Mietrecht

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Willkommen in unserem Mietrecht Blog – Ihrer verlässlichen Quelle für fundierte Informationen und Analysen rund um das Thema Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Hier berichten ausgewiesene Experten berichten über die neuesten Entwicklungen. Ein Großteil der Inhalte des Blogs wird von den qualifizierten Autorinnen und Autoren der interdisziplinären Fachzeitschrift MietRB (Miet-Rechtsberater) erstellt.

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25.07.2024

WEG-Reform 2024 (2029)

Portrait von Dr. Oliver Elzer
Dr. Oliver Elzer

Das Wohnungseigentumsgesetz wird Ende dieses Jahres erneut ein wenig geändert werden. Es gibt zwei Eingriffe. Der eine besteht darin, dass es eine weitere privilegierte bauliche Veränderung geben wird. Nämlich für die so genannten „Balkonkraftwerke“. Diese Änderung wird grundsätzlich von allen begrüßt, auch wenn mehr Mut für die erneuerbaren Energien nicht geschadet hätte. Schwamm drüber, zumal der Rechtsausschuss dogmatischen Bedenken verbal Rechnung trägt (siehe BR-Drs. 20/12146, 12 – Vorabfassung).

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27.03.2023

Klimaschutz oder Klimawahnsinn?

Portrait von Dr. jur. Hans Reinold Horst
Dr. jur. Hans Reinold Horst Rechtsanwalt

Das EU-Parlament hat am 14. März 2023 das „Go“ für Mindest-Energiestandards bei Gebäuden erklärt. Zwar muss der Rat noch zustimmen, aber das ist Formsache. Parallel steht in Berlin die geplante Novelle zum Gebäude-Energie-Gesetz an, ebenfalls mit dem Ziel einer „ordentlichen“ energetischen Ertüchtigung bestehender Gebäude und Neubauten, denn 40 % der CO₂-Emissionen sollen derzeit aus dem Gebäudebestand kommen.

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01.12.2022

Herzlichen Glückwunsch! 

Portrait von Dr. Oliver Elzer
Dr. Oliver Elzer

Das WEMoG ist am 1. Dezember 2020 in Kraft getreten. Für eine Bilanz, ob es sich nach zwei Jahren bewährt hat, ist es viel zu früh. Man kann aber immerhin erste Bereiche nennen, die gewisse Klärungen erfahren haben bzw. Stellen aufzeigen, wo es im Gebälk noch „knackt“.

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04.11.2022

Zwei = Sieben, wer weiß das wohl?

Portrait von Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeifer
Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeifer

Nach der bis zum 30. November 2021 geltenden Fassung des § 5 Abs. 2 der HeizkostenV war in bestimmten Fällen, z.B. bei unterschiedlicher Ausstattung mit Erfassungsgeräten, eine Vorerfassung der Heizkosten einzurichten, und zwar durch die Bildung von Nutzergruppen. Mit der am 1. Dezember 2021 in Kraft getretenen novellierte HeizkostenV erfolgte neben der Neueinführung der §§ 6a, 6b und weiteren Änderungen insbesondere eine Erweiterung sowie Neugliederung des § 5 HeizkostenV: Eingefügt wurden die umfangreichen Absätze 2 bis 6; der bisherige Absatz 2 wurde zu Abs. 7 (BGBl. I 2021, 4964, dort zu Art. 1 Nr. 1c).

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14.02.2022

banana republic?

Portrait von Dr. Oliver Elzer
Dr. Oliver Elzer

Der Coronavirus „SARS-CoV-2“ scheint unser Rechtsempfinden aus der Bahn zu bringen. So tönt es beispielsweise aus Sachsen, es sei kein „guter Stil des Umgangs miteinander“, jetzt zu sagen, das „sei ein Gesetz und das gelte jetzt“. What? Und ein bayerischer Politiker, jetzt „Impfpflicht-Rebell“?, will das nämliche Bundesgesetz, das vor knapp drei Monaten beschlossen wurde, aussetzen. What? Und ein Virologe, also ein Gesetzesexperte,  findet das alles „pragmatisch“. Diesen dreien ist offensichtlich gemein, dass sie Gesetze Gesetze sein lassen wollen. Motto: mir san mir!

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14.09.2021

Fiktive Schadensberechnung im (Gewerberaum-)Mietrecht

Portrait von Rechtsanwalt Dr. Rainer Burbulla
Rechtsanwalt Dr. Rainer Burbulla

Nach dem Urteil des BGH vom 31.03.2021 (XII ZR 42/20) können Ansprüche des Vermieters auf Schadensersatz statt der Leistung im (Gewerberaum-)Mietrecht nach wie vor ohne Weiteres auch fiktiv abgerechnet werden. Die baurechtliche Rechtsprechung des VII. Zivilsenats des BGH, wonach eine fiktive Schadensbemessung von Mängelbeseitigungskosten außer Betracht bleibt, findet im (Gewerberaum-)Mietrecht keine Anwendung.

