20.05.2026

Hochrisiko-KI oder bloß Assistenz? KI-Chatbots in der Mediation

Portrait von Prof. Dr. iur. Heribert M. Anzinger, Universität Ulm
Prof. Dr. iur. Heribert M. Anzinger, Universität Ulm Universität Ulm

Generative KI-Chatbots verändern derzeit viele Bereiche professioneller Kommunikation – auch die Mediation. Anders als klassische digitale Konfliktlösungsplattformen beschränken sich moderne KI-Systeme nicht auf organisatorische Funktionen. Sie analysieren Sprache, strukturieren Argumente, formulieren Texte um und erzeugen eigene Vorschläge. Damit rücken sie in den kommunikativen Kern des Mediationsverfahrens vor.

Doch wie weit darf diese Unterstützung reichen? Mein Beitrag in ZKM 3/2026, 96 untersucht, welche Funktionen KI-Chatbots in Mediationsverfahren sinnvoll übernehmen können und wo rechtliche Grenzen verlaufen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Strukturprinzipien der Mediation: Freiwilligkeit, Eigenverantwortlichkeit der Parteien, Vertraulichkeit und die Verantwortung der Mediatorinnen und Mediatoren für die Verfahrensgestaltung.

Rechtlich stellen sich insbesondere Fragen des Datenschutzes, des Geheimnisschutzes und der Einordnung nach der europäischen KI-Verordnung (KI-VO). Dabei zeigt sich: Nicht jeder Einsatz von KI in der Mediation führt automatisch zu einem „Hochrisiko-System“. Entscheidend ist vielmehr, ob die Systeme lediglich vorbereitend und unterstützend tätig werden oder ob sie die Entscheidungsfindung wesentlich beeinflussen.

Der Beitrag plädiert deshalb für einen differenzierten Ansatz. KI-Chatbots können Mediationsverfahren effizienter strukturieren und begleiten. Die Verantwortung für Kommunikation, Transparenz und faire Beteiligung muss jedoch beim Menschen verbleiben. Gerade deshalb werden künftig auch KI-Kompetenzen Teil professioneller Mediationsausbildung sein müssen.