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08.11.2017

Ich muss wohl eine Riesenschildkröte sein

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Wer sich im Rentenalter scheiden lässt, hat doppelt Pech. Nach bindender Bewilligung einer Altersrente kann der Ausgleichsbetrag aus einer betrieblichen Altersversorgung nicht mehr als Anrecht in der gesetzlichen Rentenversicherung begründet werden. Übrig bleibt - neben anderen privaten Versorgungen - nur die Versorgungsausgleichskasse. Für einen Ausgleichswert von 53.000 € gewährt diese eine lebenslange Garantierente i.H.v. 185,75 € monatlich. Das ist zwar immer noch mehr, als jede private sonstige Versorgung gewährt, aber doch reichlich wenig. Schaut man in die Sterbetafeln des Statistischen Bundesamtes, ergibt sich für einen 68 Jahre alten Mann des Baujahrs 1949 eine Restlebenserwartung von 16,79 Jahren. Da das Statistische Bundesamt seine Generationensterbetafeln jüngst aktualisiert hat, kann man davon ausgehen, dass diese Restlebenserwartung halbwegs realistisch ist. Die Versorgungsausgleichskasse müsste einen Rechnungszins von 0,9 % und damit nach der Versicherungsmathematik eine Versorgung i.H.v. monatlich 285 € garantieren. Sie gewährt allerdings ca. 100 € weniger. Bei dem derzeit niedrigen Zinssatz bedeutet dies, dass ich noch 27 Jahre leben müsste, um den Ausgleichswert rentenrechtlich zu verbrauchen. Man kann es auch anders ausdrücken: Der Ausgleichswert in der Versorgungsausgleichskasse wird mit einem Negativzins von ca. 3,6 % verrechnet.

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06.11.2017

ePrivacy: Das große Missverständnis

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Die Europäische Kommission und das Europäische Parlament wollen den Anwendungsbereich der ePrivacy-Regeln erweitern. Anders als bisher sollen nicht nur das „Abfangen“ und „Überwachen“ von Telekommunikation verboten werden, sondern jegliches „Verarbeiten“ von Kommunikationsdaten. Dabei übersehen die Brüsseler Akteure, dass der Schutz von Telekommunikation und der Datenschutz zwei verschiedene Paar Schuhe sind. Das Verarbeitungsverbot ist ein Denkfehler, der die Kommunikationsfreiheit in Europa gefährdet.

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06.11.2017

Beschränkt Tierliebe das Weisungsrecht?

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Bei der Ausübung des Weisungsrechts muss der Arbeitgeber auch auf familiäre Belange als Interesse des Arbeitnehmers Rücksicht nehmen (HWK-Lembke, 7. Aufl., 2016, § 109 GewO Rz. 212 m.w.N.). Auch andere berechtigte Belange sind zu beachten.

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03.11.2017

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Überprüfung der Adressierung bei fristgebundenen Schriftsätzen Beschluss vom 29. August 2017 – VI ZB 49/16

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03.11.2017

Was Personaler denken - Flexindex

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Manchmal belästige ich Sie mit Links zur Personal- und Betriebspraxis. So auch heute. Der Spiegel hat aus einer sehr interessanten  - vom ifo-Institut und Randstadt durchgeführten - Umfrage zu aktuellen Personalthemen zusammenfassend berichtet. Lesen Sie hier aus dem Spiegel, und hier zum gesamten Flexindex auf der ifo-Website.

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02.11.2017

BGH: Künftig Wildwest-Methoden bei Privatverkäufen auf Onlineverkaufsplattformen?

Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Der BGH hat - bisher überwiegend unbeachtet - eine sehr bemerkenswerte Anleitung dafür aufgestellt, wie man Verkäufe auf Onlineplattformen als Verbraucher "frisieren" kann.

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01.11.2017

Offenes WLAN – Gefangen im Netz der Werbewirtschaft?

Portrait von Phillip Hofmann
Phillip Hofmann

Mit der Novellierung des Telemediengesetzes, die Mitte Oktober in Kraft getreten ist, und der damit voraussichtlich erzielten Abschaffung der Störerhaftung für Betreiber drahtloser lokaler Netze, sollte es für die Anbieter nun nicht mehr notwendig sein, von den Nutzern im Rahmen von Registrierungsprozessen Bestandsdaten, bspw. Name und E-Mail-Adresse, zu erheben. Dennoch können Betreiber offener Netze aus Gründen rechtlicher Absicherung ein Interesse daran haben, weiter entsprechende personenbezogene Daten ihrer Nutzer zu erheben. Von noch größerem Interesse ist allerdings die Nutzung solcher Daten für werbliche Zwecke. Inwieweit beide Zwecksetzungen künftig datenschutzkonform ausgestaltet werden können, soll in der Folge beleuchtet werden.

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31.10.2017

Unterschiedliche Spezialitäten im Befristungsrecht

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Der klassische Anwendungsbereich des ÄArbVtrG ist die ärztliche Weiterbildung in Krankenhäusern kommunaler, kirchlicher oder freier Träger. Nach § 1 Abs. 6 ÄArbVtrG  gelten die Absätze 1 bis 5 dann nicht, wenn der Arbeitsvertrag unter den Anwendungsbereich des WissZeitVG fällt. Damit beschränkt sich der sachliche Geltungsbereich der Befristungsmöglichkeiten nach § 1 Abs. 1 bis 4 ÄArbVtrG auf die ärztliche Weiterbildung außerhalb von Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

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28.10.2017

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Rückstauschaden durch Verwurzelung Urteil vom 24. August 2017 – III ZR 574/16

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26.10.2017

Beschränkter Schutz des Arbeitnehmers nach § 9 TzBfG bei Besetzung der Stelle

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Anfang Februar 2015 bekundete eine examinierte Krankenschwester gegenüber ihrem Arbeitgeber unter Hinweis auf § 9 TzBfG ihr Interesse an einer Vollzeitstelle. Zum 1. April 2015 stellte der Arbeitgeber fünf examinierte Krankenschwestern und Krankenpfleger in Vollzeit ein, ohne die Klägerin vorab über freie Stellen informiert zu haben.

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