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05.06.2017

Terminsgebühr nur, wenn bei Beginn der Besprechung noch keine Einigkeit bestand

Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Nach Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 VV RVG verdient der Rechtsanwalt die Terminsgebühr auch durch die Mitwirkung an einer auf die Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung ohne Beteiligung des Gerichts. Die Mitwirkung des Rechtsanwalts setzt nach Auffassung des BGH (v. 09.05.2017 - VIII ZB 55/16) voraus, dass bei Beginn des Gesprächs, das den genannten Gebührentatbestand auslösen soll, eine Einigung noch nicht erzielt worden ist. Die Besprechung müsse auf die (zukünftige) Erledigung des Verfahrens gerichtet sein.

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01.06.2017

Serie bAV: Betriebsrentenstärkungsgesetz passiert Bundestag

Portrait von Johannes Schipp
Johannes Schipp

Es hat etwas länger gedauert, aber gut Ding will Weile haben. Das Betriebsrentenstärkungsgesetz hat den Bundestag passiert. Anfang Juli muss es noch durch den Bundesrat - vermutlich reine Formsache - um dann zum Jahresbeginn 2018 in Kraft treten zu können. Die ganz großen Veränderungen gegenüber dem Regierungsentwurf sind ausgeblieben. Es war eher Kosmetik, was noch gekommen ist. Fakt bleibt das Garantieverbot. Der Arbeitgeber schuldet ausschließlich Beiträge. Hat er die gezahlt, ist er raus. Ebenso bleibt es bei der Tarifexklusivität. Ohne Tarifvertrag geht es nicht. Das wird Arbeitgeber wenig erfreuen, die einer Tarifbindung entkommen sind und sich nun genau überlegen werden, ob sie die Tarifvertragsparteien wieder an Bord holen. Daran könnte das Ziel, gerade die kleinen und mittleren Unternehmen in die betriebliche Altersversorgung zu holen, scheitern.

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31.05.2017

Hitzefrei für den Arbeitsschutz?

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Gestern waren es in Magdeburg über 30 Grad Celsius. Alle haben unter den Temperaturen gelitten. Am Nachmittag war ich bei einer Mandantin. Beim Verlassen des Gebäudes traf ich auf der Treppe auf eine dort tätige Reinigungskraft. Der Mitarbeiter wischte gerade feucht die Treppe. Das Outfit war eher für den Strand als für die Arbeit geeignet (T-Shirt, Shorts und Flip-Flops). Den Temperaturen war das möglicherweise angemessen. Aber was ist mit dem Arbeitsschutz?

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30.05.2017

Schutzimpfung – eine Maßnahme zum Wohl des Kindes ? (BGH v. 3.5.2017 – XII ZB 157/16)

Portrait von Monika Clausius
Monika Clausius Fachanwältin für Familienrecht

Die Frage, ob Kleinkinder bestimmten Schutzimpfungen zugeführt werden sollen, ist nicht nur im Kreis betreuender Eltern ein hochemotional diskutiertes Thema und nicht unerheblich davon überlagert, welchen grundsätzlichen Wertvorstellungen sie insbesondere zu medizinischen Fragen folgen. In dieser Diskussion wird nicht selten übersehen, dass allein die Information durch Internetforen nicht zwingend die erforderliche Basis bieten kann, um nach heutigem Forschungsstand hochkomplexe medizinische Sachverhalte abschließend würdigen und werten zu können. Die Entscheidung für oder gegen eine Impfung ist zudem aber auch nicht nur eine Einzelentscheidung mit Blick auf das unmittelbar betroffene eigene Kind, sondern kann nicht überschaubare Folgen für Teile der Gesellschaft haben. Zu erinnern ist etwa an eine epidemische Verbreitung von Masern in Berlin im Jahr 2014, die mit Schulschließungen verbunden war, bzw. ein Schulverbot für nicht geimpfte Kinder in Marburg im Jahr 2015. Dass im Zusammenhang mit diesen Erkrankungen dann auch Todesfälle zu beklagen waren und aktuell wieder zu beklagen sind, zeigt die besondere Brisanz dieser Thematik und der hieraus folgenden Fragen, ob ein Kind Schutzimpfungen zugeführt werden soll bzw. wer letztlich hierüber entscheidet, wenn sich gemeinsam sorgeberechtigte Eltern zu dieser Frage nicht einigen können.

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30.05.2017

Neuregelung zum Schonvermögen im Rahmen der Prozesskosten-bzw. Verfahrenskostenhilfe

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Vermögende Personen erhalten - unabhängig von ihren Einkommensverhältnissen - keine PKH. Vielmehr müssen sie ihren Prozess selbst finanzieren. Die ZPO hat für das einzusetzende Vermögen, welches grundsätzlich das gesamte verwertbare Vermögen darstellt, keine ausführliche Regelung getroffen. Es wird vielmehr in § 115 Abs. 3 ZPO (bei der Verfahrenskostenhilfe in Verbindung mit § 76 Abs. 1 FamFG) auf § 90 SGB XII verwiesen. Gemäß § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII bleiben bei dem einzusetzenden Vermögen kleinere Barbeträge oder sonstige Geldwerte unberücksichtigt. Darunter sind selbstverständlich auch Bankguthaben zu verstehen. In der bisherigen Fassung der VO zur Durchführung des § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII war ein Betrag in Höhe von 2.600 Euro für die PKH-Partei und zusätzlich 614 Euro für den Ehegatten bzw. Lebenspartner sowie jeweils 256 Euro für jede weitere Person, die überwiegend unterhalten wird, regelmäßig die Kinder, maßgeblich.

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29.05.2017

Druckfrisch ...

Iris Theves-Telyakar Rechtsanwältin

... liegt der neue Kommentar zum reformierten Erbschaftsteuerrecht, herausgegeben von Dr. Christian von Oertzen (Flick Gocke Schaumburg) und Prof. Dr. Matthias Loose (BFH), auf meinem Schreibtisch, was Anlass dieses kleinen Beitrags ist.

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25.05.2017

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Windkraftanlage als Scheinbestandteil eines Grundstücks Beschluss vom 7. April 2017 – V ZR 52/16

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23.05.2017

Gefährdung des Kindesvermögens durch WhatsApp-Nutzung? (AG Bad Hersfeld v. 20.03.2017 – F 111/17 EASO)

Portrait von Monika Clausius
Monika Clausius Fachanwältin für Familienrecht

Die Überlassung eines Smartphones an ein Kind oder Jugendlichen ab einem bestimmten Alter stellt sich heute mehr oder weniger als eine Selbstverständlichkeit dar. Die dadurch ermöglichte Kontaktherstellung etwa zwischen einem berufsbedingt ortsabwesenden Elternteil und dem Kind oder Jugendlichen – insbesondere für Notfälle - ist nicht zwingend negativ zu bewerten. Dabei wird regelmäßig aber auch akzeptiert oder zumindest in Kauf genommen, dass das überlassene Gerät ebenso in seinen sonstigen Funktionen genutzt wird, etwa dem Herunterladen von Apps, wobei vor allem die Applikation „WhatsApp“ besondere Bedeutung für die Kontaktunterhaltung innerhalb einer sozialen Gruppe hat. Nicht jeder Elternteil berücksichtigt in diesem Kontext, welche rechtlichen Konsequenzen mit dieser eigentlich alltäglichen Handhabung verbunden sind bzw. inwieweit möglicherweise sich hieraus für das Kind wirtschaftliche Risiken ergeben können, für die ggf. der Elternteil selbst dann auch einzustehen hat.

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22.05.2017

Viva la Revolución?

Dr. Oliver Elzer

Nach Wikipedia ist eine Revolution ein grundlegender und nachhaltiger struktureller Wandel eines oder mehrerer Systeme, der meist abrupt oder in relativ kurzer Zeit erfolgt. Der Wandel kann friedlich oder gewaltsam vor sich gehen. Eine Revolution von oben – auch nach Wikipedia – beschreibt grundlegende Reformen vonseiten der Herrschenden. Solche Revolutionen – Revolutionen von oben – finden sich im Wohnungseigentumsrecht häufig. Bedeutsame Beispiele sind etwa die BGH-Entscheidungen vom 20.09.2000 – V ZB 58/99 zur Frage, ob es eine Beschlusskompetenz gibt, ein Sondernutzugsrecht zu gewähren, vom 23.08.2001 – V ZB 10/01 zu konstitutiven Bedeutung der Bekanntgabe des Beschlussergebnisses, vom 25.09. 2003 – V ZB 21/03 zur Reichweite des § 16 Abs. 2 WEG oder vom 02.06.2005 – V ZB 32/05 zur Rechtsfähigkeit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Alles keine Ruhmesblätter. Wir haben sie aber überlebt und – zum Teil – festgestellt, dass es gar nicht so schlimm war.

