Zivilrecht | Zivilverfahrensrecht

Willkommen in unserem Zivil- und Zivilverfahrensrecht Blog – Ihre verlässliche Quelle für fundierte Informationen und Analysen rund um ihr Rechtsgebiet. Renommierte Experten berichten regelmäßig über aktuelle Entwicklungen, wichtige Gerichtsurteile und praxisrelevante Tipps. Ein Großteil der Inhalte unseres Blogs wird von den qualifizierten Autorinnen und Autoren der renommierten Fachzeitschriften MDR (Monatsschrift für Deutsches Recht) und VersR – Zeitschrift Versicherungsrecht erstellt. Und auch unsere Zöller-Autoren informieren hier regelmäßig über neue Entwicklungen im Prozessrecht.

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05.09.2023

BGH: Einwendungen gegen ein Sachverständigengutachten

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Ein LKW der Beklagten war an einem LKW der Klägerin vorbeigefahren und hatte letzteren dabei am (Spezial)Aufbau gestreift. Die Klägerin holte ein Sachverständigengutachten über die Höhe des Schadens ein und verlangte u. a. diesen Betrag von der Beklagten. Die Klage war in den Tatsacheninstanzen erfolglos. Letztlich wurde die Auffassung vertreten, dass der Kläger einen abgrenzbaren Schaden nicht dargelegt hätte, weil der gerichtliche Sachverständige festgestellt habe, dass die Beschädigungen an dem LKW der Klägerin nur teilweise dem Unfall zugeordnet werden könnten. Demgegenüber hatte die Klägerin zuletzt geltend gemacht, dass es sich bei dem Aufbau ihres LKW um einen Spezialaufbau handele, bei dem einzelne Arbeitsschritte nicht abgegrenzt werden könnten, vielmehr müsse der Aufbau insgesamt ersetzt werden. Eine eventuelle Wertverbesserung sei durch einen Abzug-neu-für-alt zu kompensieren.

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03.09.2023

Anwaltsblog: (Für den Rechtsanwalt) gefährliche Vergleiche

Portrait von Hans Christian Schwenker
Hans Christian Schwenker Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Der Rechtsanwalt muss seinen Mandanten durch verständliche Darlegung der Sach- und Rechtslage in den Stand versetzen, eigenverantwortlich darüber zu entscheiden, ob er einen Vergleichsvorschlag annimmt. Diese Pflicht entfällt nur dann, wenn der Mandant die Vorteile und Risiken des beabsichtigten Vergleichs bereits kennt. Wen trifft die Darlegungs- und Beweislast für das Entfallen der Beratungsbedürftigkeit des Mandanten?Der Kläger, der einen Fachbetrieb mit Abdichtungsarbeiten an seinem Haus beauftragt hatte, stellte anschließend Feuchteschäden fest. In einem von ihm daraufhin angestrengtem selbständigen Beweisverfahren stand beim zweiten Ortstermin, an dem für den Kläger dessen Ehefrau teilnahm, ein Bagger bereit, mit dem die zur Begutachtung erforderlichen Aufgrabungen vorgenommen werden sollten. Noch vor deren Beginn kam es zu Vergleichsgesprächen. Schließlich wurde ein durch gerichtlichen Beschluss bestätigter Vergleich geschlossen, durch den sämtliche wechselseitigen Ansprüche aus dem Vertrag über die Abdichtungsarbeiten abgegolten und erledigt sein sollten. Da die tatsächlichen Mängelbeseitigungskosten mehr als das Vierfache der Vergleichssumme von 55.000 € betragen, verlangt der Kläger von seinem Rechtsanwalt die Differenz als Schadensersatz. Die Klage hat zunächst keinen Erfolg. Das OLG meint, die Bedeutung von Abgeltungsklauseln sei dem verständigen Verbraucher bekannt. Der Kläger habe nicht substantiiert dargelegt, dass er abweichend von einem verständigen Mandanten die Bedeutung einer Abgeltungsklausel nicht gekannt und der Beklagte dies erkannt habe. Die Revision des Klägers führt zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. Zu den entscheidenden Weichenstellungen in einer Rechtsangelegenheit zählt die Frage, ob diese durch einen Vergleich beendet werden soll. Der Mandant muss in die Lage versetzt werden, eine eigenverantwortliche und sachgerechte Entscheidung zu treffen. Dazu bedarf es in aller Regel einer anwaltlichen Beratung, deren Art und Umfang nicht generell abstrakt festgelegt werden kann. Die konkreten Umstände des Einzelfalls bestimmen vielmehr, in welcher Art und in welchem Umfang der Mandant zu beraten ist. Um eine eigenverantwortliche und sachgerechte Entscheidung über den Abschluss eines Vergleichs treffen zu können, muss der Mandant insbesondere um die Vor- und Nachteile einer (vorzeitigen) Beendigung seiner Rechtsangelegenheit durch Vergleich wissen. Eine Beendigung der Angelegenheit durch Vergleich kann für den Mandanten derart nachteilig sein, dass der Rechtsanwalt vom Vergleichsschluss abzuraten hat. Allerdings ist nicht jeder Mandant beratungsbedürftig. Das gilt auch im Falle der beabsichtigten Beendigung einer Rechtsangelegenheit durch Vergleich. Ist der Mandant aus anderen Gründen über die Vor- und Nachteile im Bilde und deshalb in der Lage, eine eigenverantwortliche und sachgerechte Entscheidung über den Vergleich zu treffen, bedarf es keiner (zusätzlichen) Beratung durch den Rechtsanwalt. Da der umfassend vorinformierte und deshalb nicht beratungsbedürftige Mandant in der Rechtswirklichkeit die Ausnahme bildet, hat der Rechtsanwalt grundsätzlich von der Beratungsbedürftigkeit auszugehen. Hat der Rechtsanwalt seinen Mandanten nicht oder nicht ausreichend über die Vor- und Nachteile eines Vergleichs beraten und aufgeklärt, trifft den Rechtsanwalt daher die Darlegungs- und Beweislast, dass der Mandant in dieser Hinsicht nicht beratungsbedürftig gewesen ist. Maßgeblich ist daher, ob der Kläger das für ihn aufgrund der Abgeltungsklausel des Vergleichs bestehende Risiko tatsächlich und zutreffend erkannt hat. Zwar musste der Kläger keine nähere Vorstellung von dem Unterschiedsbetrag zwischen den tatsächlichen Mangelbeseitigungskosten und der Vergleichssumme haben. Erforderlich war aber die Kenntnis, dass man möglicherweise einen ganz erheblichen Teil der Mangelbeseitigungskosten selbst zu tragen haben würde. (BGH vom 20.04.2023 - IX ZR 209/21 - MDR 2023, 872)Fazit: Der Rechtsanwalt muss beweisen, dass der Mandant keiner Beratung bedurfte. Um in einem eventuellen Regressprozess nicht in Beweisnot zu geraten, empfiehlt es sich für den Rechtsanwalt, dem Mandanten die wesentlichen Gesichtspunkte noch einmal schriftlich darzulegen.

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01.09.2023

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um den Anspruch des Inhabers einer Grunddienstbarkeit auf Übernahme einer deckungsgleichen Baulast.

