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Willkommen zu unseren Blogs im Bereich Recht und Steuern! Hier finden Sie topaktuelle Beiträge von ausgewiesenen Experten zu den wichtigsten Rechtsgebieten: Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, IT-Recht, Mediation, Medienrecht, Mietrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht. Unsere meinungsstarken Fachblogs informieren Sie regelmäßig über die neuesten Entwicklungen, Gesetzesänderungen und praxisnahe Lösungen. Nutzen Sie das Expertenwissen unsere Autorinnen und Autoren und profitieren Sie von wertvollen Insights aus erster Hand.

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27.08.2018

IT-Sicherheit im Finanz- und Bankwesen

Portrait von Paul Voigt
Paul Voigt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht im Berliner Büro der internationalen Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing

Ko-Autorin: Dr. Anna Lucia Izzo-Wagner, LL.M. Eur. Rechtsanwältin im Frankfurter Büro der internationalen Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing

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24.08.2018

Klarheit beim Steuerprivileg bei Abfindungen

Detlef Grimm

Die Steuerbegünstigung für Abfindungen gem. § 34 Abs. 1, Abs. 2 EStG setzt voraus, dass die Leistung „als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen“ gewährt wird (§ 24 Nr. 1a EStG). Das setzt weiter voraus, dass der Ausfall der Einnahmen von dritter Seite (also dem Arbeitgeber) veranlasst wurde oder der steuerpflichtige Arbeitnehmer unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck stand, einen Aufhebungsvertrag verbunden mit einer Abfindungszahlung abzuschließen.

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22.08.2018

Der „New Deal for Consumers“. Genügt die Musterfeststellungsklage den Anforderungen?

Portrait von Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich
Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich

Am 1. 11. 2018 tritt in Deutschland das Gesetz über die Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage in Kraft (BGBl. vom 17. Juli 2018, S. 1151). Am 11. April 2018 legte die Europäische Kommission im Rahmen des „New Deal for Consumers“ einen Richtlinienvorschlag für eine Verbandsklage zum Schutz kollektiver Verbraucherinteressen vor (COM(2018) 184 final).

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21.08.2018

IT-Sicherheitsrecht: Datenschutzrechtliche IT-Sicherheitsvorgaben

Portrait von Paul Voigt
Paul Voigt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht im Berliner Büro der internationalen Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing

Pflichten und Haftung im Unternehmen (mit DSGVO & NIS-RL-UmsetzungsG). Der Praxisleitfaden liefert praxisorientierte Hinweise zur Einhaltung der anwendbaren IT-Sicherheitspflichten und zu den Haftungsrisiken bei Sicherheitsdefiziten. Hier im Blog werden einige zentrale Auszüge veröffentlicht.

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21.08.2018

Blockchain: Mehrwert für Unternehmen?

Portrait von Dipl.-Jur. Univ. Helena Lutzenberger
Dipl.-Jur. Univ. Helena Lutzenberger Associate und Doktorandin

In der kürzlich erschienenen Ausgabe aus der Schriftenreihe der BaFin „BaFinPerspektiven“ (Seiten 40 - 42) zum Thema Digitalisierung behandeln Autoren des Frankfurt School Blockchain Centers und aus der Technologiebranche die Chancen von Blockchainanwendungen für Unternehmen. Dabei geht es um die sogenannten privaten Blockchains, an denen nur ein festgelegter Personenkreis teilnimmt (siehe zur Erklärung und Abgrenzung von öffentlichen Blockchains auch Lutzenberger, Die Besteuerung von Bitcoin und sonstigen Blockchain-Währungen, GmbHR 2018, 794).

