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30.10.2019

Kindererziehungszeiten für Bundesbeamte (Änderung des § 50a BeamtVG)

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Etwas verspätet reagiert der Bund mit einer Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes auf die sozialpolitisch motivierte versorgungsrechtliche Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder (Art. 9 des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes – BesStMG). Der Kindererziehungszuschlag galt bislang nur für nach 1991 geborene Kinder und wurde nur dann gewährt, wenn der Beamte aus der gesetzlichen Rentenversicherung für seine Kinder keinen Kindererziehungszuschlag erhalten konnte.

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29.10.2019

Nicht zu begrüßen: Der Bericht der Datenethikkommission - Teil I

Portrait von Lorena Jaume-Palasí
Lorena Jaume-Palasí

Ganz ohne Ethik und methodologisch an der Natur des Problems vorbei - Die Datenethikkommission (DEK) der Bundesregierung hat ein Jahr lang über die Ethik der Nutzung von Daten und algorithmischer Systeme nachgedacht. Das Ergebnis ist leider nicht zu begrüßen.

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29.10.2019

Die DSGVO-Meldepflichten bei einer "Datenpanne" im Lichte des BetrVG

Portrait von Alexander Lentz
Alexander Lentz

Im Fall einer sogenannten "Datenpanne" ist stets Eile geboten. Die Fristen für Meldungen gemäß Art 33, 34 DSGVO gegenüber Aufsichtsbehörde und Betroffenen sind äußerst knapp bemessen. Ihre Nichtbeachtung schlägt sich regelmäßig bei der Festlegung etwaiger Bußgelder unmittelbar nieder. Im Rahmen ihrer datenschutzrechtlichen Organisationspflichten haben daher die meisten Unternehmen bereits präventiv ein solches Meldeverfahren mit Inkrafttreten der DSGVO etabliert.

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27.10.2019

Neues zum Auskunftsanspruch

Portrait von Jörg Soehring
Jörg Soehring Rechtsanwalt

Behörden haben bei der Erfüllung von Auskunftsansprüchen stets schwierige Güterabwägungen vorzunehmen. Das betrifft die Frage, ob und inwieweit der Auskunftserteilung widerstreitende berechtigte Interessen entgegenstehen wie etwa öffentliche oder private Belange Dritter, laufende Straf-, Ermittlungs- oder Verwaltungsverfahren oder das Steuergeheimnis. Zu letzterem hat das Bundesverwaltungsgericht kürzlich (Urteil vom 29.8.2019, 15 A 651/14) eine erwartbare Entscheidung gefällt. Auskunftsansprüchen über Angelegenheiten der Steuerfahndung steht in aller Regel die Bestimmung des § 30 Abs. 1 und 2 AO entgegen. So haben die Medien nach dieser Entscheidung keinen Anspruch auf Auskünfte über die Dauer eines Einsatzes der Steuerfahndung, die Person des Einsatzleiters, die gesicherten Beweise und etwaige Festnahmen verdächtiger Personen. Das BVerwG teilt insoweit die schon von den Vorinstanzen geteilte Befürchtung der Finanzverwaltung, aus der Beantwortung derartiger Fragen könnten die Medien unter Umständen Rückschlüsse auf die steuerlichen Verhältnisse der beteiligten Personen ziehen.

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25.10.2019

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um ein Thema, das in Zeiten des Klimaschutzes an Bedeutung gewinnen könnte.

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25.10.2019

Überlegungen zur Veröffentlichung von Maria Seehausen (ZKM 5/2019, 164 ff.)

Portrait von Klaus-Dieter Neander, B.Sc.
Klaus-Dieter Neander, B.Sc. Zertif. Mediator, Hamburg

Mit großem Interesse habe ich die Zusammenfassung der drei Studien (Seehausen, ZKM 2019, 164 ff., siehe auch Blogbeitrag Seehausen vom 21.10.) gelesen, die belegen, dass Paraphrasieren ein wirksamer Ansatz (nicht nur) in der Mediation darstellt. Grundsätzlich – so werden vermutlich die meisten Medatior_innen – diese Ergebnisse der Untersuchungen bestätigen, ohne dass sie aufwändige Forschung dazu betrieben hätten. Aber in unserer wissenschaftsgläubigen Zeit freuen wir uns natürlich, wenn das, was wir zu wissen glauben, endlich auch „bewiesen“ wird.

