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19.02.2014

Probezeit für Geschäftsführer - (Bei richtiger Gestaltung) Kein ruhendes Arbeitsverhältnis

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Eine interessante Einzelfallentscheidung hat das LAG Rostock in einem Urteil vom 27.11.2013 (Az. 3 Sa 116/13) getroffen: Wird eine der Geschäftsführertätigkeit vorangehende Einarbeitung (praktisch also eine Probezeit)  im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses mit dem Status „leitender Angestellter“ absolviert, so bleibt dieses Rechtsverhältnis nicht ruhend neben dem Geschäftsführer-Dienstvertrag bestehen. Es endet vielmehr mit der Bestellung zum Geschäftsführer, wenn nicht ausnahmsweise etwas anderes aus dem Sachverhalt folgt und insbesondere kein abweichender Parteiwille erkennbar ist.

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11.02.2014

Datenschutz mit den Waffen des Verbraucherrechts: Was von Klagerechten der Verbraucherverbände zu halten ist.

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Bundesjustizminister Heiko Maas hat anlässlich des heutigen "Safer Internet Day" angekündigt, das Unterlassungsklagengesetz (UKlG) zu ändern und den Verbraucherschutzverbänden ein Klagerecht gegen Datenschutzverstöße einzuräumen („Mailen, Surfen, Chatten – Wie ist die Privatsphäre zu retten?“, Pressemitteilung des BMJ v. 11.2.2014).  Ein solches Klagerecht gibt es derzeit nur bei AGB-Bestimmungen mit datenschutzrechtlichem Bezug.

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11.02.2014

Smart-TV: Mein Fernseher weiß, wo ich letzten Sommer im Urlaub war

Portrait von Oliver Stiemerling
Oliver Stiemerling Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung

Aktuell werden „mitteilungsfreudige“ Home-Entertainment-Systeme ("Spion im Wohnzimmer: c't entdeckt Sicherheitslücken in zahlreichen Smart-TVs", Heise Online v. 27.1.2014), die beispielsweise das Fernsehverhalten des Nutzers minutengenau an Server des Herstellers senden, kritisch diskutiert (Hausen, "Fehlender Datenschutz bei Smart TVs – Smart TV-Funktionen erlauben Sendeanstalten die heimliche Erfassung und Auswertung des Nutzungsverhaltens von TV-Zuschauern", CRonline Blog v. 3.6.2013).

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08.02.2014

Morgenstund´ hat Gold im Mund!

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Das LAG Köln hat dem Vorsitzenden des Betriebsrats eines Möbelhauses Nachtzuschläge für die Zeit von 4:00 Uhr bis 6:00 Uhr zugesprochen, obwohl er in dieser Zeit weder gearbeitet noch Betriebsratstätigkeit erbracht hat (Urt. v. 13.12.2013 - 12 Sa 682/13). Der Kläger war in der Abteilung Logistik eingesetzt. Seine Arbeitszeit begann regelmäßig, wie die sämtlicher anderer Vollzeitkräfte in der Abteilung Logistik, um 4:00 Uhr und endete um 12:30 Uhr. Nachdem der Kläger zum Vorsitzenden des Betriebsrats gewählt worden war, vereinbarten die Betriebspartner, dass er für Betriebsratsarbeit täglich 3,5 Stunden von der Arbeit befreit wird. Gleichzeitig wurde im Einvernehmen mit dem Kläger dessen Arbeitsbeginn auf 6:00 Uhr verschoben, um die Möglichkeit, dass die anderen Beschäftigten mit dem Kläger während dessen Arbeitszeit Kontakt aufnehmen, zu verbessern. Die Arbeitszeit eines Großteils der Belegschaft beginnt erst um 10:00 Uhr.

