Blogs

Willkommen zu unseren Blogs im Bereich Recht und Steuern! Hier finden Sie topaktuelle Beiträge von ausgewiesenen Experten zu den wichtigsten Rechtsgebieten: Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, IT-Recht, Mediation, Medienrecht, Mietrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht. Unsere meinungsstarken Fachblogs informieren Sie regelmäßig über die neuesten Entwicklungen, Gesetzesänderungen und praxisnahe Lösungen. Nutzen Sie das Expertenwissen unsere Autorinnen und Autoren und profitieren Sie von wertvollen Insights aus erster Hand.

pro Seite
14.09.2023

Nachtleben in München: Städtisches Mediationsangebot soll Nachbarstreits lösen

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Wie vielerorts beschweren sich Nachbarn von Münchner Bars und Clubs über zu viel Lärm und Müll. Ein Mediations-Team soll nun helfen, diese Streits beizulegen. Das städtische Angebot ist in Deutschland einzigartig – und könnte zum Vorreiter für andere Städte werden.

Weiterlesen
14.09.2023

Mit einer Stimme sprechen – aus der Verbandswelt

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Das Deutsche Forum für Mediation (DFfM) hat im Rahmen seiner Jahrestagung dazu eingeladen miteinander zu überlegen, wie in Zukunft die Mediationsszene weniger zerstritten wahrgenommen werden kann und mit einer Stimme gegenüber Politik, Verwaltung, Gesellschaft und respektive Verbraucher:innen auftreten kann. Vertreter:innen der Deutschen Gesellschaft für Mediation (DGM), des Deutschen Forums (DFfM), der Centrale für Mediation (CfM), des Bundesverbands Mediation in Wirtschafts- und Arbeitswelt (BMWA) und der Bundes-Arbeitsgemeinschaft für Familien-Mediation (BAFM) sowie nicht verbandsorganisierte Mediator:innen diskutierten in übersichtlicher Runde, aber intensiv und konstruktiv das Thema. Mediation steht grundsätzlich für Vielfalt, Konflikte werden als Ressource gesehen. Muss die Mediationsszene eigentlich mit einer Stimme sprechen oder ist sie in ihrer Vielfalt viel wirksamer? Die Chancen von Mediation und Vielfalt ist nicht allen bewusst, insbesondere die Politik, die oft noch polarisierend denkt, hat es gerne eindeutiger und zur Mediation gehört natürlich auch de Lösungsorientierung. Im Rahmen der Diskussionen zur ZMediatAusbV ist die Vielfalt weniger anerkannt worden. Es mag also auch in Zukunft Gelegenheiten geben, wo es der Mediationsszene gut tut, mit einer Stimme zu sprechen, auch um nicht gegeneinander ausgespielt zu werden.

Weiterlesen
14.09.2023

Prozesszahlen gehen weiter zurück

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Der seit Jahren zu beobachtende Rückgang der Prozesszahlen hat sich auch 2022 fortgesetzt. Beim Amtsgericht wurden gegenüber dem Vorjahr wiederum 5 Prozent weniger Klagen erhoben, so dass sich die Eingangszahlen gegenüber 2004 auf weniger als die Hälfte verringert haben. Beim Landgericht gingen die Eingangszahlen um 13,3 Prozent zurück; sie sind jetzt niedriger als je zuvor. Bei den Oberlandesgerichten stauen sich dagegen immer noch die Berufungsverfahren aus dem Abgasskandal. Die Zahl der neu eingegangenen Berufungsverfahren lag 2022 um ein Viertel höher als in „normalen" Zeiten und die Zahl der offenen Verfahren war am Jahresende mit über 82.000 mehr als doppelt so hoch.

