Herrmann/Heuer/Raupach

EStG KStG Kommentar

Großkommentar zum Einkommensteuergesetz und Körperschaftsteuergesetz
EStG KStG Kommentar
Loseblattwerk Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Dieser Großkommentar steht für Kommentierungen mit einem Höchstmaß an Qualität, Praxistauglichkeit und Aktualität. Das ergibt sich aus der konstanten Rechtsstandspflege sowie dem tatbestandsmerkmalorientierten Aufbau der Kommentierungen von über 100 Experten aus allen Bereichen des Steuerrechts.
Erscheinungsweise: 6-7 x jährlich
  • Großkommentar mit einem Höchstmaß an Qualität, Praxistauglichkeit und Aktualität
  • Kommentierung wichtiger Nebenbestimmungen, die sich auf Einzelnormen von EStG oder KStG beziehen
  • Autoren aus allen relevanten Bereichen: Beratung, Rechtsprechung, Steuerwissenschaft, Unternehmenspraxis und Finanzverwaltung
  • Viele praktische Beispiele
  • Inklusive Online-Modul "Herrmann/Heuer/Raupach online"

ISBN 978-3-504-23063-0

165X235 mm, 20.796 Seiten, Kommentar, 10 Ordner, Loseblattsammlung
489,00 € inkl. MwSt. Fortsetzungsbezug für mindestens 24 Monate. Kündigung danach jederzeit möglich.
  • Fehlt kurzfristig wegen Nachsortierung

Beschreibung

Im Steuerrecht erwarten Sie von einem Großkommentar zwei Dinge: höchste Qualität und höchste Aktualität. Der Herrmann/Heuer/Raupach bietet beides.

Das Werk enthält detaillierte, zitierfähige und belastbare Kommentierungen zu allen Facetten des deutschen EStG und KStG. Über 130 führende Steuerexperten aus Beratung, Rechtsprechung, Steuerwissenschaft, Unternehmenspraxis und Finanzverwaltung liefern Ihnen Lösungen für alle Herausforderungen in der Praxis.

Außerdem zeigt sich der Großkommentar so frisch wie nie. Rund 84 % der Inhalte wurden seit 2020 neu erstellt oder aktualisiert. Die letzten Gesetzesänderungen, Urteile und Anwendungsschreiben sind allesamt berücksichtigt, darunter das ATADUmsG (ATAD-Umsetzungsgesetz) und das FoStoG (Fondsstandortgesetz). Sieben Updates pro Jahr sorgen dafür, dass das Werk stets auf der Höhe der Zeit bleibt.

Aktualität und Tradition
Einer der führenden Großkommentare zum Einkommensteuergesetz und Körperschaftsteuergesetz seit 1926: Wie konnte der Herrmann/Heuer/Raupach über so lange Zeit hinweg seine Spitzenposition verteidigen? Die Antwort: Dank seiner Aktualität. In diesem Punkt zeigt sich das Werk in diesem Jahr so stark wie nie zuvor. Rund 84 % der Kommentierungen wurden seit 2020 neu erstellt oder aktualisiert.

Auf Höhe der Zeit
So berücksichtigt das Werk die Regelungen zur Beseitigung von Besteuerungsinkongruenzen im Zusammenhang mit hybriden Gestaltungen. Auch die Reform der Entstrickungsbesteuerung sowie das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts sind berücksichtigt.

Des Weiteren finden sich im aktualisierten Herrmann/Heuer/Raupach Kommentierungen zum Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz, zum Fondsstandortgesetz, zum Jahressteuergesetz 2021, zum zweiten Familienentlastungsgesetz sowie zu allen Corona-Steuerhilfegesetzen.

Fundierte Qualität
Dass der Herrmann/Heuer/Raupach seit langem zu den maßgeblichen Werken zum EStG und KStG zählt, hat einen einfachen Grund: Die Qualität der Inhalte sucht ihresgleichen.