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20.05.2017

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Unrichtige Rechtsmittelbelehrung in Wohnungseigentumssache Beschluss vom 9. März 2017  – V ZB 18/16

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20.05.2017

Gemeinschaftsbetrieb und Zusammensetzung des Wirtschaftsausschusses

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Bestehen in einem Unternehmen mehrere Betriebsräte, so ist gem. § 47 Abs. 1 BetrVG ein Gesamtbetriebsrat zu errichten. Für den Unternehmensbegriff ist an die in anderen Gesetzen für Unternehmen geregelten Organisationsformen, also insbesondere die Organisationsformen des AktG, des GmbHG, des HGB und des BGB anzuknüpfen. Jeder Betriebsrat entsendet in den Gesamtbetriebsrat je nach Größe ein oder zwei seiner Mitglieder. Fraglich ist, ob der Betriebsrat eines Gemeinsamen Betriebes mehrerer Unternehmen auch Mitglieder in den Gesamtbetriebsrat eines Unternehmens entsenden darf, die diesem Unternehmen nicht angehören. Eine solche Entsendung unternehmensfremder Mitglieder wird überwiegend abgelehnt, auch wenn es dazu führen kann, dass eine Entsendung in einen Gesamtbetriebsrat zu unterbleiben hat, wenn hierfür keine Betriebsratsmitglieder des betreffenden Trägerunternehmens vorhanden sind (HWK/Hohenstatt/Dzida, 7. Aufl. 2016, § 47 BetrVG Rz. 28).

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19.05.2017

Pensionsminderung durch Rentengewinne im Versorgungsausgleich?

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Die Umsetzung eine Versorgungsausgleichsentscheidung überfordert manchmal die Träger der Beamtenversorgung. Wird zugunsten des Beamten im Versorgungsausgleich eine Versorgung in der gesetzlichen Rentenversicherung begründet und erhält der Beamte später neben seiner Beamtenpension daraus eine Rente, kommt es immer wieder vor, dass diese Rente auf die Beamtenversorgung angerechnet wird. Selbst bei Richtern besteht diesbezüglich oftmals Unsicherheit. Die Versorgungsträger berufen sich dabei auf § 55 BeamtVG oder vergleichbare Vorschriften in den entsprechenden Landes-Beamtenversorgungsgesetzen. Zugegeben, die Norm ist lang. Aber schon in Abs. 1 findet man Satz 7: 

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19.05.2017

Serie bAV: Welche Frau? Zur neuen BAG-Rechtsprechung in Sachen "Witwenrente"

Portrait von Johannes Schipp
Johannes Schipp

Mit Ansprüchen auf Hinterbliebenenversorgung hat sich das BAG in jüngerer Zeit gern beschäftigt. Im jüngst entschiedenen Fall ging es um die Frage, ob der Arbeitgeber nur eine ganz bestimmte Ehefrau begünstigen darf, mit der Folge, dass z.B. nach einer Scheidung künftige Ehefrauen davon nicht profitieren. Das BAG meint, dass das nicht in Ordnung sei. Kennzeichnend für eine Hinterbliebenenversorgung sei die Absicherung eines für den Todesfall typisierten Versorgungsinteresses des Arbeitnehmers. Es benachteilige ihn deshalb unangemessen, wenn nur eine konkrete Ehefrau abgesichert werde (BAG v. 21.2.2017 - 3 AZR 297/15). Einigkeit besteht allerdings darüber, dass eine Hinterbliebenenversorgung nicht zwingend dazu gehört, wenn der Arbeitgeber eine Betriebsrente verspricht. Weshalb er aber dann ohne Kenntnis der begünstigten Person jeden Ehepartner in das Versorgungsversprechen einschließen muss, erschließt sich nicht ganz. Weshalb soll er nicht den Umfang des zu übernehmenden Risikos beschränken dürfen und neu entscheiden können, wenn es zur erneuten Vermählung kommt?

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18.05.2017

Datenschutz in der Mehrebenenfalle

Portrait von Winfried Veil
Winfried Veil

Das Mehrebenensystem der EU ist kompliziert. Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erreicht diese Komplexität einen neuen Höhepunkt. Denn neben der DS-GVO sind weiterhin nationale Datenschutzgesetze der EU-Mitgliedstaaten erforderlich (hierzu bereits "One continent, one data protection law?").

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15.05.2017

Der EuGH erklärt, warum UBER in der analogen Welt fährt

Portrait von RA Andreas Witte
RA Andreas Witte

Es ist absehbar, dass der EuGH anhand des umstrittenen Fahrtenvermittlungsmodells der Firma UBER in dem Vorlageverfahren eines spanischen Gerichts (C 434/15) demnächst wegweisend klarstellt, wo bei hybriden Internetdiensten die Grenzlinie zwischen analog erbrachten Dienstleistungen und solchen der digitalen Welt verläuft.

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15.05.2017

Erstattungsfähigkeit von Übersetzungskosten

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

In einer neueren Entscheidung hat das OLG Koblenz (Beschl. v. 20.1.2017 – 14 W 22/17) daran erinnert, dass die Kosten, die durch eine Übersetzung fremdsprachlicher Urkunden (z. B. Gutachten) entstehen, im Kostenfestsetzungsverfahren erstattungsfähig sind, wenn deren Kenntnisnahme Teil einer schlüssigen Rechtsverteidigung ist. Dabei ist nicht erforderlich, dass eine gerichtliche Anordnung, eine Übersetzung des fremdsprachigen Schriftstückes vorzulegen (vgl. § 142 Abs. 3 ZPO), ergangen ist. Dies ergibt sich daraus, dass gemäß § 184 GVG die Gerichtssprache Deutsch ist. Demgemäß sind derartige Übersetzungskosten regelmäßig notwendig i. S. d. § 91 Abs. 1 ZPO.

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15.05.2017

Änderung einer Gesamtzusage über Jubiläumszuwendungen?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Im Jahr 2009 wurde über das Intranet der Unternehmens-Gruppe, der die beklagte deutsche GmbH angehört, eine „First global policy on anniversaries calls for celebration“ (Policy 2009) veröffentlicht, in der es hieß: „10th Anniversary: The Employee receives a letter from the President to congratulate and show appreciation of the Employee´s 10 years of service and 1 month of extra pay.“

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14.05.2017

IT-Sicherheit: Bundestag verabschiedet NIS-Umsetzungsgesetz

Portrait von Martin Schallbruch
Martin Schallbruch ESMT Berlin, Director of the Digital Society Institute

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am 27. April 2017 das Gesetz zur Umsetzung der sogenannten NIS-Richtlinie der EU beschlossen. Der Bundesrat hat am 12. Mai 2017 beschlossen, keinen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stellen. Damit kann das Gesetz, der zweite Korb des IT-Sicherheitsgesetzes, voraussichtlich im Juni in Kraft treten. Das Gesetz setzt einerseits das europäische IT-Sicherheitsrecht durch geringe Modifikationen des bestehenden deutschen Rechts um. Es erweitert andererseits die Befugnisse des BSI im Hinblick auf die geplanten Mobile Incident Response Teams und gibt den Telekommunikations-Providern neue Möglichkeiten an die Hand, Cyberangriffen vorzubeugen und sie abzuwehren.

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14.05.2017

Wirtschaftliches Eigentum bei der Wertpapierleihe

Mathias Grootens Dipl.-Finw. (FH)

Das FG Niedersachsen hat mit Datum v. 17.11.2016 (6 K 230/15, ErbStB 2017, 133) zur Frage des wirtschaftlichen Eigentums bei der Wertpapierleihe entschieden. Demnach verbleibt das wirtschaftliche Eigentum an verliehenen Aktien ausnahmsweise beim Verleiher, wenn die zu beurteilenden Wertpapiergeschäfte nicht darauf angelegt waren, dem Entleiher im wirtschaftlichen Sinne die Erträge aus den „verliehenen“ Aktien zukommen zu lassen.

