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Willkommen zu unseren Blogs im Bereich Recht und Steuern! Hier finden Sie topaktuelle Beiträge von ausgewiesenen Experten zu den wichtigsten Rechtsgebieten: Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, IT-Recht, Mediation, Medienrecht, Mietrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht. Unsere meinungsstarken Fachblogs informieren Sie regelmäßig über die neuesten Entwicklungen, Gesetzesänderungen und praxisnahe Lösungen. Nutzen Sie das Expertenwissen unsere Autorinnen und Autoren und profitieren Sie von wertvollen Insights aus erster Hand.

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06.09.2018

Von Brillenträgern, Pegida-Demonstranten und CSD-Teilnehmern: Wann sind Daten "besonders geschützt"?

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Der Datenschutz schaut viel zu sehr auf das einzelne Datum und viel zu wenig auf den Verwendungskontext. Dies zeigt sich ganz besonders bei Diskussionen um den Begriff der "besonderen Kategorien personenbezogener Daten" (Art. 9 DSGVO):

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05.09.2018

Montagsblog: Neues vom BGH

Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Um die verfahrensrechtlichen Konsequenzen eines abgelehnten Befangenheitsgesuchs geht es im (urlaubsbedingt etwas verspäteten) Montagsblog in dieser Woche

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05.09.2018

Konkludente Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos – Zahlungsanspruch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Axel Groeger

In der Regel beruht die Führung eines Arbeitszeitkontos auf einer ausdrücklichen Vereinbarung im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder in einem Tarifvertrag (Ebert, ArbRB 2003, 24). Die Erfassung von Arbeitszeiten ist eine rein tatsächliche Handlung und stellt für sich allein keine Vereinbarung über die Führung eines Arbeitszeitkontos dar. Ein rechtsgeschäftlich relevantes Erklärungsverhalten des Arbeitgebers kann nach einer Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein jedoch bereits darin liegen, dass der/die Vorgesetzte Mitarbeitern in regelmäßigen Abständen, z.B. monatlich, Ausdrucke der Arbeitszeiterfassung vorlegt und die darin erfassten Arbeitszeiten jeweils saldiert werden. Die regelmäßig von der Vorgesetzten an die Klägerin überlassenen Stundenaufstellungen belegen nach Ansicht des LAG Schleswig-Holstein nicht nur, dass die Arbeitgeberin die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter erfasste und saldierte, wobei die jeweiligen Zeitsalden über die Monate und Jahre jeweils auf die Folgezeiträume übertragen wurden. Vielmehr gilt damit zwischen den Parteien ein Arbeitszeitkonto als vereinbart, so dass die Beklagte das in diesem Konto vorhandene Arbeitszeitguthaben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses an die Klägerin auszuzahlen hatte. Da dieses Zeitguthaben nur in anderer Form den Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers ausdrückt, genügt für die Schlüssigkeit einer Klage, die auf Ausgleich des Guthabens auf einem Arbeitszeitkonto gerichtet ist, dass der Arbeitnehmer die Vereinbarung eines Arbeitszeitkontos und das Guthaben zum vereinbarten Auszahlungszeitpunkt darlegt (LAG Schleswig-Holstein vom 10.7.2018 - 2 Sa 33/18, ArbRB online).

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03.09.2018

Elterninteresse? Nur, wenn es das Recht des Kindes zulässt! (BGH v. 27.2.2018 – VI ZR 86/16)

