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07.10.2021

Mediation via Videokonferenzsystem

Portrait von Dr. Annette Ehrnsperger
Dr. Annette Ehrnsperger Rechtsanwältin, Mediatorin, SAP Deutschland

Durch die pandemie-bedingten Abstandsgebote sind Online-Mediationen inzwischen in vielen Bereichen an der Tagesordnung: Der Mediator sitzt nicht mit den Parteien physisch im selben Raum, sondern nutzt eine in der Regel eine internetbasierte Videokonferenz, um die Beteiligten virtuell am Computerbildschirm zu Mediationsgesprächen zusammen zu bringen. Viele Anbieter derartiger Videokonferenzlösungen arbeiten mit weltweit verteilten Infrastrukturen und haben ihren Firmensitz in den USA, so dass davon auszugehen ist, dass personenbezogene Daten, die im Rahmen der Videokonferenz anfallen, weltweit verarbeitet werden. Anders als bei Mediationsgesprächen vor Ort fallen die Gesprächsinhalte und u.U. am Bildschirm geteilte Inhalte nicht nur unter das Vertraulichkeitsgebot der Mediation, sondern auch in den Anwendungsbereich des europäischen Datenschutzrechts. Seit der Einführung der DSGVO gelten dort strikte Regelungen für internationale Transfers personenbezogener Daten in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Der Gefährdung personenbezogener Daten durch Zugriffsbefugnisse drittstaatlicher Behörden außerhalb dieses geografischen Bereichs wird spätestens seit dem „Schrems II“ Urteil des EuGH vom Juli 2020 und darauf aufbauenden europäischen Folgebeschlüssen große Aufmerksamkeit gewidmet. Bei Verletzung geltenden Datenschutzrechts drohen nicht nur Schadensersatzforderungen der Betroffenen, sondern auch Maßnahmen der Aufsichtsbehörden bis hin zu Bußgeldern. Daher empfiehlt es sich für Mediatoren, bei der Auswahl eines geeigneten Videokonferenzdienstes besondere Vorsicht walten zu lassen. In ZKM 5/2021, 175 ff. befasse ich mich eingehend mit diesen Fragestellungen und zeige Lösungsmöglichkeiten auf.

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06.10.2021

Vorsicht bei erklärter Mitwirkungsbereitschaft des Jugendamts zur Umsetzung einer Umgangsregelung (BGH v. 9.6.2021 – XII ZB 513/20)

Portrait von Monika Clausius
Monika Clausius Fachanwältin für Familienrecht

Nach § 1684 Abs. 4 S. 3 und 4 BGB kann das Familiengericht in Ausgestaltung einer Umgangsregelung anordnen, dass der Umgang nur in Anwesenheit eines mitwirkungsbereiten Dritten erfolgt, wobei Dritter in diesem Sinn neben dem Träger der Jugendhilfe auch ein Verein sein kann, dabei ist jeweils eine Einzelperson zu benennen, die diese Aufgabe letztlich wahrnimmt. Da sich die Verfahrensbeteiligten in der Praxis häufig nicht auf einen Dritten in diesem Sinn verständigen können bzw. ein solcher tatsächlich nicht zur Verfügung steht, ist die Wahl des Jugendamts oder eines sonstigen Trägers der Jugendhilfe praktisch die Regel.

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04.10.2021

Compliance in den Zeiten der Cholera

Portrait von Christian Franz, LL.M.
Christian Franz, LL.M. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat über Jahre falsche Angaben zur Rechtssicherheit der Nutzung des „besonderen elektronischen Anwaltspostfachs“ gemacht. Statt das Problem zu beheben, verzichtet man nun einfach auf ein wesentliches Compliance-Versprechen. Wer sich bislang auf die Angaben verließ, hatte über Jahre hinweg ein unerkanntes Haftungsrisiko.

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03.10.2021

Aktuelles aus dem Betrieb: Der gestreckte Mittelfinger in der Dashcam

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Dashcams erheben in der Regel permanent und ohne Anlass personenbezogene Daten, wie Kennzeichen anderer Verkehrsteilnehmer sowie Personen, die sich in der Nähe des Fahrzeugs, in dem die Dashcam installiert ist, aufhalten. Diese sind von der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Dashcam betroffen, ohne dass sie von der Überwachung Kenntnis erlangen oder sich dieser entziehen können. Das Interesse des Autofahrers oder -halters als datenschutzrechtlich Verantwortlichen, für den Fall eines Verkehrsunfalls Videoaufnahmen als Beweismittel zur Hand zu haben, rechtfertigt diesen Eingriff in das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten der anderen Verkehrsteilnehmer nicht (so das Positionspapier zur Unzulässigkeit von Videoüberwachung aus Fahrzeugen der Konferenz der Datenschutzbeauftragten (DSK) vom 28.01.2019 sowie die Orientierungshilfe Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen der DSK vom 17.07.2020).

