Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Kommentar
Online in diesen Modulen
Aktionsmodul Steuerrecht
Beratermodul Kapp/Ebeling Erbschaftsteuerrecht
Aktionsmodul Steuern plus Wirtschaft
juris Otto Schmidt Steuerrecht Premium
juris Otto Schmidt Erbschaftsteuerrecht
juris Notare Premium
- Kommentar aus der Praxis für die Praxis
- Zahlreiche Gestaltungsempfehlungen, Fall- und Berechnungsbeispiele
- Übersichtliche Rechtsprechungs-ABCs
- Hinweise zu zweckmäßigem Vorgehen und Umgang mit den Finanzbehörden
- Inklusive Online-Zugang zu Kapp/Ebeling online
Beschreibung
Die Koryphäe.
Was gilt, erläutern die Erbschaftsteuer-Experten: Der Kapp/Ebeling ist das Standardwerk für die steuergünstige Planung erbrechtlicher Verfügungen und die optimale Beratung im Erbfall. Das ErbStG wird umfassend, kritisch und meinungsbildend kommentiert – mit den bewertungsrechtlichen Aspekten, die an Ort und Stelle eingearbeitet sind. Gründlich analysiert und bei Bedarf mit Hinweisen versehen wurden Rechtsprechung, Literatur sowie Richtlinien und Erlasse.
- Viele Fall- und Berechnungsbeispiele
- Zahlreiche Gestaltungsempfehlungen
- Übersichtliche Rechtsprechungs-ABCs
- Hinweise zu zweckmäßigem Vorgehen und Umgang mit den Finanzbehörden
Topaktuell.
In einem so dynamischen Rechtsgebiet wie dem Steuerrecht spielt die Aktualität der Informationen eine entscheidende Rolle. 4 Aktualisierungen pro Jahr sorgen dafür, dass die Kommentierung im Printwerk und der Datenbank auf Stand gebracht wird. Über 1.200 Seiten Austausch pro Jahr – mehr Aktualität geht kaum. Und dennoch ist das Werk einbändig und kompakt.
Thema Erbschaftsteuerreform.
Die neuen Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 mit den ergänzenden Erbschaftsteuer-Hinweisen 2019 sind eingearbeitet, wie gewohnt kritisch kommentiert und mit Gestaltungshinweisen versehen. Die Ausführungen sind verlässlich und haben Bestand, sie werden die Praxis zuverlässig durch die weiterhin unruhigen Zeiten in der Erbschaftsteuer begleiten.
Das Ohr am Puls der Zeit.
Internationale Erbschaftsteuerfälle bekommen in der Praxis immer mehr Relevanz. Daher bekommen sie künftig auch im Kapp/Ebeling mehr Aufmerksamkeit. Die internationales Recht betreffenden Kommentierungen, beispielsweise in § 21 ErbStG zu den DBA, werden weiter ausgebaut. Die Texte der DBA stehen im Anhang. So wächst der Kommentar mit seinen Aufgaben.
Geschätzt und anerkannt.
Seit Gründung liegt das Werk in den bewährten Händen der Kanzlei Kapp/Ebeling, mit RA/StB/Notar a.D. Dr. Reinhard Geck und RA/StB/Notar Dr. Thomas Curdt zeichnen zwei renommierte Berater aus deren Reihen für das Werk verantwortlich. Hinzu kommt die Stimme der Verwaltung, der durch RD FinMin.RP Dirk Eisele im Werk Gehör verschafft wird. Das Ergebnis sind ausgewogene, aber auch durchaus kritische Kommentierungen, gut lesbar und ganz auf die Praxis abgestimmt.
Kapp/Ebeling mit online-plus: Beziehern des Kapp/Ebeling steht im Rahmen ihres Abonnements exklusiv der Zugang zur Datenbank Kapp/Ebeling onlin" zur Verfügung.
Inhalte von „Kapp/Ebeling online"
- Kapp/Ebeling, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz Kommentar
- Groll/Steiner, Praxis-Handbuch Erbrechtsberatung
- Erbschaft-Steuerberater Fachzeitschrift, 12 Ausgaben/Jahr mit Zeitschriften-Archiv seit 2003
- Gesetze, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen topaktuell
Informationen zur 108. Ergänzungslieferung:
Gegenstand der 108. Ergänzungslieferung ist die Aktualisierung der §§ 3, 4, 19 und 32 ErbStG.
Den Schwerpunkt der Ergänzungslieferung stellt die Überarbeitung des § 3 ErbStG dar. Neben § 7 ErbStG bildet die Vorschrift mit ihrer Definition der sachlichen Steuerpflicht bei Erwerben von Todes wegen einen der Kernbestandteile des Erbschafts- und Schenkungsteuerrechts. Sie erfasst nicht nur den klassischen Erb- oder Vermächtnisanfall, sondern erweitert die Steuerplicht im Wege der Fiktion auf weitere Tatbestände, die im Rahmen der erbschaftsteuerlichen Gestaltungs- und Abwehrberatung mitzudenken sind. Hierzu rechnen insbesondere die sog. Abfindungserwerbe.
Die §§ 4 und 19 ErbStG zu der seltenen fortgesetzten Gütergemeinschaft und den Steuersätzen wurden redaktionell angepasst.
Regelungsgegenstand des vollständig überarbeiteten § 32 ErbStG ist die Bekanntgabe des Steuerbescheids an Vertreter. Abweichend von § 122 Abs. 1 AO schreibt § 32 Abs. 1 ErbStG die Bekanntgabe des Steuerbescheids an den Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter in den Fällen des § 31 Abs. 5 ErbStG vor. Diese Personen fungieren insoweit als Zugangsvertreter des Erben. Mithin entfaltet die Bekanntgabe des Steuerbescheids an den Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter Wirkung gegenüber dem Steuerschuldner. Aufgrund des Verweises auf § 31 Abs. 5 ErbStG ist § 32 Abs. 1 ErbStG dahingehend zu interpretieren, dass der Testamentsvollstrecker respektive der Nachlassverwalter entweder die Steuererklärung selbst abgegeben hat oder (zumindest) zur Abgabe verpflichtet war. Ist ein Nachlasspfleger bestellt und hat dieser gemäß § 31 Abs. 6 ErbStG die Steuererklärung abgegeben, so ist diesem als gesetzlichem Vertreter für die unbekannten Erben der Steuerbescheid bekannt zu geben (§ 32 Abs. 2 ErbStG).
Zuletzt erschien Lieferung 108 (Juni 2026/96,- € zzgl. 62,- € für die Datenbank).
Autoren
Bearbeitet von RA/StB/Notar a.D. Dr. Reinhard Geck, MR Dirk Eisele, RA/StB/Notar Dr. Thomas Curdt LL.M. (Cambridge) und RA/FASt/Notar Dr. Philipp Karl Kepper.Downloads
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