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Willkommen zu unseren Blogs im Bereich Recht und Steuern! Hier finden Sie topaktuelle Beiträge von ausgewiesenen Experten zu den wichtigsten Rechtsgebieten: Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, IT-Recht, Mediation, Medienrecht, Mietrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht. Unsere meinungsstarken Fachblogs informieren Sie regelmäßig über die neuesten Entwicklungen, Gesetzesänderungen und praxisnahe Lösungen. Nutzen Sie das Expertenwissen unsere Autorinnen und Autoren und profitieren Sie von wertvollen Insights aus erster Hand.

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28.02.2016

Erhalten – nicht sanieren!

Portrait von Dr. Oliver Elzer
Dr. Oliver Elzer

Es sollte „Gemeinschaft der Wohnungseigentümer“ oder – eher ungern – „Verband Wohnungseigentümergemeinschaft“ heißen und nicht etwa „Gemeinschaft“, „WEG“, „Verband“ oder „Wohnungseigentümergemeinschaft“ – gar mit dem unsäglichen Zusatz „teilrechtsfähig“. Richtig heißt es ferner „gemeinschaftliches Eigentum“ und nicht „Gemeinschaftseigentum“. Meint man den Verwalter, muss es „Verwalter“ und nicht „Verwaltung“ oder „Verwaltungsunternehmen“ oder ähnlich heißen. Weiter heißt es natürlich „ordnungsmäßig“ und nicht „ordnungsgemäß“, „Instandhaltungsrückstellung“ und nicht „Instandhaltungsrücklage“ und „Niederschrift“ und also nicht „Protokoll“. Es gibt auch keine „Eigentumswohnungen“ oder „Einheiten“, sondern nur gemeinschaftliches Eigentum (das steht im Miteigentum), Sondereigentum (das ist Allein-, ggf. aber auch Miteigentum und meist eine Einheit; es gibt aber auch Nebenräume) und das aus ihnen bestehende Wohnungs- und/oder Teileigentum. Schließlich ist daran zu erinnern, dass § 13 Abs. 2 WEG zwischen „Gebrauch“ und „Nutzung“ unterscheidet und die Begriffe eben nicht dasselbe meinen.

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22.02.2016

Wenn die Kündigung an der Vollmachtsurkunde scheitert … oder eben nicht

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Immer wieder scheitert der Ausspruch einer Kündigung an formalen Fehlern wie einer fehlenden Unterschrift oder einer fehlenden Vollmachtsurkunde. Legt der Bevollmächtigte dann keine Vollmachtsurkunde vor, ist der Arbeitnehmer berechtigt, die Kündigung gemäß § 174 S. 1 BGB als unwirksam zurückweisen. Eine Zurückweisung ist gemäß § 174 S. 2 BGB ausgeschlossen, wenn der Vollmachtgeber den Kündigungsempfänger von der Bevollmächtigung in Kenntnis gesetzt hatte. Mit einer interessanten Variante hat sich das BAG in seinem im Urteil vom 25. September 2014 (2 AZR 567/13, ArbRB 2015, 8 [Boudon]) beschäftigt.

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19.02.2016

Vereinsmitgliedschaft wertvoller als Ehescheidung?

Portrait von Michael Nickel
Michael Nickel Fachanwalt für Familienrecht

Nach Ansicht des 2. BGH-Senats beträgt der Regelstreitwert einer durchschnittlichen nichtvermögensrechtlichen Streitigkeit regelmäßig 5.000 € in Anlehnung an § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG. Hintergrund der Entscheidung war die Mitgliedschaft in einem Verein. Na toll! Jetzt haben wir es also schriftlich, dass der Verbleib in einem Karnevalsverein höher zu bewerten ist als der Mindestwert einer Scheidung!

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18.02.2016

Auf in die Verlängerung?

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Am gestrigen Tage ging der Streit des FSV Mainz mit seinem ehemaligen (?) Torhüter in die zweite Halbzeit. Nachdem dieser in der ersten Halbzeit vor dem Arbeitsgericht Mainz in Führung gegangen war, konnte der Verein nun vor dem Landesarbeitsgericht (Urt. v. 17.2.2016 - 4 Sa 202/15) ausgleichen.