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29.01.2014

Anmerkungen zur Streaming-Abmahnwelle

Portrait von Michael Bartsch
Michael Bartsch Bartsch Rechtsanwälte

Das Gesetz gegen die flächendeckende Aktionen der Abmahnindustrie ist wenige Monate alt. Anlass des Gesetzes war, dass jährlich etwa 600.000 Abmahnungen im Wert von etwa 500 Mio. Euro verschickt werden. Wenn das Gesetz erlaubt, dass die Anwälte im aktuellen Redtube-Fall 20.000 Abmahnungen zu je 250 Euro verschicken, also 5 Mio. Euro einziehen wollen (zu den Einzelheiten siehe Solmecke, „Der Redtube-Fall“, CR 2014, 137 ff.), ist es unzureichend.

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28.01.2014

Wer an Daten spart, spart an Kommunikation, Fortschritt und Wachstum

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Daten und Informationen sind beides: Quelle von Gefahren für Persönlichkeitsrechte und Rohstoff von Kommunikation, Innovation und Wissen. Eine freie, offene Gesellschaft sollte Kommunikation und Wissen fördern. „Datensparsamkeit“ ist schon aus diesem Grund einäugig und wirklichkeitsfern.

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28.01.2014

Arbeitgeber ist richtiger Beklagter bei Diskriminierungsklagen

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Mitunter bereitet es auch mit Altersdiskriminierungsentschädigungsklagen vertrauten Prozessbevollmächtigten Schwierigkeiten, den richtigen Beklagten zu finden. Ein vom BAG am 23.01.2014 entschiedener Fall (Az. 8 AZR 118/13, Vorinstanz LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 22.11.2012 – 4 Sa 246/12) verdeutlicht das.

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24.01.2014

Ordnungsrufe - Rufe nach Ordnung

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Auf dem 1. Deutschen Arbeitsrechtstag in Berlin haben Vertreter der Industrie erneut einen Ordnungsrahmen für die konzernintere Verarbeitung von Beschäftigungsdaten (missverständlich auch als "Konzernprivileg" bezeichnet) verlangt. Man muss wohl kein Prophet sein, um zu ahnen, dass es dazu so bald nicht kommen wird und die Praxis - auch in Matrixstrukturen - mit dem geltenden Recht wird leben müssen. Jedenfalls wird der vor 2 Jahren vorgelegte Entwurf einer Datenschutz-Grundverordnung Presseberichten zur Folge vor der Wahl zum Europaparlament nicht mehr verabschiedet. Dies ist ein"Ergebnis" des Treffens der Innen- und Justizminister der EU in Athen am 23.1.2014. Abzuwarten bleibt, ob die Bundesregierung diesen "Aufschub" als verpflichtenden Aufruf ansieht, den Beschäftigtendatenschutz national zu regeln (siehe zum Inhalt des Koalitionsvertrages Grimm, ArbRB blog vom 28.11.2013). Bei der Ansprache der Parlamentarischen Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium am gestrigen Abend in Berlin blieb der Beschäftigtendatenschutz jedenfalls ausgeklammert und stand der gesetzliche Mindestlohn im Vordergrund.

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23.01.2014

Was man aus Redtube für den Datenschutz und die Vorratsdatenspeicherung lernen kann

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Der Fall Redtube hat viele Facetten. Er zeigt, dass die Diskussion um die Vorratsdatenspeicherung verengt geführt wird. Es wird zu viel über die Speicherung und Löschung von Daten diskutiert und zu wenig über die Nutzung der Daten.

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18.01.2014

EuGH zum Verhältnis des nationalen Rechts zum Unionsrecht

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Der Cour de Cassation (Frankreich) wollte vom EuGH erfahren, ob das in Art. 27 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Charta) anerkannte sowie durch die Richtlinie 2002/14 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gemeinschaft (Richtlinie) konkretisierte Grundrecht auf Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in einem Rechtsstreit zwischen Privaten geltend gemacht werden kann, um die Rechtmäßigkeit einer nationalen Maßnahme zur Umsetzung dieser Richtlinie überprüfen zu lassen.