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28.08.2023

Anwaltsblog: Mehrfache Fristverlängerung bei Zustimmung Gegenseite

Portrait von Hans Christian Schwenker
Hans Christian Schwenker Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Kann der Berufungsführer, der eine wiederholte Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist beantragt, darauf vertrauen, dass das Berufungsgericht dem Antrag entspricht, wenn er die Zustimmung der Gegenseite versichert?In einem Berufungsverfahren hat die Vorsitzende des Berufungssenats die Frist zur Berufungsbegründung auf jeweiligen Antrag des Klägerbevollmächtigten „wegen starker Arbeitsüberlastung“ zunächst um einen Monat und sodann unter versichertem Einverständnis der Gegenseite mit dem Zusatz "letztmalig" um einen weiteren Monat verlängert. Am letzten Tag der Frist hat der Kläger beantragt, die Berufungsbegründungsfrist im versicherten Einverständnis der Gegenseite wegen starker Arbeitsüberlastung nochmals um 14 Tage zu verlängern. Die Vorsitzende hat die weitere Verlängerung verweigert. Die Notwendigkeit des zügigen Betreibens der Vielzahl beim Senat anhängiger Verfahren wiege schwerer als die in der eigenen organisatorischen Verantwortung der Prozessbevollmächtigten liegende dortige Arbeitsbelastung. Die sodann beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hat der Senat versagt und die Berufung als unzulässig verworfen. Der Kläger habe die Berufungsbegründungsfrist nicht schuldlos versäumt. Sein Prozessbevollmächtigter habe nicht auf die Bewilligung einer dritten Fristverlängerung vertrauen dürfen.

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25.08.2023

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die tatbestandlichen Voraussetzungen für einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag.

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21.08.2023

Verschärfung Anwaltshaftung: Rechtsanwalt muss Geschäftsleiter seiner Mandantin vor Insolvenzgefahr warnen!

Portrait von Hans Christian Schwenker
Hans Christian Schwenker Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Nach § 102 StaRUG (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) müssen Rechtsanwälte bei der Erstellung eines Jahresabschlusses für einen Mandanten den Mandanten auf das Vorliegen eines möglichen Insolvenzgrundes und die sich daran anknüpfenden Pflichten der Geschäftsleiter und Mitglieder der Überwachungsorgane hinweisen, wenn entsprechende Anhaltspunkte offenkundig sind und sie annehmen müssen, dass dem Mandanten die mögliche Insolvenzreife nicht bewusst ist. Der IX. Zivilsenat des BGH hat jetzt erstmalig entschieden, dass die Hinweis- und Warnpflicht des Rechtsberaters eines Unternehmens bei einem möglichen Insolvenzgrund eine drittschützende Wirkung für dessen Geschäftsleiter persönlich haben kann. Dem lag folgender Fall zugrunde: Über das Vermögen einer KG, die ab Juli 2009 einen Rechtsanwalt wiederholt mit ihrer Beratung beauftragt hatte, wurde im August 2012 das Insolvenzverfahren eröffnet. Der Insolvenzverwalter nahm den Geschäftsführer der Komplementär-GmbH und dessen Vater als faktischen Geschäftsleiter wegen verbotener Zahlungen nach Insolvenzreife in Anspruch. Diese verpflichteten sich durch Vergleich zu einer Zahlung in Höhe von 85.000 €. In Höhe dieses Betrags verlangt die Klägerin, der die Forderung abgetreten worden ist, vom Haftpflichtversicherer des inzwischen insolventen Rechtsanwalts Schadensersatz. Sie meint, der Rechtsanwalt habe seine Beratungspflichten im Blick auf eine bestehende Insolvenzreife der KG verletzt. Das OLG hat die Klage abgewiesen. Es fehle an einer Einbeziehung der Geschäftsleiter in den Schutzbereich der zwischen dem Rechtsanwalt und der KG geschlossenen Mandatsverträge. Bestünden bloß nebenvertragliche Hinweis- und Warnpflichten, etwa wenn sich im Zusammenhang mit der anwaltlichen Tätigkeit Anhaltspunkte für die Gefahr einer Insolvenz des Mandanten ergäben, führe es zu weit, den organschaftlichen Vertreter in den Schutzbereich des Vertrags zwischen der Gesellschaft und dem Rechtsanwalt auch hinsichtlich der Verletzung solcher bloß nebenvertraglicher Pflichten einzubeziehen. Dem folgt der BGH nicht: Die Hinweis- und Warnpflicht des Rechtsberaters bei möglichem Insolvenzgrund kann Drittschutz für den Geschäftsleiter der juristischen Person oder Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit entfalten; Voraussetzung ist ein Näheverhältnis zu der nach dem Mandatsvertrag geschuldeten Hauptleistung (BGH, Urt. v. 29.6.2023 – IX ZR 56/22). Mit dem Urteil wird erstmalig höchstrichterlich festgestellt, dass auch die Hinweis- und Warnpflicht des Rechtsberaters bei möglichem Insolvenzgrund Drittschutz entfalten kann. Voraussetzung ist, dass der Dritte mit der vertraglich geschuldeten Hauptleistung bestimmungsgemäß in Berührung kommt. Der Gläubiger muss ein schutzwürdiges Interesse an der Einbeziehung des Dritten in den Schutzbereich des Vertrags haben. Die Einbeziehung des Dritten muss dem Vertragsschuldner bekannt oder für ihn zumindest erkennbar sein. Schließlich bedarf es eines Bedürfnisses für die Ausdehnung des Vertragsschutzes, das regelmäßig fehlt, wenn der Dritte bereits über einen inhaltsgleichen vertraglichen Anspruch verfügt. Liegen diese Voraussetzungen vor, ist eine Haftung des Rechtsberaters gegenüber einem Dritten grundsätzlich zu bejahen, wobei jedoch die Hinweis- und Warnpflicht bei möglichem Insolvenzgrund nur unter engen Voraussetzungen eingreift. Die bloße Erkennbarkeit eines möglichen Insolvenzgrundes reicht nicht aus. Dem Berater muss vielmehr, ohne dass er eigenständig einen möglichen Insolvenzgrund prüfen oder ermitteln muss, der mögliche Insolvenzgrund bekannt werden, für ihn offenkundig sein oder sich ihm bei ordnungsgemäßer Bearbeitung des Mandats aufdrängen.

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18.08.2023

BGH: Übertragung vom Einzelrichter auf die Kammer

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Im Rahmen eines Mobiliarzwangsvollstreckungsverfahrens hatte das Amtsgericht eine Erinnerung des Gläubigers zurückgewiesen. Der Gläubiger legte gegen den entsprechenden Beschluss sofortige Beschwerde ein. Die Beschwerdekammer beschloss in der Besetzung mit drei Richtern, die Sache in die Kammer zu übernehmen, und wies später die sofortige Beschwerde zurück, ließ jedoch die Rechtsbeschwerde zu.

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15.08.2023

Wirksame Fristenkontrolle nur mit Vorfrist(en)!