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21.08.2018

BGH zu der Verlängerung einer Stellungnahmefrist

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

In einem Arzthaftungsprozess hatte das LG – sachverständig beraten – die Klage abgewiesen. Das OLG kündige in einem 15 Seiten langen Beschluss an, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. Es räumte dem Kläger eine Frist zur Stellungnahme von mehreren Wochen ein, die am 29.6.2017 endete und führt u. a. aus: Die Frist sei schon länger als die übliche Zweiwochenfrist. Fristverlängerungen kämen daher nur in absoluten Ausnahmefällen in Betracht. Der Klägervertreter beantragte gleichwohl eine Fristverlängerung und begründet diese wie folgt: Er sei der alleinige Sachbearbeiter dieses Falles und vom 9. bis zum 26.6.2017 in Urlaub. Die notwendige Besprechung mit dem Kläger könne erst danach stattfinden. Das OLG wies den Fristverlängerungsantrag mit Beschluss vom 12.6.2017 zurück, entschied am 30.6.2017 und wies die Berufung zurück.

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20.08.2018

Die Entzauberung des Zauberworts von der Funktionsäquivalenz oder: Wieviel Schutz brauchen Ehegatten? (zu BGH v. 20.6.2018 – XII ZB 84/17)

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

In seiner Entscheidung v. 20.6.2018 – XII ZB 84/17 leitsatzt der BGH, die richterliche Ausübungskontrolle von Eheverträgen diene nicht dazu, dem durch den Ehevertrag belasteten Ehegatten zusätzlich entgangene ehebedingte Vorteile zu gewähren und ihn dadurch besser zustellen, als hätte es die Ehe und die mit der ehelichen Rollenverteilung einhergehende Disposition über Art und Umfang seiner Erwerbstätigkeit nicht gegeben. Gleichzeitig hegt der BGH die unter dem Stichwort der Funktionsäquivalenz teilweise heranwachsenden Wünsche ein: Bei modifiziertem Zugewinnausgleich oder vereinbarter Gütertrennung ist auch im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung eine güterrechtliche Kompensation mangelnden Versorgungserwerbs nicht erforderlich, wenn der ehezeitliche Versorgungserwerb in einem dem Versorgungsausgleich unterliegenden primären Versorgungssystem ausreichend ist, dem Versorgungsberechtigten eine selbstständige (Basis-)Absicherung für den Fall von Alter oder Invalidität zu bieten. Für ein über die Halbteilung der berufsständischen Versorgungsanrechte hinausgehendes „Hinübergreifen“ auf das güterrechtliche Ausgleichssystem im Wege richterlicher Ausübungskontrolle bestehe jedenfalls unter dem Gesichtspunkt der Funktionsäquivalenz kein Raum (Rz. 27).

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20.08.2018

Vorhersehbar irrational – souveräne Mediation durch Entlarvung falscher Menschenbilder

Portrait von Dipl.-Jurist Andreas Winheller M.A., M.M.
Dipl.-Jurist Andreas Winheller M.A., M.M. Verhandlungsberater, Business-Coach & zertifizierter Mediator (DGM)

Es braucht keine Mediationsausbildung, um zu wissen, dass sich Konfliktakteure oft irrational verhalten. Die krasseste Ausprägung zeigt sich in Stufe 9 des Glasl‘schen Eskalationsmodell: Kamikaze, also die Vernichtung des Anderen auch unter Inkaufnahme von massiver Selbstschädigung ist ganz offensichtlich eine unvernünftige Entscheidung. Doch auch in weniger eskalierten Konflikten sind die typischen durch die Konfliktdynamik ausgelösten Kommunikationsblockaden und Entscheidungsfallen zu beobachten, die in dem heute noch lesenswerten Tagungsband zur 1991er Tagung des Stanford Center on Conflict and Negotiation wunderbar zusammengetragen wurden (Arrow/Mnookin et al. – Barriers to Conflict Resolution, New York/London, 1995). So weit, so Konsens.

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18.08.2018

Kippt die Rechtsprechung des 7. Senats erneut?

