Tipke/Kruse

Abgabenordnung - Finanzgerichtsordnung

Kommentar zur AO und FGO inkl. Steuerstrafrecht
Abgabenordnung - Finanzgerichtsordnung
Loseblattwerk Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Im gesamten Steuerverfahren brauchen Sie überlegenes Fachwissen, die besseren Argumente und höchste Aktualität. Mit dem Tipke/Kruse bekommen Sie den notwendigen Vorsprung. Inklusive Datenbank "Tipke/Kruse online".
Erscheinungsweise: 5 x jährlich
  • Standardwerk zur AO und FGO
  • Wissenschaftlich fundierter Praxiskommentar
  • Übersichtliche Darstellungsweise
  • Inklusive Online-Datenbank „Tipke/Kruse online“ mit umfangreichem Inhalt
  • Namhafte Autoren aus Wissenschaft und Praxis

ISBN 978-3-504-22119-5

145X205 mm, Kommentar, 5 Ordner
198,00 € inkl. MwSt. Fortsetzungsbezug für mindestens 24 Monate. Kündigung danach jederzeit möglich.
  • Fehlt kurzfristig wegen Nachsortierung
Beschreibung

Der Tipke/Kruse ist ein wissenschaftlich fundierter Praxiskommentar. Er verarbeitet nicht nur die Judikatur (BFH, FG, EuGH, BVerfG und sonstige höchstrichterliche Rechtsprechung). Vielmehr reflektiert er auch die wissenschaftliche steuerrechtliche Literatur. In eigenständiger Gedankenführung entwickelt das Standardwerk seit mehr als fünf Jahrzehnten das Steuerverfahrens- und Prozessrecht meinungsbildend fort. Dabei hat es sich dem Individualrechtsschutz verschrieben und bezieht Position gegen staatliche Willkür.

Das Steuerstrafrecht wurde in den Kommentar aufgenommen. War dies in der Vergangenheit eine Materie für Spezialisten, so kommt heute zunehmend auch der „normale“ Berater z.B. durch die Verschärfung der Selbstanzeigeregelung mit diesem Rechtsgebiet in Kontakt. Auch die steuerstrafrechtlichen Kommentierungen sind inhaltlich auf die Bedürfnisse eines Steuerpraktikers ausgerichtet.

Das Werk enthält außerdem die Kommentierungen der Nebengesetze VwZG und FVG sowie Ausführungen zum relevanten Verfassungs- und Europarecht.

Beziehern des Tipke/Kruse steht im Rahmen ihres Abonnements exklusiv der Zugang zu ihrer Datenbank „Tipke/Kruse online“ zur Verfügung. Dieses Online-Angebot erweitert die bewährte Qualität des Loseblattwerks um eine starke elektronische Komponente auf der leistungsstarken und benutzerfreundlichen Oberfläche von Otto Schmidt online.

Nutzen Sie Ihren Zugang zu „Tipke/Kruse online“ zur schnellen und unkomplizierten Recherche. Die Datenbank enthält eine ganze Reihe von exzellenten Werken für die rechtsgebietübergreifende Beratung. Alle Kommentare werden zudem ständig online aktualisiert.

Inhalte von „Tipke/Kruse online“:

  • Tipke/Kruse, Abgabenordnung – Finanzgerichtsordnung Kommentar, 8.500 Seiten
  • Kirchhof/Seer, Einkommensteuergesetz Kommentar, 2.800 Seiten, jährliche Aktualisierung
  • Rödder/Herlinghaus/Neumann, Körperschaftsteuergesetz Kommentar, 2.400 Seiten
  • Wäger, Umsatzsteuergesetz Kommentar, 1.900 Seiten
  • Wendt/Suchanek/Möllmann/Heinemann, Gewerbesteuergesetz Kommentar, 1.100 Seiten
  • Rödder/Herlinghaus/van Lishaut, Umwandlungssteuergesetz Kommentar, 2.200 Seiten
  • Behrens/Wachter, Grunderwerbsteuergesetz Kommentar, 1.000 Seiten
  • von Oertzen/Loose, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz Kommentar, 1.700 Seiten
  • Tipke/Lang, Steuerrecht, 1.700 Seiten
  • Gesetze, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen topaktuell

Alle Änderungen stets im Blick.

Lieferung 175 – Juni 2023

Die Kommentierung von § 138a AO zum länderbezogenen Bericht multinationaler Unternehmensgruppen wurde angesichts mehrerer Gesetzesänderungen und der geplanten Einführung einer Offenlegung von Ertragsteuerinformationen (public country by country reporting) als Rechnungslegungspflicht nach dem HGB aktualisiert. Neben der Darstellung des Inhalts und offener Fragen wird grundsätzlich der informatorische Mehrwert und die Verhältnismäßigkeit dieser Transparenzpflichten beleuchtet.

Die schon in der 174. Lieferung begonnene Einarbeitung der Ende 2022 verabschiedeten Gesetzes- und Verordnungsänderungen (JStG 2022; 6. VO zur Änderung von Steuerverordnungen vom 19.12.2022; DAC 7-Umsetzungesetz vom 20.12.2022) wird fortgesetzt – „betroffen" sind die Kommentierungen zu § 180 AO (sowohl infolge einer Änderung in der VO zu § 180 Abs. 2 AO zur Feststellung bei sog. Liebhaberei als auch durch Einführung eines „Teilabschlussbescheids" in einem neuen Abs. 1a), zu § 181 AO (verfahrensrechtliche Ergänzung zu § 180 Abs. 1a AO n.F.), § 184 AO und § 188 AO (sog. Bereitstellung zum Abruf betr. den Gewerbesteuermessbescheid und den Zerlegungsbescheid) sowie § 211 AO (redaktionelle Anpassung an § 200 AO n.F.). Von besonderer Bedeutung ist dabei der neue (aber zeitlich erst versetzt wirkende, s. zum zeitlichen Anwendungsbereich § 180 AO vor Rz. 1) „Teilabschlussbescheid", der im Rahmen der „Modernisierung der Außenprüfung" frühzeitig zu Rechtssicherheit führen oder jedenfalls die Chance zur Rechtsdurchsetzung eröffnen soll (s. § 180 AO Rz. 76a). Die weiteren (ebenfalls nur zeitversetzt wirkenden) Neuerungen aus dem Regelungsbereich der Außenprüfung werden mittels einer alle Vorteile und Nachteile reflektierenden Kommentierung mit der nächsten Lieferung „nachgeliefert".