Portrait von Hans Christian Schwenker
Hans Christian Schwenker Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Gegenstand eines aktuellen Beschlusses des BGH war dieser Sachverhalt: Ein Rechtsanwalt begründete die sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss des Familiengerichts, mit dem sein Mandant zur Zahlung nachehelichen Unterhalts verurteilt worden war, nicht fristgerecht. Nach Hinweis des Gerichts beantragte er, seinem Mandanten Wiedereinsetzung in die Beschwerdebegründungsfrist zu gewähren. Zur Begründung trug er vor, die zuständige Mitarbeiterin habe entgegen einer bestehenden Arbeitsanweisung nur die Beschwerdefrist, nicht aber die Beschwerdebegründungsfrist im Fristenkalender eingetragen. Einen solchen Geschehensablauf habe es im Beschäftigungsverhältnis der Kanzleimitarbeiterin noch nie gegeben. In der Folge der unterlassenen Eintragung im Fristenkalender sei die Akte weder mit einer Vorfrist von einer Woche noch bei Fristablauf zur Beschwerdebegründung vorgelegt worden. Das OLG wies den Wiedereinsetzungsantrag zurück, weil dem Antragsgegner insoweit ein Verschulden seiner Verfahrensbevollmächtigten zuzurechnen sei. Er habe bereits nicht vorgetragen, dass in der Kanzlei seiner Verfahrensbevollmächtigten eine allgemeine Anordnung zur Notierung von Vorfristen bestanden habe. Auch die Rechtsbeschwerde zum BGH hatte keinen Erfolg. In dem Unterlassen der Weisung, eine Vorfrist im Fristenkalender zu notieren, liegt ein dem Antragsgegner zurechenbares Organisationsverschulden seines Verfahrensbevollmächtigten. Ein Rechtsanwalt darf zwar die Berechnung und Notierung von Fristen einer gut ausgebildeten, als zuverlässig erprobten und sorgfältig überwachten Bürokraft übertragen. Er hat aber durch geeignete organisatorische Vorkehrungen dafür zu sorgen, dass Fristversäumnisse möglichst vermieden werden. Hierzu gehört die allgemeine Anordnung, bei Verfahrenshandlungen, deren Vornahme ihrer Art nach mehr als nur einen geringen Aufwand an Zeit und Mühe erfordert, wie dies bei Rechtsmittelbegründungen regelmäßig der Fall ist, außer dem Datum des Fristablaufs noch eine grundsätzlich etwa einwöchige Vorfrist zu notieren. Die Vorfrist dient dazu sicherzustellen, dass auch für den Fall von Unregelmäßigkeiten und Zwischenfällen noch eine ausreichende Überprüfungs- und Bearbeitungszeit bis zum Ablauf der zu wahrenden Frist verbleibt. Die Eintragung einer Vorfrist bietet eine zusätzliche Fristensicherung. Sie kann die Fristwahrung in der Regel selbst dann gewährleisten, wenn die Eintragung einer Rechtsmittelbegründungsfrist versehentlich unterblieben ist (BGH, Beschluss vom 21.06.2023 - XII ZB 418/22).Der aktuelle Beschluss gibt Anlass, auf die Notwendigkeit der Notierung von Vorfristen hinzuweisen. Dem Rechtsanwalt ist grundsätzlich gestattet, die Fristen- und Ausgangskontrolle seinem Büropersonal zu überantworten. Es selbst muss lediglich eine fachlich einwandfreie Kanzleiorganisation sicherstellen, die mit der Fristenkontrolle betrauten Mitarbeiter sorgfältig auswählen und diese durch Stichproben kontrollieren. Wird der Anwalt diesen Anforderungen gerecht, so ist es ihm nicht als eigenes Verschulden anzulasten, wenn die Mitarbeiter die Fristen- oder die Ausgangskontrolle im Einzelfall nicht oder nicht sorgfältig durchführen. Zu den geeigneten organisatorische Vorkehrungen, um Fristversäumnisse möglichst zu vermeiden, gehört die allgemeine Anordnung, bei Prozesshandlungen, deren Vornahme ihrer Art nach mehr als nur einen geringen Aufwand an Zeit und Mühe erfordert, wie dies regelmäßig bei Rechtsmittelbegründungen der Fall ist, außer dem Datum des Fristablaufs noch eine grundsätzlich etwa einwöchige Vorfrist zu notieren.

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11.08.2023

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Hemmung der Verjährung durch einen Mahnbescheid.

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08.08.2023

Rechtsunkundige Richter?

Portrait von Hans Christian Schwenker
Hans Christian Schwenker Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Der Erbrechtssenat des OLG Celle hat einen von der Nachlassrichterin beim Amtsgericht, Richterin auf Probe, erteilten Erbschein eingezogen, weil dieser nicht der Rechtslage entspricht: „Der Erbschein verkennt bereits den Grundsatz der Universalsukzession, § 1922 Abs. 1 BGB. Das Vermögen des Erblassers geht insgesamt und ungeteilt auf den oder die Erben über. Eine Erbeinsetzung auf bestimmte Gegenstände gibt es, anders als der Erbschein unterstellt, nicht. Geht das Vermögen des Erblassers nicht auf einen Alleinerben über, sondern auf mehrere Erben, erben diese weder einzelne Gegenstände noch Miteigentumsanteile an den Erbschaftsgegenständen, sondern quotenmäßig bestimmte Anteile am gesamten Nachlass (Erbteile, § 1922 Abs. 2 BGB).“Dass Gerichte formelles oder materielles Recht falsch anwenden, kommt vor und ist nicht zu vermeiden. Die hier vom OLG zu Recht beanstandeten Rechtsanwendungsfehler sind allerdings derartig schwerwiegend, dass sie schon im Ersten juristischen Staatsexamen zu ernsthaften Folgerungen geführt hätten. Das OLG sieht darüber hinaus ein systemisches Problem und hat sich veranlasst gesehen hinzuzufügen:„Dem Senat drängt sich seit Jahren zunehmend der Eindruck auf, dass die vom Land Niedersachsen genutzte Möglichkeit der weitestmöglichen Übertragung von Nachlassangelegenheiten auf den Rechtspfleger (§§ 16, 19 RPflG) dazu geführt hat, dass insbesondere bei den kleineren Amtsgerichten nur noch wenige, dann aber häufig schwierige Nachlasssachen von Richtern zu bearbeiten sind, was zwischenzeitlich auch dazu geführt hat, dass in Abweichung von der früher verbreiteten Praxis immer seltener Amtsgerichtsdirektoren die Nachlasssachen bearbeiten, sondern, wie hier, aufeinander folgend Richter auf Probe, denen es jedenfalls im konkreten Fall an Grundkenntnissen des materiellen Erbrechts und des Verfahrensrechts ebenso zu fehlen scheint wie an der Bereitschaft, sich diese Kenntnisse zu verschaffen, was zu Entscheidungen führt, die das Ansehen der Justiz in der Bevölkerung zu beschädigen geeignet sind.“ (OLG Celle, Beschluss vom 19. Juni 2023 – 6 W 65/23 –, Rn. 28, juris)Ein ähnlicher Qualitätsverlust der Ziviljustiz ist auch in anderen Bereichen zu beobachten. Während vor nicht allzu langer Zeit Zivilkammern über lange Jahre mit denselben Vorsitzenden und Beisitzern besetzt waren, wechselt ihre Besetzung nunmehr regelmäßig. Besonders berüchtigt sind die sog. Assessorendezernate, deren Inhaber in regelmäßigen Abständen ausgetauscht werden. Da etwa in Bau- und Architektensachen - entgegen der Intention des § 348 Abs. 1 Nr. 2 ZPO und seinem Katalog obligatorischer Kammersachen – der Einzelrichter contra legem die Regel ist, ist bei Prozessen mit länger dauernden Beweisaufnahmen durch Beauftragung von Sachverständigen eine ordnungsgemäße Prozessleitung durch den Einzelrichter kaum noch gewährleistet. Verbunden ist diese hohe Fluktuation nicht selten mit der mangelnden Bereitschaft der Richter, sich die notwendigen speziellen Rechtskenntnisse anzueignen. Der Beschluss des OLG Celle spricht einen von Rechtssuchenden seit langem beklagten Missstand erfreulich offen aus. Dass dies aus der Mitte der Justiz erfolgt, gibt zu Hoffnungen Anlass.

