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03.04.2017

Keine Veränderung des Teilzeitrechts vor der Bundestagswahl

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das Vorhaben des BMAS (Frau Nahles), einen Anspruch auf befristete Teilzeit zu schaffen (§ 9a TzBfG-E) und Teilzeitmitarbeitern einen Rückkehranspruch in die Vollzeit zu geben (§ 9 TzBfG-E), ist im Koalitionsausschuss am 29.03.2017 beerdigt worden. Die CDU/CSU hatte sich gegen den Gesetzesvorschlag ausgesprochen, u.a. auch deshalb, weil der Anspruch schon ab einer Betriebsgröße von 15 Arbeitnehmern bestehen sollte. In dieser Legislaturperiode müssen Sie also nicht mehr mit Veränderungen im Teilzeitrecht rechnen.

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30.03.2017

NetzDG (Entwurf) trotz redaktioneller Schwächen sinnvoll

Portrait von RA Andreas Witte
RA Andreas Witte

Bei allem Respekt für das Grundrecht der anonymen Meinungsfreiheit müssen die Rechte der (von hate speech, fake news usw.) Betroffenen m.E. viel mehr in die Diskussion und die erforderliche Abwägung einbezogen werden.

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30.03.2017

Lohngleichheitsgesetz (= Entgelttransparenzgesetz) vom Bundestag heute verabschiedet

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Der Deutsche Bundestag hat soeben das Entgelttransparenzgesetz (BT-Drucksache 18/11133) verabschiedet. Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung im BGBl. in Kraft treten, also wahrscheinlich im April oder Mai 2017. Auf drei Aspekte möchte ich Sie heute hinweisen.

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29.03.2017

Arbeiten 4.0 – Alles nur heiße Luft?

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Telearbeit oder zeitliche und räumliche Entgrenzung der Arbeit werden im Zusammenhang mit dem Schlagwort Arbeit 4.0 diskutiert – z.B. im durch das BMAS herausgegebenen Grünbuch. Als Anwalt fühlt man sich dann also ganz modern und innovativ, wenn man sich mit diesen Themen befasst.

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28.03.2017

BMJV verschärft Hatespeech-Entwurf - Angriff auf die Kommunikationsfreiheit im Netz

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Kauz zu glauben, aber wahr: Das BMJV hat den Referentenentwurf für ein "Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)" noch einmal verschärft und die verschärfte Fassung der Europäischen Kommission zur Notifizierung übersandt (NetzDG, Notifizierungs-Nr. 2017/127/D (Deutschland), Eingangsdatum: 27.3.2017):

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28.03.2017

Revolutionäres von der Kindesunterhaltsbemessung? (zu BGH v. 15.2.2017 – XII ZB 201/16)

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Der eine betreut, der andere zahlt, und die Höhe der Zahlung wird aus dem Einkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils berechnet. Diese Gewissheit gerät nun ins Wanken. Der BGH entscheidet im Fall einer auf Elternunterhalt in Anspruch genommenen berufstätigen und alleinerziehenden Mutter, dass der Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes aus dem zusammengerechneten Einkommen der Eltern zu erheben sei. Der barunterhaltspflichtige Elternteil brauche zwar maximal nur den aus seinen Einkünften errechneten Unterhaltsbedarf des Kindes zu befriedigen, die das Kind betreuende Mutter könne aber von ihrem Erwerbseinkommen den die Zahlung des Kindesvaters übersteigenden Tabellenbedarf des Kindes abziehen.

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28.03.2017

BVerfG zur Auslegung eines Antrags auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung

Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Im Verfahren nach billigem Ermessen hat das Gericht auf Antrag einer Partei gemäß § 495a S. 2 ZPO eine mündliche Verhandlung durchzuführen. In dem vom BVerfG auf eine Verfassungsbeschwerde zu beurteilenden amtsgerichtlichen Verfahren hat  der Kläger unter anderem geschrieben, dass er „einer Entscheidung durch Aktenlage nicht zustimmen wird“. Das Amtsgericht hat die Klage ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen. Hierbei hat das Amtsgericht nach Auffassung des BVerfG gegen das Recht auf rechtliches Gehör (Art. 103 GG) verstoßen (Beschl. v. 02.03.2017 - 2 BvR 977/16). Der Kläger habe durch seinen in der Klageschrift enthaltenen Hinweis, einer Entscheidung nach Aktenlage nicht zuzustimmen, erkennbar die Durchführung der mündlichen Verhandlung beantragt. Gemäß § 495a Satz 2 ZPO habe das Amtsgericht daher mündlich verhandeln müssen. Dem stünde nicht entgegen, dass der Beschwerdeführer für die umstrittene Behauptung zunächst keinen Beweis angeboten hatte. Das Recht auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung stünde nicht unter Praktikabilitätsvorbehalt.

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28.03.2017

Keine Erstattung der nach der Kostengrundentscheidung entstandenen Terminsgebühr

Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Die Kostengrundentscheidung in einem Beschluss über den Erlass einer einstweiligen Verfügung erfasst das einstweilige Verfügungsverfahren lediglich bis zum Erlass dieses Beschlusses. Entsteht die Terminsgebühr nach Erlass dieses Beschlusses durch außergerichtliche Besprechungen i.S.v. Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG, kann sie der vorangegangenen Kostengrundentscheidung nicht mehr zugeordnet werden. Die Termingsgebühr ist also nicht auf der Grundlage dieser Kostenentscheidung gegen den Gegner festsetzungsfähig. So hat es der BGH entschieden (Beschl. v. 07.02.2017 - VI ZB 43/16).