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01.10.2021

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um das Verhältnis zwischen Prozesszinsen und Darlehenszinsen

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29.09.2021

Einmal Homeoffice, immer Homeoffice?

Portrait von Thomas Niklas / Thomas Köllmann
Thomas Niklas / Thomas Köllmann

Mobile Arbeit und Homeoffice sind ohne Zweifel die Gewinner der Pandemie. Während Unternehmen die zunehmende Flexibilität häufig als Baustein ihres Employer-Branding betrachten, treten Arbeitsrechtler auf die Bremse: fehlende Kontrollmöglichkeiten, umfassende Vorgaben des Arbeits- und Datenschutzes sowie unklare Beendigungsmöglichkeiten bergen rechtliche Risiken. Vereinbarungen zur mobilen Arbeit und Homeoffice werden daher immer umfangreicher und enthalten regelmäßig konkrete Beendigungsmöglichkeiten, die von Widerrufsvorbehalten über Kündigungsrechte bis hin zu (erweiterten) Weisungsrechten reichen. Eine kürzlich veröffentlichte Entscheidung des LAG Nürnberg vom 11.5.2021 (7 Sa 289/20) befasst sich mit einigen praxisrelevanten Themen im Zusammenhang mit entsprechenden Beendigungsmöglichkeiten.

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28.09.2021

BGH zum verloren gegangenen Fristverlängerungsantrag

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Zu den Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei einem erstmaligen Fristverlängerungsantrag für die Berufungsbegründungsfrist hat sich der BGH (Beschl. v. 22.6.2021 – VIII ZB 56/20, MDR 2021, 1082) recht ausführlich geäußert und die maßgeblichen Grundsätze zusammengefasst.

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23.09.2021

Arbeitszeugnis: Anspruch auf Dankes-, Bedauerns- und Wunschformel

Portrait von Daniel Mantel
Daniel Mantel Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Bereits das LAG Düsseldorf beschäftigte sich Anfang des Jahres mit der Frage, ob Arbeitnehmende einen Anspruch auf eine Dankes- und Wunschformel haben (Urteil vom 12.1.2021 – 3 Sa 800/20). Nunmehr hatte das LAG München (Urteil vom 15.7.2021 – 3 Sa 188/21) die Frage zu entscheiden, ob über eine Dankes- und Wunschformel hinaus auch ein Anspruch auf eine Bedauernsformel besteht.

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19.09.2021

Blogserie: In der datenschutzrechtlichen Todeszone

Portrait von Winfried Veil
Winfried Veil

Für die EU-Kommission ist die DSGVO der "Goldstandard", der "Stoff für eine Erfolgsgeschichte" und der Grund für eine weltweite "Aufwärtskonvergenz". Gleichzeitig propagiert die EU-Kommission spätestens seit 2014 eine "florierende datengesteuerte Wirtschaft", eine "europäische Datenwirtschaft" und einen "europäischen Datenraum".

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19.09.2021

Fehlende Zuständigkeit der Einigungsstelle bei Beschwerde über Rechtsanspruch

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Bestehen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber Meinungsverschiedenheiten über die Berechtigung einer Beschwerde, die ein Arbeitnehmer gegenüber dem Betriebsrat erhoben und dieser als berechtigt erachtet hat, kann der Betriebsrat nach § 85 Abs. 2 S. 1 BetrVG die Einigungsstelle anrufen. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt nach § 85 Abs. 2 S. 2 BetrVG die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. § 85 Abs. 2 S. 3 BetrVG lautet wörtlich: "Dies gilt nicht, soweit Gegenstand der Beschwerde ein Rechtsanspruch ist." Fraglich ist, wann (k)ein Rechtsanspruch Gegenstand einer Beschwerde ist und was (nicht) gilt, wenn Gegenstand der Beschwerde möglicherweise ein Rechtsanspruch ist.

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