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18.02.2016

Von Anrisstexten

Portrait von Dr. Oliver Elzer
Dr. Oliver Elzer

Recht ist kompliziert, Rechtsstreitigkeiten komplex. Es ist daher fraglich, ob es überhaupt gelingen kann, über Rechtsstreitigkeiten und das zu Grunde liegende Recht in einem bloßen Anrisstext („Teaser“) zu berichten. Meine Antwort wäre: Vielleicht. Es gelingt aber bestimmt nicht immer.

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17.02.2016

LG Leipzig: Open Source in Good Company – Zurverfügungstellen des Lizenztextes

Portrait von Bernd Suchomski
Bernd Suchomski

Erneut zeigt ein deutsches Gericht, dass die Lizenzen für Open Source Software (OSS) wie die GNU General Public License Version 2 („GPLv2“) https://opensource.org/licenses/GPL-2.0 nicht nur rechtlich wirksam, sondern auch durchsetzungsfähig sind. Hauptproblemkreis ist dabei im vorliegenden Fall nicht nur die Zurverfügungstellung des Quellcodes, sondern vor allem des Lizenztexts. In der Praxis ist daher für den OSS-Distributor erhöhte Aufmerksamkeit bei der Zusammenstellung der Lizenzhinweise geboten. Nach Auffassung des LG Leipzig (Beschluss vom 2.6.2015 - 05 O 1531/15) ist bei der digitalen Distribution erforderlich, dass

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17.02.2016

Acht Thesen zum "Dateneigentum"

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Wem gehören die "Maschinendaten"? Kaum ein anderes Thema wird derzeit so engagiert diskutiert wie das "Dateneigentum". Zeit für einige Thesen:

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17.02.2016

Wer krank ist, ist krank

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Häufig nutzt der Arbeitgeber Personalgespräche, um von seinem Direktionsrecht nach § 106 GewO Gebrauch zu machen. Deshalb ist anerkannt, dass das Weisungsrecht grundsätzlich auch die Berechtigung umfasst, den Arbeitnehmer zur Teilnahme an Gesprächen zu verpflichten, in denen der Arbeitgeber Weisungen vorbereiten, erteilen oder ihre Nichterfüllung beanstanden will (BAG, Urteil vom 23.06.2009 – 2 AZR 606/08 –, zitiert nach juris  Rn. 17).  Der Arbeitnehmer muss jedoch nicht zu jedwedem Personalgespräch erscheinen: Die Pflicht beschränkt sich auf die Teilnahme an Personalgesprächen, die im Sinne des § 106 GewO auch tatsächlich einen Bezug zur Arbeitsleistung haben. Nicht erfasst sind Personalgespräche mit dem Ziel, über den Vertragsinhalt zu verhandeln. (vgl. BAG, aaO.  Rn. 24).

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16.02.2016

BGH: Access-Provider sind störende Nichtstörer

Portrait von Sascha Kremer
Sascha Kremer Mobiles, Agiles, Wolkiges, Virtualisiertes. Gestalten, Verhandeln, Streiten, Einigen.

Nach dem Host-Provider musste oder durfte der BGH sich in gleich zwei Urteilen zur Haftung des Access-Providers für Rechtsverletzungen Dritter äußern (BGH, Urt. v. 26.11.2015 - I ZR 174/14 = Störerhaftung des Access-Providers = Entscheidung mit Leitsätzen; BGH, Urt. v. 26.11.2015 - I ZR 3/14). Um es vorweg zu nehmen: Der BGH hält an seinem Weg fest, über die Störerhaftung jede denkbare Konstellation der Haftung für Rechtsverletzungen Dritter einer vermeintlichen Einzelfallgerechtigkeit zuzuführen. Das Ergebnis steht im Vordergrund, nicht dessen tragfähige und widerspruchsfreie Begründung.

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16.02.2016

Vom nicht bereichterten Bereicherten – Karlsruher Kapriolen

Portrait von Dr. Oliver Elzer
Dr. Oliver Elzer

Gibt A dem B etwas, hat B etwas erlangt. Gab es für die Vermögensverlagerung keinen Grund, muss B grundsätzlich herausgeben, was man ihm gab. Das gilt immer – siehe § 812 Abs. 1 Satz 1 BGB. Aber halt! Im Wohnungseigentumsrecht gegebenenfalls doch nicht. Nach BGH v. 25.9.2015 – V ZR 246/14, Rz. 9 ff. sollen im Wohnungseigentumsrecht nämlich manchmal die Wohnungseigentümer, manchmal aber auch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer der Bereicherungsschuldner sein, wenn ein Wohnungseigentümer das gemeinschaftliche Eigentum auf seine Kosten repariert hat.

