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08.02.2017

Automatisiertes Fahren: Und wenn’s rummst, dann war’s diesmal wirklich keiner?!

Portrait von Dr. Adolf Rebler
Dr. Adolf Rebler Oberregierungsrat

Eine Vision wie aus einem Science-Fiction-Film: Fahrzeuge, die wie von Geisterhand gesteuert auf unsichtbaren Schienen durch die Luft zwischen riesigen Gebäuden gleiten, Fahrgäste und Piloten, die sich inzwischen mit weitaus angenehmeren Dingen als der Fahrzeugführung beschäftigen können… ganz soweit hat es die moderne Verkehrstechnik zwar noch nicht gebracht. Doch mit der computergesteuerten Elektronik des autonomen Fahrens dringt das Automobil in Sphären vor, die nie ein Mensch zuvor gesehen hat.

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08.02.2017

LG Essen: Routerzwang auch Bestandskunden aufgehoben

Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Das Gesetz mit dem sperrigen Namen Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) brachte im Januar 2016 eine Neuerung auf den - in diese Hinsicht verkrusteten - deutschen Markt der Internetzugangsanbieter: Die bis dahin weit verbreitete Praxis des Routerzwangs wurde untersagt, dem Teilnehmer die Wahl des Endgerätes gestattet mit einem Recht auf Zugang zu den erforderlichen Zugangsdaten, die bis dahin oft in den Endgeräten vor einem Zugriff Dritter "versteckt" wurden:

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07.02.2017

Bundeskabinett hat Entwurf des Datenschutzanpassungsgesetzes (DSAnpUG-EU) beschlossen

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das Bundeskabinett hat am 01.02.2017 den Entwurf des Datenschutz-, Anpassungs- und Um­setzungs­gesetzes EU (DSAnpUG-EU) beschlossen. Den Text finden Sie in der Rubrik „Gesetzgebungsreport“ dieser Homepage.

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06.02.2017

Geldanlage in den Zeiten der Cholera – oder wie man dem Versorgungsausgleich Investitions-Charme abgewinnen kann

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Zufriedene Gesichter sieht man bei familienrechtlichen Mandanten selten. Ehe kaputt, Konto leer, Altersversorgung geplündert, eine offene Anwaltsrechnung und der Verkauf der Immobilie klappt erst in drei Monaten. Und was dann tun mit dem Geld? Anlegen für null Zinsen oder einen unbequemen Porsche kaufen in der Hoffnung auf einen imagegebundenen Mitnahmeeffekt bei dem noch zu Findenden? Da fällt das Lächeln schwer.

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06.02.2017

Probleme mit dem Gehör

Portrait von Wienhold Schulte
Wienhold Schulte www.schulteundkarlsfeld.de

Nein, es geht  nicht um ein medizinisches Problem. Natürlich ist das rechtliche Gehör gemeint, das Gerichte gem Art. 103 GG den Parteien zu gewähren haben . Dies stellt sich im Prozessalltag immer wieder als buchstäblich entscheidendes und für eine "richtige" Entscheidung unverzichtbares Grundrecht dar. In § 139 ZPO hat es seine prozessrechtliche Ausprägung gefunden( allg.A.: Zöller/Greger vor § 128 Rz.6a u. § 139 Rz.20 mwN). Weil Gerichte ihm allzu oft nicht die nötige Beachtung schenken (vgl.dazu auch BAG v.20.4.2016 - 10 AZR 111/15, NZA 2017,141 ff. = ArbRB online: Das LAG hat gegen die Hinweispflicht des § 139 ZPO verstoßen), gibt es nicht nur die "Keule" der Verfassungsbeschwerde und die Möglichkeit, einen solchen Verstoß im Rechtsmittelverfahren zu rügen,  sondern seit einiger Zeit die Anhörungsrüge gem § 78a  ArbGG, auch beim BAG, wie der 10. Senat mit Beschluss v. 29.11.2016 - 10 ABR 68/16(F), NZA 2017,139 ff. = ArbRB online, noch einmal festgestellt hat.

