Strafprozessordnung
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- Umfassende und praxisorientierte Kommentierung
- Aktualität und Tiefe
- Fokus auf verfassungsrechtliche Position des Beschuldigten
Beschreibung
Topaktuell: Rechtsstand Oktober 2023!
Der Heidelberger Kommentar bietet mit seinem interdisziplinären Autorenteam aus Anwaltschaft, Justiz und Wissenschaft eine praxisorientierte und ausgewogene Kommentierung der StPO, die das Strafverfahren aus jedem Blickwinkel betrachtet.
Die Erläuterungen orientieren sich an der neusten höchstrichterlichen Rechtsprechung, gehen aber ausführlich auf strittige Fragen ein, bieten Argumentationshilfen und zeigen Alternativen auf. Die Kommentierung legt stärkeres Augenmerk auf die Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Position des Beschuldigten, was insbesondere für die Verteidigung interessante Ansätze bietet.
Die Europäische Menschenrechtskonvention beeinflusst zunehmend Auslegung und Anwendung des Strafprozessrechts. Deshalb sind die Vorschriften der EMRK nicht in einen Anhang „verbannt", sondern vielmehr wird ihr bedeutendes Argumentationspotential nutzergerecht in die StPO-Kommentierung eingebettet.
Auf Besonderheiten in Wirtschaftsstrafsachen wird in der Kommentierung der jeweiligen Vorschriften gesondert hingewiesen.
Die 7. Auflage enthält die StPO-Reformen 2019 und 2021. Unter anderem neu sind, unter ständiger Berücksichtigung der jüngsten Gesetzgebung und Rechtsprechung, Kommentierungen
- zur E-Akte,
- zu der erst am 1.10.2022 in Kraft getretenen Gesetzesänderung in § 81b StPO,
- zur Definition des Verletztenbegriffs in § 373b StPO,
- zur gemeinschaftlichen Nebenklagevertretung (§ 397b StPO).
Lesen Sie hier ein Interview mit Prof. Dr. Gercke aus unserer Reihe "Kluge Köpfe im Strafrecht".
Autoren
Herausgegeben von Prof. Dr. Björn Gercke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht; Prof. Dr. Dieter Temming, VRiOLG i.R.; Prof. Dr. Mark A. ZöllerVon (Verfasser) Prof. Dr. Heiko Ahlbrecht, Rechtsanwalt; Prof. Dr. Wolfgang Bär, Richter am BGH; Wolfgang Barrot, Oberstaatsanwalt am BGH; Prof. Dr. Katharina Beckemper; Dr. Jürgen Brauer, Generalstaatsanwalt a.D.; Dr. Erik Duesberg, Rechtsanwalt, Lehrbeauftragter Uni Köln; Prof. Dr. Mohamad El-Ghazi; Dr. Tobias Engelstätter, Oberstaatsanwalt am BGH; Niels Faßbender, Richter am OLG; Prof. Dr. Björn Gercke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht; Dr. Andreas Grözinger, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht; Dr. Tanja Niedernhuber, Wissenschaftliche Mitarbeiterin, Akademische Rätin a.Z.; Prof. Dr. Helmut Pollähne, Rechtsanwalt; Dr. Peter Reichenbach, VRiLG; Dr. Tilman Reichling, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Lehrbeauftragter Uni Bielefeld; Dr. Alexander Retemeyer, OStA; Prof. Dr. Anja Schiemann; Prof. Dr. Dieter Temming, VRiOLG i.R.; Prof. Dr. Bettina Weißer; Prof. Dr. Till Zimmermann; Prof. Dr. Mark A. Zöller
Rezensionen
Der Kommentar bietet einen erfreulichen und tiefgehenden Rundumblick auf das Strafprozessrecht. ... Die hohe Anwendungsfreundlichkeit der Ausführungen ist ein echtes Plus des Werks und man kann es ab dem Referendariat und vor allem im Gerichtsalltag bedenkenlos einsetzen.