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15.02.2016

Zwei Seiten der Medaille

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

…beschäftigen mich gerade. Zum einen bereite ich gerade einen Vortrag für das Arbeitsrecht-Summit des BUJ im März in Köln vor. Der Themenbereich umfasst den Komplex „Flexibilisierung der Arbeit, Stress und psychische Belastungen“. Hierbei spielt natürlich auch die Frage der Arbeitszeiten, der Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes etc. eine Rolle. Gerade von Arbeitnehmervertretern wird das Arbeitszeitgesetz gegen Änderungsvorschläge verteidigt. Urban spricht in diesem Zusammenhang sogar von einem zu erwartenden „traditionellen Kampf um den 8-Stunden-Tag“ (Urban in Schröder/Urban [Hrsg.], Jahrbuch Gute Arbeit 2016, 21, 35 f.).

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13.02.2016

Komme gleich wieder!

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Nicht von Schildern an Schaltern oder Türen zu kleineren Geschäften soll hier die Rede sein. Sondern von § 16 Abs. 3 BEEG. Eine bereits in Anspruch genommene Elternzeit kann vorzeitig beendet werden. Aber nur, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Dieses Konsensprinzip gilt nur im Grundsatz, denn es wird durchbrochen, wenn die vorzeitige Beendigung wegen der Geburt eines weiteren Kindes oder in Fällen besonderer Härte verlangt wird, insbesondere bei Eintritt einer schweren Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod eines Elternteils oder eines Kindes der berechtigten Person oder bei erheblich gefährdeter wirtschaftlicher Existenz der Eltern nach Inanspruchnahme der Elternzeit. Dann kann der Arbeitgeber nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen die vorzeitige Beendigung schriftlich ablehnen. Zur Inanspruchnahme der Schutzfristen nach dem MuSchG kann die Elternzeit sogar ohne Zustimmung des Arbeitgebers vorzeitig beendet werden.

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11.02.2016

Voreilige Strafanzeigen haben ihren Preis

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Wenn ein Arbeitnehmer zu voreilig gegen seinen Arbeitgeber Strafanzeige erstattet, kann darin eine Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten liegen. Wenn die Anzeige eine unverhältnismäßige Reaktion auf das Verhalten des Arbeitgebers darstellt, kann sie sogar im Einzelfall ein Grund zur Kündigung sein (BAG, Urteil vom 27. September 2012 – 2 AZR 646/11, s. hierzu auch Reinhard, Whistleblowing im Arbeitsrecht - Wann darf und muss ein Arbeitnehmer "die Pfeife blasen", ArbRB 2015, 375). Doch wie ist es im umgekehrten Fall, bei der Anzeige des Arbeitgebers?

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11.02.2016

Besitz oder Nichtbesitz – das ist die Frage!

Portrait von Dr. Oliver Elzer
Dr. Oliver Elzer

Der Bundesgerichtshof meint jetzt, nur der sei als werdender Wohnungseigentümer anzusehen, der (neben einem durch Vormerkung gesicherten Eigentumserwerbsanspruch) den Besitz an der erworbenen Wohnung durch Übergabe vom Bauträger erlangt hat (BGH v. 11.12.2015 – V ZR 80/15). Das lässt sich sehr gut hören – wenn es auch nicht um Besitz einer „Wohneinheit“, sondern Besitz am Wohnungseigentum geht (das ist weit mehr als die Wohneinheit – die das WEG nicht kennt). Ferner müsste man wohl auch den Fremdbesitz nennen.

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10.02.2016

Der neue Zöller ist da!

