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31.01.2017

2. Korb IT-Sicherheitsgesetz: Bundesregierung legt NIS-Umsetzungsgesetz vor

Portrait von Martin Schallbruch
Martin Schallbruch ESMT Berlin, Director of the Digital Society Institute

Die im Sommer 2016 in Kraft getretene NIS-Richtlinie der EU (vgl. Witt / Freudenberg, NIS-Richtlinie, CR 2016, 657-663) verlangt eine Umsetzung im deutschen Recht und damit Änderungen im IT-Sicherheitsrecht. Am 25. Januar 2017 wurde der entsprechende Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2016 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union vom Bundeskabinett beschlossen und geht jetzt in das parlamentarische Verfahren.

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30.01.2017

Ausübung des Kapitalwahlrechts einer Altersversorgung bei Gütertrennung

Portrait von Dr. Susanne Sachs
Dr. Susanne Sachs Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht

In Eheverträgen wird häufig der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft (Teilung des während der Ehe erworbenen Vermögens) ausgeschlossen, während der Versorgungsausgleich (Teilung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften) unangetastet bleibt. In diesen Fällen ist die  erste Frage eines Anwalts an den Mandanten, ob er über Altersvorsorgeanwartschaften mit Kapitalwahlrecht verfügt. Der Anspruch auf Auszahlung eines Kapitalbetrags unterliegt – anders als der Anspruch auf eine Rente – ausschließlich dem Zugewinnausgleich und nicht dem Versorgungsausgleich. Es ist also in diesen Fällen ein Leichtes, diesen Vermögenswert durch bloße Ausübung des Kapitalwahlrechts dem Ausgleich an den anderen Ehegatten vollständig zu entziehen. 

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29.01.2017

Vom „Zer-entscheiden“ von neuen Gesetzen

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Im Rahmen eines Rechtsstreites wegen Schadensersatzes aufgrund eines angeblich nur vorgeschobenen Eigenbedarfs hat der BGH (Beschl. v. 11.10.2016 – VIII ZR 300/15, MDR 2017, 21) – obwohl im Rahmen dieser Entscheidung eigentlich gar nicht unbedingt veranlasst (!) – folgende Ausführungen vorgelegt:

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29.01.2017

Unterschrift auf Gerichtskostenrechnung?

Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Bei schriftlichen Urteilen und Beschlüssen muss die Urschrift von den erlassenden Richtern unterzeichnet sein. Die Ausfertigungen oder beglaubigten Abschriften müssen erkennen lassen, dass die Urschrift unterzeichnet wurde.

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27.01.2017

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Verjährungshemmung bei Wiederaufnahme von eingeschlafenen Verhandlungen Urteil vom 15. Dezember 2016 – IX ZR 58/16

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25.01.2017

BGH zu verspäteter Betriebskostenabrechnung eines Wohnungseigentümers

Dr. Catharina Kunze Rechtsanwältin

Der BGH (VIII ZR 249/15) hat heute gemäß Mitteilung der Pressestelle folgendes entschieden: Der WEG-Verwalter hatte erst Ende 2013 über die Betriebskosten der Anlage für 2010 und 2011 abgerechnet. Der vermietende Eigentümer reichte die Abrechnung demensprechend verspätet (Nichtwahrung der Jahresfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB) an seinen Mieter durch und meinte, er habe die Fristüberschreitung nicht zu vertreten. Der Mieter sah das anders und wurde auf Nachzahlung verklagt. Der 8. Senat ist ebenso wie die Vorinstanzen nicht weiter überraschend der Meinung, der Vermieter einer Eigentumswohnung habe auch dann innerhalb der Jahresfrist abzurechnen, wenn der Beschluss der Wohnungseigentümer über die Jahresabrechnung nach § 28 Abs. 5 WEG noch nicht vorliegt. Er beruft sich auf den Zweck der Vorschrift, rasch Abrechnungssicherheit für den Mieter zu schaffen, und meint, der Mieter einer Eigentumswohnung würde in sachlich nicht zu rechtfertigender Weise gegenüber sonstigen Mietern benachteiligt, wenn man das zusätzliche Erfordernis eines Beschlusses in die Vorschrift des § 556 Abs. 3 BGB hineinlesen wollte. Zwar müsse sich der Vermieter das Verwalterverschulden nicht zurechnen lassen; er habe aber selbst etwas veranlassen müssen, nachdem er im Lauf des Jahres 2010 (gemeint wohl 2011) erkannt habe, dass die Wohngeldabrechnung nicht rechtzeitig oder so fehlerhaft vorliegen würde, dass sie keine Grundlage für die von ihm dem Mieter geschuldete Abrechnung sein könne. Was der Eigentümer hätte veranlassen können und müssen, damit er die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten gehabt hätte, muss der Berater ihm dann sagen.