RAG Dr. Benjamin Krenberger auf: dierezensenten.blogspot.com 20.6.2024
Den "HK" prägt die Ausgewogenheit zwischen akedemischer Breite und Tiefe einerseits und dem praktischen Bedürfnis nach zügiger Recherche von belastbaren Antworten für die Praxis andererseits. Der Heidelberger Kommentar ist dabei ... knapperen Praxiskommentaren überlegen, da er diesen Spagat meistert. Durch die konzise Literaturauswahl ist es uneingeschränkt möglich, zu Spezialproblemen nach dem "Schneeballprinzip" die gesamte Breite eines Problems abzurufen.
RA Dr. Fabian Meinecke, M.A., Berlin, in: WiJ 4.2019
Die Darstellung der Kommentierung ist klar und prägnant. Sie berücksichtigt Rechtsprechung und wissenschaftliche Abhandlungen gleichermaßen, wobei auf eine umfangreiche Darstellung von Parallelzitaten verzichtet wird, um die Prägnanz der Darstellung zu gewährleisten. ... Für am deutschen Strafverfahren Interessierte ist der Kommentar ein Standardwerk, auf das nicht verzichtet werden kann.
Professor Dr. Alois Birklbauer in: Journal für Strafrecht 2/2019
Das auf neuestem Stand befindliche Werk ist durchweg von sorgfältiger Argumentation und jeweils markanter Positionsbestimmung gekennzeichnet, und zwar stets unter Berücksichtigung wesentlicher Auffassungen in Judikatur und Schrifttum. Die Vertrautheit der Autoren mit den jeweils erläuterten Regelungen und eine einheitlich-disziplinierte Herangehensweise verleihen dem Werk in hohem Maß das Gütesiegel der Verlässlichkeit.
Professor Dr. Ulrich Eisenberg in: GA 2/2019
Für den gesamten Kommentar sind dessen Übersichtlichkeit und klare Struktur hervorzuheben. Man findet sich gut zurecht und gesuchte Problempunkte lassen sich schnell auffinden. ... Als Fazit ist festzuhalten: Der Heidelberger Kommentar zur StPO ist ein gelungenes Werk, das jedem Strafrechtler ans Herz gelegt werden kann. Aber auch für denjenigen, der sich nur am Rande mit dem Strafrecht bzw. der StPO zu beschäftigen hat, lohnt sich die Lektüre aufgrund der übersichtlichen und ergebnisorientierten Darstellung.
RA Dr. Sebastian Braun auf: http://dierezensenten.blogspot.com 5.5.2019
Die nunmehr vorliegende 6. Auflage trägt der raschen Weiterentwicklung von Gesetzgebung und Rechtsprechung Rechnung und bietet dem Nutzer eine prägnante und zuverlässige Kommentierung des aktuellen Rechts. Übersichtlichkeit, Präzision und strikter Praxisbezug zeichnen das Werk aus. ... Die Gesamtkonzeption überzeugt durch und durch. Die Ausgewogenheit des Experten-Autorenteams aus aller strafrechtlicher Provenienz garantiert ... mit seinem interdisziplinären Autorenteam aus Anwaltschaft, Justiz und Wissenschaft eine praxisorientierte und ausgewogene Kommentierung der StPO, die das Strafverfahren aus jedem Blickwinkel betrachtet. Der Kommentar kann in summa jedem Strafrechtler uneingeschränkt zum Kauf empfohlen werden.
Christoph Keller, Polizeidirektor und hauptamtlicher Dozent in: PSP 2/2019
Auch die Neuauflage bewegt sich auf dem hohen Argumentationsniveau ihrer Vorgängerinnen; sie hat ihre Stellung als wertvolle Bereicherung der strafprozessualen Literatur weiter ausgebaut.
Professor Dr.Dr.h.c. Karl Heinz Gössel, Richter am BayObLG a.D., München, in: GA 2013
Dieses Werk ist ... ein eigenständiger qualitativ hochwertiger Kommentar, der in die Bibliothek eines jeden Strafverteidigers aufgenommen werden sollte.
RA Sascha Brandt, Duisburg, in: AdVoice 2/2013