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04.05.2017

Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe zum MitbestG

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Der Generalanwalt schlägt dem EuGH in seinen Schlussanträgen vom 4.5.2017 (Rs. C-566/15) vor, dass Art. 18 und 45 AEUV den Regelungen des deutschen MitbestG nicht entgegenstehen, nach denen nur Arbeitnehmer, die bei in Deutschland ansässigen Betrieben einer Gesellschaft oder eines Konzerns beschäftigt sind, bei den Wahlen der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat aktiv und passiv wahlberechtigt sind.

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02.05.2017

Karge Worte des Sparsamen – Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerde zu § 17 VersAusglG nicht an (BVerfG v. 9.3.2017 – 1 BvR 963/16)

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Ein Bild von Paul Klee ist betitelt: „Karge Worte des Sparsamen“. Es zeigt einen intelligenten Flaschenkopf mit hellwachen Augen und einem im Verhältnis dazu deutlich zu kleinen, verschlossenem Mund. Der Bildtitel erscheint als „Krg Wrt Sp.“ in Buchstaben im Bild.

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02.05.2017

Ein Segelboot für den Chef

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Es gibt Momente, da fragt man sich, ob es wahr ist. So konnte man jetzt den Medien entnehmen, dass anlässlich des bevorstehenden Abschieds des Direktors der Tate Gallery in London, die Belegschaft gebeten worden war, Geld für ein Abschiedsgeschenk zu geben. Was sollte dieser erhalten: ein Segelboot! Es setzte nun ein Sturm der Entrüstung in der Belegschaft ein, in dessen Verlauf auf schlechte Bezahlung, die Einstellung von Arbeitnehmern über Drittanbieter, erhebliche Belastungen der Belegschaft etc. verwiesen wurde.

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02.05.2017

Arbeitnehmer in Sozialen Medien – Was Arbeitgeber bei der Einstellung und im laufenden Arbeitsverhältnis beachten sollten

Portrait von Philipp Weinmann
Philipp Weinmann

Die Nutzung Sozialer Medien ist zu einem festen Bestandteil der heutigen Gesellschaft geworden und längst auch in der Arbeitswelt angekommen. Arbeitgeber fragen sich daher zunehmend, wie das Verhalten des Arbeitnehmers in Sozialen Medien bei der Einstellung und im laufenden Arbeitsverhältnis zu berücksichtigen ist, denn sie sehen sich oft mit Gefahren wie Imageschäden, strafrechtlichen Folgen oder wirtschaftlichen Schäden konfrontiert.

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28.04.2017

LG Ulm: Kein virtuelles Hausrecht für Webshops

Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Ein Druckereidienstleister erteilte einem Nutzer ein "virtuelles Hausverbot", da es in der Vergangenheit zu einem unerwünschten Weiterverkauf von Ware gekommen sei und auch Rechtsverletzungen aufgrund mangelnder Urheberrechte befürchtet wurden.

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28.04.2017

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

GbR als Verbraucher Urteil vom 30. März 2017  – VII ZR 269/16

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27.04.2017

Dynamische Verweisungsklauseln in Arbeitsverträgen nach Betriebsübergang

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Der EuGH hat entschieden, dass Art. 3 der Richtlinie 2001/23/EG vom 12.3.2001 in Verbindung mit Art. 16 der GR-Charta dahin auszulegen ist, dass eine zwischen dem Veräußerer und dem Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag privatautonom vereinbarte dynamische Verweisungsklausel, wonach sich ihr Arbeitsverhältnis nicht nur nach einem zu einem bestimmten Zeitpunkt geltenden Kollektivvertrag, sondern nach dem Kollektivvertrag in seiner jeweils geltenden Fassung einschließlich der ihn ergänzenden, ändernden und ersetzenden Kollektivverträge richtet, auch nach einem Betriebsübergang fortgilt,  sofern das nationale Recht für den Erwerber eines Betriebes sowohl einvernehmliche als auch einseitige Anpassungsmöglichkeiten vorsieht. Dass das deutsche Arbeitsrecht solche Möglichkeiten vorsieht, ergibt sich aus Sicht des EuGH bereits aus der Vorlageentscheidung und insbesondere aus dem Wortlaut der Vorlagefragen selbst (EuGH vom  27.4.2017 - C-680/15 und C-681/15).

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26.04.2017

LAG Bremen legt § 41 Satz 3 SGB VI dem EuGH vor

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Zum 1.7.2014 hatte der Gesetzgeber mit der Einführung des § 41 Satz 3 SGB VI gestattet, eine „mehrfache“ Befristung von Arbeitsverhältnissen über die Regelaltersgrenze hinaus und das auch noch beliebig kurz zu vereinbaren. Das LAG Bremen hat die Frage, ob dies europarechtlich zulässig ist, mit seinem Beschluss vom 23.11.2016 – 3 Sa 78/16 dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Die Diskussion um die europarechtliche Rechtfertigung der von Anfang an umstrittenen Norm (zum Meinungsstand Grimm, ArbRB 2015, 92, 93) wird nun durch den EuGH befördert werden.

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25.04.2017

Personalverwaltung in der Cloud

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Eine plastische Beschreibung in der FAZ zu den aktuellen Möglichkeiten der Personaldatenverwaltung in der Cloud und den Softwarelösungen US-amerikanischer Anbieter möchte ich Ihnen nicht vorenthalten. Auf mit den Personaldaten zu Workday in die USA, sorry nach Dublin. Zu den Mitbestimmungsrechten der Betriebsräte bei Cloud-Anwendungen und zum EU-US-Privacy-Shield: Tschöpe/Grimm, 10. Aufl 2017, Teil 6 F, Rz. 59f; 67ff. insb. 71f.

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24.04.2017

Keine Anfechtung einer Erbschaftsannahme wegen Überschuldung des Nachlasses bei „spekulativer“ Annahme (zu OLG Düsseldorf v. 17.10.2016 – I-3 Wx 155/15)

Portrait von Dr. Susanne Sachs
Dr. Susanne Sachs Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht

Die Entscheidung, ob man eine Erbschaft annehmen oder ausschlagen soll, ist nicht immer einfach zu treffen. Insbesondere wenn die Erben nur oberflächlichen Kontakt zum Erblasser hatten oder der Erblasser sie schlicht nicht über seine Finanzen informiert hat, kaufen sie mit der Annahme der Erbschaft „die Katze im Sack“. Das Gesetz erleichtert die Entscheidung für die Erben kaum. Die Frist zur Ausschlagung einer Erbschaft ist mit sechs Wochen ab Kenntnis von dem Tod des Erblassers bzw. seiner letztwilligen Verfügung extrem kurz. Wird die Erbschaft nicht innerhalb dieser Frist ausgeschlagen, gilt sie als angenommen. Innerhalb dieser kurzen Zeit ist es aber meist nicht möglich, sich ein vollständiges Bild von dem Nachlass zu machen. Verschärft wird die Problematik dadurch, dass die Banken und Versicherungen den Erben die Auskunft verweigern, wenn sie keinen Erbschein vorlegen können oder nicht zufälligerweise über eine Vollmacht des Erblassers verfügen. Einen Erbschein können die Erben wiederum erst nach Annahme der Erbschaft erhalten. Durchaus nicht selten stellen die Erben daher erst nach der Annahme der Erbschaft fest, dass der Nachlass überschuldet ist, und wollen die Erbschaft wieder loswerden, zumal sie als Erben grundsätzlich auch mit ihrem persönlichen Vermögen für die Nachlassschulden haften. Eine einmal angenommene Erbschaft wieder loszuwerden ist allerdings nicht ganz einfach.

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