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11.01.2014

Entschädigungsanspruch einer konfessionslosen Bewerberin

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Das Evangelische Werk für Diakonie und Entwicklung soll einer Bewerberin eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG zahlen, weil es sie wegen ihrer fehlenden konfessionellen Bindung bei der Besetzung einer Stelle nicht berücksichtigt hat (ArbG Berlin vom 18.12.2013 – 54 Ca 6322/13, zum Sachverhalt siehe links unter News).

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09.01.2014

BGH, Bearshare und die Schlussfolgerungen, die man aus einer Pressemitteilung nicht ziehen sollte

Portrait von Sascha Kremer
Sascha Kremer Mobiles, Agiles, Wolkiges, Virtualisiertes. Gestalten, Verhandeln, Streiten, Einigen.

Kaum war die Pressemitteilung des BGH zu Bearshare (Urteil v. 8.1.2014 - I ZR 169/12; Vorinstanzen: LG Köln, Urteil v. 24.11.2010 - 28 O 202/10, juris; OLG Köln, Urteil v. 22.7.2011 - 6 U 208/10, juris; BVerfG, Beschluss v. 21.3.2012 - 1 BvR 2365/11, CR 2012, 324 = ITRB 2012, (Rössel); OLG Köln, Urteil v. 17.8.2012 - 6 U 208/10, juris) nebst den Meldungen der wartenden Blogger und Twitterer draußen, überschlugen sich die Bewertungen zur Bedeutung und den Auswirkungen des Urteils. Das ist kühn, liegen doch bislang die Entscheidungsgründe noch nicht vor, sodass niemand weiß, ob in der Pressemitteilung möglicherweise Dinge stehen, die sich so im Urteil nicht wiederfinden, siehe das bekannte Beispiel "Sommer unseres Lebens" (BGH, Urteil v. 12.5.2010 - I ZR 121/08, CR 2010, 458 m. Anm. Hornung: Pressemitteilung einerseits, Urteilsgründe im Volltext andererseits).

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02.01.2014

Deckelung des Branchenzuschlags und Darlegungslast

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Ein Leiharbeitnehmer genügt als Kläger im Prozess mit dem Verleiher um das nach § 10 Abs. 4 S. 1 AÜG geschuldete Entgelt eines vergleichbaren Arbeitnehmers des Entleihers seiner Darlegungslast zunächst dadurch, dass er sich auf eine ihm nach § 13 AÜG erteilte Auskunft des Entleihers beruft, die er in den Prozess einführt. Denn die - ordnungsgemäße - Auskunft des Entleihers über das einem vergleichbaren Stammarbeitnehmer gewährte Arbeitsentgelt ist das gesetzlich vorgesehene Mittel, das dem Leiharbeitnehmer ermöglichen soll, die Einhaltung des Gleichbehandlungsgebots zu überprüfen und die Höhe des Anspruchs aus § 10 Abs. 4 S. 1 AÜG zu berechnen. Es obliegt sodann im Rahmen einer abgestuften Darlegungslast dem Verleiher, die maßgeblichen Umstände der Auskunft in erheblicher Art und im Einzelnen zu bestreiten. Trägt der Verleiher nichts vor oder lässt er sich nicht substantiiert ein, gilt der Inhalt der vom Leiharbeitnehmer vorgetragenen Auskunft prozessual als zugestanden. Gelingt es dem Verleiher, die Auskunft des Entleihers zu erschüttern, bleibt es bei dem Grundsatz, dass der Leiharbeitnehmer die anspruchsbegründenden Tatsachen darzulegen und zu beweisen hat (BAG v. 23.3.2011 - 5 AZR 7/10, ArbRB 2011, 100 [Koehler], ArbRB online).