Die Kommentierungen stammen von über 130 namhaften Expertinnen und Experten aus allen Bereichen des Steuerrechts: Beratung, Rechtsprechung, Steuerwissenschaft, Unternehmenspraxis und Finanzverwaltung. Neue Vorschriften, Durchführungsverordnungen und Verwaltungsanweisungen werden aus jeder Perspektive beleuchtet. Sie profitieren von neuen Denkanstößen, praxisnahen Lösungen und Gestaltungen sowie rechtssicheren Argumenten für gerichtliche Auseinandersetzungen. Kurz und gut: Die Ausgewogenheit des Herrmann/Heuer/Raupach lässt keine Wünsche offen.

Für die Praxis
Praxistauglich ist das Werk nicht nur wegen der Zitierfähigkeit der Inhalte, sondern auch wegen seines logischen Aufbaus. Seine gesetzessystematische Kommentierung orientiert sich streng am Gesetzeswortlaut und trennt Tatbestandsmerkmale und Rechtsfolge. Jeder Vorschrift sind allgemeine Erläuterungen zum besseren Verständnis und zur schnellen Orientierung vorangestellt.

Auf einen Blick

  • Führender Großkommentar zum EStG und KStG
  • Erstklassige Inhalte
  • Praxisnah, kritisch, wissenschaftlich fundiert
  • Meinungsbildend
  • Umfassende Auswertung von Rechtsprechung, Verwaltungsauffassung und Literatur
  • Viele praktische Beispiele
  • Vollständige, systematische und detaillierte Erläuterungen
  • Multidisziplinäres Autorenteam

Noch mehr Substanz
Das Konzept des Großkommentars wurde erweitert. Es werden auch wichtige Nebenbestimmungen, die sich auf Einzelnormen von EStG oder KStG beziehen, erläutert.

Lösungsorientiert
In den Kommentierungen werden insgesamt alle für die Steuerpraxis relevanten Rechtsgedanken sowie die bei der Rechtsanwendung auftretenden Fragen zum EStG und KStG erläutert.

Herrmann/Heuer/Raupach mit online-plus
Beziehern des Herrmann/Heuer/Raupach steht im Rahmen ihres Abonnements exklusiv der Zugang zu ihrer Datenbank „Herrmann/Heuer/Raupach online" zur Verfügung. Dieses Online-Angebot erweitert die bewährte Qualität des Loseblattwerks um eine starke elektronische Komponente.

Nutzen Sie Ihren Datenbank-Zugang zur schnellen und unkomplizierten Recherche.

Inhalte von „Herrmann/Heuer/Raupach online":

  • Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG Kommentar
  • Kirchhof, Einkommensteuergesetz Kommentar
  • Rödder/Herlinghaus/Neumann, Körperschaftsteuergesetz Kommentar
  • Wendt/Suchaneck/Möllmann/Heinemann, Gewerbesteuergesetz Kommentar
  • FR Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht, 24 Aufgaben/Jahr inklusive Archiv ab 1991
  • Gesetze, Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen topaktuell

Der Herrmann/Heuer/Raupach im Video.
Sehen Sie sich hier das Image-Video zu diesem etablierten Standardwerk an.

Alle Änderungen stets im Blick.

