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07.05.2019

Betriebsrat als datenschutzrechtlicher „eigener“ Verantwortlicher iSd Art. 4 Nr. 7 DSGVO?

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Unsicher ist, ob Betriebsräte nach Inkrafttreten der DSGVO zum 25.05.2018 nun datenschutzrechtlich selbst "Verantwortlicher" oder weiterhin Teil der datenverarbeitenden Stelle "Arbeitgeber" sind. Das LAG Sachsen-Anhalt bejaht in seinem Beschluss vom 18.12.2018 – 4 TaBV 19/17 die Qualifikation des Betriebsrats als verantwortliche Stelle. Dagegen hatten sich in jüngerer Rechtsprechung das LAG Niedersachsen im Beschluss vom 22.10.2018 – 12 TaBV 23/18 (Rn. 27) sowie das LAG Hessen im Beschluss vom 10.12.2018 – 16 TaBV 130/18 (Rn. 32) ausgesprochen.

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07.05.2019

Lohnkosten in Deutschland teuer, aber nicht am teuersten in der EU

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das Statistische Bundesamt hat in seiner Pressemitteilung Nr. 164 vom 29.04.2019 seine Untersuchungen zu den Bruttoverdiensten in Deutschland veröffentlicht. Es hat zwischen Arbeitsplätzen in der Industrie- und im Dienstleistungssektor differenziert. Deutschland ist teuer, aber nicht das teuerste Land in der EU.

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06.05.2019

Der Verfahrensbeistand – ein Verfahrensbeteiligter zum Schutz des Kindes (OLG Brandenburg v. 30.1.2019 – 13 UF 1/19)

Portrait von Monika Clausius
Monika Clausius Fachanwältin für Familienrecht

Bereits im Jahr 1998 hatte der Gesetzgeber die Möglichkeit der Bestellung eines Verfahrenspflegers eingeführt, um auf diesem Weg dem Kind in einem gerichtlichen Verfahren der elterlichen Sorge oder des Umgangsrechts einen eigenen Interessenvertreter zur Seite zu stellen, in dem Bewusstsein, dass oftmals die Interessen der Eltern und jene des Kindes in diesen Verfahren divergieren können, aber auch, um dem Kind die gebotene Beteiligung am Verfahren zu gewährleisten, wie sie von Art. 12 Abs. 3 der UN- Kinderrechtskonvention gefordert wird. Die Tätigkeit der Verfahrenspfleger hatte sich in den folgenden Jahren positiv entwickelt und wurde von den Beteiligten als adäquates Mittel der Förderung kindeswohlspezifischer Belange erkannt. Im Zuge der Einführung des FamFG wurde daher die Bestellung eines „Anwalts des Kindes“ nicht nur beibehalten, sondern auch einer konkreteren gesetzlichen Regelung in § 158 FamFG – nun unter dem Begriff des Verfahrensbeistands – zugeführt. Rund 10 Jahre nach Inkrafttreten des FamFG zeigt sich jedoch, dass die grundsätzlich zu veranlassende Bestellung eines Verfahrensbeistands, selbst in einem der gesetzlich ausdrücklich normierten Regelbeispiele, längst noch nicht von allen Gerichten verinnerlicht ist. Das OLG Brandenburg hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit dieser Thematik befasst und dies zum Anlass genommen, das Ausgangsgericht auf die entsprechenden Obliegenheiten zu verweisen.

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05.05.2019

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um eine bislang ungeklärte Frage im Zusammenhang mit Wohnungseigentümergemeinschaften.

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01.05.2019

LG München zu Influencer "Werbung" auf Instagram (Fall Cathy Hummels)

Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Nun ist sie da, die lange mit Spannung erwartete Entscheidung des Landgericht München im Fall der Instragram-Aktivitäten von Cathy Hummels. Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. hat in seinem Feldzug (auch) durch die Kinder- und Jugendzimmer der Influencer der Republik mit einer sehr "Argument-resistenten" Rechtsprechung insbesondere von LG und KG Berlin nun die erste Schlappe erlitten. Das in dem Münchner Verfahren beanstandete Verhalten von Cathy Hummels begründet nach Ansicht des Gerichts keinen Wettbewerbsverstoß. Cathy Hummels hatte keine Werbekennzeichnung für solche Beiträge vorgenommen, für die nach Angaben von Hummels keine Gegenleistung erfolgte.