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10.05.2017

Verträgt das Kindeswohl in sozialen Netzwerken veröffentlichte Kinderfotos? (AG Stolzenau v. 28.3.2017 – 5 F 11/17 SO)

Portrait von Monika Clausius
Monika Clausius Fachanwältin für Familienrecht

In der anwaltlichen Beratungspraxis mehren sich die Beschwerden, dass seitens eines Elternteils Fotos eines gemeinsamen Kindes in sozialen Netzwerken veröffentlicht werden. Der Aufforderung, diese Fotos zu löschen, wird häufig mit dem Hinweis begegnet, dass sie ohnehin nicht für jeden Nutzer einsehbar seien, sondern nur dem hierzu erlaubten Personenkreis. Diese Argumentation greift zu kurz. Natürlich geht es zunächst um den Schutz eines Kindes vor Straftätern. Diese können durchaus jedoch auch aus dem familiären Umfeld stammen bzw. es zeigt sich immer wieder, dass auch mit dem Auseinanderbrechen persönlicher Bindungen oder Beziehungen bislang beachtete Grenzen überschritten und „Freunde“ eines sozialen Netzwerks ebenso schnell zu Feinden werden können. Darüber hinausgehend darf auch nicht verkannt werden, dass Fotos, die einen Säugling oder ein Kleinkind zeigen, auch dann im Netz verbleiben, wenn dieses Kind seine eigenen sozialen Kontakte aufgebaut hat und zu einem späteren Zeitpunkt mit diesen ihm dann möglicherweise unangenehmen Bildern aus Kindertagen konfrontiert und bloßgestellt werden kann.

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09.05.2017

Schönheitsreparaturen: Das Ende aller Abwälzung?

Dr. Catharina Kunze Rechtsanwältin

Die 67. Kammer des LG Berlin hat am 9.3.2017 ein ziemlich aufsehenerregendes Urteil gesprochen (67 S 7/17). Leitsatz:

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05.05.2017

Schwurgericht des LG München I ohne Geschäftsverteilungsplan

Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

§ 21g GVG regelt, dass innerhalb eines mit mehreren Richtern besetzten Spruchkörpers vor Beginn des Geschäftsjahres für dessen Dauer die Geschäfte durch Beschluss aller dem Spruchkörper angehörenden Berufsrichter zu verteilen sind. Wie für die allgemeine gerichtsinterne Geschäftsverteilung gilt auch für die kammerinterne Geschäftsverteilung das Jährlichkeitsprinzip, nach dem die Regelung der Geschäftsverteilung mit dem Ablauf des Geschäftsjahres, das mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, ohne weiteres außer Kraft tritt.

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04.05.2017

Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe zum MitbestG

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Der Generalanwalt schlägt dem EuGH in seinen Schlussanträgen vom 4.5.2017 (Rs. C-566/15) vor, dass Art. 18 und 45 AEUV den Regelungen des deutschen MitbestG nicht entgegenstehen, nach denen nur Arbeitnehmer, die bei in Deutschland ansässigen Betrieben einer Gesellschaft oder eines Konzerns beschäftigt sind, bei den Wahlen der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat aktiv und passiv wahlberechtigt sind.

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02.05.2017

Karge Worte des Sparsamen – Bundesverfassungsgericht nimmt Beschwerde zu § 17 VersAusglG nicht an (BVerfG v. 9.3.2017 – 1 BvR 963/16)

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Ein Bild von Paul Klee ist betitelt: „Karge Worte des Sparsamen“. Es zeigt einen intelligenten Flaschenkopf mit hellwachen Augen und einem im Verhältnis dazu deutlich zu kleinen, verschlossenem Mund. Der Bildtitel erscheint als „Krg Wrt Sp.“ in Buchstaben im Bild.

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02.05.2017

Ein Segelboot für den Chef

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Es gibt Momente, da fragt man sich, ob es wahr ist. So konnte man jetzt den Medien entnehmen, dass anlässlich des bevorstehenden Abschieds des Direktors der Tate Gallery in London, die Belegschaft gebeten worden war, Geld für ein Abschiedsgeschenk zu geben. Was sollte dieser erhalten: ein Segelboot! Es setzte nun ein Sturm der Entrüstung in der Belegschaft ein, in dessen Verlauf auf schlechte Bezahlung, die Einstellung von Arbeitnehmern über Drittanbieter, erhebliche Belastungen der Belegschaft etc. verwiesen wurde.

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02.05.2017

Arbeitnehmer in Sozialen Medien – Was Arbeitgeber bei der Einstellung und im laufenden Arbeitsverhältnis beachten sollten

Portrait von Philipp Weinmann
Philipp Weinmann

Die Nutzung Sozialer Medien ist zu einem festen Bestandteil der heutigen Gesellschaft geworden und längst auch in der Arbeitswelt angekommen. Arbeitgeber fragen sich daher zunehmend, wie das Verhalten des Arbeitnehmers in Sozialen Medien bei der Einstellung und im laufenden Arbeitsverhältnis zu berücksichtigen ist, denn sie sehen sich oft mit Gefahren wie Imageschäden, strafrechtlichen Folgen oder wirtschaftlichen Schäden konfrontiert.

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28.04.2017

LG Ulm: Kein virtuelles Hausrecht für Webshops

Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Ein Druckereidienstleister erteilte einem Nutzer ein "virtuelles Hausverbot", da es in der Vergangenheit zu einem unerwünschten Weiterverkauf von Ware gekommen sei und auch Rechtsverletzungen aufgrund mangelnder Urheberrechte befürchtet wurden.

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28.04.2017

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

GbR als Verbraucher Urteil vom 30. März 2017  – VII ZR 269/16

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27.04.2017

Dynamische Verweisungsklauseln in Arbeitsverträgen nach Betriebsübergang

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Der EuGH hat entschieden, dass Art. 3 der Richtlinie 2001/23/EG vom 12.3.2001 in Verbindung mit Art. 16 der GR-Charta dahin auszulegen ist, dass eine zwischen dem Veräußerer und dem Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag privatautonom vereinbarte dynamische Verweisungsklausel, wonach sich ihr Arbeitsverhältnis nicht nur nach einem zu einem bestimmten Zeitpunkt geltenden Kollektivvertrag, sondern nach dem Kollektivvertrag in seiner jeweils geltenden Fassung einschließlich der ihn ergänzenden, ändernden und ersetzenden Kollektivverträge richtet, auch nach einem Betriebsübergang fortgilt,  sofern das nationale Recht für den Erwerber eines Betriebes sowohl einvernehmliche als auch einseitige Anpassungsmöglichkeiten vorsieht. Dass das deutsche Arbeitsrecht solche Möglichkeiten vorsieht, ergibt sich aus Sicht des EuGH bereits aus der Vorlageentscheidung und insbesondere aus dem Wortlaut der Vorlagefragen selbst (EuGH vom  27.4.2017 - C-680/15 und C-681/15).

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26.04.2017

LAG Bremen legt § 41 Satz 3 SGB VI dem EuGH vor

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Zum 1.7.2014 hatte der Gesetzgeber mit der Einführung des § 41 Satz 3 SGB VI gestattet, eine „mehrfache“ Befristung von Arbeitsverhältnissen über die Regelaltersgrenze hinaus und das auch noch beliebig kurz zu vereinbaren. Das LAG Bremen hat die Frage, ob dies europarechtlich zulässig ist, mit seinem Beschluss vom 23.11.2016 – 3 Sa 78/16 dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Die Diskussion um die europarechtliche Rechtfertigung der von Anfang an umstrittenen Norm (zum Meinungsstand Grimm, ArbRB 2015, 92, 93) wird nun durch den EuGH befördert werden.

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25.04.2017

Personalverwaltung in der Cloud

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Eine plastische Beschreibung in der FAZ zu den aktuellen Möglichkeiten der Personaldatenverwaltung in der Cloud und den Softwarelösungen US-amerikanischer Anbieter möchte ich Ihnen nicht vorenthalten. Auf mit den Personaldaten zu Workday in die USA, sorry nach Dublin. Zu den Mitbestimmungsrechten der Betriebsräte bei Cloud-Anwendungen und zum EU-US-Privacy-Shield: Tschöpe/Grimm, 10. Aufl 2017, Teil 6 F, Rz. 59f; 67ff. insb. 71f.