Lieferung 334 – September 2025

Diese Lieferung bildet den Auftakt zur Überarbeitung des § 5 EStG (Gewinn bei Kaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden), die sich über die folgenden Lieferungen erstrecken wird. Hier erhalten Sie die Kommentierungen des Allgemeines Teils sowie des Absatzes 1, kommentiert von Prof. Dr. Heribert M. Anzinger, Ulm und Prof. Dr. Susanne Tiedchen, Vors. Richterin am FG, Cottbus. Die Überarbeitung des § 5 Abs. 1 bringt die Kommentierung in gewohnt gründlicher Weise auf den aktuellen Stand. So ist z.B. die neuere Rechtsentwicklung im Bereich des Genussrechtskapitals unter Berücksichtigung des BMF-Schreibens vom 11. April 2023 dargestellt. Zudem sind Hinweise zu Bilanzierungsfragen im Lichte der Corona-Pandemie und des Ukraine-Kriegs aufgenommen worden. Ein Grundsatz ordnungsmäßiger Buchführung, dessen Anwendungsbereich und Grenzen noch nicht geklärt sind, ist das Wesentlichkeitsprinzip. Der BFH hat hier mit der Entscheidung vom 16. März 2021 (X R 34/19) für Rechnungsabgrenzungsposten eine Grenze gesetzt; der Gesetzgeber hat darauf mit dem neuen § 5 Abs. 5 Satz 2 EStG reagiert. Die Kommentierung ordnet aber schon im Rahmen des Abs. 1 die vielfältigen Äußerungen im Schrifttum der neueren Zeit zum Wesentlichkeitsprinzip ein. Im Bereich der Passivierung von Rückstellungen ist das vom BFH bei öffentlich-rechtlichen Verbindlichkeiten aufgestellte Negativ-Kriterium der Überlagerung durch eigenbetriebliche Interessen durch die Rechtsprechung mittlerweile auf Verbindlichkeiten im privatrechtlichen Bereich übertragen worden (BFH vom 22. Januar 2020 – XI R 2/19); diese Entwicklung wird kritisch gewürdigt.

Weitere Neubearbeitungen und Aktualisierungen

Außerdem finden Sie in dieser Lieferung Neubearbeitungen und Aktualisierungen zu folgenden Vorschriften:

§ 13a EStG (Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen) wurde von Jens Intemann, Dipl.-Finw. (FH), Vorsitzender Richter am FG, Hannover, überarbeitet und aktualisiert. Schwerpunkt der grundlegenden Überarbeitung ist die Auswertung und Einordnung der seit der letzten Aktualisierung ergangenen Rechtsprechung und die Auseinandersetzung mit den zu § 13a EStG bekannt gemachten neuen Verwaltungsweisungen. Für die Praxis sind die Entscheidungen des BFH zum Wechsel der Gewinnermittlungsart von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gem. § 13a EStG (BFH v. 23.11.2022 – VI R 31/20, BStBl. II 2023, 852) sowie die steuerlichen Auswirkungen der Rückkehr zur Durchschnittssatzgewinnermittlung (BFH v. 31.1.2024 – X R 11/22, BFH/NV 2024, 1225) von besonderem Interesse. Die Überarbeitung setzt sich des Weiteren mit den Folgen der Entscheidung des BFH v. 8.6.2022 (VI R 30/20, BStBl. II 2023, 80) zur zeitanteiligen Zurechnung des Durchschnittssatzgewinns im Falle eines Rumpfwirtschaftsjahres auseinander. Die Finanzverwaltung hat ihre zuvor vertretene Auffassung, dass auch bei einem Rumpfwirtschaftsjahr der Grundbetrag (Abs. 4 Satz 2), der Zuschlag für Tierzucht und Tierhaltung (Abs. 4 Satz 3) und die pauschalen Gewinne für Sondernutzungen (Abs. 6 Satz 2) für ein volles Wirtschaftsjahr. anzusetzen seien, der Entscheidung des BFH folgend nunmehr aufgegeben (BMF v. 4.1.2023 – IV C 7 – S 2230/21/10003 :008, BStBl. I 2023, 175).

Besonders hinweisen möchten wir auf die Neukommentierung des zum 1.1.2025 in Kraft getretenen § 13b EStG (Gemeinschaftliche Tierhaltung). Durch diese Vorschrift wird die bislang in § 51a BewG geregelte Besteuerung sogenannter Tierhaltungsgemeinschaften in das EStG überführt. Mit der Neukommentierung durch Dr. Marko Klüger und Dr. Christian Gercke, beide Richter am FG, Hannover, wurde die Vorschrift nun erstmals ausführlich bearbeitet. Dabei wurde besonderes Augenmerk auf die strukturierte Darstellung der den Anwendungsbereich eröffnenden normativen Voraussetzungen gelegt und kontextbezogen auch auf die mit der Neufassung der Norm verbundenen Änderungen eingegangen. Außerdem wurde die finanzgerichtliche und höchstrichterliche Rechtsprechung der letzten Jahre berücksichtigt, etwa zu mehrstöckigen Beteiligungsverhältnissen, zur Beteiligung sog. Landwirtsehegatten sowie zur Ermittlung der Viehbestandsgrenze bei Mehrfachbeteiligungen.