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26.12.2013

Höhere Eingruppierung für Beschäftigte von Ordnungsämtern im Außendienst

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Das LAG Berlin-Brandenburg hat kurz vor Heiligabend sicher keine "Geschenke verteilt", jedoch dürften sich die Klägerinnen in den bezirklichen Ordnungsämtern des Landes Berlin über die gerichtliche Feststellung, dass sie in die Entgeltgruppe 9 TV-L eingruppiert sind, vergleichbar gefreut haben, da sie bislang Vergütung lediglich nach der Entgeltgruppe 6 erhielten (LAG Berlin-Brandenburg vom 20.12.2013 - 12 Sa 1340/13, juris).

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22.12.2013

Friedensarbeit keine Arbeit - oder wilful blindness?

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Der Betriebsrat hat nach Ansicht des LAG Nürnberg (27.8.2013 - 5 TaBV 22/12, ArbRB 2013, 369 [Marquardt/Brücklmeier]) kein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG, wenn ein Arbeitgeber die Teilnahme von Arbeitnehmern an einem Abschlussgespräch, das im Anschluss an ein Mediationsverfahren stattfinden soll, anordnet. Mit dieser Begründung hob das LAG die Entscheidung des Arbeitsgerichts auf, das dem Arbeitgeber auf Antrag des Betriebsrats untersagt hatte, die betroffenen Arbeitnehmer zu einem solchen Abschlussgespräch einzuladen, ohne auf die Frewilligkeit ihrer Teilnahme hinzuweisen. Das ArbG sah darin einen groben Verstoß des Arbeitgebers i.S.v. § 23 Abs. 3 BetrVG. Das LAG sah in der angeordneten Teilnahme keine Arbeit, folglich ginge es nicht um Arbeitszeit i.S.v. § 87 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 BetrVG.

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17.12.2013

Der Preis ist kalt für die Ausgleichsquittung

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Bekannterweise stehen Ausgleichsquittungen („alle Ansprüche zwischen den Parteien gleich aus welchem Rechtsgrund sind mit der Erfüllung dieses Vergleichs/dieser Vereinbarung erledigt“) schon seit langem auf dem Prüfstand der Inhaltskontrolle und erst recht der AGB-Kontrolle. Dies wird nun auch ganz h.M. der Rechtsprechung, wie ein aktuelles und zutreffendes Urteil des LAG Schleswig-Holstein v. 24.09.2013 – Az. 1 Sa 61/13 - zur beiderseitigen Ausgleichsquittung zeigt.

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16.12.2013

Der BGH, das TMG und die Unterlassungsansprüche - Teil 2

Portrait von Sascha Kremer
Sascha Kremer Mobiles, Agiles, Wolkiges, Virtualisiertes. Gestalten, Verhandeln, Streiten, Einigen.

Mit dem Urteil "Kinderhochstühle im Internet II" (BGH, Urt. v. 16.5.2013 - I ZR 216/11, juris) hat der 1. Zivilsenat seiner Rechtsprechung zur Reichweite der Haftungsprivilegierungen in den §§ 8 ff. TMG ein weiteres Kapitel hinzugefügt (zur unmittelbaren Vorgeschichte siehe Kremer, "KG: Haftungsprivilegierungen im TMG doch auf Unterlassungsansprüche anwendbar", CRonline Blog v. 14.10.2013; ausführlich zu den unterschiedlichen Ansätzen im Markenrecht, Wettbewerbsrecht und beim Persönlichkeitsschutz siehe Härting, "BGH: Rechtsprechung zu den Prüfungspflichten der Online-Dienste – ein Überblick", CRonline Blog v. 25.5.2013).

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13.12.2013

Drum prüfe, wer sich heut´ erkläret ...