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04.08.2023

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die rechtliche Zuordnung eines Gebäudes zu einem Grundstück.

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04.08.2023

Blog powered by Zöller: Vorsicht bei Video-Verhandlung

Portrait von Zöller-Autor Prof. Dr. Reinhard Greger
Zöller-Autor Prof. Dr. Reinhard Greger

Eine aktuelle Entscheidung des BFH macht deutlich, dass bei der Durchführung von mündlichen Verhandlungen per Video-Übertragung hohe Anforderungen an die „Bildregie“ zu stellen sind. Es muss sichergestellt sein, dass zugeschaltete Teilnehmer alle an der Verhandlung Beteiligten jederzeit sehen können. Dies gilt insbesondere für die Richterbank. Es genügt nicht, dass – wie im vorliegenden Fall – nur der Vorsitzende oder der gerade sprechende Richter zu sehen ist. Die Richterbank sei dann nicht ordnungsgemäß besetzt, denn der Zugeschaltete könne nicht überprüfen, ob ein Richter z.B. eingeschlafen oder vorübergehend abwesend ist. Damit liege ein absoluter Revisionsgrund vor; dass der Mangel während der Verhandlung nicht gerügt wurde, sei unerheblich. Das aufgrund dieser Verhandlung ergangene Urteil wurde daher aufgehoben. Die Sache wird vor der Kammer – entweder in Präsenz oder mit ordnungsgemäßem Kamerasystem – erneut zu verhandeln sein (BFH, Beschl. v. 30.6.2023 – V B 13/22).

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31.07.2023

beA: Pünktlich Büroschluss (jetzt) auch für Rechtsanwälte!

Portrait von Hans Christian Schwenker
Hans Christian Schwenker Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Die Rechtsprechung des BGH zum beA vermehrt sich geradezu explosionsartig. Grundsätzlich wenden alle Senate des BGH die Wiedereinsetzungsrechtsprechung, die sie zur Nutzung des Fax entwickelt haben, sinngemäß auch auf beA-Konstellationen an. Zu verzeichnen ist jetzt aber eine – durchaus Anwalt freundliche – Ausnahme:

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29.07.2023

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Schadensersatzpflicht des Vermieters nach Entzug des vertragsgemäßen Gebrauchs.

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27.07.2023

KG: Unzulässiges Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Offenbar um einen Antrag auf Verlegung eines Termins zu untermauern bzw. das Verfahren zu verzögern, brachte ein Rechtsanwalt ein Ablehnungsgesuch gegen einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit für den Fall an, dass der Termin nicht verlegt werde. Der Antrag wurde als unzulässig verworfen. Gegen diesen Beschluss wurde sofortige Beschwerde eingelegt.

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21.07.2023

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Erstattung von Kosten für den Einbau einer mangelhaften Kaufsache.

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18.07.2023

Blog-Update Haftungsrecht: Wirkung und Reichweite des Vertrauensgrundsatzes

Portrait von Prof. Dr. Reinhard Greger
Prof. Dr. Reinhard Greger

Im Verkehrsrecht wird häufig mit dem Vertrauensgrundsatz argumentiert. Was er besagt, ist klar: Wer sich im Straßenverkehr ordnungsgemäß verhält, darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass die anderen Verkehrsteilnehmer dies ebenfalls tun. Auf ein verkehrswidriges Verhalten braucht er sich erst dann einzustellen, wenn er Anhaltspunkte für ein solches erkennen kann.

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16.07.2023

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Bemessung des Hinterbliebenengeldes.

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13.07.2023

Blog powered by Zöller: Einheitliche Zuständigkeit beim VDUG/UKlaG – Gerichtskonzentrationen mit Nebenwirkungen

Portrait von Zöller-Autor Prof. Dr. Gregor Vollkommer
Zöller-Autor Prof. Dr. Gregor Vollkommer

Beim neuen VDUG und beim UKlaG wird die Konzentration der Zuständigkeit beim OLG allgemein als gelungen angesehen, ist dadurch doch die Zuständigkeit bei Abhilfe- und Unterlassungsklagen der klagebefugten Verbände einheitlich geregelt. Nun kommt es auf die Länder an, ob sie für einen Gleichlauf sorgen.

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13.07.2023

BGH: Unwirksame Zustellung durch Niederlegung

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Durch die sich in den letzten Jahren immer mehr in allen Lebensbereichen ausbreitende „enge Taktung“ und beständige Hektik gibt es in der Gesellschaft eine zunehmende Tendenz zur nachlässigen bzw. oberflächlichen Arbeit, die wiederum fast alle Lebensbereiche umfasst. Davon sind insbesondere Massengeschäfte betroffen. Ein solches Massengeschäft sind für die Deutsche Post AG die Zustellungen.

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08.07.2023

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um grundlegende prozessuale Kategorien.

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03.07.2023

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um Fragen des allgemeinen Schuldrechts.

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30.06.2023

KG: Befangenheit wegen Nichtbescheidung eines Antrages auf Schriftsatznachlass?

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Im Rahmen einer Entscheidung über einen Befangenheitsantrag hat das KG (Beschl. v. 17.4.2023 – 10 W 52/23) an einen wichtigen Verfahrensgrundsatz im Rahmen von Anträgen auf Gewährung eines Schriftsatznachlasses erinnert.

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25.06.2023

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um das Verhältnis zweier Vorkaufsrechte an einer vermieteten Wohnung.

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22.06.2023

Von der Indizwirkung der Rechnung zur Indizwirkung der Honorarvereinbarung: Die neue Linie des BGH zur Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten

Portrait von Dr. Martin Zwickel
Dr. Martin Zwickel

Bislang hat der BGH für die Ersatzfähigkeit der Sachverständigenkosten im Rahmen von Straßenverkehrsunfällen der tatsächlichen Begleichung der Rechnung entscheidende Bedeutung beigemessen (BGH v. 17.12.2019 – VI ZR 315/18, MDR 2020, 345 = NJW 2020, 1001; BGH v. 26.4.2016 – VI ZR 50/15, MDR 2016, 1137 = NJW 2016, 3092, 3094).

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18.06.2023

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die bindende Feststellung der Erbwürdigkeit.

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16.06.2023

BGH: Anspruch der Partei auf mündliche Befragung des Sachverständigen

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Im Rahmen eines umfangreichen WEG-Prozesses, auf dessen Einzelheiten hier nicht eingegangen werden kann, hatte das Berufungsgericht ein Gutachten eines Sachverständigen aus einem Vorprozess verwertet. Allerdings hatte der Kläger zuvor beantragt, den Sachverständigen in der mündlichen Verhandlung anzuhören. Dem war das Berufungsgericht jedoch nicht nachgekommen.

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11.06.2023

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Haftung für Veränderungen des Wasserabflusses von einem Grundstück.

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03.06.2023

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Sorgfaltspflichten beim Versand einer Rechtsmittelschrift per beA

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29.05.2023

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Einstandspflicht für Schäden an einem Leasingfahrzeug aufgrund eines Unfalls mit ungeklärter Ursache.

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20.05.2023

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Erledigung einer Berufung.