Im Weiteren möchten wir auf folgende Vorschriften hinweisen:

Die überarbeitete Kommentierung zu § 32b EStG (Progressionsvorbehalt), aktualisiert von Dr. Thorsten Kuhn, Rechtsanwalt/Steuerberater/Wirtschaftsprüfer, Kuhn & Partner, Frankfurt am Main, und Dr. Antje Hagena, LL.M. (NYU), Richterin am FG, Hannover, berücksichtigt aktuelle Rechtsprechung und Literatur und verarbeitet die letzten Änderungen der Vorschrift durch das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts, das Wachstumschancengesetz sowie durch das Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts.

Die Kommentierung zu § 36 EStG (Entstehung und Tilgung der Einkommensteuer) wurde vollständig aktualisiert von Prof. Dr. Lutz Lammers, Richter am FG, Cottbus. Berücksichtigt wurde insbesondere die im Kontext zu § 36 EStG ergangene Rechtsprechung, vor allem die Entscheidungen und Literatur, die das Problem von Cum/Ex steuerrechtlich mit Blick auf § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG aufgearbeitet haben.

Ausblick auf die kommende Lieferung

Die nächste Lieferung erscheint voraussichtlich im Dezember 2025 und wird ua. den Löwenanteil der Groß-Kommentierung zu § 5 EStG sowie zu § 9b EStG enthalten.