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Ihn zu besprechen ist ähnlich sinnvoll, wie Eulen nach Athen, Torf ins Moor oder Holz in den Wald zu tragen. Jeder forensisch tätige Jurist kennt den Zöller und weiß um seinen Wert. Würde ich jetzt behaupten, die fast 3500 Seiten der 31. Auflage für diese Besprechung gelesen zu haben, kein Mensch glaubte das, zumal ich ja Familienrechtler und kein Prozessrechtler bin. Aber gerade deswegen ist mir ja der Zöller so wertvoll. Vor dem Vorwort zitieren die Autoren das Bundesverfassungsgericht mit den Worten, das Verfahrensrecht diene der Herbeiführung gesetzmäßiger und unter diesem Blickpunkt richtiger, darüber hinaus auch im Rahmen dieser Richtigkeit gerechter Entscheidungen. Besser kann man die Bedeutung des Verfahrensrechts nicht beschreiben. Seine Beachtung ist notwendige Voraussetzung für die Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit. Zöllers 3500 Seiten sind also der Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit gewidmet. Das ist gut. Gut ist auch, dass die Autoren bei ihren Ausführungen an die „Verteidiger“ gedacht haben, die Richter und Anwälte, die mit dem Verfahrensrecht umzugehen haben. Das gilt übrigens auch für das Familienrecht. Die ersten beiden Bücher des FamFG werden auf 435 Seiten klar und praxisorientiert besprochen. Obendrein liefert Feskorn im Anhang noch ein ABC der familienrechtlichen Verfahrenswerte, natürlich mit aktuellster Rechtsprechung hinterlegt. Weil auch das FamFG nicht ohne die ZPO auskommt, ist die Behandlung beider Verfahrensrechte in einem Kommentar für die Praktiker so hilfreich.

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09.02.2016

Und ewig grüßen Lebenspartner

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

„Bereinigungsgesetze“ sind spannend. Liest man sie, weiß man, was der Gesetzgeber verbockt hat und kann sich freuen: Nicht nur Bürger, Anwälte und Richter machen Fehler, nein auch der Gesetzgeber. Für Familienrechtler ist daher das „Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner“ (BGBl. 2015 I, 2010; s. dazu auch FamRB 2015, 237) Quelle solch klammheimlicher Freude. In 33 Artikeln werden die Lebenspartner verknüpft mit „und“ oder „oder“ an die Seite der Ehegatten gestellt. Das geht sprachlich nicht ohne Ermüdung und Wiederholungen ab. Den Literaturnobelpreis bekommt man für so etwas nicht, eher Fleißkärtchen.

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09.02.2016

Schluss mit der Narrenfreiheit?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

"Ich bin dann mal weg" lautet der Titel eines Buches eines Komikers, der sich auf den Jakobsweg begeben und darüber geschrieben hat. Nicht davon soll hier die Rede sein, vielmehr von den Erklärungen, die Arbeitgeber früher abzugeben hatten, um Syndikusanwälten die Zulassung als solche zu ermöglichen.

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02.02.2016

Betriebsräte müssen sich an das BDSG halten

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Beweisverwertungsverbote bei unzulässiger Datenerhebung werden intensiv diskutiert. Meist ist es dabei der Arbeitgeber, der bei der Kontrolle und Überwachung seiner Mitarbeiter die Vorgaben des § 32 BDSG missachtet. Besonders brisant wird es jedoch, wenn sich nicht der Arbeitgeber, sondern der Betriebsrat dem Vorwurf unzulässiger Datenerhebung ausgesetzt sieht. Eine solche Konstellation hatte das LAG Berlin-Brandenburg jüngst zu entscheiden (Beschluss vom 15. Mai 2014 – 18 TaBV 828/12 und 18 TaBV 830/12).

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01.02.2016

One continent, one data protection law?

Portrait von Winfried Veil
Winfried Veil

Um die Verhandlungen zur Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ranken sich verschiedene Legenden. Zwei dieser Legenden bedingen sich gegenseitig:

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29.01.2016

Glückwunsch zum Fünfzehnten!

Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Mit seiner Januarausgabe ist der FamRB in seinen 15 Jahrgang gestartet. Geburtstage sind janusköpfig. Eltern und Großeltern blicken in dem für den Gefeierten peinlichen „Weißt-Du-Noch-Stil“ zurück. Tante und Onkel lassen sich – ermuntert durch die vermeintlich neutralitätsstiftende größere familiäre Distanz – dazu verleiten, etwas Gedankenschweres zur Zukunft zu sagen. Nur das Geburtstagskind lebt voll und ganz im Augenblick, freut sich über die Geschenke randständiger Personen, die sich mit seiner Gegenwart und Zukunft beschäftigen, um – gerade in diesem Alter – ganz in seiner Peergroup aufzugehen. So sei es auch diesmal.