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Es war kein Freitag, der 13., sondern Ende Juni 2012, als ein Arbeitgeber, der im Februar 2012 mit ver.di einen Haustarifvertrag als Sanierungstarifvertrag abgeschlossen hatte, seine Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband mit Wirkung zum 31.12.2012 ordentlich kündigte. Der Haustarifvertrag galt für die Zeit vom 1.1. bis 31.12.2013, eine Nachwirkung war ausgeschlossen. Ein Arbeitnehmer, der seit 1977 bei dem Arbeitgeber beschäftigt und Mitglied von ver.di war, machte im Oktober 2012 Leistungen  aus dem Verbandstarifvertrag für die Zeit von Juli bis Dezember 2012 geltend. Anfang Dezember 2012 erklärte der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitgeberverband, dass er die "Ankündigung einer Kündigung in vollem Umfang" zurückziehe. Der Arbeitgeberverband erklärte daraufhin, dass der Arbeitgeber auch über den 31.12.2012 hinaus Mitglied des Arbeitgeberverbandes sei. Der Haustarifvertrag sah vor, dass er ohne Frist und ohne Nachwirkung endet "mit der Erklärung des Austritts von CT aus dem Unternehmensverband Hafen Hamburg e.V. bzw. aus der Tarifbindung".

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12.12.2013

Abwegige Abmahnungen: Warum der Konsum von Pornos erlaubt ist.

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

In dem Fall "Redtube" geht es um Pornovideos, die (angeblich) illegal auf der Streaming-Plattform redtube.com verbreitet werden. Zahlreiche Aspekte und Randaspekte der "Abmahnwelle" werden an vielerlei Orten diskutiert. Die Kernfrage gerät dabei leicht in Vergessenheit:

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06.12.2013

"One Stop Shop" - The Devil is in the Detail

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

The EU justice ministers today discussed the "one stop shop" principle, which is one of the pillars of the EU data protection Regulation proposed by the EU Commission in January 2012. The discussion showed that the details of the EU data protection reform are complex and challenging.

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03.12.2013

AÜG-Reform mal andersherum

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Weithin unbemerkt haben die SPD-geführten Bundesländer (Rheinland-Pfalz, NRW, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Brandenburg) im Bundesrat einen Entschließungsantrag eingebracht, der die Herausnahme der öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften aus dem Anwendungsbereich des AÜG zum Gegenstand hat. Nachzulesen ist dies in der BR-Drucksache 745/13 v. 30.10.2013.

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03.12.2013

Doktortitel, Anwälte und Steuerabteilungsleiter

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Heute fand ich in der Süddeutschen diese Glosse, die uns Rechtsanwälten verdeutlicht, wie bedeutsam Fortbildung ist: http://www.sueddeutsche.de/politik/streit-um-ehrentitel-doktor-mit-sternchen-1.1833922.

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28.11.2013

Großer Koalitionsvertrag - Was steht zwischen den Zeilen

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die Parteien der großen Koalition haben sich nach langem Ringen auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Zentrale Anliegen im Arbeitsrecht sind danach die bundesweite Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro bis spätestens 2017, die Erschwerung von Scheinwerkverträgen und die Einführung einer Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten für Leiharbeitnehmer. Interessant ist aber nicht nur der Wortlaut des Koalitionsvertrags, sondern auch das, was nicht (ausdrücklich) geregelt ist.

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27.11.2013

Arbeitskampf, Krankheit und Urlaub - Ich bin dann mal weg!

Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

In einem Unternehmen kam es 2012 und 2013 zu mehreren Streikmaßnahmen der Gewerkschaft, an denen sich u.a. die Klägerin beteiligte. Inwieweit ihr Vergütung zusteht, ist streitig. Ab dem 01.11.2012 nahm die Klägerin an einem unbefristeten Streik teil, der am 23.01.2013 beendet war. Ab dem 24.01.2013 wurde der Arbeitskampf in Form eines Wellenstreiks geführt. Die Gewerkschaft rief jeweils an einzelnen Tagen kurzfristig zur Arbeitsniederlegung auf.

