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17.12.2019

Verfehlte Bußgeldpraxis: Warum "Tagessätze" zur Bemessung von DSGVO-Bußgeldern untauglich sind

Portrait von Niko Härting / Lasse Konrad
Niko Härting / Lasse Konrad

Der Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI) gab jüngst bekannt, dass er gegen die 1&1 Telecom GmbH ein Bußgeld in Höhe von 9,55 Mio. EUR verhängt hat. 1&1 hat gute Chancen, gerichtlich gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen. Denn der Bußgeldbescheid ist völlig überhöht.

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17.12.2019

BGH zum stillschweigenden Wiedereinsetzungsantrag

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Im Rahmen eines Teilungsversteigerungsverfahrens hatte die Antragsgegnerin gegen einen am 25.1.2018 zugestellten Beschluss am 21.2.2018 Beschwerde eingelegt. Die Frist zur Begründung wurde antragsgemäß bis zum 20.4.2018 verlängert. Mit Schriftsatz vom 16.4.2018 bat die Verfahrensbevollmächtigte um eine weitere Verlängerung der Beschwerdebegründungsfrist, weil noch eine ausführliche Besprechung mit der Antragsgegnerin notwendig sei, diese aber krankheitsbedingt noch nicht durchgeführt werden konnte. Die Antragsgegnerin befinde sich in einer stationären Rehabilitationsmaßnahme, die voraussichtlich vier Wochen (12.4. bis 10.5.2018) andauern werde. Am 11.5.2018 teilte das OLG der Antragsgegnerin mit, die Frist könne mangels Zustimmung des Gegners nicht nochmals verlängert werden und sei damit versäumt. Mit Schriftsatz vom 29.5. begründete die Verfahrensbevollmächtigte die Beschwerde ausführlich und teile nochmals ergänzend weitere Umstände zur Erkrankung der Antragsgegnerin mit. Nach einem weiteren Hinweis des OLG beantragte die Antragsgegnerin am 22.6.2018 schließlich Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wegen der Versäumung der Beschwerdefrist. Dies wurde u.a. damit begründet, der Antragsgegnerin sei durchgängig von ärztlicher Seite geraten worden, sich während der Rehabilitation nicht mit Prozessen zu befassen. Das OLG hat den Wiedereinsetzungsantrag und die Beschwerde verworfen.

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16.12.2019

Kein Entzug der elterlichen Sorge auf Vorrat (Schleswig-Holsteinisches OLG v. 16.4.2019 – 10 UF 13/19)

Portrait von Monika Clausius
Monika Clausius Fachanwältin für Familienrecht

Kindeswohlgefährdungen nehmen in der öffentlichen Diskussion immer stärkere Bedeutung ein. Dies steht nicht nur vor dem Hintergrund einer steigenden Anzahl solcher Gefährdungen, sondern auch einer deutlich verstärkten Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Gefahren, denen Kinder ausgesetzt sind. Gerade die Jugendämter stehen unter einem erheblichen Druck. Den steigenden Fallzahlen können sie in der Regel nicht mit einem gleichermaßen gestiegenen Personalbestand begegnen. Auch wird die Bewertung von Gefährdungssituationen immer stärker durch verfassungsrechtliche Grundfragen überlagert, d.h. Jugendamtsmitarbeiter, die in der Regel über eine sozialpädagogische Ausbildung verfügen, sollen immer häufiger spezifische juristische Fragen – typischerweise auch unter besonderem Zeitdruck – adäquat bewerten können. Die eingeleiteten familiengerichtlichen Verfahren werden in der Ausgangsinstanz in erheblichem Maß durch den persönlichen Eindruck der Eltern bestimmt, den diese nicht nur in der mündlichen Verhandlung, sondern auch in ihren bisherigen Kontakten mit dem Jugendamt hinterlassen haben. Die gerichtliche Entscheidung bezüglich der zum Schutz der Kinder erforderlichen Maßnahmen und den gleichzeitig zu wahrenden Elternrechten ist nicht selten eine Gratwanderung.

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15.12.2019

BMJV auf Irrwegen: Verschärftes NetzDG soll den gesellschaftlichen Mainstream gegen Minderheiten schützen

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Das NetzDG soll verschärft werden. Durch neue Strafgesetze, durch Meldepflichten der Plattformbetreiber gegenüber dem BKA und durch Auskunftspflichten der Provider – bis hin zur Preisgabe von Passwörtern der Nutzer.

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13.12.2019

IAB Studien zu den Wirkungen des Mindestlohns

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Anbei der Link auf eine sehr lesenswerte Zusammenfassung des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung zu den Auswirkungen des Mindestlohn für die betroffenen Arbeitnehmer. Die Studie ist online abrufbar unter http://doku.iab.de/kurzber/2019/kb2419.pdf.

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12.12.2019

ePrivacy-VO-Reset: Kommt jetzt eine bessere Tracking-Regelung?