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28.01.2016

Ohne Arbeitsrichter geht es nicht

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Befristungen in arbeitsgerichtlichen Vergleichen sind nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 TzBfG gesetzlich legitimierter Sachgrund. Ein arbeitsgerichtlicher Vergleich kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nicht auslösen (Geschäftsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 159 SGB III [Stand 08/2015], Ziff. 159.19). Zur Wirksamkeit eines in der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht abgeschlossenen Vergleichs hat sich das LAG Köln in einem für die Praxis relevanten Urteil vom 07.05.2015 – 7 Sa 1209/14 geäußert.

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26.01.2016

„BEM als Vorstufe zur Kündigung“?

Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Nach Auffassung des DGB-Vorstandmitgliedes Annelie Buntenbach würden manche Unternehmen das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) als "Vorstufe zur Kündigung" sehen. Selten stimme ich mit Gewerkschaften überein. Aber diese Aussage kann in Teilen zutreffen. Wenn man Unternehmer bei Arbeitnehmern mit häufigen oder langen Fehlzeiten fragt, ob sie ein BEM durchgeführt haben, erhält man oft eine abschlägige Antwort. Ich weise dann auf das BEM hin und empfehle, einen entsprechenden Prozess einzuleiten. Das BEM sollte regelhaft durchgeführt werden, damit die Arbeitnehmer das BEM nicht als Vorstufe zur Kündigung empfinden. Insoweit mag man Frau Buntenbach zustimmen.

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19.01.2016

Mal wieder was zu AGG-Hoppern

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Besonders zwei in Bayern ansässige Rechtsanwälte betreiben das Geschäft, wegen angeblich altersdiskriminierender Stellenanzeigen ganz erhebliche Forderungen auf Schadensersatz und Entschädigungen nach § 15 AGG zu stellen. Teilweise wird hier ein Jahresgehalt Entschädigung verlangt, oftmals 60.000 €. So auch in dem vom LAG Baden-Württemberg im Urteil vom 19.11.2015 – 6 Sa 68/14 entschiedenen Fall. Anknüpfungspunkt ist oft die Formulierung in der Stellenanzeige, die nach „Berufsanfängern“ oder „Junior Consultants“ oder „Junior Sachbearbeiter Kreditorenbuchhaltung“ sucht.

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18.01.2016

Jugendschutz in der virtuellen Realität

Portrait von Felix Hilgert
Felix Hilgert @Felix_CGN

Ein Spielerlebnis, das optisch nicht an den Kanten des Bildschirms endet und ein Steuerungskonzept, bei dem nicht Tastendruck und Mausklick, sondern die Bewegung von Kopf und Körper des Spielers einen Avatar durch Landschaften gehen und Gegenstände ergreifen lässt:

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17.01.2016

Die bezahlte Freistellung von der Arbeit oder bezahlte sinnvolle Freizeit?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Die auf einem Arbeitszeitkonto angesammelten Stunden können durch bezahlte Freizeit ausgeglichen werden. Die Festlegung des Freizeitausgleichs ist nicht nur mit Zustimmung des Arbeitnehmers möglich. Der Arbeitgeber kann Freizeitausgleich im Rahmen seines Direktionsrechts auch einseitig anordnen. Es handelt sich um eine Weisung zur Verteilung der Arbeitszeit iSv. § 106 S. 1 GewO. Wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Festlegung, also wenn er sein Direktionsrecht ausübt, nicht bekannt ist bzw. bekannt sein konnte, dass der Arbeitnehmer später innerhalb des festgelegten Zeitraums arbeitsunfähig wird, hat diese Entwicklung keine Auswirkungen auf die Beurteilung, ob sich der Arbeitgeber im Rahmen billigen Ermessens gehalten hat. So hat das LAG Rheinland-Pfalz die bisherige Rechtsprechung des BAG richtig angewendet und bestätigt (LAG Rheinland-Pfalz vom 19.11.2015 - 5 Sa 342/15). Aber nicht nur die Beurteilung der Handlung des Arbeitgebers (Freistellungserklärung), sondern auch ihren Erfolg oder ihre Wirkung, nämlich die Erfüllung des Anspruchs des Arbeitnehmers auf bezahlte Freistellung von der Arbeit, lässt der Eintritt der Arbeitsunfähigkeit unberührt.