Die AO enthält in den §§ 249 ff. AO das finanzbehördliche Vollstreckungsrecht zur zwangsweisen Durchsetzung von Finanz-Verwaltungsakten durch die Finanzbehörde. Die Grundlagen des Vollstreckungsrechts (Vor § 249 und § 249 AO) werden mit dieser Lieferung auf den neuesten Stand gebracht. Da Vollstreckungsmaßnahmen vor Ort zunehmend auf gewaltbereite Schuldner treffen, wurde in § 249 AO ein Abs. 3 zum Schutz der Vollstreckungsbehörde vor gewaltsamen Übergriffen bei der Vollstreckung neu aufgenommen. Die Finanzbehörde kann danach zur Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen Auskunfts- und Unterstützungsersuchen nach § 757a ZPO an die Polizei stellen. Insoweit werden daher die Schutzinstrumente der ZPO zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt auf das finanzbehördliche Vollstreckungsverfahren ausgedehnt, aber hier zum Teil auch modifiziert (s. § 249 AO Rz. 33 ff.). Der steuerrechtliche Bußgeldtatbestand der „Steuergefährdung" (§ 379 AO) wurde zuletzt im Dezember 2022 um neue Ordnungswidrigkeitstatbestände (insbesondere im Zuge der „modernisierten" Außenprüfung und des digitalen Datenzugriffs) ergänzt. Die aktuelle Ergänzungslieferung enthält darum eine Gesamtaktualisierung dieser Vorschrift. Ein Aktualisierungsbedarf bestand auch bei § 405 AO (Entschädigung der Zeugen und Sachverständigen) und bei § 408 AO (Kosten des Strafverfahrens); die Kommentierung bekräftigt die Auffassung, dass bei gemeinschaftlicher Verteidigung durch einen Rechtsanwalt und (z.B.) einen Steuerberater („gebündelte Verteidigung") die Vergütungen beider Verteidiger zu den erstattungsfähigen Kosten des erfolgreich verteidigten Mandanten gehören (s. § 408 AO Rz. 7).

Die Vollstreckungsvorschriften der FGO (§§ 150 bis 154) stehen zwar nicht im Mittelpunkt des „normalen Finanzprozesses" – der forensisch Tätige wird jedoch auch insoweit aus der aktualisierten Kommentierung des § 150 FGO Rechtsschutzüberlegungen (bei Vollstreckung der öffentlichen Hand) und Hinweise für einen erfolgreichen „letzten Akt" des Verfahrens (§§ 151 ff. AO zur Vollstreckung gegen die öffentliche Hand) entnehmen können, ebenso im Zusammenhang mit der Kommentierung zu der (antragsbezogenen) Möglichkeit einer Zwangsgeldandrohung gegen die Finanzbehörde (§ 154 FGO).

Die Regelungen zu §§ 67 f. FGO zur Klageänderung bzw. zu einer Änderung des angefochtenen Verwaltungsakts stehen in einem engen Zusammenhang. Die überarbeitete Kommentierung macht besonders eindringlich die systematische Einordnung und die Rechtsschutzfolgerungen deutlich, ebenso die Handlungsoptionen bei einer Verletzung des § 68 FGO (s. § 68 FGO Rz. 30 ff.).

Ein Sachregister ist nach wikipedia eine strukturierte, listenartige und rasch zugriffsbereite Informations-Sammlung – und es sollte „aktuell" sein, um seinen Zweck erfüllen zu können! Dieser Anforderung unter Verarbeitung auch neuer gesetzlicher Begrifflichkeiten stellt sich Frau Sterzinger mit bemerkenswerter Akribie (die wissensbasierte Zuordnung ist ungeachtet der KI kein Auslaufmodell!), und dafür sind die Autoren (als bekennende Nutzer dieses Hilfsmittels) dankbar.

Informationen zu den Ergänzungslieferungen
Zuletzt erschien Lieferung 174 (März 2023/109,- € zzgl. 24 € für die Datenbank).
Autoren
Begründet von Prof. Dr. Klaus Tipke †, Prof. Dr. Heinrich Wilhelm Kruse †, Fortgeführt von Prof. Dr. Roman Seer, VorsRiBFH Dr. Peter Brandis, RiBFH Prof. Dr. Matthias Loose, Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen, Prof. Dr. Marcel Krumm.
Rezensionen

"Mit offensichtlicher Lust auch an Beratung und Gestaltung geben die Autoren ... praktische Empfehlungen und taktische Ratschläge...."
RAin FAStR Alexandra Mack, FR 2017, 307

„Der Kommentar von Tipke/Kruse ist für den Einsatz nicht nur in der öffentlichen Verwaltung uneingeschränkt zu empfehlen. Dies ist insbesondere darin begründet, dass er aktuell wissenschaftlich fundiert und praxistauglich ist.“
Prof. Dr. Jens M. Schmittmann Verwaltungsrundschau 2014, 317

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