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17.08.2012

Smartphone-Betriebssysteme: No Privacy by Design?

Portrait von Dominik Hausen
Dominik Hausen

Die Verbraucherzentrale Bundesverband fordert in einem am 8.8.2012 veröffentlichten Papier  die Hersteller von Smartphones auf, „die Geräte und die Software so zu konzipieren, dass heimliche oder für den Nutzer nicht erkennbare automatische Datenerhebungen via Smartphone ausgeschlossen werden.“

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17.08.2012

Erlaubnispflicht für gemeinnützige Arbeitnehmerüberlassung - Folge der Reform des AÜG

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Bis zum 30.11.2012 bedurften Arbeitgeber (Verleiher), die Dritten (Entleihern) Arbeitnehmer gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung überlassen wollten, der Erlaubnis. Seit dem 1.12.2011 kommt es darauf an, ob sie Leiharbeitnehmer im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit überlassen wollen. Während Gewerbsmäßigkeit erforderte, dass der Verleiher in Gewinnerzielungsabsicht handelte, kommt es seit dem 01.12.2011 weder auf diese Absicht noch und erst recht nicht darauf an, ob der Verleiher tatsächlich Gewinne erzielt. Daher bedarf auch eine gemeinnützige Gesellschaft seit 1.12.2011 grundsätzlich der Erlaubnis nach § 1 AÜG. Das hat das LAG Düsseldorf entschieden. Dabei ging es konkret um eine gemeinnützige Gesellschaft, an der der Kreis Viersen und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Kreises beteiligt waren und die sich mit der Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen beschäftigt. Im Rahmen sog. Personalgestellungsverträge stellt diese gemeinnützige Gesellschaft Arbeitnehmer ein und überließ diese der ARGE bzw. seit 2011 dem Jobcenter des Kreises Viersen (LAG Düsseldorf v. 26.7.2012, 15 Sa 336/12 u.a.).

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17.08.2012

Betriebsrat offen für öffentliche Bedienstete

Portrait von Wienhold Schulte
Wienhold Schulte www.schulteundkarlsfeld.de

Die Wahlberechtigung solcher Beschäftigter, die einem anderen Arbeitgeber zur Arbeitsleistung überlassen werden, steht gem. § 7 S.2 BetrVG  nach dreimonatigem Einsatz fest. Wählbar sind sie nicht. Inwieweit sie bei der Bestimmung der maßgeblichen  Schwellenwerte mitzählen, wird Detlef Grimm in seinem nächsten Blogbeitrag  zu einem Beschluss des ArbG Elmshorn kommentieren.

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14.08.2012

Herausgabe von Geschäftsunterlagen

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Unterlagen, die der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber während des Arbeitsverhältnisses zur Verfügung gestellt bekommen hat (§ 667 Alt. 1 BGB) und die er durch einen Schriftverkehr mit Dritten – mit Kunden oder anderen – erhalten hat (§ 667 Alt. 2 BGB), muss er nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses nach § 667 BGB herausgeben. Aus der Geschäftstätigkeit i.S.d. § 667 BGB erlangt sind auch die vom Arbeitnehmer selbst gefertigten Akten, sonstige Unterlagen und Dateien. Ausgenommen sind nur private Aufzeichnungen.

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13.08.2012

Social Media Guidelines werden wichtiger

Portrait von Martin Reufels
Martin Reufels

Social Media-Fragen im Arbeitsrecht nehmen zu: nicht nur "twitternde" Politiker, sondern auch Journalisten, die neben ihrer Kolumne noch ein persönliches Blog unterhalten, und Arbeitnehmer, die sich über Facebook oder sonstige Kanäle zu ihrer Arbeit äußern, geben dem Arbeitsrecht auf, neue Leitlinien zur Abgrenzung von privater und beruflicher Sphäre zu ziehen.

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09.08.2012

Mitten in der Urlaubszeit: weitere Klärung durch das BAG

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Nachdem der EuGH in der Entscheidung Winfried Schulte/KHS vom 22.11.2011 (C-214/10) entschieden hat, dass Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88 dahin auszulegen ist, dass er einzelstaatlichen Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten nicht entgegensteht, die für Ansprüche auf bezahlten Jahresurlaub einen Übertragungszeitraum von 15 Monaten vorsehen, nach dessen Ablauf der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub erlischt (ArbRB 2011, 359 [Grimm]), war mit Spannung erwartet worden, ob und wann der Urlaub bei langanhaltender Arbeitsunfähigkeit erlischt, wenn außer § 7 Abs. 3 BUrlG keine einzelstaatliche Vorschrift, insbesondere kein Tarifvertrag, das Erlöschen regelt. Das BAG hat entschieden, dass bei langjährig arbeitsunfähigen Arbeitnehmern § 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG, wonach im Fall der Übertragung der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden muss, unionsrechtskonform so auszulegen ist, dass der Urlaubsanspruch 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfällt (BAG vom 7.8.2012 - 9 AZR 353/10).  Damit ist das BAG einmal mehr in die Rolle des "Ersatzgesetzgebers" geschlüpft. Durchaus verständlich angesichts der Untätigkeit des Gesetzgebers in anderen Bereichen.

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07.08.2012

Aufhebungsvertrag mit behinderten Menschen

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Der Arbeitgeber hat nach § 95 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 SGB IX die Pflicht, die Schwerbehindertenvertretung umfassend und unverzüglich in allen Angelegenheiten, die behinderte Menschen betreffen, zu unterrichten. Daneben hat er die Pflicht, die Schwerbehindertenvertretung vor „Entscheidungen“, die schwerbehinderte Menschen berühren, anzuhören.

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05.08.2012

Altersgrenze mit 67 - neues EuGH-Urteil

Portrait von Martin Reufels
Martin Reufels

Ist eine arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Regelung, nach der ein Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Monats endet, in dem der Arbeitnehmer einen Anspruch auf volle gesetzliche Altersrente erlangt, problematisch? Verstößt eine solche Regelung gegen das gemeinschaftsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung?

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03.08.2012

Vorstands - Loser

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Zwar bestreitet der Ex-Chef der Deutschen Bank Joseph Ackermann energisch, seine Nachfolger Anshu Jain und Jürgen Fitschen für „Loser“ gehalten zu haben, wie es die Wirtschaftspresse (genüsslich?) kolportiert. Unterstellt, es wäre anders als von Herrn Ackermann geschildert und ihm auch noch nachweisbar, wäre die Frage aufzuwerfen, ob dies dienstvertragsrechtlich relevant sein könnte.

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01.08.2012

Ein "bisschen" Mail- und Internetnutzung

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Nach ganz hM ist der Arbeitgeber bei Zulassung oder Duldung der Privatnutzung von Internet und E-Mail als Telekommunikationsdienstanbieter im Sinne des § 3 Nr. 6 und 24 TKG anzusehen. Das hat zur Folge, dass er das Fernmeldegeheimnis (§ 88 TKG) zu wahren hat, weil er sich ansonsten der strafrechtlichen Sanktion des § 206 StGB ausgesetzt sieht. Eine Einsichtnahme in Daten, also Mails und Nachweise der Internetnutzung ist damit praktisch unmöglich, auch zur Aufdeckung von Pflichtverletzungen. Der Arbeitgeber unterliegt einem generellen Kontrollverbot.

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