Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz – Kommentar

- Im Fokus: Jahressteuergesetz 2024 und Wachstumschancengesetz
- Kompakte Darstellung bietet Überblick über diese Materie
- Für die Gestaltungsberatung und Beratung nach Eintritt eines Erbfalls geeignet
Beschreibung
Nichts verpassen
Nach dem ErbStG unterliegen der Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer der Erwerb von Todes wegen, Schenkungen unter Lebenden, Zweckzuwendungen sowie das Vermögen bestimmter Stiftungen und Vereine in Zeitabständen von je 30 Jahren. Durch rechtliche Gestaltungen und lebzeitige Vermögensübertragungen lässt sich die Steuer reduzieren. Dies kann vor allem für unternehmerisch gebundenes Vermögen essentiell sein.
Dieser kompakte Kommentar, beruhend auf dem bewährten Basiskommentar von Lippross/Seibel, erleichtert den Überblick über diese Materie und führt schnell zu Ergebnissen.
Neu
- Änderungen des ErbStG durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz
- Jahressteuergesetz 2024
- Wachstumschancengesetz
Durch das Wachstumschancengesetz wird das ErbStG geändert und insbesondere die neue Vorschrift § 2a ErbStG „Rechtsfähige Personengesellschaft" eingeführt. Hierdurch wird für die rechtsfähigen Personengesellschaften die Fortführung des Transparenzprinzips und des Gesamthandsprinzips klargestellt. Weitere Änderungen des ErbStG erfolgten durch das Wachstumschancengesetz und das Jahressteuergesetz 2024.
Autoren
Bearbeitet von RA, FAStR/FAStrafR/FAArbR Prof. Dr. Manzur Esskandari; VorsRiFG Dipl.-Fw. Ingo Lutter; StOIin Dipl.-Fw. Olivia TrentmannAngaben zur Produktsicherheit
Hersteller Verlag Dr. Otto Schmidt KGGustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln
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