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14.05.2023

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um den Zuweisungsgehalt eines Wohnungsrechts.

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05.05.2023

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um eine seit langem etablierte Rechtsfigur des Straßenverkehrsrechts.

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04.05.2023

BGH zur Gerichtsstandsbestimmung nach Klagerücknahme

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Das LG B. hatte eine isolierte Drittwiderklage abgetrennt (§ 145 Abs. 2 ZPO) und diese sodann an das LG P. verwiesen. Das LG P. hielt dies für grob falsch und gab die Akte an das LG B. zurück. Dieses legte daraufhin gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO die Sache dem OLG Karlsruhe vor. Zwischenzeitlich wurde die zur Klage gewordene isolierte Drittwiderklage zurückgenommen. Das OLG Karlsruhe wollte daher die Zuständigkeitsbestimmung ablehnen, sah sich daran jedoch durch eine Entscheidung des OLG Brandenburg v. 9.8.2000 - 1 AR 46/00 gehindert, wonach eine Klagerücknahme einer Zuständigkeitsbestimmung nicht entgegenstehe, wenn es noch eines Beschlusses nach § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO bedürfe. Demgemäß legt das OLG Karlsruhe die Sache dem BGH zur Entscheidung gemäß § 36 Abs. 3 ZPO vor.

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03.05.2023

Blog Update Haftungsrecht: BGH zum Schockschaden – Besondere Schwere des Schocks ist nicht mehr erforderlich!

Portrait von Dr. Martin Zwickel
Dr. Martin Zwickel

Mit seinem Urteil vom 6. Dezember 2022 (BGH v. 6.12.2022 – VI ZR 168/21, MDR 2023, 362) ändert der BGH seine bisherige Linie zum Ersatz von sogenannten Schockschäden. Diese neue Rechtsprechung hat auch Auswirkungen auf den Schockschadenersatz bei Haftung im Straßenverkehr.

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28.04.2023

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Reichweite der objektiven Rechtskraft.

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25.04.2023

OLG Düsseldorf zum notwendigen Hinweis auf Prozesskostenhilfe

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Das OLG Düsseldorf (Urt. v. 28.2.2023 – 24 U 335/20) hat einmal mehr betont, dass ein Rechtsanwalt dazu verpflichtet ist, den Mandanten auf die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe zu verweisen, wenn er über die entsprechenden finanziellen Verhältnisse des Mandanten in Kenntnis gesetzt wird.

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24.04.2023

Blog powered by Zöller: Ziviljustiz im übergesetzlichen Notstand

Portrait von Zöller-Autor Prof. Dr. Reinhard Greger
Zöller-Autor Prof. Dr. Reinhard Greger

Massenverfahren machen der Ziviljustiz schwer zu schaffen. Wenn zeitgleich Tausende von Klagen eingereicht, manchmal mit dem Lkw herangekarrt werden, bereitet schon die Lagerung auf den Geschäftsstellen große Probleme – von der richterlichen Sachbearbeitung ganz zu schweigen. Die Richterpensen sind auf solche Fluten nicht zugeschnitten, Richterstellen nicht ohne weiteres vermehrbar. Es kommt hinzu, dass sich in diesen Verfahren oft neuartige, schwierige Sach- und Rechtsfragen stellen. Das Gebot einer gleichrangigen Bearbeitung des Geschäftsanfalls ist dann unerfüllbar – und letztlich auch sachwidrig. Denn es ist unökonomisch, wenn sich mehrere Spruchkörper parallel mit denselben Fragen beschäftigen, u.U. divergierend judizieren, bis durch ein Obergericht wieder Rechtseinheit hergestellt werden kann. Es böte sich an, in solchen Sachen ein Musterverfahren zu betreiben und die Parallelverfahren bis zu dessen rechtskräftiger Entscheidung auszusetzen. Doch ein solches Vorgehen lässt § 148 ZPO nur für den Fall zu, dass eine klagebefugte Einrichtung eine Musterfeststellungsklage erhoben hat (s. Zöller/Greger, § 148 ZPO Rn. 5a).

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22.04.2023

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Bezugsberechtigung aus einer gekündigten, aber beim Versterben des Versicherten noch nicht beendeten Lebensversicherung.

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16.04.2023

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Befugnis des Insolvenzverwalters zur Verwertung eines Wohnungsrechts.

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14.04.2023

Blog Update Haftungsrecht: „Ein Parkplatz ist keine Straße“

Portrait von Prof. Dr. Reinhard Greger
Prof. Dr. Reinhard Greger

Mit dieser Klarstellung hat der BGH den in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung bestehenden Streit darüber beendet, ob beim kreuzenden Verkehr auf öffentlichen Parkplätzen die „Rechts vor Links“-Regel des § 8 Abs. 1 S. 1 StVO gilt. Er verneint dies in Übereinstimmung mit der h.M. für den Fall, dass den dort vorhandenen Fahrspuren kein eindeutiger Straßencharakter zukommt (ebenso Greger/Zwickel, Haftung im Straßenverkehr, 6. Aufl. 2021, Rn. 14.147). Die Vorfahrtsregel greift demnach nicht ein, wenn auf dem Platz allein durch die Markierung von Parkboxen oder durch die tatsächliche Anordnung der geparkten Fahrzeuge Fahrgassen entstehen, sondern nur dann, wenn sich durch die bauliche Gestaltung der Fahrspuren und die sonstigen örtlichen Gegebenheiten für den Verkehrsteilnehmer unmissverständlich ergibt, dass die Fahrbahnen nicht der Aufteilung und unmittelbaren Erschließung der Parkflächen, sondern in erster Linie der Zu- und Abfahrt und damit dem fließenden Verkehr dienen. Ansonsten gilt das Gebot gegenseitiger Verständigung.

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11.04.2023

BGH zur Befangenheit bei Ehegatten als Richter

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Der BGH (Beschl. v. 26.7.2022 – I ZR 142/22) hat sich mit der Besorgnis der Befangenheit eines Richter befasst, ist begründet, wenn die Ehe­frau des abgelehnten Richters an der Entscheidung der Vorinstanz als Berufungsrichterin mitgewirkt hat.

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08.04.2023

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach dem missglückten Versuch einer beA-Einreichung in letzter Minute.

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03.04.2023

KG: Konkurrierende Sonderzuständigkeiten nach dem GVG

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Das KG hatte über die Zuständigkeit einer „Baukammer“ bzw. „Insolvenzkammer“ (§ 72a Abs. 1 Nr. 2, Nr. 7 GVG) zu entscheiden und zur Auflösung des Konflikts auf den Schwerpunkt des Rechtsstreit abgestellt (Beschl. v. 16.1.2023 – 2 AR 2/23).

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31.03.2023

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Beweislast für die Ursächlichkeit einer notariellen Amtspflichtverletzung für den Eintritt eines Schadens.

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25.03.2023

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Darlegungslast zu der Frage, ob ein Unfallgeschädigter erwerbsunfähig ist.

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19.03.2023

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Folgen eines lange zurück liegenden Verstoßes gegen ein im Grundbuch eingetragenes Bauverbot.