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24.10.2019

Einwurf in den Hausbriefkasten – wann geht die Kündigung zu?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofs geht eine verkörperte Willenserklärung unter Abwesenden iSv. § 130 Abs. 1 Satz 1 BGB zu, sobald sie in verkehrsüblicher Weise in die tatsächliche Verfügungsgewalt des Empfängers gelangt ist und für diesen unter gewöhnlichen Verhältnissen die Möglichkeit besteht, von ihr Kenntnis zu nehmen. Zum Bereich des Empfängers gehören von ihm vorgehaltene Empfangseinrichtungen wie ein Briefkasten. Ob die Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, ist nach den „gewöhnlichen Verhältnissen“ und den „Gepflogenheiten des Verkehrs“ zu beurteilen. So bewirkt der Einwurf in einen Briefkasten den Zugang, sobald nach der Verkehrsanschauung mit der nächsten Entnahme zu rechnen ist. Dabei ist nicht auf die individuellen Verhältnisse des Empfängers abzustellen. Im Interesse der Rechtssicherheit ist vielmehr eine generalisierende Betrachtung geboten.

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21.10.2019

Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019

Portrait von Dr. Thomas Wachter
Dr. Thomas Wachter Notar in München

Der Bundesrat hat den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 am 11.10.2019 zugestimmt (BR-Drs. 387/19 (Beschluss)). Die ErbStR 2019 treten an die Stelle der bislang geltenden ErbStR 2011.

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21.10.2019

Durchsetzung der Verbraucherstreitbeilegung ungenügend

Portrait von Prof. Dr. Fritz Jost
Prof. Dr. Fritz Jost Universität Bielefeld

Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz von 2016 wird reformiert. Zum Gesetzent­wurf der Bundesregierung (BT-Drs. 19/10348) hat der Bundesrat rasch Stellung ge­nommen, die Bundesregierung repliziert (BT-Drs. 19/10991), und am 26.6.2019 wurden acht Sachverständige vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz angehört. Greift man heraus, dass der Bund zur angestrebten Flächen­deckung des Schlichtungsangebots mit einer von ihm getragenen Universalschlich­tungsstelle für die insoweit unwilligen Länder in die Bresche springt, so wurde dies überwiegend begrüßt. Soeben ist auch der Referentenentwurf des BMJV für die Verordnung zu der Universalschlichtungsstelle vorgelegt worden, welche mit den gesetzlichen Neuregelungen zum 1.1.2020 in Kraft treten soll. Überwiegend beklagt wurde in der Anhörung die geringe Nutzung des Verfahrens zur Streitbeilegung in Verbrauchersachen bzw. die geringe Bereitschaft gerade auch bekannter und für den Markt wichtiger Unternehmen, sich an hieran zu beteiligen. Daran ändert der Ent­wurf nichts, und in diesem Punkt besteht nach Gössl der größte Nachbesserungs­bedarf. Die Frage ist nur, was zu tun ist. Soll die Verpflichtung zur Teilnahme über die wenigen bisherigen Fälle ausgedehnt werden (vielleicht zur Klärung der Individualansprüche nach einer Musterfeststellungklage)? Oder (Kosten-)Nachteile in einem Prozess, unabhängig von dessen Ausgang, vorgesehen werden, wenn man sich am vorgängigen Schlichtungsverfahren nicht beteiligt hat? Oder ist die Kosten­last dieses Verfahrens, welche die Unternehmerseite trifft – sozusagen umgekehrt – zu mildern, weil dies von den Betroffenen als unfair angesehen werde (Gläßer)? Oder muss von staatlicher Seite mehr für das Verfahren geworben bzw. es besser präsentiert werden, so dass die Teilnahme als erwartbarer Regelfall anzusehen ist und die nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG offen zu bekundende Verweigerung auf dem Markt als Manko gilt. Überlegung dieser Art finden sich auch im Hin- und Her zwischen Bundesregierung und Bundesrat mit einer gehörigen Portion Dissens und ohne dass eine Lösung des Problems erkennbar wäre (zu Modifikationen der Kosten­belastung der Unternehmerseite bei Verfahren vor der Universalschlichtungsstelle s. allerdings § 31 Abs. 2 VSBG-E bzw. § 6 Abs. 2 S. 2, Abs. 3 u.4 VO-E).

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21.10.2019

Positive Effekte des Paraphrasierens

Portrait von Dr. Maria Seehausen
Dr. Maria Seehausen Dipl.-Psychologin, Wirtschaftsmediatorin, Business & Personal Coach

Eine der wichtigsten Methoden der Mediation ist das Paraphrasieren. Nicht nur dient es der Strukturierung des Gesprächs und dem Herausarbeiten inhaltlicher Kernpunkte, es ist manchmal geradezu eine empathische Wunderwaffe.

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