Kapp/Ebeling

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz

Kommentar
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Loseblattwerk Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Der Standardkommentar für die steuergünstige Planung erbrechtlicher Verfügungen und die optimale Beratung im Erbfall.
Erscheinungsweise: 4 x jährlich
  • Kommentar aus der Praxis für die Praxis
  • Zahlreiche Gestaltungsempfehlungen, Fall- und Berechnungsbeispiele
  • Übersichtliche Rechtsprechungs-ABCs
  • Hinweise zu zweckmäßigem Vorgehen und Umgang mit den Finanzbehörden
  • Inklusive Online-Modul „Kapp/Ebeling online“

ISBN 978-3-504-45018-2

145X205 mm, 2.580 Seiten, Kommentar, Loseblattsammlung
129,00 € inkl. MwSt. Fortsetzungsbezug für mindestens 24 Monate. Kündigung danach jederzeit möglich.
  • Fehlt kurzfristig wegen Nachsortierung

Beschreibung

Die Koryphäe.
Was gilt, erläutern die Erbschaftsteuer-Experten: Der Kapp/Ebeling ist das Standardwerk für die steuergünstige Planung erbrechtlicher Verfügungen und die optimale Beratung im Erbfall. Das ErbStG wird umfassend, kritisch und meinungsbildend kommentiert – mit den bewertungsrechtlichen Aspekten, die an Ort und Stelle eingearbeitet sind. Gründlich analysiert und bei Bedarf mit Hinweisen versehen wurden Rechtsprechung, Literatur sowie Richtlinien und Erlasse.

  • Viele Fall- und Berechnungsbeispiele
  • Zahlreiche Gestaltungsempfehlungen
  • Übersichtliche Rechtsprechungs-ABCs
  • Hinweise zu zweckmäßigem Vorgehen und Umgang mit den Finanzbehörden

Topaktuell.
In einem so dynamischen Rechtsgebiet wie dem Steuerrecht spielt die Aktualität der Informationen eine entscheidende Rolle. 4 Aktualisierungen pro Jahr sorgen dafür, dass die Kommentierung im Printwerk und der Datenbank auf Stand gebracht wird. Über 1.200 Seiten Austausch pro Jahr – mehr Aktualität geht kaum. Und dennoch ist das Werk einbändig und kompakt.

Thema Erbschaftsteuerreform.
Die neuen Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 mit den ergänzenden Erbschaftsteuer-Hinweisen 2019 sind eingearbeitet, wie gewohnt kritisch kommentiert und mit Gestaltungshinweisen versehen. Die Ausführungen sind verlässlich und haben Bestand, sie werden die Praxis zuverlässig durch die weiterhin unruhigen Zeiten in der Erbschaftsteuer begleiten.

Das Ohr am Puls der Zeit.
Internationale Erbschaftsteuerfälle bekommen in der Praxis immer mehr Relevanz. Daher bekommen sie künftig auch im Kapp/Ebeling mehr Aufmerksamkeit. Die internationales Recht betreffenden Kommentierungen, beispielsweise in § 21 ErbStG zu den DBA, werden weiter ausgebaut. Die Texte der DBA stehen im Anhang. So wächst der Kommentar mit seinen Aufgaben.

Geschätzt und anerkannt.
Seit Gründung liegt das Werk in den bewährten Händen der Kanzlei Kapp/Ebeling, mit RA/StB/Notar a.D. Dr. Reinhard Geck und RA/StB/Notar Dr. Thomas Curdt zeichnen zwei renommierte Berater aus deren Reihen für das Werk verantwortlich. Hinzu kommt die Stimme der Verwaltung, der durch RD FinMin.RP Dirk Eisele im Werk Gehör verschafft wird. Das Ergebnis sind ausgewogene, aber auch durchaus kritische Kommentierungen, gut lesbar und ganz auf die Praxis abgestimmt.

Kapp/Ebeling mit online-plus.
Beziehern des Kapp/Ebeling steht im Rahmen ihres Abonnements exklusiv der Zugang zu ihrer Datenbank „Kapp/Ebeling online" zur Verfügung. Dieses Online-Angebot erweitert die bewährte Qualität des Loseblattwerks um eine starke elektronische Komponente.

Nutzen Sie Ihren Datenbank-Zugang zur schnellen und unkomplizierten Recherche.