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16.03.2023

Blog powered by Zöller: Urkundenvorlage und Datenschutz

Portrait von Zöller-Autor Prof. Dr. Reinhard Greger
Zöller-Autor Prof. Dr. Reinhard Greger

Wenn das Gericht gem. § 142 ZPO die Vorlage einer Urkunde anordnet, kann dies nicht nur Geheimhaltungsinteressen des Urkundenbesitzers tangieren (s. dazu Zöller/Greger, § 142 ZPO Rn. 9). Enthält die Urkunde auch personenbezogene Daten Dritter, stellt sich des Weiteren die Frage, ob nicht die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) die Herausgabe der Urkunde verbietet, weil die Daten zu anderen Zwecken als für den betr. Rechtsstreit erhoben wurden. Der EuGH hat diese Frage soeben auf Vorlage eines schwedischen Gerichts entschieden. Da die dortige Regelung mit § 142 ZPO übereinstimmt, ist die Entscheidung auch für die deutsche Prozesspraxis von größter Bedeutung.

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15.03.2023

Blog Update Haftungsrecht: Haftet der Kfz-Halter für ungestörten Straßenbahnbetrieb?

Portrait von Prof. Dr. Reinhard Greger
Prof. Dr. Reinhard Greger

Es ist eine im Großstadtverkehr beinahe alltägliche Situation, dass der Straßenbahnverkehr durch ein Hindernis auf den Schienen blockiert wird. Für die Fahrgäste bedeutet dies Verdruss, für das Verkehrsunternehmen – jedenfalls bei länger dauernden Störungen – erhebliche Aufwendungen, z.B. für die Einrichtung und Abwicklung eines Ersatzverkehrs. Wurde die Blockade durch ein Kfz verursacht, etwa weil es nach einem Unfall auf den Gleisen zum Liegen gekommen ist, stellt sich die Frage, ob diese Schäden durch die Gefährdungshaftung des Kfz-Halters (und seine Haftpflichtversicherung) abgedeckt sind. Es überrascht, dass diese Frage erst jüngst vom BGH entschieden werden musste – weil ein Verkehrsunternehmen aus dem Sächsischen derartige Aufwendungen aus vier Verkehrsunfällen zusammengerechnet und auf den Weg durch die Instanzen gebracht hat.

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10.03.2023

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Voraussetzungen der Haftung für die Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs.

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07.03.2023

Blog powered by Zöller: Tücken der elektronischen Signatur

Portrait von Zöller-Autor Prof. Dr. Reinhard Greger
Zöller-Autor Prof. Dr. Reinhard Greger

„Doppelt genäht hält besser“, sagt der Volksmund. Für den elektronischen Rechtsverkehr gilt dies aber nicht unbedingt. Wenn ein Anwalt nämlich einen über sein beA versandten Schriftsatz – unnötigerweise – mit qualifizierter elektronischer Signatur (qeS) versehen hat, ist die Einreichung gleichwohl unwirksam, sofern der Schriftsatz die einfache Signatur (d.h. die Namensangabe) eines anderen Rechtsanwalts trägt. So haben es jedenfalls ein Strafsenat des BGH (3 StR 262/22) und das BayObLG (207 StRR 2/23) unter Verweis darauf entschieden, dass die den Schriftsatz verantwortende und die versendende Person identisch sein müssen. Dies kann man allerdings auch anders sehen.  So hat das BAG entschieden, dass der versendende beA-Inhaber durch die Anbringung seiner qeS, die ja die frühere handschriftliche Unterschrift ersetzt, die Verantwortung für den Inhalt des Dokuments übernimmt, also „verantwortende Person“ i.S.d. § 130a Abs. 3 ZPO (BAG v. 24.10.2019 – 8 AZN 589/19, MDR 2020, 240) wird. Ob sich diese Auffassung durchsetzen wird, ist freilich ungewiss. Vorsorglich sollten daher die sicheren Wege beschritten werden, d.h. das Schriftstück entweder mit der qeS des Verfassers oder mit der einfachen Signatur des beA-Versenders, ggf. mit Vertretungszusatz; versehen werden (s. Zöller/Greger, § 130a  ZPO Rn. 11). Ob die Doppelnaht alleine hält, ist ungewiss.

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03.03.2023

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Anordnung einer gerichtlichen Betreuung trotz erteilter Vorsorgevollmacht.

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01.03.2023

BGH zu den Anforderungen an anwaltliche Unterschriften

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Der BGH hat zwei neuere Entscheidungen zur Frage der Unterschrift von Rechtsanwälten getroffen (Urt. v. 20.12.2022 – VI ZR 279/21 und Beschl. v. 6.12.2022 – VIII ZA 12/22, MDR 2023, 183):

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28.02.2023

BGH: Separate Entscheidung über einen Wiedereinsetzungsantrag

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Der BGH (Beschl. v. 17.11.2022 – V ZB 38/22) hat entschieden, dass eine separate Entscheidung über einen Wiedereinsetzungsantrag möglich ist. Jedoch muss diese Entscheidung gesondert mit der Rechtsbeschwerde gemäß § 238 Abs. 2 Satz 1, § 522 Abs. 1 Satz 2 ZPO angefochten werden, um sie nicht in Rechtskraft erwachsen zu lassen.

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19.02.2023

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Der Montagsblog meldet sich nach längerer Pause zurück. Diese Woche geht es um eine eher entlegene Materie, die allgemeine Fragen zu den Voraussetzungen einer Analogie aufwirft.

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14.02.2023

BGH: Unpfändbarkeit des Pflegegeldes

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

In einem Verfahren vor dem BGH (Beschl. v. 20.10.2022 – IX ZB 12/22, MDR 2023, 187) ging es um die Einkommensberechnung einer Schuldnerin im Rahmen eines Insolvenzverfahrens. Der Sohn der Schuldnerin ist pflegebedürftig. Die Schuldnerin selbst übernimmt die Pflege. Das Pflegegeld, das dem Sohn zusteht, wird von diesem an die Schuldnerin weitergeleitet. Die Frage ist nun, ob dieses Geld bei der Schuldnerin als Einkommen zu berücksichtigen ist.

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08.02.2023

Blog powered by Zöller: § 68 FamFG - Niederschrift bei Geschäftsstelle? Nicht für Rechtsanwälte!

Portrait von Zöller-Autor Christian Feskorn
Zöller-Autor Christian Feskorn

Entscheiden sich Rechtsanwälte, schriftlich Beschwerde gemäß § 68 FamFG einzulegen, muss die Übermittlung ans Gericht per beA erfolgen. Die Möglichkeit der Einlegung zur Niederschrift der Geschäftsstelle entbindet Rechtsanwälte davon nicht.

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02.02.2023

BGH: Erneute Anhörung eines Sachverständigen

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Im Rahmen eines komplexen Schadensersatzprozesses war das OLG von einer sachverständigen Einschätzung des LG bezüglich der angemessenen Höhe eines Geschäftsführergehaltes abgewichen. Dies wurde damit begründet, dass ohnehin eine Schätzung nach § 287 ZPO geboten sei und die Mitglieder des Senats aus ihren früheren Tätigkeiten als Vorsitzende Richter eine Kammer für Handelssachen (Vorsitzende) sowie aus zahlreichen Unterhaltsprozessen (Beisitzer) selbst in der Sache erfahren seien.

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30.01.2023

Blog powered by Zöller: § 130d ZPO - Wohltat oder Fallgrube?