Portrait von Monika Clausius
Monika Clausius Fachanwältin für Familienrecht

Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangs mit einem Kind werden zunehmend streitig ausgetragen. Nicht mehr allein das familiengerichtliche Verfahren selbst ist Schauplatz der Auseinandersetzung und der konträr vorgetragenen Meinungen. Zunehmend werden auch sonstige Behörden oder gar die Medien in die Auseinandersetzung einbezogen und zum Instrument der eigenen Meinung gemacht. Es finden sich immer wieder und häufiger Ankündigungen von Verfahrensbeteiligten, dass sie eine als ungerecht empfundene Verfahrensführung oder das Ergebnis des Verfahrens selbst an die „Presse“ bringen werden. So tauchen auch immer wieder Beiträge in Fernsehreportagen auf, die vermeintliche Missstände bei Gerichten, Jugendämter oder sonstigen Verfahrensbeteiligten darstellen. Wer regelmäßig mit Kindschaftsverfahren befasst ist, wünscht sich an dieser Stelle, dass auch die Sichtweise der „Angeprangerten“ – dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs“ folgend – ebenso akribisch in diese Beiträge einbezogen worden wäre. Dass gerade die Gerichte oder Jugendämter sich aus gutem Grund nicht in diesen Beiträgen äußern – um in der Regel auch nicht in laufende Verfahren einzugreifen – wird üblicherweise ignoriert. Die Richtigkeit der eigenen Meinung und das Fehlverhalten des anderen Elternteils werden letztlich dann auch noch unter Beweis gestellt durch Fotos oder Filmaufnahmen des Kindes, die ganz selbstverständlich damit auch der Öffentlichkeit zugänglich werden.

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03.09.2018

OLG Düsseldorf: Niederschlagung entstandener Gerichtskosten wegen unrichtiger Sachbehandlung

Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Ein Einzelrichter des LG hatte sich einer Mindermeinung angeschlossen. Dies führte dazu, dass eine Partei mehr Gerichtskosten zahlen musste als es nach der absolut herrschenden Meinung der Fall gewesen wäre. Das Anfallen des Gebührentatbestandes war offenbar nicht mehr rückgängig zu machen (leider war hierzu im veröffentlichten Teil der Entscheidung nichts Näheres dazu lesen).

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03.09.2018

„Bloßer“ Verwaltungsrat einer monistischen SE ist nicht sozialversicherungspflichtig

Detlef Grimm

Die europäische Aktiengesellschaft (SE) kann wie die (deutsche) AG dualistisch mit Vorstand (Leitungsorgan genannt, § 16 SEAG) und Aufsichtsrat (Aufsichtsorgan genannt, § 17 SEAG) aufgebaut sein oder mit dem Verwaltungsrat ein monistisches System für der Unternehmensführung wählen (§ 20 SEAG). Dann gibt es „Geschäftsführende Direktoren“ ( geregelt in § 40 SEAG) und „bloße“ Verwaltungsratsmitglieder. Diese sind nach einem Urteil des SG Stuttgart v. 20.02.2018 (S 18 R 4705/16) nicht sozialversicherungspflichtig, weil sie nicht abhängig Beschäftigte im Sinne einer „nichtselbständigen Arbeit“ i.S.v. § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB IV sind.

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29.08.2018

Warum ich keiner kleineren Arztpraxis oder Anwaltskanzlei die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten empfehle

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Müssen kleinere Arztpraxen, Apotheken und Anwaltskanzleien einen Datenschutzbeauftragten bestellen, weil sie in größerem Umfang sensible Daten verarbeiten (Art. 37 Abs. 1 lit. c DSGVO)? Ich meine: eindeutig nein. Und wünsche mir mehr Klartext von Datenschützern aller Couleur. Von den Aufsichtsbehörden, aber auch von Beratern, Kommentatoren und anderen Kollegen.

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27.08.2018

IT-Sicherheit im Finanz- und Bankwesen

Portrait von Paul Voigt
Paul Voigt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht im Berliner Büro der internationalen Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing

Ko-Autorin: Dr. Anna Lucia Izzo-Wagner, LL.M. Eur. Rechtsanwältin im Frankfurter Büro der internationalen Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing

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24.08.2018

Klarheit beim Steuerprivileg bei Abfindungen

Detlef Grimm

Die Steuerbegünstigung für Abfindungen gem. § 34 Abs. 1, Abs. 2 EStG setzt voraus, dass die Leistung „als Ersatz für entgangene oder entgehende Einnahmen“ gewährt wird (§ 24 Nr. 1a EStG). Das setzt weiter voraus, dass der Ausfall der Einnahmen von dritter Seite (also dem Arbeitgeber) veranlasst wurde oder der steuerpflichtige Arbeitnehmer unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck stand, einen Aufhebungsvertrag verbunden mit einer Abfindungszahlung abzuschließen.

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22.08.2018

Der „New Deal for Consumers“. Genügt die Musterfeststellungsklage den Anforderungen?