Der Verlag

Informationen zu den Ergänzungslieferungen
Zuletzt erschien Lieferung 334 (Oktober 2025/139,- € zzgl. 67,- € für die Datenbank).
Autoren
Gesamtverantwortliche Herausgeber: Prof. Dr. Johanna Hey; VorsRiBFH aD/RA/StB Michael Wendt, Dipl.-Finw.; RA/StB/FAStR Dr. Martin Klein, Dipl.-Finw.Mitherausgeber: Prof. Dr. Heribert M. Anzinger, Universität Ulm; RiBFH aD Dr. Winfried Bergkemper, Richter am BFH aD, Lenggries; RA/FAStR Dr. Uwe Clausen; VorsRiFG Jens Intemann, Dipl.-Finw.; RA/StB Dr. Mathias Link, LL.M.; Prof. Dr. Andreas Musil†; RiBFH Dr. Jens Reddig; RiFG Prof. Dr. Tibor Schober; PräsFG Prof. Dr. Thomas Stapperfend; VorsRiinFG Prof. Dr. Susanne Tiedchen; VorsRiBFH Rainer Wendl; RiBFH Dr. Sven-Christian Witt, Dipl.-Kfm.Autoren: RA/StB Dr. Sebastian Adam; Prof. Dr. Heribert M. Anzinger; Ltd.RD aD/StB Wilfried Apitz, Dipl.-Finw.; RA/FAStR/WP/StB Prof. Dr. Jochen Axer; RiinBFH Petra Barche; StB Prof. Dr. Sven-Eric Bärsch, Dipl.-Kfm.; StB Dr. Maximilian Benke, M.Sc.; RiBFH aD/Kirchenanwalt Dr. Winfried Bergkemper; RiFG Dr. Holger Berninghaus; VorsRiFG Dr. Sascha Bleschick; RiBFH aD Prof. Jürgen Brandt; RA/StB/FAStR Dr. Jan Brinkmann, MJur. (Oxford); RR Jochen Bürstinghaus, Dipl.-Finw.; RA Ronald Buge; RA/FAStR Dr. Gero Burwitz; RA/FAStR Dr. Uwe Clausen; Prof. Dr. Marc Desens; StB Prof. Dr. Thomas Dommermuth, Dipl.-Kfm.; WP/StB Tobias Dreixler, Dipl.-Kfm.; RiFG Prof. Dr. Klaus-Dieter Drüen; Dr. Daniel Dürrschmidt, LL.M.; WP/StB Hans-Martin Eckstein; RiFG Hans-Ulrich Fissenewert; StB Dr. Christian Frank, LL.M.; RA/StB Dr. Einiko Benno Franz, LL.M.; RA/StB/FAStR Dr. Arne von Freeden, LL.M. (NYU); Dr. Isabel Gabert-Pipersberg, LL.M., Dipl.-Kffr.; RiBFH Dr. Michael Geissler; RiFG Dr. Christian Gercke; RA/FAStR Dr. Rüdiger Gluth, Dipl.-Finw.; VorsRiFG Günter Haep; StB/FBIStR Dr. Tobias Hagemann, ADIT, M.Sc., LL.M., LL.M. (King’s College); RiinFG Dr. Antje Hagena, LL.M.; RA Dr. Martin L. Haisch; StBin Dr. Uta Haiß; Rain/FAinStR Prof. Dr. Dorothee Hallerbach; RiFG Stephan Hamacher; RD Dr. Felix Haug, LL.M. (London); RiFG Dr. Julius Helbich; StBin Dr. Sophie Henkel, LL.M. (London); RiFG Fabian Hentschel; RA/StB/Attorney-at-Law Prof. Dr. Klaus E. Herkenroth, LL.M. (University of Michigan); RiBFH Prof. Dr. Andreas Herlinghaus; Prof. Dr. Johanna Hey; StB Dr. Christian Hick, Dipl.-Kfm.; Evelyn Hörhammer; RA/StB Dr. Steffen Hörner; VorsRiFG aD Dr. Hans-Joachim Horn; VorsRiFG Jens Intemann, Dipl.-Finw.; RiFG Tim Isler; Prof. Dr. Roland Ismer, M.Sc Econ. (LSE); ORRin Heike Janetzko, Dipl.-Finw.; StB Dr. Christian Kahlenberg, LL.M.; VorsRiBFH aD/RA Prof. Dr. Hans-Joachim Kanzler; RA/StB Dr. Hanno Kiesel; Prof. Dr. Gregor Kirchhof, LL.M.; VorsRiFG Dr. Jan-Hendrik Kister; Carina Klaas, Dipl.-Wirtschaftsjur.; RA/StB/FAStR Dr. Martin Klein, Dipl.-Finw.; RiFG Dr. Marko Klüger; RA/FAStR Prof. Dr. Thomas Koblenzer; RiFG Prof. Dr. Hagen Kobor; VorsRiFG Stefan Kolbe, M. Tax, Dipl.-Finw.; StB Andreas Kortendick, LL.M., Dipl.-Finw.; RA/StB Prof. Dr. Alexander Kratzsch, Dipl.-Finw.; VorsRiFG Prof. Dr. Volker Kreft, Dipl.-Finw.; VorsRiFG aD Ulrich Krömker; RA Dr. André Kruschke; RA/StB Dr. Christian Kühner, Dipl.