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30.09.2019

Kein Unterlassungsanspruch: Warum § 1004 BGB auf Datenschutzverstöße nicht anwendbar ist

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Die DSGVO sieht in den Art. 12 ff. zwar vielerlei Rechte des Betroffenen vor, nicht jedoch einen Unterlassungsanspruch. Und es ist keineswegs selbstverständlich, dass sich diese Lücke schließen lässt, indem man § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB anwendet. Es spricht vieles dafür, dass der Betroffene gegen eine rechtswidrige Verarbeitung personenbezogener Daten nicht mit einem Unterlassungsanspruch vorgehen kann.

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29.09.2019

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Erfolgsaussichten eines Mahnverfahrens.

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28.09.2019

Liebesgrüße aus Salzburg: "Marketinganwalt" Harlander mahnt ab

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Rechtsanwalt Peter Harlander aus Salzburg macht sich derzeit in Deutschland als Abmahnanwalt einen Namen. Es geht um Tracking Tools und Cookies. Harlander verlangt Schmerzensgeld in vier- bis fünfstelliger Höhe und fordert zudem Unterlassungserklärungen. In allen uns bekannten Fällen bestehen jedoch weder Löschungs- noch Unterlassungs- noch gar gepfefferte Zahlungsansprüche.

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27.09.2019

Kindeswille gleich Kindeswohl ? (OLG Köln v. 28.3.2019 – 10 UF 18/19)

Portrait von Monika Clausius
Monika Clausius Fachanwältin für Familienrecht

Dem Praktiker sind diese typischen Besprechungstermine hinlänglich bekannt. Es erscheint ein Elternteil zur Rücksprache und trägt mit Vehemenz vor, dass es einer zwingenden Neuregelung der elterlichen Sorge bedarf. Die für diese Einschätzung benannten Argumente sind wenig überzeugend, so dass letztlich zum alles entscheidenden Argument ausgeholt wird – dem ausdrücklich vom Kind geäußerten Willen. Es heißt, dass das Kind sich nichts anderes wünscht, als dass genau dieser Elternteil künftig die Alleinsorge ausüben soll, und das ja auch nachvollziehbar erscheint, da es ohnehin vor und nach jedem Kontakt mit dem anderen Elternteil weint bzw. massive Verhaltensauffälligkeiten zeigt. Nicht immer gelingt es, Eltern davon zu überzeugen, dass möglicherweise dieser geäußerte Wille nichts mit der tatsächlichen Willenslage des Kindes zu tun hat und allein der Kindeswille nicht zwingend zu der gewünschten gerichtlichen Entscheidung führen wird.

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27.09.2019

Vertraulichkeitsschutz für Hinweisgeber und seine Folgen für außerordentliche Verdachtskündigungen

Portrait von Alexander Lentz
Alexander Lentz

In der Praxis ist eine der häufigsten Sollbruchstellen für eine außerordentliche Kündigung § 626 Abs. 2 S.1 BGB. Innerhalb der dort normierten Zweiwochenfrist muss der Arbeitgeber nach Kenntnis des Sachverhalts eine fristlose Kündigung aussprechen. Ist diese Kenntnis erst nach umfangreichen Sachverhaltsermittlungen zu erlangen, ist häufig streitig, ab wann diese Frist zu laufen begann. Dreh- und Angelpunkt bildet dabei die Frage, ob der Arbeitgeber den Sachverhalt zügig aufgeklärt hat. Will der Arbeitgeber die Kündigung zudem auf einen bloßen "Verdacht" stützen, zählt dazu auch die Anhörung des von der Kündigung bedrohten Mitarbeiters. Sie hat ebenfalls mit der gebotenen Eile zu erfolgen, regelmäßig innerhalb einer Woche nach Bekanntwerden des maßgeblichen Kündigungssachverhalts (Vgl. bspw. BAG v. 31. Juli 2014 - 2 AZR 407/13). Bei Vorliegen besonderer Umstände kann sie jedoch überschritten werden.

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27.09.2019

Gesonderte und einheitliche Feststellung des Grundbesitzwerts gegenüber mehreren Miterben

Portrait von Raymond Halaczinsky
Raymond Halaczinsky Rechtsanwalt, Bonn

Genügt es im Fall, in dem eine Erbengemeinschaft Grundbesitz erbt, den Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung des Grundbesitzwerts an die „Erbengem. E – z.Hd. Frau ...“ zu adressieren? Inhaltlich erging der Bescheid „für: Erbengem. E“ und enthielt den Zusatz:

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26.09.2019

DSGVO-Bußgelder – Datenschutzbehörden entwickeln Konzept zur Bußgeldzumessung

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Es ist gegenwärtig einer der spannendsten Fragen im Datenschutzrecht: Wie hoch fallen Bußgelder aus, wenn die Datenschutzbehörden einen Datenschutzverstoß feststellen. Bislang gab es keine festen Kriterien. Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit haben sich die deutschen Datenschutzbehörden allerdings kürzlich auf, ein einheitliches und transparentes Berechnungskonzept geeinigt. Dieses wird nun in der Praxis erprobt.

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24.09.2019

Alternative Blindflug: Akteneinsicht bei der Aufsichtsbehörde

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Wenn Unternehmen Post von der Datenschutzbehörde bekommen, geht es meist um Auskünfte. Werden diese Auskünfte erteilt, ohne dass das Unternehmen zuvor Einsicht in die Behördenakte nimmt, droht ein Blindflug. Naive Offenherzigkeit bei der Auskunftserteilung hat schon manchem Unternehmen langwierige Aufsichtsverfahren und Bußgelder eingebrockt.

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24.09.2019

23. Deutscher Familiengerichtstag beendet

Portrait von Heinrich Schürmann
Heinrich Schürmann VorsRiOLG a.D.

Am 21. September 2019 endete der 23. Deutsche Familiengerichtstag. Weil die Tagung aufgrund fehlender Kapazitäten nicht in der seit Jahrzehnten vertraut nüchternen Atmosphäre der Hochschule des Bundes stattfinden konnte, musste nach einer anderen Tagungsstätte gesucht werden. Diese fand der Familiengerichtstag in der farbenfrohen, lebhaften Welt des Phantasialandes. Es ist der zentrale Anziehungspunkt für Familien in Brühl und erwies sich auch unter diesem Aspekt als ein guter Ort für die Veranstaltung.

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23.09.2019

KG: Aussetzung eines einstweiligen Verfügungsverfahrens

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Einem Verfahren vor dem KG (Beschl. v. 22.7.2019 - 2 W 1/19) lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Antragstellerin und die Streithelferin sind die einzigen Gesellschafter der Antragsgegnerin, deren wesentliches Vermögen ein Grundstück darstellt. Die Antragstellerin und die Streithelferin streiten sich in unterschiedlichen Parteirollen in zahlreichen Prozessen vor dem LG Berlin und dem KG. Im Wesentlichen geht es dabei um die Einziehung von Geschäftsanteilen und die Abberufung und Neubestellung von Geschäftsführern.

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