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24.04.2017

Keine Anfechtung einer Erbschaftsannahme wegen Überschuldung des Nachlasses bei „spekulativer“ Annahme (zu OLG Düsseldorf v. 17.10.2016 – I-3 Wx 155/15)

Portrait von Dr. Susanne Sachs
Dr. Susanne Sachs Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht

Die Entscheidung, ob man eine Erbschaft annehmen oder ausschlagen soll, ist nicht immer einfach zu treffen. Insbesondere wenn die Erben nur oberflächlichen Kontakt zum Erblasser hatten oder der Erblasser sie schlicht nicht über seine Finanzen informiert hat, kaufen sie mit der Annahme der Erbschaft „die Katze im Sack“. Das Gesetz erleichtert die Entscheidung für die Erben kaum. Die Frist zur Ausschlagung einer Erbschaft ist mit sechs Wochen ab Kenntnis von dem Tod des Erblassers bzw. seiner letztwilligen Verfügung extrem kurz. Wird die Erbschaft nicht innerhalb dieser Frist ausgeschlagen, gilt sie als angenommen. Innerhalb dieser kurzen Zeit ist es aber meist nicht möglich, sich ein vollständiges Bild von dem Nachlass zu machen. Verschärft wird die Problematik dadurch, dass die Banken und Versicherungen den Erben die Auskunft verweigern, wenn sie keinen Erbschein vorlegen können oder nicht zufälligerweise über eine Vollmacht des Erblassers verfügen. Einen Erbschein können die Erben wiederum erst nach Annahme der Erbschaft erhalten. Durchaus nicht selten stellen die Erben daher erst nach der Annahme der Erbschaft fest, dass der Nachlass überschuldet ist, und wollen die Erbschaft wieder loswerden, zumal sie als Erben grundsätzlich auch mit ihrem persönlichen Vermögen für die Nachlassschulden haften. Eine einmal angenommene Erbschaft wieder loszuwerden ist allerdings nicht ganz einfach.

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24.04.2017

Streitwert im Verfahren nach § 283a ZPO

Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Beantragt der Rechtsanwalt für seinen Mandanten im Rahmen eines Hauptsacheklageverfahrens zugleich eine Sicherungsanordnung nach § 283a ZPO, erhält der Anwalt für diese Tätigkeit keine zusätzlichen Gebühren über die Verfahrens- und die Terminsgebühr nach dem Wert des Klageverfahrens hinaus (vgl. § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 RVG). Es ist nicht etwa dem Wert des Klageverfahrens noch ein Wert des Sicherungsanordnungsverfahrens hinzuzuaddieren. Im Verfahren über die Beschwerde gegen die Entscheidung über die Sicherungsanordnung erhält der Anwalt die Verfahrensgebühr Nr. 3500 VV RVG. Es handelt sich um einen anderen Rechtszug. Das OLG Dresden hält für das Beschwerdeverfahren einen Wert in Höhe von 50 % der verlangten Sicherheit für gerechtfertigt, weil die Anordnung nach § 283a ZPO dem einstweiligen Rechtsschutz zuzuordnen ist und es lediglich um die Sicherheit gegen eine Ausfallgefahr geht. Im Einzelfall (z.B. Uneinbringlichkeit) könne auch ein höherer Wert gegeben sein (vgl. zum Ganzen den Beschluss des OLG Dresden v. 8.1.2016 - 5 W 1212/15).

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24.04.2017

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

"Blindes" Unterschreiben eines Zeichnungsscheins Urteil vom 23. März 2017  – III ZR 93/16

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23.04.2017

Zwetschgenpflücken im Garten der Seniorchefin

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

V war seit April 1999 als Hausmeister und Lagerarbeiter bei der B GmbH in O beschäftigt. Schriftliche Vereinbarungen hierüber gab es nicht. Er war als Hausmeister für Arbeiten im Zusammenhang mit der Instandhaltung des Betriebsgeländes und des Betriebsgebäudes zuständig und übte auch Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Lagerhaltung aus. Darüber hinaus arbeitete er hin und wieder auch im privaten Haus und im Garten des früheren Inhabers der B GmbH, Herrn B und dessen Ehefrau. Als er eines Tages in diesem privaten Garten der Seniorchefin Frau B sich auf einer Leiter in zwei bis drei Metern Höhe befand, um für sie Zwetschgen pflücken, brach der Ast ab, an welchem die Leiter anlehnte.

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21.04.2017

Wenn der Hund kratzt, wird’s teuer - Gericht empfiehlt Hundesocken

Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeifer

Nach Auszug des Mieters wurden teilweise bis zu 10 cm lange Kratzer im Parkettboden festgestellt. Verursacher war der vom Mieter gehaltene Labrador. Zwar war individualvertraglich dessen Haltung gestattet. Aber der Mietvertrag enthielt auch noch den Passus, dass „der Mieter für alle durch die Tierhaltung entstandenen Schäden haftet.“

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18.04.2017

FG Münster: Nachversteuerung bei unentgeltlicher Übertragung auf Stiftung

Karl-Heinz Günther Dipl.-Finw.

Das FG Münster hat mit Urteil vom 27.1.2017 (Az. 4 K 56/16 F) entschieden, dass die unentgeltliche Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung keine Nachversteuerung von in der Vergangenheit nach § 34a EStG begünstigt besteuerten thesaurierten Gewinnen auslöst. Streitig war, ob die Übertragung eines Mitunternehmeranteils auf eine Stiftung einen Nachversteuerungstatbestand nach § 34a EStG auslöst.

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15.04.2017

Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Der VGH München hat noch einmal klargestellt, dass eine Festsetzung des Streitwerts nur erfolgt, wenn sich die in Betracht kommende Gerichtsgebühr nach einem Streitwert richtet (Beschluss v 24.02.2017, Az: M 5 V 16.5324). Insofern kommt eine Streitwertfestsetzung nicht in Betracht, wenn keine Gerichtsgebühren entstehen oder wenn die Gerichtsgebühr nur in Höhe eines Festbetrages entsteht.

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13.04.2017

Wahrung der Vollziehungsfrist im einstweiligen Verfügungsverfahren

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Die Vorschriften der Absätze 2 und 3 des § 929 ZPO sind für die Praxis des einstweiligen Verfügungsverfahrens sehr bedeutungsvoll und für den Rechtsanwalt, der den Gläubiger/Antragsteller/Verfügungskläger vertritt, sehr regressträchtig.

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12.04.2017

BGH: Kein Anspruch gegen Anschlussinhaber, wenn Kind Zahlungen per Handy durchführt

Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

In einer aktuellen Entscheidung lehnt der BGH (Urt. v. 6.4.2017 - III ZR 368/16) einen Zahlungsanspruch gegen einen Verbraucher ab, mit dessen Telefon ein 13-jähriges Kind über 0900-Premiumrufnummern Zahlungen für ein Onlinespiel durchgeführt wurden.

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11.04.2017

NetzDG: Wann engagiert sich Facebook endlich lautstark für die Meinungsfreiheit?

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Der Entwurf eines „Netzwerkdurchsetzungsgesetzes“ (NetzDG) hat Bewegung in die Debatte um „Hate Speech“ gebracht (zu den Möglichkeiten für Netzwerk-Betreiber, ohne NetzDG durch Löschungen und Sperrungen von Beiträgen und Nutzerprofilen gegen Hate Speech, Fake News und Social Bots vorzugehen, siehe Elsaß/Labusga/Tichy, CR 4/2017, 234 ff.). Es geht um die Balance zwischen Persönlichkeitsrechten und der Kommunikationsfreiheit. Und es geht um Facebook. Zeit, dass sich Facebook stärker als bisher für die freie Kommunikation stark macht.

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11.04.2017

Nun schätzt mal schön - Der Versorgungsausgleich in der Zusatzversorgung (BGH v. 8.3.2017 – XII ZB 697/13)

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Rechtzeitig vor Ostern sorgt der BGH für Unruhe bei den Zusatzversorgungen des öffentlichen Dienstes und kippt einen zentralen Bestandteil ihres Berechnungsmodells: die geschlechtsspezifische Versorgungsbegründung im Versorgungsausgleich. Damit sind fast alle Auskünfte der Zusatzversorgungen des öffentlichen Dienstes und der VBL, die nach dem 31.12.2012 erteilt wurden, als Grundlage für den Versorgungsausgleich Makulatur.

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10.04.2017

BGH: Fremde Bewertungen können solche des Portablbetreibers werden

Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Plattformbetreiber haften für fremde Meinungsäußerungen nur beschränkt. Rechtsprechung und Literatur haben ein ausgewogenes System entwickelt, das einerseits die Rechte des Bewerteten, andererseits aber auch die Meinungsfreiheit der Bewertenden wahrt.

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10.04.2017

Gibt es einen Unterlassungsanspruch des Europäischen Betriebsrats aus § 30 Abs. 1 EBRG?

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Seit längerem wird diskutiert, ob es einen Unterlassungsanspruch des Europäischen Betriebsrats gibt, wenn dessen Unterrichtungs- und Anhörungsrechte (kraft Gesetzes nach §§ 29 - 31 EBRG) verletzt werden. Nachdem 2011 das LAG Köln (v. 8.9.2011 - 13 Ta 267/11) einen solchen Anspruch abgelehnt hatte, liegt ein zweites Urteil eines LAG vor. Auch das LAG Baden-Württemberg lehnt in seinem Beschl. v. 12.10.2015 – 9 TaBV 2/15 einen Unterlassungsanspruch aus § 30 Abs. 1 EBRG ab.