-Kfm. (FH); RA/StB/WP Dr. Thorsten Kuhn; RiBFH Dr. Egmont Kulosa; RiFG Prof. Dr. Lutz Lammers; Rain/StBin Stefanie Latrovalis, LL.M.; RiinFG Katja Lebelt, Dipl.-Finw.; StB Jannik Lensing; Dr. Simon Lentz, Dipl.-Finw.; RiBFH Dr. Christian Levedag, LL.M. Tax (London); Dr. Bettina Lieber†; StB Dr. Bernhard Liekenbrock, Dipl.-Kfm.; RA Dr. Wolfgang Lingemann; RA/StB Dr. Mathias Link, LL.M.; StB Dr. Tammo Lüken, Dipl.-Kfm; MR Peter Mandler, Dipl.-Vw., Dipl.-Finw (FH); RA/StB Dr. Hendrik Marchal; StB Bernd Meyer, Dipl.-Finw.; Prof. Dr. Lars Micker, LL.M., BScEc; RiVG Dr. Matthias Modrzejewski; RiFG Lukas Münch, LL.M., Dipl.-Finw.; Prof. Dr. Andreas Musil†; Prof. Dr. Ulrich Niehus; ORR Joachim Patt, Dipl.-Finw.; RiBFH Dr. Stefan Paul, M.M., Dipl.-Kfm.; StBin Petra Peffermann, Dipl.-Kffr.; RiBFH Dr. Volker Pfirrmann; WP/StB Prof. Dr. Ulrich Prinz, Dipl.-Kfm.; StB Stefan Quenzel; Prof. Dr. Katja Rade; VorsRiFG Bernd Rätke, Dipl.-Finw.; RiBFH Dr. Jens Reddig; RA/StB Prof. Dr. Lars Rehfeld; RA Dr. Matthias Remmel, LL.M., EMBA; VorsRiinFG Dr. Christina Reuss; Prof. Dr. Heiner Richter; Prof. Dr. Rasa Rollberg; RA/StB Oliver Rosenberg; Prof. Dr. Gary Rüsch; VorsRiBFH Dr. Ulrich Schallmoser; StB Frederik Schildgen, M.Sc.; Prof. Dr. Andrea Schmidt; Notar Dr. Stefan Daniel Josef Schmitz, Dipl.-Finw.; RA/StB Prof. Dr. Norbert Schneider, Dipl.-Finw.; RiFG Prof. Dr. Tibor Schober; RiinBFH Dr. Sandy Schüler-Täsch; RA/StB Markus Schulz, Dipl.-Kfm.; RA Dr. Frederik Schumacher; StB Dr. Georg Philipp Siebenlist, M.Sc.; VorsRiFG Dr. Reimer Stalbold; PräsFG Prof. Dr. Thomas Stapperfend; VorsRiinFG Martina Stellmacher; StB Prof. Dr. Thomas Stobbe; RA/FAStR Dr. Frank Stockmann; RA/StB/Attorney-at-Law Dr. Andreas Striegel, LL.M.; RA Klaus Strohner; StB Markus Suchanek, Dipl.-Finw.; StB Dr. Henrik Sundheimer, LL.M., Dipl.-Kfm.; WP/StB Dr. Georg Thurmayr; VorsRiinFG Prof. Dr. Susanne Tiedchen; VorsRiFG Dr. Kai Tiede; StB Prof. Dr. Oliver Tillmann; StBin Luise Uhl-Ludäscher, Dipl.-Ök., Dipl.-Finw.; PräsFG Dr. Klaus J. Wagner; RA/FAStR Georg von Wallis; RA/FAStR Dr. Heinrich Jürgen Watermeyer, Dipl.-Finw.; StBin Anna Katharina Wedemeier; VorsRiBFH Rainer Wendl; VorsRiBFH aD/RA/StB Michael Wendt; VorsRiFG Dr. Stefan Wilk; StB Prof. Dr. Helmuth Wilke; RiBFH Dr. Sven-Christian Witt, Dipl.-Kfm.; RR Dr. Jan Wulbusch, LL.M.; RA/StB Mirco Zantopp, Dipl.-Finw. (FH); RAin Dr. Isabella Zimmerl.Herausgeber mit langjähriger Mitarbeit: Carl Herrmann†; Dr. Gerhard Heuer†; Dr. Rudolf Jansen†; Prof. Dr. Arndt Raupach; Friedrich Wrede†.Begründet von: Alfons Mrozek†, Senatspräsident des Reichsfinanzhofs; Albert Kennerknecht†, Ministerialrat im Reichsfinanzministerium.Fortgeführt von: Carl Herrmann†, Rechtsanwalt, Ministerialrat im Reichsrechnungshof; Dr. Gerhard Heuer†, Rechtsanwalt; Prof. Dr. Arndt Raupach, Rechtsanwalt.

Rezensionen

„Insgesamt gelingt dem Herrmann/Heuer/Raupach eine unerreichte Balance zwischen umfassender Information und juristischer Prägnanz, wissenschaftlicher Tiefe und klarer Orientierung für die Praxis!“
Vors.RiinBFH Prof. Dr. Monika Jachmann in JM 10/2014, S. 395

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