Inhalte von „Kapp/Ebeling online":

  • Kapp/Ebeling, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz Kommentar
  • Groll/Steiner, Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung
  • Erbschaft-Steuerberater Fachzeitschrift, 12 Ausgaben/Jahr mit Zeitschriften-Archiv seit 2003
  • Gesetze, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen topaktuell

Alle Änderungen stets im Blick.

Lieferung 104 – April 2025

Gegenstand der 104. Ergänzungslieferung ist die Aktualisierung der Vorbemerkungen zu §§ 13a ff., des § 13a und des § 28 ErbStG.

Der Schwerpunkt der hiesigen Lieferung liegt in der Überarbeitung des § 13a ErbStG, der die Steuerbefreiung für Betriebsvermögen, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Anteile an Kapitalgesellschaften zum Gegenstand hat. Während § 13b ErbStG sich mit der Abgrenzung des begünstigungsfähigen bzw. begünstigten Vermögens vom nicht begünstigten Vermögen befasst, regelt § 13a ErbStG die generelle Systematik des Verschonungsregimes, den Umfang der sachlichen Steuerbefreiung (85 % in der Regelverschonung und 100 % im Alternativmodell) sowie etwaige Nachsteuertatbestände, insbesondere bei Nichteinhaltung der Lohnsummenvoraussetzungen und bei Veräußerung oder Aufgabe des Schenkungsgegenstands.

Auch wenn es seit 2016 um § 13a ErbStG von Seiten des Gesetzgebers (abgesehen von kleineren Ergänzungen) ruhiger geworden ist, wirken eine Vielzahl von Entscheidungen der Finanzgerichte und der Finanzverwaltung auf Auslegung und Bedeutung der Steuerbefreiung ein. Beispielhaft für die Komplexität und die geringe Fehlertoleranz der Regelung ist hierbei das Urteil des BFH zum sog. Optionsfall bei (gesetzlich unwiderruflicher) Beantragung des Alternativmodells: Entscheidet sich der Steuerpflichtige für die Vollverschonung, liegen die Voraussetzungen hierfür allerdings nicht vor, soll er nach Auffassung des BFH nicht etwa zurückfallen auf die Regelverschonung von 85 %, sondern gar keine Steuerbefreiung erhalten. Zumindest aber ist insoweit jede übertragene wirtschaftliche Einheit für sich zu betrachten. Des Weiteren widmet sich die aktuelle Lieferung der Überarbeitung des § 28 ErbStG. Das Verschonungsinstrumentarium der §§ 13a bis 13d ErbStG sowie § 19a ErbStG wird durch die Stundungsregelungen des § 28 ErbStG, der im Verhältnis zur allgemeinen Stundung nach § 222 AO als lex specialis einzustufen ist, ergänzt. Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurde die bisherige Stundung nach § 28 Abs. 3 ErbStG auf sämtlichen Grundbesitz erweitert, der Wohnzwecken dient. Soweit der nämliche Grundbesitz in einem Drittstaat belegen ist, wird die Gewährung der Stundung davon abhängig gemacht, dass in Bezug auf die Erbschaftsteuer ein Informationsaustausch mit diesem Drittstaat sowie die Möglichkeit der Beitreibung entsprechender steuerlicher Forderungen sichergestellt ist.

Ob es im Übrigen bei dem bisherigen Verschonungssystem bleiben kann, ist nun wieder Gegenstand eines Verfahrens vor dem BVerfG. Erneut geht es um die Frage, ob Betriebsvermögen gegenüber Privatvermögen übermäßig begünstigt wird. Es bleibt also im Bereich der Betriebsvermögensverschonung (ganz abgesehen von den stets vorhandenen politischen Unwägbarkeiten) spannend.

Boppard/Hannover, im April 2025

Dirk Eisele
Dr. Thomas Curdt
Dr. Philipp Karl Kepper

Informationen zu den Ergänzungslieferungen
Zuletzt erschien Lieferung 103 (April 2025/96,- € zzgl. 62,- € für die Datenbank).
Autoren
Bearbeitet von RA/StB/Notar a.D. Dr. Reinhard Geck, MR Dirk Eisele, RA/StB/Notar Dr. Thomas Curdt LL.M. (Cambridge) und RA/FASt/Notar Dr. Philipp Karl Kepper.

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Hersteller
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58, 50968 Köln
E-Mail:
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