Handbuch Personengesellschaften
Gesellschaftsrecht – Steuerrecht – Sozialversicherungsrecht - Verträge und Formulare
Online erhältlich in diesen Modulen:
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Beratermodul Personengesellschaften
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Aktionsmodul Steuern plus Wirtschaft
juris Handels- und Gesellschaftsrecht
juris Handels- und Gesellschaftsrecht premium
Owlit Geschäftsführung
Beschreibung
Das Recht der Personengesellschaften unterliegt einem tiefgreifendem Wandel. Am 1.1.2024 tritt die große Reform des MoPeG in Kraft und bringt viele Neuerungen mit sich. Was kommt, was bleibt, was ändert sich? Was gilt es vorbereitend zu beachten? Bereits jetzt ist hier das MoPeG zentraler Gegenstand aller Aktualisierungen.Wichtig ist es daher, sich frühzeitig zu informieren und auf die anstehenden Änderungen vorzubereiten.
Das renommierte Handbuch der Personengesellschaften ist dafür der ideale Begleiter: Wissenschaftlich fundiert und praktisch hilfreich werden schon jetzt alle künftigen MoPeG-Regelungen erläutert und mit jeder Aktualisierung ergänzt. Das perfekte Tool für alle wichtigen gesellschaftsrechtlichen, steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Rechtsfragen rund um die Personengesellschaft. Mit umfangreichen Formularteil.
Aktuelles aus Update 87:
- Neu: Ausscheiden eines Gesellschafters (Noack)
- Einlage und Haftung des Kommanditisten und Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung (erstmals bearbeitet von Schirrmacher)
- Die Vertretung von OHG/KG (Wertenbruch)
Der Westermann/Wertenbruch beinhaltet das gesamte Recht der Personengesellschaften und befasst sich ausführlich mit den praktisch bedeutsamen Rechtsformen der (e)GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG und Partnerschaftsgesellschaft bis hin zur Stillen Gesellschaft. Die Autorenschaft besteht aus Spezialisten aus Wissenschaft und Praxis, die für die Qualität und Nutzbarkeit des Handbuches einstehen.
Inklusive Datenbankzugang: Beziehern des Handbuchs steht im Rahmen ihres Abonnements exklusiv der Zugang zu ihrer Datenbank „Westermann/Wertenbruch online“ zur Verfügung. Dieses Online-Angebot erweitert die bewährte Qualität des Loseblattwerks um eine starke elektronische Komponente auf der leistungsstarken und benutzerfreundlichen Oberfläche von Otto Schmidt online.
Auf einen Blick und Klick: Unser Angebot zum Personengesellschaftsrecht
Mit Umsetzung des MoPeG am 1.1.2024 tritt eine tiefgreifende Veränderung im Personengesellschaftsrecht in Kraft. Passend dazu haben wir hier alle Arbeitsmittel zusammengestellt.
Aktuelle Updates Lieferung 87 (Dezember) 2023
Die neueste Aktualisierung des Handbuchs widmet sich ganz dem Gesellschaftsrecht. Zum einen schreitet die Erneuerung des Abschnitts 6 „Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters" voran. Dieser Abschnitt wird sich zukünftig mit allen Möglichkeiten von Veränderungen im Gesellschafterbestand einschließlich der Abfindung des ausgeschiedenen Gesellschafters befassen. Dazu legt RiLG Dr. Max Noack den neu erstellten § 38 Ausscheiden eines Gesellschafters vor (siehe Rz. I 1220 ff.). Die Überarbeitung geht auf die wesentlichen Änderungen durch das MoPeG ein, insbesondere in Bezug auf die Austrittskündigung im Unterschied zur Auflösungskündigung einschließlich dazu gehöriger Übergangsregelungen sowie auf die Ausschließung von Gesellschaftern (Rz. I 1253 ff.), und zeigt den Gestaltungsbedarf und die Grenzen der Gestaltungsmöglichkeiten auf.
Darüber hinaus hat Dr. Carsten Schirrmacher § 50 Einlage und Haftung des Kommanditisten (Rz. I 2801 ff.) und § 51 Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung bei Einlagenrückgewähr, Ausscheiden und Eintritt sowie Gesellschafterwechsel (Rz. I 2951 ff.) überarbeitet und tritt damit die Nachfolge von Dr. Gerd Sassenrath und Dr. Kai-Steffen Scholz an. Obgleich die Kommanditistenhaftung durch das MoPeG keine grundstürzenden Neuerungen erfuhr, ergeben sich doch einige Änderungen, die ebenso wie jüngere Entwicklungen in Rechtsprechung und Literatur berücksichtigt werden.
Abgerundet wird die Aktualisierung durch die Überarbeitung von § 16 Die Vertretung vonOHG/KG durch Prof. Dr. Johannes Wertenbruch. Er legt dar, dass das MoPeG zwar für die OHG und die Komplementäre der KG am dispositiven Regelmodell der Alleinvertretungsberechtigung festhält, aber die §§ 125, 126, 127 HGB a.F. in § 124 HGB n.F. unter der Überschrift „Vertretung der Gesellschaft" zusammengefasst werden (Rz. I 309a ff.). Zudem geht er auf die Voraussetzungen der GbR als vertretungsberechtigte Gesellschafterin ein. Schon vor dem MoPeG war aufgrund der Anerkennung der Rechts- und Parteifähigkeit der GbR durch den BGH die Mitgliedschaft einer GbR als persönlich haftende Gesellschafterin einer OHG/KG zu bejahen. Dies wird nun durch die auf dem MoPeG beruhende Neuregelung des § 705 Abs. 2 Alt. 1 BGB klargestellt. Besonderheiten ergeben sich jetzt aber in Bezug auf die Handelsregistereintragung (Rz. I 320a).
Zuletzt erschien Lieferung 87 (Dezember 2023/89,80 € zzgl 16,- € für die Datenbank).