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02.06.2013

Albrecht blames "lobbyists" for delays, his deputy blames Albrecht.

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

While the LIBE committee of the European Parliament (Civil Liberties, Justice and Home Affairs) is struggling to work through thousands of proposals for changes and amendments to the EU General Data Protection Regulation tabled by the European Commission in January 2012, one of the leading committee members has openly attacked German Green MEP Jan Philipp Albrecht who is the rapporteur on the Regulation. In an open letter published last Thursday, the Liberal MEP Sarah Ludford accuses Albrecht of "presenting a frankly untruthful version of events" (see end of first paragraph in Sarah Ludford MEP’s email response to the rapporteur, German Green MEP Jan Albrecht, 30 May 2013).

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30.05.2013

Arbeitsunfähigkeit eines Rechtsanwalts

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Ein Rechtsanwalt ist arbeitsunfähig, wenn er zur umfassenden Bearbeitung der übernommenen Mandate und Vertretung des Mandanten nicht mehr in der Lage ist. Das hat der Versicherungssenat des BGH (Urt. v. 3.4.2013 - IV ZR 239/11) entschieden. Arbeitsunfähigkeit iS der MB/KT liegt nach  § 1 Abs. 3 der MB/KT (Musterbedingungen für die Krankentagegeldversicherung) vor, wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, sie auch tatsächlich nicht ausübt und auch keiner anderen Erwerbstätigkeit nachgeht.

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28.05.2013

Keine Datenspeicherung ohne Rechtsgrundlage: Phantasien eines EU-Abgeordneten

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Der österreichische Europa-Abgeordnete Josef "Joe" Weidenholzer ist besorgt, dass das EU-Datenschutzpaket "verwässert" und "abgeschwächt" werden könnte durch die EU-Innen- und Justizminister, die nächste Woche in Luxemburg tagen. Weidenholzer äußert vor allem die Sorge, dass Auskunftsrechte "aufgeweicht" werden, und fordert statt dessen einen "Ausbau des Auskunftsrechts". [...]

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24.05.2013

Begründung des Autocomplete-Urteils: Wer soll dies denn noch verstehen?

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Das Autocomplete-Urteil des BGH liegt jetzt im Volltext vor. Und wer bisher noch glaubte, die Grundsätze des BGH zur Störerhaftung halbwegs nachvollziehen zu können, darf getrost alle Hoffnung aufgeben: In Rdnr. 20 vertritt der VI. Zivilsenat die Auffassung, dass es sich bei den Google-Suchvoschlägen um Googles “eigene Inhalte” handele. Aus diesem Grund könne sich Google nicht auf die Haftungsbeschränkungen berufen, die für Provider gemäß den §§ 8 bis 10 TMG gelte. [...]

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23.05.2013

The reality of "explicit consent": teutonic lobby groups vs. profound scholarly reflections

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Some German privacy groups have published an open letter to the German Minister of Interior Affairs warning him not to give in to demands for a "weaker" European data protection regime in current discussions on a new European regulation.

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22.05.2013

Arbeit 2.0 - Lust und Frust in der Leistungsgesellschaft

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

So lautet das Motto einer Veranstaltung, zu der die Hochschule Bonn-Rhein-Sieg in die Hochschul- und Kreisbibliothek Bonn-Rhein-Sieg, Grantham-Allee 20 in Sankt Augustin, am Donnerstag, den 23. Mai 2013, 18 Uhr,  einlädt. Es diskutieren der Mathematiker und ehemalige IBM-Manager Gunter Dueck, die Philosophin und Journalistin Svenja Flaßpöhler und Prof. Dr. Hartmut Ihne, Präsident der Hochschule Bonn-Rhein-Sieg. Angesichts aktueller Untersuchungen, wie z.B. des Berichts "Psychische Gesundheit im Betrieb" im Auftrag des BMAS (2011) (www.bmas.de) oder des "Stressreport Deutschland 2012", herausgegeben von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dortmund (www.baua.de), eine sicher nicht nur für Beschäftigte und Arbeitgeber, sondern auch für Arbeitsrechtler interessante Veranstaltung.  Eine aktuelle und gut lesbare Zusammenfassung über die mit der Arbeit verbundenen Höhen und Tiefen hat der Freiburger Neurobiologe, Arzt und Psychotherapeut Prof. Dr. Joachim Bauer mit dem Buch "Arbeit - Warum unser Glück von ihr abhängt und wie sie uns krank macht" vorgelegt. Warum nicht einmal einen arbeitsfreien Tag nutzen, sich von dieser Seite dem Thema "Arbeit" zu nähern?