Prof. Dr. Caroline Meller-Hannich

Am 1. 11. 2018 tritt in Deutschland das Gesetz über die Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage in Kraft (BGBl. vom 17. Juli 2018, S. 1151). Am 11. April 2018 legte die Europäische Kommission im Rahmen des „New Deal for Consumers“ einen Richtlinienvorschlag für eine Verbandsklage zum Schutz kollektiver Verbraucherinteressen vor (COM(2018) 184 final).

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21.08.2018

IT-Sicherheitsrecht: Datenschutzrechtliche IT-Sicherheitsvorgaben

Portrait von Paul Voigt
Paul Voigt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht im Berliner Büro der internationalen Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing

Pflichten und Haftung im Unternehmen (mit DSGVO & NIS-RL-UmsetzungsG). Der Praxisleitfaden liefert praxisorientierte Hinweise zur Einhaltung der anwendbaren IT-Sicherheitspflichten und zu den Haftungsrisiken bei Sicherheitsdefiziten. Hier im Blog werden einige zentrale Auszüge veröffentlicht.

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21.08.2018

Blockchain: Mehrwert für Unternehmen?

Dipl.-Jur. Univ. Helena Lutzenberger Associate und Doktorandin

In der kürzlich erschienenen Ausgabe aus der Schriftenreihe der BaFin „BaFinPerspektiven“ (Seiten 40 - 42) zum Thema Digitalisierung behandeln Autoren des Frankfurt School Blockchain Centers und aus der Technologiebranche die Chancen von Blockchainanwendungen für Unternehmen. Dabei geht es um die sogenannten privaten Blockchains, an denen nur ein festgelegter Personenkreis teilnimmt (siehe zur Erklärung und Abgrenzung von öffentlichen Blockchains auch Lutzenberger, Die Besteuerung von Bitcoin und sonstigen Blockchain-Währungen, GmbHR 2018, 794).

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21.08.2018

BGH zu der Verlängerung einer Stellungnahmefrist

Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

In einem Arzthaftungsprozess hatte das LG – sachverständig beraten – die Klage abgewiesen. Das OLG kündige in einem 15 Seiten langen Beschluss an, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen. Es räumte dem Kläger eine Frist zur Stellungnahme von mehreren Wochen ein, die am 29.6.2017 endete und führt u. a. aus: Die Frist sei schon länger als die übliche Zweiwochenfrist. Fristverlängerungen kämen daher nur in absoluten Ausnahmefällen in Betracht. Der Klägervertreter beantragte gleichwohl eine Fristverlängerung und begründet diese wie folgt: Er sei der alleinige Sachbearbeiter dieses Falles und vom 9. bis zum 26.6.2017 in Urlaub. Die notwendige Besprechung mit dem Kläger könne erst danach stattfinden. Das OLG wies den Fristverlängerungsantrag mit Beschluss vom 12.6.2017 zurück, entschied am 30.6.2017 und wies die Berufung zurück.

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20.08.2018

Die Entzauberung des Zauberworts von der Funktionsäquivalenz oder: Wieviel Schutz brauchen Ehegatten? (zu BGH v. 20.6.2018 – XII ZB 84/17)

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

In seiner Entscheidung v. 20.6.2018 – XII ZB 84/17 leitsatzt der BGH, die richterliche Ausübungskontrolle von Eheverträgen diene nicht dazu, dem durch den Ehevertrag belasteten Ehegatten zusätzlich entgangene ehebedingte Vorteile zu gewähren und ihn dadurch besser zustellen, als hätte es die Ehe und die mit der ehelichen Rollenverteilung einhergehende Disposition über Art und Umfang seiner Erwerbstätigkeit nicht gegeben. Gleichzeitig hegt der BGH die unter dem Stichwort der Funktionsäquivalenz teilweise heranwachsenden Wünsche ein: Bei modifiziertem Zugewinnausgleich oder vereinbarter Gütertrennung ist auch im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung eine güterrechtliche Kompensation mangelnden Versorgungserwerbs nicht erforderlich, wenn der ehezeitliche Versorgungserwerb in einem dem Versorgungsausgleich unterliegenden primären Versorgungssystem ausreichend ist, dem Versorgungsberechtigten eine selbstständige (Basis-)Absicherung für den Fall von Alter oder Invalidität zu bieten. Für ein über die Halbteilung der berufsständischen Versorgungsanrechte hinausgehendes „Hinübergreifen“ auf das güterrechtliche Ausgleichssystem im Wege richterlicher Ausübungskontrolle bestehe jedenfalls unter dem Gesichtspunkt der Funktionsäquivalenz kein Raum (Rz. 27).