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10.04.2017

Dum spiro, spero!

Dr. Oliver Elzer

Ich beschäftige mich hier und da mit dem Wohnungseigentumsrecht – etwa seit 20 Jahren. Am Anfang wusste ich nichts – und fällte dennoch Beschlüsse (es galt das FGG). Es wird das eine oder andere "Produkt" geben, für das ich mich schämen muss. Seitdem habe ich zwar ein wenig gelernt. Ich weiß aber wohl besser als viele andere, wie wenig ich weiß.

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07.04.2017

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Gesonderte Entscheidung über Wiedereinsetzungsgesuch Beschluss vom 1. März 2017  – XII ZB 448/16

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07.04.2017

BGH: Eltern müssen Namen der rechtsverletzenden Kinder nennen

Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

In Filesharingfällen besteht zunächst die Vermutung, dass der Anschlussinhaber zugleich auch Verletzer der fremden Urheberrechte ist. Es ist Aufgabe des Anschlussinhabers im Rahmen de sekundären Darlegungslast, diese Vermutung zu erschüttern.

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05.04.2017

Abwägung Fehlanzeige. Warum dem BVerfG das NetzDG nicht gefallen wird.

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Heute hat das Bundeskabinett den Entwurf eines "Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG)" beschlossen. Die Betreiber größerer sozialer Netzwerke sollen durch diesen NetzDG-RegE dazu verpflichtet werden, Beiträge innerhalb von 24 Stunden bzw. 7 Tagen zu löschen, wenn die Beiträge den objektiven Tatbestand einer Strafnorm erfüllen. Dabei hat man es vor allem auf "Hate Speech" und "Fake News" abgesehen (BMJV, "Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken", PM v. 5.4.2017). Die gegenwärtigen rechtlichen Möglichkeiten für Betreiber sozialer Netzwerke, durch Löschungen und Sperrungen von Beiträgen und Nutzerprofilen gegen Hate Speech, Fake News und Social Bots vorzugehen, erörtern ausführlich Elsaß/Labusga/Tichy, CR 4/2017, 234 ff.).

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03.04.2017

Veranstaltergleich angebotene Ferienwohnungen müssen Pauschalreisen bleiben!

Portrait von Prof. Dr. Ernst Führich
Prof. Dr. Ernst Führich

Es besteht die Gefahr, dass bei der derzeitigen Reform des Pauschalreiserechts durch die Richtlinie 2015/2302 durch die Koalition in Berlin Ferienwohnungen von Veranstaltern und Agenturen aus dem Pauschalreiserecht herausgenommen werden. Damit würde nach Meinung von Reiserechtlern ein über 40 Jahre bewährtes Verbraucherschutzrecht auf unerträgliche Weise abgesenkt. Der Bundesgerichtshof bestätigt seit Jahrzehnten diesen deutschen Sonderweg in der EU und wendet das den Verbraucher schützende Reisevertragsrecht auch auf Ferienwohnungen und Hotelzimmer bei Urlaubsreisen an, wenn diese Unterkünfte aus dem Angebot eines Reiseveranstalters oder einer Agentur stammen.

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03.04.2017

Zukunftsprojekt „Arbeiten 4.0“ – Hoffnungen und erste vergebene Chancen für ein modernes Arbeitsrecht

Portrait von Susanne Clemenz
Susanne Clemenz

Im November 2011 verabschiedete die Bundesregierung in ihrem Aktionsplan zur Hightech-Strategie 2020 das Zukunftsprojekt Industrie 4.0. Das BMAS eröffnete die arbeitsrechtliche Diskussion dazu im April 2015 mit dem Grünbuch Arbeiten 4.0 unter dem viel versprechenden Arbeitstitel „Arbeit Weiter Denken“. Das suggerierte eine Öffnung für grundsätzliche Diskussionen angesichts der bevorstehenden digitalen Revolution der Arbeitswelt. Endlich eine echte Chance für ein modernes Arbeitsrecht jenseits lagerpolitischer Diskussionen mit 70iger Jahre Charme.

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03.04.2017

Keine Veränderung des Teilzeitrechts vor der Bundestagswahl

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das Vorhaben des BMAS (Frau Nahles), einen Anspruch auf befristete Teilzeit zu schaffen (§ 9a TzBfG-E) und Teilzeitmitarbeitern einen Rückkehranspruch in die Vollzeit zu geben (§ 9 TzBfG-E), ist im Koalitionsausschuss am 29.03.2017 beerdigt worden. Die CDU/CSU hatte sich gegen den Gesetzesvorschlag ausgesprochen, u.a. auch deshalb, weil der Anspruch schon ab einer Betriebsgröße von 15 Arbeitnehmern bestehen sollte. In dieser Legislaturperiode müssen Sie also nicht mehr mit Veränderungen im Teilzeitrecht rechnen.

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30.03.2017

NetzDG (Entwurf) trotz redaktioneller Schwächen sinnvoll

Portrait von RA Andreas Witte
RA Andreas Witte

Bei allem Respekt für das Grundrecht der anonymen Meinungsfreiheit müssen die Rechte der (von hate speech, fake news usw.) Betroffenen m.E. viel mehr in die Diskussion und die erforderliche Abwägung einbezogen werden.

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30.03.2017

Lohngleichheitsgesetz (= Entgelttransparenzgesetz) vom Bundestag heute verabschiedet

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Der Deutsche Bundestag hat soeben das Entgelttransparenzgesetz (BT-Drucksache 18/11133) verabschiedet. Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung im BGBl. in Kraft treten, also wahrscheinlich im April oder Mai 2017. Auf drei Aspekte möchte ich Sie heute hinweisen.

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29.03.2017

Arbeiten 4.0 – Alles nur heiße Luft?

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Telearbeit oder zeitliche und räumliche Entgrenzung der Arbeit werden im Zusammenhang mit dem Schlagwort Arbeit 4.0 diskutiert – z.B. im durch das BMAS herausgegebenen Grünbuch. Als Anwalt fühlt man sich dann also ganz modern und innovativ, wenn man sich mit diesen Themen befasst.

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28.03.2017

BMJV verschärft Hatespeech-Entwurf - Angriff auf die Kommunikationsfreiheit im Netz

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Kauz zu glauben, aber wahr: Das BMJV hat den Referentenentwurf für ein "Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)" noch einmal verschärft und die verschärfte Fassung der Europäischen Kommission zur Notifizierung übersandt (NetzDG, Notifizierungs-Nr. 2017/127/D (Deutschland), Eingangsdatum: 27.3.2017):

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28.03.2017

Revolutionäres von der Kindesunterhaltsbemessung? (zu BGH v. 15.2.2017 – XII ZB 201/16)

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Der eine betreut, der andere zahlt, und die Höhe der Zahlung wird aus dem Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils berechnet. Diese Gewissheit gerät nun ins Wanken. Der BGH entscheidet im Fall einer auf Elternunterhalt in Anspruch genommenen berufstätigen und alleinerziehenden Mutter, dass der Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes aus dem zusammengerechneten Einkommen der Eltern zu erheben sei. Der barunterhaltspflichtige Elternteil brauche zwar maximal nur den aus seinen Einkünften errechneten Unterhaltsbedarf des Kindes zu befriedigen, die das Kind betreuende Mutter könne aber von ihrem Erwerbseinkommen den die Zahlung des Kindesvaters übersteigenden Tabellenbedarf des Kindes abziehen.

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28.03.2017

BVerfG zur Auslegung eines Antrags auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung

Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Im Verfahren nach billigem Ermessen hat das Gericht auf Antrag einer Partei gemäß § 495a S. 2 ZPO eine mündliche Verhandlung durchzuführen. In dem vom BVerfG auf eine Verfassungsbeschwerde zu beurteilenden amtsgerichtlichen Verfahren hat  der Kläger unter anderem geschrieben, dass er „einer Entscheidung durch Aktenlage nicht zustimmen wird“. Das Amtsgericht hat die Klage ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen. Hierbei hat das Amtsgericht nach Auffassung des BVerfG gegen das Recht auf rechtliches Gehör (Art. 103 GG) verstoßen (Beschl. v. 02.03.2017 - 2 BvR 977/16). Der Kläger habe durch seinen in der Klageschrift enthaltenen Hinweis, einer Entscheidung nach Aktenlage nicht zuzustimmen, erkennbar die Durchführung der mündlichen Verhandlung beantragt. Gemäß § 495a Satz 2 ZPO habe das Amtsgericht daher mündlich verhandeln müssen. Dem stünde nicht entgegen, dass der Beschwerdeführer für die umstrittene Behauptung zunächst keinen Beweis angeboten hatte. Das Recht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung stünde nicht unter Praktikabilitätsvorbehalt.

