehen werden bzw. müssen. Aber auch in verschiedenen anderen Konstellationen bewerten viele der österreichweit Befragten aus beiden Berufsgruppen die Alternative Mediation als zumindest überlegenswert – wenn auch Richterinnen und Richter jeweils in höherem Ausmaß.

Doch was bräuchte es, damit Konfliktparteien nicht vorschnell in Richtung Gerichtsverfahren „abbiegen“? Und was müsste verändert werden, um auch bei bereits gerichtsanhängigen Streitfällen die Zugänglichkeit zur Alternative Mediation (oder auch zu anderen ADR-Verfahren) in Österreich ausreichend offenzuhalten? Die Studie liefert auch hierzu empirisch geprüfte Erkenntnisse, die zugleich deutlich machen, dass die Richterschaft mit teils großer Mehrheit Maßnahmen begrüßt, die einen Wechsel in die Mediation erleichtern, solange diese alternativen Angebote der Konfliktbearbeitung auf Freiwilligkeit beruhen.

Wenn Sie die Ergebnisse der Studie im Detail interessieren, lesen Sie den Beitrag „Ruf nach mehr Durchlässigkeit: Gerichtsverfahren und Mediation in Österreich“ von Hemma Mayrhofer und Martina Neuwirth in ZKM 2026, 15 ff.

 

[1] Das Projekt MEDIAS wurde finanziert im Sicherheitsforschungs-Förderprogramm KIRAS des Bundesministeriums für Finanzen.