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12.04.2022

KG zur Prozesskostenhilfe: Corona-Soforthilfe und Vermögensreserve

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Eine interessante Entscheidung zu verschiedenen Fragen der Prozesskostenhilfe hat das KG (Beschl. v. 9.1.2021 – 16 W 154/21) getroffen. Der Antragstellerin stand ein Bankkonto mit einem recht hohen Guthaben zur Verfügung. Grundsätzlich sind Bankguthaben als Vermögen gemäß § 115 Abs. 3 Satz 1 ZPO einzusetzen. Die Antragstellerin machte aber geltend, dennoch sei ihr Guthaben aus verschiedenen Gründen nicht als Vermögen zu berücksichtigen.

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09.04.2022

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die anwaltlichen Sorgfaltspflichten bei der elektronischen Signatur eines fristgebundenen Schriftsatzes

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08.04.2022

Sperren gegen russische Desinformation – Sanktionsrecht auf Abwegen?

Portrait von Tobias Keber
Tobias Keber Professur für Medienrecht und Medienpolitik in der digitalen Gesellschaft, Hochschule der Medien (HdM) Stuttgart. Leiter des Bereichs Recht am Institut für Digitale Ethik (IDE) an der Hochschule der Medien und Lehrbeauftragter für Telemedien- und Internetrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Zuvor Rechtsanwalt.

Die Europäische Union hat aufgrund der militärischen Invasion Russlands in der Ukraine am 24.2.2022 Finanz- und Wirtschaftssanktionen gegen den Aggressor verhängt. Diese knüpfen zum Teil an einem Mechanismus an, der schon 2014 vor dem Hintergrund der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim beschlossen wurde. Verordnung (EU) 2022/350 hat Sanktionen, also Handlungen unter Ägide der Gemeinsamen Sicherheits- und Außenpolitik (GASP) zum Gegenstand (Art. 23 bis 46 EUV). Ausgangspunkt ist jeweils ein Beschluss des Rates der Europäischen Union (Art. 28, 29 EUV), der durch einen Sekundärrechtsakt umgesetzt wird, hier als Verordnung im Sinne des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, AEUV (Art. 215, 288 AEUV).

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05.04.2022

Verbraucherschlichtung: fördern statt gängeln

Portrait von Felix Braun
Felix Braun Universalschlichtungsstelle des Bundes, Vorstand des Zentrums für Schlichtung e.V.

Co-Autor: Prof. Dr. Reinhard Greger RiBGH a.D., Universität Erlangen-Nürnberg

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02.04.2022

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die prozessualen Konsequenzen einer erfolglosen Aufrechnung mit einer Fremdwährungsschuld

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01.04.2022

Der Datenschutz ist unpolitisch geworden, die DSGVO ein "Scheinriese" - BGH v. 22.2.2022, VI ZR 14/21

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Vortrag bei dem Schweizer Datenschutztag am 1.4.2022

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31.03.2022

Trans-Atlantic Data Privacy Framework trotz U.S. Supreme Court Entscheidung in FBI v. Fazaga?

Portrait von Mathias Lejeune
Mathias Lejeune

Am 25.3.2022 haben Präsident Biden und die Präsidentin der EU Kommission Ursula von der Leyen die grundsätzliche Einigung auf ein neues „Trans-Atlantic Data Privacy Framework“ (TADPF) bekannt gegeben. Durch das TADPF soll neben einer effektiveren Aufsicht über die Geheimdienste ein mehrstufiges Rechtsbehelfssystem einschließlich eines „Independent Data Protection Review Court“ eingerichtet werden, dessen Mitglieder unabhängig sind und der die Befugnis haben soll, von EU-Bürgern erhobene Ansprüche gegen Überwachungsmaßnahmen der Geheimdienste zu beurteilen und erforderlichenfalls Abhilfemaßnahmen in rechtlich bindender Weise anzuordnen. Die exakten Details der konkreten Ausgestaltung dieses im TADPF hervorgehobenen neuen Rechtsschutzverfahrens müssen erst noch geschaffen werden.

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30.03.2022

Ein halber Schritt. Zur Seite.

Portrait von Christian Franz, LL.M.
Christian Franz, LL.M. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Der Bundesgerichtshof hat einer Ärztin, die auf der Bewertungsplattform Jameda unflätig angegangen wurde, einen Löschungsanspruch versagt. Und an dieser Stelle hört das Urteil auf. Warum das falsch ist:

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28.03.2022

BeA in 2022: Das ArbG Stuttgart liefert ein Stück mehr Klarheit, wie ein wirksamer Vergleichsvorschlag zum Beschluss nach § 278 Abs. 6 S. 1 ZPO einzureichen ist

Portrait von Daniel Mantel
Daniel Mantel Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Eine weitere Rechtsfrage hinsichtlich des beA ist nun geklärt, zumindest unterinstanzlich (ArbG Stuttgart, Beschl. v. 25.2.2022 - 4 Ca 688/22).

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24.03.2022

DiRUG-Erweiterungsgesetz: Verbleibende offene Frage zur Reichweite der GmbH-Gründung mittels Videokommunikation

Portrait von Dr. Johannes Scheller
Dr. Johannes Scheller Notar in Hamburg

Im Heft 7/2022 der GmbHR werfe ich im Rahmen des „Blickpunkts“ die Frage auf: Sind solche statutarisch-korporativen Nebenleistungspflichten i.S.d. § 3 Abs. 2 GmbHG, die eine aus sich heraus („isoliert“) formbedürftige Leistungspflicht aller oder einiger Gesellschafter begründen, ab dem 1.8.2022 einer Beurkundung im Rahmen des Videokommunikationsverfahrens nach Maßgabe des § 2 Abs. 3 GmbHG n.F. zugänglich? Die Frage wird dort im bejahenden Sinne entgegen der mittlerweile bereits herrschenden, sie verneinenden Meinung in der Rechtsliteratur beantwortet, und zwar getragen von der Grundannahme eines Vorrangs bzw. einer Exklusivität des Formgebots des § 2 Abs. 1 GmbHG gegenüber jenem des § 15 Abs. 4 Satz 1 GmbHG im Fall statutarisch festgesetzter Nebenleistungspflichten. Betroffen sind Vorerwerbsrechte in all ihren Spielarten, Abtretungspflichten (häufig als Alternative zur Einziehung sinnvoll), aber auch das Sachaufgeld, sofern als „echtes“ und damit als Nebenleistungspflicht ausgestaltet. Schieden sie aus dem Kreis der zulässigen Beurkundungsgegenstände im Rahmen des Videokommunikationsverfahrens aus, obgleich sie zu den „echten“, sogar zwingend-korporativen, wenngleich freiwilligen Bestandteilen des Gesellschaftsvertrags gehören, minderte dieser Ausschluss die Attraktivität des Videokommunikationsverfahrens beträchtlich.

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