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05.02.2017

Serie bAV | Betriebsrenten stärken

Portrait von Johannes Schipp
Johannes Schipp

Eine der letzten Baustellen der Regierung aus dem Koalitionsvertrag ist die Weiterentwicklung des Betriebsrentenrechts. Seit dem 21.12.2016 gibt es einen Kabinettsentwurf, der ein sogenanntes Sozialpartnermodell vorsieht. Mit anderen Worten: Ohne Gewerkschaften geht es nicht, obwohl betriebliche Altersversorgung in Deutschland auf betrieblicher Ebene durchaus ein Erfolgsmodell ist. Nach dem Prinzip "pay and forget" soll eine reine Beitragszusage möglich werden. Eine garantierte Leistung ist nicht mehr vorgesehen. Das soll für Unternehmen, insbesondere kleinere oder mittlere, Anreiz sein, betriebliche Versorgungsansprüche zu begründen. Insbesondere die gefürchtete Einstandspflicht aus § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG ist dann vom Tisch. Zugleich soll durch den Entfall jeglicher Garantien die Chance auf höhere Leistungen eröffnet werden, weil Garantien letztlich viel Geld verschlingen. Durch Tarifvertrag kann eine Entgeltumwandlung als verpflichtende Lösung eingeführt werden. Nur per "opt out" kann sich der Arbeitnehmer davon verabschieden. Damit soll schwache Verbreitungsgrad der bisher schon möglichen Entgeltumwandlung überwunden werden, die keine ausreichende Akzeptanz gefunden hat.

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04.02.2017

Berufen des Gerichtskostenschuldners auf § 10 Kostenverfügung?

Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Das BSG hatte sich in einer Entscheidung vom 3.11.2016 (B 13 SF 18/16 S) mit der Frage zu befassen, ob sich ein Gerichtskostenschuldner auf § 10 Kostenverfügung (KostVfg) berufen kann. Die Vorschrift regelt, in welchen Fällen das Gericht von einem Gerichtskostenansatz (bzw. Erteilung einer Gerichtskostenrechnung) bei Unvermögen des Kostenschuldners absehen kann oder muss. Bei der Kostenverfügung handelt es sich um eine Verwaltungsvorschrift. Dementsprechend hat das BSG die Rechtmäßigkeit des Kostenansatzes nicht im Hinblick auf § 10 KostVfG in Frage gestellt. Der Kostenansatz sei nach § 1 Abs. 2 Nr 3, § 19 Abs. 1 S 1 Nr 2 GKG eine gebundene Entscheidung, die als Verwaltungsakt im Verhältnis zum Bürger als Kostenschuldner ergehe. § 10 KostVfg betreffe als Verwaltungsvorschrift nur das Innenverhältnis zwischen dem Kostengläubiger und dem Kostenbeamten, lasse jedoch im Außenverhältnis die Existenz des Kostenanspruchs unberührt. Ein Recht des Kostenschuldners aus § 10 KostVfG auf Beachtung dieser Vorschrift durch den Kostenbeamten bestehe nicht.

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04.02.2017

Banges Warten

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

So skizziert ein Artikel in der soeben erschienenen Ausgabe 1/2 2017 der Zeitschrift "Wohlfahrt Intern" die Stimmung bei den DRK-Schwestern. Ob ihnen, die anderen Menschen gerade auch in Krisenregionen und bei Katastrophenfällen beherzt und ohne Furcht helfen, wirklich so bange ist, dass eine Besprechung des Urteils des EuGH vom 17.11.2016 (Rs. C-216/15) durch den Bonner Professor Gregor Thüsing (s. auch ArbRB 2016, 354 [Hildebrand]) zum "letzten Strohhalm" wird, sei dahingestellt. Erste Hilfe wurde ihnen von unerwarteter Stelle, nämlich von ver.di, gleich am Tag darauf angeboten: "Wir helfen gerne dabei, gute tarifliche Regelungen für den Übergang zu finden und die Ansprüche der Betroffenen zu sichern" (https://www.verdi.de/presse/pressemitteilungen). Die oberste Repräsentantin der Betroffenen, die Generaloberin und Präsidentin des Verbandes der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz (DRK), wird in "Wohlfahrt Intern" mit der Aussage zitiert: "Wir wollen kein politischer Kollateralschaden werden". Worum geht es?

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03.02.2017

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Ablehnung eines Sachverständigen wegen vorheriger Tätigkeit als Privatgutachter oder Schlichter Beschluss vom 13. Dezember 2016 – VI ZB 1/16 Beschluss vom 10. Januar 2017 - VI ZB 31/16

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01.02.2017

BGH: Unterlassung im Wettbewerbsrecht kann Rückruf von Produkten erfordern

Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Ein Unterlassen umfasst nicht nur das schlichte Nichttun. Wie weit aber Handlungspflichten reichen können, war im Lauterkeitsrecht nach der Rechtsprechung nicht klar, wobei durch eine jüngere BGH-Entscheidung der Umfang der möglichen Handlungspflichten erweitert wird.

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