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26.04.2019

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um eine nicht selten auftretende Frage aus dem Mietrecht.

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24.04.2019

Der BGH ein Bollwerk gegen dispositive Elternschaft – zugleich einige Gedanken zu BGH v. 20.3.2019 – XII ZB 530/17

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

‚Das Sichere ist nicht sicher. So, wie es ist, bleibt es nicht‘ heißt es in einem Lied von Bertold Brecht, dessen Inhalt jeden Tag neu bestätigt wird. Das gilt auch für das Abstammungsrecht, dessen Kenner die Unwissenden unter uns mit der Frage nerven, wie viele Eltern denn nun ein Kind haben kann.[1] Das BGB in seiner jetzigen Fassung kennt nur eine Mutter und nur einen Vater. Bei diesem Zwei-Eltern-Prinzip soll es auch nach dem vom BMJV veröffentlichten Diskussionsentwurf zur Reform des Abstammungsrechts bleiben. Die Versuchung, der Reproduktionsfantasie der Medizin juristisch nachzugeben, ist groß, weil selbst im vereinten Europa kaum ein Land in seinem Abstammungsrecht mit einem anderen vergleichbar ist. Weil kulturelle, religiöse und geschichtliche Determinanzen vielfältig sind, ist es auch das Abstammungsrecht.

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23.04.2019

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Im Montagsblog nach Ostern geht es um eine grundlegende Frage aus dem Kaufrecht.

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16.04.2019

Kein Zwang zur Beratung (KG v. 30.1.2019 – 13 UF 161/18)

Portrait von Monika Clausius
Monika Clausius Fachanwältin für Familienrecht

Kindschaftsrechtliche Verfahren werden häufig nicht nur durch fehlerhafte rechtliche Vorstellungen von Eltern bestimmt, sondern auch durch eine mangelnde Kommunikation bzw. Kommunikationsfähigkeit zwischen ihnen. Nicht selten werden diese Probleme in einem gerichtlichen Verfahren offengelegt und Eltern zeigen sich bereit - vor allem im Interesse des Kindes -, diese Defizite unter fachlicher Hilfe anzugehen, so dass ggf. die Verfahren mit der erklärten Bereitschaft der Eltern zur Inanspruchnahme angebotener Beratungsmöglichkeiten beendet werden können. Gleichwohl bleibt aber ein bestimmter Anteil von Verfahren, in denen die Eltern sukzessive in eine Hochkonflikthaftigkeit geraten sind, die jeder vergleichsweisen Regelung entgegensteht. Mit der Frage, ob in einer solchen Konstellation dann auch durch gerichtliche Entscheidung die Inanspruchnahme einer Beratung verpflichtend auferlegt werden kann, hat sich aktuell das KG befasst.

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15.04.2019

Kein § 179a AktG analog-Beschluss bei der GmbH mehr erforderlich

Portrait von Dr. Stephan Ulrich
Dr. Stephan Ulrich Maître en Droit (Paris X), Rechtsanwalt

Einigen Beratern dürfte nach dem Urteil des BGH vom 8. Januar 2019 (II ZR 364/18) ein Stein vom Herzen fallen. § 179a AktG ist auf die GmbH nicht analog anwendbar. Die Gesellschafter einer GmbH sind aufgrund ihrer stärkeren Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftsführung wesentlich geringer schutzbedürftig sind als die Aktionäre der AG. Eine „systemfremde Beschränkung der Vertretungsmacht des Geschäftsführers mit Außenwirkung“ (vgl. Rz. 14 des Urteils) sieht er als nicht gerechtfertigt an. Damit entfallen die Sorgen um die Wirksamkeit von Asset Deals, bei denen man den Beschluss unbewusst (§ 179a AktG war ja eher eine Dunkelnorm) oder bewusst (wegen der unbeliebten Beurkundungskosten) nicht gefasst hatte.

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