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09.11.2016

Vom Aufstellen und verändern

Dr. Oliver Elzer

Manche Fälle lassen mich ruhig schlafen. Andere nicht. Zu den Fällen, die mich eher unruhig werden lassen, gehören die, wenn Wohnungseigentümer etwas auf dem gemeinschaftlichen Eigentum abstellen. Das können Tische, Bänke, Kübel, Liegen, aber auch ein Sandkasten, ein Kinderschwimmbecken, eine mobile Terrasse oder ein Trampolin sein.

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07.11.2016

Ordre public bei Kinderehen - Keine Überheblichkeit pflegen, sondern effektiven Kinder- und Jugendschutz gewährleisten

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Eheschließung von Ausländern im Inland

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07.11.2016

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Beginn der Verjährung bei Änderung höchstrichterlicher Rechtsprechung Urteil vom 16. Juni 2016 – I ZR 222/14

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07.11.2016

Bundesarbeitsgericht meets Generation Y!

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

"...Einfach abends zwischen 18 und 24 Uhr arbeiten und tagsüber Kinder versorgen, geht nicht. Die Versuchung zur Selbstausbeutung ist riesig. Es gibt menschliche Grundbedürfnisse, die bei aller Digitalisierung mitbeachtet werden müssen." Dies äußerte die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Ingrid Schmidt in einem Interview mit Spiegel Online zu Fragen der Digitalisierung.

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04.11.2016

Betriebsrats-Bashing in deutschen Unternehmen an der Tagesordnung?

Portrait von ArbRB Redaktion
ArbRB Redaktion

Nach einer Untersuchung der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung behindern Arbeitgeber jede sechste Betriebsratsgründung. Sie sollen Kandidaten einschüchtern, mit einer Kündigung drohen oder die Bestellung eines Wahlvorstands verhindern. In der Hälfte aller Fälle sollen sie dabei sogar auf anwaltlichen Rat handeln. Befragt wurden allerdings nur hauptamtliche Gewerkschafter der IG BCE, der IG Metall und der NGG.

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03.11.2016

Standesamts-, Notars- oder Gerichtsscheidung

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Bericht über das 13. Symposium für Europäisches Familienrecht mit dem Thema: "Scheidung ohne Gericht? - Neue Entwicklungen im europäischen Scheidungsrecht"

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03.11.2016

Novelle zum Pauschalreiserecht beschlossen

Portrait von Prof. Dr. Ernst Führich
Prof. Dr. Ernst Führich

Am 1.11.2016 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf eines 3. Gesetzes zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften zur Umsetzung der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie beschlossen. Wahrlich kein Kabinettstück was Berlin und Brüssel sich mit dieser Novelle leisten. Trotz der heftigen Kritik durch alle Verbände an dem Referentenentwurf ist weiterhin festzustellen, dass das Abstraktionsniveau des Regierungsentwurfes immer noch zu hoch ist. Viele Regelungen sind weder für Nichtjuristen, noch für Juristen klar und verständlich. Auch wenn das BGB grundsätzlich die Vertragstypen abstrahierend regelt, könnte der umzusetzende Text der Richtlinie mit Erklärungen und Beispielen anwenderfreundlicher gestaltet werden. Die Verständlichkeit des Textes würde auch durch eine sinnvolle Untergliederung der §§ 651a bis z BGB-E erhöht.

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02.11.2016

Altersbedingte Urlaubsstaffelung

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage - so knapp und klar formuliert es § 3 Abs. 1 BUrlG. Wäre da nur nicht das Wort "mindestens". Wie wir wissen, darf es auch ein bisschen mehr sein. Und viele Tarifverträge scheren nicht alle über einen Kamm, sondern differenzieren - meistens nach dem Alter. Soweit tarif- oder auch einzelvertraglich Mehrurlaub vereinbart wird, sind jedoch Diskriminierungsverbote, insbesondere wegen des Alters, zu beachten. Fraglich ist dann, ob die Differenzierung gerechtfertigt ist. Nach § 10 Abs. 1 AGG muss die unterschiedliche Behandlung objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt sein. Außerdem muss das Mittel zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sein. Eine tarifliche Regelung, die zusätzlich Urlaubstage bereits ab dem 30. und sodann ab dem 40. Lebensjahr vorsah (TVöD), konnte nicht mit dem erhöhten Schutzbedürfnis älterer Arbeitnehmer gerechtfertigt werden (BAG vom 20.3.2012 - 9 AZR 529/10, ArbRB Online). Dagegen hat das BAG die Gewährung von zwei zusätzlichen Urlaubstagen ab dem 58. Lebensjahr nicht beanstandet (BAG vom 21.10.2014 - 9 AZR 956/12, ArbRB Online). Wenige Tage nach dem Urteil des BAG vom 20.3.2012 haben die Tarifvertragsparteien den TVöD geändert (Tschöpe/Zerbe, Arbeitsrecht Handbuch, Teil 2 C Rd. 40).

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02.11.2016

Umgehung der Mietpreisbremse durch möblierte Wohnungen?

Dr. Catharina Kunze Rechtsanwältin

Die Tagespresse (z.B. Süddt. v. 5.9.2016) und die Fachpresse (z.B. WuM 2016, 601) vermelden, in den deutschen Großstädten würde die sog. Mietpreisbremse dadurch umgangen, dass freie Wohnungen möbliert angeboten würden. In München etwa betreffe das rund 60 % der Wohnungsangebote. Das ist insofern rechtlich gesehen ungenau, als die bloße Möblierung die Geltung der Mietpreisbremse nicht ausschließt. Wirklich "umgehen" lassen sich die Vorschriften über Mieterhöhungen (§§ 557 bis 561 BGB) nur bei solchem möblierten Wohnraum, den der Vermieter überwiegend mit Einrichtungsgegenständen auszustatten hat, w e n n der Vermieter selbst auch die Wohnung bewohnt (§ 549 Abs. 2 Ziff. 1 BGB). Das wird wohl kaum in beträchtlichem Umfang der Fall sein. Wollte der Mieter einer möblierten Wohnung, die nicht auch vom Vermieter mit bewohnt wird, sich auf die Mietpreisbremse berufen, hat er allerdings das Problem, dass er die mehr als 10%ige Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete darlegen muss - er müsste also von der Ausstattung her vergleichbare (also möblierte) Wohnungen benennen können. Die sollen ja jetzt so häufig sein. Aber natürlich überschreiten die für diese Wohnungen vereinbarten Mieten ihrerseits die ortsübliche Mieten bei weitem. Vielleicht ist es an der Zeit, sich mit dem klassischen alten Möblierungszuschlag und dessen Berechnung (jährliche Abschreibung und Verzinsung? fester Prozensatz vom Zeit- bzw. Verkehrswert der Möbel?) wieder näher zu beschäftigen.

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29.10.2016

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers bei illegalen Internet-Downloads Urteil vom 12. Mai 2016 – I ZR 48/15

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