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27.08.2021

Verwaltungsbeirat: Verkappte Anforderungen oder bleibt es beim alten Schnack?

Portrait von Dr. Oliver Elzer
Dr. Oliver Elzer

Ist etwas „verkappt“, so ist es so geschickt getarnt, dass sein tatsächliches Wesen jedenfalls nicht sofort zu erkennen ist. So ist es möglicherweise mit den Anforderungen an die Verwaltungsbeiräte im neuen Wohnungseigentumsrecht!

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19.04.2021

Keine Gesetzgebungszuständigkeit des Landes Berlin für das Mietpreisrecht als Teil des bürgerlichen Rechts (hier: Mietendeckel)

Portrait von Dr. Olaf Riecke / RA Kai-Uwe Agatsy
Dr. Olaf Riecke / RA Kai-Uwe Agatsy

1. Das Grundgesetz enthält – von der Ausnahme des Art. 109 Abs. 4 GG abgesehen – eine vollständige Verteilung der Gesetzgebungszuständigkeiten entweder auf den Bund oder die Länder. Doppelzuständigkeiten sind den Kompetenznormen fremd und wären mit ihrer Abgrenzungsfunktion unvereinbar. Das Grundgesetz grenzt die Gesetzgebungskompetenzen insbesondere mit Hilfe der in den Art. 73 und Art. 74 GG enthaltenen Kataloge durchweg alternativ voneinander ab. 2. Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum, der auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden kann (ungebundener Wohnraum), fallen als Teil des sozialen Mietrechts in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit für das bürgerliche Recht i.S.v. Art.74 Abs. 1 Nr. 1 GG. 3. Mit den §§ 556 bis 561 BGB hat der Bundesgesetzgeber von der konkurrierenden Zuständigkeit für das Mietpreisrecht als Teil des bürgerlichen Rechts abschließend Gebrauch gemacht.

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12.01.2021

Gesetzesänderung: Coronabedingte Einschränkungen von Mieträumen als Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB)

Portrait von Rechtsanwalt Dr. Rainer Burbulla
Rechtsanwalt Dr. Rainer Burbulla

Am 18.12.2020 hat der Bundestag der geplanten Gesetzesänderung zu § 313 BGB und dem damit verbundenen Eingriff in das Gewerberaummiet- und Pachtrecht zugestimmt. Bei staatlich angeordneten Maßnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie wird nunmehr gesetzlich (widerlegbar) vermutet, dass die Geschäftsgrundlage des Miet-/Pachtvertrages massiv beeinträchtigt ist. Die Rechtsfolgenseite des § 313 BGB soll hingegen unberührt bleiben in der Konsequenz, dass eine Vertragsanpassung nur in angemessenem Umfang begehrt werden kann. Die Änderung von § 313 BGB wird flankiert mit der Statuierung eines Vorrang- und Beschleunigungsgebots in der Zivilprozessordnung. So sollen Streitigkeiten um Vertragsanpassungen schnell gerichtlich geklärt werden. Diese stark umstrittenen Gesetzesänderungen sind Gegenstand dieses Beitrags.

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15.12.2020

Umweltmängel ohne Ende

Portrait von Dr. Klaus Lützenkirchen
Dr. Klaus Lützenkirchen Rechtsanwalt

Bekanntlich muss ein Gericht den Mietvertrag auslegen, wenn die Parteien die zur Ermittlung eines Mangels notwendige Sollbeschaffenheit weder ausdrücklich noch konkludent festgelegt haben. Für einen Umweltmangel hat der BGH in der Bolzplatzentscheidung vom 29.4.2015 – VIII ZR 197/14 insoweit die ergänzende Vertragsauslegung eingeführt und dabei festgestellt, der Vermieter würde die Verantwortung gegenüber dem Mieter für Veränderungen in der Umwelt nur dann tragen, wenn ihm in der konkreten Situation Beseitigungs- oder Entschädigungsansprüche zustehen.

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23.10.2020

Wohnungseigentümergesellschafter? Einspruch!

Portrait von Dr. Oliver Elzer
Dr. Oliver Elzer

Zwischen dem 21. bis 23. Oktober 2020 fand in Fischen das 46. Fachgespräch zum WEG statt. Vor allem am ersten Tag wurde der Weg des Wohnungseigentumsrechts in das Gesellschaftsrecht befürwortet. Selbst der Idee, bestehende Vereinbarungen umzudeuten, nach denen der Verwalter Aufgaben für die Wohnungseigentümer erfüllen soll, zum Beispiel einer Veräußerung zustimmen, wurde von der Mehrheit nicht entgegengetreten. Solche Vereinbarungen müssten neu gelesen werden. Eigentlich stünde dort nicht Verwalter, sondern es stünde dort Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (Kann dies der Wille der Vertragschließenden gewesen sein?).

