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05.12.2019

Die Zeit im Recht

Portrait von Jörg Soehring
Jörg Soehring Rechtsanwalt

Ursprünglich rechtmäßige Medienberichte können aus unterschiedlichen Gründen nachträglich rechtswidrig werden. Das kann etwa der Fall sein, wo Medien nach den Grundsätzen zulässiger Verdachtsberichterstattung über ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren berichten, das später mit einer unanfechtbaren Verfahrenseinstellung oder einem rechtskräftigen Freispruch des Betroffenen endet; oder auch im Fall der zulässigen Berichterstattung über eine strafrechtliche Verurteilung, über die nach Resozialisierungsgrundsätzen ab einem bestimmten Zeitpunkt später nicht mehr berichtet werden darf. Die Frage, ob die Medien verpflichtet sind, derartige Berichte aus ihren Online-Archiven zu löschen oder jedenfalls den Zugriff Außenstehender auf sie zu sperren, beschäftigt die Gerichte seit weit mehr als einem Jahrzehnt. Mit einer Serie von Entscheidungen aus den Jahren 2010 – 2012 schien der BGH sie abschließend im Sinne der Medienfreiheiten geklärt zu haben. Nun aber hat das BVerfG mit seinen beiden Beschlüssen vom 6.11.2019 in Sachen Recht auf Vergessen I (1 BvR 16/13)  und Recht auf Vergessen II (1 BvR 276/17) der Diskussion wieder Raum gegeben. Dabei hat es erstmals eine Problematik in das Zentrum seiner Entscheidungen gestellt, die hier nur erwähnt, auf die aber nicht näher eingegangen werden kann: Beurteilen sich Konflikte zwischen den Medien und den von ihrer Berichterstattung Betroffenen auch heute noch anhand der Art. 1, 2 und 5 GG oder anhand der Grundrechte-Charta der Europäischen Union? In den beiden Entscheidungen vom 6.11.2019 hat das Gericht mit eingehender Begründung einmal deutsches und einmal europäisches Recht angewandt.

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03.12.2019

Angehörigen-Entlastungsgesetz tritt zum 1.1.2020 in Kraft

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Alle Kinder pflegebedürftiger Eltern können aufatmen. Der Bundesrat hat dem Angehörigen-Entlastungsgesetz zugestimmt. Die Konsequenzen sind erfreulich:

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03.12.2019

Angehörigen-Entlastungsgesetz passiert Bundesrat

Portrait von Heinrich Schürmann
Heinrich Schürmann VorsRiOLG a.D.

Im Koalitionsvertrag hatten die Regierungsparteien verabredet, von einem Rückgriff gegenüber Kindern von pflegebedürftigen Eltern bis zu einem Einkommen von 100.000 Euro abzusehen. Der erst im Sommer vorgelegte Gesetzesentwurf ist über dieses Ziel weit hinaus gegangen und erweitert den Regressausschluss auf alle Leistungen des SGB XII. Dass die Neuregelung zudem noch (ausgenommen sind nur die Hilfen zum Lebensunterhalt für minderjährige Kinder) alle Ansprüche auf Kindesunterhalt einschließt, ist besonders bemerkenswert. Die parlamentarische Beratung dauerte kaum mehr als zwei Monate. In dieser Zeit gab es in der Sache kaum einen Widerspruch. Dass das Anfang November mit großer Mehrheit angenommene Gesetz auch die Zustimmung des Bundesrates finden würde, war gleichwohl nicht sicher. Zwar hatte der Sozialausschuss die Zustimmung empfohlen, der Finanzausschuss sich hingegen für eine Anrufung des Vermittlungsausschusses ausgesprochen. Dies ist aufgrund der absehbaren Mehrbelastungen für die Landes- und Kommunalhaushalte verständlich. Umso erleichterter können die von der Neuregelung unmittelbar Betroffenen sein, dass der Bundesrat auf ein Vermittlungsverfahren verzichtet und mit einer Entschließung nur eine nochmalige Prüfung der allzu optimistischen Folgenabschätzung eingefordert hat.

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02.12.2019

OLG Hamm zur Haftung für Unfall im Baustellenverkehr

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Bei einem tragischen Unfall wurde der Kläger, der auf einer Baustelle als „Fernsteuerungskranbediener“ tätig war, von einem rückwärtsfahrenden Lieferwagen angefahren und bedauerlicherweise dabei so schwer verletzt, dass er aus dem Berufsleben ausscheiden musste. Die Klage des Klägers vor den Sozialgerichten, es habe sich um einen Arbeitsunfall gehandelt, wurde durch alle Instanzen abgewiesen, da der Kläger selbständiger Unternehmer gewesen sei und sich nicht freiwillig versichert habe. Im sich anschließenden Zivilprozess gegen die für den Lieferwagen Verantwortlichen, insbesondere die Haftpflichtversicherung, hatte der Kläger Erfolg.

