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09.09.2013

Blaumacher-Fotos per Handy verletzen nicht das Arbeitnehmerpersönlichkeitsrecht

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das LAG Rheinland-Pfalz hat sich in einem einstweiligen Verfügungsverfahren mit den Segnungen von Smartphones befasst. Ein Arbeitnehmer verlangte von seinem Arbeitgeber (Beklagter zu 1.), ihn nicht ohne seine Einwilligung zu filmen oder fotografieren und/oder ihm nicht heimlich nachzustellen oder ihn heimlich zu kontrollieren (Urteil v. 11.07.2013- 10 SaGa 3/13). Während einer Krankschreibung durch einen Neurologen traf sein Vorgesetzter – der Beklagte zu 2. – diesen an einer Autowaschanlage an, wo er gemeinsam mit seinem Vater einen PKW reinigte. Davon und von der guten körperlichen Verfassung des Klägers fertigte der Vorgesetzte Fotos mit seinem Handy (- die Segnungen des Smartphones -). Es kam zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen dem Kläger und seinem Vater einerseits und dem Vorgesetzten andererseits (was auch dafür spricht, dass die Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht war). Daraufhin kündigte der Arbeitgeber dem Kläger eine Woche später fristlos. Der Kläger hat unabhängig vom Kündigungsrechtsstreit neben der Unterlassung der fotografischen Überwachung verlangt, sämtliche Aufnahmen der Reinigungsaktion an ihn herauszugeben.

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03.09.2013

Altersdiskriminierung und Satire

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Beim Arbeitsgericht Bonn (3 Ca 685/13, Gütetermin am 5.9.2013) verklagt ein 66 Jahre alter und seit über 30 Jahren für eine ARD-Rundfunkanstalt als freier Mitarbeiter tätiger Journalist, der „u.a. mit satirischen Kommentaren bekannt geworden“ ist,  diese auf Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG i.H.v. mindestens 25.000,00 € wegen Altersdiskriminierung. Ihm war Ende 2012 mitgeteilt worden, dass die bisherige Zusammenarbeit wegen des Erreichens der gesetzlichen Grenze für die Regelaltersrente (§ 35 SGB VI in der Fassung) des RV Altersgrenzenanpassungsgesetzes (§§ 235 ff SGB VI) nicht mehr fortgesetzt werde.

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31.08.2013

Wenig Schutz für Telekommunikationskunden im Datenschutz

Portrait von Helmut Redeker
Helmut Redeker

Streit über Leistungen und Kosten:  Streit über die richtige Berechnung von Telekommunikationskosten ist trotz vieler Pauschalvereinbarungen („Flatrates“) ein Alltagsproblem. Plötzlich tauchen Rechnungen für Mehrwertdienste auf, die der Kunde evtl. nicht in Anspruch genommen hat oder deren Vergütung nicht stimmt. Es kann auch um Gebühren für nicht von den Pauschalen abgedeckte Leistungen oder zu hoch berechnete Pauschalen u.ä. gehen. Manchmal hält auch der Anbieter aus Sicht des Kunden nicht die Versprechungen ein, die er bei Vertragsschluss gegeben hat. Der Kunde will daher kündigen. Entsteht hier Rechtsstreit, ist die Situation für den Kunden misslich. Der Gesetzgeber hat den Kunden zwar mit der Regelung in § 45k Abs. 2 TKG weitgehend vor unberechtigten Sperren geschützt. Das ist aber schon fast der einzige Schutz.

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30.08.2013

Offenkundige Schwerbehinderung - offenkundig?

Portrait von Martin Reufels
Martin Reufels

Schwerbehinderte Arbeitnehmer genießen Sonderkündigungsschutz. Problematisch wird die Anwendung dieses Schutzes, wenn der Arbeitgeber nichts von der Schwerbehinderung weiß. Mangels Kenntnis greift der Schutz nur, sofern sich der Schwerbehinderte innerhalb drei Wochen nach Zugang der Kündigung auf ihn beruft (d.h. dem Arbeitgeber mitteilt und Klage erhebt). Doch wann ist von Unkenntnis oder Kenntnis auszugehen – kann dem Arbeitgeber auch ein "Kennenmüssen" unterstellt werden und falls ja, wann soll dieses vorliegen?

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27.08.2013

Negative Feststellungsklage gegen AGG-Hopper und wenn ja wo?