Weiterlesen
14.09.2023

„A dialogue approach is a kind of glue in society“

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

An interview with representatives of the Community of Practice of Mediators and Dialogue Facilitators in the Ukraine

Weiterlesen
14.09.2023

Weniger negative Trigger bei Mediation im virtuellen Raum

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Mediation im Online-Setting etabliert sich seit der Coronakrise immer mehr. Welche Vor- und Nachteile virtuelle Mediationen haben, hat Anne Rickert kürzlich im Gespräch mit Springer Online anschaulich erläutert. Anne Rickert befasst sich seit vielen Jahren mit Online-Mediation und eLearning, siehe etwa ZKM 2009, 168 und betreibt in Stuttgart ein Institut für Online Mediation und Moderation. (Im Frühjahr ist ihr Titel „Online-Mediation: Konfliktklärung im virtuellen Raum“ erschienen, besprochen in ZKM 2023, 145)

Weiterlesen
14.09.2023

Ombudsstelle Investmentfonds: geringes Beschwerdeaufkommen auch in 2022

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Die Ombudsstelle für Investmentfonds ist eine anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle im Finanzbereich und kümmert sich im Kern um Streitfragen über Fondsprodukte und Finanzdienstleistungen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch. Sie wird vom Fondsverband BVI betrieben und prüft Verbraucherbeschwerden in seiner Zuständigkeit u. a. für offene und geschlossene Fonds, Altersvorsorge und Depotführung unabhängig wie ein staatliches Gericht nach Recht und Gesetz. Bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 Euro kann er verpflichtend gegenüber einem Unternehmen entscheiden, wenn es nicht um grundsätzliche Fragen geht.

Weiterlesen
14.09.2023

ADR-Literatur

Portrait von Redaktion ZKM
Redaktion ZKM

Mit der ADR-Bibliothek möchten wir unseren Leserinnen und Lesern einen Überblick verschaffen, welche Fachbücher und -artikel während der letzten zwei Monate rund um die Themenbereiche Mediation und Konfliktmanagement neu erschienen sind. Dabei handelt es sich um eine Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Weiterlesen
13.09.2023

Emerging New Global Framework for Critical Infrastructure Cyber Breaches

Portrait von John P. Beardwood
John P. Beardwood

Three key jurisdictions have successfully launched new legal frameworks targeted at identifying critical infrastructure, imposing security requirements on same, and requiring regulatory reporting where those security requirements are breached (collectively, the “CI Cyber Breach Legislation”):

Weiterlesen
13.09.2023

Bußgeld in Höhe von € 215.000 gegen Unternehmen: Unzulässige Liste mit Informationen über Beschäftigte in der Probezeit - Die Hintergründe

Portrait von Daniel Mantel
Daniel Mantel Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Die Berliner Datenschutzbehörde verhängt eine Geldbuße, insbesondere wegen unzulässiger Datenverarbeitung im Arbeitsumfeld (PM vom 02.08.2023). Sie wurde auf diesen Vorfall aufmerksam, nachdem sie von Medienberichten, unter anderem im „Spiegel“ und einer persönlichen Beschwerde eines Betroffenen darüber erfahren hatte.

Weiterlesen
10.09.2023

Anwaltsblog: Erkennbar falsches Datum in Rechtsmittelschrift schadet nicht!