Portrait von Stefan Schleipfer
Stefan Schleipfer

Auch die finnische Präsidentschaft hat es nicht geschafft, im EU-Rat eine gemeinsame Position zur ePrivacy-VO zu finden, die Voraussetzung gewesen wäre, um in Trilog-Verhandlungen mit EU-Parlament und EU-Kommission eintreten zu können. Zu groß waren die Meinungsverschiedenheiten der EU-Staaten, gerade auch beim Thema Cookies und Tracking. Wie es weitergehen könnte, deutete der neue EU-Kommissar für Binnenmarkt und Industrie, Thierry Breton, mit seiner Ankündigung an, die EU-Kommission wolle einen neuen Gesetzentwurf vorlegen.

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10.12.2019

E-Krankschreibung noch nicht 2020 aber ab 2022

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Der Bundesrat hat am 8.11.2019 dem Dritten Bürokratieentlastungsgesetz zugestimmt (BT-Drucksache 14/14421 [neu[). Neben der Einführung der Textform für die Mitteilung einer Entscheidung des Arbeitgebers über einen Teilzeitwunsch nach § 8 Abs. 5 Satz 1 bis 3 TzBfG wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingeführt.

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06.12.2019

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Voraussetzungen einer einseitigen Erledigungserklärung.

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05.12.2019

2019 – Ein ertragreiches Jahr für das Recht der Gesellschafterdarlehen

Portrait von Prof. Dr. Georg Bitter
Prof. Dr. Georg Bitter Universität Mannheim, Abteilung Rechtswissenschaft, Zentrum für Insolvenz und Sanierung (ZIS)

Das vor gut 10 Jahren durch das MoMiG neu konzipierte Recht der Gesellschafterdarlehen hatte schon in den letzten Jahren die Rechtsprechung des BGH in besonderem Maße beschäftigt. So hat der IX. Zivilsenat etwa im Urteil vom 15.11.2018 – IX ZR 39/18 (ZIP 2019, 182 = GmbHR 2019, 170) seine Grundsätze zur Anwendung des Gesellschafterdarlehensrechts im Unternehmensverbund präzisiert und ausgesprochen, dass der (mittelbare) Gesellschafter nur an einer finanzierenden Schwestergesellschaft maßgeblich beteiligt sein muss, weil insoweit der Einfluss auf die Kreditvergabe von Bedeutung sein soll. An der finanzierten Gesellschaft reicht hingegen ganz allgemein eine die Kleinbeteiligungsschwelle überschreitende Beteiligung, welche sich auch über mehrere Stufen im Konzern erstrecken kann. Insoweit ist sauber zwischen der horizontalen und vertikalen Konzernverbindung zu trennen (näher Scholz/Bitter, 12. Aufl. 2020, Anh. § 64 Rz. 322 ff., 343 ff.).

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05.12.2019

Die Zeit im Recht

Portrait von Jörg Soehring
Jörg Soehring Rechtsanwalt

Ursprünglich rechtmäßige Medienberichte können aus unterschiedlichen Gründen nachträglich rechtswidrig werden. Das kann etwa der Fall sein, wo Medien nach den Grundsätzen zulässiger Verdachtsberichterstattung über ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren berichten, das später mit einer unanfechtbaren Verfahrenseinstellung oder einem rechtskräftigen Freispruch des Betroffenen endet; oder auch im Fall der zulässigen Berichterstattung über eine strafrechtliche Verurteilung, über die nach Resozialisierungsgrundsätzen ab einem bestimmten Zeitpunkt später nicht mehr berichtet werden darf. Die Frage, ob die Medien verpflichtet sind, derartige Berichte aus ihren Online-Archiven zu löschen oder jedenfalls den Zugriff Außenstehender auf sie zu sperren, beschäftigt die Gerichte seit weit mehr als einem Jahrzehnt. Mit einer Serie von Entscheidungen aus den Jahren 2010 – 2012 schien der BGH sie abschließend im Sinne der Medienfreiheiten geklärt zu haben. Nun aber hat das BVerfG mit seinen beiden Beschlüssen vom 6.11.2019 in Sachen Recht auf Vergessen I (1 BvR 16/13)  und Recht auf Vergessen II (1 BvR 276/17) der Diskussion wieder Raum gegeben. Dabei hat es erstmals eine Problematik in das Zentrum seiner Entscheidungen gestellt, die hier nur erwähnt, auf die aber nicht näher eingegangen werden kann: Beurteilen sich Konflikte zwischen den Medien und den von ihrer Berichterstattung Betroffenen auch heute noch anhand der Art. 1, 2 und 5 GG oder anhand der Grundrechte-Charta der Europäischen Union? In den beiden Entscheidungen vom 6.11.2019 hat das Gericht mit eingehender Begründung einmal deutsches und einmal europäisches Recht angewandt.

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