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28.03.2017

Achtung: Transparenz- und Konkretisierungsgebot des AÜG gilt ab 1.4.2017 auch für Altverträge

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die Bundesagentur für Arbeit hat am 20.03.2017 „Fachliche Weisungen“ zum AÜG erlassen. Diese gelten ab 01.04.2017. Hier ergeben sich auch für Altverträge zwei Verschärfungen, die in der betrieblichen Praxis unbedingt beachtet werden müssen. Dies betrifft das Transparenzgebot und das Konkretisierungsgebot.

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28.03.2017

Einsicht in Betriebskostenbelege: Ja oder nein?

Portrait von Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeifer
Rechtsanwalt Frank-Georg Pfeifer

Ein Urteil des AG Lennestadt (3. 8. 2016, - 3 C 107/16, DWW 2017, 22) wirft die Frage auf, in wie weit der Mieter einen Anspruch auf Übersendung von Photokopien hat.

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25.03.2017

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Reichweite einer Kostenvereinbarung in einem Prozessvergleich Beschluss vom 14. Februar 2017  – VI ZB 24/16

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24.03.2017

BGH stellt praktisch kaum noch Anforderungen an die Unterschrift unter einem Schriftsatz

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Wann ist eine (angebliche) Unterschrift tatsächlich als solche anzuerkennen? Zwischen den Tatsacheninstanzen und dem BGH kommt es bei dieser Frage immer wieder zu Streitigkeiten. Dabei stellen die Tatsacheninstanzen auch hier in aller Regel strengere Anforderungen als der BGH.

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23.03.2017

22. Deutscher Familiengerichtstag in Brühl

Portrait von Redaktion
Redaktion

Der 22. Deutsche Familiengerichtstag wird vom 28. Juni. bis 1. Juli 2017 traditionsgemäß in der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl stattfinden.

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23.03.2017

Das ärztliches Zeugnis über ein Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuSchG oder: Wie man als Krankenkasse „erfinderisch“ sein kann

Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Werdende Mütter dürfen nach § 3 Abs. 1 MuSchG nicht beschäftigt werden, soweit nach ärztlichem Zeugnis Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet ist. Der Arbeitgeber hat ihnen während der gesamten Dauer eines solchen Beschäftigungsverbots, d.h. zeitlich nicht begrenzt, nach § 11 Abs. 1 MuSchG das Arbeitsentgelt fortzuzahlen. Ist hingegen eine Arbeitnehmerin während der Schwangerschaft arbeitsunfähig, hat ihr der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 1 EFZG Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall lediglich für die Dauer von sechs Wochen zu zahlen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger, zahlt die zuständige Krankenkasse sodann Krankengeld, das allerdings nach § 47 Abs. 1 Satz 1 SGB V lediglich 70% des erzielten Arbeitseinkommens beträgt, wobei zusätzlich ggf. die Beitragsbemessungsgrenze zu beachten ist.

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23.03.2017

Alkohol am Arbeitsplatz – Sie brauchen keinen Anwalt,

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

…sondern müssen lernen mit dem Problem im Betrieb umzugehen.

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19.03.2017

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Berufungsbegründung per Telefax Beschluss vom 26. Januar 2017  – I ZB 43/16

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15.03.2017

Vollstreckbare Zeugnistitel

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Zeugnisstreitigkeiten werden von vielen als lästig empfunden. Das kann sich bis zum Vollstreckungsrecht fortsetzen, wie ein Beschluss des BAG vom 14.2.2017 (9 AZB 49/16) anschaulich macht. Der beim Arbeitsgericht protokollierte Vergleich enthielt die oft verwendete Formulierung: „Die Beklagte erteilt dem Kläger ein wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis mit einer sehr guten Führungs- und Leistungsbeurteilung und einer Bedauerns-, Dankes- und gute Wünscheformulierung im Schlusssatz.“ Der Arbeitnehmer wollte im Vollstreckungsverfahren einen bestimmten – von ihm vorformulierten - Zeugnisinhalt durchsetzen.

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14.03.2017

Kurzer Prozess für die Meinungsfreiheit: Entwurf eines "Netzwerkdurchsetzungsgesetzes"

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Das BMJV hat heute den Entwurf eines "Netzwerkdurchsetzungsgesetzes - NetzDG" veröffentlicht. Der Gesetzesentwurf ist sowohl verfassungs- als auch europarechtswidrig. Die Meinungsfreiheit ist aus Sicht unseres Justizministers nicht mehr als ein Randthema, das lediglich einen "kurzen Prozess" vor dem Amtsgericht verdient.

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13.03.2017

§ 49c BRAO – Pflicht zur Nutzung des Schutzschriftregisters ab 1.1.2017

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Gem. § 62 Abs. 2 Satz 3 und § 85 Abs. 2 Satz 3 ArbGG ist § 945a ZPO, der das elektronische Schutzschriftenregister regelt, auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren anwendbar. Aus der Nutzungsmöglichkeit ist eine anwaltliche Pflicht geworden: Seit dem 1.1.2017 sind Rechtsanwälte gem. § 49c BRAO standesrechtlich dazu verpflichtet, Schutzschriften ausschließlich elektronisch einzureichen. Eine Einreichung von Schutzschriften in Papierform bei einzelnen Gerichten ist damit nicht mehr zulässig.

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12.03.2017

Bundestag hat Einrichtung von Spezialkammern bei den Landgerichten beschlossen

Portrait von Peter Fölsch
Peter Fölsch Stellvertretender Direktor des Amtsgerichts

Am 09.03.2017 hat der Bundestag die Einrichtung von Spezialkammern bei den Landgerichten beschlossen (vgl. Art. 5 zu BT-Drs. 18/11437). Eine entsprechende Regelung soll es für Spezialsenate bei den Oberlandesgerichten geben. Einzurichten sind Spezialkammern bzw. Spezialsenate für die Sachgebiete:

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