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06.10.2020

Neues Wohnungseigentumsrecht ab 1.12.2020

Portrait von Rüdiger Donnerbauer
Rüdiger Donnerbauer

In seiner Plenumssitzung vom 9.10.2020  hat der Bundesrat das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften, das WEMoG, durchgewunken; inzwischen ist das neue Wohnungseigentumsrecht verkündet worden (BGBl. I v. 22.10.2020, S. 2187 ff.) und wird damit für Millionen von Eigentümergemeinschaften ab dem 1.12.2020 Richtschnur des Zusammenlebens sein.

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04.09.2020

Gewerberaummiete: Mietzahlungspflichten in Corona-Zeiten – Erste Gerichtsentscheidungen und gerichtliche Tendenzen

Portrait von Rechtsanwalt Dr. Rainer Burbulla
Rechtsanwalt Dr. Rainer Burbulla

Während der corona-bedingten behördlichen Schließungsanordnungen von Einzelhandelsgeschäften in den Monaten März bis April 2020 haben viele Einzelhandelsmieter ihre Mietzahlungen eingestellt und die Zahlungen (teilweise) erst wieder mit den Ladenöffnungen aufgenommen. Für die betroffenen Monate sind vielfach Einigungen zwischen Vermietern und Mietern zustande gekommen, die von (teilweisen) Mietreduzierungen, Vereinbarungen von reinen Umsatzmieten bis hin zu Stundungsvereinbarungen reichen. Nicht selten haben Vermieter aber auch den Klageweg beschritten und die Zahlungsrückstände gerichtlich geltend gemacht. Nunmehr liegen mit dem Urteil des Landgerichts Zweibrücken (Az.: HK O 18/20) und des Landgerichts Heidelberg (Az.: 5 O 66/20) erste gerichtliche Entscheidungen vor und es zeichnet sich - auch in anderen Klageverfahren - in der (erstinstanzlichen) Rechtsprechung folgende Tendenz ab:

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13.08.2020

Trittschallschutz auf mangelhaftem Gemeinschaftseigentum

Portrait von RiAG Dr. Dr. Andrik Abramenko
RiAG Dr. Dr. Andrik Abramenko

Der BGH hat sich jüngst wieder mit dem Trittschallschutz nach Bodenbelagswechsel befasst, diesmal in Kombination mit mangelhaftem Gemeinschaftseigentum (BGH, Urt. v. 26.6.2020 – V ZR 173/19).

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28.04.2020

Corona-Eindämmungsverordnungen: Ist die 800 m²-Grenze verfassungswidrig?

Portrait von Rechtsanwalt Dr. Rainer Burbulla
Rechtsanwalt Dr. Rainer Burbulla

Innerhalb von nur knapp einer Woche nach Inkrafttreten der jüngsten „Corona-Eindämmungsverordnungen“ der Bundesländer liegen bereits verschiedene Gerichtsentscheidungen zur (Nicht-)Verfassungsgemäßheit der 800 m²-Grenze für Einzelhandelsgeschäfte vor, die Einzelhändler zum Betrieb/Nichtbetrieb ihrer Ladenflächen berechtigen. Die bereits befürchtete „Rechtszersplitterung“ in den Bundesländern ist nunmehr auch „Alltag“ bei den Verwaltungsgerichten. Denn diese sind sich uneins bei der Beantwortung der Frage, ob die 800 m²-Grenze verfassungswidrig ist oder nicht.

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30.03.2020

Das Corona-Moratorium im Mietrecht – Steine statt Brot?

Portrait von Dr. jur. Hans Reinold Horst
Dr. jur. Hans Reinold Horst Rechtsanwalt

Beherzt und entschlossen haben Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat ein Maßnahmenpaket zur Abmilderung der katastrophalen Folgen der Corona-Pandemie auf den Weg gebracht. Die Regeln treten am 1. April 2020 in Kraft. Enthalten ist auch ein Mietkündigungsmoratorium: wer coronabedingt seine Miete in dem Zeitraum vom 1.4.2020 bis zum 30.6.2020 nicht zahlen kann, muss deswegen zahlungsverzugsbedingte Kündigungen bis zum 30. Juni 2022 nicht fürchten.