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24.01.2017

Amtshaftung bei Linkhaftung

Portrait von Dr. Julian Wagner, LL.M. Eur.
Dr. Julian Wagner, LL.M. Eur. Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Prof. Dr. Spiecker gen. Döhmann, LL.M. (Georgetown Univ.), Goethe-Universität Frankfurt

Das Landgericht Hamburg hat mit Beschluss v. 18.11.2016 - 310 O 402/16, CR 1/2017, 47 unter Anwendung der Grundsätze des EuGH-Urteils EuGH v. 8.9.2016- Rs. C-160/15, CR 1/2017, 43 (dazu Hrube, CR 2016, R112), entschieden, dass bereits eine Verlinkung eines Werks eine rechtswidrige öffentliche Widergabe im Sinne des § 19a UrhG sein kann (sog. Linkhaftung, Reaktionen bereits bei CR-online News). Dies steht (zumindest grundsätzlich) im Einklang mit der Rechtsprechung des BGH, wonach das Setzen eines Hyperlinks grundsätzlich ein gefahrerhöhendes Verhalten darstellt, woraus prinzipiell eine Prüfungspflicht des verlinkten Inhalts auf seine Rechtmäßigkeit folgen kann (BGH, Urt. v. 18.06.2015, Az. I ZR 74/14, Rn. 23).

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24.01.2017

Das Ende des Blindflugs im Versorgungsausgleich – Programm zur Kontrolle von Kapitalwerten

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Eigentlich ist der Versorgungsausgleich ganz einfach. Man teilt alle Versorgungen im Ehezeitanteil und begründet für die ausgleichsberechtigte Person zu den Bedingungen der Quellversorgung eine eigene Versorgung beim gleichen Versorgungsträger. Das war die Idee. Im Laufe der Gesetzgebungsarbeit ist diese Idee verwässert worden. Die Länder wollten die Beamtenversorgungen, die Betriebe die Versorgungen aus Direktzusagen und Unterstützungskassen nicht intern teilen. Um Kostenneutralität des Versorgungsausgleichs für die Versorgungsträger zu wahren, wurde ihnen schließlich erlaubt, Renten auf Kapitalwertbasis zu teilen.

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24.01.2017

Neues Auftragsformular für Gerichtsvollzieher und neue Vollstreckungsregeln

Portrait von Uwe Salten
Uwe Salten Dipl.-Rechtspfleger

Mit Inkrafttreten der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung am 1.10.2015 ist für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung von Geldforderungen das in der Verordnungsanlage bestimmte Formular eingeführt worden (siehe Salten, MDR 2016, 125). Das Gerichtsvollzieher-Auftragsformular hat nunmehr - mit Wirkung zum 1.12.2016 - durch das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung (EuKoPfVODG) vom 21.11.2016, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt 2016, Teil I, Nr. 55 vom 25.11.2016 einige Änderungen erfahren. Außerdem enthält das Gesetz neue Vollstreckungsregeln.

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21.01.2017

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Normativer Schaden bei Ergebnisbeteiligung eines Arbeitnehmers Urteil vom 22. November 2016 – VI ZR 40/16

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