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12.01.2016

Musik bei der Mitbestimmung

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Arbeitsrechtliche Fragen rund um kunst- und kulturschaffende Berufe sind manchmal von besonderer Intensität. Dies zeigt auch der vom BAG durch Beschluss vom 30.06.2015 (1 ABR 71/13) entschiedene Fall. Der Betriebsrat eines Sinfonieorchesters konnte sich beim BAG erfolgreich mit einem Unterlassungsanspruch durchsetzen, der es dem Arbeitgeber untersagte, die Teilnahme der Orchestermusiker an mediationsabschließenden Gesprächen „über die Sitzordnung im Orchester“ im Wege des Direktionsrechts ohne Zustimmung des Betriebsrats oder deren Ersetzung nach § 87 Abs. 2 BetrVG anzuordnen.

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11.01.2016

Jugendschutz bei Let’s Play Videos

Portrait von Felix Hilgert
Felix Hilgert @Felix_CGN

Samstags Bundesliga: nichts Ungewöhnliches. Anderen Leuten beim Computerspielen zuzuschauen: Für die meisten Erwachsenen eine befremdliche Vorstellung. Bei Jugendlichen sieht das anders aus. Die sogenannten Let’s Play-Videos gehören zu den beliebtesten Inhalten auf YouTube. Noch nicht abschließend geklärt ist jedoch ihre jugendschutzrechtliche Behandlung.

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10.01.2016

Neues zum Umfang der Darlegungslast für die Bestimmung des Rechtsweges bei Klagen ehemaliger Organmitglieder

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Zwar entfällt die Fiktionswirkung des § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG, wenn der Geschäftsführer einer GmbH abberufen wird. Ganz wie im richtigen Leben eröffnet jedoch der Fortfall einer Sperre nicht stets den Zugang zu etwas: So begründet es auch nicht nicht eo ipso die Zulässigkeit des Rechtsweges zu den Arbeitsgerichten, wenn § 5 Abs. 3 S. 1 ArbGG nicht mehr eingreift. Es kommt vielmehr darauf an, worum es im Rechtsstreit geht, insbesondere auf welche Anspruchsgrundlage der prozessuale Anspruch gestützt wird (siehe dazu die Beiträge des Kollegen Detlef Grimm  in diesem Blog vom 22.1. und 23.11.2015).

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07.01.2016

Arbeits- und Sozialrecht - das ändert sich vorerst noch nicht!

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Der Referentenentwurf des BMAS für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze vom 17.11.2015 (siehe dazu Dr. Katharina Loth in der Rubrik "Gesetzgebung" auf www.arbrb.de) ist in aller Munde und das mit Recht. Denn das BMAS hat ihn noch vor der Ressortabstimmung als Diskussionsentwurf veröffentlicht und er enthält mit einem neuen § 611a BGB erstmals eine Legaldefinition des Arbeitsvertrages.

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04.01.2016

Der Einfluss des Safe-Harbor-Urteils auf den Entwurf der Datenschutz-Grundverordnung

Portrait von Matthias Bergt
Matthias Bergt

Das EuGH-Urteil zu Safe Harbor hat Spuren im Trilog-Entwurf der Datenschutz-Grundverordnung hinterlassen. Im Safe-Harbor-Urteil hatte der EuGH eine Reihe an Anforderungen an Datentransfers in Drittstaaten aufgestellt und Aussagen zur Kompetenzverteilung zwischen EU-Kommission und nationalen Datenschutz-Aufsichtsbehörden gemacht. Da der EuGH die Anforderungen unmittelbar aus der Grundrechtecharta ableitet, kann auch die geplante Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht hinter diesen Maßstäben zurückbleiben. Der zwischen Kommission, Parlament und Rat abgestimmte Trilog-Entwurf vom 15. Dezember 2015 (hierzu Härting, CR-online.de Blog vom 18.12.2015) greift eine Reihe an Formulierungen aus dem Safe-Harbor-Urteil (EuGH, Urt. v. 6.10.2015 – C-362/14 – Schrems (Safe Harbor), CR 2015, 633 m. Anm. Härting = MMR 2015, 753 m. Anm. Bergt; hierzu auch Moos/Schefzig, CR 2015, 625; Moos, CR-online.de Blog vom 6.10.2015; Lejeune, CR-online.de Blog vom 14.10.2015; Bergt, CR-online.de Blog vom 23.9.2015) auf.

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