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28.03.2017

Keine Erstattung der nach der Kostengrundentscheidung entstandenen Terminsgebühr

Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Die Kostengrundentscheidung in einem Beschluss über den Erlass einer einstweiligen Verfügung erfasst das einstweilige Verfügungsverfahren lediglich bis zum Erlass dieses Beschlusses. Entsteht die Terminsgebühr nach Erlass dieses Beschlusses durch außergerichtliche Besprechungen i.S.v. Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG, kann sie der vorangegangenen Kostengrundentscheidung nicht mehr zugeordnet werden. Die Termingsgebühr ist also nicht auf der Grundlage dieser Kostenentscheidung gegen den Gegner festsetzungsfähig. So hat es der BGH entschieden (Beschl. v. 07.02.2017 - VI ZB 43/16).

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28.03.2017

Achtung: Transparenz- und Konkretisierungsgebot des AÜG gilt ab 1.4.2017 auch für Altverträge

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die Bundesagentur für Arbeit hat am 20.03.2017 „Fachliche Weisungen“ zum AÜG erlassen. Diese gelten ab 01.04.2017. Hier ergeben sich auch für Altverträge zwei Verschärfungen, die in der betrieblichen Praxis unbedingt beachtet werden müssen. Dies betrifft das Transparenzgebot und das Konkretisierungsgebot.

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28.03.2017

Einsicht in Betriebskostenbelege: Ja oder nein?

Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeifer

Ein Urteil des AG Lennestadt (3. 8. 2016, - 3 C 107/16, DWW 2017, 22) wirft die Frage auf, in wie weit der Mieter einen Anspruch auf Übersendung von Photokopien hat.

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25.03.2017

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Reichweite einer Kostenvereinbarung in einem Prozessvergleich Beschluss vom 14. Februar 2017  – VI ZB 24/16

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24.03.2017

BGH stellt praktisch kaum noch Anforderungen an die Unterschrift unter einem Schriftsatz

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Wann ist eine (angebliche) Unterschrift tatsächlich als solche anzuerkennen? Zwischen den Tatsacheninstanzen und dem BGH kommt es bei dieser Frage immer wieder zu Streitigkeiten. Dabei stellen die Tatsacheninstanzen auch hier in aller Regel strengere Anforderungen als der BGH.

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23.03.2017

22. Deutscher Familiengerichtstag in Brühl

Portrait von Redaktion
Redaktion

Der 22. Deutsche Familiengerichtstag wird vom 28. Juni. bis 1. Juli 2017 traditionsgemäß in der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl stattfinden.

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23.03.2017

Das ärztliches Zeugnis über ein Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuSchG oder: Wie man als Krankenkasse „erfinderisch“ sein kann

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Werdende Mütter dürfen nach § 3 Abs. 1 MuSchG nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist. Der Arbeitgeber hat ihnen während der gesamten Dauer eines solchen Beschäftigungsverbots, d.h. zeitlich nicht begrenzt, nach § 11 Abs. 1 MuSchG das Arbeitsentgelt fortzuzahlen. Ist hingegen eine Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft arbeitsunfähig, hat ihr der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 1 EFZG Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall lediglich für die Dauer von sechs Wochen zu zahlen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger, zahlt die zuständige Krankenkasse sodann Krankengeld, das allerdings nach § 47 Abs. 1 Satz 1 SGB V lediglich 70% des erzielten Arbeitseinkommens beträgt, wobei zusätzlich ggf. die Beitragsbemessungsgrenze zu beachten ist.

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23.03.2017

Alkohol am Arbeitsplatz – Sie brauchen keinen Anwalt,

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

…sondern müssen lernen mit dem Problem im Betrieb umzugehen.

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19.03.2017

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Berufungsbegründung per Telefax Beschluss vom 26. Januar 2017  – I ZB 43/16

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15.03.2017

Vollstreckbare Zeugnistitel

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Zeugnisstreitigkeiten werden von vielen als lästig empfunden. Das kann sich bis zum Vollstreckungsrecht fortsetzen, wie ein Beschluss des BAG vom 14.2.2017 (9 AZB 49/16) anschaulich macht. Der beim Arbeitsgericht protokollierte Vergleich enthielt die oft verwendete Formulierung: „Die Beklagte erteilt dem Kläger ein wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis mit einer sehr guten Führungs- und Leistungsbeurteilung und einer Bedauerns-, Dankes- und gute Wünscheformulierung im Schlusssatz.“ Der Arbeitnehmer wollte im Vollstreckungsverfahren einen bestimmten – von ihm vorformulierten - Zeugnisinhalt durchsetzen.

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14.03.2017

Kurzer Prozess für die Meinungsfreiheit: Entwurf eines "Netzwerkdurchsetzungsgesetzes"

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Das BMJV hat heute den Entwurf eines "Netzwerkdurchsetzungsgesetzes - NetzDG" veröffentlicht. Der Gesetzesentwurf ist sowohl verfassungs- als auch europarechtswidrig. Die Meinungsfreiheit ist aus Sicht unseres Justizministers nicht mehr als ein Randthema, das lediglich einen "kurzen Prozess" vor dem Amtsgericht verdient.

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13.03.2017

§ 49c BRAO – Pflicht zur Nutzung des Schutzschriftregisters ab 1.1.2017

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Gem. § 62 Abs. 2 Satz 3 und § 85 Abs. 2 Satz 3 ArbGG ist § 945a ZPO, der das elektronische Schutzschriftenregister regelt, auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren anwendbar. Aus der Nutzungsmöglichkeit ist eine anwaltliche Pflicht geworden: Seit dem 1.1.2017 sind Rechtsanwälte gem. § 49c BRAO standesrechtlich dazu verpflichtet, Schutzschriften ausschließlich elektronisch einzureichen. Eine Einreichung von Schutzschriften in Papierform bei einzelnen Gerichten ist damit nicht mehr zulässig.

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12.03.2017

Bundestag hat Einrichtung von Spezialkammern bei den Landgerichten beschlossen

Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Am 09.03.2017 hat der Bundestag die Einrichtung von Spezialkammern bei den Landgerichten beschlossen (vgl. Art. 5 zu BT-Drs. 18/11437). Eine entsprechende Regelung soll es für Spezialsenate bei den Oberlandesgerichten geben. Einzurichten sind Spezialkammern bzw. Spezialsenate für die Sachgebiete:

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10.03.2017

Kleine BRAO-Reform nimmt Gestalt an.

Portrait von Dr. Alexander Siegmund
Dr. Alexander Siegmund Rechtsanwalt

Durch den Bundestag ist es zwar noch nicht beschlossen. Aber immerhin hat der Rechtsausschuss am 8.3.2017 seine Empfehlungen zum Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe abgegeben. Damit nehmen die geplanten Änderungen der BRAO (sog. kleine BRAO-Reform) endlich Gestalt an.

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08.03.2017

BGH: Käufer muss bei eBay gesamte Artikelbeschreibung lesen

Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Um Gebühren bei eBay zu sparen, hat ein Verkäufer sein E-Bike für 100,00 EUR zum Verkauf angeboten, im Beschreibungstext aber deutlich darauf hingewiesen, dass der Kaufpreis 2.600,00 EUR beträgt. Mit diesem Preis war der spätere Käufer nicht einverstanden und klagte auf Erfüllung des Kaufvertrages gegen Zahlung von 100,00 EUR.

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08.03.2017

Arbeit 4.0: Das ist doch gar nicht so schwer…

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Wenn Sie sich für Arbeitsrecht interessieren und Arbeit 4.0 für Sie kein völliges Fremdwort ist, dann sollten Sie den Test bei Spiegel online „Verstehen Sie Business-Sprech?“ unter http://www.spiegel.de/quiztool/quiztool-66732.html?a=2132123231 absolvieren. Entweder Sie haben ein Erfolgserlebnis oder Sie nehmen dies zum Anlass sich weiter mit dem Thema Arbeit 4.0 auseinanderzusetzen.

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06.03.2017

E -Privacy Regulation: Nine flaws that should be corrected

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

The draft E-Privacy Regulation (EPR) that the European Commission published in January contains a number of flaws that will, hopefully, be addressed and corrected. Nine flaws can be clearly identified, chances are that there are futher flaws that need to be pinpointed and discussed.