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25.11.2013

Nachschieben von Kündigungsgründen bei außerordentlicher Kündigung

Portrait von Gerhard Schäder
Gerhard Schäder

Liegen zum Zeitpunkt des Zuganges der außerordentlichen Kündigung objektiv weitere Kündigungsgründe vor, die dem Arbeitgeber erst nach dem Zugang der Kündigung bekannt werden, muss der Arbeitgeber bei den nachgeschobenen Gründen die Zweiwochenfrist nicht wahren und im Falle des Verdachtes auch keine weitere Anhörung durchführen. Das gat das BAG am 23.5.2013 (Az.: 2 AZR 102/12) entschieden.

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21.11.2013

Anzeigepflicht bei Kündigung eines schwerbehinderten Menschen in der Probezeit

Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Der Sonderkündigungsschutz der §§ 85 ff. SGB IX gilt nach § 90 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX nicht, wenn das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung noch nicht länger als sechs Monate bestanden hat. Oft wird in der Praxis die Anzeigepflicht des Arbeitgebers nach § 90 Abs. 3 SGB IX übersehen.

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18.11.2013

OLG Hamm: Zweifach gescheiterte Abnahme kein Indiz für Fehlschlagen der Nacherfüllung

Portrait von Sascha Kremer
Sascha Kremer Mobiles, Agiles, Wolkiges, Virtualisiertes. Gestalten, Verhandeln, Streiten, Einigen.

Modernisierungs- und Umbauarbeiten an einem Einfamilienhaus sind wegen der wechselseitigen Abhängigkeiten sowie der Vielgestaltigkeit der denkbaren Mängel der vom Werkunternehmer zu erbringenden Leistungen mit dem Werkvertragsrecht unterfallenden IT-Projekten grundsätzlich vergleichbar. Deshalb ist die Entscheidung des OLG Hamm, Urt. v.  28.2.2013 - 21 U 86/12, zur Abnahme auch für IT-Jurist/inn/en von Bedeutung, zumal das OLG Hamm seiner Entscheidung zwei eindeutige Leitsätze mitgegeben hat:

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18.11.2013

Ist "stets zur vollen Zufriedenheit" der Durchschnitt?

Portrait von Gerhard Schäder
Gerhard Schäder

Streitigkeiten über die Bewertung in Zeugnissen werden häufig nach der Darlegungs- und Beweislast entschieden. Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes ist grundsätzlich ein Zeugnis mit einer durchschnittlichen Leistung zu erteilen (Bewertung: "zur vollen Zufriedenheit").  Begehrt der Arbeitnehmer eine gute oder sehr gute Bewertung, muss er dies darlegen und beweisen, erstellt der Arbeitgeber eine ausreichende oder noch schlechtere Bewertung aus, muss er dies ebenfalls darlegen und beweisen. Der zwischenzeitlich ausgeschiedene Vorsitzende des 9. Senates des BAG, Herr Düwell, hat auf zwei empirische Untersuchungen hingewiesen, aus denen sich ergibt, dass die Mehrzahl der Zeugnisse mit gut oder sehr gut bewertet werden (NZA 2011, 958), und angekündigt, dass sich die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes dazu möglicherweise ändern wird. Die Instanzrechtsprechung hat durch ein Urteil des LAG Berlin-Brandenburg (Urteil vom 21.03.2013 - 18 Sa 2133/12) reagiert und entsprechend festgestellt, dass ein durchschnittliches Zeugnis der Bewertung gut, also "stets zur vollen Zufriedenheit" entspricht.

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14.11.2013

Datenschutz im 21. Jahrhundert – Teil 12: Zukunftsthema „diffuse Bedrohlichkeit“

Portrait von Niko Härting
Niko Härting

Profiling, Big Data, Internet der Dinge: Das Datenschutzrecht hinkt der Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnik weit hinterher und schwankt zwischen Überregulierung und Resignation. Das eiserne Festhalten am Verbotsprinzip und die Fetischisierung der Einwilligung versperren den Blick auf die Zukunftsfragen des Persönlichkeitsschutzes.

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