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27.03.2020

Verwaltung von Wohnungseigentum in Zeiten der „Corona“-Pandemie

Portrait von Dr. Johannes Hogenschurz
Dr. Johannes Hogenschurz VorsRiLG, Köln

Zentraler Ort für Entscheidungen der Wohnungseigentümer ist die Eigentümerversammlung, die in der Regel in der ersten Jahreshälfte anberaumt wird. Die Einberufung von Eigentümerversammlung ist derzeit allerdings selbst in sehr kleinen Eigentümergemeinschaften aufgrund ordnungsbehördlicher Ansammlungsverbote nicht mehr zulässig. „Virtuelle“ Eigentümerversammlungen, die technisch als Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt werden können, sind im WEG nicht vorgesehen. Als Alternative bleibt die schriftliche Beschlussfassung gemäß § 23 Abs. 3 WEG, die aber Allstimmigkeit voraussetzt. Eine Eigentümerversammlung, bei der allein der Verwalter als Versammlungsleiter und zugleich als bevollmächtigter Vertreter von so vielen Wohnungseigentümern anwesend ist, so dass die Hälfte der Miteigentumsanteile, berechnet nach der im Grundbuch eingetragenen Größe dieser Anteile vertreten ist (§ 25 Abs. 3 WEG), erscheint vor dem Hintergrund der unentziehbaren Mitwirkungsrechte der einzelnen Wohnungseigentümer regelmäßig nicht als empfehlenswert, wo Wohnungseigentümer an der Versammlung teilnehmen möchten, aber aufgrund der öffentlich-rechtlichen Verbote nicht teilnehmen dürfen; dafür spricht auch, dass eine Durchführung von Versammlungen ohne physische Präsenz anders als bei Genossenschaften im Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie nicht vorgesehen worden ist.

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24.03.2020

Mietverhältnisse in Zeiten Coronas

Portrait von Rüdiger Donnerbauer
Rüdiger Donnerbauer

Weitere Infos zum Thema Mietrecht und Corona finden MietRB-Abonnenten in ihrer Datenbank „Beratermodul Miet- und WEG-Recht“ unter diesem Link

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17.01.2020

Tsunami

Portrait von Dr. Oliver Elzer
Dr. Oliver Elzer

Das BMJV hat am 13. Januar 2020 den Verbänden zur Anhörung einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz – WEModG) versandt (siehe hier).

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29.11.2019

Fundamental

Portrait von Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeifer
Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeifer

Zur Notwendigkeit, eine Sprinkleranlage zu beheizen, meint das OLG Frankfurt, dass das Wasser stets zur Verfügung stehen müsse (OLG Frankfurt M. v. 10.01.2019 ‒  2 U 109/17, juris, dort: Randnr. 256):

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13.08.2019

Heizungsrohre gedämmt oder nicht: Ein Wohnungs- und Kellerproblem

Portrait von Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeifer
Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeifer

Das Wohnungs-Problem: Der Mieter klagt darauf, dass die bislang nach dem Schlüssel 50:50 abgerechneten Heizkosten künftig gem. § 7 Abs. 1 Satz 2 HeizkostenV zu 30% nach Fläche und zu 70 % nach Verbrauch abzurechnen seien. Die klägerische Revision führt zur Zurückverweisung an das LG.

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10.05.2019

Die guten Hirten

Portrait von Dr. Oliver Elzer
Dr. Oliver Elzer

Nach dem Wohnungseigentumsgesetz können die Wohnungseigentümer dort über einen Gegenstand einen Beschluss fassen, wo ihnen das Gesetz die dafür notwendige Beschlusskompetenz einräumt. Solche Beschlusskompetenzen sind zwar über das gesamte Gesetz verstreut. Der Autonomie der Wohnungseigentümer, ihre eigenen Geschicke zu bestimmen, sind aber auch deutliche Grenzen gesetzt.

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23.01.2019

Schadenersatzansprüche: Gemeinschaftsbezogen oder was?

Portrait von Dr. Oliver Elzer
Dr. Oliver Elzer

Das Wohnungseigentumsgesetz behandelt in seinem § 10 Abs. 6 Satz 3 die Frage, was bei Rechten gilt, die die Wohnungseigentümer als Miteigentümer des gemeinschaftlichen Eigentums haben, und bei Pflichten, die auf allen Wohnungseigentümern als Miteigentümer des gemeinschaftlichen Eigentums ruhen.

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06.12.2018

Kehrt·wen·de (Substantiv, feminin [die])

Portrait von Dr. Oliver Elzer
Dr. Oliver Elzer

Nach Google ist eine Kehrtwende ein extremer [unerwarteter] Richtungs-, Kurswechsel. Man erwartet ihn von Politkern oder gegebenenfalls vom Ehepartner – aber von einem Gericht?

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11.06.2018

Great Expectations!

Portrait von Dr. Oliver Elzer
Dr. Oliver Elzer

Große Erwartungen (Originaltitel: Great Expectations) ist ein Roman von Charles Dickens, künftig, leicht modifiziert, nämlich als "berechtigte Erwartungen", aber auch eine Kategorie im Wohnungseigentumsrecht. Denn bei BGH v. 16.3.2018 – V ZR 276/16 – Rz. 15, ist Folgendes zu lesen:

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14.05.2018

3 Cent? Da gab’s gar nichts - das VG Neustadt schafft Remedur

Portrait von Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeifer
Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeifer

Ein Bürger aus Stadt Neustadt/W führte 2012 einen Prozess gegen die Stadt. Ende 2017 erging gegen die Stadt ein Kostenfestsetzungsbeschluss, wonach an den Bürger 2,90 Euro zu zahlen seien. Die Stadt überwies sogar 2,91 Euro, aber irrtümlich auf ein falsches Konto. Diesem Fehler wurde alsdann seitens der Stadt im April 2018 durch korrekte Überweisung abgeholfen. Nun aber setzte dieser Bürger die Rechtsmaschine in Gang. Nach seiner  präzisen Berechnung ergab sich eine noch offene Restforderung von 0,03 Euro wegen angefallener Zinsen. Diese machte er alsdann per Vollstreckungsantrag geltend.

