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08.12.2021

Zusammenarbeit von Mediatoren und Rechtsanwälten kommt

Portrait von Markus Hartung
Markus Hartung RA und Mediator, Mitglied des Berufsrechtsausschusses des DAV

Zu Beginn des Jahres hatte ich die Überlegungen des Gesetzgebers in einem Referentenentwurf geschildert, mit der die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Anwälten und Mediatoren verbessert oder jedenfalls erleichtert werden können (ZKM 1/2021, 28-31). Das Gesetzesvorhaben, unter dem Schlagwort BRAO-Reform bekannt, wurde im Sommer verabschiedet, tritt aber erst nächstes Jahr, am 1.8.2022 in Kraft. Der Grund dafür liegt in dem Arbeitsaufwand, den die Kammern in Folge der Reform schultern müssen.

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07.12.2021

DGA is Dada

Portrait von Winfried Veil
Winfried Veil

With the Data Governance Act (DGA) the EU has reached a new level of legislative hubris. It invents obligations with an excessiveness that actually only allows the conclusion that this is a satirical exaggeration. One could also say: Dada meets Kafka. The result is a bureaucratic collection of nonsense for which Aline Blankertz suggests the term "dataism". Should the EU really be serious about all this?

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07.12.2021

Data Governance Act IV: Dataismus

Portrait von Winfried Veil
Winfried Veil

Mit dem Data Governance Act (DGA) erklimmt die EU eine neue Kunststufe gesetzgeberischer Hybris. Der DGA erfindet Pflichten in einer Maßlosigkeit, die eigentlich nur den Schluss zulässt, dass es sich hier um eine satirische Übertreibung handelt. Man könnte auch sagen: Dada trifft Kafka. Heraus kommt eine bürokratische Unsinns-Ansammlung, für die Aline Blankertz den Begriff "Dataismus" vorschlägt. Sollte die EU das alles tatsächlich ernst meinen?

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07.12.2021

Familienrechtliche Reformpläne im Koalitionsvertrag

Portrait von Redaktion
Redaktion

Anbei die für den Familienrechtler relevantesten Passagen aus dem mehr als 170-seitigen Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP:

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06.12.2021

In Sachen Dr. A. u.a.: Der richtige Umgang mit zweifelhaften Testnachweisen in Zeiten der Pandemie

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Beschäftigte dürfen nach § 28b Abs. 1 Satz 1 IfSG Arbeitsstätten, in denen physische Kontakte von Arbeitgebern und Beschäftigten untereinander oder zu Dritten nicht ausgeschlossen werden können, nur betreten, wenn sie eine geimpfte Person, genesene Person oder getestete Person sind und einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Testnachweis mit sich führen, zur Kontrolle verfügbar halten oder bei dem Arbeitgeber hinterlegt haben (3G). In der täglichen Praxis der Unternehmen tauchen allerdings vermehrt Testnachweise auf, die äußerst zweifelhaft sind.

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02.12.2021

OLG Frankfurt/M. zum rechtzeitigen Erheben der Hauptsacheklage

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

In einem Verfahren vor dem OLG Frankfurt/M. (Beschl. v. 17.9.2021 – 6 W 79/21) hatte das Landgericht eine einstweilige Verfügung erlassen. Alsdann wurde dem Antragsteller aufgegeben, innerhalb einer Frist von drei Wochen die Hauptsacheklage zu erheben (§ 926 Abs. 1 ZPO). Diese Klage ging fristgemäß am 21. August beim LG ein, am 30. August wurde der erforderliche Vorschuss angefordert. Dieser wurde nicht gezahlt. Am 8. Oktober bestimmte das Landgericht gleichwohl Termin zur mündlichen Verhandlung. Dieser Termin wurde jedoch wegen eines Zustellungsversehens (es wurde an die Partei anstatt an den bestellten Rechtsanwalt zugestellt) wieder aufgehoben. Alsdann beantragte die Antragsgegnerin die Aufhebung der einstweiligen Verfügung nach § 926 Abs. 2 ZPO.

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01.12.2021

Die Dienstreise als (arbeitszeitrechtliche) Arbeitszeit

Portrait von Dr. Nathalie Oberthür
Dr. Nathalie Oberthür

Die Einordnung von Dienstreisen als (vergütungsrechtliche) Arbeitszeit kann seit der Entscheidung des BAG vom 17.10.2018 (5 AZR 553/17, ArbRB 2019, 35 [Groeger]) als geklärt angesehen werden. Für die arbeitszeitrechtliche Dimension der Dienstreise gilt das bislang nicht. In dieser Frage stellt das BAG bislang auf die sogenannte Beanspruchungstheorie ab: Der Grad der Beanspruchung des Arbeitnehmers während der Reise soll maßgeblich sein. Nur wenn die Beanspruchung derjenigen bei der Ausführung der herkömmlichen Arbeit entspricht, sollen Reisezeiten als Arbeitszeit im Sinne des § 2 ArbZG zu qualifizieren sein. Dies soll nur dann der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer auf der Reise tatsächlich arbeitet oder auf Anordnung des Arbeitgebers ein Fahrzeug selbst steuert; die Dienstreise in öffentlichen Verkehrsmitteln soll demgegenüber keine Arbeitszeit darstellen, sondern lediglich ein für den Gesundheitsschutz unerhebliches „Freizeitopfer“ (BAG vom 11.07.2006 – 9 AZR 519/05, ArbRB 2007, 67 [Marquardt]). Dem folgt die bislang wohl noch überwiegende Auffassung (vgl. z.B. Lunk, FS Schmidt, 2021, 335, 346 m.w.N.; Peters, WeisungsR, 2021, Rn. 255; Stöhr/Stolzenberg, NZA 2019, 505; Schulze/Wannisch, ArbRAktuell 2019, 453, 455), auch wenn diese zunehmend kritisch in Frage gestellt wird (vgl. nur Preis, jM 2020, 367; ErfK/Roloff, § 2 ArbZG Rn. 21).

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30.11.2021

Unternehmensrecht im Koalitionsvertrag der Ampel

Portrait von Prof. Dr. Rafael Harnos / Dr. Philipp Maximilian Holle
Prof. Dr. Rafael Harnos / Dr. Philipp Maximilian Holle

Am Mittwoch, den 24.11.2021, haben SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP den Koalitionsvertrag präsentiert, der auf den Titel „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ lautet. Bei der Lektüre des 178 Seiten langen Textes fällt auf, dass die Ampel-Koalition zwei unternehmensrechtliche Themen, die früher Gegenstand von Wahlkämpfen waren, nicht aufgreift: die Geschlechterquote in den Gesellschaftsorganen und die Managervergütung. Augenscheinlich ist das Unternehmensrecht in diesem Zusammenhang fortschrittlich genug und muss nicht angetastet werden. Im Hinblick auf die Reformen der vergangenen Jahre bleibt zu hoffen, dass sich die Koalitionäre an ihr Schweigen halten. Der Schwerpunkt der unternehmensrechtlichen Reformvorhaben liegt in anderen Bereichen, die im Folgenden dargestellt werden.

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29.11.2021

Option zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften - Finanzverwaltung hat Formular und Anwendungsschreiben veröffentlicht

Portrait von Daniel Blöchle / Dr. Klaus Dumser
Daniel Blöchle / Dr. Klaus Dumser WTS Deutschland

Wie bereits berichtet, wurde mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom 25.6.2021 („KöMoG“) für Personenhandels- und Partnerschaftsgesellschaften die Option zur Besteuerung als Kapitalgesellschaft nach § 1a KStG eingeführt.

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