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Wie schon früher berichtet, mehren sich die Fälle, in denen Rechtsanwälte mit mehr oder weniger arbeitsrechtlichem Hintergrundwissen in eigener Sache Kanzleien auf Schadensersatz und Entschädigung nach § 15 Abs. 1 und 2 AGG wegen vermeintlicher Altersdiskriminierung verklagen. So hatte der Münchener Rechtsanwalt Nils Kratzer die Kanzleien Osborne Clarke und Flick Glocke sowie nach Angaben von juve auch Beiten Burkhardt und CMS Hasche Sigle auf Entschädigung und Schadensersatz verklagt, weil diese in der Regel „Berufsanfänger“ oder „young professionals“ gesucht hatten und den Kollegen Herrn Kratzer als Bewerber mit Ende 30 und jahrelanger Berufserfahrung abgelehnt hatten.

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26.08.2013

Rentenversicherungspflicht für Syndikusanwälte

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die Deutsche Rentenversicherung Bund geht seit einiger Zeit heftig gegen die Befreiung der bei nichtanwaltlichen Arbeitgebern angestellten Rechtsanwälte (Syndikus- bzw. Unternehmensanwälte) von der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. SGB VI vor. Zwischenzeitlich liegen viele Entscheidungen der Sozial- und Landessozialgerichte und auch erste Urteile des BSG vor (zu dem Urteil vom 31.10.2012 - Az. B 12 R 5/10 R - siehe auch die FAZ vom 28.8.2013. Das Urteil betrifft - wie eine weitere Entscheidung des BSG vom selben Tag - die Tätigkeit von Ärzten in der Pharmaindustrie, teilweise als Pharmareferent) . Einen hervorragenden Überblick über den Meinungstand, die Diskussion und die Argumentationsansätze hat Herr Kollege Rechtsanwalt Denis Korneev, Prinzregentenstr. 127, 81677 München verfasst. Sie finden die Informationen unter http://syndikus-und-rentenversicherung.de/.

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21.08.2013

Keine unmittelbare Kommunikation des Europäischen Betriebsrats mit den Arbeitnehmern?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Das ArbG Lörrach hat am 26.6.2013 (5 BV 7/12) über die Frage, ob dem Europäischen Betriebsrat (EBR) eine eigene Seite im gemeinschaftsweiten Intranet zur unmittelbaren Kommunikation mit den Arbeitnehmern zur Verfügung zu stellen ist, entschieden - und sie im konkreten Fall verneint.

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21.08.2013

Auch der allzu späte Vergleich bleibt wirksam

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Eine prozessual interessante Situation hat das LAG Berlin-Brandenburg in seinem Urteil vom 10.05.2013 – Az. 6 Sa 19/13 behandelt. Die Parteien hatten vor dem LAG um die Entfernungen von Abmahnungen und die Weiterbeschäftigung gestritten. Das LAG hatte nach dem Verhandlungstermin bis zum 20.04.2012 Gelegenheit gegeben, den gerichtlichen Vergleichsvorschlag aus dem Verhandlungstermin anzunehmen. Verkündungstermin war auf den 04.05.2012 anberaumt. Der Kläger hatte den Vergleich fristgerecht angenommen. Die beklagte Arbeitgeberin hatte sich bis zum 24.04.2012 nicht gemeldet. Der Vorsitzende rief daraufhin deren Prozessbevollmächtigten an und gab bis zum 27.04.2012 Gelegenheit, mitzuteilen, ob der gerichtliche Vergleichsvorschlag doch noch angenommen würde, was dann auch geschah. Am 27.04.2012 hatte der Vorsitzende den Abschluss des Vergleichs mit dem vorgeschlagenen Inhalt festgestellt. Die Parteien hatten diesen Vergleich auch zu großen Teilen vollzogen.

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15.08.2013

Darlegungslast bei alkoholbedingter Arbeitsunfähigkeit - ArbG Köln stellt BAG in Frage

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG hat ein Arbeitnehmer, der durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert ist, nur dann Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber für die Dauer von bis zu sechs Wochen, wenn ihn kein Verschulden trifft.

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13.08.2013

„AGG-Hopper" bleiben AGG-Hopper

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die Kollegen von Gleiss Lutz hatten nach Inkrafttreten des AGG ein „AGG-Archiv“ (www.agg-hopper.de) eingerichtet. Dort hatten sie Personen registriert, die Arbeitgeber gerichtlich oder außergerichtlich auf Entschädigung wegen Einstellungsdiskriminierung in Anspruch genommen hatten. Von den zuletzt 376 registrierten Personen waren 61 Personen mit drei oder mehr Anspruchsfällen registriert. Spitzenreiter war ein 43-jähriger Groß- und Außenhandelskaufmann aus Norddeutschland. Er hatte sich in 116 berichteten Fällen auf Stellen beworben, vor allem auf solche, die ausschließlich in weiblicher Form ausgeschrieben waren, aber später auch auf solche mit unzulässiger Altersbeschränkung. Zum Schluss gab er sogar dem Spiegel ein Interview (Heft 23/2009, S. 66).

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