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09.04.2018

Wi̱·der·spruch Substantiv [der] – oder?

Portrait von Dr. Oliver Elzer
Dr. Oliver Elzer

Bei BGH v. 15.12.2017 – V ZR 257/16 – Rz. 8 heißt es wie folgt:

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29.03.2018

Lösung für Schrottimmobilien

Portrait von Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz
Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz

Der BGH hat in einer Entscheidung vom 23.3.2018 (V ZR 307/16) die Vorschrift § 10 Abs. 2 Satz 3 WEG erweiternd ausgelegt. Nach ihr kann jeder Wohnungseigentümer eine vom Gesetz abweichende Vereinbarung oder die Anpassung einer Vereinbarung verlangen, soweit ein Festhalten an der geltenden Regelung aus schwerwiegenden Gründen unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Rechte und Interessen der anderen Wohnungseigentümer, unbillig erscheint, erweiternd ausgelegt.

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29.01.2018

WEG-Terranauten

Portrait von Dr. Oliver Elzer
Dr. Oliver Elzer

Das englische Wort „Core“ steht im Deutschen unter anderem für „Kern“. Im US-amerikanischen Science-Fiction-Film „The Core“ aus dem Jahre 2003 reisen so genannte Terranauten zum Erdkern. Ihr Ziel ist es, diesen wieder zum Rotieren zu bringen. Der Erdkern soll aus einem flüssigen äußeren Kern bestehen – um den fahren die Terranauten herum – und einem festen inneren Kern. Das Unternehmen endet gut. Ob auch die Reise des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes zu dem von ihm angenommenen „Kernbereich elementarer Mitgliedschaftsrechte“ eines Wohnungseigentümers letztlich gut enden und allgemeines Wohlgefallen ausbrechen lassen wird, muss man noch abwarten – auch wenn man das als Zuschauer natürlich innig wünscht (der II. Zivilsenat hat den Begriff Kernbereich fallen gelassen, nicht aber die Idee). In den letzten Tagen wurden insoweit wieder zwei neue Folgen der Reise der – nennen wir sie absolut respektvoll, aber wegen des Kernbildes mal flapsig – „WEG-Terranauten“ veröffentlicht.

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06.12.2017

For a man's house is his castle!

Portrait von Dr. Oliver Elzer
Dr. Oliver Elzer

Viele Wohnungseigentümer mögen in Anlehnung an Sir Edward Coke (1552-1634) denken, es müsse einem Hausherrn wohl gestattet sein, sich gegen Diebe, Räuber und Angreifer zur Wehr zu setzen und zusammen mit Freunden und Nachbarn seinen Besitz mit Waffengewalt zu verteidigen, for a man's house is his castle („denn eines Mannes Haus ist seine Burg“). Und weil das so ist, will man auch nicht von Geräuschen, die Nachbarn verursachen, belästigt werden. Dies gilt auch dann, wenn es um Geräusche geht, die von Kindern ausgehen. Zwar wird man bereit sein, in Maßen Heulen, Schreien, Weinen hinzunehmen und weiß auch, dass sich Kinder frei bewegen müssen. Wo aber ist die Grenze des objektiv Erträglichen erreicht?

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19.11.2017

Berufszulassungsregelung für gewerbliche Wohnimmobilienverwalter – sinnvoll – sinnlos?

Portrait von Dr. Jörn Heinemann
Dr. Jörn Heinemann

Zum 1. August 2018 wird für die gewerbsmäßige Verwaltung gemeinschaftlichen Eigentums i.S. des § 1 Abs. 2, 3, 5 und 6 WEG sowie für die gewerbsmäßige Verwaltung für Dritte von Mietverhältnissen über Wohnräume i.S. des § 549 BGB nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO eine Gewerbeerlaubnis benötigt. Wohnimmobilienverwalter müssen hierfür neben ihrer Zuverlässigkeit (§ 34c Abs. 2 Nr. 1 GewO) und ihren geordneten Vermögensverhältnissen (§ 34c Abs. 2 Nr. 2 GewO) den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung (§ 34c Abs. 2 Nr. 3 GewO) nachweisen. Ein besonderer Nachweis der beruflichen Sachkunde ist nicht erforderlich, es besteht jedoch nach § 34c Abs. 2a eine Pflicht zur Weiterbildung im Umfang von 20 Stunden innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren. Den Weiterbildungsnachweis muss der Gewerbetreibende nicht für seine eigene Person erbringen, es genügt, wenn sich eine angemessene Zahl von Beschäftigten des Gewerbetreibenden, die diesen vertreten dürfen und die aufsichtsführend tätig werden, weiterbildet.