Portrait von Zöller-Autor Prof. Dr. Reinhard Greger
Zöller-Autor Prof. Dr. Reinhard Greger

Dass es beim elektronischen Rechtsverkehr technische Probleme geben kann und dass diese bei fristgebundenen Schriftsätzen zu fatalen Folgen führen können, hat der Gesetzgeber bedacht. Deshalb hat er in § 130d ZPO zugelassen, dass ein Schriftsatz in einem solchen Fall auf herkömmlichem Wege (z.B. schriftlich oder per Telefax) übermittelt wird. Doch diese im Kleide der Wohltäterin daherkommende Vorschrift ist tückisch. Sie bewirkt nämlich, dass der von der Technik im Stich gelassene Anwalt sich nicht mit dem Gedanken an eine Wiedereinsetzung beruhigen oder seinen von der Elektronik verweigerten Schriftsatz einfach aufs Faxgerät legen darf. Eine Wiedereinsetzung scheidet vielmehr aus, wenn er die Frist noch mittels einer solchen Ersatzeinreichung wahren könnte – und wenn er von dieser Möglichkeit Gebrauch macht, darf er nicht versäumen, die technische Störung gleichzeitig mit dieser glaubhaft zu machen. Dies folgt aus Satz 3 der Vorschrift, wonach die Störung „bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach“ glaubhaft zu machen ist.

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18.01.2023

BGH: Verpflichtung zur Terminsvertretung

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Die beklagte Rechtsanwaltskammer nahm die Zulassung des klagenden Rechtsanwalts zurück. Dagegen ging dieser vor. Da in der Sache wohl wenig zu erreichen war, hatten der Rechtsanwalt und sein Prozessbevollmächtigter offensichtlich versucht, durch das Geltendmachen von Terminsverlegungsgründen, vor allem (Vor)Erkrankungen etc., den Anwaltsgerichtshof zu Verfahrensfehlern zu zwingen, um diese anschließend in der Berufungsinstanz vor dem BGH geltend machen zu können.

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09.01.2023

Blog powered by Zöller: Augen auf beim beA-Versand

Portrait von Zöller-Autor Prof. Dr. Reinhard Greger
Zöller-Autor Prof. Dr. Reinhard Greger

Es kommt immer wieder vor, dass ein fristgebundener Schriftsatz versehentlich an ein anderes als das zuständige Gericht gesandt wird, z.B. an das Ausgangs- statt an das Rechtsmittelgericht. Wenn das nicht noch rechtzeitig bemerkt und korrigiert wird, ist die Frist versäumt – in der Regel unrettbar, denn eine Wiedereinsetzung scheitert oft am Vorwurf mangelhafter Ausgangskontrolle. Einen Rettungsring hat die Rechtsprechung aber geschaffen: Wenn der Schriftsatz so frühzeitig bei dem unzuständigen Gericht einging, dass mit seiner Weiterleitung an das zuständige im üblichen Geschäftsgang gerechnet werden konnte, verneinte sie die Kausalität des Verschuldens und gewährte die Wiedereinsetzung (s. Zöller/Greger, § 233 ZPO Rn. 21).

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06.01.2023

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Präklusion von Vorbringen nach einer gemäß § 264 ZPO privilegierten Antragsänderung im Berufungsverfahren.

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27.12.2022

OLG Frankfurt a. M.: Verzögerungsgebühr wegen Nichttragens einer Maske

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Das OLG Frankfurt a. M. (Beschl. v. 27.9.2022 – 7 WF 116/22) hatte über die Verhängung einer Verzögerungsgebühr gem. § 32 FamGKG bei Zuwiderhandlung und Terminsvertagung zu entscheiden.

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19.12.2022

Blog powered by Zöller: Fußangeln beim beA

Portrait von Zöller-Autor Prof. Dr. Reinhard Greger
Zöller-Autor Prof. Dr. Reinhard Greger

Sieht man von gelegentlichen technischen Pannen ab, hat sich die Übermittlung von Anwaltsschriftsätzen an die Gerichte über das besondere elektronische Anwaltspostfach gut eingespielt. Der Nutzer muss aber auch umsichtig mitspielen, so z.B. beim Signieren des Schriftstücks.

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17.12.2022

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Möglichkeit einer Erledigungserklärung nach Erfüllung der Forderung im Mahnverfahren.

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16.12.2022

OLG Düsseldorf: Vorwegnahme der Hauptsache im einstweiligen Verfügungsverfahren

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Es besteht Einigkeit darüber, dass im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens die Hauptsache nicht vorweggenommen werden soll. Zu den Ausnahmen von diesem Grundsatz sowie zu weiteren interessanten Fragen in diesem Zusammenhang hat sich das OLG Düsseldorf (Beschl. v. 20.10.2022 – 26 W 6/22) geäußert.

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10.12.2022

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Voraussetzungen einer Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit eines anderweit anhängigen Rechtsstreits.

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05.12.2022

Blog powered by Zöller: Video erobert die Justiz

Portrait von Zöller-Autor Prof. Dr. Reinhard Greger
Zöller-Autor Prof. Dr. Reinhard Greger

„Hören Sie mich?“ Diese für Videokonferenzen typische Frage wird bald auch in Gerichtsverhandlungen häufiger zu vernehmen sein. Der Grund: Einem soeben veröffentlichten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten des Bundesjustizministeriums zufolge soll künftig wesentlich häufiger per „Bild- und Tonübertragung“ (§ 128a ZPO) verhandelt werden.

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03.12.2022

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um den Anspruch eines rechtsschutzversicherten Mandanten gegen seinen Anwalt auf Ersatz angefallener Kosten wegen unzureichender Beratung.

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01.12.2022

BGH: Notieren einer Vorfrist

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Der BGH (Beschl. v. 20.09.2022 – VI ZB 17/22) hat sich im Rahmen der Überprüfung eines vom OLG zurückgewiesenen Wiedereinsetzungsantrages dazu geäußert, wann eine Vorfrist zu notieren ist.

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27.11.2022

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Zulässigkeit eines Grundurteils und einer Zurückverweisung der Sache von der zweiten in die erste Instanz.

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18.11.2022

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um ein nicht alltägliches Kriterium für die Gesetzesauslegung.

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09.11.2022

BGH: Notwendiger Hinweis des Gerichts bei einer Wiedereinsetzung wegen plötzlicher Erkrankung der Rechtsanwältin

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Der BGH hat sich mit Beschl. v. 6.9.2022 – VIII ZB 24/22, MDR 2022, 1363 mit den Pflichten des Rechtsmittelgerichts im Hinblick auf das Vorbringen zur Begründung eines - auf eine unvorhergesehene Erkrankung des Rechtsanwalts gestützten - Wiedereinsetzungsantrags befasst.

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06.11.2022

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Bindung an ein per E-Mail übersandtes Vergleichsangebot.

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29.10.2022

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die richtige Antragsfassung bei einer Klage auf Berichtigung des Grundbuchs nach Eintragung eines unwirksamen Eigentümerwechsels und um die erforderliche Form einer Anschlussberufung.

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22.10.2022

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es erneut um die Anforderungen an einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.

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17.10.2022

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es erneut um die Anforderungen an einen elektronischen Schriftsatz.

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13.10.2022

Strukturierung des Parteivortrags – Brauchen wir mehr Einvernehmen zwischen Parteien und Gerichten?