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20.08.2018

Vorhersehbar irrational – souveräne Mediation durch Entlarvung falscher Menschenbilder

Dipl.-Jurist Andreas Winheller M.A., M.M. Verhandlungsberater, Business-Coach & zertifizierter Mediator (DGM)

Es braucht keine Mediationsausbildung, um zu wissen, dass sich Konfliktakteure oft irrational verhalten. Die krasseste Ausprägung zeigt sich in Stufe 9 des Glasl‘schen Eskalationsmodell: Kamikaze, also die Vernichtung des Anderen auch unter Inkaufnahme von massiver Selbstschädigung ist ganz offensichtlich eine unvernünftige Entscheidung. Doch auch in weniger eskalierten Konflikten sind die typischen durch die Konfliktdynamik ausgelösten Kommunikationsblockaden und Entscheidungsfallen zu beobachten, die in dem heute noch lesenswerten Tagungsband zur 1991er Tagung des Stanford Center on Conflict and Negotiation wunderbar zusammengetragen wurden (Arrow/Mnookin et al. – Barriers to Conflict Resolution, New York/London, 1995). So weit, so Konsens.

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18.08.2018

Kippt die Rechtsprechung des 7. Senats erneut?

Axel Groeger

Jedenfalls einem wirksam betriebsbedingt gekündigten Arbeitnehmer steht unter bestimmten Voraussetzungen ein Wiedereinstellungsanspruch zu, wenn sich zwischen dem Zugang der Kündigung und dem Ablauf der Kündigungsfrist unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit ergibt (BAG vom 28.6.2000 - 7 AZR 904/98, ArbRB online). Anders ist dies im Befristungsrecht. Soweit nicht tarif- oder arbeitsvertraglich etwas anderes vereinbart ist, besteht bei befristeten Arbeitsverträgen kein Wiedereinstellungsanspruch (BAG vom 20.2.2002 - 7 AZR 600/00, ArbRB 2002, 223).

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17.08.2018

Verzicht auf Widerspruchsrecht nach § 613a Abs. 6 BGB auch bei fehlerhafter Unterrichtung möglich

Detlef Grimm

Das LAG Niedersachsen hat mit Urteil v. 05.02.2018 (8 Sa 831/17) entschieden, dass auch dann wirksam auf das Widerspruchsrecht des § 613a Abs. 6 BGB verzichtet werden kann, wenn der Arbeitnehmer zuvor fehlerhaft oder unvollständig über den bevorstehenden oder erfolgten Betriebsübergang gem. § 613a Abs. 6 BGB unterrichtet worden ist.

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14.08.2018

EuGH: Nicht immer Widerrufsrecht bei Kauf auf einer Messe

Dr. Matthias Böse Rechtsanwalt und Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz

Das Widerrufsrecht des Verbrauchers soll diesen entweder vor den Nachteilen schützen, die Ware nicht ausgiebig vor dem Kauf geprüft zu haben (Fernabsatz) oder vor Vertragsabschluss nicht gründlich die Tragweite des Geschäfts überschaut zu haben ("Haustürgeschäfte", Versicherungen, Finanzdienstleistungen).

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13.08.2018

IT-Sicherheitsrecht: Rechtslage im Konzern

Portrait von Paul Voigt
Paul Voigt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Informationstechnologierecht im Berliner Büro der internationalen Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing

Pflichten und Haftung im Unternehmen (mit DSGVO & NIS-RL-UmsetzungsG). Der Praxisleitfaden liefert praxisorientierte Hinweise zur Einhaltung der anwendbaren IT-Sicherheitspflichten und zu den Haftungsrisiken bei Sicherheitsdefiziten. Hier im Blog werden einige zentrale Auszüge veröffentlicht.

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11.08.2018

Montagsblog: Neues vom BGH

Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Dass die sorgfältige rechtliche Qualifikation eines Vertrags nicht nur theoretische Bedeutung hat, belegt eine aktuelle Entscheidung des BGH.

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