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23.10.2017

Nachbarliches Gespür für Schnee? Kann Ärger schaffen!

Portrait von Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeifer
Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeifer

Diese Erfahrung machte ein Münchener Hauseigentümer. Und das kam so: Kläger und Beklagter sind Eigentümer zweier Grundstücke, getrennt werden sie durch einen Maschendrahtzaun. Per Anwaltsschreiben erhielt der spätere Beklagte eine Abmahnung. Es wurde moniert, dass der Beklagte regelmäßig Schnee auf sein, des Klägers Grundstück schaufele. Das geschehe absichtlich und sogar vor den klägerischen Augen. Schon seit 2011 gehe das so. Des weiteren habe der Bekl. Ende 2014 seine Garagenvorflächen von Schnee befreit und diesen Schnee per Schaufel auf des Klägers Grundstück verbracht. Im Februar 2015 schließlich - so sei zu beobachten gewesen - habe der Bekl. „hämisch eine Schaufel voll Schnee über den Zaun geschippt.“ Vergleichbares sei auch im Winter 2015/2016 sowie 2016/2017 geschehen. Der Kläger verlangt Unterlassung. An seinem Rasen entstünden wegen verzögerter Begrünung im Frühjahr Schäden. Und den nach Abschmelzen des Schnees verbleibenden Streusplitt müsse er, der Kläger, von seinem Grundstück entfernen. Der Kläger zog alsdann vor das Münchener Amtsgericht, blieb aber mit seiner Unterlassungsklage  erfolglos. Denn es wurde nicht - wie man vermuten möchte - kubikmeterweise Schnee über den Zaun gekippt. Die Beweisaufnahme ergab nämlich nur, dass der Beklagte „dreimal im Zeitraum von Winter 2013/2014 bis Winter 2016/2017 eine oder zwei Schaufeln Schnee auf das Nachbargrundstück geschippt“ habe. Das waren also maximal sechs Schaufeln Schnee. Dies war aber für das Gericht kein Grund, der Unterlassungsklage stattzugeben. Nun, darin könne zwar ein Provokation liegen. Aber diese Schneemenge habe „keinerlei spürbare Auswirkungen auf die rechtliche oder tatsächliche Herrschaftsmacht des Klägers.“ Letztlich seien es nur einige Liter Wasser. Und nun zeigt sich die Lebenspraxis des Richters: Dieses Wasser in Schneeform bleibe ohnehin nur bis zum nächsten Tauwetter liegen. Als Spitzlicht setzte das AG noch eins drauf: Das Grundstück des Klägers sei ja ebenfalls witterungsbedingt von Schnee bedeckt gewesen. Urteil des Amtsgerichts München, Urt.v. 20.07.17 - 213 C 7060/17 (rechtskräftig); AG München Pressemitteilung 73 aus 2017, vom 22.09.2017.

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15.08.2017

Die Göttin der Gerechtigkeit

Portrait von Dr. Oliver Elzer
Dr. Oliver Elzer

Justitia ist – glaubt man an eine Götterwelt – die Göttin der Gerechtigkeit. Seit vielen Jahrhunderten wird sie meist mit einer Augenbinde dargestellt. Die Augenbinde ist heutzutage kein Spott mehr, sondern neben der Waage das Symbol für die Unparteilichkeit, also das richten ohne Ansehen der Person.

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21.06.2017

Freibrief für schlampige Verwalter?

Portrait von Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz
Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz

Ja oder doch Nein?

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19.06.2017

(Wohnungs-)Eigentum vernichtet Teil 1

Portrait von Dr. Jörn Heinemann
Dr. Jörn Heinemann

Ein guter Freund hat es sich nicht ausreden lassen, weder von mir noch von seiner Ehefrau, und hat eine Eigentumswohnung erworben. In loser Folge darf ich nunmehr darüber berichten, welche Lebensfreude ihm dadurch verloren gegangen ist und in Zukunft verloren gehen wird. Da ich aus törichter Suche nach praktischen Anwendungsfällen meiner ausschließlich theoretischen Kenntnisse des Wohnungseigentumsrechts stets ein offenes Ohr für seine Nöte habe, darf ich mir zusätzlich den Kopf über die eigenwilligen Entscheidungen zerbrechen, die in der Eigentümergemeinschaft getroffen werden. Zum Beispiel über folgenden Tagesordnungspunkt der anstehenden Eigentümerversammlung:

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16.06.2017

Gefällehecke 1

Portrait von Rüdiger Donnerbauer
Rüdiger Donnerbauer

Mit Urt. v. 2. 6 2017 - V ZR 230/16 hat der fünfte Zivilsenat des BGH einmal mehr verdeutlichen können, was so alles den Weg bis nach Karlsruhe schafft.