Axel Groeger

Jedenfalls einem wirksam betriebsbedingt gekündigten Arbeitnehmer steht unter bestimmten Voraussetzungen ein Wiedereinstellungsanspruch zu, wenn sich zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Ablauf der Kündigungsfrist unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit ergibt (BAG vom 28.6.2000 - 7 AZR 904/98, ArbRB online). Anders ist dies im Befristungsrecht. Soweit nicht tarif- oder arbeitsvertraglich etwas anderes vereinbart ist, besteht bei befristeten Arbeitsverträgen kein Wiedereinstellungsanspruch (BAG vom 20.2.2002 - 7 AZR 600/00, ArbRB 2002, 223).

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17.08.2018

Verzicht auf Widerspruchsrecht nach § 613a Abs. 6 BGB auch bei fehlerhafter Unterrichtung möglich

Detlef Grimm

Das LAG Niedersachsen hat mit Urteil v. 05.02.2018 (8 Sa 831/17) entschieden, dass auch dann wirksam auf das Widerspruchsrecht des § 613a Abs. 6 BGB verzichtet werden kann, wenn der Arbeitnehmer zuvor fehlerhaft oder unvollständig über den bevorstehenden oder erfolgten Betriebsübergang gem. § 613a Abs. 6 BGB unterrichtet worden ist.

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14.08.2018

EuGH: Nicht immer Widerrufsrecht bei Kauf auf einer Messe

Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Das Widerrufsrecht des Verbrauchers soll diesen entweder vor den Nachteilen schützen, die Ware nicht ausgiebig vor dem Kauf geprüft zu haben (Fernabsatz) oder vor Vertragsabschluss nicht gründlich die Tragweite des Geschäfts überschaut zu haben ("Haustürgeschäfte", Versicherungen, Finanzdienstleistungen).

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13.08.2018

IT-Sicherheitsrecht: Rechtslage im Konzern

Portrait von Paul Voigt
Paul Voigt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht im Berliner Büro der internationalen Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing

Pflichten und Haftung im Unternehmen (mit DSGVO & NIS-RL-UmsetzungsG). Der Praxisleitfaden liefert praxisorientierte Hinweise zur Einhaltung der anwendbaren IT-Sicherheitspflichten und zu den Haftungsrisiken bei Sicherheitsdefiziten. Hier im Blog werden einige zentrale Auszüge veröffentlicht.

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11.08.2018

Montagsblog: Neues vom BGH

Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Dass die sorgfältige rechtliche Qualifikation eines Vertrags nicht nur theoretische Bedeutung hat, belegt eine aktuelle Entscheidung des BGH.

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10.08.2018

Wer den Umgang sabotiert, muss mit Folgen rechnen (OLG Hamburg v. 9.5.2018 – UF 75/162)

Portrait von Monika Clausius
Monika Clausius Fachanwältin für Familienrecht

Die Ausübung von Umgangskontakten ist ein in der Praxis immerwährender Streitpunkt. Auch wenn es klare gerichtliche Regelungen zur Ausgestaltung der Umgangskontakte gibt, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass der betreuende Elternteil auch bereit ist, diese Reglung tatsächlich umzusetzen bzw. ist nicht jeder Elternteil sich der Tatsache bewusst, dass der Umgang zuvorderst ein Recht des Kindes ist und es daher nicht in seinem persönlichen Belieben steht, ob er den Umgang wahrnehmen möchte oder nicht. Ebenso wie die verlässliche Einhaltung einer Umgangsregelung häufig für einen Elternteil unabdingbare Voraussetzung zur Wahrnehmung einer mit Wochenenddiensten verbundenen Erwerbstätigkeit sein kann, kann umgekehrt die kurzfristige Verweigerung eines vereinbarten Umgangskontakts durchaus eine erhebliche Vermögenseinbuße zu Lasten des Umgangsberechtigten darstellen.

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10.08.2018

Reformierte Gesellschafterliste erstmals vor dem BGH

Portrait von Dr. Johannes Scheller
Dr. Johannes Scheller Notar in Hamburg

Die vielen teils kleinlichen Streitigkeiten über die richtige Interpretation der geldwäscherechtlich motivierten Aufwertung der Gesellschafterliste durch den neugefassten § 40 Abs. 1 GmbHG haben nun erstmals (und wohl nicht zum letzten Mal) sogar den BGH (Beschluss v. 26.06.2018 - II ZB 12/16) beschäftigt.