Portrait von Hans Christian Schwenker
Hans Christian Schwenker Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Wie genau muss in einer Rechtsmittelschrift die angegriffene Entscheidung bezeichnet werden? Das Familiengericht hat mit am 12. Mai 2021 verkündetem Beschluss den Antragsgegner zur Zahlung von Betreuungsunterhalt verpflichtet. Mit am 14. Mai 2021 erlassenem Beschluss hat es den Verfahrenswert festgesetzt. Beide Beschlüsse sind den Verfahrensbevollmächtigten am 17. Mai 2021 zugestellt worden. Mit Anwaltsschriftsatz vom 7. Juni 2021 hat der Antragsgegner gegen den „Beschluss des AG Neuss - Familiengericht - vom 14.05.2021, zugestellt am 17.05.2021“ Beschwerde eingelegt. Mit weiterem Schriftsatz vom 30. Juni 2021 hat er klargestellt, dass sich die Beschwerde gegen den Beschluss vom 12. Mai 2021 richte. Das OLG hat die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss vom 12. Mai 2021 verworfen. Der innerhalb der Beschwerdefrist eingegangene Schriftsatz vom 7. Juni 2021, nach dessen Wortlaut Beschwerde gegen einen am 17. Mai 2021 zugestellten Beschluss vom 14. Mai 2021 eingelegt werde, könne nicht als Beschwerde gegen die Entscheidung in der Hauptsache vom 12. Mai 2021 ausgelegt werden. Das sieht der BGH anders. Nach § 64 Abs. 2 Satz 3 FamFG muss die Beschwerdeschrift die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Wie bei der für das zivilprozessuale Berufungsverfahren maßgeblichen Regelung in § 519 Abs. 2 Nr. 1 ZPO ergibt sich aus dem Wortlaut der Vorschrift allerdings nicht, auf welche Weise die angefochtene Entscheidung bezeichnet werden muss. Da § 64 Abs. 2 Satz 3 FamFG dem Zweck dient, dem Beschwerdegericht und den übrigen Verfahrensbeteiligten Klarheit über den Gegenstand und die Beteiligten des Rechtsmittelverfahrens zu verschaffen, ist in der Beschwerdeschrift die angegriffene Entscheidung in der Regel durch eine vollständige Bezeichnung der Verfahrensbeteiligten, des Gerichts, das den angefochtenen Beschluss erlassen hat, des Verkündungsdatums und des Aktenzeichens zu bezeichnen. Verfahrensrechtliche Formvorschriften sind jedoch kein Selbstzweck. Daher dürfen keine übermäßigen Anforderungen an die Beachtung der Förmlichkeiten der Beschwerdeschrift gestellt werden. Ausreichend ist, wenn aufgrund der Angaben in der Beschwerdeschrift und den sonstigen aus den Verfahrensakten erkennbaren Umständen vor Ablauf der Beschwerdefrist für das Gericht nicht zweifelhaft bleibt, welche Entscheidung angefochten wird, und es anhand der im Übrigen richtigen und vollständigen Angaben in der Rechtsmittelschrift nicht daran gehindert ist, seine verfahrensvorbereitende Tätigkeit aufzunehmen. Gemessen hieran hat der Antragsgegner rechtzeitig Beschwerde gegen den Beschluss vom 12. Mai 2021 eingelegt. Zwar hat er den Erlasstermin der Entscheidung, gegen die sich das Rechtsmittel richten sollte, unzutreffend angegeben. Aus dem Inhalt der Verfahrensakten ergaben sich für das Gericht jedoch schon vor Ablauf der Beschwerdefrist hinreichende Anhaltspunkte, aus denen erkennbar war, dass der Antragsgegner die Entscheidung in der Hauptsache und nicht den Beschluss über die Festsetzung des Verfahrenswerts anfechten wollte. So befand sich in den Verfahrensakten bereits die Verfahrenshilfeliquidation des Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners, die er am Tage der Abfassung der Beschwerdeschrift beim Amtsgericht eingereicht und der er die in dem Beschluss vom 14. Mai 2021 festgesetzten Verfahrenswerte unbeanstandet zugrunde gelegt hatte. Trotz der fehlerhaften Angaben in der Beschwerdeschrift zum Erlassdatum war das Beschwerdegericht auch seit Beginn seiner Befassung mit der Sache nicht gehindert, seine verfahrensvorbereitende Tätigkeit aufzunehmen. Das Verfahren wurde von der Geschäftsstelle des OLG ohne weitere Beanstandung als Rechtsmittel gegen eine Hauptsacheentscheidung unter dem „UF“-Registerzeichen und nicht - wie bei einer Beschwerde gegen eine Entscheidung über die Festsetzung des Verfahrenswerts - unter dem „WF“-Registerzeichen eingetragen. (BGH, Beschluss vom 2. August 2023 – XII ZB 432/22)Fazit: Ein Rechtsmittel ist formgerecht eingelegt, wenn trotz fehlerhafter Bezeichnung der angegriffenen Entscheidung aufgrund der Angaben in der Rechtsmittelschrift und den sonstigen aus den Verfahrensakten erkennbaren Umständen vor Ablauf der Rechtsmittelfrist für das Gericht nicht zweifelhaft bleibt, welche Entscheidung angefochten wird, und es anhand der im Übrigen richtigen und vollständigen Angaben in der Rechtsmittelschrift nicht daran gehindert ist, seine verfahrensvorbereitende Tätigkeit aufzunehmen.

Weiterlesen