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06.06.2017

Entrichtet oder nicht? Der Frontalangriff des BGH auf Rechtzeitigkeitsklauseln in Wohnungsmietverträgen

Portrait von Dr. jur. Hans Reinold Horst
Dr. jur. Hans Reinold Horst Rechtsanwalt

Bisher von der Fachöffentlichkeit nur sporadisch bemerkt, hat der BGH mit zwei Entscheidungen jeweils vom 5.10.2016 die allgemein gebräuchliche Rechtzeitigkeitsklausel, nach der es für die Fälligkeit der Miete auf den Eingang des Geldes auf dem Konto des Vermieters bis zum 3. Werktag des laufenden Monats ankommt, „kassiert“ und damit die allgemeinen gesetzlichen Vorschriften zur Fälligkeit einer Geldleistung in §§ 269, 270 BGB – nach Auffassung des BGH auch § 556b Abs. 1 BGB – für die Wohnungsmiete revitalisiert.

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22.05.2017

Viva la Revolución?

Portrait von Dr. Oliver Elzer
Dr. Oliver Elzer

Nach Wikipedia ist eine Revolution ein grundlegender und nachhaltiger struktureller Wandel eines oder mehrerer Systeme, der meist abrupt oder in relativ kurzer Zeit erfolgt. Der Wandel kann friedlich oder gewaltsam vor sich gehen. Eine Revolution von oben – auch nach Wikipedia – beschreibt grundlegende Reformen vonseiten der Herrschenden. Solche Revolutionen – Revolutionen von oben – finden sich im Wohnungseigentumsrecht häufig. Bedeutsame Beispiele sind etwa die BGH-Entscheidungen vom 20.09.2000 – V ZB 58/99 zur Frage, ob es eine Beschlusskompetenz gibt, ein Sondernutzugsrecht zu gewähren, vom 23.08.2001 – V ZB 10/01 zu konstitutiven Bedeutung der Bekanntgabe des Beschlussergebnisses, vom 25.09. 2003 – V ZB 21/03 zur Reichweite des § 16 Abs. 2 WEG oder vom 02.06.2005 – V ZB 32/05 zur Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Alles keine Ruhmesblätter. Wir haben sie aber überlebt und – zum Teil – festgestellt, dass es gar nicht so schlimm war.

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09.05.2017

Schönheitsreparaturen: Das Ende aller Abwälzung?

Portrait von Dr. Catharina Kunze
Dr. Catharina Kunze Rechtsanwältin

Die 67. Kammer des LG Berlin hat am 9.3.2017 ein ziemlich aufsehenerregendes Urteil gesprochen (67 S 7/17). Leitsatz:

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21.04.2017

Wenn der Hund kratzt, wird’s teuer - Gericht empfiehlt Hundesocken

Portrait von Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeifer
Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeifer

Nach Auszug des Mieters wurden teilweise bis zu 10 cm lange Kratzer im Parkettboden festgestellt. Verursacher war der vom Mieter gehaltene Labrador. Zwar war individualvertraglich dessen Haltung gestattet. Aber der Mietvertrag enthielt auch noch den Passus, dass „der Mieter für alle durch die Tierhaltung entstandenen Schäden haftet.“

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10.04.2017

Dum spiro, spero!

Portrait von Dr. Oliver Elzer
Dr. Oliver Elzer

Ich beschäftige mich hier und da mit dem Wohnungseigentumsrecht – etwa seit 20 Jahren. Am Anfang wusste ich nichts – und fällte dennoch Beschlüsse (es galt das FGG). Es wird das eine oder andere "Produkt" geben, für das ich mich schämen muss. Seitdem habe ich zwar ein wenig gelernt. Ich weiß aber wohl besser als viele andere, wie wenig ich weiß.

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28.03.2017

Einsicht in Betriebskostenbelege: Ja oder nein?

Portrait von Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeifer
Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeifer

Ein Urteil des AG Lennestadt (3. 8. 2016, - 3 C 107/16, DWW 2017, 22) wirft die Frage auf, in wie weit der Mieter einen Anspruch auf Übersendung von Photokopien hat.

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24.02.2017

Hic sunt dracones

Portrait von Dr. Oliver Elzer
Dr. Oliver Elzer

Die Juristen Savigny und Thibaut stritten vor ziemlich genau 200 Jahren über Sinn und Unsinn einer Kodifikation des Privatrechts. Savigny, der ironischer Weise später in Preußen Minister für Revision der Gesetzgebung wurde, meinte, es sei zunächst ein gründliches Studium der Rechtsquellen notwendig. Wer will sich dem entgegenstemmen. Hat man etwa die Freude gehabt, einer Arbeitsgruppe des BMJV auch nur gastweise anzugehören, kann man nur darauf pochen, dass die, die da basteln, den Stoff, an dem sie rummokeln, besser kennen sollten.