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06.03.2017

Wird durch die Beschleunigungsbeschwerde alles besser und schneller? (KG Berlin v. 31.1.2017 – 13 WF 12/17)

Portrait von Monika Clausius
Monika Clausius Fachanwältin für Familienrecht

Ein zentrales gesetzgeberisches Anliegen im Zuge der Neueinführung des FamFG war das in § 155 FamFG verankerte Vorrang- und Beschleunigungsgebot. In Verfahren, die den Aufenthalt eines Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, soll hierdurch sichergestellt werden, dass nicht allein aus der Verfahrensdauer folgend Fakten geschaffen werden. Dem soll durch geeignete verfahrensfördernde Maßnahmen entgegen gesteuert werden. Hierzu gehört insbesondere, dass spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens ein Termin zur mündlichen Verhandlung stattfindet und eine Verlegung des Termins nur aus zwingenden Gründen zulässig ist. Gerade in Umgangsrechtsverfahren hat diese enge zeitliche Vorgabe besondere Bedeutung, da häufig nur im Zusammenhang mit einer zeitnahen gerichtlichen Entscheidung auch die Entfremdung zwischen einem Kind – insbesondere wenn es jünger und daher sein Zeitempfinden auch entsprechend anders ausgestaltet ist – und dem nicht betreuenden Elternteil vermieden werden kann.

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05.03.2017

Über das Ziel hinaus: E-Privacy-Verordnung

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Nach dem Entwurf einer neuen E-Privacy-Verordnung (EPVO), den die Europäische Kommission im Januar vorgelegt hat, soll für alle Inhalte der Telekommunikation und somit für alle Anrufe, Mails und Textnachrichten das Verbotsprinzip gelten. Dies ist ein gefährlicher Irrweg. So richtig es ist, die Vertraulichkeit von Kommunikationsinhalten umfassend zu schützen, so falsch wäre es, für den kommunikativen Austausch übermäßige regulatorische Schranken zu errichten. Zu den ungewollten Nebenfolgen des Entwurfs gehört es, dass man in Zukunft den Spammer um Erlaubnis fragen müsste, wenn ein Spam-Filter eingesetzt wird.

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01.03.2017

Elternunterhalt und Altersvorsorge (zu BGH v. 18.1.2017 – XII ZB 118/16)

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Bei der Berechnung der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit im Elternunterhalt spielt neben dem Einkommen des Kindes dessen Kreditbelastung und monatliche Altersvorsorgerückstellung eine große Rolle. Da die selbst bewohnte Immobilie in den seltensten Fällen bereits vollständig schuldenfrei ist, summieren sich die Tilgung des Immobilienkredits und die Altersvorsorgerückstellungen zu ansehnlichen Abzugsposten. Das ging dem OLG Hamm (OLG Hamm v. 9.7.2015 – II-134 UF 70/15, FamRZ 2015, 1974 = FamRB 2016, 7) zu weit. Sie meinten Volkes Stimme zu interpretieren, wonach das Eigenheim die beste Altersvorsorge sei, weswegen sie die Tilgungsleistungen für die selbst bewohnte Immobilie auf die im Elternunterhalt großzügig mit 5 % des Bruttoeinkommens bemessene Altersvorsorgerückstellung anrechnen wollten.

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01.03.2017

0,5-Terminsgebühr auch ohne Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils

Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Nach Nr. 3105 VV RVG entsteht eine 0,5-Terminsgebühr, wenn der Rechtsanwalt nur einen solchen Termin wahrnimmt, in dem eine Partei oder ein Beteiligter nicht erschienen oder nicht ordnungsgemäß vertreten ist und lediglich ein Antrag auf Versäumnisurteil, Versäumnisentscheidung oder zur Prozess-, Verfahrens- oder Sachleitung gestellt wird. Nach Anm. Abs. 1 Nr. 2 dieser Regelung entsteht die Gebühr auch, wenn eine Entscheidung nach § 331 Abs. 3 ZPO (Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren) ergeht.

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01.03.2017

KG Berlin: Weiter grundsätzlich Störerhaftung des Wlan-Betreibers trotz Novellierung des TMG

Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Zwei rechtliche "Neuerungen" haben in der jüngeren Vergangenheit Wlan-Betreiber aufhorchen lassen:

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28.02.2017

Wechselmodell - rotes Tuch oder Chance?

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Kaum eine Debatte des Familienrechts wird mit so viel Inbrunst, Emotion und Leidenschaft geführt wie die Diskussion um das Wechselmodell. Nun hat der BGH entschieden, dass ein solches auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden kann, wenn es dem Kindeswohl am besten entspricht (BGH v. 1.2.2017 - XII ZB 601/15). Eingefleischte Gegner des Wechselmodells werden dem BGH vorwerfen, keine Kinder zu haben, zu wenig basisbezogen das Kindeswohl zu werten oder die aus dem Wechselmodell resultierenden Streitigkeiten als einen die Gerichte der ersten Instanzen überschwemmenden Tsunami zu menetekeln. 

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28.02.2017

Verbände oder Anwälte - wer klagt besser?

Portrait von Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich
Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich

Obwohl der Referentenentwurf des BMJV für eine Musterfeststellungsklage noch "geheim" ist, hat sich der Deutsche Anwaltverein in der letzten Woche in einer Stellungnahme dazu positioniert: Stellungnahme 14/17 DAV. Grundsätzlich begrüßt der DAV das Vorhaben, bemängelt aber, dass nur Verbänden, insbesondere Verbraucherorganisationen und Industrie- und Handelskammern, ein Klagerecht zustehen soll. Die Anwälte würden dadurch benachteiligt.

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24.02.2017

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Löschung einer Limited im Register ihres Heimatstaats Beschluss vom 22. November 2016 – II ZB 19/16 Beschluss vom 19. Januar 2017 – VII ZR 112/14

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24.02.2017

Hic sunt dracones

Dr. Oliver Elzer

Die Juristen Savigny und Thibaut stritten vor ziemlich genau 200 Jahren über Sinn und Unsinn einer Kodifikation des Privatrechts. Savigny, der ironischer Weise später in Preußen Minister für Revision der Gesetzgebung wurde, meinte, es sei zunächst ein gründliches Studium der Rechtsquellen notwendig. Wer will sich dem entgegenstemmen. Hat man etwa die Freude gehabt, einer Arbeitsgruppe des BMJV auch nur gastweise anzugehören, kann man nur darauf pochen, dass die, die da basteln, den Stoff, an dem sie rummokeln, besser kennen sollten.

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23.02.2017

Serie bAV | Betriebsrente: Was der Gesetzgeber wirklich will...

Portrait von Johannes Schipp
Johannes Schipp

Alle drei Jahre muss der Arbeitgeber gemäß § 16 BetrAVG prüfen, ob die laufende Betriebsrente an die Teuerungsrate anzupassen ist und darüber nach billigem Ermessen entscheiden. Das gilt auch dann, wenn die Versorgung über eine Pensionskasse durchgeführt wird. Allerdings sah § 16 Abs. 3 Nr. 2 BetrAVG in der bis zum 31.12.2015 geltenden Fassung eine Ausnahme vor: Eine Anpassungsprüfung war nicht notwendig, wenn ab Rentenbeginn sämtliche auf den Rentenbestand entfallenden Überschussanteile zur Erhöhung der laufenden Leistungen verwendet werden und bei Berechnung der garantierten Leistungen der nach der Verordnung über Rechnungsgrundlagen für die Deckungsrückstellungen (DeckRV) festgesetzte Höchstzinssatz nicht überschritten wird. Die DeckRV trat am 16.05.1996 in Kraft. Mit Urteil vom 30.09.2014 (3 AZR 617/12) entschied das BAG, dass schon bei der Berechnung der garantierten Leistungen der Höchstzinssatz nicht überschritten werden dürfe. Da dieser aber mit Inkrafttreten der DeckRV erstmals festgelegt worden sei, könne sich der Arbeitgeber bei einer vor dem 16.05.1996 erteilten Versorgungszusage auf die Ausnahmeregelung nicht berufen; und zwar unabhängig davon, ob die von der Pensionskasse angewendeten und aufsichtsrechtlich sogar genehmigten Zinssätze unter dem ab dem 16.05.1996 festgelegtem Zinssatz nach der DeckRV lagen.

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22.02.2017

BGH: Wann sind Entgelte für Papierrechnungen wirksam in AGB vereinbar?

Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Nun hat es der BGH erneut bestätigt, dies zudem mit einem sehr erfreulichen Ergebnis für Verbraucher:

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21.02.2017

Warnfunktion der Fristsetzung (Vom Zer-schneiden von Gesetzen, 2. Folge)

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Während in meinem letzten Blog-Beitrag vom „Zer-entscheiden“ im Verfahrensrecht (Thema: Wann muss das Berufungsgericht eine erstinstanzliche Beweisaufnahme wiederholen?) die Rede war, geht es nunmehr um das materielle Recht. Bekanntlich muss der Gläubiger dem Schuldner, wenn er Schadensersatz verlangen will, erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmen (§ 281 Abs. 1 S. 1 BGB). Bereits die unbefangene Lektüre des einschlägigen Gesetzestextes legt es hier doch eigentlich nahe, dass es erforderlich ist, dem Vertragspartner aufzuzeigen, worum es einem geht und ihm alsdann eine Frist zu setzen, innerhalb derer dieser im Sinne einer Beseitigung der geschilderten Beanstandungen reagieren soll.