Portrait von PD Dr. Martin Zwickel, Maître en droit
PD Dr. Martin Zwickel, Maître en droit Akademischer Oberrat, Erlangen

Vor dem Hintergrund der künftigen Digitalisierung des Zivilprozesses wird aktuell besonders intensiv über die Strukturierung des Parteivortrags mittels eines so genannten elektronischen Basisdokuments diskutiert (vgl. dazu Zwickel, MDR 2021, 716 ff.). Kern der Idee ist, dass die beiden Parteien des Zivilprozesses ihren Tatsachenvortrag unter gemeinsamen Überschriften gegenüberstellen. Auf Gerichtsseite lässt sich daraus eine so genannte Relationstabelle erstellen, die das Auffinden streitiger bzw. unstreitiger Tatsachen erleichtert. Derartige Vorschläge in Richtung einer Vereinheitlichung von Parteischriftsätzen werden vor allem mit dem Einwand kritisiert, die Anwaltschaft sei kein Hilfsorgan der Justiz.

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07.10.2022

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Anforderungen an einen elektronischen Schriftsatz.

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05.10.2022

BGH: Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Im Rahmen eines „Diesel-Verfahrens“ ging es in der Revisionsinstanz zuletzt nur noch um die Frage, ob die unterlegene Beklagte auch die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten des Klägers zu erstatten hat. Der BGH (Beschl. v. 23.6.2022 – VII ZR 294/21) fasst in dieser Entscheidung die Voraussetzungen dafür gut zusammen. Als Anspruchsgrundlage war hier - wie in der Hauptsache - auch § 826 BGB einschlägig.

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02.10.2022

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es eine Frage zum Patentnichtigkeitsverfahren.

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23.09.2022

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Ermittlung ausländischen Rechts.

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18.09.2022

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um einen typischen Anwendungsfall von Art. 103 Abs. 1 GG und § 544 Abs. 9 ZPO.

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14.09.2022

OLG Karlsruhe: Besorgnis der Befangenheit durch Übersehen eines Befangenheitsantrages

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

In einer Entscheidung des OLG Karlsruhe (Beschl. v. 11.5. 2022 – 9 W 24/22) ging es um die Frage, ob alleine das Übersehen eines Befangenheitsantrages schon die Besorgnis der Befangenheit begründen kann, was das OLG bejaht hat.

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10.09.2022

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Bindungswirkung einer Verweisung zwischen einem Spezialsenat im Sinne von § 119a GVG und einem anderen Senat desselben Gerichts.

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02.09.2022

OLG Hamburg: Wartepflicht des Rechtsanwalts bei Verzögerungen durch das Gericht

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

In einer Entscheidung des Hanseatischen OLG in Hamburg (Beschl. v. 20.5.2022 – 7 W 57/22, MDR 2022, 1113) ging es letztlich um die Frage, wie lange ein Rechtsanwalt auf das Gericht warten muss, wenn sich ein vorheriger Termin des Gerichts länger hinzieht als geplant. Im Beschwerdeverfahren (§ 336 Abs. 1 ZPO) war zu beurteilen, ob der Rechtsanwalt zu früh gegangen war und deswegen das LG gegen die von ihm vertretene Partei ein Versäumnisurteil hätte erlassen müssen oder nicht. Das LG hatte im Widerspruchsverfahren gegen eine einstweilige Verfügung Termin auf 12:30 Uhr bestimmt. Das Gericht teilte um diese Uhrzeit mit, dass der Termin sich voraussichtlich um eine Stunde, möglicherweise auch noch etwas länger, verschieben würde. Um 12:55 Uhr gab der Rechtsanwalt bekannt, er könne nicht länger warten, da er um 14:00 Uhr einen nicht verschiebbaren Termin habe und entfernte sich. Gleichzeitig regte er an, den Termin zu verschieben. Das LG hatte dann den bei Aufruf der Sache gestellten Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils zurückgewiesen und einen neuen Termin bestimmt. Das OLG hob diese Entscheidung auf und wies das LG an einen neuen Termin zu bestimmen, ohne den betroffenen Rechtsanwalt zu laden.

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27.08.2022

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um das Rechtsverhältnis zwischen einer Vorverkaufsstelle für Eintrittskarten und deren Kunden.

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24.08.2022

Oberster Gerichtshof der USA lehnt „discovery“ für Schiedsgerichte ab

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Es dürfte allgemein bekannt sein, dass in den USA ein Verfahren praktiziert wird, das hierzulande regelmäßig auf wenig Gegenliebe stößt. Die sog. „discovery“ (Entdeckung, Ermittlung).  Über dieses Verfahren kann eine potentielle Streitpartei von der potentiellen Gegenpartei schon vor dem eigentlichen Prozess die Herausgabe von Dokumenten u. a. verlangen. Dabei besteht in den USA auch die Möglichkeit, dass dort entsprechende Ersuchen bearbeitet werden, die aus dem Ausland kommen.

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03.08.2022

OLG Braunschweig: Unstatthafte Beschwerde eines Rechtsanwalts gegen eine vorläufige Wertfestsetzung

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Das OLG Braunschweig (Beschl. v. 13.6.2022 – 4 W 16/22) hat einen wichtigen Grundsatz des Streitwertrechts betont.

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24.07.2022

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Grenzen der Möglichkeit, das für die Rechtsnachfolge von Todes wegen maßgebliche Recht auszuwählen.

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15.07.2022

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Im 250. Montagsblog geht es um die Frage, bis zu welchem Zeitpunkt die Kenntnis eines Kaufmangels zum Ausschluss der Gewährleistungsrechte führt.

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09.07.2022

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Darlegungslast des Reiseveranstalters für die Angemessenheit einer pauschalen Entschädigung bei Rücktritt vom Vertrag.

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02.07.2022

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um das Nachreichen einer Prozessvollmacht.

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26.06.2022

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um das anwendbare Recht für Unterhaltsansprüche eines geschiedenen Ehegatten.

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19.06.2022

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Folgen der Erstattung einer Lastschrift.

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09.06.2022

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die prozessuale Stellung eines einfachen Streithelfers.

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08.06.2022

BAG: Entscheidung über einen nicht protokollierten Antrag

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Der BAG hat mit Urt. v. 9.2.2022 – 5 AZR 347/21 über einen Verfahrensfehler im Zivilprozess, der zur Aufhebung eines Urteils führen musste, entschieden.

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27.05.2022

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Schadensberechnung nach einer Teilreparatur des beschädigten Unfallfahrzeugs.

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07.05.2022

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Heilung eines Verfahrensmangels bei der Zustellung eines Urteils – und um eine auf den ersten Blick überraschende Konsequenz der Zustellung an das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).

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06.05.2022

BGH: Zuständigkeit für die Kostenentscheidung nach Rücknahme einer nicht statthaften Beschwerde

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Der BGH  hat sich mit der Zuständigkeit für eine Kostenentscheidung in einer besonderen Fallkonstellation befasst. Seiner Entscheidung (Beschl. v. 15.03.2022 -  X ZR 16/22) lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger gewann vor dem AG einen Prozess gegen die Beklagte. Der Streitwert betrug 883 Euro. Auf die Berufung der Beklagten änderte das LG jedoch das Urteil ab. Die Klage wurde abgewiesen. Der Kläger legte bei dem Berufungsgericht nach dem Erlass des Urteils Beschwerde ein, und zwar mit dem Antrag, die Revision zuzulassen. Das Gericht wies darauf hin, dass ein solcher Antrag nicht möglich sei. Daraufhin nahm der Kläger den Antrag wieder zurück. Die Beklagte beantragte sodann, dem Kläger die Kosten des Beschwerdeverfahrens aufzuerlegen. Das LG war der Auffassung, dafür sei der BGH zuständig und legte die Akten dort vor.

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