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25.01.2017

BGH zu verspäteter Betriebskostenabrechnung eines Wohnungseigentümers

Portrait von Dr. Catharina Kunze
Dr. Catharina Kunze Rechtsanwältin

Der BGH (VIII ZR 249/15) hat heute gemäß Mitteilung der Pressestelle folgendes entschieden: Der WEG-Verwalter hatte erst Ende 2013 über die Betriebskosten der Anlage für 2010 und 2011 abgerechnet. Der vermietende Eigentümer reichte die Abrechnung demensprechend verspätet (Nichtwahrung der Jahresfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB) an seinen Mieter durch und meinte, er habe die Fristüberschreitung nicht zu vertreten. Der Mieter sah das anders und wurde auf Nachzahlung verklagt. Der 8. Senat ist ebenso wie die Vorinstanzen nicht weiter überraschend der Meinung, der Vermieter einer Eigentumswohnung habe auch dann innerhalb der Jahresfrist abzurechnen, wenn der Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresabrechnung nach § 28 Abs. 5 WEG noch nicht vorliegt. Er beruft sich auf den Zweck der Vorschrift, rasch Abrechnungssicherheit für den Mieter zu schaffen, und meint, der Mieter einer Eigentumswohnung würde in sachlich nicht zu rechtfertigender Weise gegenüber sonstigen Mietern benachteiligt, wenn man das zusätzliche Erfordernis eines Beschlusses in die Vorschrift des § 556 Abs. 3 BGB hineinlesen wollte. Zwar müsse sich der Vermieter das Verwalterverschulden nicht zurechnen lassen; er habe aber selbst etwas veranlassen müssen, nachdem er im Lauf des Jahres 2010 (gemeint wohl 2011) erkannt habe, dass die Wohngeldabrechnung nicht rechtzeitig oder so fehlerhaft vorliegen würde, dass sie keine Grundlage für die von ihm dem Mieter geschuldete Abrechnung sein könne. Was der Eigentümer hätte veranlassen können und müssen, damit er die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten gehabt hätte, muss der Berater ihm dann sagen.

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21.01.2017

Bei Wohnungsmodernisierung gibt’s neue Kochtöpfe

Portrait von Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeifer
Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeifer

Unter dem 2. November 2016 gelangte das AG Berlin-Schöneberg zu dem Erkenntnis, dass der Vermieter dem Mieter hochwertige Töpfe und Pfannen bezahlen muss (AG Berlin-Schöneberg, 103 C 196/16, Grundeigentum 2016, 1515).

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14.12.2016

Warmwasserzählereinbau: Bau- oder Folgekosten bei anschließender Neuverfliesung?

Portrait von Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeifer
Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeifer

Das AG Köln (v. 12.04.2016 - 219 C 352/15, ZMR 2016, 786) musste folgenden Fall lösen: Der Mieter wollte die Kosten für Warmwasser nach § 12 HeizkostenV um 15% kürzen, weil dieses nicht verbrauchsabhängig abgerechnet worden sei. Der Vermieter berief sich jedoch auf § 11 Abs. 1 Nr. 1 b HeizkostenV. Hiernach entfällt das Kürzungsrecht, wenn innerhalb von zehn Jahren die Anbringungskosten für die Zähler durch die Energieeinsparung nicht erwirtschaftet werden. Denn konkret sei die im ganzen Hause in zehn Jahren zu erwartende Einsparung von rund 13.800 Euro deutlich geringer sei als die für den Zählereinbau aufgewandten rund 24.000 Euro.

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21.11.2016

Löschung der Auflassungsvormerkung des Käufers durch den Notar

Portrait von Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz
Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz

Häufig wird in notariellen Urkunden über Immobilienkaufverträge vereinbart, dass die für den Käufer zur Eintragung beantragte Auflassungsvormerkung gelöscht werden kann, wenn der Verkäufer den Notar um Löschung der Vormerkung ersucht und der Käufer nicht innerhalb einer bestimmten Frist auf Anschreiben des Notars die Kaufpreiszahlung oder die Anhängigkeit eines Rechtsstreits nachweist.

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09.11.2016

Hausverwaltung oder was?

Portrait von Dr. Oliver Elzer
Dr. Oliver Elzer

Ich habe an dieser Stelle schon zuvor gewitzelt und damit gewarnt, Begriffe ernst zu nehmen. Ein Begriff, den ich noch nicht genannt habe, ist der der Hausverwaltung. Klingt der Ihnen vernünftig? Ja, da gebe ich Ihnen recht. Er klingt nett.  Aber: im Wohnungseigentumsrecht? Wer verwaltet das gemeinschaftliche Eigentum?

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