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20.02.2017

Kinderehenverbot – Der Gesetzentwurf

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Das BMJV hat mit Datum v. 17.2.2017 den (innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgestimmten) ‚Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen‘ zur Stellungnahme bis zum 22.2.2017 an ‚Fachkreise und Verbände‘ versandt. Viel möchte das Ministerium wohl nicht lesen und hören. Für eine Stellungnahme zu einem 29 Seiten starken Entwurf nebst Begründung ist die Zeit provokant kurz. Immerhin müssen sich ‚Fachkreise und Verbände‘ intern abstimmen. Der Schluss liegt also nahe, dass die Regierungsfraktionen einer Fachdiskussion entgehen möchten und der Bitte um eine Stellungnahme die Hoffnung hinterlegt ist, diese möge unterbleiben.

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20.02.2017

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Gewährleistungsrechte vor Abnahme des Werks Urteil vom 19. Januar 2017 - VII ZR 301/13

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17.02.2017

Vorsicht bei der Verwendung von Formulararbeitsverträgen…

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Das kann man allen Arbeitgebern nur anempfehlen. Vor einigen Tagen saß ein Arbeitgeber bei mir und berichtete von einem Disput mit einem Arbeitnehmer. Der Arbeitsvertrag war ein aus dem Internet heruntergeladenes Vertragsmuster und enthielt diverse nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unwirksame Klauseln, darunter auch eine unwirksame doppelte Schriftformklausel. Der Arbeitgeber berichtete, dass er sich doch mit dem Arbeitnehmer auf eine vom schriftlichen Vertrag abweichende Regelung mündlich geeinigt habe. Im Betrieb werde kaum etwas schriftlich gemacht. Ich musste ihm erläutern, dass die Klausel zwar unwirksam sei. Gleichzeitig könne er als Klauselverwender sich aber nicht auf die Unwirksamkeit berufen (vgl. LAG Hamm v. 2.7.2013 - 14 Sa 1706/12).

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16.02.2017

Gesetzentwurf zur Erhöhung der Betreuervergütung veröffentlicht

Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

In einer am 15.2.2017 veröffentlichten Formulierungshilfe der Bundesregierung für einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zu dem Gesetzentwurf des Bundesrates für ein Gesetz zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in Fürsorgeangelegenheiten wird vorgeschlagen, die Vergütungssätze in §§ 3, 4 VBVG anzuheben (vgl. Art. 7):

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14.02.2017

Bundesagentur für Arbeit erleichtert Aufhebungsverträge bei Krankheit

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die Bundesagentur für Arbeit hat die Geschäftsanweisung zu § 159 SGB III (Sperrzeit) aktualisiert, neu formatiert und redaktionell überarbeitet. Dabei hat sie die wichtigen Gründe gem. § 159 Abs. 1 SGB III, mit denen der Arbeitnehmer die Aufgabe des Arbeitsverhältnisses und damit sein versicherungswidriges Verhalten rechtfertigen kann, im Bereich krankheitsbedingter Beendigungssachverhalte erweitert. Das stellt eine wesentliche Erleichterung für die Praxis dar.

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13.02.2017

Neuregelung § 203 StGB – (k)eine ausreichende Erleichterung für das Cloud Computing?

Portrait von Dr. Jürgen Hartung
Dr. Jürgen Hartung Rechtsanwalt und Partner bei Oppenhoff & Partner mbB für IT-Recht und Datenschutz

Nach § 203 StGB zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen bzw. Unternehmen ("Geheimnisverpflichtete") können Cloud Computing bislang entweder nur risikofrei auf Basis von Einwilligungserklärungen oder technischen Schutzmaßnahmen (z.B. Verschlüsselung) oder mit von der Rechtsprechung noch nicht anerkannten Methoden wie der "Gehilfenlösung" nutzen (vgl. Hartung in Hilber (Hrsg.), Handbuch Cloud Computing, Teil 8 Kap. D.).

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13.02.2017

Auskunftsansprüche in Ergänzung des persönlichen Umgangs (BGH v. 14.12.2016 – XII ZB 345/16)

Portrait von Monika Clausius
Monika Clausius Fachanwältin für Familienrecht

Die Frage von Umgangskontakten und generell der Teilhabe des nicht betreuenden Elternteils an der persönlichen Entwicklung eines Kindes ist für viele Elternteile nach der Trennung ein zentrales Thema. Auch wenn es bei der gemeinsamen elterlichen Sorge verbleibt, obliegt gleichwohl dem betreuenden Elternteil die Befugnis, über die Alltagsangelegenheiten allein zu entscheiden. Die in der Regel bis zur Trennung stattfindenden gemeinsamen Gespräche und Abstimmungen der Eltern auch zu diesen Alltagsangelegenheiten gibt es nicht mehr, so dass sich häufig aus der Alltagszuständigkeit letztlich auch ein Informationsvorsprung eines Elternteils ergibt, aus dem sich faktisch dann auch die Weichenstellung für grundlegende Fragen – etwa die der Schulwahl – ableitet. Viele nicht betreuende Elternteile fühlen sich durch die Reduzierung allein auf Umgangskontakte letztlich aus dem Leben des Kindes ausgegrenzt. Hierbei wird häufig nicht bedacht, dass neben den Umgangskontakten auch Auskunftsansprüche zu den persönlichen Verhältnissen sowie zur grundlegenden Entwicklung des Kindes geltend gemacht werden können.

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11.02.2017

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Beweislastumkehr für Schadensursachen im Verantwortungsbereich des Schuldners Urteil vom 12. Januar 2017 - III ZR 4/16

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08.02.2017

Hard cases make bad law

Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz

Kuriose Fälle

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08.02.2017

Automatisiertes Fahren: Und wenn’s rummst, dann war’s diesmal wirklich keiner?!

Portrait von Dr. Adolf Rebler
Dr. Adolf Rebler Oberregierungsrat

Eine Vision wie aus einem Science-Fiction-Film: Fahrzeuge, die wie von Geisterhand gesteuert auf unsichtbaren Schienen durch die Luft zwischen riesigen Gebäuden gleiten, Fahrgäste und Piloten, die sich inzwischen mit weitaus angenehmeren Dingen als der Fahrzeugführung beschäftigen können… ganz soweit hat es die moderne Verkehrstechnik zwar noch nicht gebracht. Doch mit der computergesteuerten Elektronik des autonomen Fahrens dringt das Automobil in Sphären vor, die nie ein Mensch zuvor gesehen hat.

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08.02.2017

LG Essen: Routerzwang auch Bestandskunden aufgehoben

Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Das Gesetz mit dem sperrigen Namen Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) brachte im Januar 2016 eine Neuerung auf den - in diese Hinsicht verkrusteten - deutschen Markt der Internetzugangsanbieter: Die bis dahin weit verbreitete Praxis des Routerzwangs wurde untersagt, dem Teilnehmer die Wahl des Endgerätes gestattet mit einem Recht auf Zugang zu den erforderlichen Zugangsdaten, die bis dahin oft in den Endgeräten vor einem Zugriff Dritter "versteckt" wurden:

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07.02.2017

Bundeskabinett hat Entwurf des Datenschutzanpassungsgesetzes (DSAnpUG-EU) beschlossen

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das Bundeskabinett hat am 01.02.2017 den Entwurf des Datenschutz-, Anpassungs- und Um­setzungs­gesetzes EU (DSAnpUG-EU) beschlossen. Den Text finden Sie in der Rubrik „Gesetzgebungsreport“ dieser Homepage.

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06.02.2017

Geldanlage in den Zeiten der Cholera – oder wie man dem Versorgungsausgleich Investitions-Charme abgewinnen kann

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Zufriedene Gesichter sieht man bei familienrechtlichen Mandanten selten. Ehe kaputt, Konto leer, Altersversorgung geplündert, eine offene Anwaltsrechnung und der Verkauf der Immobilie klappt erst in drei Monaten. Und was dann tun mit dem Geld? Anlegen für null Zinsen oder einen unbequemen Porsche kaufen in der Hoffnung auf einen imagegebundenen Mitnahmeeffekt bei dem noch zu Findenden? Da fällt das Lächeln schwer.

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