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16.05.2013

Scheinwerkverträge in Rechtsprechung und Politik - keine Lanze für den Werkvertrag

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Das Urteil des LAG Berlin-Brandenburg v. 12.12.2012 (15 Sa 1217/12, ArbRB online) über die rechtliche Einordnung eines Werkvertrages über die Durchführung fachgerechter Arbeiten der Fleisch- und Wurstproduktion mit den dazu notwendigen Verpackungs- und Nebentätigkeiten, die in den Räumen und während der üblichen Arbeitszeiten des Auftraggebers unter Beachtung von dessen Betriebsordnung nach Bedarf des Auftraggebers durchzuführen waren, verdeutlicht eine Entwicklung, die man als "Flucht aus der Arbeitnehmerüberlassung in den Werkvertrag" umreißen kann. Am 11.3.2013 fand auf Einladung des BMAS ein Symposium statt, bei dem es um Fragen wie: Wo verletzen Werkvertragskonstruktionen geltende Gesetze? Welche Vertrags- und Geschäftsformen sind legal, aber sozialpolitisch unerwünscht? Sind die vorhandenen Mittel, um Missbrauch zu verhindern, ausreichend oder müssen sie ergänzt oder effizienter gestaltet werden? ging (www.bmas.de). Die Zeiten, in denen das Flämmen von Brammen in einem Stahl- und Walzwerk durch Beschäftigte eines Drittunternehmens, die im Betrieb des Auftraggebers tätig waren und deren zu erbringende Dienstleistung oder deren zu erstellendes Werk hinsichtlich Art, Umfang, Güte, Zeit und Ort in den betrieblichen Arbeitsprozess eingeplant war und nicht allein deswegen als Einstellung iSv. § 99 BetrVG angesehen wurde (lies BAG v. 5.3.1991 - 1 ABR 39/90, ArbRB online), sind wohl vorbei (eine Lanze für den Werkvertrag in der Fleischwirtschaft brechen jedoch Tuengerthal/Rothenhöfer in BB 2013, 53). Ob andere Gestaltungen eines Drittpersonaleinsatzes jenseits der "Scheinselbständigkeit" und des "Scheinwerkvertrages" nicht nur grundsätzlich rechtlich möglich, sondern auch sozialpolitisch zumindest nicht unerwünscht sind, ist im Einzelfall jeweils sorgfältig zu prüfen und abzuwägen.

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09.05.2013

Datenschutz, Einwilligung und das AGB-Recht: ein Rechtsprechungsüberblick

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Das Urteil des LG Berlin zu den Apple-"Datenschutzrichtlinien" (vgl. Härting, "Nicht überzeugend: LG Berlin zu Apple-Datenschutzbedingungen", CRonline Blog v. 7.5.2013) gibt Anlass, an die Rechtsprechung zur AGB-Kontrolle von datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärungen zu erinnern:

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09.05.2013

Bemerkenswerte neue BAG Urteile

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Auf der Homepage des Bundesarbeitsgerichts (www.bundesarbeitsgericht.de) unter "Entscheidungen" befinden sich seit kurzem eine Reihe von Urteilen des 5. Senats vom 13.3.2013 (5 AZR 157/12 u.a.), die sich durch ihre besondere Kürze herausheben. Es geht um die Auslegung einer "kleinen dynamischen Bezugnahmeklausel" in einem Arbeitsvertrag bei einer Tarifsukzession. Der Senat verweist auf frühere Entscheidungen, auch des 4. Senats, zur Geltung des TVöD bei kleinen dynamischen Bezugnahmeklauseln (dazu der Verfasser in: Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst, 2010, Teil 8 Rn. 12 ff.). Die Problematik erschließt sich dem Außenstehenden nur, wenn man eines der vom BAG bestätigten Urteile des LAG Sachsen-Anhalt liest.

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