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10.08.2018

BGH: Die "wiederholte" Aufhebung und Zurückverweisung eines Rechtsstreits

Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Der BGH (Urt. v. 12.4.2018 – III ZR 105/17, MDR 2018, 759) hatte über die persönliche Haftung einer hinter einer angeblichen Gesellschaft aus den Bahamas stehenden natürlichen Person zu entscheiden. Der Rechtsstreit war schon zwei Mal von dem OLG an das LG zurückverwiesen worden. In der angefochtenen Entscheidung wurde der Rechtsstreit nach 13 Jahren Prozessdauer erneut, mithin zum dritten Mal (!), an das LG zurückverwiesen. Der BGH nimmt dies nicht hin, sondern hebt seinerseits das Urteil des OLG auf und verweist den Rechtsstreit an das OLG zur eigenen Entscheidung zurück.

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09.08.2018

Verdient ist verdient! AGB-Kontrolle von Bonusklauseln auch bei Vorstandsmitgliedern - Zu OLG Frankfurt 18. April 2018 – 4 U 120/17

Portrait von Dr. Hans-Peter Löw
Dr. Hans-Peter Löw Rechtsanwalt

Das OLG Frankfurt hat die AGB-Kontrolle von Bonusklauseln auch auf Anstellungsverträge von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft erstreckt und die Gesellschaft zur Zahlung eines Bonus in Höhe von EUR 500.000,00 verurteilt. In dem zugrundeliegenden Anstellungsvertrag war geregelt, dass der Aufsichtsrat eine variable Vergütung nach billigem Ermessen gewähren kann. Anschließend wurde klargestellt, dass es sich bei den gewährten variablen Vergütungen „in jedem Fall um freiwillige Zuwendungen“ handelt. Der Aufsichtsrat hatte entschieden, dem Kläger keinen Bonus zu gewähren. Wegen des Freiwilligkeitsvorbehalts fühlte er sich dazu nicht verpflichtet.

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07.08.2018

Kurz & knapp: BGH zu § 1578b BGB

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Der Sommer 2018 macht die Dringlichkeit klimaschützender Maßnahmen jedem schwitzenden Juristen überdeutlich. Umso erfreulicher, dass auch der BGH – trotz tendentiell zunehmender Textfülle seiner Entscheidungen – in einer Entscheidung v. 4.7.2018 (XII ZB 448/17), dem Konzentrationsgebot folgend, die in der Praxis so aufwendig zu begründende Unterhaltsbegrenzungsnorm anwaltspraktisch komprimiert dargestellt hat:

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07.08.2018

EuGH zu Cordoba: Urheber sind doch nicht vogelfrei!

Portrait von Dr. Matthias Böse
Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Urheber haben das Recht zu entscheiden, wie mit ihren Werken verfahren werden können. Die Verwertungsrechte ergeben sich aus den §§ 15 ff UrhG. Dazu gehört auch das Recht, ein Werk öffentlich zugänglich zu machen gem. § 19a UrhG, der wohl heute bedeutendsten Nutzungsart durch die Bereitstellung im Internet.

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07.08.2018

Was wollen die Koalitionäre?

Stefan Sasse

Das habe ich mich eben gefragt. Ich bereite gerade einen Vortrag zu arbeitsrechtlichen Änderungen aufgrund des Koalitionsvertrages vor. Von den Beschränkungen bei den sachgrundlos Befristungen, der Verhinderung von Kettenarbeitsverhältnissen, der Brückenteilzeit etc. haben wir alle schon gehört. Aber auch zum Thema Weiterbildung, Berufsbildung und Betriebsrat enthält der Koalitionsvertrag eine Aussage. In den Zeilen 2284-2287 heißt es wie folgt:

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