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30.11.2019

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Zulässigkeit einer langfristigen Vertragsbindung in einem Mietvertrag über eine Flüchtlingsunterkunft.

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30.11.2019

Auskunftsansprüche und (Überstunden-)Vergütung

Portrait von Alexander Lentz
Alexander Lentz

Kaum ein arbeitsrechtliches Urteil hat 2019 bislang ein so großes mediales Echo erfahren, wie die Entscheidung des EuGH C-55/18 vom 18.05.2019 zur Dokumentation der Arbeitszeit (ArbRB 2019, 162 [Marquardt]). Kontrovers diskutiert wurden im Anschluss daran insbesondere die möglichen Auswirkungen auf die künftige Vergütung von Überstunden.

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29.11.2019

Fundamental

Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeifer

Zur Notwendigkeit, eine Sprinkleranlage zu beheizen, meint das OLG Frankfurt, dass das Wasser stets zur Verfügung stehen müsse (OLG Frankfurt M. v. 10.01.2019 ‒  2 U 109/17, juris, dort: Randnr. 256):

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28.11.2019

Right to forget: Federal Constitutional Court strengthens freedom of communication in Germany and contradicts CJEU

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Yesterday, the Federal Constitutional Court (BVerfG) published two decisions on the "Right to Forget" (BVerfG of 6 November 2019 - case 1 BvR 16/13, Right to Forget I, and case 1 BvR 276/17 - Right to Forget II). These decisions are remarkable in many respects, not the least because the standards of the BVerfG for a delisting claim against Google clearly differ from the standards established by the Court of Justice of the European Union (CJEU) in its "Google Spain" decision (CJEU of 13 May 2014 - C-131/12, CRi 2014, pp. 77-89 with remarks from an US-perspective by Spelman/Towle, CRi 2014, p. 85-87, and from an Irish perspective by Tobin, CRi 2014, pp. 87-89; see in German Arning/Moos/Schefzig, CR 2014, 447 (452 ff.), who had already called for a correction by the BVerfG at that time).

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28.11.2019

Recht auf Vergessen: BVerfG stärkt das Medienprivileg, Art. 5 GG wird zum eigenständigen Erlaubnistatbestand

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Das BVerfG hat gestern zwei Entscheidungen zum „Recht auf Vergessen“ veröffentlicht (BVerfG v. 6.11.2019 – Az. 1 BvR 16/13, Recht auf Vergessen I, und Az. 1 BvR 276/17 – Recht auf Vergessen II). Die Entscheidungen sind in vielfacher Hinsicht bemerkenswert (zur Stärkung der Kommunikationsfreiheit Härting, "Recht auf Vergessen: BVerfG stärkt die Kommunikationsfreiheit und widerspricht dem EuGH", CRonline Blog v. 27.11.2019). Der Beschluss zu „Recht auf Vergessen I“ stärkt das Medienprivileg des Art. 85 DSGVO und wird folgenreich sein: Art. 85 DSGVO i.V.m. Art. 5 GG kann nach Auffassung des BVerfG eine Datenverarbeitung eigenständig legitimieren (!).

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27.11.2019

Recht auf Vergessen: BVerfG stärkt die Kommunikationsfreiheit und widerspricht dem EuGH

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Das BVerfG hat heute zwei Entscheidungen zum „Recht auf Vergessen“ veröffentlicht (BVerfG v. 6.11.2019 – Az. 1 BvR 16/13, Recht auf Vergessen I, und Az. 1 BvR 276/17 – Recht auf Vergessen II). Die Entscheidungen sind in vielfacher Hinsicht bemerkenswert. Nicht zuletzt weil sich die Maßstäbe des BVerfG für einen Löschanspruch gegen Google deutlich von den Maßstäben unterscheiden, die der EuGH in seiner „Google Spain“-Entscheidung entwickelt hat (EuGH v. 13.5.2014 - C-131/12, CR 2014, 460-469; dazu Arning/Moos/Schefzig, CR 2014, 447 (452 ff.), die schon damals eine Korrektur durch das BVerfG angemahnt hatten).

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